LESSOR LOHN/GEHALT LESSOR LOHN/GEHALT GESETZLICHE NEUERUNGEN ZUM JAHRESWECHSEL 2009/2010 MICROSOFT DYNAMICS NAV. Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung...

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1 MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis LESSOR LOHN/GEHALT 1. Einleitung GESETZLICHE NEUERUNGEN ZUM JAHRESWECHSEL 2009/ Literaturempfehlungen Sozialversicherung Lohnsteuer REHADAT-Elan ELENA Einleitung Auch zu diesem Jahreswechsel stehen gesetzliche Änderungen und Neuerungen an. Mit diesem White Paper möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick der wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Sozialversicherungsund Steuerrecht verschaffen. Achtung: Achtung Dieses White Paper basiert auf dem Stand der vom vorliegenden Informationen. Am 23. Dezember 2009 wurde das Servicepack 10 freigegeben. Die Inhalte dieses Servicepacks sind unter anderem: Die neue Steuerroutine, die neuen Sozialversicherungswerte inklusive neuer Insolvenzgeldumlage sowie weitere Umsetzungen zum Unfall Unfallversicherungsmoderni versicherungsmodernisierungsgesetz. Ebenfalls finden Sie neue administrative Felder und Tabellen zum Thema ELENA. Version Copyright 2010 LESSOR GmbH LESSOR LOHN/GEHALT SEITE 1

2 HINWEIS Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. Bei Verwendung des Dokumentes zu anderen Zwecken lehnt LESSOR GmbH jede Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängeln ab. LESSOR GmbH lehnt jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sei es aus Vertrag oder aus Gesetz ab, die in Verbindung mit der Anwendung und sonstiger Nutzung des Dokumentes entstehen können. Dieses Dokument kann bei Bedarf ohne vorherige Ankündigung von LESSOR GmbH geändert werden. Der Inhalt dieses Dokumentes ist urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Erlaubnis von LESSOR GmbH darf das Dokument weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Die beschriebenen Programme dürfen nur gemäß den Lizenzbedingungen angewendet oder kopiert werden. COPYRIGHTVERMERK Copyright 2010 LESSOR GmbH, Stadionring 16, D Ratingen, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. WARENZEICHEN Die Warenzeichen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird und die entweder mit TM oder kenntlich gemacht wurden, sind entweder Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen von Microsoft Business Solutions. Die Warenzeichen Microsoft, Windows, Windows NT, SQL Server und BackOffice sind hingegen entweder eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind vorbehalten. Publiziert von LESSOR GmbH. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2

3 2. Literaturempfehlungen Rehm, Lexikon f. das Lohnbüro 3. Sozialversicherung 3.1 Rechengrößen/Werte für das Kalenderjahr 2010 Rechengrößen / Werte für das Kalenderjahr 2010 West EUR Ost EUR Bezugsgrößen (Achtung: Für die KV und PV gilt auch für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West.) Bezugsgröße jährlich Bezugsgröße monatlich , , , ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der ,000 Krankenversicherung ,00 Jahresarbeits arbeitsentgel entgeltgrenze tgrenze in der Krankenversicherung für PKV-Versicherte Versicherte am , ,00 Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Kranken- und Pflegeversicherung jährlich Kranken- und Pflegeversicherung monatlich , , , ,00 Rentenversicherung (allgemein) jährlich Rentenversicherung (allgemein) monatlich , , , ,00 Rentenversicherung (Knappschaft) jährlich Rentenversicherung (Knappschaft) monatlich , , , ,00 Arbeitslosenversicherung jährlich Arbeitslosenversicherung monatlich , , , ,00 Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig 400,00 400,00 L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 3

4 Beschäftigte Gleitzonenfaktor Vorläufiger Gleitzonenfaktor ab (unter Berücksichtigung eines RV Beitragssatzes von 19,9% und eines AV-Beitragssatzeses von 2,8%) 0,7585 0,7585 Geringverdienergrenze 325,00 325,00 Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen KV/PV Behinderte Menschen in geschützten 511,00 Einrichtungen 511,00 Freiwillig Versicherte allgemein 851,67 851,67 Rentenantragssteller 851,67 851,67 Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen RV Auszubildende/Praktikanten (gilt auch in der AV) 25,55 Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die 155,00 Rentenversicherungsfreiheit Behinderte Menschen in geschützten 2.044,00 Einrichtungen 21,70 155, ,00 Höchstbeitrags beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer monatlich (mit Anspruch auf Krankengeld) 262,50 262,50 Höchstbeitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer monatlich (ohne Anspruch auf Krankengeld) 251,25 251,25 Höchstbeitrags beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung monatlich L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 4

5 Bundeseinheitlich nach 61 Abs. 3 SGB XI außer 36,56 Sachsen Für das Bundesland Sachsen nach 61 Abs. 3 SGB XI 36,56 17,81 Krankenversicherung der Studenten sowie der Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 512,00 512,00 Beitragssatz 10,70% 10,70% Monatlicher Beitrag 54,78 54,78 Pflegeversicherung der Studenten sowie der Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 512,00 512,00 Monatlicher Beitrag 9,98 9,98 Monatlicher Beitrag für Kinderlose 11,26 11,26 Rentenversicherungsbeiträge Monatlicher Höchstbetrag für Arbeitnehmer 1.094,50 Monatlicher Höchstbetrag zur freiwilligen 1.094,50 Rentenversicherung 925, ,50 Monatlicher Mindestbetrag bei Verzicht auf die RV- Freiheit wegen geringfügiger Beschäftigung 30,85 30,85 Monatlicher Beitrag zur freiwilligen Rentenversicherung wegen geringfügiger Beschäftigung 79,60 79,60 Beitragssätze zur Sozialversicherung L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 5

6 Krankenversicherung allgemein Zuschlagssatz v. 0,90%) (inklusive KV- 14,90% Zuschlag für Kinderlose zur PV Rentenversicherung allgemein 0,25% 19,90% Knappschaftliche Rentenversicherung davon AG 26,40% 16,45% und AN 9,95% Arbeitslosenversicherung Durchschnittsbeitragssatz zur Ermittlung des Beitragszuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer Insolvenzgeldumlage 2,80% 14,90% 0,41% 3.2 Unfallversicherung Mit dem Unfallmodernisierungsgesetz wurde ab umgesetzt, dass der Arbeitgeber Daten zur Unfallversicherung über die DEÜV-Meldungen in einem gesonderten Datenbaustein DBUV zu melden hat. Laut dem Gesetz ist es möglich, dass der Arbeitnehmer in einer Periode auf mehrere Gefahrentarifstellen tätig sein kann. Die Hinterlegung von mehreren Gefahrentarifstellen in einer Periode ist jetzt mit dem Servicepack 10 möglich. Die Verteilung auf mehrere Gefahrentarifstellen in einer Periode funktioniert ähnlich wie in der Kostenverteilung. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 6

7 Des Weiteren müssen für Zeiträume ab 2010 (für die Jahresmeldung 2009 nicht relevant) die Stunden für die Unfallversicherung im Datenbaustein DBUV mit gemeldet werden. Dafür gibt es auf der Mitarbeiterkarte im Register Verwaltung das neue Feld UV-Stunden. In dem Feld stehen 3 Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. 1. Gebuchte Stunden, 2. Arbeitskalender und 3. Vollarbeiterrichtwert. Bei der Möglichkeit Gebuchte Stunden werden die Stunden, die über Lohnarten (UV-Grundlage: Einheiten, oder Einheiten + Betrag) gebucht wurden, gemeldet. Bei der Möglichkeit Arbeitskalender werden die Stunden auf Basis des hinterlegten Arbeitskalenders hochgerechnet und gemeldet. Bei der Möglichkeit Vollarbeiterrichtwert wird auf die Stammdatendatei der Unfallversicherung zurückgegriffen und der Wert und Vollarbeiterrichtwert werden gemeldet. Das Feld UV-Stunden ist ein Pflichtfeld. Sollte das Feld nicht gefüllt sein, wird mit der Januarabrechnung eine Fehlermeldung auf der Fehler-/Hinweisliste ausgewiesen und die Abrechnung kann nicht gebucht werden. Damit das Feld nicht manuell pro Mitarbeiter gefüllt werden muss, bieten wir mit dem Servicepack 10 eine Aufdatierung an, mit der das Feld pro Mandant mit einer der 3 Auswahlmöglichkeiten für alle Mitarbeiter einheitlich gefüllt werden kann. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 7

8 3.3 Neue Version der UV-Stammdatendatei ab Seit dem steht eine neue Version der UV-Stammdatendatei zur Verfügung. Die neue Datei beinhaltet neue Felder, die z.b. für die Prüfung der UV-Träger Mitgliedsnummer und für den Vollarbeiterrichtwert bzgl. der UV- Stunden benötigt werden. Wir empfehlen diese Datei vor der Januarabrechnung einzulesen. 3.4 Fälligkeitsdaten für Beitragsnachweise Beitragsmonat Einreichungstag für Beitragsnachweis - 2 Arbeitstage vor Fälligkeit Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag ) Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Beiträge zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung Die Routine zur Ermittlung der Beiträge zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung wurde verändert. Damit bei Firmenzahlern (BG 9111) der Arbeitgeberzuschuss und der Eigenanteil nach tatsächlichem Entgelt ermittelt werden und somit die Besonderheiten bei Einmalzahlungen und Kurzarbeitergeld berücksichtigt werden können, gibt es im Feld KV-freiwilliger Code und PVfreiwilliger Code die neue Option AN-/AG-Anteil Anteil nach Entgelt abführen. Die bestehenden Optionen AN-/AG-Anteil-Anteile Anteile abführen und AN-Anteil Anteil abführen wurden ebenfalls umbenannt in AN-/AG- Anteil nach BBG abführen und AN-Anteil Anteil nach BBG abführen und ermitteln künftig den Beitrag nach BBG. Bei den Freiwilligen Selbstzahlern (BG 0111) und privat Kranken- und Pflegeversicherten ersicherten (BG 0110), die sich in Kurzarbeit befinden, wird jetzt mit der Option AG-Anteil Anteil nach Entgelt auszahlen der Arbeitgeberzuschuss auch vom Fiktivlohn ermittelt. Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Optionen entnehmen Sie bitte der Servicepackbeschreibung oder der Online-Hilfe. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 8

9 Des Weiteren wurden die Felder KV-Beitrag freiwillig und PV-Beitrag freiwillig umbenannt in KV- Prämie PKV und PV Prämie PKV. Diese Felder sollen nun nur noch für die Prämien der privat Versicherten genutzt werden. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 9

10 3.6 Neue Personengruppe ab Es wurde die neue Personengruppe 190 erstellt. Diese Personengruppe darf ausschließlich für Beschäftige, die nach Par. 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII als Beschäftigte gelten, verwandt werden. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 0

11 3.7 Berufsständische Versorgungswerke Gemäß dem Rundschreiben zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist der Arbeitgeber nur verpflichtet den gesetzlichen Anteil zur freiwilligen Rentenversicherung abzuführen oder auszuzahlen. Aus diesem Grund wurden die Felder RV-freiwilliger Code und RV-Beitrag freiwillig auf der Mitarbeiterkarte im Register Soz.-Vers. Zusätzlich entfernt. nt. Stattdessen gibt es das neue Feld RV-frw. Selbstzahler. Über dieses Feld kann gesteuert werden, ob der AG-Anteil Anteil zur freiwilligen Rentenversicherung ausgezahlt oder abgeführt wird. Genauere Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte der Servicepackbeschreibung eibung oder der Online-Hilfe. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 1

12 Um alle Varianten (1. Einzelzahlung, 2. Sammelzahlung unter Angabe der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, 3. Sammelzahlung unter Angabe der Betriebsnummer der Abrechnungsstelle und 4. Sammelzahlung unter Angabe der Betriebsnummer der Zentrale) des Bank-Clearings bei den Versorgungswerken anzubieten, besteht nun die Möglichkeit für Variante 3 und 4 die entsprechenden Daten im Verwendungszweck manuell zu hinterlegen. Genauere Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte der Servicepackbeschreibung oder der Online-Hilfe. 4. Lohnsteuer 4.1 Sachbezugswerte 2010 Sachbezug Frühstück Mittagessen Abendessen 2010 monatlich 47,00 84,00 84, Steuerrechtliche Änderungen 2010 Der Programmablaufplan 2010 führt zu folgenden Änderungen. Das Feld Besondere Lohnsteuertabelle ist überflüssig geworden. Somit führt ein Haken in diesem Feld für die Januarabrechnung 2010 zu einer Fehlermeldung auf der Fehler-/Hinweisliste. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 2

13 Ab dem gibt es das neue Feld Steuerfaktor auf der Steuerkarte. Wenn auf einer Steuerkarte das Feld Steuerfaktor gefüllt ist, hinterlegen Sie bitte den Steuerfaktor auf der Mitarbeiterkarte. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 3

14 Ebenfalls wurde aufgrund des Programmablaufplans das neue Feld PKV Basistarif auf der Mitarbeiterkarte eingefügt. Der Basistarif wird bei privat Kranken- und Pflegeversicherten ersicherten für die Ermittlung der Lohnsteuer (Bürgerentlastungsgesetz) benötigt und sollte von der privaten Versicherung dem Arbeitnehmer bescheinigt werden. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 4

15 Des Weiteren müssen Versorgungsbezüge, die Entschädigungen darstellen, gesondert berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es jetzt auf der Lohnartenkarte die Möglichkeit einen Versorgungsbezug als Entschädigung zu kennzeichnen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 16 muss der nach DBA oder nach Auslandstätigkeitserlass steuerfrei gezahlte Arbeitslohn getrennt ausgewiesen werden. Dazu wurde die neue Option Auslandstät. im Feld LSt.-Bescheinigung auf der Lohnartenkarte eingefügt. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 5

16 Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden, müssen laut Bundesfinanzministerium in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. Aus diesem Grund gibt es im Feld LSt.-Bescheinigung die neue Option Entsch. Sonstiger Bezug. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 6

17 5. REHADAT-Elan 2009 Für den Einsatz von REHADAT-Elan Elan 2009 wurden auf der Requestform im Feld Rechtsform zwei neue Optionen (SE = Societas Europaea und UG = Unternehmergesellschaft) hinzugefügt. 6. ELENA Am trat das Gesetz für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Das Gesetzt sieht vor, dass Arbeitgeber ab dem die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Die Daten werden unter einem Pseudonym gespeichert und ab 2012 im sogenannten ELENA-Verfahren für die Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld unter Einsatz einer Signaturkarte der Leistungsbezieher abgerufen. Somit sind papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen ab 2012 nicht mehr notwendig. Um alle geforderten Daten elektronisch zu übermitteln, wurden einige Grundlagen mit dem Servicepack 10 zur Verfügung gestellt. Um die Meldungen zu erstellen und zu übermitteln, wird eine erneute Freigabe erfolgen. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 7

18 6.1 Manuell zu erfassende Daten für das ELENA-Verfahren Es müssen Daten zur Ausbildung sowie Daten bei Kündigung oder Entlassung erfasst werden. Dazu wurde auf der Mitarbeiterkarte ein neues Reg.-Blatt, das ELENA Mitarbeiter Reg.-Blatt, erstellt. Inhaltlich beziehen sich die Felder dieses Reg.-Blatts auf die Ausbildungs- und Arbeitsbescheinigung. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 8

19 L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 1 9

20 L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2 0

21 Auf der Lohnartenkarte müssen alle sonstigen Bezüge über eine Option im neuen Feld Art Sonstiger Bezug geschlüsselt werden. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2 1

22 Ebenfalls müssen alle steuerfreien Lohnarten mit einer neuen Option im Feld Art Steuerfreier Bezug geschlüsselt werden. In den Demodaten wurde die Schlüsselung bereits von uns vorgenommen. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2 2

23 Für Abwesenheiten eiten gibt es einen ELENA-Fehlzeitenschlüssel. Diese Schlüsselung muss nicht manuell vorgenommen werden, sondern wurde über die Voraufdatierungsroutine automatisch eingefügt. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2 3

24 Da die zu übermittelnden Daten für ELENA auch die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters enthalten müssen, muss für alle SV-pflichtigen Mitarbeiter für die Januarabrechnung 2010 der Arbeitskalendercode gepflegt sein. Sollte der Arbeitskalendercode nicht gepflegt sein, wird folgende Fehlermeldung auf der Fehler-/Hinweisliste erscheinen. Sobald die Freigabe (Service Pack 11) für die Erstellung und den Versand der ELENA-Daten erfolgt ist, werden wir auch ein separates White Paper zum gesamten ELENA-Verfahren unter LESSOR Lohn/Gehalt zur Verfügung stellen. L E S S O R L O H N / G E H A L T S E I T E 2 4

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