N i e d e r s c h r i f t
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- Lorenz Arnold
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1 N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag, dem 20. Oktober 2005, mit Beginn um Uhr im Sitzungssaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundenen öffentliche Gemeinderatssitzung. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Vizebürgermeister Johann Bloder, Gemeindekassier Werner Ranftl und die Gemeinderäte Theresia Krammer, Josef Greimel, Gerhard Weinhappel, Anna Hahn, Alois Höfer, Peter Stanzenberger, Werner Weingartmann, Markus Kropf, Robert Valenta, Ferdinand Schrempf, Dr. Andrä Wasler und Rudolf Pucher. Fragestunde: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Fragestunde. Da keine Fragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die Fragestunde und eröffnet die Gemeinderatssitzung. Anschließend werden die Tagesordnungspunkte verlesen. T a g e s o r d n u n g : 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom Herstellung der Grundbuchsordnung Mühlenweg. 4. Grundkauf Hönigtal. 5. Personalangelegenheit: Stellenausschreibung 6. Werk- und Bevollmächtigungsvertrag mit Dipl.-Ing. Silvia Kerschbaumer-Depisch; (Revision Flächenwidmungsplan 4.0 mit Örtlichem Entwicklungskonzept samt Siedlungsleitbild) 7. Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Graz und der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Abwasserentsorgung. 8. Allfälliges. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die heutige Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt zu erweitern. Die neue Tagesordnung lautet daher ab Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zwischen der Gemeinde Kainbach bei Graz und dem Verein zur Förderung der Regionalentwicklung Hügelland östlich von Graz. Punkt 9: Allfälliges. Da dazu keine Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag, der neuen Tagesordnung zuzustimmen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu. 1.: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Aufgrund der Anwesenheit von 14 Mitgliedern des Gemeinderates stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Seite 1 von 7...Gemeinderatssitzung
2 Zu 2.: Genehmigung der Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom Die öffentlich Niederschrift wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen und von den Schriftführern unterfertigt. Die nicht öffentliche Niederschrift wird vom Vorsitzenden verlesen. Da es auch dazu keine Wortmeldungen mehr gibt stellt der Vorsitzende den Antrag auch diese Niederschrift zu genehmigen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen und von den Schriftführern unterfertigt. Zu 3.: Herstellung der Grundbuchsordnung Mühlenweg. Zu diesem Punkt erläutert der Vorsitzende kurz die örtliche Situation bzw. die Lage des Mühlenweges. Es war sehr schwierig, einen Grundeigentümer, der sich in der USA befindet, ausfindig zu machen und seine Unterschrift für die Übernahme des Mühlenweges in das öffentliche Gut zu bekommen. Beim seinem Grundstücksverkauf wurde auf die Wegparzelle vergessen und somit nicht in den Kaufvertrag des neuen Grundbesitzers aufgenommen. Nach weiteren kurzen Erläuterungen verliest der Vorsitzende den Antrag an das Vermessungsamt Graz, Körblergasse 25, 8010 Graz, die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen der 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz, für den beiliegenden Plan des Ingenieurkonsulenten Dipl.-Ing. Gerhard Krajicek, GZ: 1777/05 durchzuführen. Der entsprechende Vermessungsplan dazu wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Da dazu keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag auf Herstellung der Grundbuchsordnung für den Mühlenweg. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 4.: Grundkauf Hönigtal. Nach einer kurzen Erläuterung über den geplanten Grundkauf von Frau Maria Fieder berichtet der Vorsitzende, dass Herr Gemeindekassier Werner Ranftl und Frau Gemeinderat Anna Hahn bei diesem Punkt befangen sind. Die beiden Gemeinderäte verlassen den Sitzungssaal. Anschließend berichtet der Vorsitzende noch kurz über den sinnvollen Grundankauf von Frau Maria Fieder, um eine künftige Erweiterung des Gemeindeamtes, falls ein Zubau notwendig wird, zu ermöglichen. Es wurde bereits vor Jahren eine Erweiterung und Umgestaltung des Gemeindealtbaues angedacht. Dieser Bau wurde bereits in den 60iger Jahren errichtet und der Stand der Anforderungen hat sich bis heute maßgeblich geändert. Auf Grund der Lage ist eine mögliche Erweiterung nur mehr in Richtung Familie Fieder möglich. Um auch bei einem e- ventuellen Zubau die Mindestabstände zur Grundgrenze einhalten zu können, ist ein Zukauf unumgänglich. Da nun Frau Fieder gemeinsam mit ihren Geschwistern eine Lärmschutzwand errichtet, hat sie der Gemeinde nochmals die Möglichkeit angeboten, jetzt den benötigten Grund zu kaufen. Die Lärmschutzwand kann dann bereits entlang der neuen Grundgrenze errichtet werden. Anschließend verliest der Vorsitzende einen Kaufvertragsentwurf, verfasst von Notar Dr. Klaftenegger, 8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, für den geplanten Grundstückskauf. Es kommt zu einer kurzen Diskussion. Die Anfragen werden vom Vorsitzenden ausführlich erläutert. Nachdem keine weiteren Anfragen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag die benötigten Grundflächen von Frau Maria Fieder, im Gesamtausmaß von 208 m², zum Preis von EUR 76,-- pro m², somit um den Gesamtkaufpreis von EUR ,--, anzukaufen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Anschließend werden die beiden Gemeinderäte wieder in den Sitzungssaal gebeten. Zu 5.: Personalangelegenheit: Stellenausschreibung Dazu berichtet der Vorsitzende, dass im Gemeindebereich, sei es im Innendienst aber auch im Außendienst, sehr viele Mehrarbeiten angefallen sind und es daher notwendig wird, den Mitarbeiterstand zu erweitern. Da auch sehr viele Arbeiten mit dem oder im Außenbereich zu tun haben, soll ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit einer bautechnischen Ausbildung angestellt Seite 2 von 7...Gemeinderatssitzung
3 werden. Daher werden Bewerber mit einem HTL-Abschluss für Hoch- oder Tiefbau bevorzugt. So wäre unter anderem der Tätigkeitsbereich in der Organisation des Bauhofes, Mitarbeit bei den diversen Verfahren, aber auch entsprechende Mitwirkung im Bürobereich. Erwünscht wäre praktische Erfahrung, wobei Bewohner aus der Gemeinde Kainbach bei Graz bzw. aus dem Nahebereich der Gemeinde bevorzugt werden sollten. Die Stellenausschreibung sollte in dieser Form erfolgen, wobei der genaue Ausschreibungstextes noch festgelegt wird. Da es sehr viele Arbeiten gibt, die von technisch versierten Mitarbeitern durchgeführt werden müssen, bekräftig der Vorsitzende nochmals, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit einer bautechnischen Ausbildung von Vorteil wäre (z.b. Betriebskostenabrechnungen, Sportanlagenabrechnung, Veranstaltungsbewilligung, Kontrollen von verschiedenen Aufträgen, Begehung zur Kanalvermessung, Kanalabrechnung, Anschlussgebühr usw.). Als Arbeitsbeginn wäre frühestens der , wobei eine Verschiebung von einem Monat kein Problem wäre, sollte ein/e Bewerber/in durch Kündigungsfristen nicht mit beginnen können. Auf die Frage des Beschäftigungsausmaßes berichtet der Vorsitzende, dass es nur eine Ausschreibung mit 100 % Beschäftigungsausmaß sein kann, da es kaum möglich ist, jemanden mit einem geringeren Beschäftigungsausmaß zu bekommen. Nach der Probezeit von einem Monat wäre auch ein befristeter Dienstvertrag von einem Jahr möglich. Sollten die Erwartungen sich nicht bestätigen, kann dieser Vertrag nach Ablauf der Frist ohne weitere Probleme gelöst werden, ansonsten wird dieser Vertrag verlängert sei es befristet oder unbefristet. Nach einigen Diskussionen meldet sich auch Herr Gemeinderat Rudolf Pucher zu Wort und berichtet, dass auch für den Bereich der Buchhaltung unbedingt ein/e Mitarbeiter/in notwendig sei, da speziell in der Buchhaltung ein längeres Fehlen ein Problem darstellen könnte. Baulich ist bereits ein Großteil fertiggestellt, die Zubauten bei der FF, die gesamte Kanalisierung vom Gemeindegebiet, die Sportanlage, die Schule usw. wurden abgeschlossen. Die notwendigen Sachverständigen sind vorhanden und es besteht auch dafür kein weiterer Bedarf. Dazu berichtet der Vorsitzende, dass es nach wie vor lohnende Projekte zum Wohle der Gemeindebürger gibt und somit auch die eine oder andere Durchführung ermöglicht werden kann. Es ist notwendig, dass die neue Kraft von den einzelnen Bereichen unserer Sachbearbeiter jenen Teil, der für die Aufrechterhaltung des Bürobetriebes bei Urlaub oder Krankenstand erforderlich ist, abdecken kann. Muss ein Teilbereich z.b. die Buchhaltung wie von Herrn Gemeinderat Rudolf Pucher angesprochen abgedeckt werden, so müsste der neue Mitarbeiter, die neue Mitarbeiterin in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen. Herr Vizebürgermeister Johann Bloder berichtet ergänzend dazu, dass speziell im Außendienstbereich die Mitarbeiter von verschiedensten Stellen, Aufträge bekommen und es daher unweigerlich zu Zeitverzögerungen kommt. Wenn diese Auftragsverteilung nur von einer Person erfolgt, könnten die Arbeiten effizienter durchgeführt werden. Auch dazu meldet sich Herr Gemeinderat Rudolf Pucher zu Wort und berichtet, dass einer der drei Mitarbeiter eine Vorarbeiterposition erhalten sollte. Von diesem sollten die Arbeiten eingeteilt werden, er ist mit der Örtlichkeit vertraut und würde keine weitere finanzielle Belastung der Gemeinde darstellen. Auch dazu berichtet der Vorsitzende, dass die Vorstellung zwar gut gemeint ist, aber auch er im Dauereinsatz ist. Wäre er noch berufstätig, könnte er nicht immer verfügbar sein. Es kommt anschließend zu einer längeren Diskussion im Gemeinderat. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher regt nochmals an, dass auch die Arbeiter in der Lage sind, die Gestaltung durchzuführen und einer die Funktion eines Vorarbeiters übernehmen soll. Mit dieser Vorgangsweise durch die Neuaufnahme ist ein weiterer Aufstieg eines Bediensteten unterbunden. Zur Anfrage von Herrn Gemeinderat Dr. Andrä Wasler über die Finanzierung bzw. über das dazu notwendige Budget berichtet der Vorsitzende, dass dazu eine Umschichtung aus dem außerordentlichen Budget notwendig ist. Weiters meint er, dass durch ständigen Kontrollen von Gemeindeprojekten, Erheben von privaten Bauten für notwendige Vermessungen für den Seite 3 von 7...Gemeinderatssitzung
4 Kanalbau, Berechnungen der Bauabgabe usw. sich Kostenersparnisse ergeben und auch durch den Abbau von derzeit anfallenden Überstunden ein Teil der Personalkosten gedeckt würden.. Herr Gemeinderat Ferdinand Schrempf fragt an, ob dieser Posten bereits ausgeschrieben wurde. Der Vorsitzende berichtet dazu, dass heute darüber abgestimmt wird, in welcher Form die Ausschreibung erfolgen wird. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt nochmals, dass er grundsätzlich für die Einstellung eines weiteren Gemeindebediensteten ist. Es sollte jedoch die Bedingung sein, dass er/sie nicht nur PC Kenntnisse, sondern auch die Buchhaltung beherrscht. Alle anderen Vorgaben seien seiner Meinung nach nicht notwendig. Auch Herr Gemeinderat Alois Höfer ist der Meinung, dass in unserer Gemeinde eine Aufstockung notwendig ist, da im Büro eine Unterbesetzung besteht. Weiters führt der Vorsitzende noch als Beispiel an, dass er auch in der Volksschule trotz Bauaufsicht und Bauleitung immer viele Stunden bei diversen Besprechungen verbracht hat, da es immer notwendig ist, dass seitens der Gemeinde ein Vertreter vor Ort ist. Es kommt zu einer weiteren längeren Diskussion. Für den Bewerber mit einem HTL-Abschluss würde der Bruttobezug EUR 1.572,-- betragen. Der Vorsitzende stellt anschließend den Antrag, dass die Gemeinde Kainbach bei Graz beabsichtigt seinen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnenstand zu erweitern. Gesucht wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit bautechnischer Ausbildung, bevorzugt an einer HTL für Hoch- oder Tiefbau. Der Tätigkeitsbereich soll in der Organisation des Bauhofes, Mitarbeit bei baurechtlichen Verfahren usw. und entsprechende Mitarbeit im Bürobereich. Erwünscht ist eine praktische Erfahrung, Bewohner der Gemeinde Kainbach bei Graz bzw. aus dem Nahebereich der Gemeinde. Dies wäre eine grundsätzliche Darstellung der Stellenausschreibung. Nach einer weiteren kurzen Diskussion wird dieser Antrag vom Gemeinderat mehrheitlich angenommen. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher ist dagegen und Herr Gemeinderat Werner Weingartmann enthält sich seiner Stimme. Anschließend werden noch einige Möglichkeiten bzgl. Vorstellungsgesprächen durchbesprochen. Zu 6.: Werk- und Bevollmächtigungsvertrag mit Dipl.-Ing. Silvia Kerschbaumer- Depisch; (Revision Flächenwidmungsplan 4.0 mit Örtlichem Entwicklungskonzept samt Siedlungsleitbild) Dazu berichtet der Vorsitzende kurz, dass sich dieser Werk- und Bevollmächtigungsvertrag für das Büro DI Depisch auf die Revision des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes mit dem zugehörigen Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK) samt Siedlungsleitbild bezieht. Wie bereits alle im Gemeinderatsmitglieder wissen, wurde mit der Revision bereits begonnen. Anschließend werden vom Vorsitzenden die bis heute durchgeführten Arbeiten dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und es wird auch darüber berichtet, dass mehr als 65 Planungswünsche bis heute eingelangt sind. Im Vorstand wurde mit dem Büro Depisch der Werk- und Bevollmächtigungsvertrag zur Gänze durchbesprochen. Um nun auch die rechtliche Grundlage zu schaffen, muss noch ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss dazu gefasst werden. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt, stellt der Vorsitzende den Antrag, den vorliegenden Werk- und Bevollmächtigungsvertrag für die Revision des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes (FWP) Nr.: 4 mit zugehörigem Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK) samt Siedlungsleitbild mit dem Architekturbüro Dipl.-Ing. Silvia Kerschbaumer-Depisch abzuschließen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Seite 4 von 7...Gemeinderatssitzung
5 Zu 7.: Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Graz und der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Abwasserentsorgung. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass ein Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Graz und der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Abwasserentsorgung besteht und dieser ergänzt werden muss. Die Einwohnergleichwerte und daher die Menge der möglichen Einleitungswässer haben sich beträchtlich erhöht und werden dem heutigen Stand angepasst. Die Kosten ab 2006 werden von derzeit EUR 0,71 pro m³ auf EUR 0,74 pro m³ angehoben. Diese Anhebung ist Vergleichsweise zu der zweiten vorgeschlagenen Variante vom Magistrat Graz eher günstig, da damit ein Einkauf pro Einwohnergleichwert zum Preis von EUR 365,-- nicht getätigt werden muss. Eine weitere Änderung besteht darin, dass für alle Abwassermengen, die nicht gemessen werden können (wie z.b. beim Übergabeschacht in Schaftal und ab Jänner 2006 auch beim Übergabeschacht in der Schweinbergstraße) ein Zuschlag von 30 % auf die gemeldete Abwassermenge aufgeschlagen wird. Ansonsten wird der Vertrag nur dem Bestand angepasst. Anschließend werden einige Anfrage vom Gemeinderat beantwortet und nach kurzen Diskussionen stellt der Vorsitzende den Antrag, den vorliegenden Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Graz und der Gemeinde Kainbach bei Graz zur Abwasserentsorgung wie vorgetragen zuzustimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Anschließend werden die Verträge vom Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Gemeindekassier Werner Ranftl, sowie von den Gemeinderäten Ferdinand Schrempf und Dr. Andrä Wasler unterfertigt. Zu 8.: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zwischen der Gemeinde Kainbach bei Graz und dem Verein zur Förderung der Regionalentwicklung Hügelland östlich von Graz. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass es sich dabei um einen Vertrag zwischen der Gemeinde Kainbach bei Graz und dem Verein zur Förderung der Regionalentwicklung Hügelland östlich von Graz handelt. An diesem Projekt sind, wie schon bekannt, 4 Gemeinden (Kainbach bei Graz, Raaba, St. Margarethen bei Graz und Vasoldsberg) beteiligt. Das Gesamtprojekt wird mit rund EUR 2 Millionen beziffert. Davon wird in etwa 50 % vom Land gefördert. Der Betrag für die Gemeinde Kainbach bei Graz beträgt rund EUR ,-- (davon werden bis zu 50 % gefördert). Um nun diesem Projekt auch entsprechend der Rechtslage gerecht zu werden, muss dieser Vertrag beschlossen und genehmigt werden. Damit werden auch die Förderrichtlinien anerkannt. Der entsprechende Vertrag dazu wird nun vom Vorsitzenden verlesen und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Dazu berichtet der Vorsitzende weiters, dass es für die Gestaltung einen Architektenwettbewerb geben wird. Dieses Projekt wird als ein gemeinsames Projekt für alle 4 Gemeinden gesehen und jede Gemeinde konnte ein Architekturbüro für diesen Wettbewerb namhaft machen. Die Leitung zu diesem Projekt wurde von Dipl.-Ing. Dr. Andreas Meier übernommen und es wurde von ihm auch schon ein Konzept entwickelt. Zusätzlich wurden von ihm weitere 4 Architekten genannt. In diesem Bewerb müssen die Wünsche der Gemeinde, aber auch die entsprechenden Vorgaben vom Leader + aufgenommen und eingearbeitet werden. Sollte auf Grund eines Architektenwettbewerbes die derzeit geschätzten Kosten deutlich überschritten werden, so besteht das Recht, dieses Projekt nicht durchzuführen. Es folgt eine ausführliche Erläuterung vom Vorsitzenden über die geplante Gestaltung in Hönigtal. Weiters wird auch noch die Beauftragung zur Durchführung des beabsichtigten Ideenwettbewerbes dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Damit soll Herr Dipl.-Ing. Dr. Andreas Meier und Dipl.- Ing. Stöckl, Ziviltechniker KEG, 5760 Saalfelden, von den 4 Gemeinden den Auftrag zur Durchführung des Ideenwettbewerbes Regionale Marktplätze erhalten. Der Beauftragungsumfang beträgt EUR ,73 (50 % Förderung, die restlichen 50% aufgeteilt auf die 4 Gemeinden). Nach weiteren sehr ausführlichen Diskussionen stellt der Vorsitzende den Antrag, den Vertrag zwischen der Gemeinde Kainbach bei Graz und dem Verein zur Förderung der Seite 5 von 7...Gemeinderatssitzung
6 Regionalen Entwicklung Hügelland östlich von Graz wie vorgetragen zuzustimmen sowie auch der Durchführung des beabsichtigten Ideenwettbewerbes von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Andreas Meier und Dipl.-Ing. Stöckl, Ziviltechniker KEG, zuzustimmen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 9.: Allfälliges. Der Vorsitzende berichtet kurz darüber, dass die Legatkapelle nun vom Bundesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt wurde. Ab nun kann nur unter der fachlichen Aufsicht des Bundesdenkmalamtes die Sanierung durchgeführt werden. Weder die Gemeinde noch private Personen dürfen nun Sanierungen oder Reparaturen durchführen. Seitens der Gemeinde wurde auch dem Bundesdenkmalamt eine finanzielle Unterstützung zur Sanierung zugesagt. Der Vorsitzende berichtet über die Möglichkeit, dass in Pachern ein Eislaufplatz für unsere Bevölkerung genutzt werden kann. Es sollen auch Förderungen seitens der Gemeinde gewährt werden. Einzelne mögliche Förderbeträge, wie von der Marktgemeinde Laßnitzhöhe gewährt, werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Seit der letzten Gemeinderatssitzung sind nun einige Monate vergangen und einige Gemeinderäte sind ausgeschieden. Dazu schlägt der Bürgermeister vor, dass wieder für alle ausgeschiedenen Gemeinderäte eine Ehrung durchgeführt werden sollte. Es ist daher geplant, nach der letzten Gemeinderatssitzung im heurigen Jahr, alle ausgeschiedenen Gemeinderäte mit ihren Partnern zum Abschlussessen einzuladen und dabei die Ehrung durchzuführen. Der genaue Ablauf soll noch festgelegt werden. Zum Thema Umkehre Lanngweg berichtet der Vorsitzende, dass am eine Begehung mit den betroffenen Anrainern und Grundeigentümern erfolgen wird, um die bestmögliche Lösung zu finden. Herr Herbert Gutschi wäre bereit, ein entsprechendes Grundstück nach dem Anwesen Koberwein für die benötigte Umkehre zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kann an diesem Tag bereits eine Lösung gefunden werden. Es folgt ein kurzer Bericht vom Vorsitzenden über das großes Planungsinteresse bzw. sehr viele Planungswünsche zur Flächenwidmungsplanrevision. Betreffend Parkplatz Lohr-Magirus berichtet der Vorsitzende, dass in Kürze ein Grundstück von ca m² angekauft wird. Herr Ing. Pilz soll die verkehrstechnische Planung durchführen. Es folgt vom Vorsitzenden ein kurzer Bericht über das Hochwasser in der Ragnitz. Es hat auch bereits mehrere Begehungen und Besprechungen gegeben. Es werden Lösungsvorschläge erarbeitet, um die künftigen Hochwässer zu entschärfen bzw. sollten durch bauliche Veränderungen keine Überflutungen mehr entstehen. Eine entsprechende Planung wird 2006 von der Wildbachverbauung erfolgen. Herr Vizebürgermeister Johann Bloder berichtet darüber, dass mit dem Bauausschuss die Stiftingtalstraße begangen wurde. Durch Abhebungen im Bankettbereich sollte sich das Regenwasser besser verteilen. Abgerutschte Böschungen müssen durch eine Steinschlichtung saniert werden. Seite 6 von 7...Gemeinderatssitzung
7 Herr Gemeinderat Rudolf Pucher fragt an, ob bereits eine Entscheidung betreffend der Fußgänger-Druckknopfampel im Bereich Schillingsdorf vorliegt. Der Vorsitzende berichtet dazu, dass von Herrn Ing. Pilz die Kosten erhoben werden. Herr Gemeinderat Rudolf Pucher fragt weiters an, ob die Straßenlampe beim Zechner wie besprochen bereits errichtet wurde. Der Bürgermeister berichtet dazu, dass diese Straßenlampe dann miterrichtet wird, wenn weitere Straßenbeleuchtungen errichtet werden. Zum Thema Waldweg berichtet der Vorsitzende, dass der geplante Ausbau 2006 erfolgen wird. Herr Gemeinderat Peter Stanzenberger berichtet kurz über die diversen Hilfslieferungen nach Bautar und über die Fahrzeuge, die nach Bautar gebracht wurden. Bei unseren Besuchen wurden wir immer freundlich aufgenommen, Herr Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger und Herr Gemeinderat Peter Stanzenberger sind in Bautar zu Ehrenbürgern ernannt worden. Herr Gemeinderat Peter Stanzenberger bedankt sich nochmals beim Gemeinderat für die Unterstützung und bei allen die Tatkräftig mitgeholfen haben. Der Bürgermeister berichtet noch kurz, dass der Geh- und Radweg in der Ragnitz für 2006 geplant ist und bis zum Sportplatz errichtet werden soll. Abschließend berichtet noch der Vorsitzende, dass für 2006 die Sanierung der Hönigtal Schulstraße geplant ist. Die Verkabelung der 20 KV-Leitung bzw. Niederspannungsleitung soll ebenfalls durchgeführt werden. Es gibt bereits Zusagen der Pichler Werke, dass die Gemeinde nur die Kosten der Grabarbeiten zu tragen hat. Die Verkabelung soll durch das ganze Ortsgebiet erfolgen. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um Uhr. Die Schriftführer: Der Vorsitzende: Seite 7 von 7 Gemeinderatssitzung
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GEMEINDEAMT KAINBACH BEI GRAZ Pol. Bezirk Graz-Umgebung, A-8010 Kainbach bei Graz, Hönigtaler Straße 2 Tel. 0316/30-10-10, Telefax 0316/30-10-10/17, E-Mail: gde@kainbach.steiermark.at; Homepage: www.kainbachbeigraz.at
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