Das neue Pflegestärkungsgesetz. Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2017

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1 Das neue Pflegestärkungsgesetz Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2017

2 Definition Pflegebedürftigkeit ab Januar 2017 Pflegebedürftig ( ) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen. nach 14 SGB XI

3 Bisher wurde die Pflegebedürftigkeit in Zeit bemessen, ab 2017 wird sie durch den Grad der Selbständigkeit in verschiedenen Bereichen bemessen Je nach Grad der Selbständigkeit werden in den einzelnen Bereichen Null bis 3 Punkte (Modul 3 Null bis 5 Punkte) vergeben Selbständig/Fähigkeit vorhanden Überwiegend selbständig/fähigkeit größtenteils vorhanden Überwiegend unselbständig/fähigkeit in geringem Maße vorhanden Unselbständig/Fähigkeit nicht vorhanden 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte Kinder Es gilt immer der Vergleich zu einem gleichaltrigen, gesunden Kind! Für Kinder wurde erstmals ein eigenes Begutachtungssystem erarbeitet, in dem hinterlegt ist, welche Fähigkeiten in welchem Alter vorhanden oder nicht vorhanden sind (Kind: bis zum vollendeten 11. LJ)

4 Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in 6 Modulen ermittelt: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedürftigen Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Neu: Geistige Fähigkeiten und schwierige Verhaltensweisen sind Teil des Pflegebedürftigkeits-Begriffes geworden! (früher als ausgegliederter Teil Einschränkungen der Alltagskompetenz beurteilt) Neu: Medizinische, therapeutische und erkrankungsbedingter Aufwand wird erstmals als pflegerelevant anerkannt!

5 Darüber hinaus werden zwei weitere Module beurteilt, die jedoch nicht in den Grad der Pflegebedürftigkeit hineinfließen: 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Diese Module sollen anderen Sozialleistungsträgern ermöglichen, Bedarfe zu ermitteln und Leistungen zu gewähren

6 Wie definiert sich Selbständigkeit beim Kind? Je nach Alter erlernt ein gesundes Kind bestimmte Fähigkeiten, bzw. erlangt es in bestimmten Lebensbereichen eine zunehmende Selbständigkeit. Diese Altersgrenzen sind im Formulargutachten hinterlegt. Beispiel Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches (Modul 1 Mobilität) Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 12 Monaten von 12 bis unter 13 Monaten von 13 bis unter 18 Monaten ab 18 Monaten

7 Wie definiert sich Selbständigkeit beim Kind? Beispiel Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen (Modul 2 Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten) Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 5 Monaten von 5 Monaten bis unter 12 Monate von 12 Monaten bis unter 15 Monaten ab 15 Monaten

8 Wie definiert sich Selbständigkeit beim Kind? Beispiel Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare (Modul 4 Selbstversorgung) Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 3 Jahren und 6 Monaten (3 ½ J.) von 3 ½ Jahren bis unter 4 Jahren von 4 Jahren bis unter 8 Jahren ab 8 Jahren

9 Wie definiert sich Selbständigkeit beim Kind? Beispiel Interaktion mit Personen im direkten Kontakt (Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 6 Wochen von 6 Wochen bis unter 9 Monate von 9 Monaten bis unter 12 Monaten ab 12 Monaten

10 Berechnungssystematik bei Kindern Die maximale Punktzahl ist nur erreichbar, wenn eine Fähigkeit bei einem gesunden Kind selbständig und beim betroffenen Kind unselbständig ist! Beispiele nächste Seite

11 Beispiel Sarah, 5 Jahre, Down Syndrom Duschen und Baden: Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen erforderlich, Teilhilfen beim Waschen = überwiegend unselbständig 1 Altersentsprechende Selbständigkeit Unselbständig unter 3 ½ J. Überwiegend unselbständig von 3 ½ bis unter 4 J. Überwiegend selbständig von 4 bis unter 8 J. Selbständig ab 8 Jahren

12 Beispiel Tim, 4 Jahre, Spina bifida, Rollstuhlfahrer, geistig gesund Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Benötigt Unterstützung bei engen Kurven und einer Schwelle zur Küche = überwiegend selbständig Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 12 Mon. von 12 bis unter 13 Mon. von 13 bis unter 18 Mon. ab 18 Monaten 1

13 Beispiel Tim, 4 Jahre, Spina bifida, Rollstuhlfahrer, geistig gesund Treppen steigen Es ist keine Treppe vorhanden, Tim wird getragen = unselbständig 3 Unselbständig Überwiegend unselbständig Überwiegend selbständig Selbständig unter 12 Mon. von 12 bis unter 13 Mon. von 13 bis unter 18 Mon. ab 18 Monaten

14 KEINE Altersgrenzen gelten in Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedürftigen Anforderungen und Belastungen Hier werden also keine Punkte abgezogen! Es gibt immer die volle Punktzahl, die auch ein Erwachsener bekommen würde. Aber: Normale, altersentsprechende Verhaltensschwierigkeiten werden nicht gewertet (z.b. Trotzreaktionen beim Kind im Alter von 3 Jahren).

15 Modul 1: Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Es wird nur die eigentliche motorische Fähigkeit beurteilt, nicht ob ein Kind die Bewegung zielgerichtet ausführt Fähigkeiten, die durch ein Hilfsmittel möglich werden, gelten als selbständig (z.b. Fortbewegung in der Wohnung mit einem Rollstuhl) Die Punkte aus dem Modul Mobilität fließen zu 10% in den Pflegegrad ein

16 Beispiel Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung selbständig (altersentsprechend ab 18 Monaten) Das Kind kann sich völlig selbständig (mit dem Rollstuhl) in der Wohnung bewegen überwiegend selbständig (13 bis 17 Monate) Das Kind benötigt ein wenig Hilfe, um sich (mit dem Rollstuhl) in der Wohnung zu bewegen überwiegend unselbständig (12 bis 13 Monate) Das Kind kann ein wenig gezielt in der Wohnung herumlaufen (fahren), benötigt aber immer wieder Unterstützung unselbständig (unter 12 Monaten) Das Kind wird immer im Rollstuhl geschoben 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

17 Beispiel Treppensteigen Neu: Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung Es ist unerheblich, ob es eine Treppe in der Wohnung gibt selbständig (altersentsprechend ab 2 ½ Jahren) Eine Treppe kann ohne Hilfe in aufrechter Position gestiegen werden überwiegend selbständig (18 Monate bis 2 ½ Jahre) Begleitung wegen Sturzrisikos erforderlich überwiegend unselbständig (15 bis 18 Monate) Nur mit Stützen oder Festhalten möglich, Krabbeln oder Robben unselbständig (unter 15 Monaten) Das Kind muss die Treppe getragen werden 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

18 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Die Punkte aus dem Modul Kognitive und kommunikative Fähigkeiten fließen zu 15% in den Pflegegrad ein Achtung: Die Punkte aus Modul 2 werden nur gewertet, wenn sie höher sind als die aus Modul 3!

19 Beispiel: Örtliche Orientierung Fähigkeit vorhanden (altersentsprechend ab 6 Jahren) Das Kind kann sich selbständig und orientiert in der eigenen Wohnung und in ihrem näheren Umfeld bewegen (Weg zu Freunden oder zur Schule) Fähigkeit größtenteils vorhanden (18 Monate bis 6 Jahre) Das Kind kann sich innerhalb der Wohnung orientieren, außerhalb der Wohnung jedoch nicht Fähigkeit in geringem Maße vorhanden (13 bis 18 Monate) Das Kind findet sich innerhalb der Wohnung nur eingeschränkt zurecht Fähigkeit nicht vorhanden (unter 13 Monaten) Das Kind benötigt immer Unterstützung, um sich innerhalb der Wohnung zurechtzufinden 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

20 Beispiel: Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Elementare Bedürfnisse: Hunger, Durst, Schmerzen, Frieren, etc. Das Äußern der Bedürfnisse durch Mimik, Gestik oder Hilfsmittel gilt als vorhandene Fähigkeit Fähigkeit vorhanden (altersentsprechend ab 4 Jahren) Das Kind kann elementare Bedürfnisse äußern Fähigkeit größtenteils vorhanden (13 Monate bis 4 Jahre) Das Kind kann elementare Bedürfnisse auf Nachfrage äußern Fähigkeit in geringem Maße vorhanden (3 bis 13 Monate) Elementare Bedürfnisse müssen aus dem Verhalten des Kindes heraus interpretiert werden (z.b. unruhiges Herumlaufen vor dem Kühlschrank als Ausdruck von Hunger) Fähigkeit nicht vorhanden (unter 3 Monaten) Das Kind äußert keinerlei elementare Bedürfnisse 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

21 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

22 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen In diesem Modul wird beurteilt: Nie oder selten Selten (1-3x in zwei Wochen) Häufig (2x oder mehrmals wöchentlich) Täglich 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte In die Bewertung des Grades der Pflegebedürftigkeit fließt entweder Modul 2 oder Modul 3 mit 15% ein. Es wird immer das Modul mit der höheren Punktzahl eingerechnet.

23 Beispiel Selbstschädigendes oder autoaggressives Verhalten Sich selber schlagen, mit dem Kopf gegen die Wand schlagen, gefährliche Substanzen trinken oder essen, sich beißen, etc. Es gibt keine Altersgrenzen, alle Punkte werden in jedem Alter anerkannt! Nie oder selten Selten (1-3x in zwei Wochen) Häufig (2x oder mehrmals wöchentlich) Täglich 0 Punkte 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte Die Punkte aus dem Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen fließen zu 15% in den Pflegegrad ein Achtung: Die Punkte aus Modul 3 werden nur gewertet, wenn sie höher sind als die aus Modul 2!

24 Modul 4 Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereiches Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen (3-fach-Wertung!) Trinken (2-fach-Wertung!) Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigung der Folge einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Ernährung parenteral oder über Sonde Die Punkte aus dem Modul Selbstversorgung fließen zu 40% in den Pflegegrad ein

25 Beispiel Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare Gesamter Vorgang des Duschens inklusive Ein- und Aussteigen, Temperaturregelung, Teilhilfen und Haarpflege inkl. Föhnen Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung selbständig (altersentsprechend ab 8 Jahren) Das Kind kann sich völlig selbständig Duschen und auch die Haare waschen überwiegend selbständig (4 bis 8 Jahre) Nur kleine Teilhilfen sind erforderlich (Ein-/Ausstiegshilfe, Vorbereitung des Materials) oder die Anwesenheit einer Person aus Sicherheitsaspekten ist erforderlich überwiegend unselbständig (3 ½ bis 4 Jahre) Ständige Anleitung oder aufwändige Motivation ist erforderlich. Ein Großteil des Duschvorganges wird von der Pflegeperson geleistet unselbständig (unter 3 ½ Jahren) Das Kind beteiligt sich nicht 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

26 Beispiel Essen Der Punkt Essen wird 3-fach gewertet! Es geht um den eigentlichen Vorgang des Essens (zubereitete Speisen zum Mund führen, abbeißen, kauen und hinunterschlucken). Auch wird beurteilt, ob auf die Nahrungsmenge zu achten ist. Auch bei teilweiser Sondenernährung! Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung selbständig (altersentsprechend ab 2 ½ Jahren) Das Kind isst selbständig eine ausreichende Menge überwiegend selbständig (20 Monate bis 2 ½ Jahre) Das Kind benötigt Aufforderungen, weiter zu essen und kleinere Hilfen bei der Durchführung überwiegend unselbständig (7 bis 20 Monate) Die Nahrung wird größtenteils angereicht. Eine ständige Anwesenheit ist erforderlich um dauerhaft zum Weiteressen oder langsamen Essen anzuregen unselbständig (unter 7 Monaten) Das Essen muss nahezu vollständig angereicht werden 0 Punkte 3 Punkte 6 Punkte 9 Punkte

27 Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsund therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Körpernahe Hilfsmittel Verbandswechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (max. 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therap. Einrichtungen (über 3 Std.) Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

28 Bewertet in Modul 5 wird: entfällt selbständig Häufigkeit der Hilfe pro Tag/Woche/Monat Bei Modul 5 wird nach einem komplizierten Rechenschema ein Punktwert von Null bis 15 Punkten ermittelt, der dann in die Berechnung mit einfließt. Bei dem Punkt Diät wird beurteilt, ob sie selbständig (0 Punkte), überwiegend selbständig (1 Punkt), überwiegend unselbständig (2 Punkte) oder unselbständig (3 Punkte) durchgeführt wird. Die Punkte aus dem Modul 5 fließen zu 20% in den Pflegegrad ein

29

30 Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen in direktem Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Die Punkte aus dem Modul 6 fließen zu 15% in den Pflegegrad ein

31 Beispiel Ruhen und Schlafen Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung selbständig (altersentsprechend ab 11 Jahren) Das Kind geht (altersentsprechend) selbständig ins Bett, schläft ein und durch bzw. kann Wachphasen bewältigen überwiegend selbständig (5 bis 11 Jahre) Das Kind benötigt zeitliche Orientierungshilfen zum Aufstehen/Ins-Bett-Gehen, Schlafraum muss vorbereitet werden, nur gelegentliche Unterbrechungen der Nachtruhe überwiegend unselbständig (6 Monate bis 5 Jahre) Regelmäßige Einschlafprobleme oder nächtliche Unruhe, Lagerungswechsel, begleitete Toilettengänge in der Nacht unselbständig (unter 6 Monaten) Völlig gestörter Tag-/Nacht-Rhythmus, Wachkoma, personelle Unterstützung mind. 3x in der Nacht 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

32 Beispiel Sich beschäftigen Auswahl und Durchführung altersentsprechender Spiele, auch Unterstützungsbedarf bei körperlich beeinträchtigten Kindern Durchführung Durchführung Durchführung Durchführung selbständig (altersentsprechend ab 5 Jahren) Selbständiges, angemessenes Spielen überwiegend selbständig (3 bis 5 Jahre) Bereitlegen von Spielmaterialien ist erforderlich, Hilfe bei der Auswahl und Motivationshilfen überwiegend unselbständig (6 Monate bis 3 Jahre) Das Kind,benötigt kontinuierlich Anleitung, Motivation und Begleitung beim Spiel unselbständig (unter 6 Monaten) Das Kind beteiligt sich nicht an angebotenen Spielen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

33 Die Gewichtung der einzelnen Module auf einen Blick Quelle: MDK Nordrhein

34 Die Pflegegrade Künftig wird es 5 Pflegegrade geben. Die ermittelten Punkte werden je nach Gewichtung des einzelnen Moduls in gewichtete Punkte umgerechnet. Das heißt: die Punkte, die den Pflegegrad bestimmen, entsprechen nicht den Punkten aus den Modulen! Gewichtete Punkte Pflegegrad Unter 12,5 Punkte Kein Pflegegrad 12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) 27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung d. Selbständigkeit) 47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung d. Selbständigkeit) 70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung d. Selbständigkeit) 90 bis 100 Punkte Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung d. Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

35 Die Besondere Bedarfskonstellation Bei allen Pflegebedürftigen wird im Rahmen der Begutachtung beurteilt, ob eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ja/nein Kriterien: Bewegungsunfähigkeit beider Arme und Beine, vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion (z.b. durch Paresen, hochgradige Spastiken, Missbildungen oder auch Wachkoma). Auch bei minimaler Restfunktion! Wird die Frage mit ja beantwortet, wird der Pflegebedürftige dem Pflegegrad 5 zugeordnet, unabhängig davon, ob die für diesen Pflegegrad erforderliche Punktzahl von 90 Punkten erreicht wird.

36 Besonderheiten bei Kindern unter 18 Monaten Bei Kindern unter 18 Monaten werden nur die beiden Module begutachtet, die unabhängig vom Alter sind: Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ja/nein Außerdem wird die Fragestellung beantwortet: Bestehen gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf im Bereich der Ernährung auslösen? (20 Punkte)

37 Einstufung von Kindern unter 18 Monaten Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Grad höher eingestuft, als es nach der Berechnung eigentlich erfolgen würde. Gewichtete Punkte Pflegegrad 12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 4 Bes. Bedarfskonstellation Pflegegrad 5 Sie verbleiben bis zum 18. Lebensmonat in diesem Pflegegrad und sollen danach ohne eine erneute Begutachtung in den regulären Pflegegrad eingestuft werden.

38 Kinder ab dem 19. Lebensmonat Kinder ab dem 19. Lebensmonat werden nach den Kriterien der Erwachsenenbegutachtung beurteilt. Erstmals gibt es jedoch ein eigenes Formulargutachten für Kinder Die altersentsprechenden Fähigkeiten eines Kindes sind dort hinterlegt. D.h. der Gutachter muss nicht mehr selber entscheiden, ob die Fähigkeiten jeweils altersentsprechend sind oder nicht.

39 Wie ist der Wechsel vom alten ins neue Leistungssystem ( Überleitung ) geplant? Kinder ohne eine Einschränkung der Alltagskompetenz Einfacher Stufensprung Pflegestufe 1 - Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 - Pflegegrad 3 Pflegestufe 3 - Pflegegrad 4 Kinder mit einer Einschränkung der Alltagskompetenz Doppelter Stufensprung Pflegestufe 0 - Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 - Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 - Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 - Pflegegrad 5

40 Besitzstandsschutz Kein Pflegebedürftiger soll durch die Reform der Pflegeversicherung schlechter gestellt werden! 1. Keine Wiederholungsbegutachtungen vom bis ( 142 Satz 1 SGB XI), auch wenn sie empfohlen wurden 2. Lebenslanger Besitzstandsschutz für die Leistungen, auf die am ein Rechtsanspruch bestand ( 141 Satz 1 SGB XI) 3. Keine Wiederholungsbegutachtungen vom 1.7. bis ( 18 Satz 2a SGB XI), es sei denn, eine Verringerung des Hilfebedarfs insbesondere durch Reha oder Operation ist zu erwarten. Ausnahme: Es besteht keine Pflegebedürftigkeit mehr!

41 Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für Kinder ab Pflegegeld Betreuungsleistungen Pflegesachleistung und Kombinationsleistung Pflegekurse Verhinderungspflege Zuschuss zu Umbaumaßnahmen Kurzzeitpflege Soziale Sicherung der Pflegeperson Hilfsmittel

42 1. Pflegegeld (Pflegegrade 2-5) Das Pflegegeld dient der Sicherstellung von Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch private Personen. Es soll als eine Anerkennung für die innerfamiliäre Unterstützungs- und Hilfeleistung dienen. Pflegegrad 1 - Pflegegrad Euro Pflegegrad Euro Pflegegrad Euro Pflegegrad Euro Wichtig: Das Pflegegeld wird auf keine andere Leistung (z.b. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) angerechnet!

43 Beratungsbesuche zur Sicherstellung der Pflege Wer Pflegegeld erhält ist verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen: Pflegegrad 1 Pflegegrade 2 und 3 Pflegegrade 4 und 5 halbjährlicher Beratungsbesuch kann erfolgen halbjährlicher Beratungsbesuch muss erfolgen vierteljährlicher Beratungsbesuch muss erfolgen Diese Beratungsbesuche werden von Pflegefachkräften durchgeführt, wenden Sie sich an einen ambulanten Kranken- oder Kinderkrankenpflegedienst!

44 Vergleich des Pflegegeldes heute und ab Anfang Kinder ohne Einschränkung der Alltagskompetenz Pflegestufe bis Pflegegrad ab Pflegegeld bis Pflegegeld ab Pflegestufe 1 Pflegegrad Pflegestufe 2 Pflegegrad Pflegestufe 3 Pflegegrad Kinder mit Einschränkung der Alltagskompetenz Pflegestufe bis Pflegegrad ab Pflegegeld bis Pflegegeld ab Pflegestufe 0 Pflegegrad Pflegestufe 1 Pflegegrad Pflegestufe 2 Pflegegrad Pflegestufe 3 Pflegegrad

45 2. Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege ) (Pflegegrade 2-5) - Geldbudget von 1612 Euro im Kalenderjahr für eine Betreuungsperson, die ersatzweise die Pflege übernimmt ( Babysitter ) - Das Kind muss seit 6 Monate gepflegt worden sein - Auf Antrag, es muss kein besonderer Grund vorliegen - Bei Kindern in der Regel stundenweise erbracht, Anrechnung auf das Pflegegeld nur ab 8 Stunden Ersatzpflege pro Tag - Ersatzpflegekraft darf nicht bis zum 2. Grad mit dem Kind verwandt oder verschwägert sein (Eltern, Großeltern, Geschwister) oder im gemeinsamen Haushalt leben, ansonsten werden nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet - Stundenlohn ist frei wählbar - Nicht genutzter Restbetrag verfällt Ende des Jahres - Kann auch für Ferienfreizeiten oder andere anerkannte Entlastungsangebote genutzt werden

46 3. Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2-5) - Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung, die Kurzzeitpflege anbietet - tage- oder wochenendweise oder bis zu 8 (bzw. 6) Wochen am Stück - Betrag: 1612 Euro, bei Kindern oft nicht ausreichend, daher zusätzlich Antrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf Eingliederungshilfe erforderlich (einkommens- und vermögensabhängig) - Kürzung des Pflegegeldes um die Hälfte! - Evt. fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an Umwidmungsregel Wird in einem Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann die Hälfte dieses Budgets für Verhinderungspflege genutzt werden. Maximaler Betrag für Verhinderungspflege: 2418 Euro Wird in einem Kalenderjahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, kann das ganze Verhinderungspflegebudget für Kurzzeitpflege genutzt werden. Maximaler Betrag für Kurzzeitpflege: 3224 Euro Maximale Dauer für Kurzzeitpflege: 8 Wochen

47 4. Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmittel (Pflegegrade 2-5) Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Pflegebett, Lifter, Badewannenliege, etc.) Verbrauchsmittel: Handschuhe, Händedesinfektionsmittel, Einmalunterlagen, Schürzen, max. 40 Euro im Monat 5. Umbaumaßnahmen (alle Pflegegrade) 4000,- Euro je Maßnahme für einen behindertengerechten Umbau, in der Regel nur einmalig gewährt 6. Pflegekurse (alle Pflegegrade) Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige, die künftig auf Wunsch auch zu Hause stattfinden müssen

48 7. Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson (Pflegegrade 2-5) Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson - ab einer Pflegezeit von 10 Stunden verteilt auf 2 Tage pro Woche - bei Berufstätigkeit von max. 30 Stunden pro Woche - nicht möglich, wenn die Pflegeperson bereits Alters-Vollrente bezieht - heute: je nach Pflegestufe werden abhängig von Pflegestufe und -zeit Verdienste zwischen 700 und 2100 Euro zugrunde gelegt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (neu!) Unfallversicherungsschutz für die Pflegeperson

49 8. Entlastungsbetrag (vorher: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ) (alle Pflegegrade) - ab einheitlich 125 Euro monatlich - Keine Bargeld -Leistung, sondern ein Budget, das zur Entlastung der Pflegeperson eingesetzt werden soll - Qualitätsgesicherte Angebote: FuD (familienunterstützender Dienst), Ferienfreizeiten, Urlaubsreisen für Menschen mit Behinderung, Angebote der Behindertenhilfe, therapeutisches Reiten, etc. - Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien - Leistungen können über 1 Jahr angespart werden, dann Nutzung noch bis Juni des Folgejahres, Rest verfällt Seit 2015 gilt: Nutzung auch für andere Entlastungsleistungen wie z.b. Haushaltsdienstleistungen, Strukturierungshilfen für pflegende Angehörige, Pflegebegleitung

50 Personen mit dem Pflegegrad 1 haben nur Anspruch auf einige Leistungen der Pflegeversicherung: - Pflegeberatungsbesuche - Entlastungsbetrag - Pflegehilfsmittel - Zuschuss zu wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen - Pflegekurse für pflegende Angehörige Der Pflegegrad 1 ist nicht zu verwechseln mit der vorherigen Pflegestufe 0! Vielmehr sollen insbesondere Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung erfasst und unterstützt werden. Exkurs: Windeln Ab dem 3. Geburtstag (manche Kassen und auch die Privaten ab dem 4. Geburtstag) zahlen die meisten Krankenkassen die Windeln, falls ein Kind aufgrund seiner Behinderung noch Bedarf daran hat!

51 Pflegesachleistung (Pflegegrade 2-5) Pflegesachleistung: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege des Kindes. Das Budget hierfür ist etwa doppelt so hoch wie das Pflegegeld Vergleich von Pflegesachleistung und Pflegegeld Pflegesachleistung Pflegegeld (= Pflegedienst) Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad

52 Kombinationsleistung = Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung Der Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege (z.b. Baden 1x pro Woche) Der Rest der Pflege wird von der privaten Pflegeperson (Eltern) durchgeführt Abrechnung: Die Kosten für den Pflegedienst werden über das Budget der Pflegesachleistung abgerechnet. Der genutzte Betrag wird dann jedoch nicht vollständig, sondern nur anteilig vom Pflegegeld abgezogen Beispiel nächste Seite

53 Beispiel (fiktive Zahlen) Anspruch Pflegesachleistung Anspruch Pflegegeld Baden 4x im Monat durch Pflegedienst Kosten aus Pflegesachleistungsbudget Kürzung des Pflegegeldes um 10% Es verbleibt ein monatliches Pflegegeld von 1000 Euro 500 Euro 100 Euro (10% der Pflegesachleistung) 500 Euro - 50 Euro = 450 Euro 450 Euro

54 In der Kombinationsleistung dürfen maximal 40% des Pflegesachleistungsbudgets für die Betreuung des Kindes genutzt werden. Maximaler Betrag für Entlastung Verbleibende 60% Pflegegeld (gegenüber 100%) Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad

55 Was müssen Sie bedenken? Das Pflegegeld wird in der Kombinationsleistung erst am Ende eines Monats gezahlt. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt auf den Cent genau. Das Pflegegeld wird anteilig nur um so viel Geld gekürzt, wie Sie auch tatsächlich aus dem Pflegesachleistungsbudget genutzt haben. Das heißt: Es muss nicht jeden Monat gleich viel Geld für Betreuung ausgeben werden. So lassen sich z.b. auch Ferienfreizeiten über die Kombinationsleistung finanzieren. Es besteht eine Bindungsfrist von 6 Monaten an die Kombinationsleistung.

56 Lebenshilfe Bonn Kessenicher Straße Bonn mail@lebenshilfe-bonn.de

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