Jürgen Dagutat Aurenz GmbH
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- Vincent Holtzer
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1 Jürgen Dagutat Aurenz GmbH Egal, wie Sie es geregelt haben, in der Regel haben sie immer ein Problem. Lösen Sie es mit webfox passend zu Ihrer Unternehmenskultur!
2 25 Jahre Aurenz Lösungen für die Telekommunikationsmedien Telefonie, Internet und Softwareentwicklung und Beratung Über Kunden Controlling- und Analyse-Software Organisationssoftware Internet- und -Nutzung Softwareentwicklung und Beratung Projektlösungen und Support Training und Services Gegründet 1983 Über Kunden Aurenz - Lösungsportfolio Standard Lösungen für SMALL // MEDIUM // LARGE Controlling Software - ALWIN PRO BASIS EXPERT NETZ HOTEL Projektlösungen Individuelle Anforderungen Ruf- und Personalnummernverwaltung Integration von Unternehmensprozessen (SAP ) Analyse Software - ANNA 4 STANDALONE Controlling und Analyse - TWO IN ONE STANDALONE Verfahren webfox webfox Private und dienstliche Internet- und -Nutzung am Arbeitsplatz Beratung Implementierung
3 Aurenz - Referenzen Stadt Nürtingen Landeskriminalamt; Polizeidienstellen Baden- Württemberg Oberfinanzdirektionen Baden-Württemberg Freistaat Bayern Schenk Plastic Solutions GmbH Landesvertretung Sachsen-Anhalt Universität Stuttgart DaimlerChrysler (AMG, DC Bank, Mercedes Benz) REWE Informations-Systeme; Tchibo; Kraft Foods GONG Verlag; POS Polsterservice GmbH MAN Nutzfahrzeuge AG; SONY International Merck KGaA; T-Nova; Provinzial Versicherung Kreissparkasse Esslingen; Stadtsparkasse Mönchengladbach; Berliner Volksbanken Deutsche Bundesbank AOK Systems Internetzeitalter DIE WELT SPRICHT INTERNET
4 Internetzeitalter WIE ORGANISIEREN UNTERNEHMEN INTERNET- UND NUTZUNG Praxis Bisherige Lösungsansätze Erlaubnis der Privatnutzung Filtersystem (Blacklist / Whitelist) Verbot Betriebsvereinbarung Kombination VIELE HERANGEHENSWEISEN ABER WELCHE IST RECHTSKONFORM?
5 Spannungsfeld UNTERNEHMENSFÜHRUNG MITARBEITER PRODUKTIVITÄT PERSÖNLICHKEITSRECHT KUNDENSERVICE MOTIVATION BETRIEBSFRIEDEN MEDIENKOMPETENZ ITINFRASTRUKTUR EINFACH & SCHNELL INTEGRATION IN NETZINFRASTRUKTUR RECHTSSICHERHEIT DATENSCHUTZ RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Situation
6 Situation Situation
7 Rechtliche Rahmenbedingungen Internet und am Arbeitsplatz Private Nutzung Dienstliche Nutzung Telekommunikationsgesetz, TKG Fernmeldegeheimnis, 88 ff. TKG Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetze Telemediengesetz, TMG Lohnsteuerliche Beurteilung der Vorteile für den Arbeitnehmer Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationseinrichtungen bleiben einkommensteuerfrei 3 Nr. 45 EStG Grundrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art.2 Abs.1 i.v.m. Art.1 Abs.1 GG Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG BGB, StGB Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, 611, 242 BGB Briefgeheimnis, 202 StGB Ausspähen von Daten, 202a StGB Betriebsverfassungsrecht Überwachungsrecht, 80 I Nr.1 BetrVG Mitbestimmungsrecht, 87 I Nr. 6 BetrVG Informationsanspruch, 80 II, 111 BetrVG Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen Schutz personenbezogener Daten Bundesdatenschutzgesetz Schutz personenbezogener Daten Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtssicherheit, Schutz vor Missbrauch & Kontrollrechte PRIVAT ERLAUBT (ERLAUBNIS MIT VORBEHALT) PRIVAT VERBOTEN TKG Fernmeldegeheimnis 88 Abs. 2 BDSG Systemsicherung 28 Abs. 1, Nr. 1, 2 KONTROLLSPERRE Ausnahme: 1. Abrechnungszweck 2. Gefahr im Verzug 3. Einwilligung KONTROLLE ZULÄSSIG In Abhängigkeit: 1. Verhältnismäßigkeit 2. Interessensabwägung
8 Erlaubnis oder Verbot ERLAUBNIS ODER VERBOT Erlaubnis Mitarbeiter verlieren sich privat im Netz! Im Schnitt sind Arbeitnehmer zwischen 3,2-3,7 h in der Woche privat online Hochgerechnet 17 Tage Arbeitsausfall im Jahr Enorme Produktivitätsverluste Daten unterliegen dem Telekommunikationsgesetz Aufgrund der Mischnutzung keine Einsichtnahme der Daten mehr möglich Benutzerzuordnung bei illegaler Nutzung nur erschwert möglich zuhause@privat.de Gefahr der betrieblichen Übung Ohne faire Lösung nur schwer bis gar nicht rückgängig zu machen Betriebsrat und Personalvertretungen sind so in der Lage Verbote abzuschmettern!
9 Erlaubnis Nach 257 HGB stellt eine ein originär digitales Dokument dar, das für den Datenzugriff im Originalformat maschinell auswertbar vorgehalten werden muss. Daraus ergibt sich eine Archivierungspflicht. Ist eine Trennung zwischen privaten und dienstlichen s nicht möglich, werden alle s gleichermaßen archiviert. Ist die private Nutzung des Accounts erlaubt, besitzt der Mitarbeiter unter Umständen ein Anrecht darauf, dass er seine privaten s (auch die archivierten) s erhält (bspw. beim Verlassen des Unternehmens. Herausgabeansprüche 985 BGB (Eigentum) Auskunftsansprüche 34 Abs.1 BDSG Evtl. Artikel 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs.1 (informationelle Selbstbestimmung) GG zuhause@privat.de Bei einer Erlaubnis der privaten nutzung ist eine Stellvertreterregelung schwer durchsetzbar. Erlaubnis "Ein ausdrückliches Verbot, das auch kontrolliert wird, schafft klare Verhältnisse und macht es unmöglich, private Verkehrsdaten zu schaffen. Besonders einschränkende Regelungen zum Nachteil des Unternehmensverkehrs kommen nicht zur Anwendung, das Unternehmen wird nicht zum Provider und bleibt daher vom Fernmeldegesetz unberührt. Dr. Philipp Kramer Rechtsanwalt und Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.v.
10 Erlaubnis Verbot oder Verbot ERLAUBNIS ODER VERBOT Verbot Internet und werden trotz des Verbots genutzt! Es müssen Prozesse implementiert werden, mit denen das Verbot überwacht wird Progressive Strafenkataloge müssen aufgestellt werden Strafen müssen exekutiert werden Arbeitsrechtliche Konsequenzen können zur Kündigung von wertvollen Mitarbeitern führen. Gleichbehandlungsgrundsatz Kosten für Wiederbesetzung der Stelle
11 Verbot Verschlechterung der Unternehmenskultur Loyalen Mitarbeitern wird eine böswillige Absicht unterstellt Akzeptanz von IT-Lösungen kann nachlassen Demotivation von Mitarbeitern Angst vor BigBrother wird geschürt Verbote der privaten Nutzung sind schwer bis gar nicht durchsetzbar Kein Reziprozitätseffekt Verbot Firmen, die die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz einschränken oder unterbinden, handeln kontraproduktiv. Die Unternehmen sollten privates Surfen nicht als unvermeidlich hinnehmen, sondern als nützlich für ihre Interessen begreifen. Arbeitgeber, die die private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit unterbinden, sorgten damit für eine geringere Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter. (Roland Rust, Direktor des Center for e-service)
12 Die Lösung: webfox Steuerung durch Trennung Die Lösung: webfox Steuerung durch Trennung PRIVAT: Alle Daten: werden verschlüsselt gespeichert sind nur über Vieraugenprinzip wieder herstellbar Wiederherstellung der Detailinformationen bei Verdachtsfällen nur mit doppeltem Passwort von Betriebsrat + Geschäftsleitung DIENSTLICH: Alle Daten: werden verschlüsselt gespeichert liegen mit Detailinformationen vor Kontrolle der dienstlichen Nutzung durch Stichprobenauswertung
13 Integriertes Zeitmanagement Permanente Anzeige der privaten Nutzungszeit Bewusste Nutzung Gewinn an Arbeitszeit Steigerung der Produktivität Dienstliche Stichproben Auswertungen - Dienstliche Internetnutzung Stichprobenauswertungen (pseudonymisiert) URL Anzahl der Aktivitäten Dauer der Nutzung Maximal 10 % Stichprobe möglich
14 Summenauswertungen Summenauswertungen - Gesamte Internetnutzung Summenauswertungen (pseudonymisiert) Dienstliche Internetnutzung Private Nutzungszeit während der Arbeitszeit Private Nutzungszeit während der Freizeit Gesamtsumme Geschützter Zugang Doppeltes Passwort als Garant für alle Seiten Vieraugen-Prinzip Dieses Prinzip gewährleistet bspw. Schutz vor Missbrauch im Umgang mit privaten Daten der Internetnutzer und stellt sicher, dass die gemeinsam vereinbarten Regelungen der Internetnutzung nicht einseitig verändert werden können.
15 Technische Funktionsweise Systemübersicht Firewall User User Virenschutz, Filter, Proxy, Browseranfrage Unterscheidung Dienst, Privat Optional User webfox Client Arbeitszeit- Erfassung webfox Server Verfahren und Implementierung PRODUKTIVITÄTS- STEIGERRUNG CHANGE MANAGEMENT GEMEINSAME KONFIGURATION INTEGRIERTES ZEITMANAGEMENT INTERESSENS- AUSGLEICH RECHTS- SICHERHEIT PRIVATSSPHÄRE AUF KNOPFDRUCK
16 Kultur statt Kontrolle Kontakt Wenn Sie mehr über webfox wissen möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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