N i e d e r s c h r i f t. Tagesordnung:

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1 N i e d e r s c h r i f t über die am Donnerstag, dem 07. Oktober 2010, mit Beginn um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtshauses der Gemeinde Kainbach bei Graz stattgefundene öffentliche bzw. nicht öffentliche Gemeinderatssitzung. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger, Vizebürgermeister Johann Bloder, Frau Gemeindekassierin Anna Hahn und die Gemeinderäte Alois Höfer, Hermann Steppeler, Peter Stanzenberger, Andreas Cretnik, Werner Ranftl, Regina Glatz, Franz Lohr, Bettina Pint, Ralph Lichem und Rudolf Pucher. Entschuldigt: Herr Gemeinderat Josef Greimel und Günther Nagl. Der Vorsitzende begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und eröffnet die F r a g e s t u n d e : Da keine Fragen vorliegen eröffnet der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung und verliest die Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Genehmigung der Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom Änderung der Mitglieder der Fachausschüsse. (Nennung zusätzlicher Ersatzmitglieder) 4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Werkvertrages mit Herrn Dipl. Ing. Wolfgang Kreidl für die Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung der Kanalstränge und Kanalschächte im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Elektrotechnikarbeiten Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. 7. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Energieversorgung Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. 8. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Auszahlzeiten für das Jagdpachtentgelt und die Beihilfe zur Landschaftspflege. 9. Beratung und Beschlussfassung über die Haftungserweiterung für den Verein Hügelland östlich von Graz. 10. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bestandsvertrages mit der City- Light Ankünder GmbH für die Errichtung eines Buswartehauses im Bereich Ragnitzstraße - Koglweg. 11. Vorlage der Niederschrift über die Kassaprüfung vom Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Grundbuchordnung im Bereich Ragnitzstraße (Hochwasserschutzmaßnahme Ragnitzstraße). 13. Nicht öffentlich Personalangelegenheit. 14. Nicht öffentlich Personalangelegenheit. 15. Allfälliges. Die Tagesordnung wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. GR-Niederschrift Seite 1 von 8

2 Zu 1.: Feststellung der Beschlussfähigkeit. Auf Grund der Anwesenheit von 13 Gemeinderäten stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Zu 2.: Genehmigung der Niederschriften der letzten Gemeinderatssitzung vom Da zu den letzten Niederschriften (eine öffentliche und eine nicht öffentliche) vom keine schriftlichen Einwendungen vorliegen gelten diese Niederschriften als genehmigt und werden anschließend von den Schriftführern unterfertigt. Zu 3.: Änderung der Mitglieder der Fachausschüsse. (Nennung zusätzlicher Ersatzmitglieder) Dazu berichtet der Vorsitzende, dass in allen Fachausschüssen zusätzlich zu den drei Ausschussmitgliedern auch drei weitere Personen als Ersatzmitglieder nominiert werden können. Anschließend werden vom Vorsitzenden für folgende Fachausschüsse folgende Gemeinderäte als Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Für den Schulausschuss werden Herr Vizebürgermeister Johann Bloder und Gemeinderat Andreas Cretnik als Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Für den Bau- und Verkehrsausschuss werden als weitere Ersatzmitglieder die Gemeinderäte Alois Höfer und Josef Greimel vorgeschlagen. Für den Planungsausschuss werden als weitere Ersatzmitglieder die Gemeinderäte Alois Höfer und Peter Stanzenberger vorgeschlagen. Für den Umwelt- und Energieausschuss werden Bürgermeister Mag. Manfred Schöninger und Frau Gemeindekassierin Anna Hahn als Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Für den Sport- und Kulturausschuss werden als Ersatzmitglieder die Gemeinderäte Günther Nagl und Hermann Steppeler vorgeschlagen. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt stellt der Vorsitzende den Antrag, die genannten Gemeinderäte als Ersatzmitglieder in die jeweils genannten Fachausschüsse zu wählen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 4.: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Werkvertrages mit Herrn Dipl. Ing. Wolfgang Kreidl für die Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung der Kanalstränge und Kanalschächte im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters. Zu diesem Punkt bringt der Vorsitzende den vorliegenden Werkvertrag, welcher als Gegenstand die Übertragung der Leistungen für die Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung bei der Erstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Kainbach bei Graz sowie die Regelung der gegenseitigen Rechten und Pflichten beinhaltet, dem Gemeinderat ausführlich zur Kenntnis gebracht. Die Honorarsumme beträgt laut den vorliegenden Schätzungen EUR ,-- netto. Diese Honorarsumme ist jedoch von Längen bzw. Stückzahlen abhängig. Es wird daher genau nach Länge bzw. Stückzahl abgerechnet. Die Anbotsumme wurde auch von Herrn Dipl.-Ing. Fuchsjäger überprüft und für in Ordnung befunden. Seit dem Baulos 2 wurden sämtlich Arbeiten, welche die Abwasserentsorgung betreffen, immer mit dem Büro von Dipl.-Ing. Kreidl geplant bzw. betreut. Da es nach weiteren kurzen Erläuterungen keine Wortmeldungen gibt stellt der Vorsitzende den Antrag einen Werkvertrag mit Dipl.-Ing. Kreidl für die Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung der Kanalstränge und Kanalschächte in der vorliegenden Form abzuschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. GR-Niederschrift Seite 2 von 8

3 Zu 5.: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass die Ausschreibung, wie in der letzten Sitzung besprochen, neu durchgeführt werden musste. Es haben sich für diese Ausschreibung acht Firmen beworben, wobei es für die Baumeisterarbeiten eine Preisspanne zwischen EUR ,-- netto bis rund EUR ,-- netto gibt. Es sind insgesamt 15 Lichtpunkte notwendig. Der Billigstbieter ist die Firma Wilfing, mit einer Anbotsumme von EUR ,- - netto, das ergibt einen Bruttopreis von EUR ,--. Es folgen weitere ausführliche Erläuterungen vom Vorsitzenden. Da die einzelnen Lichtsäulen, bedingt durch den schmalen Gehsteig, im Privatgrund errichtet werden sollen, fehlen noch vereinzelt die Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer. Wenn diese vorliegen kann mit dem Bau sofort begonnen werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag, den Auftrag der Baumeisterarbeiten für die Straßenbeleuchtung, betreffend dem Abschnitt ab Hönigtalweg bis zum Lärchenweg, an die Firma Wilfing, mit einer Anbotsumme von EUR ,-- brutto zu vergeben. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 6.: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Elektrotechnikarbeiten Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass für die vorgenannte Straßenbeleuchtung auch die Elektroarbeiten für die Straßenbeleuchtung, den Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg betreffend, neu ausgeschrieben wurden. Es liegen dazu zwei Angebote vor. Billigstbieter ist die Firma Pain mit einer Anbotsumme von EUR ,72 brutto für die gesamte Lieferung, Aufstellung und Montage der Lichtpunkte und weiteren EUR 5.442,53 brutto für die gesamte Verkabelung. Seitens der Firma Pain wurde auch zugesagt, dass die Abrechnung erst 2011 erfolgen wird. Da auch dazu keine Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag, den Auftrag an die Firma Pain mit einer Anbotsumme von EUR ,72 brutto für die Errichtung der gesamten Lichtpunkte und EUR 5.442,53 brutto für die gesamte Verkabelung zu vergeben. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 7.: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Energieversorgung Straßenbeleuchtung Hönigtaler Straße Abschnitt ab Hönigtalweg bis Lärchenweg. Dazu berichtet der Vorsitzende, dass für diesen neuen Abschnitt der Straßenbeleuchtung, zwischen Hönigtalweg bis Lärchenweg ein neuer Verteiler notwendig ist, denn das bestehende Netz ist nicht mehr erweiterbar. Von der Firma Pichler Werke Weiz liegt ein Angebot für diesen neuen Verteiler in Höhe von EUR 3.924,-- brutto vor. Da die Firma Pichler Werke in Weiz der zuständige Netzbetreiber ist, liegt auch nur dieses Angebot vor. Da auch dazu keine Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag, den Auftrag für die weitere Energieversorgung bzw. für die Errichtung eines Verteilers für die Straßenbeleuchtung, dem Abschnitt zwischen Hönigtalweg und Lärchenweg betreffend, an die Firma Pichler Werke Weiz mit einer Anbotsumme in Höhe von EUR 3.924,-- brutto zu vergeben. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 8.: Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Auszahlzeiten für das Jagdpachtentgelt und die Beihilfe zur Landschaftspflege. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass die vom Gemeinderat am festgelegten Auszahlungszeiten für Jagdpachtentgelt und für die Beihilfe zur Landschaftspflege nunmehr geändert werden sollen. Damals wurde beschlossen, dass der GR-Niederschrift Seite 3 von 8

4 Beginn dieser Auszahlungen immer am ersten Dienstag im Oktober ist. Diese Auszahlungszeiten sollen nun wie folgt geändert werden: Die Auszahlung für das Jagdpachtentgelt und für die Beihilfe zur Landschaftspflege soll für 2010 nun jeden Donnerstag, während der Bürgermeistersprechstunden, zwischen Uhr und Uhr, beginnend mit dem bis einschließlich erfolgen. Ab 2011 sollen die Auszahlungszeiten wie folgt festgelegt werden: Der Auszahlungszeitraum für Jagdpachtentgelt und für die Beihilfe zur Landschaftspflege soll ab 2011 jeden Donnerstag, während der Bürgermeistersprechstunden, zwischen Uhr und Uhr, immer mit dem ersten Donnerstag im Oktober beginnen und nach 6 Wochen enden. Für 2011 wäre daher der Auszahlungszeitraum von Donnerstag, den , bis einschließlich Donnerstag, den Es folgt ein kurzer Bericht vom Vorsitzenden über die Aufteilung des Jagdpachtentgeltes auf die einzelnen Grundbesitzer. Zusätzlich zum Jagdpachtentgelt wird seitens der Gemeinde auch freiwillig eine Beihilfe zur Landschaftspflege an die Landwirte ausbezahlt. Dieser Betrag beträgt 7,-- pro Hektar und wird für die Pflege von Äckern und für das Mähen der Wiesen ausbezahlt. Da nach weiteren kurzen Ausführungen keine Wortmeldungen vorliegen stellt der Vorsitzende den Antrag, dass die Auszahlungszeiten für das Jagdpachtentgelt und für die Beihilfe zur Landschaftspflege, für den Auszahlungszeitraum 2010, jeden Donnerstag, während der Bürgermeistersprechstunden, beginnend mit dem , bis einschließlich , festgesetzt werden. Ab 2011 soll der Auszahlungszeitraum für jeden Donnerstag, während der Bürgermeistersprechstunden, immer beginnend mit dem ersten Donnerstag im Oktober, über 6 Wochen hindurch, festgesetzt werden. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 9.: Beratung und Beschlussfassung über die Haftungserweiterung für den Verein Hügelland östlich von Graz. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass die 15 Hügellandgemeinden bereits eine Haftung für den Verein Hügelland östlich von Graz übernommen haben. Dieser Kreditrahmen soll nun erweitert werden, da Zahlungen des Landes sehr oft verspätet eintreffen. Der Vorsitzende bringt dazu das Schreiben vom Verein Hügelland östlich von Graz vom dem Gemeinderat zur Kenntnis. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Marktgemeinde Laßnitzhöhe die Haftung von weiteren EUR ,-- zum bereits bestehenden Kreditrahmen übernimmt. Für die Gemeinde Kainbach bei Graz ist eine Haftungserweiterung in Höhe von EUR 2.500,-- notwendig. Da es dazu keine Wortmeldungen gibt stellt der Vorsitzende den Antrag einer Haftungserweiterung in Höhe von EUR 2.500,-- für den Verein Hügelland östlich von Graz zuzustimmen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 10.: Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bestandsvertrages mit der City- Light Ankünder GmbH für die Errichtung eines Buswartehauses im Bereich Ragnitzstraße - Koglweg. Zu diesem Punkt berichtet der Vorsitzende, dass mit dem Bauausschuss bereits vor Ort diese Situation besprochen wurde. Es soll bei der Bushaltestelle Koglweg ein Buswartehaus, gleich wie beim Park & Ride Parkplatz, errichtet werden. Es wird dazu ein Bestandsvertrag zur Errichtung von City- Light verlesen und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Darin geht auch hervor, dass der Bestandgeber einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 4.500,-- zuzüglich 20 % USt. zu leisten hat. Zusätzliche Ausgaben sind noch für die Errichtung einer Betonplatte und für die dafür notwendige Stromzuleitung. Alle weiteren Instandhaltungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten werden während der gesamten Vertragsdauer vom Bestandsnehmer durchgeführt. Dieser vorliegende Bestandsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und beginnt am der Aufstellung der City- Light Vitrinen folgenden Monatsersten. Bestandgeber ist die Gemeinde Kainbach bei Graz GR-Niederschrift Seite 4 von 8

5 und Bestandnehmer ist die Firma City- Light Ankünder GmbH., 8011 Graz, Herrengasse 7. Der Bürgermeister schlägt vor, den Vertrag grundsätzlich abzuschließen, aber mit der Auftragserteilung noch zu warten, bis die ausständigen Bedarfszuweisungen eingelangt sind. Nach weiteren Ausführungen stellt der Vorsitzende den Antrag, den Bestandsvertrag zwischen der Gemeinde Kainbach bei Graz und der Firma City- Light Ankünder für eine Laufzeit von 15 Jahren abzuschließen. Als Baukostenzuschuss soll eine Höhe von EUR 4.500,-- zuzüglich 20 % USt. bereitgestellt werden. Weiters sind auch die Kosten für die Errichtung einer entsprechenden Bodenplatte und für die Lichtzuleitung zu übernehmen. Es soll jedoch der Auftrag erst dann erteilt werden, wenn die noch ausstehenden Bedarfszuweisungen eingelangt sind. Es könnte somit auch der Auftrag erst 2011 erteilt werden. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 11.: Vorlage der Niederschrift über die Kassaprüfung vom Der Bürgermeister verliest die Niederschrift über die am Donnerstag, den , mit Beginn um Uhr, stattgefundenen ordentlichen Kassaprüfung. Es gibt dazu keine Wortmeldungen und es wird diese Niederschrift vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zu 12.: Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Grundbuchordnung im Bereich Ragnitzstraße (Hochwasserschutzmaßnahme Ragnitzstraße). Zu diesem Punkt folgt ein kurzer Bericht über die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Ragnitzstraße und über die bereits geleisteten Arbeiten. Die Arbeiten wurden von der Landesstraßenverwaltung durchgeführt, die Gemeinde Kainbach bei Graz hat dafür nur die Materialkosten übernommen. Im Zuge dieses Ausbaues waren weitere Flächen für den notwendigen Hochwasserschutz notwendig und bei der Endvermessung wurde festgestellt, dass dafür 492 m² benötigt wurden. Diese Flächen müssen vorerst von der Gemeinde abgelöst werden und sollen dann kostenlos und lastenfrei an die Landesstraßenverwaltung übergeben werden. Die Landesstraßenverwaltung übernimmt diese Flächen nur kostenlos und lastenfrei bzw. unter der Bedingung, dass die Gemeinde Kainbach bei Graz die Grundkaufkosten und die dazugehörigen Vermessungskosten übernimmt. Als Ablösebetrag für diese benötigten Grundflächen werden vom Vorsitzenden EUR 25,-- pro m² vorgeschlagen, aber auch die Vermessungskosten in Höhe von EUR 1.691,77 sind von der Gemeinde zu tragen. Auf Grund der Endvermessung beträgt die Grundablösesumme für insgesamt 492 m² EUR ,-- und die Vermessungskosten dafür betragen 1.691,77. Nach weiteren Ausführungen stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der benötigte Grund für den Hochwasserschutz in der Ragnitz, lt. Vermessungsurkunde GZ: 3294, vom Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Krajicek, im Ausmaß von 492 m², zum Preis von EUR 25,-- pro m² abgelöst werden soll. Diese Grundablöse von Herrn Michelitsch ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR ,--. Weiters sollen auch die dafür notwendigen Vermessungskosten in Höhe EUR 1.691,77 übernommen werden, denn damit ist auch sichergestellt, dass die kostenlose und lastenfreie Übernahme durch die Landesstraßenverwaltung erfolgen kann. Anschließend meldet sich noch Herr Gemeinderat Rudolf Pucher zu Wort und er findet den Quadratmeterpreis als überhöht. Der derzeitige Preis für landwirtschaftliche Flächen liegt zwischen EUR 4,-- und EUR 7,--. Der Vorsitzende stimmt grundsätzlich zu, berichtet aber, dass auch die Landesverwaltung EUR 25,-- pro m² für die Ablöse bezahlt hat. Unter EUR 25,- wären diese Flächen nicht zu erwerben gewesen und der Ausbau für den dort notwendigen Hochwasserschutz hätte nicht durchgeführt werden können. Nach weiteren Erläuterungen ersucht der Vorsitzende nochmals, seinem Antrag zuzustimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu 13.: NICHT ÖFFENTLICH: Personalangelegenheit. GR-Niederschrift Seite 5 von 8

6 Dieser Tagesordnungspunkt ist für nicht öffentlich erklärt. Es wurde darüber eine Niederschrift gesondert verfasst und abgelegt. Zu 14.: NICHT ÖFFENTLICH: Personalangelegenheit. Dieser Tagesordnungspunkt ist für nicht öffentlich erklärt. Es wurde darüber eine Niederschrift gesondert verfasst und abgelegt. Zu 15.: Allfälliges. Die Firma Kohlbacher hat das Grundstück von der Firma BUWOG gekauft und hat vor, dass Grundstück ehestmöglich zu bebauen. Da sich die bereits bewilligte Bebauung geringfügig ändern soll (so sind z.b. anstatt der bereits bewilligten 30 Wohnungen nur mehr die Errichtung von 28 Wohnungen geplant), wird es dennoch notwendig, den bestehenden Bebauungsplan, zumindest geringfügig, abzuändern. Dazu werden die bereits vorliegenden Konzeptpläne dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und besprochen. In der nächsten Sitzung soll eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden, jedoch muss noch zuvor ein Anhörverfahren mit den angrenzenden Grundeigentümern durchgeführt werden. Anschließend werden die Situierung der einzelnen Objekte, die Zufahrtsstraßen, die Müllsammelstelle usw. ausführlich besprochen. Der Kinderspielplatz, der bereits im derzeit bestehenden Bebauungsplan vorgesehen ist, bleibt unverändert. Weiters werden der Wortlaut, der bereits als Entwurf über die Änderung des derzeit gültigen Bebauungsplanes Ragnitz vorliegt, die neuen Baugrenzlinien, Gestaltung und Infrastruktur usw. dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Es kommt im Gemeinderat zu einer längeren Diskussion. Es folgt vom Vorsitzenden ein kurzer Bericht, als Information für den Gemeinderat, über den Kaufvertrag mit der Familie Scherzer, der jedoch in einer KG Sitzung behandelt werden muss. Das Flächenausmaß für den neuen Parkplatz beträgt nunmehr 3271 m² und nach Rücksprache mit Familie Scherzer sind sie mit der durch die Baumaßnahmen entstandene Vergrößerung auch einverstanden. Weiters folgt ein kurzer Bericht über den Mietvertrag zwischen der Gemeinde KG und der IVECO-Magirus Brandschutztechnik GmbH. Mit diesem Vertrag vermietet die Gemeinde KG die neu entstandenen Parkflächen an die Firma IVECO-Magirus Brandschutztechnik GmbH. Der monatliche Mietzins beträgt dafür EUR 380,--. Auch die bereits angelaufenen Planungskosten werden im Mietvertrag berücksichtigt, sodass die Ausgabe von rund EUR ,-- auf 8 Jahre aufgeteilt, dem Mietzins zugerechnet wird. Vorerst soll jedoch dieser Vertrag nur auf 3 Jahre abgeschlossen werden. Damit wären alle Verträge, auch die mit der Halle usw., zeitlich gleichgestellt und es könnten nach Ablauf alle Verträge mit gleicher Laufzeit wieder neu abgeschlossen werden. Auch dieser Mietvertrag ist von der Gemeinde KG zu beschließen und wird heute nur dem Gemeinderat z.k. gebracht. Abschließend berichtet der Vorsitzende noch über einen Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen Herrn Franz Lohr sen., Herrn Johann Lohr und Herr Franz Robert Lohr und der Gemeinde Kainbach KG, damit jederzeit die Möglichkeit für die Zufahrt zu den Parkplätzen über die Grundstücke der vorgenannten Personen besteht, bzw. die Zufahrt auch in Zukunft weiterhin gesichert ist. Auch dieser Dienstbarkeitsvertrag muss in der KG Sitzung behandelt werden und ist heute nur eine Information für den Gemeinderat. Weiters berichtet der Vorsitzende, dass es bereits ein sog. Hügelland-Dirndl, sogar in zwei Ausführungen, aber auch schon einen sog. Hügelland-Anzug gibt. Jetzt wurde auch ein GR-Niederschrift Seite 6 von 8

7 Hügelland-Schmuck, worin das Wappen der Gemeinde Kainbach bei Graz Verwendung finden soll, entworfen. Endsprechende Fotos werden den Gemeinderat zur Ansicht und zur Kenntnis gebracht. Die Firma K & K Kunstduo hat um die Verwendung des Wappens ersucht. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass ein Angebot von der STEWEAG STEG über die gesamte Wartung und Betreuung aller Beleuchtungskörper vorliegt. Dieses Angebot soll vorerst dem Umweltausschuss zur Bearbeitung übergeben werden. Es werden immer wieder Ansuchen und Unterschriftenlisten an die Gemeinde übergeben. So liegt zurzeit ein Ansuchen für die Erweiterung der 30 km/h Zone zwischen dem Anwesen von Familie Lengheimer bzw. Familie Schilcher bis zum Anwesen von Familie Weiß vor. Dieser Bereich wurde vom Bauausschuss bereits begangen und man ist übereingekommen, dass vorerst nur begleitende Maßnahmen getroffen werden. Diese sollen Geschwindigkeitsmessungen, noch markanteren 50 km/h Schilder, aber das Setzen von Leitpflöcken, optisch eine Verengung darstellend, sein. Herr Gemeinderat Hermann Steppeler ist dazu der Meinung, dass eine Visualisierung durch ständige Messungen zielführender ist, da dem Fahrer angezeigt wird, dass er die Höchstgeschwindigkeit bereits überschritten hat. Es kommt dazu im Gemeinderat zu einer längeren Diskussion. Herr Gemeinderat Peter Stanzenberger fragt an, wie es mit den Mietkaufwohnungen in Hönigtal weiter gehen wird. Es ist sicher sinnvoll, dazu den Kontakt mit dem Notar herzustellen. Der Bürgermeister berichtet noch über einzelne Straßenaus- bzw. Umbauprojekte im Gemeindegebiet. Nach Anfrage durch die Gemeinde wurde vom Land Steiermark u.a. der Umbau des Kreuzungsbereiches in Schillingsdorf, aber auch der Ausbau des Geh- und Radweges in der Ragnitz terminisiert. Auch der Ausbau im Bereich der Johannes von Gott-Straße ist geplant. Eine zeitliche Verschiebung ist aber aus finanziellen Gründen immer gegeben. So wurde bereits für 2010 der Kreuzungsausbau in Schillingsdorf vorgesehen. Da aber ein Unfallhäufungspunkt im Bezirk Weiz vordringlich behandelt werden musste, wurde der Ausbau des Kreuzungsbereiches Bäckenpeterl auf 2011 verschoben. Auch für die Gemeinde ist ein Terminplan für diese Ausbaustufen wichtig, da auch finanzielle Mittel seitens der Gemeinde, z.b. Grundablöse, Beluchtung und Vermessungen, bereitgestellt werden müssen. Es folgt vom Vorsitzenden noch ein kurzer Bericht vom Gemeinderatsausflug, der am stattgefunden hat. Es ist aber sehr schade, dass sich sehr wenige zu diesem Ausflug angemeldet haben. Es war ein sehr schöner Ausflug, aber die geringe Beteiligung gibt doch zu bedenken. Weiters folgt auch noch ein kurzer Rückblick über den Seniorenausflug der gestern, am , stattgefunden hat. Es waren 85 Senioren mit dabei und dieser Ausflug führte zum Dorfmuseum Mönchhof. Am kommenden Donnerstag findet die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung statt, am um Uhr die nächste Umwelt- und Energieausschusssitzung. Es werden auch kurz die einzelnen Punkte vom Vorsitzenden angesprochen. GR-Niederschrift Seite 7 von 8

8 Herr Gemeinderat Hermann Steppeler, regt an, dass radikale Gruppen, die es da und dort, aber auch in der Gemeinde Kainbach bei Graz gibt, beobachtet werden sollten. Es werden dabei u.a. auch immer wieder Werbetafeln zerstört und Sachbeschädigungen durchführt. Es kommt dazu im Gemeinderat zu einer längeren Diskussion. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um ca Uhr. Die Schriftführer: Der Vorsitzende:. (Höfer Alois). (Mag. Manfred Schöninger).. (Ranftl Werner).. (Pint Bettina).. (Lichem Ralph).. (Pucher Rudolf) GR-Niederschrift Seite 8 von 8

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