Telefon: 233 (quer 16) Telefax: 233 (quer 16) Az: 209/GL/07. Kommunalreferat Markthallen München
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1 Telefon: 233 (quer 16) Telefax: 233 (quer 16) Az: 209/GL/07 Kommunalreferat Markthallen München Markthallen München (MHM); Neubau eines Parkhauses für PKW zur betrieblichen Nutzung und Bereitstellung von Anwohnerstellplätzen auf dem Gelände der MHM Großmarkthalle (GMH) Im 6. Stadtbezirk (Sendling) Projektkosten (Kostenobergrenze): Euro (inkl. 19% MWSt) 1. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms 2. Projektauftrag Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Markthallen München vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung Der sog. Königsdorfer Parkplatz (städt. Flurstück 10684/2, Sektion VI) und auch der sog. Brunthaler Parkplatz (zw. Königsdorfer-, Kochelsee- und Thalkirchner Straße; städt. Flurstücke 10684/23, 10684/24, 10684/26, 10684/27, 10684/28, Sektion VI) stehen bisher den Markhallen München (MHM) als Parkplatz zur ausschließlichen betrieblichen Nutzung zur Verfügung. Am beschloss der Stadtrat, eine Teilfläche des Brunthaler Parkplatzes für den Bau eines Islamischen Kulturzentrums mit Moschee bereit zu stellen; dem Verkauf hat der Stadtrat am zugestimmt. Als Ausgleich für die wegfallenden Stellplätze ist es zwingend erforderlich, vor einer künftigen Bebauung des Grundstückes Ausweichparkplätze für die Beschäftigten auf dem Ge- /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input44585.doc
2 Seite 2 lände der MHM zu schaffen. Auf den noch vorhandenen Freiflächen der MHM können Stellplätze in dem erforderlichen Umfang nicht mehr geschaffen werden. Um den Gesamt-Stellplatzbedarf der Markthallen decken zu können, werden mindestens 180 Pkw- Stellplätze zur ausschließlich betrieblichen Nutzung benötigt, die mit 4-Parkebenen mit je ca. 46 Stellplätzen realisiert werden sollen. Dieser Vorgehensweise einschließlich Finanzierung wurde am und am vom Stadtrat zugestimmt. Die Errichtung des Parkhauses ist auch Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2006 der Großmarkthalle, der am vom Kommunalausschuss und am von der Vollversammlung des Stadtrates beschlossen wurde. Da das Bauwerk gleichzeitig zur Reduzierung der Lärmbelastung der Wohnbebauung westlich des sog. Königsdorfer Parkplatzes beitragen soll (Lärmschutzriegel), ist eine fünfgeschossige Bauweise (E+4) vorgesehen. Gleichzeitig können die Markthallen München anbieten, den vom Planungsreferat ermittelten Bedarf an Anwohnerstellplätzen in diesem Parkhaus abzudecken. Dazu sollen im Erdgeschoss ca. 45 Stellplätze errichtet werden, die aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden. Die Anwohnerparkplätze werden über die Thalkirchner Straße erschlossen. Die Zufahrt für das 1. bis 4. OG, in denen die betrieblichen Stellplätze untergebracht werden, wird innerhalb des MHM-Geländes liegen. Zur Wohnbebauung hin werden die erforderlichen bautechnischen und konstruktiven Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, um so die Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte sicher zu stellen. Da der Bau des Parkhauses teilweise durch Ablösemittel nach dem neuen Flächenmanagement der Stadt finanziert wird, ist der Flächenverbrauch durch das Parkhaus soweit wie möglich zu minimieren, um hier eine maximale Wohnbebauung zu ermöglichen. Für die hier geplante wirtschaftliche Bebauung sind auch Tiefgaragen erforderlich. Um deren Realisierung zu ermöglichen muss für das Parkhaus zusätzlich eine tiefere Fundamentierung, die bis zum Niveau der Tiefgaragen hinabreicht erstellt werden. Die Mehrkosten für die tiefere Fundamentierung tragen nicht die Markthallen München (siehe S. 4). 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde das Nutzerbedarfsprogramm am / vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Vorplanungsauftrag erteilt. Das Ergebnis der Vorplanung liegt nunmehr vor.
3 Seite 3 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen sowie das Projekthandbuch erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: Das geforderte Raumprogramm wird mit der vorliegenden Planung eines Parkhauses mit fünf Ebenen entlang der ehem. Thalkirchner Straße umgesetzt. Das Parkhaus selbst ist in zwei Hauptbereiche unterteilt. Im Erdgeschoss sollen ca. 45 Anwohnerstellplätze für die P+R Park & Ride GmbH geschaffen werden, die diese nach Übergabe selbst betreiben. Die weiteren insgesamt ca. 192 Stellplätze werden von den MHM genutzt. Eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche ist zwingend erforderlich. Gegenseitige Zugangsmöglichkeiten sind nicht gewünscht und nur zu betrieblichen Zwecken eingeplant. Eine Unterkellerung des Gebäudes wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Im Parkhausgebäude wird ein behindertengerecht ausgestatteter Personenaufzug eingebaut. Behindertengerechte Stellplätze können je nach Bedarf in jedem Geschoss ausgewiesen werden. Aus Schallschutzgründen ist das Gebäude dreiseitig umschlossen. Nur die Südostfassade, zum Betriebsgelände der MHM hin, ist offen. In Verbindung mit einer zweischaligen Rückwand zur natürlichen Abluftführung kann das Parkhaus als "offene Garage" im Sinne der Garagenverordnung ohne aufwändige Brandschutzanforderungen ausgeführt werden. Hinsichtlich einer späteren Bebauung des Rest- bzw. Anschlussgrundstückes mit der wirtschaftlichen Nutzung durch Tiefgaragen an der Kommunwand des Parkhauses wurde eine Pfahlgründung in Verbindung mit Spundwänden auf der Nordwestseite ( = tieferliegendes Fundament) gewählt. Die Rampenbauwerke und Treppenhäuser sind in Massivbauweise, der zwischengefügte Parkbereich als Stahlskelettbau mit Verbunddecken geplant. Das Dach wird als begrüntes Flachdach ausgeführt. Die spätere Aufstellung von Fotovoltaikelementen auf dem Flachdach ist durchaus möglich. Im Bereich des Parkhauses wird entlang der Thalkirchner Straße ein Gehweg angelegt. Die vorhandenen geschädigten Bäume müssen gefällt werden; Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Die Grünstreifen werden wieder ergänzt. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze).
4 Seite Ermittlung der Projektkosten Kostenschätzung Netto MWSt. Brutto Stellplätze für die MHM Anwohnerstellplätze Mehrkosten Fundamente Summe Reserve für Kostenrisiken (17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten und Kostenobergrenze Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von Euro (Brutto). Davon entfallen auf die MHM ca (= netto); aus den Stellplatzablösemitteln werden ca zur Verfügung gestellt. Die Mehraufwendungen für die Tieferlegung des Fundaments des Parkhauses in Höhe von ca werden entweder vom Kommunalreferat oder vom begünstigten Anschlussbebauer übernommen. Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. 5. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt durch eine entgeltliche Grundstückabtretung der nicht für das Parkhaus benötigten Grundstückfläche an die Stadt, durch Mitteln aus der Stellplatzrücklage und durch Erstattung der Mehrkosten für die zusätzlich entstehenden Kosten für das erforderliche tieferliegende Fundament durch das Kommunalreferat oder durch den davon begünstigten Anschlussbebauer. Nachdem durch den Neubau des Parkhauses eine Teilfläche des Königsdorfer Parkplatzes nicht mehr von den MHM benötigt wird, wird diese einer neuen Nutzung zugeführt und nach dem neuen Flächenmanagement vermögensrechtlich vom Vermögen der Markthallen München auf das allgemeine Grundvermögen übertragen. Anschließend führt das Kommunalreferat das Grundstück einer neuen Nutzung bzw. Bebauung zu. Vorgesehen ist eine Anschlussbebauung mit Tiefgaragenstellplätzen. Die zur Realisierung der Tiefgaragen auf dem Restgrundstück entstehenden Mehraufwendungen von ca.
5 Seite für eine tieferliegendes Fundament können nicht den MHM angelastet werden, sondern sind den MHM zu erstatten (s. o. Ausführungen). Die Kosten für die Anwohnerstellplätze (Kosten der Parkplätze im Erdgeschoss mit den ausschließlich für Anwohner benötigte Einrichtungen sowie anteilige Kosten für Grundinfrastruktur wie BMZ, Lüftung, etc.) werden zu 100 % aus Stellplatzablösemitteln finanziert und sind in der Darstellung unter Ziffer 4 betragsmäßig enthalten. 6. Beteiligung des Markthallenbeirates Der Markthallenbeirat hat die Beschlussvorlage in der Sitzung vom zur Kenntnis genommen. Eine evtl. Stellungnahme wird nachgereicht. 7. Weitere Abstimmungen Die Stadtkämmerei ist mit der Beschlussvorlage einverstanden. 8. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses. Der Bezirksausschuss wird sich in seiner Sitzung am mit dem Projekt befassen; seine Stellungnahme wird ggf. auch mündlich in der Sitzung des Kommunalausschusses am nachgereicht. 9. Unterrichtung des Korreferenten und des Verwaltungsbeirates Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Christl Purucker-Seunig, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. 10. Beschlussvollzugskontrolle Diese Stadtratsentscheidung soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil es sich um ein Vorhaben handelt, das in einem standardisierten Verfahren durchgeführt wird.
6 Seite 6 II. Antrag der Referentin 1. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfprogramm wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von Euro (Brutto) wird nach Maßgabe des Projekthandbuches und der vorgelegten Vorentwurfspläne genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. 4. Bei Einhaltung der Kostenobergrenze in Höhe von wird die Ausführungsgenehmigung durch verwaltungsinterne Abstimmung erteilt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Strobl Friderich 2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin
7 Seite 7 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei (HA I/1) an die Stadtkämmerei (HA II/1 z.k. V. Wv. Kommunalreferat Geschäftsleitung GL4 Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 An das Baureferat - H, HZ, H 5, H6, H7, H8, H9 An das Baureferat - T, G An das Baureferat - MSE An das Kommunalreferat - GV An das Kommunalreferat - LV An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV LBK an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stellplätze an die Markthallen München (3-fach) z.k. Am I.A. Groll-Lehmann
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