Neuerungen Willkommen in GDILine Lohn & Gehalt / Baulohn für das Jahr 2011
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- Edwina Eberhardt
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1 Seite 1 von 7 Neuerungen 2011 Willkommen in GDILine Lohn & Gehalt / Baulohn für das Jahr 2011 Klicken Sie auf die Kapitelüberschriften um die Informationen anzuzeigen. Steuerberechnung für das Jahr 2011 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011 Neue Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011 ELENA Lohnsteuerkarten/Lohnsteuerbescheinigungen Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung AAG-Meldungen Berufsgenossenschaft Mandantenanlage Zahlstellenverfahren REHADAT- Export
2 Seite 2 von 7 Steuerberechnung für das Jahr 2011 Die Version /2011 enthält die aktuelle Steuerberechnung für die maschinelle Lohnsteuerermittlung laut Programmablaufplan des Bundesministeriums für Finanzen. Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011 Beitragsbemessungsgrenzen: West 2011 jährlich in 2011 monatlich in 2010 jährlich in 2010 monatlich in RV/AV KV/PV , Ost RV/AV KV/PV , Beitragssätze zur Krankenversicherung Der ab 2011 geltende neue allgemeine Beitragssatz ist per Gesetz festgeschrieben. Die Darstellung in den Kassenstammdaten enthält nicht den Zusatzbeitrag von 0,9%, der von den Arbeitnehmern allein getragen wird. Dieser Anteil ist fest im Programm hinterlegt! Beitragsgruppe 1000 (allgemein) Beitragsgruppe 3000 (ermäßigt) 15,5% 14,9% Beitragssätze zur Renten- und Pflege- und Arbeitslosenversicherung Beitragssatz Rentenversicherung (RV) Allgemeiner Beitragssatz 19,9% Pflegeversicherung (PV) Allgemeiner Beitragssatz 1,95% Beitragssatz für Kinderlose 2,2% Arbeitslosenversicherung 3,0%
3 Seite 3 von 7 Insolvenzgeldumlage Nach der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 wird der Umlagesatz auf 0,0 % festgelegt. Grund dafür ist die unerwartet günstige wirtschaftliche Entwicklung, die zu einem erheblichen Überschuss bei der Insolvenzgeldumlage führte. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitnehmer scheiden aus der Versicherungspflicht aus, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. Nach den Neuregelungen im Rahmen der Gesundheitsreform können Arbeitnehmer künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der JAE-grenze in eine private Versicherung wechseln. Allgemeine JAE- Grenze Jahr Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze versicherungsfrei und mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung abgesichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze. Diese entspricht der BBG in der KV und PV und reduziert sich im Jahr 2011 ebenfalls um 450 EUR. Besondere JAE- Grenze Jahr Beitragszuschüsse Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur KV und PV. Dieser Zuschuss beträgt ab 1. Januar 2011 monatlich: KV (Freiwillig Versicherte) 271,01 PV in Sachsen monatlich höchstens 17,63 PV übrige Bundesländer monatlich 36,20 höchstens Der Beitragszuschuss für privat kranken- und pflegeversicherte Personen beträgt die Hälfte der Prämie, die der privat versicherte Arbeitnehmer tatsächlich zahlen muss, höchstens jedoch die vorgenannten Beträge. Geringverdienergrenze Für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und deren beitragspflichtiges Arbeitsentgelt auf den Monat bezogen nicht mehr als 325 EUR beträgt, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge alleine. Monatlich 325 Sachbezüge Sofern an Stelle von Barlohn Sachbezüge gewährt werden, gehören diese zum beitragspflichtigen
4 Seite 4 von 7 Arbeitsentgelt. Die Werte für freie Verpflegung und freie Unterkunft betragen ab 1. Januar 2011: Freie Verpflegung bundesweit 217 monatlich EUR (Frühstück 47 EUR, Mittag- /Abendessen je 85 EUR) Freie Unterkunft bundesweit monatlich 206 EUR Gleitzonenregelung Für versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 800,00 EUR werden nur die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen aus dem vollen Entgelt berechnet. Für die Arbeitnehmeranteile wird ein vermindertes Entgelt zugrunde gelegt. Durch die Änderung des durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes auf 40,35 % ergibt sich für die Berechnung der verminderten Bemessungsgrundlage ein neuer Faktor F. Faktor F 0,7435 Daraus errechnet sich ab 1. Januar 2011 folgende Gleitzonenformel: Vereinfachte Formel 1,2565 x AE (Arbeitsentgelt) - 205,20 Neue Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011 Ab Dezember 2011 ändern sich die Tätigkeitsschlüssel auf 9 Stellen. Die Umsetzung muss bis November 2011 abgeschlossen sein. Zu Umsetzung steht Ihnen ein Assistent zur Verfügung, den Sie unter Zusatz Tätigkeitsschlüssel umsetzen aufrufen können. Bitte überprüfen Sie die einzelnen Mitarbeiter nach der Umsetzung. Neu hinzugekommene Informationen können nicht automatisch umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Hilfethemen. ELENA Elektronische Rückmeldungen von ELENA Ab sofort können Sie Rückmeldungen von ELENA elektronisch empfangen. Dazu sind die Dateianhänge, die Sie z.b. von ELENA in Ihrem -Client erhalten, in das Unterverzeichnis Posteingang (Unterverzeichnis Ihres Programmverzeichnisses) zu kopieren. Beim Programmstart erhalten Sie dann den Hinweis, dass neue Meldungen vorhanden sind. Lesen Sie dazu die Informationen in den Hilfethemen unter Zusatz MeldeCenter Rückmeldungen elektronisch empfangen
5 Seite 5 von 7 Kündigungsbaustein Der Kündigungsbaustein ist ab 2011 als eigener Datensatz (Meldegrund 69) zu übermitteln. Folgende neue Felder sind außerdem hinzu gekommen: SAWPRSC = SOZIALAUSWAHLPRUEFUNG: Wurde die Sozialauswahl von einer Arbeitsagentur geprüft, ist der Schlüssel der jeweiligen Arbeitsagentur entsprechend der Aufstellung aller 178 Agenturen für Arbeit der BA einzutragen KAUAUG = GRUND FUER AUFHEBUNG ZEITLICH UNBEGRENZTEN AUSSCHLUSS DER KUENDIGUNG: Wurde die fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen, obwohl die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen war? AVENLZG = GRUND FUER UNGEWISSHEIT AUF LEISTUNGSZAHLUNG: Wenn der Leistungsanspruch wie in der Variablen "Leistungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" ungewiss ist 01 = Entgeltanspruch streitig 02 = Entgeltanspruch unklar 03 = Abrechnung noch nicht abgeschlossen 04 = Sonstiges Weitere Änderungen in den einzelnen Datenbausteinen DSKO - Datensatz Kommunikation: Die Fehlerprotokolle können nun verschlüsselt elektronisch übermittelt werden DBEN - Grunddaten zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer: neues Kennzeichen "Steuerabzugspflicht durch den Arbeitgeber" DBSE - Steuerpflichtiger sonstiger Bezug der Text "Einmalzahlung" wird nicht mehr gemeldet DBSB - Steuerfreie Bezüge: Der Text Steuerfreier Bezug wird nicht mehr gemeldet DBAG - Arbeitgeberangaben: Das Feld für die -Adresse wurde auf 70 Stellen erweitert Lohnsteuerkarten/Lohnsteuerbescheinigungen Da es für 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten gibt, gelten die Lohnsteuerkarten aus 2010 weiterhin. Bitte bewahren Sie sie auf. Bitte beachten Sie, dass wie auch in den Vorjahren die Steuerfreibeträge beim Jahresabschluss entfernt wurden. Sie müssen neu eingetragen werden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und für berufsständische Versorgungseinrichtungen (DASBV) werden ab 2011 auf der Lohnsteuerbescheinigung getrennt aufgeführt. Die Positionen 22 und 23 werden durch 22a, 22b, 23a und 23b ersetzt. Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung
6 Seite 6 von 7 AAG-Meldungen Ab Januar 2011 können Erstattungsanträge nur noch elektronisch übermittelt werden. Manuelle Meldungen sind nicht mehr zulässig. Die Selektionen nach Krankenkasse und Personalnummer sind im GDI-MeldeCenter möglich. Berufsgenossenschaft Bereits seit dem letzten Jahr kann das Unfallversicherungsbrutto (Berufsgenossenschaftsbrutto) automatisch ermittelt werden. Dazu ist in den Mandantendaten Unfallversicherung die Einstellung BG-Werte aus RV- Brutto ungekürzt vorzunehmen. Ab der Version 8.9 werden bei dieser Einstellung auch die BG-Stunden um Fehlstunden gekürzt. Bitte lesen Sie dazu die Dokumentation in der Onlinehilfe: Anwendungsbeispiele Berufsgenossenschaftsmeldung. Mandantenanlage Da die Version 8.9/2011 die Jahre 2010 und 2011 abrechnen kann, ist bei der Neuanlage eines Mandanten auch das Kalenderjahr auszuwählen. Zahlstellenverfahren für die Abrechnung von Betriebsrentnern (KVdR = Krankenversicherung der Rentner) tritt ab Januar 2011 ein neues Verfahren in Kraft. Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, sind zur elektronischen Datenübermittlung der Meldungen für Zahlstellen an die Krankenkassen verpflichtet. Meldepflichtig sind alle Versorgungsbezugsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Online-Hilfe Anwendungsbeispiele Zahlstellenverfahren. Wenn Sie das Modul erworben haben, unterstützen wir Sie gerne bei Einrichtung des Mandanten. Bitte schreiben Sie uns eine Mail an support@gdi.de. Nennen Sie uns darin Ihre Programmnummer, Ihre Telefonnummer und die Zeiten, in denen Sie am besten erreichbar sind.
7 Seite 7 von 7 REHADAT- Export Für den Export Ihrer Lohndaten für das Programm REHADAT Elan. Mit diesem Modul können Sie Ihre Lohndaten exportieren und in das Programm REHADAT-Elan importieren.
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