Staatsrecht I (Modul: Öffentliches Recht I)

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1 Staatsrecht I (Modul: Öffentliches Recht I) Gruppe 1, Veranstaltungsnummer 160 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Seite 1 Übersicht ( ) I. Begrüssung und Vorstellung II. Administrative Hinweise III. Grundlagen und Hilfsmittel für die Vorlesung IV. Öffentliches Recht im Studium V. Gegenstand des Staatsrechts VI. Rechtsquellen Seite 2

2 I. Begrüssung und Vorstellung Seite 3 Vorstellung Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Geb. 1971, verheiratet, vier Kinder (2001, 2003, 2006, 2009) Assistent bei Prof. Alfred Kölz Verwaltungsgericht Zürich 2002 Habilitation an der Universität Zürich Professuren in Luzern und Zürich Seit 2006: Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich Seite 4

3 Betreuung Jeweils vor, während und nach der Vorlesung: Fragen / Diskussionen Assistenz: lst.gaechter@rwi.uzh.ch Persönlich: thomas.gaechter@rwi.uzh.ch Lehrstuhl: Treichlerstr. 10 (beim Hottingerplatz) Seite 5 Lehrende im Herbstsemester 2016 Drei Gruppen: Frei wählbar Gleicher Stoff Andere Personen Z.T. andere Zeiten Gruppe 1 Prof. Thomas Gächter Di/Fr Gruppe 2 Prof. Johannes Reich Di/Fr Gruppe 3 Prof. Giovanni Biaggini Di/Fr Seite 6

4 II. Administrative Hinweise Seite 7 Aktuelle Informationen / Unterlagen zur Vorlesung Vorlesungsplan mit Leseaufträgen Folien (jeweils am Montag für die ganze Woche) Weitere Informationen / Unterlagen (nach Bedarf) lehrveranstaltungen0.html Seite 8

5 Prüfung Schriftliche Prüfung am Ende des Studienjahres (mit Möglichkeit der Repetition bzw. erstmaligen Prüfung nach drei Semestern, d.h. am Ende des HS) Closed book -Prüfung: Lediglich unbeschriftete Gesetzestexte zuglassen. Vorsicht bei der Beschriftung/Markierung Ihrer Gesetzessammlungen! Verhältnis von Vorlesungsvorbereitung und Prüfungsvorbereitung. Seite 9 III. Grundlagen und Hilfsmittel der Vorlesung Seite 10

6 Standard-Lehrbuch (seit HS 2011) Grundlage für das ganze Modul Öffentliches Recht I (Staatsrecht I-III) Gemeinschaftswerk der Professoren, die in Zürich Staatsrecht lehren Ca. 600 Seiten CHF 64.- Seite 11 Dokumentation / Reader zur Vorlesung (1. Semester) Begleitende Dokumente / Entscheide für die Illustration der Vorlesung Integrierender Bestandteil der Vorlesung ca. 80 Seiten Erhältlich auf der Homepage der Lehrstühle Biaggini, Gächter und Reich Seite 12

7 Bundesverfassung und staatsrechtliche Erlasse Biaggini/Ehrenzeller Öffentliches Recht, Studienausgabe, 7. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2015, mit Hörerschein 20 % Rabatt BV: Immer dabei Übrige Erlasse auf Hänni/Belser/Waldmann Öffentliches Recht I, Texto Gesetzesausgabe, Basel 2014, keine Hörerscheine Seite 13 Weitere Literatur Auer/Malinverni/Hottelier, Droit constitutionnel suisse, 3. Aufl., Bern 2013 (2 Bände) Biaggini, BV Kommentar, Zürich 2007 (Hörerscheine beim LS Biaggini) Ehrenzeller u.a. (Hrsg.), Die Schweizerische Bundesverfassung, St. Galler Kommentar, 3. Aufl., Zürich u.a Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 9. Aufl., Zürich 2012, mit Hörschein 20 % Rabatt (Hörerscheine beim LS Keller) Haller/Kölz/Gächter, Allgemeines Staatsrecht, 5. Aufl., Zürich 2013 (keine Hörerscheine) Müller J. P./Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Aufl., Bern 2008 Kiener/Kälin, Grundrechte, 2. Aufl., Bern 2013 Rhinow/Schefer/Uebersax, Schweizerisches Verfassungsrecht, 3. Aufl., Basel u.a Tschannen, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 4. Aufl., Bern 2016 Waldmann/Belser/Epiney, Basler Kommentar zur BV, Basel 2015 Seite 14

8 Hinweis für die Einführung ins Staatsrecht (erster Vorlesungsteil) Einführung in die Grundbegriffe des Staatsrechts bzw. die Staatslehre 2013 erschienen 424 Seiten CHF 59.- Besonders geeignet für einen alternativen Zugang für die eher abstrakten Fragestellungen der Vorlesung (Staatsbegriff, Staatsformen etc.) Seite 15 Hinweis für die Repetition (I) Vermittelt einen kompakten, verständlichen und aktuellen Überblick über das geltende Schweizer Staatsrecht 2. Aufl., 2016 erschienen 207 Seiten CHF 39.- Kann die Vorlesungsliteratur nicht ersetzen, nur ergänzen! Seite 16

9 Hinweis für die Repetition (II) Pädagogisch sehr gut aufbereitetes Repetitorium mit anschaulichen Fallbeispielen (umfasst auch Staatsrecht II und III) 3. Aufl. (am Erscheinen) ca. 300 Seiten ca. CHF 64.- Seite 17 IV. Öffentliches Recht im Studium Seite 18

10 Hauptthemen des Staatsrechts (Öffentliches Recht I) 1. Semester Begriff und Grundlagen des Staates Funktion und Bedeutung der (Bundes-)Verfassung Organisation des Staates (Staatsgewalten und ihr Zusammenspiel) Stellung der Einzelnen im Staat (Grundrechte, Vorlesung Staatsrecht II) 2. Semester Aufbau des Staates (Föderalismus) Rechtsstaatlich-demokratische Prozesse Seite 19 Umfang des Fachs Öffentliches Recht I 1. Semester 4 Wochenstunden Vorlesung SR I 2 Wochenstunden Vorlesung SR II 2. Semester 2 Wochenstunden Vorlesung SR III 2 Wochenstunden Übungen Schriftliche Prüfung nach dem zweiten Semester; 15 ECTS-Punkte (= 450 Arbeitsstunden!) Möglichkeit der schriftlichen Fallbearbeitung in den Übungen Zusätzlich 3 ECTS-Punkte Seite 20

11 Öffentliches Recht im weiteren Bachelorstudium Modul Öffentliches Recht II 3. und 4. Semester Allgemeines Verwaltungsrecht Grundrechte (Vertiefung) Modul Öffentliches Recht III 5. und 6 Semester Öffentliches Verfahrensrecht Übungen Weitere Veranstaltungen Pflichtvorlesung Steuerrecht Seminare im Öffentlichen Recht Verwandte Gebiete Völkerrecht, Europarecht (Modul: Transnationales Recht) Seite 21 V. Gegenstand des Staatsrechts Seite 22

12 Staat als Gegenstand der Wissenschaft (erster Überblick) 1. Wie funktioniert der Staat? Wer hat die Macht und wie wird sie ausgeübt? 2. Was gilt rechtlich im und für den Staat? 3. Wie sollte der Staat richtig und gerecht gestaltet sein? Seite 23 Hauptgegenstände des Staatsrechts Was ist ein Staat? Beziehung Individuum Staat Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat Schutz der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat Machtverhältnisse im Staat (normativ) Zusammenspiel der Staatsgewalten ( Gewaltenteilung ) Einfluss und Stellung des Volkes Seite 24

13 Staatsrecht als Teil der Öffentlichen Rechts Öffentliches Recht Privatrecht Regelt das Rechtsverhältnis zwischen Trägern der öff. Gewalt und Privatpersonen Regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen Seite 25 Theorien zur Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht (I) Funktionstheorie Dient die Norm der unmittelbaren Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe? (Z.B. Umweltschutz) Interessentheorie In wessen Interesse wurden die Vorschriften erlassen? Erlass im öffentlichen Interesse oder zur Wahrung privater Interessen? (Z.B. Lebensmittelpolizei, Feuerpolizei) Subjektions- oder Subordinationstheorie Hoheitliches / nicht-hoheitliches Auftreten gegenüber dem Einzelnen. Seite 26

14 Theorien zur Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht (II) Subjektstheorie Regelt die Norm die Beziehung zwischen Staat oder Privaten oder (nur) unter Privaten? zusätzlich Modale Theorie Welcher Art ist die an die Nichteinhaltung der Norm geknüpfte Sanktion? Beispiel: Verwaltungszwang oder Klage? Keine der Theorien kann Vorrang beanspruchen; vielmehr muss im jeweiligen Kontext die Abgrenzung gemacht und mit den entsprechenden Theorien argumentiert werden. Seite 27 VI. Rechtsquellen Seite 28

15 Relevanz der Frage nach den Rechtsquellen Welche Normen gelten? (Arten von Rechtsquellen) In welchem Verhältnis stehen die Normen zueinander? (Normenhierarchie, Geltungsvorrang) Im Öffentlichen Recht: Besonders häufig Überlagerung von Rechtsquellen (internationales Recht, Bundesrecht, kantonales und ev. auch kommunales Recht) Seite 29 Wichtigste Rechtsquellen des Staatsrechts Seite 30

16 Wichtigste Erlasse des Staatsrechts Verfassungsrecht BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) EMRK Europäische Menschenrechtskonvention (SR 0.101) Zentrale Bundesgesetze BGG Bundesgesetz über das Bundesgericht (SR ) BPR Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) ParlG Parlamentsgesetz (SR ) BüG Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0) Seite 31 Staatsrecht I (Gruppe 1, Gächter) Übersicht ( ) I. Staatsverständnis im Wandel der Geschichte II. Menschenbild und Staatsverständnis III. Definition des Staates (Dreielementenlehre) A. Staatsvolk B. Staatsgebiet C. Staatsgewalt IV. Entstehung und Untergang von Staaten V. Staatsaufgaben VI. Verhältnis Staat Individuum Gesellschaft Seite 32

17 I. Staatsverständnis im Wandel der Geschichte Seite 33 Vergleich Polis (Athen) / Moderner Staat Erfasst gesamtes Leben Freiheit = politische Mitwirkung Nur Recht für Bürger Unmittelbare Demokratie Staat als Personalverband (Personalitätsprinzip) Stadtstaat Begrenzte Aufgaben Politische Rechte und Freiheitsrechte Menschenrechte Auch repräsentative Demokratie Staat als Territorialverband (Territorialitätsprinzip) Flächenstaat Seite 34

18 Vergleich mittelalterlicher Staat / Moderner Staat Keine einheitliche Staatsgewalt Keine Unterscheidung Privatrecht / Öffentliches Recht; Lehensordnung als strukturierendes Prinzip Einheitliche Staatsgewalt; Gewaltmonopol Politische Rechte und Freiheitsrechte Ableitung der Staatsgewalt von Gott Säkularisierter Staat Nationalstaat Seite 35 II. Menschenbild und Staatsverständnis Seite 36

19 Thomas Hobbes ( ) Säkulare Begründung des Staates Schutz der Einzelnen vor den Übergriffen anderer ( homo homini lupus ) Freiwillige Unterwerfung der Einzelnen unter einen starken Staat Negatives Menschenbild: Starke staatliche Macht gewährt v.a. Schutz Seite 37 Jean-Jacques Rousseau ( ) L homme et né libre, et partout il est dans les fers. Gesellschaftsvertrag, der Freiheit und Gleichheit der Einzelnen schützt und staatliche Macht legitimiert. Teilnahme aller an der Bildung der volonté générale Positives Menschenbild, Möglichkeit des Volksherrschaft Seite 38

20 Exkurs: Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1943) Seite 39 III. Definition des Staates Seite 40

21 Klassische Definition: Dreielementenlehre Als Rechtsbegriff ist der Staat demnach die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes oder, um einen neuerdings gebräuchlichen Terminus anzuwenden, die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgestattete Gebietskörperschaft. (Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin 1914) Seite 41 Eine (von vielen) neueren Definitionen Der Staat ist eine dauernde Verbindung von Menschen auf einem bestimmten Territorium; er schützt die Freiheit der Einzelnen, wahrt im Rahmen der Völkerrechtsordnung seine Unabhängigkeit, verfolgt dem Gemeinwohl dienende Interessen und setzt diese Ziele nötigenfalls mit Gewalt durch. (Haller/Kölz/Gächter, S. 7) Unterschiede zur klassischen (formalen) Definition? Seite 42

22 A. Staatsvolk. Oder: Wer ist das Volk? Verschiedene Volksbegriffe Volk im natürlichen oder soziologischen Sinn Volk im Sinn der Staatsangehörigkeit Volk im Sinn der Aktivbürgerinnen und Aktivbürger Volk im Sinn der Wohnbevölkerung Seite 43 B. Staatsgebiet Bedeutung der Frage nach dem Staatsgebiet Abgrenzung der territorialen Herrschaft bzw. Jurisdiktion. Räumlich Grenze des Gewaltmonopols Luftraum und Erdinneres Gewässer und Meeresgebiet Völkerrechtliche Regeln Seite 44

23 C. Staatsgewalt Klassischer Souveränitätsbegriff (Jean Bodin) Unbeschränkte, unteilbare Macht nach innen und aussen. Souveränität nach aussen Staat als Völkerrechtssubjekt Relativierung durch Internationalisierung (Selbstbindung, zwingendes Völkerrecht, Übertragung von Kompetenzen an internationale Organe) Souveränität nach innen Gewaltmonopol Fürsten-, Parlaments- oder Volkssouveränität (vgl. CH-Begriff des Souveräns im Zusammenhang mit Abstimmungen) Seite 45 Staatsgewalt: Legalität und Legitimität Typen von Legitimität staatlicher Herrschaft nach Max Weber Rationale Herrschaft Traditionale Herrschaft Charismatische Herrschaft Seite 46

24 Staatsgewalt: Grundidee der Gewaltenteilung Beschränkung der Staatsgewalt und Verhinderung staatlicher Übermacht durch Aufteilung der Staatsfunktionen auf verschiedene Staatsorgane, die sich gegenseitig kontrollieren. Seite 47 Beispiel 1: «Avalon» in Müllheim «Der Model-Staat Der Thurgauer Daniel Model hat 2006 seinen eigenen Staat, Avalon, ausgerufen. Inzwischen hat er ein gutes Dutzend Staatsbürger, einen Regierungssitz und sogar eigene Münzen. Doch wer den Unternehmer einfach als Spinner abqualifiziert, tut ihm unrecht. Er ist auf der Suche nach einer neuen, freieren Gesellschaft.» (Migros-Magazin, 7. Januar 2013) Bilder: Migros-Magazin und Seite 48

25 Beispiel 2: ISIS Quelle: FAZ, online, 13. Juni 2014 Seite 49 Beispiel 3: Türkische Republik Nordzypern Quelle: Wikipedia, Türkische Republik Nordzypern Seite 50

26 IV. Entstehung und Untergang von Staaten Seite 51 Entstehung von Staaten Neugründung Nur möglich, sofern noch kein staatliches Herrschaftsgebiet vorliegt Loslösung vom Mutterland Beispiele: Pakistan, Taiwan (von der VR China nicht anerkannt) Zusammenschluss mehrere Staaten Beispiele: Deutsches Reich 1871, Schweiz 1848 Aufteilung eines bestehenden Staates Beispiel: Tschechoslowakei (Aufteilung in Tschechien und Slovakei) Seite 52

27 Untergang von Staaten Dauerhafter Wegfall eines der drei konstituierenden Begriffselemente (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) Zusammenschluss Aufteilung Untergang des Staatsgebiets (z.b. Kiribati, Tonga) Seite 53 V. Staatsaufgaben Seite 54

28 Staatsverständnis und Staatsaufgaben Liberaler Nachtwächterstaat Sicherung von Ordnung und Sicherheit, keine weiteren Interventionen. Sozialer Rechtsstaat (Sozialstaat, Leistungsstaat) Rechtlich geordneter sozialer Ausgleich und Mindestmass an gerechter Verteilung von Gütern. Ökologischer Verfassungsstaat Verfassungstaatliche Ordnung, der auch nachhaltig die natürlichen Ressourcen schützt. Gewährleistungsstaat Staat stellt die Erfüllung verschiedenster Aufgaben sicher, übernimmt sie jedoch nicht zwingend selbst. Präventionsstaat Abwendung künftiger Gefahren als staatliche Daueraufgabe. Seite 55 Staatszwecke gemäss Art. 2 BV 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. 3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. 4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Seite 56

29 Festlegung von Staatsaufgaben Entstehung durch verbindliche Festlegung (in Verfassung oder Gesetz) Staatsaufgaben müssen im öffentlichen Interesse liegen. Nicht jedes öffentliche Interesse begründet bereits eine Staatsaufgabe. Seite 57 VI. Verhältnis Staat Individuum Gesellschaft Seite 58

30 Absolutismus als Anlass für staatsfreie Gesellschaft Liberaler Staat Trennung von Staat und Gesellschaft (als Ideal) Totalitärer Staat Keine Trennung von Staat und Gesellschaft Moderne Demokratien Starke Verzahnung von Staat und Gesellschaft Seite 59

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