Berufliche Weiterbildung und öffentliche Förderpolitik
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- Imke Bayer
- vor 7 Jahren
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1 Seminarveranstaltungen vom und Berufliche Weiterbildung und öffentliche Förderpolitik Sabrina Berkel Michaela Braun Lena Thiessen
2 INHALT Geschichte und Entwicklung des AFGs HARTZ-Kommission 13 Innovationsmodule Verankerung im SGB III Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung
3 Geschichte und Entwicklung des AFGs Arbeitsförderungsgesetz (AfG) vom 1. Mai 1969 Wirtschaft- und Strukturkrise 1966/67 Schwerpunkt: beruflicher Aufstieg später berufliche Qualifizierung Kerngedanke: Vollbeschäftigung, Vermeidung von ALO, Verhinderung des Niedriglohnsektors 70er Jahre: Jahrzehnt der Bildungsexpansion
4 Geschichte und Entwicklung des AFGs 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) vom 01. Januar 1998 Arbeitsförderungsreformgesetz (AFGR) neue Instrumente: Verselbstständigung des Arbeitsamtes; Förderung von Arbeitslosen, die sich selbstständig machen wollen Job-AQTIV-Gesetz
5 HARTZ-Kommission Von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission unter Leitung des Personalvorstandes der Volkswagen AG, Dr.Peter Hartz Auftrag der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitmarkt vom 22.Februar 2002 Senkung der Arbeitslosenzahl bis 2005 auf ca.2 Mio.
6 Grundsätze der Reform Dienstleistung im Wettbewerb Konzentration auf Kernaufgaben mit der Arbeitsvermittlung im Zentrum Modernes kundenorientiertes Unternehmensmanagement mit hoher Leistungsfähigkeit
7 Leitidee des Konzepts Eigeninitiative auslösen Sicherheit einlösen Fordern und Fördern
8 Erste Stufe Wirksame Sofortmaßnahmen Modernisierung der Leistungsstrukturen Mehr Wettbewerb Mehr Kooperation mit Dritten Mehr Qualität und Kundenorientierung
9 Zweite Stufe Zügige Strukturreformen Aufgabenkonzentration auf Kernbereiche Vermittlung und Beratung Organisatorischer Umbau Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
10 HARTZ I Erstes Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt HARTZ I trat am 1.Januar 2003 in Kraft Dient der Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Schaffung neuer Arbeitsplätze Personal-Service-Agenturen
11 HARTZ II Das zweite Gesetz regelt Minijobs, Ich-AGs und JobCenter HARTZ II trat im wesentlichen am 1.Januar 2003, die Minijob-Regelung zum 1. April 2003 in Kraft
12 HARTZ III Das dritte Gesetz soll die Rahmenbedingungen erschaffen, um die Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen, kundenorientierten Dienstleister, der Bundesagentur für Arbeit, umzubauen HARTZ III tritt ab dem 1. Januar 2004 in Kraft
13 HARTZ IV Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Beratung und Betreuung der Leistungsbezieher aus einer Hand in der Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit Gesetz tritt ab dem 1. Juli 2004 in Kraft
14 13 Innovationsmodule
15 Service für Kunden-JobCenter Die Arbeitsämter werden zu JobCentern umgestaltet JobCenter sind für alle Arbeitnehmer und Erwerbstätige zuständig, einschließlich der bisherigen Sozialhilfeempfänger Mit dem JobCenter wird die doppelte Zuständigkeit von Arbeits-und Sozialamt abgeschafft
16 Familienfreundliche Quick- Vermittlung Verpflichtung der Arbeitnehmer, das Job Center bereits zum Zeitpunkt der Kündigung über die drohende Arbeitslosigkeit zu informieren Für jeden verspäteten Tag erfolgt ein pauschaler Abzug beim Arbeitslosengeld Freistellung und Unterstützung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber Arbeitslose mit besonderer Verantwortung für abhängige, betreuungsbedürftige Personen erhalten Prioritäten bei der Vermittlung Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten Arbeitslosigkeit bekommt ein Gesicht: Intensive Betreuung durch den verantwortlichen Fallmanager
17 Familienfreundliche Quick- Vermittlung 2 Einführung eines Bonussystems für Vermittler. Höchste Priorität haben Familien, Jugendliche, Behinderte und potentielle Langzeitarbeitslose Ziele: Vermittlung von Beschäftigung in Beschäftigung Dauer der Arbeitslosigkeit um ein Drittel senken
18 Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien neu formuliert und in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent umgesetzt. Bei Ablehnung einer Beschäftigung muss der Arbeitslose die Unzumutbarkeit der Arbeit nachweisen
19 Jugendliche Arbeitslose Ausbildungs-Zeit-Wertpapier Job Center tragen die Verantwortung dafür, dass kein Jugendlicher zu Hause sitzt und Transferleistungen erhält, ohne sich aktiv um eine Praktikums- oder Ausbildungsstelle zu bemühen. Begabungspotentiale sollen an allgemeinbildenden Schulen früher identifiziert und gefördert werden. Möglichkeiten praxisorientierter Unterrichtsformen sollen ausgebaut werden. Entwicklung mehr differenzierter arbeitsmarktfähiger Ausbildungsberufe Angebot arbeitsmarktfähiger Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen für jugendliche Arbeitslose Besondere Betreuung schwer integrierbarer Jugendlicher durch verschiedene Träger im Job Center
20 Jugendliche Arbeitslose Ausbildungs-Zeit-Wertpapier 2 Organisation und Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsstellen Ausbildungsgarantie durch ein zweck- und personengebundenes Wertpapier Abwicklung über eine gemeinnützige lokal oder regional organisierte Stiftung Finanzierung über Spenden, Beiträge der Ausbildungsbetriebe, Händlerpauschalen, Kundenrabatte und Mittel der BA Zeichnung einer Anlage am Kapitalmarkt durch Personen, die Jugendlichen eine Ausbildung garantieren wollen
21 Förderung älterer Arbeitnehmer BridgeSystem Verbleib im Beschäftigungsverhältnis sichern und fördern Ausstieg aus dem Beschäftigungsverhältnis ermöglichen
22 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenführen Nebeneinander zweier Sozialleistungssysteme führte zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Intransparenz Zukünftig wird jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer einzigen Stelle betreut und erhält eine einzige Leistung. Arbeitslosengeld I: Beitragsfinanzierte originäre Versicherungsleistung. Ansprüche entsprechen in Höhe und Dauer dem bisherigen Regelwerk (6 bis 32 Monate, 60 %). Die Betreuung der Arbeitslosen erfolgt im Job Center.
23 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenführen 2 Arbeitslosengeld II: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger. Steuerfinanzierte, bedürfnisabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I. Einbeziehung in die Sozialversicherung Anspruchsdauer unbegrenzt Betreuung im Job Center. Finanzstatus und familiärer Kontext werden bei Prüfung der Bedürftigkeit berücksichtigt
24 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenführen 3 Verpflichtung, alle zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen, auch eine Beschäftigung in der PSA. Sozialgeld: entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen Verantwortung bei den Sozialämtern.
25 Kein Nachschub für Nürnberg Zukünftig erhalten Unternehmen Vergünstigungen, die zusätzlich Arbeitnehmer einstellen oder keine Arbeitnehmer entlassen und auf diese Weise das Risiko für den Versicherungsfall Arbeitslosigkeit reduzieren
26 PersonalService Agenturen (PSA) Als eigenständige Organisationseinheit erbringen PSA Dienstleistungen für und im Auftrag des Arbeitsamtes. PSA stehen im Wettbewerb mit privaten Dritten Die Arbeitslosen sind zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA gemäß der neuen Zumutbarkeit verpflichtet. Ablehnungen haben leistungsrechtliche Konsequenzen Während der Probezeit erhalten die Arbeitnehmer einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes. Danach gilt der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Coachingmaßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen
27 Ich-AG Familien-AG Instrument gegen die Schwarzarbeit Vorstufe zur vollwertigen Selbstständigkeit Arbeitslose erhalten als Anreiz für drei Jahre Zuschüsse vom Arbeitsamt: im ersten Jahr montl. 600, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 Alle Einnahmen werden mit 10% pauschal besteuert Verdienstgrenze der Ich-AG liegt bei im Jahr
28 Personal, Organisation und Steuerung Neues Personalkonzept für die Mitarbeiter der BA. Zentrale Arbeitsamt Kompetenzcenter
29 Kompetenz-Center Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgewandelt, deren beschäftigungspolitischen Aufgaben steuerfinanziert sind KompetenzCenter koordinieren über Verwaltungsgrenzen hinweg Hauptansprechpartner für große Unternehmen (Key Account Management)
30 Kompetenz-Center 2 Unterstützung der JobCenter bei der Beratung von Klein und Mittelunternehmen (Beschäftigungsberatung, Unterstützung bei Neuansiedlungen, Wachstumsinitiativen und Existenzgründungsberatung) KompetenzCenter zertifizieren Weiterbildungsträger und deren Angebote
31 Finanzierungspaket: Job Floater Die Finanzierung von Arbeitslosen wird durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Angestellten der PSA nach Ablauf der Probezeit ein, erhält das Unternehmen die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Angebot gilt für alle kleinen und mittleren Unternehmen, die einen neuen Arbeitsplatz schaffen. Voraussetzung sind entsprechende Bonität und eine positive Unternehmensprognose. Job Floater in Höhe von EUR und einer Vergabe für Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe einen Finanzierungsbedarf von 10 Mrd. EUR pro Jahr.
32 Profis der Nation Masterplan Projektkoalition Die Arbeitslosigkeit wird durch ein Mosaik von Projekten in ganz Deutschland abgebaut Jeder ist gefordert mit anzupacken z.b.: Politiker MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für Arbeit 1,7 Mio. UnternehmerInnen
33 Verankerung im SGB III Hartz I und II (zum ) Personal-Service-Agenturen (PSA) 37c Förderung der beruflichen WB (Bildungsgutscheine) ältere Arbeitnehmer 421 j & k Ich-AG 421l
34 Verankerung im SGB III 2 Hartz I und II (zum ) JobCenter 402 Minderung wegen verspäteter Meldung 37b und 140 Freigabe der privaten Arbeitsvermittlung 296ff und 421g
35 Verankerung im SGB III 3 Hartz III und IV (zum ) Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosengeld II (ab 2005) Zumutbarkeit ( Niedriglohnsektor ) Vermögensanrechnung
36 Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung Brainstorming
37 Träger: Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung 2 Träger, die zuvor mit dem Arbeitsamt zusammen gearbeitet haben, müssen nun auf dem freien Markt ihre Kunden akquirieren. Problem der prognostizierten Vermittlungsquote von 70% Konkurrenz wird verschärft schwarze Schafe (Qualität) Nur die großen Weiterbildungseinrichtungen haben Chance auf Kurssicherheit Marktbereinigung in Folge ausbleibender Nachfrage
38 Auswirkungen auf die berufliche Weiterbildung 3 Teilnehmer: Intransparenz und Unübersichtlichkeit des Weiterbildungsmarktes Fehlende Datenbanken Zeitliche Begrenzung des Bildungsgutscheins Keine Kurssicherheit mehr Fehlende Qualitätskriterien (Zertifizierung)
39 Literatur Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Bericht der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Berlin 2002 dtv-verlag: SGB III, 8. Auflage, München Dobischat, R.: Die Zäsur in der SGB III-geförderten Weiterbildung im Kontext der Arbeitsmarktpolitik nach Hartz. Referat anlässlich der Herbstakademie der GEW in Weimar Weiterbildung 2003 Umbau und Abbau. Eckert, M./Friese, M.: Neue Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S Hagedorn, J.R.: Bildungsträger im Umbruch, in: Grundlagen der Weiterbildung (GdWZ), 14 (2003) 5, S Heisler, D.: Was bedeuten die Arbeitsmarktreformen für die Bildungsträger? Anmerkungen aus Sicht eines ostdeutschen Bildungsunternehmens, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S Kohsiek, R.: Geförderte Weiterbildung vor dem Zusammenbruch?, in: Grundlagen der Weiterbildung (GdWZ), 14 (2003) 5, S Kühnlein, G./Klein, B.: Bildungsgutscheine: ein neues Instrument zur Steuerung der beruflichen Weiterbildung?, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S Meyer, R.: Hartz-Reform und Employability: ein neues Konzept für die berufliche Bildung?, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S. 2. Severing, E./Döring, O.: Die Krise der arbeitsmarktnahen Weiterbildung, in: Grundlagen der Weiterbildung (GdWZ), 14 (2003) 5, S Vock, R.: Qualitätssicherung wird obligatorisch, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S Weinkopf, C.: Mini- und Midijobs: neue Impulse für den Arbeitsmarkt?, in: berufsbildung, 57 (2003) 10, S Internetadressen:
40 Geschafft!!! Danke!
war auch eines der Ziele der im Februar 2002 eingesetzten Kommission, der unter anderem
war auch eines der Ziele der im Februar 2002 eingesetzten Kommission, der unter anderem Wirtschaftsmanager, Politiker, Sozialwissenschaftler und Gewerkschaftsführer angehörten. Diese sogenannte Hartz-Kommission
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