Verwendung von Collective Action Clauses (CACs) bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter? Dr. Annabella Kolling,
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1 Verwendung von Collective Action Clauses (CACs) bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter? Dr. Annabella Kolling, R 0-13
2 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM-Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 2
3 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM-Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 3
4 Ausgangspunkt: Verschuldung Wie entsteht Verschuldung? Seite 4
5 Staatsverschuldung im Euroraum Quelle: Eurostat Quelle: Eurostat Seite 5
6 Staatsverschuldung am Beispiel Griechenlands vor dem Schuldenschnitt in Mrd. Euro 60 Staatsanleihen im Besitz privater Gläubiger Kredite Staatsanleihen im Besitz öffentlicher Gläubiger Quelle: Handelsblatt Infografik, Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal, Ortsangabe 10. Mai 2012 Seite 7
7 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM-Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 8
8 Staatsverschuldung im Euroraum Entstehung von Verschuldenskrisen Probleme (verkürzte Darstellung): niedriges Zinsniveau hatte Staatsverschuldung erleichtert bzw. geringeren Anreiz zur Haushaltsdisziplin geboten (i.v.m. Schwachstellen bei Regeln zur Gewährleistung solider öffentlicher Finanzen) Folgen der Finanzkrise (in diversen Ländern Stützungsmaßnahmen zugunsten der heimischen Finanzwirtschaft Belastung der öffentlichen Haushalte) Folge: finanzielle Schwierigkeiten verschiedener Euroraumstaaten der Finanzierungsbedarf lässt sich aufgrund seiner Höhe und der gesunkenen Reputation bzw. Kreditwürdigkeit der Staaten auf regulärem Wege nicht mehr decken Fragestellung: Wie lässt sich diese Situation auflösen? Seite 9
9 Staatsverschuldung im Euroraum Ansätze zur Bewältigung von Verschuldenskrisen (1) Fehlen eines Insolvenzrechts für Staaten rechtliche Grundlagen der EWU, insbesondere Art. 123 AEUV und Art. 125 AEUV, schließen eine Transfer- oder Haftungsunion aus der vorhandene Rahmen konnte das Entstehen von Staatsschuldenkrisen nicht verhindern außerordentliche Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Ermöglichung von geordneten Anpassungsprozessen in den betroffenen Ländern o Geldpolitik: Zinssenkungen, Sondermaßnahmen (z.b. Ankauf von Staatsanleihen) o Kredite/Garantien der Europäischen Union (EFSM, EFSF) bzw. der Mitgliedstaaten und des IWF müssen jedoch zeitlich und inhaltlich möglichst eng begrenzt werden die Ursachen der Krise müssen angegangen werden! Seite 10
10 Staatsverschuldung im Euroraum Ansätze zur Bewältigung von Verschuldenskrisen (2) Restrukturierung unter Gläubigerbeteiligung, um Zahlungsschwierigkeiten zu meistern Einführung von Collective Action Clauses (CACs) erleichtert Restrukturierung der Begriff Collective Action Clauses umfasst eine Vielzahl von Klauseltypen zu unterschiedlichen Regelungsbereichen Fragestellung: Was sind Ziele und Inhalte von CACs? Seite 11
11 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM-Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 12
12 Anleihen und Collective Action Clauses Grundlegende Merkmale bzw. Ausgangssituation bei der Anleihe: jeder Anleger handelt für sich Selbstbestimmung kein Kontakt/keine Abstimmung der Anleger die Anleihebedingungen sind vorab festgelegt Transparenz Planungssicherheit Collective Action Clauses ändern diese Rahmenbedingungen und damit die Situation für den einzelnen Gläubiger und die Gläubigergesamtheit Seite 13
13 CACs historische Wurzeln und grundlegende Zielsetzung Diverse Klauseltypen Gemeinsames Ziel: Schaffung von Regeln für den Restrukturierungsprozess von Anleihen Historische Wurzeln der CACs (Mehrheitsklauseln ) im englischen Recht Seite 14
14 Collective Action Clauses Mehrheitsklauseln (majority action clauses) ggf. abweichende Interessenlage der Gläubiger als Gruppe und des Gläubigers als Individuum dies gefährdet den Erfolg der Umschuldung vor diesem Hintergrund ermöglichen majority action clauses (auch restructuring oder majority amendment provisions genannt) einer qualifizierten Mehrheit von Gläubigern die Änderung der Anleihebedingungen Bindungswirkung für alle Gläubiger unterschiedliche Anforderungen für reserved matters oder non-reserved matters verschiedene Modelle der Mehrheitsermittlung Seite 15
15 Collective Action Clauses Gläubigervertreter (representation clauses) Einschaltung einer Mittelsperson, die für die Gläubiger gegenüber dem Schuldner auftritt und mit diesem kommuniziert die Gläubiger können geschlossen gegenüber dem Schuldner auftreten und ggf. ihren Forderungen mehr Gewicht verleihen (Bündelung der Interessen) für den Schuldner wird die Kommunikation mit den Gläubigern erleichtert rechtliche Ausgestaltung bzw. Recht und Pflichten der Mittelsperson können Unterschiede aufweisen Sonderfall enforcement clauses Seite 16
16 Collective Action Clauses Zusammenfassung von Emissionen (aggregation clauses) CACs gelten an sich nur für die Gläubiger einer Emission, d.h. die Gläubiger können nur die dort zugrundeliegenden Bedingungen ändern Problem: Zwischen den Gläubigern verschiedener Emissionen können ähnliche Interessenkonflikte entstehen wie für die Gläubiger einer Anleihe beschrieben Lösung mittels aggregation clauses (auch Super-CACs genannt): Befähigung einer qualifizierten Mehrheit aller Anleihegläubiger zur Abstimmung über Restrukturierungsbedingungen bei Zahlungsausfall (Bindung aller Gläubiger) vergleichbare Zielsetzung: negative pledge clauses, pari passu clauses und cross default clauses Seite 17
17 Collective Action Clauses sonstige Klauseltypen Acceleration clause De-acceleration clause Disenfranchisement Rechtswahlklausel Sharing Seite 18
18 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM- Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 19
19 Treaty Establishing the European Stability Mechanism (ESM-Vertrag) Unterzeichnet durch die Mitgliedstaaten des Euro- Währungsraums am 02. Februar 2012 soll zu Stabilitätszwecken Mitgliedstaaten der Eurozone bei Bedarf Finanzhilfen zur Verfügung stellen übernimmt die Aufgaben der European Financial Stability Facility (EFSF) und European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) Übergangsphase bis zum Auslaufen des EFSF: Vorrang des ESM Beteiligung Deutschlands: 27,1464% Euro (von 700 Mrd. Euro) Seite 20
20 Rolle von Collective Action Clauses (CACs) nach dem ESM-Vertrag Einbeziehung von CACs in alle neuen Staatsanleihen im Euroraum mit mehr als einem Jahr Laufzeit ab Januar 2013 dergestalt, dass ihre rechtlichen Auswirkungen identisch sind (Art. 12.3) Bezugnahme auf die Arbeiten des Economic and Financial Committee im Hinblick auf die Details der rechtlichen Regelungen zur Einbindung von CACs (Erwägungsgrund 11) Seite 21
21 Muster-CACs des Economic and Financial Committee (EFC) - Entstehung 26. Juli 2011: Verteilung eines Entwurfs der Muster-CACs nebst erläuterndem Begleitdokument zur Kommentierung Sichtung, Diskussion und Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare: Überarbeitung der Muster- CACs Einigung des EFC über Muster-CACs am 18. November 2011 Seite 22
22 Muster-CACs des Economic and Financial Committee (EFC) - Ausgestaltung zentrale Regelungsbereiche der Muster-CACs: Mehrheitsklauseln Vorgaben für reserved und non-reserved matters Definition der reserved matters in den Muster CACs Beschlussfassung im Rahmen einer Gläubigerversammlung oder schriftlich möglich Ermöglichung einer emissionsübergreifenden Änderung doppelte Mehrheitsvorgaben (Einzelemission und aggregiert) Seite 23
23 Gliederung I. Hintergründe: Staatsverschuldung II. Staatsverschuldenskrisen und Lösungsansätze III. Collective Action Clauses Überblick und ausgewählte Klauseltypen IV. Verwendung von Collective Action Clauses zur Restrukturierung von Staatsschulden der ESM-Vertrag V. Pläne zur Änderung des deutschen Bundesschuldenwesengesetzes Seite 24
24 Umsetzung des ESM-Vertrages in Deutschland (1) Art ESM-Vertrag: Umsetzungsbedarf in den Mitgliedstaaten Deutschland: die Verwendung von CACs (Mehrheitsklauseln) ermöglicht das Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 2009 dieses gilt jedoch nicht für öffentliche Emittenten es sieht keine Möglichkeit der Zusammenfassung von verschiedenen Emissionen ( aggregation ) vor Seite 25
25 Umsetzung des ESM-Vertrages in Deutschland (2) Gesetzgebungsverfahren Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP vom 20. März 2012 bzw. der Bundesregierung vom 23. April 2012 (inhaltsgleich) im Bundestag wurde der Fraktionsentwurf in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen die Beratung (Art. 76 Abs. 2 GG) im Bundesrat ist für den 11. Mai 2012 angesetzt Seite 26
26 Umsetzung des ESM-Vertrages in Deutschland (3) Inhalte der geplanten Gesetzesänderung Der Gesetzentwurf ermöglicht die Einbeziehung von Mehrheitsklauseln für Schuldverschreibungen des Bundes (sowie für nach deutschem Recht begebene Anleihen anderer Euroraumstaaten) mit einer Laufzeit von über einem Jahr zum Zwecke der Umschuldung, schreibt sie also nicht zwingend vor anleiheübergreifende Änderungen werden ermöglicht Seite 27
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Annabella Kolling, R 0-13, Frankfurt am Main Seite 28
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