SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 3115/11

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1 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 3115/11 Schallimmissionsprognose, Neubau eines Geschäftshauses in Wiesenau Auftraggeber: Ratisbona Gradl & Co. KG Industriepark Ponholz Maxhütte-Haidhof

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFGABENSTELLUNG 2 2 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR ÜBERGEBENE UNTERLAGEN EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 3 3 LÖSUNGSANSATZ 3 4 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN 4 5 ERMITTLUNG DER EMISSION ALLGEMEINES ANLIEFERUNG KUNDENPARKPLÄTZE EINKAUFSWAGEN SAMMELBOX HAUSTECHNIK 14 6 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL BERECHNUNGSPRÄMISSEN MITTELUNGSPEGEL BEURTEILUNGSPEGEL 16 7 MACHBARKEIT ANLIEFERUNG IM BEURTEILUNGSZEITRAUM NACHTS ANLIEFERUNG MIT LKW ANLIEFERUNG MIT TRANSPORTERN 18 8 EINZELEREIGNISBETRACHTUNG 18 9 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN ZUSAMMENFASSUNG 20 ANLAGEN / BILDER ANLAGE 1: ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL 21 ANLAGE 2: BEGRIFFSERKLÄRUNG 23 ANLAGE 3: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE 28 BILD 1 BILD 2 LAGEPLAN ISOPHONENKARTE 1

3 1 AUFGABENSTELLUNG In Wiesenau, Hauptstraße 7, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den maßgeblichen Immissionsorten (BILD 1) rechnerisch zu ermitteln. Die berechneten Beurteilungspegel sind mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen. Bei Erfordernis sind, entsprechend des Bearbeitungsstandes, schallmindernde Maßnahmen vorzuschlagen, durch die die gesetzlichen Beurteilungswerte eingehalten werden. 2 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 2.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR in der jeweils gültigen Fassung /1/ BImSchG Bundes Immissionsschutzgesetz /2/ BauGB Baugesetzbuch /3/ BauNVO Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke /4/ ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm /6/ Hessische Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Wiesbaden 1995 /7/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005 /8/ Bayerisches Parkplatzlärmstudie, 6. Überarbeitete Auflage, Augsburg 2007 Landesamt für Umweltschutz /9/ Zeitschrift Beton Gute Noten für Betonsteinpflaster 1/92 /10/ RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 /11/ M. Schlich Geräuschprognose von langsam fahrenden Pkw, Zeitschrift für Lärmbekämpfung Bd. 2 (2007) Nr.2 März 2

4 2.2 ÜBERGEBENE UNTERLAGEN /12/ Informationen über das geplante Objekt und dessen Lage: Lageplan, Grundriss, Freiflächenplan und Ansichten (Stand: Mai 2011) /13/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Landkreis Oder-Spree, Gemeinde Wiesenau, Gemarkung Wiesenau, Flur 1, Flurstücke 64/17, 66/1; Auszug vom /14/ Auszug aus der Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes FNP Wiesenau - Änderung, zuletzt geändert: 20. Juni EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN In der ANLAGE 2 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe, Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert. 3 LÖSUNGSANSATZ Im Geschäftshaus befindet sich ein Discounter mit integriertem Backshop. Entsprechend den Angaben des Auftraggebers (AG) wird davon ausgegangen, dass der Lebensmittelmarkt im Zeitraum von bis Uhr (Beurteilungszeitraum tags) geöffnet ist. Die Warenbelieferung für das Geschäftshaus findet werktags in der Zeit von bis Uhr statt. Eine mögliche Anlieferung im Beurteilungszeitraum nachts wird im Abschnitt 7. separat betrachtet. Aus der Errichtung des Planungsvorhabens ergeben sich folgende, schalltechnisch relevante Emissionsquellen: Warenanlieferung (Lkw, Transporter, Handhubwagen) Kundenstellplätze Einkaufswagen Sammelbox Kühl- und Lufttechnik Die Emissionsdaten werden den übergebenen Unterlagen sowie der allgemein gültigen Literatur entnommen. Dieser Emissionsansatz bildet die Basis zur Berechnung der Beurteilungspegel L r an den maßgeblichen Immissionsorten. Sollten sich im Ergebnis der Berechnungen Überschreitungen der Beurteilungskriterien an den Immissionsorten ergeben, so werden die Schallquellen aufgezeigt, die zu dieser Überschreitung führen und Anforderungen an die Minderung der Emissionspegel dieser Quellen formuliert. 3

5 Unsere Erfahrungen aus vielfältigen Messungen an Geschäftshäusern und Verbrauchermärkten bestätigen, dass es für die nachfolgende Beurteilung der Geräuschsituation, herrührend vom geplanten Geschäftshaus hinreichend genau ist, die Schallausbreitungsberechnungen mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchzuführen. Die Schallimmissionsbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten wird daher nicht im Oktavspektrum berechnet. Die Wirkung kurzzeitig auftretender Emissionen wird im Bereich der Verladezonen für das Betätigen der Lkw-Druckluftbremse sowie auf dem Parkplatz für das Zuschlagen einer Pkw-Heckklappe rechnerisch ermittelt und mit den zulässigen Einzelereigniskriterien der TA Lärm verglichen. Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden entsprechend der TA Lärm, Punkt 7.4, Absatz 2 in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen. Gewerbliche Vorbelastung, im Sinne der TA Lärm, ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber (und dessen Gesprächen mit der Stadt) nicht vorhanden. 4 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten maßgeblichen Immissionsorte (IO) wurden so gewählt, dass das Untersuchungsgebiet schalltechnisch beschrieben wird und dass anhand der auszuweisenden anteiligen Beurteilungspegel L r,an Rückschlüsse auf die bestimmende(n) Emissionsquelle(n) gezogen werden und evtl. notwendig werdende aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen bestimmt werden können. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und /14/, erfolgt die Einordnung der umliegenden Bebauung nach BauNVO als Mischgebiet. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach TA Lärm. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht gelten somit: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tag Nacht Mischgebiet (MI) 60 db(a) 45 db(a) Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) nicht auftreten. 4

6 5 ERMITTLUNG DER EMISSION 5.1 ALLGEMEINES Bei der Ermittlung der Emissionen wird bei allen Anlagenteilen davon ausgegangen, dass die abgestrahlten Schallspektren, entsprechend des Standes der Technik, einzeltonfrei sind. Sollte sich die Lage der einzelnen Anlagenteile (z.b. lufttechnische Öffnungen, Rückkühler etc.) auf Grund des Planungsfortschrittes signifikant ändern, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache zu nehmen. 5.2 ANLIEFERUNG Die Anlieferung für das Geschäftshaus soll werktags in der Zeit von bis Uhr stattfinden (Beurteilungszeitraum tags). Die Anlieferung mit Lkw > 7,5 t erfolgt über einen Rampentisch auf der Südseite des Gebäudes. Entsprechend der übergebenen Unterlagen ist der Rampentisch dreiseitig geschlossen mit Dach ausgeführt (Massivbauweise, Baukonstruktion wie Hauptgebäude). Die Abschirmung des Rampentisches durch die Lkw Aufbauten wird im Sinne der Prognosesicherheit nicht berücksichtigt. Die Anlieferung des Backshops erfolgt über dessen separaten Außenzugang. Die Schallleistungspegel der einzelnen Emittenten für den Anlieferungsverkehr und die Vorgänge bei der Entladung werden dem Bericht /6/ und /7/ entnommen und nach den Gleichungen in ANLAGE 2 berechnet. Entsprechend /6/ und /7/ wird beim Emissionsansatz zur Berechnung der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der Lkw von Mittelwerten ausgegangen. Die Lkw Geräusche werden in Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände und Betriebsgeräusche unterschieden. Lieferfahrzeuge: Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände (Rangieren) In der nachfolgenden TABELLE 1 sind die im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachten Anlieferungsfahrzeuge zusammengefasst ausgewiesen (die Anzahl der Fahrzeuge basiert auf analogen Bauvorhaben). 5

7 TABELLE 1: Im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachte Lieferfahrzeuge, tags Fahrzeug Anzahl Fahrziel / Fahrzweck Lkw > 7,5 t 1 Verbrauchermarkt, Trockensortiment Lkw > 7,5 t 1 Verbrauchermarkt, Frischesortiment mit Kühlaggregat Lkw > 7,5 t 1 Verbrauchermarkt, Müllfahrzeug Lkw < 7,5 t 1 Verbrauchermarkt, abgepackte Brotwaren / Zeitungen Lkw < 7,5 t 1 Backshop, Brotwaren Summe 5 Für den Vorgang Rangieren der Lkw im Bereich der Laderampe bzw. im Bereich des Nebeneingangs des Backshops, wird für die erforderliche Rangierstrecke im schalltechnischen Modell ein Zuschlag von 5 db (Maximalwert nach /7/) vergeben. Damit sind die bei Rangiertätigkeiten auftretenden Schallereignisse, wie Beschleunigung und Verzögerung der Fahrt, berücksichtigt. Die Anfahrt der Lieferfahrzeuge erfolgt von der Hauptstraße. In der TABELLE 2 sind die Emissionsdaten für die Fahrgeräusche der Lieferfahrzeuge ausgewiesen. TABELLE 2: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, tags Emittent Vorgang / Fahrstrecke L WA,1h n l L WA,mod [db(a)/m] [m] [db(a)/m] T1 Lkw, Verbrauchermarkt 63,0* ,0 T1_R Lkw-Rangieren, Verbrauchermarkt 68, ,0 T2 Lkw, Backshop 63,0* ,0 T2_R Lkw-Rangieren, Backshop 68, ,0 * Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde L WA,1h = 63 db(a) entspricht einem L WA 106 db(a) für eine Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement. Die Fahrstrecken werden als Linienschallquellen entsprechend ihrer Lage in das schalltechnische Modell übernommen. 6

8 Lieferfahrzeuge: Betriebsgeräusche Lkw Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Geräusche zwingend im Anlieferungsbetrieb auftreten /6/, /7/. Diese Vorgänge werden daher für die Lkw detailliert in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt (die ausgewiesenen Schallleistungspegel L WA sind arithmetische Mittelwerte): Betriebsbremse L WA = 108 db(a) Türenschlagen L WA = 100 db(a) Anlassen L WA = 100 db(a) Leerlauf L WA = 94 db(a) In der TABELLE 3 und TABELLE 4 sind die sich aus den Anfahrten und den Liefervorgängen für das Geschäftshaus ergebenden Emissionsdaten (Betriebsgeräusche) ausgewiesen. Die Motoren der Lkw sind während der Anlieferungszeit abzustellen und werden daher mit maximal einer Minute Betriebsdauer (60 s) berücksichtigt. Ausnahmen bilden die Müllfahrzeuge, auf Grund der über den Lkw-Motor betriebenen Hydraulik zur Beladung wird hier eine Betriebszeit von 5 min (300 s) angesetzt. Entsprechend den Einwirkzeiten der Emittenten wird eine Zeitbewertung durchgeführt. Diese Zeitbewertung wird durch den Korrekturfaktor D T berücksichtigt. Die sich so ergebenden zeitbewerteten Vorgänge sind für einen Lkw in der TABELLE 3 ausgewiesen. TABELLE 3: Emissionsdaten Betriebsgeräusche (BG) für einen Lkw, tags Emittent Vorgang L WA n [db(a)] t ges D T L WA,1h [s] [db] [db(a)] BG_1 Bremsen 108, ,6 79,4 BG_2 Türen zuschlagen 100, ,6 74,4 BG_3 Anlassen 100, ,6 71,4 BG_4.1 Leerlauf 94, ,8 76,2 BG_4.2 Leerlauf (Müllfahrzeug) 94, ,8 83,2 energetische Summe BG_1 BG_4.1 82,3 energetische Summe BG_1 BG_4.2 85,8 In der TABELLE 4 sind die Betriebsgeräusche, entsprechend der zu erwartenden Lkw-Bewegungen und bezogen auf 16 Stunden (L T = -12 db), aufgeführt. 1 Die Ermittlung der Schallleistungspegel basiert auf den Messungen nach dem Taktmaximalpegelverfahren - Erfassung eines Einzelereignisses innerhalb eines 5 Sekundentaktes. 7

9 TABELLE 4: Betriebsgeräusche (BG), tags Emittent Vorgang L WA n A L T [db(a)] [m²] [db] L WA,mod [db(a)/m²] BG1 Betriebsgeräusche Lkw, Verbrauchermarkt 82, ,0 BG2 Betriebsgeräusche Lkw, Müllfahrzeug 85, ,7 BG3 Betriebsgeräusche Lkw, Backshop 82, ,3 Für die Anlieferung von Tiefkühlware besteht grundsätzlich die Möglichkeit über Lkw mit Aggregat (z.b. Thermoking) oder Big Bag mit Kühlakku anzuliefern. Um die Prognose sicher zu gestalten, werden Lkw mit Kühlaggregat im Bereich der Anlieferungszonen zum Ansatz gebracht. Dafür wird aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von L WA = 97 db(a) und eine übliche Laufzeit von 15 min für das Kühlaggregat entnommen. TABELLE 5: Emissionsdaten Kühlaggregat Lkw, tags Emittent Vorgang L WA n [db(a)] t ges D T L WA,mod [min] [db] [db(a)] KA Kühlaggregat 97, ,1 78,9 Die Schallquelle wird als Punktquelle - entsprechend ihrer zu erwartenden Lage - im Modell berücksichtigt. Warenumschlag Rampentische (WU) Der Anlieferungstisch wird (entsprechend den übergebenen Unterlagen des Auftraggebers) dreiseitig geschlossen mit Dach ausgeführt. Die Entladung erfolgt von den Lkw zu den Lagern mit (Gabel-) Handhubwagen. Der Emissionsansatz basiert auf Warenumschlagszahlen analoger Bauvorhaben. In /6/ sind die Schallleistungspegel L WA der Verladegeräusche als zeitlich gemittelte Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde auf Basis des Taktmaximalpegels L WATeq ausgewiesen. Der Taktmaximalpegels beinhaltet bereits evtl. Impulse, sie werden daher für diese Emittenten nicht immissionsseitig vergeben (abweichend zur TA Lärm). 8

10 Die Vorgänge für den ebenerdigen Warenumschlag im Bereich des Eingangs (fahren mit Handhubwagen auf Asphalt etc.) werden nach /6/ berücksichtigt. Damit der Berechnungsansatz konform zum Ansatz im Bereich Rampe erfolgt, sind die in /6/ ausgewiesenen Schallleistungspegel auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens L WAT in den mittleren Schallleistungspegel für eine Stunde umgerechnet worden. In der TABELLE 6 werden die für die Ermittlung des Modelschallleistungspegels L WA,mod notwendigen Schallleistungspegel bezogen auf 1 h (L WATeq,1h ) für jeweils einen Vorgang ausgewiesen. TABELLE 6: Emissionsdaten Warenumschlag, 1 Vorgang / 1h Emittent Vorgang L WATeq,1h [db(a)] WU1.1 Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand 88 WU1.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU1.1 WU1.2 WU1 88,2 WU2.1 Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand 78 WU2.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU2.1 WU2.2 WU2 79,8 Folgende Warenumschlagszahlen werden für den Verbrauchermarkt zum Ansatz gebracht: Anlieferung von Trockensortiment, max. 40 Paletten (80 Bewegungen) Anlieferung von Frischesortiment mit Kühlfahrzeug, max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) Anlieferung von abgepackten Brotwaren und Zeitungen, max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) Die Fahrwege im Bereich der Ladezone sind nicht eindeutig festgelegt, daher wird die Emissionsquelle als Flächenquellen entsprechend ihrer Lage angesetzt (Berechnungsalgorithmen s. ANLAGE 2). Die Fahrten innerhalb der Lkw (Rollgeräusche, Wagenboden) werden an den Standorten der Lkw berücksichtigt. In der TABELLE 7 werden die in der Berechnung zum Ansatz gebrachten Emittenten zusammenfassend ausgewiesen. 9

11 TABELLE 7: Emissionsdaten Warenumschlag (WU), Geschäftshaus, tags Emittent Vorgang L WATeq,1h n L T A L WA,mod [db(a)] [db] [m²] [db(a)/m²] Warenumschlag Anlieferungstisch WU1 Warenumschlag Lkw-Paletten 88, ,2 WU2 Warenumschlag Lkw-Rollcontainer, 79, ,8 energetische Summe WU-A 55,3 Warenumschlag Backshop WU2 Warenumschlag Lkw-Rollcontainer 79, ,8 energetische Summe WU-B 62,8 5.3 KUNDENPARKPLÄTZE Der nachfolgend zu berechnende Emissionspegel enthält nach den in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /8/ durchgeführten Untersuchungen die Pegelanteile für: die An- und Abfahrt (befahren der Stellflächen), das Motorstarten, das Türen- sowie Kofferraumzuschlagen und das Befahren des Parkplatzes mit Einkaufswagen Der Parkplatz hat 77 Kundenstellplätze (/12/), die Gesamtfläche des Parkplatzes (Parkplätze und die Flächen für die notwendigen Umfahrungen) beträgt S m² (dem schalltechnischen Berechnungsmodell entnommen). Für das Geschäftshaus beträgt die Verkaufsfläche m² (/12/). Nach der Parkplatzlärmstudie /8/ werden folgende Zuschläge für den Kundenparkplatz vergeben Parkplatzart und Fahrbahnoberfläche (Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf Asphalt oder schalltechnisch adäquatem Belag 3 ) ein K PA = 3 db(a) und K StrO = 0, ein Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren K I = 4 db(a) (die Impulshaltigkeit der Geräusche wird immissionsseitig vergeben), ein zu berechnender Zuschlag K D für den Durchfahrtsverkehr 2 3 Im Sinne einer Maximalbetrachtung wird die Netto-Verkaufsfläche (im Sinne der Bayerischen Parkplatzlärmstudie) mit der, in den übergebenen Unterlagen ausgewiesenen, Verkaufsfläche gleichgesetzt. Z.B. Betonpflaster ohne Fase. Dieser Belag kann lärmtechnisch wie eine Asphaltoberfläche betrachtet werden (siehe Zeitschrift Beton 1/92). 10

12 Hinweis: Bei analogen Bauvorhaben kommt als Fahrbahnoberfläche größtenteils Asphalt (oder ein schalltechnisch adäquater Belag) zum Einsatz, deshalb ist hier ein analoger Ansatz gewählt wurden. Die Berechnungsergebnisse weisen aus, dass u.u. auch ein anderer Belag zu keinen schalltechnischen Konflikten führt. Sollte diese geplant sein, ist mit den Sachverständigen Rücksprache zu nehmen. Anhand von exemplarischen Erhebungen, die mit der Erarbeitung der Bayerischen Parkplatzlärmstudie erstellt wurden, zeigt sich bei größerer Entfernung der Stellplätze vom Ein- bzw. Ausgang der Einzelhandelsgeschäfte eine geringere Bewegungshäufigkeit. In Tabelle 14 der Parkplatzlärmstudie ist die Abhängigkeit der Bewegungshäufigkeit auf den Stellplätzen von der Entfernung zum Eingang des Marktes beispielhaft ausgewiesen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Emissionsansatz berücksichtigt. Folgende Bewegungshäufigkeiten N werden für den Parkplatz im Beurteilungszeitraum tags angesetzt (Maßeinheit N: Bewegungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde,): Parkfläche P1: N = 0,17 (Stellplätze direkt am Eingangsbereich des Geschäftshauses) Parkfläche P2: N = 0,10 (Stellplätze in weiterer Entfernung zum Eingang; geringere Belegung) Anmerkung: Unter Berücksichtigung der angegebenen Kundenfrequentierung ergeben sich rechnerisch 768 motorisierte Kunden pro Tag bzw. 48 Kunden pro Stunde. In der folgenden TABELLE 8 sind die mit den entsprechenden Zuschlägen korrigierten Emissionsdaten für die Kundenstellplätze ausgewiesen. TABELLE 8: Emissionsdaten der Parkgeräusche, tags Emittent L W0 N f B S *K I K PA K D K StrO L WA,mod [db(a)] [m²] [m²] [db] [db] [db] [db] [db(a)/m²] P1 63 0,17 0, ,0 3,0 3,3 0,0 56,5 P2 63 0,10 0, ,0 3,0 3,9 0,0 54,9 Summe * wird immissionsseitig vergeben Für den Beurteilungszeitraum nachts werden in der gängigen Literatur (Bayerische Parkplatzlärmstudie /8/) keine Angaben für die Bewegungshäufigkeit bei Einkaufsmärkten gegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei Geschäftszeiten bis 22:00 Uhr Kunden im 11

13 Beurteilungszeitraum nachts den Parkplatz verlassen. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass im Zeitraum von 22:00 bis 22:30 Uhr, 19 Kunden das Geschäftshaus verlassen und mit dem Pkw vom Parkplatz fahren. Nachstehende Bewegungshäufigkeiten N werden für den Parkplatz im Beurteilungszeitraum nachts angesetzt: Parkfläche P1: N = 0,05 Parkfläche P2: N = 0,01 TABELLE 9: Emissionsdaten der Parkgeräusche, nachts Emittent L W0 N f B S K I * K PA K D ** K StrO L WA,mod [db(a)] [m²] [m²] [db] [db] [db] [db] [db(a)/m²] P1 63 0,05 0, ,0 3,0 0 0,0 48,0 P2 63 0,01 0, ,0 3,0 0 0,0 41,0 Summe *wird immissionsseitig vergeben ** nur abfahrende Pkw, ein Zuschlag für Parksuchverkehr wird daher nicht vergeben Aus der Nettoverkaufsfläche und der Bewegungshäufigkeit N lassen sich die Pkw Bewegungen pro Beurteilungszeitraum berechnen, die als Kunden den Parkplatz befahren. Es ergeben sich folgende Bewegungen: tags: 48 Pkw / 1 h nachts: 19 Pkw (lauteste Nachtstunde) Die Zu- und Abfahrt, zu und von den Kundenparkplätzen, erfolgt über die Hauptstraße. Die Emission dieser Vorgänge wird nach RLS 90 (ANLAGE 2) berechnet. In TABELLE 10 sind die Emissionsdaten für die Zufahrt zu den Stellplätzen ausgewiesen. TABELLE 10: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, tags Emittent Fahrstrecke M p v D STRO L m,e Umrechnung zur Linienquelle L WA,mod [Kfz/h] [%] [km/h] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)/m] T3 Zufahrt , ,4 T4 Abfahrt , ,4 12

14 TABELLE 11: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, nachts Emittent Fahrstrecke M p v D STRO L m,e Umrechnung zur Linienquelle L WA,mod [Kfz/h] [%] [km/h] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)/m] T4 Abfahrt , ,3 Die Schallquellen werden als Linienquellen in das Modell integriert (Gesamtlänge 30 m). 5.4 EINKAUFSWAGEN SAMMELBOX Die Einkaufswagen-Sammelboxen befinden sich auf dem Parkplatz, s. BILD 1. Deren Schallemissionen durch das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen ist in der Zeit von bis Uhr zu beachten ist. Zur Berechnung der Vorgänge wird die für den Parkplatz berechnete Kundenfrequentierung herangezogen. Bei diesem gewählten Ansatz, tritt das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox je Beurteilungszeitraum wie folgt auf: tags: (768 Aus- bzw. 768 Einstapelvorgänge) und nachts: 19 (19 x Einstapeln) Die fußläufigen Kunden kompensieren die Kunden, die ohne Einkaufswagen in das Geschäftshaus gehen. Die Formel zur Berechnung des Modellschallleistungspegels L WA,mod Einkaufswagen- Sammelbox ist der ANLAGE 2 zu entnehmen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose kann von Schallleistungsmittelungspegeln L WA ausgegangen werden (/7/). In der TABELLE 12 sind die Emissionsdaten zur Ermittlung des Modellschallleistungspegels für die Einkaufswagen-Sammelbox zusammengefasst. TABELLE 12: Emissionsdaten der Einkaufswagen-Sammelbox, tags/nachts Emittent Benennung L WAeq,1h n / h Fläche L WA,mod [db(a)] [m²] [db(a)/m²] ES Einkaufswagen Sammelbox, tags 68, ,8 ES Einkaufswagen Sammelbox, nachts 68, ,7 13

15 Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftreten, sind in der Emissionsermittlung Kundenparkplätze, erfasst (/8/). Die Impulshaltigkeit (K I = 4 db) der Geräusche wird immissionsseitig berücksichtigt. 5.5 HAUSTECHNIK Die Lage und Anzahl der klima- und lufttechnischen Anlagen (LA) wird analogen Bauvorhaben entnommen. Sollte sich die Lage dieser lufttechnischen Anlagen auf Grund des Planungsfortschrittes signifikant ändern, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache zu nehmen. Die Emissionen werden tags und nachts im schalltechnischen Modell angesetzt. In der folgenden TABELLE 13 sind die Emissionsdaten für diese Quellen ausgewiesen. Die genannten Schallleistungspegel L WA der Haustechnik sind als Zielstellung für den Ausrüster zu betrachten. TABELLE 13: Emissionsdaten lufttechnische Anlagen, tags/nachts Emittent Benennung [db(a)] [db(a)] L WA L WA,mod,tags/nachts LA1 Verflüssiger 75,0 75,0 LA2 Abluftventilator Verbundanlage 71,0 71,0 LA3 Zuluftöffnung Verbundanlage --* 66,0 LA4 Abluft Heizraum 66,0 66,0 LA5 Zuluftöffnung Heizraum --* 66,0 LA6 Ventilator Verkaufsraum 66,0 66,0 LA7 Ventilator Backshop-Nebenraum 54,0 54,0 LA8 Ventilator Verkaufsraum 66,0 66,0 * Es handelt sich um Gebäudeöffnungen, die Höhe des abgestrahlten Schalldruckpegels hängt vom Innenpegel und der Größe der Öffnung ab. Datenblätter mit einem ausgewiesenen Schallleistungspegel (L WA) sind nicht vorhanden. Die luft- und klimatechnischen Anlagen sind entsprechend Stand der Technik auszuführen (abgestrahlte Schallspektrum sind einzeltonfrei, schwingungsisolierte Aufstellung der Verdichter, etc.). 14

16 6 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA durchgeführt. Es wird entsprechend der gültigen Berechnungsvorschrift ISO 9613, Teil 2, gerechnet. Für die schalltechnischen Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel wird ein dreidimensionales Modell erstellt. In diesem Modell sind alle Emittenten und die Schallausbreitung beeinflussenden Daten enthalten. Das Modell besteht aus mehreren Dateien und Datenbanken. Folgende Prämissen liegen der Berechnung zu Grunde: Einzelpunktberechnungen: Lage der Immissionsorte: Aufpunkthöhen: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade; entsprechend der Geschosshöhen. Isophonenkarte: Raster der Berechnung: = 2,0 m Immissionshöhe: = 4,0 m 6.2 MITTELUNGSPEGEL Zur quantitativen Beurteilung der Geräuschsituation an den maßgeblichen Immissionsorten IO (BILD 1) sind die Mittelungspegel L m - für die relevanten Geschosse - in der nachfolgenden TABELLE 14 für die Beurteilungszeiträume tags und nachts ausgewiesen. TABELLE 14: Mittelungspegel L m an den maßgeblichen Immissionsorten (IO) Immissionsort Geschoss Einordnung L m [db(a)] tags nachts IO 01 1.OG MI 50,6 39,7 IO 02 1.OG MI 49,1 39,3 15

17 6.3 BEURTEILUNGSPEGEL Nach TA Lärm sind folgende Korrekturen/Zuschläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels L r zu berücksichtigen: für impulshaltige Emissionen ein Impulszuschlag K I für Ton- oder Informationshaltigkeit ein Zuschlag K T für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit ein Zuschlag K R (nur bei WA und WR) Folgende Korrekturen werden für das Konkrete Vorhaben Geschäftshaus berücksichtigt: K I = 4,0 db Parkplatzgeräusche (P1 P2), Einkaufswagen-Sammelbox (ES) Die Zuschläge und die anteiligen Beurteilungspegel der einzelnen Schallquellen sind in ANLAGE 3 ausgewiesen. Die energetische Summe der anteiligen Beurteilungspegel ergibt den dem Bauvorhaben Geschäftshaus zuzuordnenden Beurteilungspegel L r. In der TABELLE 15 sind die Beurteilungspegel L r tags und nachts an den maßgeblichen Immissionsorten ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) der TA Lärm gegenübergestellt TABELLE 15: Beurteilungspegel L r an den maßgeblichen Immissionsorten (IO) Immissionsort Geschoss IRW [db(a)] L r [db(a)] tags nachts tags nachts IO 01 1.OG ,3 43,9 IO 02 1.OG ,0 42,9 Die Ergebnisse in TABELLE 15 weisen aus, dass an den maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten werden. Hinweis: Nach Abfahrt der letzten Kunden, ergibt sich am IO01 ein rechnerischer Beurteilungspegel nachts von 27,6 db(a) - s. anteilige Pegel ANLAGE 1, TABELLE B. 16

18 7 MACHBARKEIT ANLIEFERUNG IM BEURTEILUNGSZEITRAUM NACHTS 7.1 ANLIEFERUNG MIT LKW Zur Betrachtung einer möglichen Nachtanlieferung (meist zw und Uhr) wird ein Lkw im Bereich Kundeneingang (Belieferung Backshop) betrachtet. Die Berechnungsgrundlagen und Emissionen der Vorgänge erfolgen analog der Taganlieferung. Fahrstrecke: 1 Lkw T2 L WA,mod,nachts = 63,0 db(a)/m Fahrstrecke: 1 Lkw-Rangieren T2_R L WA mod,nachts = 68,0 db(a)/m Lufttechnik LA1 bis LA8 s. TABELLE 13 Die sich unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Emissionsansatzes ergebenden anteiligen Beurteilungspegel L r,an sind einschließlich der durchgängig angesetzten lufttechnischen Anlagen (LA1-LA8) in der TABELLE 16 aufgeführt. TABELLE 16: anteilige Beurteilungspegel L r,an für Anlieferung mit einem Lkw, nachts Emittent Quelle L w.mod L r,an,io01,1.og L r,an,io02,1.og db(a) db(a) db(a) T2 L w 63,0 45,4 43,7 T2_R L w 68,0 39,5 38,5 Gesamt (inkl. Lufttechnik LA1-LA8) L r / db(a) 46,4 45,0 Da bereits durch eine Lkw-Bewegung nachts die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten überschritten (ausgeschöpft) werden, wird eine detaillierte Betrachtung (Warenumschlag, Betriebsgeräusche etc.) nicht durchgeführt. Eine Nachtanlieferung mit Lkw ist somit erst möglich, wenn nachweislich emissionsärmere Lkw zum Einsatz kommen. 17

19 7.2 ANLIEFERUNG MIT TRANSPORTERN Alternativ zur Anlieferung mit Lkw, wird rechnerisch untersucht ob eine Nachtanlieferung mit zwei Transportern möglich ist. Fahrstrecke: 2 x Transporter T2 L WA,mod,nachts = 51,0 db(a)/m (Emission nach /11/) Warenumschlag: WU-B L WA,mod,nachts = 65,7 db(a)/m² TABELLE 17: anteilige Beurteilungspegel L r,an für Anlieferung mit zwei Transportern, nachts Emittent Quelle L w.mod L r,an,io01,1.og L r,an,io02,1.og db(a) db(a) db(a) T2 L w 51,0 33,4 31,7 WU-B L w 65,7 33,0 31,5 Gesamt (inkl. Lufttechnik LA1-LA8) L r / db(a) 36,8 35,7 Die Anlieferung mit zwei Transportern im Beurteilungszeitraum nachts (in der Regel zw und 06.00Uhr) führt zu keinen schalltechnischen Konflikten in der Nachbarschaft. 8 EINZELEREIGNISBETRACHTUNG Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für die Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) nicht auftreten. In getrennten Einzelpunktberechnungen werden die Immissionspegel für das Entspannungsgeräusch einer Lkw-Druckluftbremse und das Kofferraumklappenschlagen eines Pkw berechnet. Schallleistung der Lkw-Druckluftbremse (E1): L WA = 108 db(a) /7/ Schallleistung Kofferraumklappenschlagen eines Pkw (E2): L WA = 99,5 db(a) /8/ Die Lage dieser Emissionsquelle ist dem BILD 1 zu entnehmen. In der nachfolgenden TABELLE 18 ist das Ergebnis, für den maximal berechneten Pegel, ausgewiesen. In Spalte 5 ist die gegebenenfalls vorhandene kurzfristige Überschreitung der Immissionsrichtwerte als Differenzbetrag angegeben. 18

20 TABELLE 18: Einzelereignisbetrachtung, tags / nachts Immissionsort L WA,mod [db(a)] IRW, tags [db(a)] IRW, nachts [db(a)] L [db(a)] Differenz, tags [db] Differenz, nachts [db] E1 IO 01, 1.OG 108, ,8 3,8 18,8 E2 IO 01, 1.OG 99, ,1 1,1 16,1 Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten, nicht zu erwarten. 9 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN Im Abschnitt 7.4, 2. Absatz der TA Lärm heißt es zum anlagenbezogenen Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück [ ] sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weiter gehend überschritten werden. Diese Kriterien gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs so weit wie möglich vermindert werden (/5/). Die Zu- und Abfahrt zum Geschäftshaus erfolgt über die Hauptstraße, eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr ist direkt gegeben. Eine weitere Betrachtung des anlagenbedingten Verkehrs entfällt daher. Organisatorische Maßnahmen (in praxi das Eingrenzen der Ein- und Ausfahrtzeiten) sind aus lärmschutztechnischer Sicht nicht angezeigt. 19

21 10 ZUSAMMENFASSUNG In Wiesenau, Hauptstraße 7, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den maßgeblichen Immissionsorten der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung (BILD 1) rechnerisch ermittelt. Die Berechnungen weisen aus, dass bei dem im Abschnitt 5 ausgewiesenen Emissionsansatz, die vorgegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, für Mischgebiet an den maßgeblichen Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten werden (Beurteilungspegel TABELLE 15, Einzelpunktberechnung TABELLE 18). Folgende Hinweise bzw. Anforderungen an die Realisierung des Vorhabens sind zu beachten: Die Öffnung des Geschäftshauses ist im Beurteilungszeitraum tags von bis Uhr möglich. Eine Einschränkung der Anlieferungszeit im Beurteilungszeitraum tags besteht nicht, sie kann in der Zeit von bis Uhr stattfinden. Während der Anlieferungszeit sind die Lkw Motoren abzustellen. Durch das Anbringen von Hinweisschildern ist dem Rechnung zu tragen. Im Beurteilungszeitraum nachts ist die Anlieferung mit zwei Transporter möglich (abweichend zum Beurteilungszeitraum tags). Für die Fahrgassen des Parkplatzes ist eine Asphaltoberfläche oder ein schalltechnisch gleichwertiger Belag zu realisieren (z.b. Pflasterbeläge ohne Fase mit entsprechender Verlegung, Zeitschrift Beton 1/92). Das abgestrahlte Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate muss entsprechend Stand der Technik einzeltonfrei sein. Weiterhin sind die in der TABELLE 13 formulierten Zielstellungen (Schallleistungspegel der Lüftungsanlagen) einzuhalten. Sollten sich Änderungen im Bezug auf die Lage oder die Emissionshöhe ergeben, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache zu nehmen. Maßnahmen organisatorischer Art, um die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs zu vermindern, sind nicht angezeigt. Bei normalem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten, nicht zu erwarten. Leipzig, Dipl. Ing. M. Goritzka M.Eng. M. Barth 20

22 ANLAGE 1: ANLAGE 1: ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL TABELLE A: anteilige Mittelungs- L m,an und Beurteilungspegel L r,an /Korrekturwerte für ruhebedürftige Stunden K R, Impulshaltigkeit K I und Tonhaltigkeit K T am IO01 bis IO02 1.OG; tags Emittent Quelle L w.mod L m,an,01 L m,an,02 -- K I K T K R L r,an,01 L r,an,02 -- db(a) db(a) db(a) -- db db db db(a) db(a) BG1 Lw" 59,0 2,8 2,6 -- 0,0 0,0 0,0 2,8 2,6 -- BG2 Lw" 57,7 1,9 1,2 -- 0,0 0,0 0,0 1,9 1,2 -- BG3 Lw" 57,3 24,7 19,0 -- 0,0 0,0 0,0 24,7 19,0 -- ES Lw" 75,8 43,4 42,1 -- 4,0 0,0 0,0 47,4 46,1 -- KA Lw 78,9 8,5 6,9 -- 0,0 0,0 0,0 8,5 6,9 -- LA1 Lw 75,0 3,6 3,8 -- 0,0 0,0 0,0 3,6 3,8 -- LA2 Lw 71,0-1,2 6,4 -- 0,0 0,0 0,0-1,2 6,4 -- LA3 Lw 66,0-7,6-7,5 -- 0,0 0,0 0,0-7,6-7,5 -- LA4 Lw 66,0 20,0 21,4 -- 0,0 0,0 0,0 20,0 21,4 -- LA5 Lw 66,0 23,4 25,0 -- 0,0 0,0 0,0 23,4 25,0 -- LA6 Lw 66,0 23,8 25,3 -- 0,0 0,0 0,0 23,8 25,3 -- LA7 Lw 54,0 8,8-3,2 -- 0,0 0,0 0,0 8,8-3,2 -- LA8 Lw 66,0 4,6-1,0 -- 0,0 0,0 0,0 4,6-1,0 -- P1 Lw" 56,5 40,4 38,6 -- 4,0 0,0 0,0 44,4 42,6 -- P2 Lw" 54,9 45,3 44,4 -- 4,0 0,0 0,0 49,3 48,4 -- T1 Lw` 57,0 40,0 38,0 -- 0,0 0,0 0,0 40,0 38,0 -- T1_R Lw` 62,0 24,4 18,8 -- 0,0 0,0 0,0 24,4 18,8 -- T2 Lw` 51,0 33,4 31,7 -- 0,0 0,0 0,0 33,4 31,7 -- T2_R Lw` 56,0 27,5 26,5 -- 0,0 0,0 0,0 27,5 26,5 -- T3 Lw` 64,4 42,6 38,4 -- 0,0 0,0 0,0 42,6 38,4 -- T4 Lw` 64,4 41,8 41,5 -- 0,0 0,0 0,0 41,8 41,5 -- WU-A Lw" 55,3-0,1-1,0 -- 0,0 0,0 0,0-0,1-1,0 -- WU-B Lw" 62,8 30,1 28,6 -- 0,0 0,0 0,0 30,1 28,6 -- Gesamt L m / db(a) 50,6 49,1 -- Gesamt L r / db(a) 53,3 52,0 -- Legende Lw Punktquelle K I Impulszuschlag für impulshaltige Emissionen Lw` Linienquelle K T Zuschlag für Ton- oder Informationshaltigkeit Lw`` Flächenquelle K R Zuschlag für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit (für Immissionsorte im WA) L w.mod Modell-Schallleistungspegel 21

23 ANLAGE 1: TABELLE B: anteilige Mittelungs- L m,an und Beurteilungspegel L r,an /Korrekturwerte für ruhebedürftige Stunden K R, Impulshaltigkeit K I und Tonhaltigkeit K T am IO01 bis IO02 1.OG; nachts Emittent Quelle L w.mod L m,an,01 L m,an,02 -- K I K T K R L r,an,01 L r,an,02 -- db(a) db(a) db(a) -- db db db db(a) db(a) BG1 Lw" 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- BG2 Lw" 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- BG3 Lw" 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- ES Lw" 68,7 36,3 35,0 -- 4,0 0,0 0,0 40,3 39,0 -- KA Lw 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- LA1 Lw 75,0 3,6 3,8 -- 0,0 0,0 0,0 3,6 3,8 -- LA2 Lw 71,0-1,2 6,4 -- 0,0 0,0 0,0-1,2 6,4 -- LA3 Lw 66,0-7,6-7,5 -- 0,0 0,0 0,0-7,6-7,5 -- LA4 Lw 66,0 20,0 21,4 -- 0,0 0,0 0,0 20,0 21,4 -- LA5 Lw 66,0 23,4 25,0 -- 0,0 0,0 0,0 23,4 25,0 -- LA6 Lw 66,0 23,8 25,3 -- 0,0 0,0 0,0 23,8 25,3 -- LA7 Lw 54,0 8,8-3,2 -- 0,0 0,0 0,0 8,8-3,2 -- LA8 Lw 66,0 4,6-1,0 -- 0,0 0,0 0,0 4,6-1,0 -- P1 Lw" 48,0 31,9 30,1 -- 4,0 0,0 0,0 35,9 34,1 -- P2 Lw" 41,0 31,4 30,5 -- 4,0 0,0 0,0 35,4 34,5 -- T1 Lw` 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- T1_R Lw` 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- T2 Lw` 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- T2_R Lw` 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- T3 Lw` 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- T4 Lw` 60,3 37,7 37,4 -- 0,0 0,0 0,0 37,7 37,4 -- WU-A Lw" 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- WU-B Lw" 0,0 0,0 0,0 -- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -- Gesamt L m / db(a) 39,7 39,3 -- Gesamt L r / db(a) 43,9 42,9 -- Legende Lw Punktquelle K I Impulszuschlag für impulshaltige Emissionen Lw` Linienquelle K T Zuschlag für Ton- oder Informationshaltigkeit Lw`` Flächenquelle K R Zuschlag für Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit (für Immissionsorte im WA) L w.mod Modell-Schallleistungspegel 22

24 ANLAGE 2: ANLAGE 2: BEGRIFFSERKLÄRUNG SCHALLEMISSION - ALLGEMEINE BEGRIFFE (NACH DIN : ) (Punkt-) Schallleistungspegel L W zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisses der Schallleistung P zur Bezugsschallleistung P 0 L W = 10 lg (P/P 0 ) [db] P: Die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung) P 0 : Bezugsschallleistung (P 0 = 1 pw = Watt) Pegel der längenbezogenen Schallleistung L W (auch längenbezogener Schallleistungspegel ) logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit abgestrahlte Schallleistung P L W = 10 lg (P /10-12 Wm -1 ) [db] Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L W = L W - 10 lg (L/1m) Schallleistung die von einer Linie mit der Länge L pro m abgestrahlt wird. Dabei ist vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt ist. Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L W (auch flächenbezogener Schallleistungspegel ) logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P L W = 10 lg (P /10-12 Wm -2 ) [db] Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L W = L W - 10 lg (S/1m) Schallleistung, die von einer Fläche der Größe S pro m² abgestrahlt wird. Dabei ist vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist. Modellschallleistungspegel L W,mod / L W,mod / L W,mod Die nach der TA Lärm bei der Ermittlung der Beurteilungspegel durchzuführenden Korrekturen, sind in den für das Berechnungsmodel ermittelten Modellschallleistungspegel integriert. 23

25 ANLAGE 2: Ermittlung der Emission Fahrgeräusche Die Emission "Fahrgeräusche" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt: L WA,mod = L WA,1h + 10*lg(n) - 10*lg(T r ) db(a)/m dabei bedeuten: L WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde auf einer Strecke von 1 m n Anzahl der Lkw in der Beurteilungszeit T r T r Beurteilungszeitraum: Tag = 16 Stunden Nacht = lauteste Nachtstunde Betriebsgeräusche Der immissionsbezogene Schallleistungspegel für Betriebsgeräusche bestimmt sich: L WA,mod = L WA - D T db(a) dabei bedeuten: D T Zeitkorrektiv, D T = 10 log (t ges / T r ), in db t ges T r t e n Gesamteinwirkzeit, t ges = t e n, in min Beurteilungszeit in min Einzelzeit in min Anzahl der Vorgänge Handhubwagen, Flaschenklappern Die Emission "Handhubwagen" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt: L WA,mod = L WA + 10*lg(T E / 3.600) - 10*lg(S / 1 m²) db(a)/m² dabei bedeuten: L WAT Schallleistungspegel eines Hubwagens in db(a) n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r T E gesamte Einwirkdauer aller Fahrbewegungen der Handhubwagen innerhalb einer Stunde in s S Größe der Fläche, Umrechnung zur Fläche in m² 24

26 ANLAGE 2: Parkverkehr Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage Der immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender Gleichung: L WA,mod = L WA0 + K PA + 2,5lg (f B - 9) + 10lg (B N) + K StrO - 10 lg (S/1 m²) db(a)/m² dabei bedeuten: L WA0 Grundwert für einen Parkvorgang = 63 db(a) K PA f B N K StrO Zuschlag für die Parkplatzart in db Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.) Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in db S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² Zufahrten zum Parkplatz Die Berechnung des Emissionspegels erfolgt nach den in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, (RLS-90) vorgegeben Algorithmen. Der Emissionspegel ist: L m,e = L m (25) + D V + D Stro + D Stg + D E L m (25) = 37, lg [M ( 1 + 0,082p)] Geschwindigkeitskorrektur: D V = L Pkw - 37, lg [100 + (10 0,1D - 1) p / (8,23 p)] L Pkw = 27, lg [1 + (0,02 v Pkw ) 3 ] L Lkw = 23,1 + 12,5 lg (v Lkw ) D = L - L Lkw Pkw Korrektur für Steigungen und Gefälle: D Stg = 0,6 g - 3 für g > 5 % D Stg = 0 für g 5 % 25

27 ANLAGE 2: Erläuterung der Abkürzungen und Symbole STRAßENVERKEHR: Zeichen / Einheit Bedeutung Begriff L m,e,tag db Emissionspegel (für den Tag) L m,e,nacht db Emissionspegel (für die Nacht) L m (25) db normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges D V db(a) Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten D Stro db Korrektur für die unterschiedlichen Straßenoberflächen D Stg db(a) Korrektur für Steigungen D E db(a) Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen M t KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für den Tag) M n KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für die Nacht) p t % maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) tags p n % maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts v Pkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für PKW v Lkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für LKW DTV KFZ/24 h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke SCHALLIMMISSION: Gewerbe / Industrie Mittelungspegel L Aeq A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt (z.b. am Immissionsort), anteiliger Beurteilungs- pegel L r,an Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.b. eines Anlagenteiles) nach TA Lärm wie folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel L r,an ist gleich dem Mittelungspegel L Aeq eines Anlagengeräusches plus (gegebenenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne sowie (gegebenfalls) Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit. 26

28 ANLAGE 2: Beurteilungspegel L r Summenpegel, ermittelt durch energetische Addition der anteiligen Beurteilungspegel L r,an aller zu beurteilenden Geräuschquellen L r 1 N 0, 1 ( LAeq, j Cmet KT, j KI, j KR, j ) 10lg[ Tj 10 ] T j1 r dabei bedeuten: T r = N j1 T j = 16 h tags; 1 h nachts T j N = Teilzeit j = Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit T j C met = metereologische Korrektur nach DIN ISO , Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6) [Im vorliegenden Gutachten wurde C met sicherheitshalber gleich 0 db K T,j gesetzt) = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A in der Teilzeit j (Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag K T,j für diese Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 db.) K I,j K R,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach der TA-Lärm (1998) Abschnitt A in der Teilzeit T j (Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt K I,j für diese Teilzeiten: K I,j = L AFTeq,j - L Aeq,j L AFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der Taktzeit T = 5 Sekunden) = Zuschlag von 6 db für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, nur bei WR, MI an Werktagen: Uhr Uhr an Sonn- und Feiertagen: Uhr Uhr Uhr (Von der Berücksichtigung des Zuschlages kann abgesehen werden, so weit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinflüssen erforderlich ist.) 27

29 ANLAGE 3: ANLAGE 3: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Die Qualität der ausgewiesenen Ergebnisse (Beurteilungspegel) sind im Konkreten vorrangig abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten (z.b. Schallleistungspegel, Einwirkungsdauer, Richtwirkung). Diese werden für spezifische Anlagen im Regelfall vom Auftraggeber und/oder Ausrüster übergeben, sodass wir auf diese Daten nur einen geringen Einfluss haben. Für allgemeingültige Lärmquellen wie Lkw-Fahrten / -manipulationen (Be- und Entladen) und Parkplatzbewegungen werden die aktuellen Veröffentlichungen herangezogen. Um dennoch eine hohe Genauigkeit der Prognose zu gewährleisten, werden von uns, aufbauend auf eigenen Erfahrungen und Messungen, die Eingangsdaten im Rahmen einer Plausibilitätsbetrachtung überprüft und bei Erfordernis den konkreten Bedingungen angepasst. Eine hohe Genauigkeit wird dagegen bei der Erstellung des zur Durchführung der Schallausbreitungsberechnungen erforderlichen dreidimensionalen Berechnungsmodells gewährleistet. Mit dem den Berechnungen zugrunde liegenden Berechnungsprogramm LIMA ist garantiert, dass die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO ) erfolgen können. Um dies abzusichern werden folgende Daten bei der Modellbildung berücksichtigt: vorrangige Verwendung digitaler Lagepläne, die maßstäblich übernommen werden. Das Zuweisen der dritten Dimension basiert zum einen auf Höhenangaben aus den Lageplänen (z.b. Geländedaten) und zum anderen auf persönlichen Informationen (Ergebnis der Vorortbesichtigung) schalltechnisch genaue Nachbildung der künstlichen Hindernisse (z.b. Gebäude) mit Zuweisung der entsprechenden Reflexionseigenschaften In dieses Schallausbreitungsmodell werden die Schallquellen mit den zuzuordnenden Schallleistungspegeln in ihrer Lage und Richtwirkung modellhaft als Punkt-, Linien- und/oder Flächenschallquellen integriert. Durch eine ständige Modellkontrolle wird abgesichert, dass Fehler bei der Modellerstellung auszuschließen sind. Die in Anlage 5 ausgeführten Emissionsansätze basieren überwiegend auf Informationen des Auftraggebers und bundesweit anerkannte Studien zur Ermittlung der Emissionspegel (z.b. Bayerische Parkplatzlärmstudie) 28

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