Der Ausgleich von Entstehung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie
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- Linda Walter
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1 Der Ausgleich von 1867 Entstehung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie
2 Der Ausgleich von 1867 Hintergrund: I.) Das Ungarn-Problem : - Streben nach Eigenstatlichkeit - Festhalten an der eigenen ungarischen Verf II.) Die preußisch-österreichische Rivalität um die Führungsrolle im Deutschen Bund
3 Der preußisch-österreichische Machtkonflikt im Deutschen Bund konträre Pläne zur Bundesreform: Preußen: kleindeutsche Variante eines deutschen Bundesstaates Österreich: Beibehaltung des Bundes, aber: räumliche Erweiterung ( 70-Millionen-Plan ) + Kompetenzerweiterung seit 1865 Zuspitzung des preuß.-österr. Konflikts bei der Frage der gemeinsamen Verwaltung und politischen Neugestaltung Schleswigs und Holsteins
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5 Das Sistierungspatent : Einleitung der Verhandlungen mit den Ungarn 1865: Sistierung (Aussetzung) des Grundgesetzes über die Reichsvertretung von 1861 Ziel: Neugestaltung des verfassungsrechtl. Status der ungarischen Länder -> Lösung der ungarischen Frage
6 1866: Deutscher Krieg Österreich + süd- und mitteldeutsche Staaten gegen Preußen Niederlage Österreichs (Königgrätz) : Friede von Prag -> Auflösung des Deutschen Bundes -> Norddeutscher Bund unter preußischer Führung -> seit 1871: Deutsches Reich
7 Der Deutsche Bund bis 1866
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9 Der Weg zum Ausgleich : 1867: Abschluss der Verhandlungen mit den (gemäßigten) Anführern der ungarischen Nationalbewegung (Franz Déak) Ausgleich zwischen Ks. Franz Josef und ungarischem Landtag - Anerkennung der ungarischen Verf. von Anerkennung einer ungar. Eigenstaatlichkeit - Anerkennung gemeinsamer Angelegenheiten durch die Ungarn
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12 Der Ausgleich von 1867 Die Entstehung der österr.-ungar. Doppelmonarchie 1.) Das Kaiserreich Österreich bis 1867 Kaiser Reichsrat Herrenhaus + Abgeordnetenhaus LT Tirol LT NÖ LT Böhmen LT Ungarn LT Kroatien LT Siebenbürgen LT
13 Der Ausgleich von 1867 Entstehung der österr.-ungar. Doppelmonarchie 2.) Die österreich-ungarische Doppelmonarchie ab 1868 Kaiser gemeinsame Minister Cisleithanien Transleithanien Reichsrat Herrenhs. + Abgeordnetenhaus Reichstag Magnatentafel + Abgeordnetenhs. LT Tirol LT NÖ LT Böhmen weitere LT e LT Kroatien LT Siebenbg.
14 Der Ausgleich Kaiser von Österreich und König von Ungarn k.u.k. Außenminister k.u.k. Kriegsminister k.u.k. Finanzminister österreichische Delegation ungarische Delegation k. k. Regierung Reichsrat Reichstag k. ung. Regierung CISLEITHANIEN TRANSLEITHANIEN
15 1.) Gemeinsame ( Pragmatische ) Angelegenheiten - auswärtige Angelegenheiten - Kriegswesen - Finanzen für die gemeinsamen Angelegenheiten - Verwaltung von Bosnien-Herzegowina (ab 1879) Verwaltung: gemeinsame ( k.u.k. ) Minister Gesetzgebung: durch die Delegationen 2.) Dualistische Angelegenheiten (vor allem wirtschaftliche Angelegenheiten) -> paktierte Gesetzgebung
16 Staatsrechtliche Deutung der österreich-ungarischen Monarchie? Bundesstaat? Personalunion? Der Kompromiss: Realunion!
17 Die Dezemberverfassung von 1867 bestehend aus: I.) Gesetz wodurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung von 1861 abgeändert wird -> Anpassung an den Ausgleich II.) Gesetz betr. die allen Ländern der österr. Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten ( DelegationenG ) III.) Vier Staatsgrundgesetze
18 Die Staatsgrundgesetze 1.) StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger Grundrechte! 2.) StGG über die Einsetzung eines Reichsgerichts Art 3: Dem Reichsgerichte steht ferner die endgültige Entscheidung zu über Beschwerden der Staatsbürger wegen Verletzung der ihnen durch die Verfassung gewährleisteten politischen Rechte.
19 Die Staatsgrundgesetze 3.) StGG über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt Ministerverantwortlichkeit Vorbehalt des Gesetzes ( Legalitätsprinzip ) Art 11: Die Staatsbehörden sind innerhalb ihres amtlichen Wirkungskreises befugt, auf Grund der Gesetze Verordnungen zu erlassen und Befehle zu erteilen.
20 Die Staatsgrundgesetze 4.) StGG über die richterliche Gewalt Unabhängigkeit der Justiz Art 6: Die Richter sind in Ausübung ihres Amtes selbständig und unabhängig. Verwaltungsgerichtsbarkeit! Art 15: Wenn Jemand behauptet, durch eine Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein, so steht ihm frei, seine Ansprüche vor dem Verwaltungs-Gerichtshofe geltend zu machen.
21 Die wichtigsten Innovationen der Dezemberverfassung von 1867 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte formelle Verankerung des Gesetzesvorbehalts -> Legalitätsprinzip Grundrechte als einklagbare subjektive Rechte der Bürger Aufwertung der Länder Geltung nur noch in den im Reichsrat vertretenen Ländern und Königreichen ( Cisleithanien )! Ausgleich!
22 Die österreich-ungarische Monarchie preuß.-österr. Dt. Reich Krieg Rep. Dt. Österreich / Ende 1.WK 1. Verfassung Ausgleich Zerfall der Monarchie
23 Die Entwicklung des Wahlrechts Lb S
24 Das Wahlrecht seit 1861 (1867) 1861: GrundG über die Reichsvertretung + Landes-Ordnungen+Landtags-WahlO Landtage: Kurienungleiche + Zensus-Wahlrecht + nicht allgemeine Wahl Reichsrat (Abgeordnetenhaus): Entsendung der Abgeordneten durch die Landtage
25 Die Wahl der Landtage ab 1861 Landtag Österreich ob der Enns Mandate: Abgeordnete: 20% KURIE I Großgrundbesitz 38% KURIE II Landgemeinden 34% KURIE III Städte/ Industrieorte 6% KURIE IV Handels- u. Gewerbekammern 2% Virilist Bischof v. Linz Wähler: 5,4% der Gesamtbevölkerung 0,26% 80,16% 19,5% 0,078% 0,002%
26 Erste Modifikation 1868: Notwahlgesetz vom : Unmittelbare Wahl des Abgeordnetenhauses in Ausnahmefällen bei Obstruktion durch die Landtage!
27 G vom , wodurch das GrundG über die Reichsvertretung von 1867 abgeändert wird: Unmittelbare Wahl des Abgeordnetenhauses nach den Regeln der Landtagswahlen!
28 1882: Taaffesche Wahlreform Senkung des Steuerzensus in den Wählerklassen der Städte und Landgemeinden auf 5 Gld
29 Die Wahl der Landtage ab 1861 Landtag Österreich ob der Enns Mandate: Abgeordnete: 20% KURIE I Großgrundbesitz 38% KURIE II Landgemeinden 34% KURIE III Städte/ Industrieorte 6% KURIE IV Handels- u. Gewerbekammern 2% Virilist Bischof v. Linz Wähler: 5,4% der Gesamtbevölkerung 0,26% 80,16% 19,5% 0,078% 0,002%
30 1896: Badeni sche Wahlreform *Neue (allgemeine) Wählerklasse umfassend alle Männer über 24, unabhängig von der Steuerleistung [-> Pluralwahlrecht!] *Absenkung des Steuerzensus in den Wählerklassen der Städte und Landgemeinden (4 Gld)
31 1907: Beck sche Wahlreform *Abschaffung des Zensus- und KlassenwahlRe gleiches Reichsratswahlrecht für Männer! (kein Wahlrecht für Fürsorgeempfänger) * durchgehend direktes und geheimes Wahlrecht
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34 Das Nationalitätenproblem in der öst.-ung. Monarchie Problemfelder: Repräsentation der Nationen im Reichsrat? Staatssprache: Verhandlungssprache im RR und den Landtagen? Verwaltung und Justiz: Äußere und innere Behördensprache? Armee: Kommandosprache? Bildungswesen: Unterrichtssprache?
35 Das Nationalitätenproblem in der öst.-ung. Monarchie Lösungsansätze: Trialismus : Weiterer Teilstaat für die Tschechen / Südslawen (Slowenen + Kroaten) Angemessene Repräsentation der Nationen im Reichsrat: national einheitliche Wahlkreise (territoriale bzw. personelle Trennung) Bundesstaatsmodell: Umbau der Kronländer in ethnisch homogene Bundesstaaten
36 Die österreich-ungarische Monarchie Verfassungswirklichkeit (Lb 165 f.): Schwächung des Parlaments durch den Nationalitätenstreit Gesetzgebung auf der Grundlage des Notverordnungsrechtes gem. Art. 14 StGG 1867
37 Die österreich-ungarische Monarchie preuß.-österr. Dt. Reich Krieg Rep. Dt. Österreich / Ende 1.WK 1. Verfassung Ausgleich Zerfall der Monarchie
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