Allgemeine Rechtskunde 1

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1 Thomas Gattlen Allgemeine Rechtskunde 1 Grundlagen des Privatrechts

2 Inhaltsverzeichnis 5 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht Begriff der Rechtsregel Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Bildung von Rechtsregeln Aufbau von Rechtsregeln Auslegung von Rechtsregeln Technik der Rechtsetzung 23 2 Rechtsanwendung Subsumtion Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung Öffentliches Recht/Privates Recht Wichtige Rechtsgebiete Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone Verwaltungsrecht Steuerrecht Strafrecht Prozessrecht und Gerichtsorganisation Zivilrecht Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen Natürliche Personen Juristische Personen Juristische Personen des Privatrechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) Handlungsfähigkeit (Art ZGB) Volljährigkeit Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung Rechtsgeschäftliche Stellvertretung Bestellung des Stellvertreters Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) Gesetzliche Stellvertretung Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51

3 6 Teil 2 Obligation 1 Begriff 54 2 Entstehung der Obligation Entstehung der Obligation aus Vertrag Entstehung der Obligation durch unerlaubte Handlung Genugtuung/Schaden Verschuldenshaftung Kausalhaftung Entstehung der Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung Wichtige weitere Entstehungsgründe 67 3 Besondere Arten von Obligationen Naturalobligationen Verjährte Obligation Verjährungsfristen Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen 70 4 Übertragung einer Obligation Gläubigerwechsel (Abtretung) Schuldnerwechsel Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) 76 5 Untergang der Obligation Erfüllung Erlass Novation (Art. 116/117 OR) Verrechnung (Art. 120 OR) Nachträgliche Unmöglichkeit einer Leistung 81 6 Besondere Verhältnisse bei Obligationen Schuldnersolidarität (Art OR) Gläubigersolidarität (Art. 150 OR) Bedingungen (Art OR) Haft- und Reugeld/Konventionalstrafe 84 7 Erfüllung der Obligation Gegenstand der Erfüllung im Allgemeinen Gegenstand der Erfüllung bei Geldleistungen Gegenstand der Erfüllung bei Sachleistungen Gegenstand der Erfüllung bei Dienstleistungen Ort der Erfüllung Zeitpunkt der Erfüllung Verzug im Allgemeinen Spezielle Regeln zum Schuldnerverzug Spezielle Regeln zum Gläubigerverzug 92

4 7 Teil 3 Das Sachenrecht 1 Dingliche Rechte/Obligatorische Rechte 94 2 Begriff der «Sache» Bestandteile einer Sache (Art. 642 Absatz 2 ZGB) Zugehör im Allgemeinen Funktion des Ortsgebrauchs für die Bestimmung von Zugehör Funktion der Widmung für die Bestimmung des Zugehörs 98 3 Besitz Verhältnis von Besitz und Eigentum Arten des Besitzes Schutz des Besitzes im Allgemeinen Schutz des Besitzes gegenüber dem Störer Schutz des Besitzes gegenüber dem gutgläubigen Erwerber Übertragung des Besitzes Eigentum Inhalt des Eigentums Übertragung des Eigentums Eigentumsvorbehalt Schutz des Eigentums Gesamt- und Miteigentum im Allgemeinen Besonderheiten des Stockwerkeigentums Beschränkte dingliche Rechte im Allgemeinen Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten Nutzniessung Gewöhnliches Baurecht Selbstständiges und dauerndes Baurecht Andere Dienstbarkeiten Grundlasten Inhalt und Arten Begründung und Löschung Pfandrechte Pfandgegenstand Begründung eines Pfandrechts Fahrnispfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten des Versatzpfandes Faustpfandprinzip im Fahrnispfandrecht Besonderheiten des Retentionsrechts Besonderheiten der Forderungsverpfändung Besonderheiten der Verpfändung von Versicherungsansprüchen Grundpfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten der Grundpfandverschreibung Besonderheiten des Schuldbriefs Indirekte Hypothek Sicherungsübereignung von Schuldbriefen Gesetzliche Grundpfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten des Bauhandwerkerpfandrechts Umfang der Pfandhaft beim Grundpfandrecht Grundbuch Organisation/Arbeitsabläufe Inhalt der Eintragungen Wirkungen der Eintragung Grundbuchberichtigungsklage 135

5 8 Inhaltsverzeichnis Teil 4 Das Immaterialgüterrecht 1 Immaterialgüterrecht und Sachenrecht Gesetzgebung über das Immaterialgüterrecht Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) Geltungsbereich Schutzbereich und Schutzdauer Pauschale Verwertung durch Verwertungsgesellschaften Bundesgesetz über den Markenschutz und die Herkunftsangaben (MSchG) Schutzbereich und Schutzdauer Verfahren zur Erlangung des Markenschutzes Das Designgesetz (DesG) Schutzbereich und Schutzdauer, Möglichkeiten der Rechtseinräumung Rechtsschutz Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG) Schutzbereich Verfahren zur Erlangung eines Patents 151

6 9 Teil 5 Der Vertrag 1 Begriff und Inhalt Art. 1 des Obligationenrechts Inhalt eines Vertrages Schranken des Vertragsinhaltes Zwingendes Recht/Dispositives Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrauensprinzip Abschluss eines Vertrages Angebot zum Abschluss eines Vertrages Verbindlichkeit eines Angebotes zum Vertragsabschluss Form des Vertrages Prinzip der Formfreiheit (Art.11 Absatz 1OR) Einfache Schriftlichkeit Qualifizierte Schriftlichkeit Öffentliche Beurkundung Besondere Formvorschriften im IPRG und in der schweizerischen Zivilprozessordnung Digitale Unterschriften Folgen der Nichtbeachtung von gesetzlichen Formvorschriften Willensmängel Wesentlicher Irrtum Besonderheiten des Motivirrtums Täuschung (Art. 28 OR) Drohung (Art. 29/30 OR) Übervorteilung Aufhebung des Mangels Kauf, Tausch und Schenkung Kaufvertragsrecht Kaufgegenstand Austauschverhältnis im Kaufvertragsrecht Erfüllung des Kaufvertrages Nebenpflichten und Obliegenheiten im Kaufvertragsrecht Nachbesserungsrecht im Kaufvertrag Übergang von Nutzen und Gefahr im Kaufvertragsrecht Abzahlungskauf Besonderheiten der öffentlichen Versteigerung Besonderheiten von Vorverträgen, Vorkaufsrechtsverträgen und des Kaufrechts Tauschvertrag (Art. 237 ff. OR) Schenkungsvertrag (Art. 239 ff. OR) Miet- und Pachtrecht Gegenstand eines Mietvertrages Austauschverhältnis im Mietvertragsrecht Besondere Verzugsregeln im Mietvertragsrecht Ordentliche Auflösung des Mietvertrages Ausserordentliche Auflösung des Mietvertrages Besondere Stellung des Ehepartners im Mietvertragsrecht Besondere Schutzbestimmungen bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten 188

7 10 Inhaltsverzeichnis 6.8 Besondere Verfahrensregeln bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten Besonderheiten des Pachtvertragsrechts Darlehen und Kontokorrentkredit Darlehensvertragsrecht Kontokorrentkredit Das neue Konsumkreditgesetz Arbeitsvertragsrecht Verträge auf Arbeitsleistung im Allgemeinen System des Arbeitsvertragsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Individuelles Arbeitsvertragsrecht Besondere Regeln nach Art. 8 Absatz 3 BV Einzelarbeitsvertrag im Allgemeinen Austauschverhältnis im Arbeitsvertrag Fürsorgepflicht/Treuepflicht im Arbeitsvertrag Besondere Verzugsregeln im Arbeitsvertragsrecht Ende des Arbeitsvertrages durch Zeitablauf oder Kündigung Konkurrenzverbot im Arbeitsvertragsrecht Besondere Arbeitsverträge Arbeitsvermittlungsgesetz Werkvertragsrecht Abgrenzung des Werkvertrages vom Arbeits- und Kaufvertrag Inhalt eines Werkvertrages Werkvertrag und SIA-Normen Auftragsrecht Anwendung von Auftragsrecht Besonderheiten des Mäklervertrages Besonderheiten des Agenturvertrages Besonderheiten des Kommissionsvertrages Besonderheiten der Geschäftsführung ohne Auftrag Auftrag zur Ehe- und Partnerschaftsvermittlung Treuhandverhältnisse Hinterlegungsverträge Einfacher Hinterlegungsvertrag Besondere Vorschriften über die Sammelverwahrung Unechter Hinterlegungsvertrag (Art. 481 OR) Garantieverträge Abgrenzung zwischen Garantie und Bürgschaft Besonderheiten des Garantievertrages Bürgschaft im Allgemeinen Formvorschriften im Bürgschaftsrecht Besondere Stellung des Ehepartners im Bürgschaftsrecht Notwendiger Inhalt einer Bürgschaftsurkunde Besonderheiten der einfachen Bürgschaft Besonderheiten der Solidarbürgschaft Rechte des Bürgen gegenüber dem Gläubiger Rechte des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner Beendigung der Bürgschaft 228

8 11 Teil 6 Das Wertpapierrecht 1 Technik der Gesetzgebung Begriff und Ausgabe von Wertpapieren Verurkundetes Recht Urkunde Gesetzliche und gewillkürte Wertpapiere Verknüpfung von Urkunde und Recht im Allgemeinen Einfache Wertpapierklausel Inhaberklausel Orderklausel Vertrag über die Ausgabe eines Wertpapiers Kraftloserklärung von Wertpapieren Kraftloserklärung von Namenpapieren Kraftloserklärung von Inhaberpapieren Kraftloserklärung von Orderpapieren Übertragung von Wertpapieren Übertragung von Namenpapieren Übertragung von Inhaberpapieren Übertragung von Orderpapieren Besonderheiten des Wechselrechts Gezogener Wechsel Eigenwechsel Inanspruchnahme aus einem Wechsel Wechselbürgschaft Verjährungsfristen im Wechselrecht Besondere Ansprüche aus Bereicherung Besonderheiten des Checks Gesetzliche Angaben Zahlungsmodalitäten Einlösung Verjährung Wechsel und Check in der Zwangsvollstreckung Formelle Wechselstrenge Materielle Wechselstrenge Vom Wertpapier zu den Bucheffekten Ausgangspunkt Bucheffekten Verwahrungsstellen Rechtsbeziehung aufgrund von Bucheffekten Unterbestand 253

9 12 Inhaltsverzeichnis Teil 7 Schuldbetreibung und Konkurs 1 Durchsetzung von Ansprüchen Durchsetzung dinglicher Ansprüche Durchsetzung obligatorischer Ansprüche Allgemeines zum SchKG Geschichte des SchKG Behördenorganisation Sachlicher Anwendungsbereich des SchKG Betreibungsort/Sperrzeiten/Fristen/Kosten Allgemeines zum Betreibungsort Ordentlicher Betreibungsort für natürliche Personen Betreibungsort für juristische Personen und andere Rechtsgemeinschaften Besondere Betreibungsorte Rechtliche Folgen der falschen Wahl des Betreibungsortes Allgemeines zu den geschlossenen Zeiten/Betreibungsferien/Rechtsstillstand Geschlossene Zeiten Betreibungsferien Rechtsstillstand Allgemeines zum Fristenlauf Zustellung von Mitteilungen und Betreibungsurkunden Kosten des Betreibungsverfahrens Arten der Schuldbetreibung Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Betreibung auf Konkurs Wechselbetreibung Rechtliche Folgen der Wahl der falschen Betreibungsart Einleitung Einleitungsverfahren Betreibungsbegehren Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag Rechtsöffnung Rechtsöffnung und Rechtsvorschlag im Überblick Fortsetzung in der Betreibung auf Pfändung Grundlagen Durchführung der Pfändung Unpfändbare Vermögenswerte im Haushalt Unpfändbare Vermögenswerte des Berufes Andere unpfändbare Vermögenswerte Wirkungen der Pfändung Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte Verteilung des Erlöses Fortsetzung in der Betreibung auf Pfandverwertung Grundlagen Besonderheiten des Retentionsrechts des Vermieters Verwertung 287

10 13 8 Fortsetzung in der Betreibung auf Konkurs Konkurseröffnung im normalen Verfahren Konkurseröffnung auf Antrag eines Gläubigers ohne vorgängige Betreibung Insolvenzerklärung durch Schuldner Konkurserkenntnis Aussonderungsansprüche Besondere Regeln über die Verrechnung Verwertung Verteilung des Erlöses Abtretung streitiger Rechtsansprüche Schliessung des Konkursverfahrens mangels Aktiven Summarisches Konkursverfahren Ordentliches Konkursverfahren Konkursverlustschein Konkursverfahren im Überblick Nachlassverfahren Ordentlicher Nachlassvertrag Ausserordentlicher Nachlassvertrag Nachlassverfahren Nachlassverfahren im Konkurs Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Art SchKG) Paulianische Anfechtung Allgemeines zur paulianischen Anfechtung Schenkungspauliana Überschuldungspauliana (Art. 287 SchKG) Deliktspauliana (Art. 288 SchKG) Klageanhebung Arrest Übersicht über das Verfahren Arrestgrund (Art. 271 SchKG) Arrestbewilligung Vollzug des Arrestbefehls Wirkungen des Arrestes Arrestprosequierung 311

11 14 Inhaltsverzeichnis Teil 8 Das Familienrecht 1 Allgemeines zum Eherecht Rechtsnatur des Eherechts Revisionen der letzten Jahrzehnte Internationales Privatrecht Verlöbnis und Eheschliessung Verlöbnis im Allgemeinen Vorbereitungsverfahren Trauung Nichtehe Wirkungen der Ehe im Allgemeinen Wirkungen der Ehe im Namensrecht Vertretung der Gemeinschaft und Haftung für Schulden Bürgerrecht/Aufenthalt Zusammenleben der Ehegatten und Eheschutzmassnahmen Auflösung der Ehe Unbefristete Ungültigkeit Befristete Ungültigkeit Ehescheidung Verfahren bei Ehescheidungen Konkubinat und registrierte Partnerschaft Gesetzliche Regeln über das Konkubinat Registrierte Partnerschaften Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft Entstehung und Aufhebung des 333 Kindesverhältnisses Entstehung des Kindesverhältnisses zur Mutter Entstehung des Kindesverhältnisses zum Vater Anfechtung des Kindesverhältnisses Entstehung des Kindesverhältnisses durch Adoption Besondere Regeln der Kinderadoption Besondere Regeln der Erwachsenenadoption Adoptionsverfahren Wirkungen des Kindesverhältnisses im Allgemeinen Besondere Regeln über den persönlichen Verkehr Elterliche Sorge/Obhut Kindesvermögen Unterstützungspflicht der Verwandten Koordination von Unterhaltspflichten und Unterstützungsleistungen Voraussetzungen der Unterstützungspflicht der Verwandten Hausgewalt 348

12 15 Teil 9 Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutzrecht 1 Überblick Revision vom 19. Dezember Überblick über die Neuerungen Neue Begriffe Eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) Patientenverfügung Gesetzliche Folgen bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit Gesetzliche Vertretungsbefugnisse Besonderheiten bei der Vertretung im Rahmen medizinischer Massnahmen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen Mögliche behördliche Massnahmen (Art. 388 ff. ZGB neue Fassung) Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB neue Fassung) Vertretungsbeistandschaft (Art. 394/395 ZGB neue Fassung) Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB neue Fassung) Kombinierte Beistandschaft (Art. 397 ZGB neue Fassung) Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB neue Fassung) Fürsorgerische Unterbringung Errichtung einer Beistandschaft oder Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung Errichtung einer Beistandschaft Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung Rechtsschutz im Allgemeinen Besonderheiten des Rechtsschutzes bei Anordnungen über die fürsorgerische Unterbringung Beendigung der Beistandschaft Beistandschaft im Einzelnen Person des Beistandes Aufgaben des Beistandes Aufgaben der Erwachsenenschutzbehörde Folgen der Einschränkung der Handlungsfähigkeit Verantwortlichkeit Grundsätze Haftpflichtige Verjährung 378

13 16 Inhaltsverzeichnis Teil 10 Das eheliche Güterrecht 1 Güterrecht im Allgemeinen System des Güterrechts Ordentlicher Güterstand Ausserordentlicher Güterstand Vertragliche Güterstände Altrechtliche Güterstände Einzelne Güterstände Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196ff. ZGB) Gütertrennung (Art. 247ff. ZGB) Gütergemeinschaft (Art. 221ff. ZGB) Ehevertrag Form Inhalt Änderungen am Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Vereinbarung der Gütertrennung Vereinbarungen über die Gütergemeinschaft 392

14 17 Teil 11 Das Erbrecht 1 Grundzüge des Erbrechts Erbordnung Parentelsystem Besondere Stellung des Ehegatten Pflichtteilsrecht Enterbung/Erbunwürdigkeit Die Begünstigung des überlebenden Ehegatten Verfügungsformen und Verfügungsfähigkeit Inhalt der Verfügungen von Todes wegen (Verfügungsarten) Erbgang Erbteilung Erbschaftsverwaltung/Willensvollstreckung Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbteilung 405 Stichwortverzeichnis 407

15 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht Begriff der Rechtsregel Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Bildung von Rechtsregeln Aufbau von Rechtsregeln Auslegung von Rechtsregeln Technik der Rechtsetzung Rechtsanwendung Subsumtion Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung Öffentliches Recht/Privates Recht Wichtige Rechtsgebiete Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone Verwaltungsrecht Steuerrecht Strafrecht Prozessrecht und Gerichtsorganisation Zivilrecht Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen Natürliche Personen Juristische Personen Juristische Personen des Privatrechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) Handlungsfähigkeit (Art ZGB) Volljährigkeit Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung Rechtsgeschäftliche Stellvertretung Bestellung des Stellvertreters Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) Gesetzliche Stellvertretung Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51

16 20 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1 Rechtsregeln Zu den grundlegenden Begriffen der Rechtslehre gehören die Begriffe «Recht», «Rechtsordnung», «objektives Recht» und «subjektives Recht». Aufgeteilt wird die Rechtsordnung in der Schweiz und in den umliegenden Ländern in öffentliches und privates Recht. Unter diese Aufteilung lassen sich eine Reihe typischer Rechtsgebiete einordnen. Der Rechtsordnung unterworfen sind juristische und natürliche Personen. Untrennbar mit Personen verbunden ist die Rechts- und Handlungs fähig keit. Damit im Zusammenhang steht auch das Stellvertretungsrecht. 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht In jeder Gruppe von Menschen bilden sich sehr schnell Regeln heraus, nach denen die einzelnen Mitglieder der Gruppe miteinander umgehen. Es handelt sich stets um ein Geflecht von Verhaltensnormen, über welche ausdrücklich oder stillschweigend Konsens herrscht. Jeder von uns hat das z. B. als Mitglied einer Schulklasse schon einmal erlebt. Man denke an die Regel «Schulkollegen werden gegenüber dem Lehrer nicht verraten», die sich in jeder Klasse früher oder später ausbildet. Wo sich Regeln bilden, gibt es Mitglieder der Gruppe, welche diese Regeln verletzen. Ansatzpunkt für den wissenschaftlichen Begriff «Rechtsordnung» ist nun die interessante Erscheinung, dass auf die Verletzung bestimmter Regeln, die sich innerhalb einer Gruppe etabliert haben, von den übrigen Mitgliedern der Gruppe sehr unterschiedlich reagiert wird. Wo im einen Falle nur Missfallen die Reaktion der übrigen Gruppenmitglieder ist, reagiert die Gruppe in anderen Fällen mit einem eigentlichen Ausschluss des Fehlbaren aus der Gruppe. 1.2 Begriff der Rechtsregel Aufgabe 1.1 Was innerhalb einer Gruppe jeder schon einmal erlebt hat, gilt auch innerhalb einer staatlichen Gemeinschaft. Sie stehen in einer Schlange an der Kasse eines Supermarktes. Vor Ihnen befinden sich noch fünf weitere Personen. Ganz vorne befindet sich der Gemeindepolizist. Der Rocker R. kommt von hinten auf die Schlange zu, geht an allen vorbei und bezahlt sofort an der Kasse, weil er, wie er sagt, «es eilig habe». Sie stehen mit dem Auto vor einer Kreuzung in der Schlange. Vor Ihnen befinden sich fünf weitere Fahrzeuge, darunter ein Wagen der Gemeindepolizei. Der Yuppie X. kommt mit seinem Sportwagen von hinten auf die Schlange zu, überholt rechts und setzt sich an die Spitze der Kolonne.

17 21 a) Vergleichen Sie die beiden Situationen! Formulieren Sie die Regeln, die verletzt worden sind. b) Wie würde die Polizei (als Vertreterin der Staatsgewalt) höchstwahrscheinlich in den beiden Fällen reagieren? Wie muss sie gegenüber dem Rocker reagieren und wie gegenüber dem Sportwagenfahrer? (vgl. Art. 15 StPO) Es gibt also auch in einer staatlichen Gemeinschaft Regeln unterschiedlicher Qualität. Der Unterschied besteht in der Bedeutung, welche die Regeln für die staatliche Gemeinschaft haben: Während die Einhaltung der Regeln des Strassenverkehrs erzwungen werden muss, weil mit dem Betrieb eines Autos grundsätzlich grosse Gefahren für die (übrigen) Verkehrsteilnehmer verbunden sind, sind die Gefahren bei Verletzung von Regeln an einer Kasse eines Kaufhauses nicht so gravierend, dass der Staat mit Zwang reagieren müsste. Daraus lässt sich die grundlegende Definition des Begriffes «Recht» ableiten. Regeln, deren Einhaltung durch die Gemeinschaft erzwungen wird, indem sie bei deren Verletzung dem Regelbrecher rechtliche Nachteile androht, zählen wir zum Recht. Man nennt solche Regeln «Rechtsregeln». Man spricht von Rechtsregeln im Gegensatz zu Regeln der «Moral», der «Sitte» oder des «Anstandes». Die Gesamtheit aller Rechtsregeln bezeichnet man als «Rechtsordnung» oder «objektives Recht» oder kurz als «Recht». 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Der Nachteil, welcher dem Regelbrecher angedroht wird, besteht manchmal in einer Strafe, die der Staat gegen den Regelbrecher ausspricht. In sehr vielen Fällen besteht der Nachteil nur in der Pflicht, einem anderen z. B. dem Vertragspartner oder dem Geschädigten den zugefügten Nachteil in Form von Geld oder einer Ersatzleistung auszugleichen. So ist die Verletzung eines Vertrages für sich alleine in der Regel nicht strafbar, hat jedoch Schadenersatzpflichten zur Folge (Art. 97 OR). Gelegentlich hat die Verletzung einer Regel nicht einmal Schadenersatzpflichten zur Folge, sondern bewirkt lediglich, dass der Regelverletzer ein ihm an sich zustehendes Recht verliert. a) Franz X. beschädigt mit Absicht die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? b) Franz X. beschädigt versehentlich die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? c) Franz X. verkauft ein Auto, dessen Stossdämpfer beschädigt sind, an Xaver Y. Welche rechtlichen Nachteile hat Franz X. zu befürchten? d) Franz X. kauft einen Toaster. Einen Garantieschein hat er nicht. Nach drei Monaten packt er den Toaster aus und stellt fest, dass bei diesem ein Haltegriff fehlt. Welche rechtlichen Nachteile hat der Verkäufer des Toasters zu befürchten? Beachten Sie Art. 201 und Art. 205 OR. Aufgabe 1.2

18 22 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1.4 Bildung von Rechtsregeln Welche Regeln von solcher Bedeutung sind, dass ihre Einhaltung erzwungen werden muss, hängt von wirtschaftlichen Umständen, dem technischen Fortschritt, von Traditionen und letztlich auch von politischen, religiösen und sittlichen Vor stel lun gen ab, die von einer Mehrheit der Rechtsunterworfenen geteilt werden. So kann es notwendig werden, dass die unbeschränkte Nutzung eines Gutes deshalb reglementiert werden muss, weil das Gut knapp zu werden beginnt (z. B. Bauland, sauberes Wasser). Ebenso ist es denkbar, dass neue Rechtsregeln geschaffen werden müssen, weil neue Gefahren (z. B. Atomkraft, Gewässerverschmutzung) oder neue technische Möglichkeiten auftauchen (z. B. Drachenfliegen, Autofahren). Die Rechtsgeschichte kennt auch Beispiele dafür, dass veränderte Anschauungen der Mehrheit der Rechtsunterworfenen zu neuen Regeln geführt haben (z. B. Einführung von Pässen und damit verbunden die Beschränkung des Reiseverkehrs; das Verbot des Gebrauches von Hanf als Rauschmittel). Aufgabe 1.3 Für die Zugehörigkeit einer Rechtsregel zur Rechtsordnung ist dagegen nicht entscheidend, ob sie schriftlich aufgezeichnet ist oder nicht. Mündlich überlieferte Rechtsnormen zählen genauso zur Rechtsordnung wie schriftlich festgehaltene. Die Kantone Uri und Nidwalden kannten bis zum Inkrafttreten des heute gültigen gesamtschweizerischen Strafgesetzbuchs (Inkrafttreten am 1. Januar 1942/Art. 401 StGB) kein geschriebenes Strafrecht, sondern nur ein mündlich überliefertes «Gewohnheitsstrafrecht». Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Tötung eines Menschen im Kanton Uri bis zum 31. Dezember 1941 erlaubt gewesen wäre. a) Im Jahre 1925 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für die Schaffung einer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geschaffen. Welches dürf te der Grund dafür gewesen sein? b) Im Jahre 1969 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für ein Raumpla nungsgesetz geschaffen. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? c) Im Jahre 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der Bundes verfas sung eingeführt. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? 1.5 Aufbau von Rechtsregeln Rechtsregeln sind meist gleich aufgebaut: Sie sagen in abstrakter Weise, welche rechtlichen Folgen ein bestimmter Sachverhalt hat. So bestimmt Art. 257d Absatz 2 OR, dass die Nichteinhaltung bestimmter Pflichten des Mieters dem Vermieter das Recht gibt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vertraglichen Fristen aufzulösen. Die Nichteinhaltung der mietvertraglichen Pflichten in diesem Beispiel wird «Tatbe stand» genannt, während das sich daraus ergebende Recht auf fristlose Auflösung des Vertrages als «Rechtsfolge» bezeichnet wird.

19 23 Bezahlt der Mieter die Miete nicht (Tatbestand) bewirkt kann der Vermieter den Vertrag ausserhalb der vertraglichen Fristen auflösen (Rechtsfolge) 1.6 Auslegung von Rechtsregeln Im Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter Anweisungen zur Auslegung: Danach hat sich der Richter bei der Rechtsanwendung zunächst an den Wortlaut und seine Aus legung (Grammatik, Bedeutung eines Wortes) zu halten. Gibt der Wortlaut für einen Sachverhalt keine Lösung, muss durch Auslegung der Sinn und Zweck des Gesetzes ermittelt werden (historische Meinung des Ge setz ge bers, Sinn des Rechtssatzes). Art. 1 Absatz 1 ZGB legt keinen Vorrang des Wortlautes vor den anderen Möglichkeiten der Auslegung fest, sondern erkennt alle als gleichwertig an. Findet der Richter weder aufgrund des Wortlautes noch aufgrund der anderen Möglichkeiten der Auslegung passende Rechtssätze, soll er nach Gewohnheitsrecht entscheiden. Gewohnheitsrecht ist allerdings im schweizerischen Zivilrecht nur noch selten zu finden. Erst wenn sich kein Gewohnheitsrecht findet, kann der Richter eine eigene Regel aufstellen. Über der Eingangstür eines Männerklosters steht der Satz: «Niemals soll der Fuss eines Weibes diese Schwelle betreten.» Der Mönch X. nimmt seine Geliebte mit auf sein Zimmer, indem er sie über die Schwelle trägt. Aufgabe 1.4 Hat der Mönch gegen die Regel verstossen? Urteilen Sie. 1.7 Technik der Rechtsetzung In unserem Rechtskreis wird heute normalerweise eine Rechtsregel in einen Rechts satz gefasst. Ein oder mehrere thematisch eng zusammengehörende Rechtssätze werden in einem Artikel oder einem Paragraphen zusammengefasst. Dabei verwenden die eher französisch geprägten Rechtsordnungen «Artikel», die eher deutsch geprägten Rechtsordnungen hingegen «Paragraphen». In der Schweiz werden auf Bundesebene ausschliesslich Artikel, in einer Reihe von Kantonen (z. B. Zürich/Aargau/beide Basel) für die kantonale Gesetzgebung Paragraphen verwendet. Jeder Artikel oder Paragraph erhält eine arabische Nummer. Verschiedene Artikel oder Paragraphen, die ein Thema mehr oder weniger abschliessend regeln, werden in Kodifikationen zusammengefasst. Im schweizerischen Privatrecht bildet z. B. das ZGB eine

20 24 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln solche Kodifikation. Weitere Beispiele von Kodifikationen sind das Straf gesetz buch (StGB), das Bankengesetz (BaG) und das Obligationenrecht (OR), wobei das letztere als Teil des ZGB gilt. Wird nach Erlass einer Kodifikation ein Artikel neu eingefügt, erhält dieser zusätzlich zur Nummer einen Buchstaben oder den lateinischen Ausdruck für «erstens», «zweitens», «drittens» etc. Ein solcher nachträglich eingefügter Artikel ist immer ein vollwertiger eigener Artikel. Rechtssätze können verschiedenen hierarchischen Stufen angehören. Die grundlegendsten Rechtssätze sollten in der Verfassung stehen, während die etwas weniger wichtigen in Gesetzen geregelt werden. Zuunterst in der Hierarchie steht die Verordnung. Eine Verordnung wird meist von der Regierung erlassen. In einzelnen Kantonen geschieht der Erlass häufig durch das Parlament, seltener werden Verordnungen durch die Verwaltung oder sogar durch Gerichte erlassen. Widersprechen sich zwei Rechtssätze, hat grundsätzlich der hierarchisch höhere Vorrang.

21 25 2 Rechtsanwendung Das objektive Recht besteht aus einer Reihe von geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsregeln. Diese Rechtsregeln geben noch keine konkrete Auskunft darüber, welche Rechte und Pflichten eine ganz bestimmte Person in einer bestimmten Situation hat. Die Rechtsregeln und auch die Rechtsordnung regeln also nicht den Einzelfall, sondern es sind generell-abstrakte Regeln. Aus der Rechtsordnung lässt sich jedoch häufig ein einer ganz bestimmten Person zustehendes Recht ableiten. Man bezeichnet solche Rechte als «subjektive Rechte» und stellt sie als Gegensatz zu den «objektiven Rechten» der Rechtsordnung also dar. Die Feststellung von Rechten einer bestimmten Person im Einzelfall ist Aufgabe der Rechtsanwendung. Bei der Rechtsanwendung geht es demnach in erster Linie darum, aufgrund der Normen des objektiven Rechts zu entscheiden, welche Rechte und Pflichten einer bestimmten Person aufgrund einer bestimmten Situation zustehen. Diese Aufgabe wird teilweise von Gerichten und teilweise von Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Die Rechtsanwendung bedient sich also der Subsumtion und soweit nötig der Lückenfüllung. a) X. arbeitet bei der Bank Y. Bezüglich Lohnzahlung bestehen keine Absprachen. Suchen Sie zur Frage der Lohnzahlungspflicht eine Norm des objektiven Rechts (Art. 319 ff. OR), und suchen Sie das sich daraus für X. ergebende subjektive Recht gegenüber seiner Arbeitgeberin. b) Y. ist Eigentümer eines Hauses mit Garten. Eines Nachts kommt eine Jugendgruppe und stellt ihre Zelte in seinem Garten auf. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, aus der sich das subjektive Recht von Y. ergibt, wonach die Jugendgruppe ohne seine Zustimmung nicht im Garten zelten darf (Art. 641 ff. ZGB). c) Y. besitzt einen Wagen. Eines Tages schlägt ihm der Nachbar X. versehentlich mit der Spitzhacke die Windschutzscheibe ein. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, die Y. das subjektive Recht gibt, den ihm entstandenen Schaden von X. ersetzen zu lassen (Art. 41 ff. OR). Aufgabe Subsumtion Subsumtion bedeutet, dass aus der Rechtsordnung eine oder mehrere Regeln gesucht werden, welche auf den vorliegenden konkreten Einzelfall angewendet werden können und aus welchen sich ein bestimmtes Recht für eine bestimmte Person ergibt. Im Unfallversicherungsgesetz des Staates X. steht der Rechtssatz: «Wer einen Unfall erleidet, dem bezahlt die Unfallversicherungsanstalt den entstandenen Schaden.» Legen Sie den Begriff «Unfall» aus und subsumieren Sie die folgenden Sachverhalte. Aufgabe 1.6

22 26 Teil 1 Die Rechtsordnung 2 Rechtsanwendung a) A. beisst sich beim Essen einer Zuger Kirschtorte einen Zahn an einem Kirschstein aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. b) A. beisst sich beim Essen eines Landjägers an einem Knorpelstück einen Zahn aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. c) A. erleidet einen Herzinfarkt und muss sofort ins Krankenhaus. Arzt- und Krankenhauskosten belaufen sich auf mehr als Franken. d) A. zieht sich beim Essen eines Eierbrötchens eine Salmonellenvergiftung zu. Die Behandlungskosten liegen bei 1500 Franken. 2.2 Lückenfüllung Es ist keinem Gesetzgeber möglich, für jeden denkbaren Sachverhalt eine Rechtsregel aufzustellen. Häufig findet sich daher in der Rechtsordnung keine Regel, die auf den zu beurteilenden Sachverhalt passt. Wo keine Norm auffindbar ist, schaffen die rechtsanwendenden Behörden selber eine Norm (Richterrecht oder Verwaltungspraxis). Sie schaffen also eine eigene Regel, welche Teil der Rechtsordnung werden kann. Für das Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter die Anweisung, sich zunächst an den Wortlaut und die Auslegung einer Rechtsregel zu halten und den ihm vorliegenden Sachverhalt daraufhin zu prüfen, ob er sich darunter subsumieren lässt. Wenn der Richter keine passende Regel findet, sucht er nach Gewohnheitsrecht. Aufgabe 1.7 Erst wenn der Richter weder unter den geschriebenen Regeln noch im ungeschriebenen Gewohnheitsrecht eine vernünftige Lösung für den konkreten Sachverhalt findet, soll er eine eigene Regel aufstellen also Richterrecht schaffen. Bei der Aufstellung einer solchen Regel hat er sich an die Rechtslehre (Kommentierung und wissenschaftliche Bearbeitung der Gesetze und Rechtsprechung) und an die Überlieferung (bewährte Entscheide der Gerichte) zu halten. Art. 4 ZGB weist den Richter überdies an, nach Recht und Billigkeit zu urteilen, wo er nach freiem Ermessen zu entscheiden hat. Damit wird ihm aufgetragen, bei seiner Entscheidung vor allem darauf zu achten, dass sich das Resultat seiner Entscheidung in die Rechtsordnung einfügt und nach den mehrheitlich vertretenen Anschauungen der Rechtsunterworfenen als «gerecht» gilt. In einer Stadt gibt es eine Bäckerei, die sich in einer engen Gasse befindet. Der Eigentümer des Nachbarhauses muss seine Liegenschaft renovieren. Zu diesem Zweck stellt er mit Erlaubnis der Gemeinde in der engen Gasse ein Gerüst auf. Obwohl der Zugang zur Bäckerei nach wie vor ohne Weiteres möglich ist, geht der Umsatz der Bäckerei massiv zurück. Die Bäckerei möchte Schadenersatz. Prüfen Sie, ob Art. 679 ZGB angewendet werden kann, und urteilen Sie.

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