Baureferat. Telefon: Telefax: Ingenieurbau. Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Innsbrucker Ring / Baumkirchner Straße

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1 Telefon: Telefax: Baureferat Ingenieurbau Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Innsbrucker Ring / Baumkirchner Straße Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung unter dem Innsbrucker Ring im 14. Stadtbezirk Berg am Laim Projektkosten (Kostenobergrenze): Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag Sitzungsvorlage Nr / V Anlage: Bedarfsprogramm Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachstand Der Planungsumgriff liegt im Sanierungsgebiet Innsbrucker Ring / Baumkirchner Straße. Dieses wurde mit Beschlüssen der Vollversammlung des Stadtrates vom (Sitzungsvorlage Nr / V 06411) und (Sitzungsvorlage Nr / V 06966) als Sanierungsgebiet gemäß 142 Abs. 1 BauGB förmlich festgelegt und mit Beschluss der Vollversammlung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 09584) erweitert, wobei die Gebietsbezeichnung von Innsbrucker Ring - westlich in Innsbrucker Ring / Baumkirchner Straße geändert wurde. Hierin werden im Handlungsfeld öffentlicher Raum und öffentliches Grün die Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes und die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten am Mittleren Ring und anderen Hauptverkehrsstraßen als wichtige Sanierungsziele für das Gebiet Innsbrucker Ring-westlich genannt. Im Handlungsfeld Stadtgestalt, Stadtstruktur und Verkehr wird eine Verbesserung der Erreichbarkeit von Einzelhandelsstandorten und Gemeinbedarfseinrichtungen gefordert.

2 Seite 2 Im Beschluss vom zu Soziale Stadt 2009 (Sitzungsvorlage Nr / V 03010) ist im Ausblick auf die Quartiersstrategie und Programmumsetzung 2010 auch das Thema Querungen am Mittleren Ring mit dem barrierefreien Umbau der bestehenden Unterführung genannt. In Umsetzung der Sanierungsziele im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt sollen auch die sich kreuzenden Grünzüge zwischen Aschheimer Straße und Innsbrucker Ring beziehungsweise zwischen Ayinger Straße und Grafinger Straße vom Baureferat aufgewertet werden. Zur Aufwertung und Umgestaltung Piusplatz und angrenzende Grünanlagen hat der Stadtrat am (Sitzungsvorlage Nr / V 10614), (Sitzungsvorlage Nr / V 03342) und (Sitzungsvorlage Nr / V 06377) die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat zusätzlich dem Bau einer transparenten Lärmschutzwand am Innsbrucker Ring zugestimmt, die zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Freianlagen der Piusplatzsiedlung vorgesehen ist (siehe Anlage C). Am östlichen Ende des Grünanlagenprojektes befindet sich die Unterführung unter dem Innsbrucker Ring, welche sowohl die Verbindung der westlichen Wohnbebauung zu den östlich gelegenen Schulen als auch zum in Richtung Osten weiterführenden Grünzug darstellt. Dieser Unterführung kommt daher lokale und überörtliche Bedeutung zu. Die Unterführung ist nicht behindertengerecht ausgebaut. Rollstuhl-, Kinderwagenoder fahrradgerechte Rampen fehlen gänzlich. Die gefliesten Wände sind mit alten Wandzeichnungen versehen und teilweise verschmiert. Im Bestand ist die Unterführung wegen fehlender Tageslichteinstrahlung und nur spärlicher Beleuchtung sehr dunkel. Die Unterführung wird von der Bevölkerung als sehr unattraktiv eingestuft und kaum frequentiert. Eine Aufwertung der Unterführung als sichere Verbindung nach Osten wurde bei der Bürgerbeteiligung zur Planung der Grünzüge dringend gefordert. Im Beschluss des Stadtrates vom zu den angrenzenden Grünzügen wird ausgeführt, dass eine Machbarkeitsstudie für die Aufwertung der bestehenden Unterführung durchgeführt und dem Stadtrat gegebenenfalls als Projekt vorgelegt wird. Zudem hat der Stadtrat am (Sitzungsvorlage Nr / V 01925) zum Barrierefreien Ausbau von Fußgängerunterführungen und -brücken sowie gestalterische Aufwertung von Unterführungsbauwerken beschlossen, erste Maßnahmenschwerpunkte zu untersuchen. Einer dieser Schwerpunkte ist die Unterführung des Innsbrucker Rings auf Höhe der Hauptschule mit pädagogischem Förderzentrum. Gemäß Stadtratsauftrag sollen der barrierefreie Ausbau und die Aufwertung der Unterführung, sofern technisch machbar und mit vertretbarem Aufwand zu realisieren, als Projekt vorbereitet werden. 2. Projektbeschreibung Das Baureferat hat für die investive Erhaltungsmaßnahme eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in der Qualität einer Vorplanung mit Kostenschätzung vorliegt und die Grundlage des vorliegenden Beschlusses darstellt (Planungskonzept).

3 Seite 3 In diesem Planungskonzept wurden eine westlich des Innsbrucker Rings mögliche Verbindung zwischen dem geplanten Terrassengarten und der bestehenden Unterführung, weiterhin die Aufwertung der bestehenden Unterführung unter dem Innsbrucker Ring sowie eine östlich des Innsbrucker Rings zu planende behindertengerechte Rampe untersucht. 2.1 Verbindung zwischen dem Terrassengarten und der Unterführung (westlich des Innsbrucker Rings) Die Situation für den Anschluss des geplanten Terrassengartens an die Unterführung auf der Westseite des Innsbrucker Rings ergibt sich aus der Freianlagenplanung des Projektes Aufwertung und Umgestaltung Piusplatz und angrenzende Grünanlagen (siehe Anlage C). Die Grünfläche westlich des Rings soll abgegraben und als Terrassengarten ausgebaut werden. Zur bestehenden Unterführung kann so eine Verbindung geschaffen werden. Gegenstand des vorliegenden Projektes ist die Anbindung des Rampenweges an die bestehende Unterführung. Sie soll mittels einer neu zu errichtenden ca. 10 m langen Unterführung erfolgen, welche in offener Bauweise hergestellt wird. 2.2 Aufwertung der bestehenden Unterführung (unter dem Innsbrucker Ring) Als wesentlich für die künftige Akzeptanz der Unterführung wird ein nutzerfreundliches Ambiente erachtet. Die Aufwertung der bestehenden Unterführung wurde in zwei Komplexe geteilt. Der erste Komplex beinhaltet bauliche Eingriffe zur Verbesserung der Belichtung. Der zweite Komplex deckt gestalterische Maßnahmen an den Wänden, dem Bodenbelag, der Decke und der Beleuchtung ab. Die baulichen Änderungen zur Verbesserung der natürlichen Belichtung werden für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität bzw. der Akzeptanz der Nutzer als die wichtigste Maßnahme angesehen. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse in der Unterführung wird auf der Ostseite und auf der Westseite das Deckenfeld am Fuß der Treppe entfernt. Wesentlich für die Überlegungen zur Gestaltung war, eine helle und möglichst freundliche Gesamtwirkung zu erzielen, welche den Nutzerinnen und Nutzern auch ein sicheres Gefühl vermittelt. Dies soll durch einen hellen Farbasphalt, eine helle Decke, Verbesserung der künstlichen Beleuchtungssituation und farblich freundlicher gestaltete Wände erreicht werden. Gleichzeitig wird auf eine wirtschaftliche und robuste Ausführung geachtet, sodass Schäden durch Vandalismus möglichst leicht zu beseitigen sind. Bei der Gestaltung der Wände in der Unterführung wird auch ein gemeinschaftliches Projekt, beispielsweise als Graffitikunst, mit den Schulen oder Bürgerinnen und Bürgern angedacht.

4 Seite 4 Aus Sicherheitsgründen soll eine oberirdische Querung des Innsbrucker Rings unterbunden werden. Daher wird die Anbringung einer Absperrung auf dem Mittelteiler des Innsbrucker Rings vorgesehen. Die Fußgänger sollen dadurch zur Nutzung der neu gestalteten, barrierefreien Unterführung angehalten werden. 2.3 Behindertengerechte Rampe (östlich des Innsbrucker Rings) Zur Schaffung einer barrierefreien Verbindung soll auch auf der Ostseite des Innsbrucker Rings eine Rampe geschaffen werden, welche möglichst die Forderungen der DIN erfüllt. Die Breite der Rampen wurde nach RAST 06 für Fußgängerbegegnungsverkehr mit einer lichten Breite von 2,30 m ausgelegt. Im Rahmen der Planungsüberlegungen wurden mehrere Ausführungsvarianten wie kompakte, einläufige und zweiläufige Rampen untersucht, die ausführlich im anliegenden Bedarfsprogramm dargestellt sind. Die kompakten Lösungen weisen folgende Nachteile auf: Der Flächeneingriff in das Schulgelände ist erheblich. Die kompakten Lösungen greifen massiv in das Ensemble des Schulpavillons mit zugehörigem Baumbestand ein und werden seitens des Referates für Bildung und Sport abgelehnt. Die DIN kann hinsichtlich der Rampenlängen nicht vollständig eingehalten werden. Die einläufige Rampe weist folgende Nachteile auf: Die ca. 75 m lange Rampe wirkt schluchtartig und ist für Ortsunkundige schlecht begreifbar. Für die Wegeführung ist die einläufige Rampe weniger geeignet, da sie nur die Anbindung an den weiterführenden Grünzug gewährleistet. Nutzerinnen und Nutzer, die zur Schule gelangen wollen, müssen einen Umweg von ca. 60 m in Kauf nehmen. Dies ist vor allem für Rollstuhlfahrer kaum zumutbar. Zudem wurde im Planungskonzept eine zweiläufige Rampe parallel zum Gehweg in nördlicher Richtung betrachtet. Die Rampe erstreckt sich auf dem Grünstreifen zwischen Schulparkplatz und Gehbahn, wobei ein Streifen von ca. 300 m² Fläche vom Schulgelände benötigt wird. Lösungsvorschlag: Nach Abwägung der verschiedenen Rampenvarianten soll der weiteren Planung die zweiläufige Rampe (siehe Anlage C) zugrunde gelegt werden.

5 Seite 5 Die zweiläufige Rampe greift am wenigsten in das Schulgrundstück ein und wird daher aus Sicht der Projektbeteiligten (Referat für Bildung und Sport, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kreisverwaltungsreferat, Baureferat) als die integrationsfähigste Lösung angesehen. Aula und Baumbestand auf dem Schulgelände stellen ein unbedingt schützenswertes Ensemble dar, das somit erhalten werden kann. Die zweiläufige Rampe kann die Anforderungen der DIN vollständig erfüllen (Barrierfreiheit). Mit der zweiläufigen Rampe können alle Anforderungen an die Wegebeziehungen erfüllt werden (Grünzug, Schulen, Kleingärten, Sportverein, etc.). Die präferierte zweiläufige Rampenvariante stellt aus Sicht der beteiligten Referate ein funktionales Konzept für das Verkehrsbauwerk dar, welches attraktiv gestaltet werden kann und zusammen mit der geplanten Aufwertung der Unterführung (Beleuchtung, Tageslichtöffnungen, Boden-, Decken- und Wandgestaltung) und der großzügigen Westseite (Terrassengarten) eine sinnvolle Gesamtlösung ermöglicht. 3. Bauablauf und Termine Als einer der ersten Maßnahmeschwerpunkte für die barrierefreie Ertüchtigung von Unterführungen und Brücken in den Gebieten der Sozialen Stadt am Mittleren Ring Süd-Ost ist der Innsbrucker Ring festgelegt. Die Dringlichkeit ist gegeben durch die zeitnahe Realisierung des Ausbaus der Grünanlagen mit erfolgtem Baubeginn im April 2011 gemäß Beschluss des Stadtrates vom Als Terminschiene kann derzeit festgehalten werden: Die Planung der Unterführung ist im Verlauf des Jahres 2011 vorgesehen. Für die Ausführung der Unterführung mit Rampenbauwerk ist das Jahr 2012 anvisiert. Die Planungen des Außenbereiches des Referates für Bildung und Sport sollen Anfang 2013 realisiert werden. Die Bauarbeiten im Bereich der Unterführung sollen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem Innsbrucker Ring erfolgen. Auch die Fußgänger und Fahrradfahrer sollen im Verlauf des Innsbrucker Rings den Baustellenbereich jederzeit gefahrlos überqueren können. Die Unterführung selbst wird für die Dauer der Bauzeit gesperrt und mit einer Umleitungsbeschilderung versehen. In der Zeit der Sperrung sind als Querungsmöglichkeiten die Ampeln an der Grafinger Straße und Bad-Schachener-Straße in einer Entfernung von jeweils ca. 200 m gegeben. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage des Planungskonzeptes die Kostenschätzung erstellt.

6 Seite 6 Danach ergibt sich für das Projekt eine Kostenobergrenze von ca (einschließlich Risikoreserve in Höhe von ). Die laufenden Folgekosten betragen nach dem barrierefreien Ausbau und der Aufwertung der Unterführung ca pro Jahr. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Baureferates und die Grunderwerbskosten sind im anliegenden Termin- und Mittelbedarfsplan nachrichtlich aufgeführt. Es handelt sich hier um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung aufgrund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. 5. Finanzierung Das Projekt soll aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil II Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf die Soziale Stadt finanziert werden. Dazu teilt das Planungsreferat im Rahmen der Mitzeichnung in seiner Stellungnahme vom mit: Für die Förderung des Projektes im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil II - Soziale Stadt wurden in der jährlichen Bedarfsanmeldung bei der Regierung von Oberbayern zum für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils ,00 veranschlagt. Auf dieser Grundlage wurden diese Kosten zur Fortschreibung des MIP angemeldet. Da bekannterweise der Bundeshaushalt 2011 eine deutliche Kürzung der Städtebauförderungsmittel vor allem im Bereich des Programms Soziale Stadt vorsieht, können gemäß der Vorgaben der Regierung von Oberbayern 2011 keine neuen Maßnahmen gefördert werden. Dies betrifft insbesondere die Maßnahme Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fußund Radwegunterführung unter dem Innsbrucker Ring. Wie die Mittelausstattung des Programms Soziale Stadt im Jahr 2012 aussieht, ist derzeit noch ungewiss. Aus jetziger Sicht können keine entsprechenden Mittel für grundsätzlich förderfähige Projektkosten in den Finanzhaushalt, Investitionstätigkeit des Planungsreferates eingestellt werden, da die Refinanzierung für neue Maßnahmen in keiner Weise gesichert ist und derzeit - auch für die Folgejahre - nicht prognostiziert werden kann. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, dass die Mittel entsprechend der Beschlussvorlage auf der Finanzposition des Planungsreferates für die Übertragung zum Baureferat zur Verfügung stehen werden. Aus diesem Grund schlägt das Baureferat vor, im weiteren Vorgehen die Entwurfsplanung zu erstellen und den Stadtrat mit der Maßnahme im Rahmen der Projektgenehmigung nochmals zu befassen.

7 Seite 7 Die Finanzierung der erforderlichen Planungskosten erfolgt aus der Finanzposition Gemeindestraßen, Instandsetzung und Erneuerung von Brücken und Unterführungen. Nach Erteilung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung werden diese Mittel im Rahmen einer Veranschlagungsberichtigung aus dem Pauschalansatz herausgelöst und einzeln veranschlagt. Das Planungskonzept wurde in der Sitzung am dem Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen vorgestellt. Der Beraterkreis ist mit der Planung einverstanden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Bildung und Sport, das Kreisverwaltungsreferat und die Stadtkämmerei sind mit der Sachbehandlung einverstanden. Beteiligungsrechte des Bezirksausschusses bestehen in dieser Angelegenheit nicht. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 14 Berg am Laim erhält jedoch Abdrucke dieser Vorlage zur Information. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Ingenieurbau, Herr Stadtrat Reissl, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept werden genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

8 Seite 8 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin

9 Seite 9 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei II/21 zur Kenntnis. V. Wv. im Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 14 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I, HA II/22 P, HA III An das Kommunalreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat HA III An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An die Stadtwerke München GmbH An den Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen, Sozialreferat An den Behindertenbeauftragten der LHM, Herrn Utz, Sozialreferat An den Behindertenbeirat der LHM, Sozialreferat An das Baureferat H, G, G1, T, T02, V, MSE An das Baureferat RZ, RG 2, RG 4 (2 x) zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat J111 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat RG 4 I. A.

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