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1 N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag dem 10. August 2006, mit Beginn um Uhr im Florianisaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundenen öffentlichen Gemeinderatssitzung. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Vizebürgermeister Johann Bloder, Gemeindekassier Werner Ranftl und die Gemeinderäte Theresia Krammer, Josef Greimel, Gerhard Weinhappel, Anna Hahn, Peter Stanzenberger, Werner Weingartmann, Markus Kropf, Robert Valenta, Ferdinand Schrempf, Dr. Andrä Wasler und Rudolf Pucher. Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderat Alois Höfer. Fragestunde: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger begrüßt alle Gemeinderäte und Herrn Dremel vom Büro Depisch zur Sitzung und eröffnet die Fragestunde. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher fragt an, ab wann es zu spät ist, Anträge einzubringen bzw. es wird im Gemeindespiegel nicht genau angeführt, wer welche Anträge eingebracht hat. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass er künftig im Gemeindespiegel die einzelnen Parteien anführen wird. Weiters fragt Herr Gemeinderat Pucher an, wie die Abbruchkosten vom ehemaligen Gasthaus Beckenpeterl bezahlt werden, da auch dafür kein Budget erstellt worden ist. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Budget ein Betrag von EUR ,-- für Grundstücksankäufe vorgesehen ist. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen wird die Tagesordnung verlesen. 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. T a g e s o r d n u n g : 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom Beratung und Beschlussfassung über eine geplante Kleine Änderung des gültigen Flächenwidmungsplanes 3.0 für die Umwidmung von Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0 samt Gemeindeentwicklungsplan. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für den Flächenwidmungsplan 4.0 (samt Wortlaut und zeichnerische Darstellung). 6. Beratung und Beschlussfassung über eine notwendige Neufestsetzung (Indexanpassung) der Elternbeiträge für den Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2006/ Beratung und Grundsatzbeschluss über den Abschluss eines Wärmelieferungs- und Bezugsvertrages mit der Nahwärme Kainbach-Hönigtal. 8. Allfälliges. Anschließend ersucht der Vorsitzende um Erweiterung der Tagesordnung. Bei der Sportanlage in Hönigtal sind diverse Sanierungen geplant, das Sportangebot soll erweitert werden und auch eine Grundstücksvermessung ist notwendig. Bevor aber alle Sanierungsmaßnahmen beginnen soll die Sportanlage in die Kainbach-KEG übernommen werden. Daher wäre der neue 1

2 Tagesordnungspunkt 8: Übertragung des Sporthauses und des Tennisplatzes samt den dazugehörigen Flächen in die Kainbach-KEG. Da es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird die neue Tagesordnung vom Gemeinderat einstimmig angenommen und lautet ab dem Punkt 8. Beratung und Beschlussfassung für die geplante Übertragung des Sporthauses und des Tennisplatzes samt den dazugehörigen Flächen in die Kainbach-KEG. 9. Allfälliges. Diese neue Tagesordnung wird vom Gemeinderat einstimmig genommen. Zu 1.: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Aufgrund der Anwesenheit von allen Gemeinderäten stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.: Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom wurde den Schriftführern mit der Einladung zugestellt. Zur Niederschrift gibt es keine Wortmeldungen und sie wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Die Niederschrift wird vom Vorsitzenden und den Schriftführern unterzeichnet. Herr Dremel wird gebeten, den Saal zu verlassen. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom Da auch dazu keine Wortmeldungen vorliegen wird auch diese Niederschrift vom Gemeinderat einstimmig angenommen und vom Vorsitzenden und den Schriftführern unterzeichnet. Anschließend wird Herr Dremel wieder in den Saal gebeten. Zu 3.: Beratung und Beschlussfassung über eine geplante Kleine Änderung des gültigen Flächenwidmungsplanes 3.0 für die Umwidmung von Freiland in Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr. Dazu berichtet der Vorsitzende, dass es bereits Gespräche und Informationen in früheren Gemeinderatssitzungen gegeben hat und bereits mehrmals versucht wurde, eine Fläche zu finden, die sich für einen Parkplatz, in der Nähe der Busumkehr, in der Ragnitz eignen würde. Nach längeren Gesprächen, vor allen geführt von Herrn Vizebürgermeister Johann Bloder, konnte nun mit der Familie Rohrer - Michelitsch ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Die geplante Parkfläche, im Ausmaß von Rund m² liegt zwischen dem Anwesen von Frau Lang und der Kapelle neben der Ragnitzstraße. Die Pachtdauer wurde vorerst auf 30 Jahre festgelegt. Um aber weitere Schritte unternehmen und einen entsprechenden Pachtvertrag abschließen zu können, muss vorher die Änderung im Flächenwidmungsplan von derzeit Freiland in Parkfläche durchgeführt werden. Nach weiteren kurzen Erläuterungen übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Dremel. Als Unterstützung zu seinen Ausführungen wird auch eine PowerPoint- Präsentation vorgeführt. Eine Anhörung von betroffenen Grundbesitzern wurde durchgeführt, es gibt keine Einwände. Frau Lang hat nur ersucht, einen Lärmschutz an der Grenze zu ihrem Grundstück zu errichten. Anschließend werden die Stellungnahmen von den einzelnen Behörden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Nach kurzen Diskussionen im Gemeinderat werden die einzelnen Stellungnahmen behandelt und anschließend wie folgt beschlossen. Zur dort bestehenden Bauverbotszone berichtet vorerst auch Herr Gemeinderat Rudolf Pucher, dass ein Parkplatz aus seiner Sicht viel bringen wird und die Bevölkerung auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt. Weiters berichtet der Vorsitzende, dass bei dieser Größe von ca m² 25 bis 30 Parkplätze geschaffen werden könnten. Anschließend wird der Wortlaut zur Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kainbach bei Graz dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 2

3 WORTLAUT zur ÄNDERUNG 3.08 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kainbach bei Graz Verordnung über die vom Gemeinderat der Gemeinde Kainbach bei Graz am gem. 31, Abs. 3 Z. 2 ROG 1974 idgf LGBl. 13/2005 beschlossene kleine Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes 3.0 samt zeichnerischer Darstellung. 1 PLANVERFASSER, PLANUNTERLAGE Die zeichnerische Darstellung der Änderung (in der Beilage), verfasst von Arch. Dipl.-Ing. Silvia Kerschbaumer-Depisch, 8141 Unterpremstätten, Hauptstraße 208, basierend auf der aktualisierten Planunterlage M 1:5000, Stand , bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. 2 WIDMUNGSÄNDERUNG Änderung des Grundstücks Nr. 138 (TF von ca m² nördlich der Landesstrasse L 327 sowie westlich des Grundstücks Nr. 137/4), KG Kainbach, von derzeit "Freiland" in "Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr" (oberirdischer Parkplatz) gemäß 24 STROG 74 idgf LGBl. 13/ ABGRENZUNG UND UMFANG DER WIDMUNG Die Abgrenzung der Verkehrsfläche erfolgt entsprechend der in der Beilage ausgewiesenen graphischen Darstellung. Als Umfang der Widmung "Verkehrsfläche" wird die Errichtung von oberirdischen Pkw- Abstellflächen samt erforderlicher äußerer und innerer Erschließung festgelegt. Die Errichtung eines Parkhauses und/oder einer Tiefgarage ist nicht zulässig. Entsprechend der Stellungnahme der Fachabteilung 13C (Fachstelle Naturschutz, vom ) ist ein Gestaltungskonzept mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung zu erstellen, welches auf die großräumige landschaftliche Situation und die benachbarte Bebauung eingeht. Auf Grund der Lage der ggstl. Fläche im Landschaftsschutzgebiet ist ein entsprechendes Ansuchen einschließlich der erforderlichen Projektsunterlagen und des Gestaltungskonzepts bei der BH Graz- Umgebung einzureichen. Laut Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung (Referat Straßenbau, vom ) hat die Erschließung der Verkehrsfläche bei km ca. 3,160 zu erfolgen. Weiters ist bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung eine Zufahrtsgenehmigung zu erwirken, für die ein Plan mit genauer Positionierung (Kilometrierung) und Gestaltung (Dimension) der Aufschließung einzureichen ist. Die Entwässerungsmaßnahmen der Verkehrsfläche sind mit dem Entwässerungsprojekt in diesem Bereich entlang der Landesstraße L 327 abzustimmen. 4 RECHTSWIRKSAMKEIT DER FLÄCHENWIDMUNGSPLANÄNDERUNG Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. 3

4 ERLÄUTERUNGEN zur ÄNDERUNG 3.08 des Flächenwidmungsplanes gem. 31 (3) STROG der Gemeinde Kainbach i. Schw. Planungsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen: Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 idgf (Landesgesetzblatt Nr. 13/2005) Planzeichenverordnung Bebauungsdichteverordnung idgf LGBl. Nr. 61/ Überörtliche Raumordnung: Landesentwicklungsprogramm 1977 Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz / Graz-Umgebung (LGBl. Nr. 26/2005) 3. Die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens gem. 31 (3) ist gegeben, wenn: 1. bei Baulanderweiterungen die beabsichtigte Änderung a. einen unmittelbaren Anschluss an ein im Revisionsplan ausgewiesenes vollwertiges Bauland hat, b. nur auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen u. dgl. Getrennte Grundstücke Auswirkungen und c. keine Industrie- und Gewerbegebiete oder Gebiete für Einkaufszentren zum Gegenstand hat, d. nicht eine Fläche betrifft, die an Industrie- oder Gewerbegebiete angrenzt, und e. ein Flächenmaß von m 2 nicht übersteigt. Änderungen innerhalb einer Planungsperiode dürfen fünf Prozent der Flächen des im Wortlaut zum Revisionsplan zahlenmäßig festgelegten unbebauten Baulandes für Wohngebiete nicht überschreiten. 2. bei sonstigen Änderungen die Voraussetzungen nach Z. 1 lit. b ("nur auf anrainende oder durch Straßen, Flüsse, Eisenbahnen u. dgl. getrennte Grundstücke Auswirkungen" haben) vorliegen. Die Bedingungen für die Änderung sind gemäß Ziffer 2 erfüllt. Planungsfachliche Erläuterungen Gegenstand der Änderung 3.08 ist die Ausweisung einer zurzeit im Freiland gelegenen, ca m² großen Teilfläche des Grundstücks Nr. 138 (nördlich angrenzend an die Landesstraße L 327), KG Kainbach, im Bereich westlich eines bebauten Grundstücks mit der Nr. 137/4 von derzeit Freiland in "Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr" gem. 24 STROG 74 idgf. Bestandsanalyse: Das Grundstück Nr. 138 liegt im Bereich des Siedlungsgebietes Ragnitz westlich angrenzend an ein als Bauland der Kategorie "Reines Wohngebiet" ausgewiesenes Siedlungsgebiet nördlich der Landesstraße. Es ist Teil einer größeren Freifläche, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und die an 3 Seiten (im Westen, im Osten und im Süden jenseits der Landesstraße) von Bauland umschlossen wird. 4

5 Das Grundstück hat eine insgesamt unregelmäßig polygonale Gestalt, ist überwiegend eben und steigt von der Landesstraße ausgehend in Richtung Norden leicht an. Zurzeit wird die gesamte Fläche als Wiese genutzt. Der Parkplatz soll nun am südöstlichen Ende des ggstl. Grundstückes im Bereich zwischen dem östlich angrenzenden Bauland und einer weiter westlich gelegenen Kapelle errichtet werden. Planung: Die Gemeinde Kainbach bei Graz plant, diese Teilfläche des ggstl. Grundstücks zu pachten und darauf einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Etwa schräg südwestlich gegenüber dem geplanten Parkplatz befindet sich südlich der Landesstraße eine Bus-Endhaltestelle der Grazer Verkehrsbetriebe. Im derzeit rechtsgültigen Flächenwidmungsplan 3.0 ist im unmittelbaren Nahbereich dieser Endhaltestelle ein (privater) Parkplatz ersichtlich gemacht. Dieser Parkplatz gehörte zum ehemaligen Gasthaus "Rattenhofer" und wurde, da das Gasthaus nicht mehr besteht, mittlerweile aufgelassen. Der neu zu schaffende Parkplatz für etwa 30 Pkw soll als eine Art Pendlerparkplatz Verwendung finden, da er in unmittelbarer Nähe dieser Bus-Station gelegen ist. Da der überwiegende Teil des Gemeindegebietes innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, wurde die Fachabteilung 13C, Fachstelle Naturschutz, um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung bestehen gegen die Errichtung dieses Parkplatzes keine Einwendungen. Es wird jedoch die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes eingefordert, welches mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung und Begrünung auf die großräumige landschaftliche Situation und die nahe gelegene Bebauung eingeht. Aus raumordnungsfachlicher Sicht sollte diese Konzept dahingehend erweitert werden, dass auch auf die benachbarte Kapelle in der Form Bedacht genommen wird, dass diese Kapelle nicht in den Parkplatz "integriert" wird, sondern dass durch eine entsprechende "Abstandsbegrünung" dem besonderen Charakter und Stellenwert dieser Seelsorgeeinrichtung Rechnung getragen wird. Weiters liegt die gegenständliche Parkfläche innerhalb einer klimatologisch begründeten Bauverbotszone; es wurde daher auch die Fachabteilung 16 um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung 16 wurde keine schriftliche Einwendung gegen den geplanten Parkplatz erhoben, anlässlich eines Telefonats wurde jedoch angemerkt, dass es gegen den Parkplatz keine ausreichenden und letztlich schlagenden Argumente gäbe, die Gemeinde müsse aber angesichts der doch sensiblen naturräumlichen Situation die Ausweisung entsprechend plausibel und nachvollziehbar begründen. Sowohl die Lage des Parkplatzes (in einem der Hauptsiedlungsgebiete der Gemeinde in unmittelbarere Nähe der Endhaltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels) als auch der Zweck (Pendlerparkplatz für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel) sowie auch das geplante, mit dem Landschaftsschutz abzustimmende Gestaltungskonzept sprechen für die Ausweisung dieser Fläche im öffentlichen Interesse der Gemeinde. Von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau, wurde eine Stellungnahme dahingehend bei der Gemeinde abgegeben, dass die Erschließung der Verkehrsfläche ca. bei km 3,160 zu erfolgen habe. Weiters muss bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung eine Zufahrtsgenehmigung erwirkt werden, für die ein Plan mit genauer Positionierung und Gestaltung der Aufschließung einzureichen ist. Außerdem sind die Entwässerungsmaßnahmen der Verkehrsfläche mit dem Entwässerungsprojekt in diesem Bereich entlang der Landesstraße L 327 abzustimmen. Eine ähnlich lautende schriftliche Stellungnahme der Fachabteilung 18A ist ebenfalls bei der Gemeinde Kainbach eingelangt. In dieser Stellungnahme wird als Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Parkfläche die Abstimmung des Vorhabens mit der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau, verlangt. 5

6 Die Auflagen der Baubezirksleitung Graz-Umgebung wurden gleich wie die Vorgaben der Fachabteilung 13C als Widmungserfordernisse in den Wortlaut der Änderung übernommen. Laut telefonischer Stellungnahme der Fachabteilung 13B wäre überdies dafür zu sorgen, dass auf dieser Verkehrsfläche kein Parkhaus errichtet werden dürfe, da dies auch dem i.s. der Klimastudie festgelegten Bauverbot für das ggstl. Gebiet widersprechen würde. Diese Auflage wurde ebenfalls in den Wortlaut übernommen. Aus raumordnungsfachlicher sowie aus örtlicher Sicht besteht daher gegen die Festlegung einer "Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr" kein Einwand, da der künftige Parkplatz etwa im Zentrum eines im Siedlungsleitbild des derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 als Entwicklungs- und Erweiterungsstandort festgelegten Siedlungsgebietes liegt und die Schaffung dieses Parkplatzes als Pendlerparkplatz im öffentlichen Interesse gelegen ist. Die im Wortlaut festgelegten Widmungserfordernisse sind jedenfalls einzuhalten. ÖEK und Siedlungsleitbild: Im rechtsgültigen Örtlichen Entwicklungskonzept 3.0 der Gemeinde Kainbach bei Graz ist für das ggstl. Grundstück (außer der Ausweisung als klimatologische Bauverbotszone im Sinne des Regionalen Entwicklungsprogramms für die Region Graz / Graz-Umgebung) selbst keine Festlegung getroffen. Da es jedoch innerhalb eines Hauptentwicklungsstandortes bzw. eines künftigen örtlichen Siedlungsschwerpunktes (i.s. der ROG-Novelle 13/2005) liegt, besteht aus raumordnungsfachlicher Sicht gegen die Änderung 3.08 des Flächenwidmungsplanes 3.0 kein Einwand. Ver- und Entsorgung: Falls notwendig, ist der Anschluss an alle erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen vorhanden bzw. kurzfristig möglich. Erschließung: Die künftigen Pkw-Abstellflächen werden direkt von der Landesstraße L 327 her erschlossen (siehe Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung). Sonstige Festlegungen: Erstellung eines Gestaltungskonzeptes i.s. der Stellungnahme der Fachabteilung 13C. Dieses Gestaltungskonzept ist gleichzeitig mit dem Ansuchen um Bewilligung samt den erforderlichen Projektsunterlagen bei der BH Graz-Umgebung einzureichen. Ergänzend wird an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass dieser Parkplatz seitens der zuständigen Behörden der Steiermärkischen Landesregierung als Park & Ride - Parkplatz anerkannt worden ist. Nach einer längeren Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag diesen vorliegenden und vorgetragenen Wortlaut zuzustimmen und wird dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Anschließend werden noch die einzelnen Stellungnahmen besprochen und wie folgt beschlossen. 6

7 Gemeinde Kainbach bei Graz / Flächenwidmungsplan ÄV 3.08 Die Gemeinde Kainbach bei Graz plant, eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 138 (nördlich angrenzend an die Landesstraße L 327), KG Kainbach, zu pachten und darauf einen öffentlichen Parkplatz zu errichten. Der neu zu schaffende Parkplatz für etwa 30 Pkw soll als eine Art Pendlerparkplatz Verwendung finden, da er in unmittelbarer Nähe dieser Bus-Station gelegen ist. Da der überwiegende Teil des Gemeindegebietes innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, wurde die Fachabteilung 13C, Fachstelle Naturschutz, um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung bestehen gegen die Errichtung dieses Parkplatzes keine Einwendungen. Es wird jedoch die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes eingefordert, welches mit entsprechender standortgemäßer Bepflanzung und Begrünung auf die großräumige landschaftliche Situation und die nahe gelegene Bebauung eingeht. Diese Vorgabe der Landschaftsschutzbehörde wird als Umfang des Widmungserfordernisses in den Wortlaut aufgenommen, in diesem Sinne entspricht die Gemeinde der Stellungnahme der Fachabteilung 13C. Aus raumordnungsfachlicher Sicht sollte diese Konzept dahingehend erweitert werden, dass auch auf die benachbarte Kapelle in der Form Bedacht genommen wird, dass diese Kapelle nicht in den Parkplatz "integriert" wird, sondern dass durch eine entsprechende "Abstandsbegrünung" dem besonderen Charakter und Stellenwert dieser Seelsorgeeinrichtung Rechnung getragen wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorliegenden Ausführungen zuzustimmen und der Stellungnahme der Fachabteilung 13C zu entsprechen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters liegt die gegenständliche Parkfläche innerhalb einer klimatologisch begründeten Bauverbotszone; es wurde daher auch die Fachabteilung 16 um Stellungnahme gebeten. Seitens der Fachabteilung wurde zwar keine schriftliche Einwendungen gegen den geplanten Parkplatz erhoben, anlässlich eines Telefonates mit Herrn Dremel vom Architekturbüro DI Silvia Kerschbaumer-Depisch am 16, , hat Herr DI Griesser von der Fachabteilung 16 folgende mündliche Stellungnahme abgegeben: "Aus der Sicht der Fachabteilung ist dazu generell zu sagen, dass die Festlegungen sowohl der Klimastudie (die lt. REPRO zu berücksichtigen sind) als auch als Grünzone (die lt. REPRO von Bebauungen freizuhalten ist) natürlich einschränkend wirken, wobei jedoch auch gesagt werden muss, dass es in beiden Fällen einen Interpretationsspielraum gibt. Die Festlegungen der Klimastudie sind zu berücksichtigen - d.h., dass sie umgesetzt werden sollen. Und bei der Grünzonenabgrenzung hat die Gemeinde einen Interpretationsspielraum von einer Bauparzellentiefe - d.h., es steht diese Grenze nicht absolut fest, sondern ist vom Regionalplan möglichst genau auf den Flächenwidmungsplan zu übertragen mit der Ungenauigkeit eines Bauplatzes. Natürlich wird hier eine Fläche "angeknabbert", die eigentlich freigehalten werden sollte, andererseits handelt es sich hier nicht um die Ausweisung eines Bauplatzes mit Aufbauten, sondern um einen Parkplatz (Verkehrsfläche) - und Verkehrsflächen werden bei Grünzonenfestlegungen nicht ausgeschlossen. Seitens der Regionalplanung gibt es sozusagen keine harten Argumente gegen die geplante Ausweisung, da sie nicht unter die Ausschlusskriterien hinsichtlich einer Baulandausweisung fällt. Es wäre daher seitens der örtlichen Raumplanung besonders auf die sensible Situation der naturräumlichen Gegebenheiten (Freiraum, Grünzone, klimatologische Freihaltezone) einzugehen und natürlich auch die Ausweisung entsprechend ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. 7

8 Außerdem sollte auch die Fachabteilung 13B (Dr. Schwarz) noch vor dem Gemeinderatsbeschluss darüber informiert werden. Stellungnahme wird Griesser keine abgeben - im Zuge eines großen Verfahrens wird die Fachabteilung ohnehin offiziell davon informiert; bei einem kleinen Verfahren meldet sich die Fachabteilung 13B bei ihm dann, wenn es mit der Ausweisung Probleme geben sollte. Zusammenfassung: Seitens der Regionalplanung gibt es keine ausreichenden und letztlich schlagenden Argumente gegen die geplante Änderung; die Gemeinde muss aber angesichts der doch sensiblen naturräumlichen Situation die Ausweisung entsprechend plausibel und nachvollziehbar begründen." Aus Sicht der örtlichen Raumplanung wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die geplante Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr (Parkplatz) einem öffentlichen Interesse der Gemeinde dient, weil er als kleinräumiger "park and ride" - Parkplatz den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern soll. Auch die Lage des Parkplatzes in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle eines öffentlichen Busses ist ein weiteres Argument für den gewählten Standort. Ein Standort südlich der L 327 steht nicht zur Verfügung, weil hier das gesamte Gebiet südlich entlang der Landesstraße im Bauland liegt und - bis auf eine kleine Lücke - zur Gänze bebaut ist. Und was die sensible naturräumliche Situation anbelangt, soll dieser durch die Erstellung eines von der Fachabteilung 13C eingeforderten Gestaltungskonzeptes Rechnung getragen werden. In diesem Sinne kann der Stellungnahme der Fachabteilung 16 entsprochen werden. Der Vorsitzende stellt nach kurzer Diskussion den Antrag den vorliegenden Ausführungen zuzustimmen und der Stellungnahme der Fachabteilung 16 zu entsprechen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Von der Baubezirksleitung Graz-Umgebung, Referat für Straßenbau, wurde am eine Stellungnahme dahingehend bei der Gemeinde abgegeben, dass die Erschließung der Verkehrsfläche ca. bei km 3,160 zu erfolgen habe. Weiters müsse bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung eine Zufahrtsgenehmigung erwirkt werden, für die ein Plan mit genauer Positionierung und Gestaltung der Aufschließung einzureichen ist. Außerdem sind die Entwässerungsmaßnahmen der Verkehrsfläche mit dem Entwässerungsprojekt in diesem Bereich entlang der Landesstraße L 327 abzustimmen. Alle diese Vorgaben wurden als Widmungserfordernis in den Wortlaut zur Flächenwidmungsplanänderung übernommen. Zum Problembereich Zufahrt gab es auch eine Stellungnahme der Fachabteilung 18A vom mit dem Inhalt, dass die Fragen der Zufahrt, der Entwässerung etc. mit der Baubezirksleitung Graz-Umgebung abzustimmen sind. In diesem Sinne kann sowohl der Stellungnahme der Fachabteilung 18A als auch der Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung entsprochen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorliegenden Ausführungen zuzustimmen und der Stellungnahme der Baubezirksleitung Graz-Umgebung zu entsprechen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zur geplanten Flächenwidmungsplanänderung wurde auch eine telefonische Stellungnahme der Fachabteilung 13B eingeholt. Aus sicht der Fachabteilung 13B wäre vor allem auch dafür zu sorgen, dass auf dieser Verkehrsfläche kein Parkhaus errichtet werden darf (grundsätzlich wäre ein solches Objekt auf einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr zulässig). Dies würde auch dem i.s. der Klimastudie festgelegten Bauverbot für das ggstl. Gebiet widersprechen. Diese Auflage wurde ebenfalls in den Wortlaut übernommen; in diesem Sinne kann daher der Stellungnahme der Fachabteilung 13B entsprochen werden. 8

9 Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorliegenden Ausführungen zuzustimmen und der Stellungnahme der Fachabteilung 13B zu entsprechen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Das sonstige Anhörverfahren mit den von der Änderung betroffenen Anrainern hat keine Einwendungen bzw. Einsprüche gegen die geplante Flächenwidmungsplanänderung ergeben. Die Besitzerin des östlich an die Verkehrsfläche angrenzenden Grundstücks, Frau Lang, hat im Rahmen des Anhörverfahrens in einer mündlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass zwischen ihrem Grundstück und dem geplanten Parkplatz eine entsprechende Bepflanzung als Staubschutz erfolgen soll. Zu dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass durch das i.s. der Vorgaben der Fachabteilung 13C erforderliche Gestaltungskonzept eine entsprechende Abgrenzung durch Bepflanzungen bzw. sonstige Begrünungsmaßnahmen erfolgen wird. In diesem Sinne kann der Stellungnahme von Frau Lang Rechnung getragen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag den Wunsch von Frau Lang für die Errichtung eines Lärmschutzes (z.b. Bepflanzung) zuzustimmen und wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass aus raumordnungsfachlicher Sicht gegen die Festlegung einer "Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr" kein Einwand besteht, da der künftige Parkplatz etwa im Zentrum eines im Siedlungsleitbild des derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzeptes 3.0 als Entwicklungs- und Erweiterungsstandort festgelegten Siedlungsgebietes (welches im Entwurf des künftigen Gemeindeentwicklungsplans als örtlicher Siedlungsschwerpunkt festgelegt ist) liegt und die Schaffung dieses Pendlerparkplatzes im öffentlichen Interesse gelegen ist. Der Gemeinderat der Gemeinde Kainbach bei Graz beschließt daher gem. 31, Abs. 3 STROG idgf LGBl. 13/2005 die Änderung 3.08 in der vorliegenden Form samt Wortlaut und zeichnerischer Darstellung unter Berücksichtigung der bei der Behandlung der o.a. Stellungnahmen gefassten Beschlüsse. Dann stellt der Vorsitzende den Antrag, die vorgetragene Änderung 3.08, wie vorgegeben zuzustimmen und wird dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Weiters stellt der Vorsitzende den Antrag den Endbeschluss, wie in der vorliegenden Form dargestellt, zuzustimmen und wird auch dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 4.: Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0 samt Gemeindeentwicklungsplan. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass es nunmehr notwendig ist, vor der Erstellung eines Flächenwidmungsplanes auch einen Gemeindeentwicklungsplan zu erstellen und dazu übergibt er wieder das Wort an Herrn Dremel. Herr Dremel erörtert dazu, dass dieser Gemeindeentwicklungsplan auf die nächsten 15 Jahre abgestimmt ist. Dieser Plan kann nur dann innerhalb dieser Frist geändert werden, wenn sich die Planungsvoraussetzungen grundsätzlich geändert haben. Dieser Gemeindeentwicklungsplan ist nunmehr auch auflagepflichtig wie auch genehmigungspflichtig. In diesem Plan ist nun festzulegen, welche der vorhandenen Siedlungsgebiete künftig Siedlungsschwerpunkte in der Gemeinde sind, wobei diese Siedlungsschwerpunkte auch gewisse Voraussetzungen und erfüllen müssen. Auf Grund dieser Voraussetzungen wären in der Gemeinde Kainbach bei Graz 5 Siedlungsschwerpunkte festzulegen. Der Bereich um das Gemeindezentrum wird als überörtlicher Siedlungsschwerpunkt festgelegt. Diese Festlegung erfolgte durch die überörtliche Raumplanung. Die örtlichen Siedlungsschwerpunkte in der Gemeinde Kainbach bei Graz sind die Orte Hönigtal und Schillingsdorf, die Ragnitz, die Äußere Ragnitz und Schaftal. Der Unterschied zu den anderen 9

10 Siedlungsgebieten, die nicht als Siedlungsschwerpunkt festgelegt sind ist, dass eine künftige Baulandausweisung nur mehr in einem Größenausmaß von m² erfolgen kann. Weitere Ausweisungen sind nach der heutigen Gesetzeslage nicht mehr möglich. Diese Vorgaben sind von der Regionalplanung festgelegt. Anschließend werden die einzelnen Siedlungsbereiche im Gemeinderat besprochen. Siehe dazu Beilage A Örtliches Entwicklungskonzept 4.0 samt Gemeindeentwicklungsplan Entwurf Auch dazu führt der Vorsitzende eine PowerPoint-Präsentation vor. Nach diesen ausführlichen Erläuterungen und auch den einzelnen Diskussionen im Gemeinderat stellt der Vorsitzende den Antrag, die Auflagefrist für den Gemeindeentwicklungsplan, in der nun vorliegenden und ausführlich besprochenen Form, vom bis einschließlich festzulegen. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt, wird dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 5.: Beratung und Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes für den Flächenwidmungsplan 4.0 (samt Wortlaut und zeichnerische Darstellung). Dazu berichtet der Vorsitzende, dass nun der künftige Flächenwidmungsplan 4.0, mit seinen vorerst im Entwurf dargestellten Ausweisungen zu behandeln ist. Es werden auch dazu die einzelnen Gebiete als PowerPoint-Präsentation dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Nach weiteren kurzen Erläuterungen übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Dremel und es werden von ihm einzelne Ausweisungen ausführlich dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Siehe dazu Beilage B Wortlaut, Erläuterungsbericht, Flächenbilanz und Baulandzonierung, Flächenwidmungsplan 4.0 Innerhalb der nun festgelegten Linien aus dem Gemeindeentwicklungsplan wird nun der Flächenwidmungsplan 4.0-Entwurf besprochen und über einzelne Erweiterungen aber auch über Rückführungen von derzeit Bauland in Freiland beraten. Auch über Baulandverträge und Baulandmobilisierungsmaßnahmen wird im Gemeinderat diskutiert, wobei festzuhalten ist, dass solche Verträge noch vor der Rechtskraft des neuen Flächenwidmungsplanes 4.0 abzuschließen sind. Weiters werden auch diverse Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen Flächenwidmungsplan 3.0 besprochen und diskutiert. Nach längeren Diskussionen im Gemeinderat stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der Entwurf des Flächenwidmungsplanes 4.0 samt Wortlauf, Erläuterungsbericht, Baulandzonierung und Flächenbilanz ebenfalls in der Zeit vom bis einschließlich zur öffentlichen Auflage gebracht werden soll. Auch dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Anschließend dankt der Vorsitzende Herrn Dremel für die sehr ausführlichen Darstellungen und Erläuterungen. Herr Dremel verläst anschließend die Sitzung. Zu 6.: Beratung und Beschlussfassung über eine notwendige Neufestsetzung (Indexanpassung) der Elternbeiträge für den Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2006/2007. Der Vorsitzende berichtet dazu, dass der Kindergarten-Elternbeitrag, entsprechend der Indexsteigerung, anzugleichen wäre. Die Grundlage dazu bildet der Verbraucherpreisindex aus Derzeit beträgt der monatliche Elternbeitrag EUR 75,-- und dieser Betrag soll nun auf EUR 77,-- erhöht werden. Dieser neue Elternbeitrag in Höhe von EUR 77,-- soll bereits ab September 2006, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, eingehoben werden. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt, stellt der Vorsitzende den Antrag den Kindergarten-Elternbeitrag ab September 2006, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, mit EUR 77,-- festzusetzen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. 10

11 Zu 7.: Beratung und Grundsatzbeschluss über den Abschluss eines Wärmelieferungs- und Bezugsvertrages mit der Nahwärme Kainbach-Hönigtal. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass eine Hackschnitzelanlage, unmittelbar neben dem TKV-Lager, errichtet werden soll. Damit aber jene Landwirte, die bereits eine Genossenschaft zum Betrieb dieser Anlage gegründet haben, auch eine Förderung bekommen, muss vorerst mit der Gemeinde ein Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen werden. Die Gemeinde als Energiegroßabnehmer ist Basis für Wirtschaftlichkeit der Anlage. Die Gemeinde hat großes Interesse, da die Abhängigkeit von Heizöl wegfällt, unsere Landwirte (Genossenschaftsmitglieder) ihr Holz besser nutzen können, eine Heizkostenersparnis zu erwarten ist und auch der umweltfreundliche Aspekt sinnvoll ist. Da nach weiteren kurzen Ausführungen keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Abschluss eines Wärmelieferungs- und Bezugsvertrages mit der Nahwärme Kainbach-Hönigtal abzuschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 8.: Beratung und Beschlussfassung für die geplante Übertragung des Sporthauses und des Tennisplatzes samt den dazugehörigen Flächen in die Kainbach-KEG. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass heute nur der Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, um das Sporthaus und die Tennisanlage in Hönigtal auch an die Kainbach-KEG zu übertragen. Es wäre sicher sinnvoll, diese Übertragung durchzuführen, da bei dieser Liegenschaft Sanierungen notwendig sind, aber auch die Erhaltung über die Kainbach-KEG erfolgen könnte. Somit könnten die weiteren notwendigen Schritte für einen Übertrag erfolgen und auch ein entsprechender Einbringungsvertrag könnte erstellt werden. Da es dazu keine Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Antrag, einen Grundsatzbeschluss dahingehend zu fassen, dass die Sportanlage der Gemeinde Kainbach bei Graz, bestehend aus dem Sporthaus mit der Tennisplatzanlage, Grundstück Nr.: 745/3, EZ: 245, in der KG: Hönigthal, an die Kainbach-KEG übertragen werden soll, um anschließend weitere Maßnahmen durchführen zu können. Da es auch dazu keine Wortmeldungen gibt wird auch dieser Antrag vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 9.: Allfälliges. Der Vorsitzende berichtet kurz über die geplante Erneuerung der Trafostation in Hönigtal. Für das Angebot einer sogenannten Designerstation konnte kein entsprechender Standort auf dem neuen Dorfplatz gefunden werden, daher wird eine herkömmliche Trafostation an der Hönigtal Schulstraße neben dem Anwesen Stummer gebaut. Es folgt ein kurzer Bericht vom Vorsitzenden über den Neusitzweg in der Gemeinde Weinitzen. Auch die Gemeinden Kainbach bei Graz und Hart-Purgstall sind durch die Sperre betroffen. Weiters folgt ein kurzer Bericht über die Hochwassersituation in der Ragnitz und es werden dazu einige Fotos dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Ein technisches Büro wurde bereits beauftragt, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Abschließend folgt noch ein kurzer Bericht über die 70 km/h Beschränkung zwischen Hönigtal und der Gemeinde Laßnitzhöhe. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 0.45 Uhr. Die Schriftführer: Der Vorsitzende: 11

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