Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR- III/111
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1 Telefon: Telefax: Frau Hilger Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR- III/111 P+R Park & Ride GmbH Änderung der Gesellschaftsstruktur Aufstockung der städtischen Beteiligung an der P+R Park & Ride GmbH Anlagen: Neufassung des 13 des Gesellschaftervertrags der P+R Park & Ride GmbH Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Ausgangspunkt 2 2. Gesellschafterstruktur der P+R Park & Ride GmbH 2 3. Kuratorium 3 4. Neukonstituierung des Kuratoriums durch die ausscheidenden Gesellschafter 4 5. Haltung der Gesellschafter 5 6. Finanzierung 6 II. Antrag des Referenten 6 III. Beschluss 7
2 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangspunkt Am / hat der Stadtrat den Beschluss Strukturelles Umsetzungskonzept für die Verwirklichung von verkehrlichen Maßnahmen unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln verabschiedet. Darin wird das Kreisverwaltungsreferat in Ziffer 3 des Antrages beauftragt: die Vorund Nachteile einer gesellschaftsvertraglichen Änderung oder Aufstockung der städtischen Beteiligung an der P+R Park & Ride GmbH in enger Einbindung der Stadtkämmerei und der anderen Gesellschafter zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, mit dem Ziel, ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäfte zukünftig wieder zu ermöglichen. Hintergrund war die unerwartete Änderung der Rechtsprechung des EuGH zu Inhouse- Geschäften durch das Urteil vom (Rechtssache C-26/03). Der EuGH hat in seinem Urteil ausdrücklich klargestellt, dass der Begriff des sogenannten Inhouse-Geschäfts eng auszulegen ist. Inhouse-Geschäfte sollen nur noch dann vorliegen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge an eigene Dienststellen oder 100%ige Töchter vergibt. Bei einer Vergabe an ein Unternehmen mit Beteiligung Privater wird ein Inhouse-Geschäft verneint. Eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle - was ein wesentliches Merkmal für ein Inhouse-Geschäft ist - ist dann nicht mehr gegeben. Da an der P+R Park & Ride GmbH neben verschiedenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften auch private Dritte, wie der ADAC Südbayern e.v. und der Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.v. beteiligt sind, kann ein Inhouse-Geschäft nicht mehr angenommen werden. 2. Gesellschafterstruktur der P+R Park & Ride GmbH An der Gesellschaft sind neben der Landeshauptstadt München, die derzeit einen Anteil von 51 % des Stammkapitals in Höhe von hält, weiter folgende Gesellschafter beteiligt: Gründungsgesellschafter (seit ): - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, - Handwerkskammer für München und Oberbayern, - Landesverband des Bayer. Einzelhandels e.v. mit je 5 % der Gesellschaftsanteile Seit (Anteilsübernahme durch Bildung von Teilgeschäftsanteilen aus dem Anteil der Landeshauptstadt München) - Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) mit 24 %, d.h sowie mit je 5 % - Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC) Gau Südbayern,
3 Seite 3 - Stadtwerke München GmbH Diese Gesellschafterstruktur ist Ergebnis der bereits vor Gründung der Gesellschaft angestellten Überlegung aufgrund der steigenden regionalen Bedeutung der P+R Konzeption eine gesellschafterliche Beteiligung regionaler Institutionen und Körperschaften sowie von Unternehmensverbänden anzustreben (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Verbesserung des P+R Angebots zur Entlastung der Stadt vom Individualverkehr ). Sie hat sich sehr bewährt. Einerseits stärkt die Beteiligung dieser das Stadtgebiet München übergreifenden Institutionen den regionalen Bezug der Gesellschaft. Andererseits kommt das Know-how dieser im Verkehrsbereich sehr engagierten Institutionen der Gesellschaft zugute. Die erfolgreiche Bewältigung komplexer Themenfelder, beispielhaft sei hier nur die Einführung der P+R Entgelterhebung genannt, ist zu einem großen Teil auf den konstruktiven Dialog zwischen den Gesellschaftern zurückzuführen. Dadurch wurde es möglich, unterschiedliche Gesichtspunkte frühzeitig einzubeziehen und so zu einem optimalen Ergebnis zu kommen, das auch von allen Gesellschaftern gemeinsam getragen wurde. 3. Kuratorium Daneben sieht der Gesellschaftsvertrag der P+R Park & Ride GmbH in 6 i.v. mit 13 vor, dass ein Kuratorium eingesetzt werden kann. Diese Regelung sollte mit der Möglichkeit der Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Gesellschaftszweck in enger Beziehung stehen, ein übergreifendes regionales Forum für Themen im Bereich P+R eröffnen. Sie stand in einem engen Zusammenhang mit der ursprünglichen Fassung des Gesellschaftsvertrages, nach dem die Gesellschaft auch für Fragen der konzeptionellen P+R Planung zuständig sein sollte. Mit der im Jahr 1994 erfolgten Änderung des Gesellschaftsvertrages hat diese Regelung ihren ursprünglichen Sinn verloren und erscheint auch aufgrund der zwischenzeitlich etablierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Planungsträgern nicht notwendig. 4. Neukonstituierung des Kuratoriums durch die ausscheidenden Gesellschafter Ziel muß es sein unter Berücksichtigung der Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit - wenngleich in einem anderen rechtlichen Rahmen so weit als möglich fortsetzen zu können. Nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferats bietet sich hierfür die sog. Kuratoriumslösung an. Dadurch soll der regionale Bezug weiter deutlich dokumentiert werden und es besteht die Möglichkeit, den bisher zwischen den Gesellschaftern geführten Dialog fortzusetzen. Konkret bedeutet dies, dass die ausscheidenden bisherigen Gesellschafter künftig das Kuratorium bilden, das in dieser Zusammensetzung grundsätzlich feststeht. Die künftige Stellung kann grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag oder in der Geschäftsordnung der P+R Park & Ride GmbH geregelt werden. Nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferates erscheint es aber sinnvoller, die Auf-
4 Seite 4 gaben im Gesellschaftsvertrag festzulegen, um den bisherigen Gesellschaftern auch in ihrer Funktion als Kuratoriumsmitglied Sicherheit zu geben. Weitere Eckpunkte der Regelung sind: Teilnahmerecht der Kuratoriumsmitglieder an den Gesellschafterversammlungen. Information der Kuratoriumsmitglieder über die Inhalte der Gesellschafterversammlung durch Übermittlung der Unterlagen. Das Kuratorium fasst Beschlüsse, die für den Gesellschafter die Wirkung einer Empfehlung haben, über die er beraten und abstimmen muss. In Anlage 1 ist in einer synoptischen Darstellung die alte Fassung des Gesellschaftsvertrages und die neue Fassung, die der Umsetzung dieses Kuratoriumsmodells dient, dargestellt.
5 Seite 5 5. Haltung der Gesellschafter Die Thematik wurde mit den Gesellschaftern in der letzten Gesellschafterversammlungen am intensiv besprochen. Alle Gesellschafter haben dem Vorschlag des Kreisverwaltungsreferates, ihre Gesellschaftsanteile an die Stadt zurückzugeben zugestimmt, damit auch in Zukunft die ausschreibungsfreie Vergabe von Leistungen an die P+R Park & Ride GmbH möglich ist. Voraussetzung der Gesellschafter, die Gesellschaftsanteile an die Landeshauptstadt München zurückzugeben ist jedoch, wie u.a. in der Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vermerkt ist, dass sämtliche bisherigen Gesellschafter ihr Fachwissen über ein noch zu schaffendes Kuratorium einbringen können und somit die ursprüngliche Zielsetzung, die GmbH auf einen breit gestreuten Kreis von Mitgliedern zu stellen, erfüllt wird. Die dann anzuberaumenden Kuratoriumssitzungen sollten in der gleichen Art und Weise wie bisher die Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, mit dem einzigen Unterschied, dass die dann nur noch beratenden Stimmen der Kuratoriumsmitglieder von der Landeshauptstadt München entsprechend umgesetzt werden. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Bereich Beteiligungsmanagement, hat für den Gesellschafter Stadtwerke München GmbH auf folgendes hingewiesen: Die Stadtwerke München GmbH ist derzeit mit 5 % am Stammkapital der P+R GmbH beteiligt. Gemäß 13 Abs. 1 Nr. 16 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke München GmbH ist es Aufgabe der Gesellschafterin der SWM GmbH, also der Landeshauptstadt München, über den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen der SWM GmbH zu entscheiden. Nach Erhalt des bestätigten Vollversammlungsbeschlusses wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf Basis des Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses und der Vollversammlung des Stadtrates diesen Gesellschafterbeschluss veranlassen. Der Gesellschafter Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) äußert sich in seiner Stellungnahme wie folgt: Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass wir aus formalen Gründen für die Umwandlung der Gesellschaftsstruktur und unseren damit verbundenen Rückzug als Gesellschafter einen Beschluss unserer Gesellschafterversammlung benötigen. Diesen werden wir bei der nächsten GV am auf die Tagesordnung setzen. Einwände von Seiten unserer Gesellschafter sind nicht zu erwarten. Der unter Ziffer 4 (siehe Seite 4) dargestellten Neuregelung haben alle Gesellschafter zugestimmt. 6. Finanzierung Das Stammkapital der P+R Park & Ride GmbH beträgt insgesamt ,--. Davon hält die Landeshauptstadt München 51 % = ,--. Die Gesellschaftsanteile der ausscheidenden Gesellschafter in Höhe von 49 %, d.h ,-- sind voll einbezahlt und von der Landeshauptstadt München zurückzukaufen.
6 Seite 6 Die bisherigen Gesellschafter der P+R Park & Ride GmbH, die zukünftig als Kuratoriumsmitglieder an der P+R Park & Ride GmbH teilnehmen werden sowie die Stadtkämmerei haben der Beschlussvorlage zugestimmt. Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat der Beschlussvorlage ebenfalls zugestimmt. Sie stellte in ihrer Stellungnahme die Frage, ob der Geschäftsgang des Kuratoriums zwingend im Gesellschaftsvertrag zu regeln ist, oder ob dies in der Geschäftsordnung geschehen sollte, um spätere etwaige Änderungen ohne großen Aufwand durchführen zu können und empfiehlt hierzu die Meinung des beurkundenden Notars einzuholen. Hierzu ist auf die Ausführungen in Ziffer 4 Abs. 3 des Vortrages zu verweisen. Aus den dargestellten Gründen sollte primär die künftige Stellung der Kuratoriumsmitglieder im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Im weiteren kann die Anregung der Rechtsabteilung im Gespräch mit dem beurkundenden Notar aufgegriffen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Straßenverkehr, Herr Stadtrat Altmann, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München wird 100 % Gesellschafterin an der P+R Park & Ride GmbH. Die Gesellschaftsanteile der bisherigen sechs Gesellschafter, insgesamt ,-- werden von der Landeshauptstadt München zurückgekauft.
7 Seite 7 3. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Rückkauf der Gesellschaftsanteile in Höhe von ,-- werden vom Kreisverwaltungsreferat aus der Finanzposition zur Verfügung gestellt. 4. Von der Übernahme des von der Stadtwerke München GmbH am Gesellschaftskapital der P+R Park & Ride GmbH gehaltenen 5 %igen Anteils durch die Landeshauptstadt München wird Kenntnis genommen und zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Vertreter der Gesellschafterin der Stadtwerke München GmbH, der Landeshauptstadt München, ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. 5. Von der Übernahme des vom Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) am Gesellschaftskapital der P+R Park & Ride GmbH gehaltenen 24 %igen Anteils durch die Landeshauptstadt München wird Kenntnis genommen und zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Vertreter der Landeshauptstadt München, ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. 6. Der Gesellschaftsvertrag der P+R Park & Ride GmbH soll wie unter Punkt 3 des Vortrages vorgeschlagen, geändert werden. 7. Der stimmführende Vertreter der Landeshauptstadt München in der Gesellschafterversammlung wird gebeten, die Umsetzung herbeizuführen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA II - V (3 x) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA C/S an das Revisionsamt Abt. B
8 an die Stadtkämmerei GL an die Stadtkämmerei- HA 1-1 an die Stadtkämmerei- HA 2-13 an das Baureferat RG an das Baureferat T 4 an das Referat für Arbeit und Wirtschaft fbr 5-sg1 an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA 1-31 an das Kommunalreferat LV-Z an die Stadtwerke München GmbH - Unternehmensbereich Verkehr an den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) an die P+R Park & Ride GmbH Seite 8 V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 11 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Mit Vorgang und weiteren 6 beglaubigten Exemplaren (für die Gesellschafter) zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA III/111 zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL 11 I.A.
Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR- III/111
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