Allgemeine Rechtskunde 1
|
|
- Hilko Bretz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Thomas Gattlen Allgemeine Rechtskunde 1 Grundlagen des Privatrechts
2 Inhaltsverzeichnis 5 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht Begriff der Rechtsregel Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Bildung von Rechtsregeln Aufbau von Rechtsregeln Auslegung von Rechtsregeln Technik der Rechtsetzung 23 2 Rechtsanwendung Subsumtion Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung Öffentliches Recht/Privates Recht Wichtige Rechtsgebiete Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone Verwaltungsrecht Steuerrecht Strafrecht Prozessrecht und Gerichtsorganisation Zivilrecht Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen Natürliche Personen Juristische Personen Juristische Personen des Privatrechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) Handlungsfähigkeit (Art ZGB) Volljährigkeit Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung Rechtsgeschäftliche Stellvertretung Bestellung des Stellvertreters Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) Gesetzliche Stellvertretung Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51
3 6 Teil 2 Obligation 1 Begriff 54 2 Entstehung der Obligation Entstehung der Obligation aus Vertrag Entstehung der Obligation durch unerlaubte Handlung Genugtuung/Schaden Verschuldenshaftung Kausalhaftung Entstehung der Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung Wichtige weitere Entstehungsgründe 67 3 Besondere Arten von Obligationen Naturalobligationen Verjährte Obligation Verjährungsfristen Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen 70 4 Übertragung einer Obligation Gläubigerwechsel (Abtretung) Schuldnerwechsel Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) 76 5 Untergang der Obligation Erfüllung Erlass Novation (Art. 116/117 OR) Verrechnung (Art. 120 OR) Nachträgliche Unmöglichkeit einer Leistung 81 6 Besondere Verhältnisse bei Obligationen Schuldnersolidarität (Art OR) Gläubigersolidarität (Art. 150 OR) Bedingungen (Art OR) Haft- und Reugeld/Konventionalstrafe 84 7 Erfüllung der Obligation Gegenstand der Erfüllung im Allgemeinen Gegenstand der Erfüllung bei Geldleistungen Gegenstand der Erfüllung bei Sachleistungen Gegenstand der Erfüllung bei Dienstleistungen Ort der Erfüllung Zeitpunkt der Erfüllung Verzug im Allgemeinen Spezielle Regeln zum Schuldnerverzug Spezielle Regeln zum Gläubigerverzug 92
4 7 Teil 3 Das Sachenrecht 1 Dingliche Rechte/Obligatorische Rechte 94 2 Begriff der «Sache» Bestandteile einer Sache (Art. 642 Absatz 2 ZGB) Zugehör im Allgemeinen Funktion des Ortsgebrauchs für die Bestimmung von Zugehör Funktion der Widmung für die Bestimmung des Zugehörs 98 3 Besitz Verhältnis von Besitz und Eigentum Arten des Besitzes Schutz des Besitzes im Allgemeinen Schutz des Besitzes gegenüber dem Störer Schutz des Besitzes gegenüber dem gutgläubigen Erwerber Übertragung des Besitzes Eigentum Inhalt des Eigentums Übertragung des Eigentums Eigentumsvorbehalt Schutz des Eigentums Gesamt- und Miteigentum im Allgemeinen Besonderheiten des Stockwerkeigentums Beschränkte dingliche Rechte im Allgemeinen Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten Nutzniessung Gewöhnliches Baurecht Selbstständiges und dauerndes Baurecht Andere Dienstbarkeiten Grundlasten Inhalt und Arten Begründung und Löschung Pfandrechte Pfandgegenstand Begründung eines Pfandrechts Fahrnispfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten des Versatzpfandes Faustpfandprinzip im Fahrnispfandrecht Besonderheiten des Retentionsrechts Besonderheiten der Forderungsverpfändung Besonderheiten der Verpfändung von Versicherungsansprüchen Grundpfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten der Grundpfandverschreibung Besonderheiten des Schuldbriefs Indirekte Hypothek Sicherungsübereignung von Schuldbriefen Gesetzliche Grundpfandrechte im Allgemeinen Besonderheiten des Bauhandwerkerpfandrechts Umfang der Pfandhaft beim Grundpfandrecht Grundbuch Organisation/Arbeitsabläufe Inhalt der Eintragungen Wirkungen der Eintragung Grundbuchberichtigungsklage 135
5 8 Inhaltsverzeichnis Teil 4 Das Immaterialgüterrecht 1 Immaterialgüterrecht und Sachenrecht Gesetzgebung über das Immaterialgüterrecht Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) Geltungsbereich Schutzbereich und Schutzdauer Pauschale Verwertung durch Verwertungsgesellschaften Bundesgesetz über den Markenschutz und die Herkunftsangaben (MSchG) Schutzbereich und Schutzdauer Verfahren zur Erlangung des Markenschutzes Das Designgesetz (DesG) Schutzbereich und Schutzdauer, Möglichkeiten der Rechtseinräumung Rechtsschutz Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG) Schutzbereich Verfahren zur Erlangung eines Patents 151
6 9 Teil 5 Der Vertrag 1 Begriff und Inhalt Art. 1 des Obligationenrechts Inhalt eines Vertrages Schranken des Vertragsinhaltes Zwingendes Recht/Dispositives Recht Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrauensprinzip Abschluss eines Vertrages Angebot zum Abschluss eines Vertrages Verbindlichkeit eines Angebotes zum Vertragsabschluss Form des Vertrages Prinzip der Formfreiheit (Art.11 Absatz 1OR) Einfache Schriftlichkeit Qualifizierte Schriftlichkeit Öffentliche Beurkundung Besondere Formvorschriften im IPRG und in der schweizerischen Zivilprozessordnung Digitale Unterschriften Folgen der Nichtbeachtung von gesetzlichen Formvorschriften Willensmängel Wesentlicher Irrtum Besonderheiten des Motivirrtums Täuschung (Art. 28 OR) Drohung (Art. 29/30 OR) Übervorteilung Aufhebung des Mangels Kauf, Tausch und Schenkung Kaufvertragsrecht Kaufgegenstand Austauschverhältnis im Kaufvertragsrecht Erfüllung des Kaufvertrages Nebenpflichten und Obliegenheiten im Kaufvertragsrecht Nachbesserungsrecht im Kaufvertrag Übergang von Nutzen und Gefahr im Kaufvertragsrecht Abzahlungskauf Besonderheiten der öffentlichen Versteigerung Besonderheiten von Vorverträgen, Vorkaufsrechtsverträgen und des Kaufrechts Tauschvertrag (Art. 237 ff. OR) Schenkungsvertrag (Art. 239 ff. OR) Miet- und Pachtrecht Gegenstand eines Mietvertrages Austauschverhältnis im Mietvertragsrecht Besondere Verzugsregeln im Mietvertragsrecht Ordentliche Auflösung des Mietvertrages Ausserordentliche Auflösung des Mietvertrages Besondere Stellung des Ehepartners im Mietvertragsrecht Besondere Schutzbestimmungen bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten 188
7 10 Inhaltsverzeichnis 6.8 Besondere Verfahrensregeln bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten Besonderheiten des Pachtvertragsrechts Darlehen und Kontokorrentkredit Darlehensvertragsrecht Kontokorrentkredit Das neue Konsumkreditgesetz Arbeitsvertragsrecht Verträge auf Arbeitsleistung im Allgemeinen System des Arbeitsvertragsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Individuelles Arbeitsvertragsrecht Besondere Regeln nach Art. 8 Absatz 3 BV Einzelarbeitsvertrag im Allgemeinen Austauschverhältnis im Arbeitsvertrag Fürsorgepflicht/Treuepflicht im Arbeitsvertrag Besondere Verzugsregeln im Arbeitsvertragsrecht Ende des Arbeitsvertrages durch Zeitablauf oder Kündigung Konkurrenzverbot im Arbeitsvertragsrecht Besondere Arbeitsverträge Arbeitsvermittlungsgesetz Werkvertragsrecht Abgrenzung des Werkvertrages vom Arbeits- und Kaufvertrag Inhalt eines Werkvertrages Werkvertrag und SIA-Normen Auftragsrecht Anwendung von Auftragsrecht Besonderheiten des Mäklervertrages Besonderheiten des Agenturvertrages Besonderheiten des Kommissionsvertrages Besonderheiten der Geschäftsführung ohne Auftrag Auftrag zur Ehe- und Partnerschaftsvermittlung Treuhandverhältnisse Hinterlegungsverträge Einfacher Hinterlegungsvertrag Besondere Vorschriften über die Sammelverwahrung Unechter Hinterlegungsvertrag (Art. 481 OR) Garantieverträge Abgrenzung zwischen Garantie und Bürgschaft Besonderheiten des Garantievertrages Bürgschaft im Allgemeinen Formvorschriften im Bürgschaftsrecht Besondere Stellung des Ehepartners im Bürgschaftsrecht Notwendiger Inhalt einer Bürgschaftsurkunde Besonderheiten der einfachen Bürgschaft Besonderheiten der Solidarbürgschaft Rechte des Bürgen gegenüber dem Gläubiger Rechte des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner Beendigung der Bürgschaft 228
8 11 Teil 6 Das Wertpapierrecht 1 Technik der Gesetzgebung Begriff und Ausgabe von Wertpapieren Verurkundetes Recht Urkunde Gesetzliche und gewillkürte Wertpapiere Verknüpfung von Urkunde und Recht im Allgemeinen Einfache Wertpapierklausel Inhaberklausel Orderklausel Vertrag über die Ausgabe eines Wertpapiers Kraftloserklärung von Wertpapieren Kraftloserklärung von Namenpapieren Kraftloserklärung von Inhaberpapieren Kraftloserklärung von Orderpapieren Übertragung von Wertpapieren Übertragung von Namenpapieren Übertragung von Inhaberpapieren Übertragung von Orderpapieren Besonderheiten des Wechselrechts Gezogener Wechsel Eigenwechsel Inanspruchnahme aus einem Wechsel Wechselbürgschaft Verjährungsfristen im Wechselrecht Besondere Ansprüche aus Bereicherung Besonderheiten des Checks Gesetzliche Angaben Zahlungsmodalitäten Einlösung Verjährung Wechsel und Check in der Zwangsvollstreckung Formelle Wechselstrenge Materielle Wechselstrenge Vom Wertpapier zu den Bucheffekten Ausgangspunkt Bucheffekten Verwahrungsstellen Rechtsbeziehung aufgrund von Bucheffekten Unterbestand 253
9 12 Inhaltsverzeichnis Teil 7 Schuldbetreibung und Konkurs 1 Durchsetzung von Ansprüchen Durchsetzung dinglicher Ansprüche Durchsetzung obligatorischer Ansprüche Allgemeines zum SchKG Geschichte des SchKG Behördenorganisation Sachlicher Anwendungsbereich des SchKG Betreibungsort/Sperrzeiten/Fristen/Kosten Allgemeines zum Betreibungsort Ordentlicher Betreibungsort für natürliche Personen Betreibungsort für juristische Personen und andere Rechtsgemeinschaften Besondere Betreibungsorte Rechtliche Folgen der falschen Wahl des Betreibungsortes Allgemeines zu den geschlossenen Zeiten/Betreibungsferien/Rechtsstillstand Geschlossene Zeiten Betreibungsferien Rechtsstillstand Allgemeines zum Fristenlauf Zustellung von Mitteilungen und Betreibungsurkunden Kosten des Betreibungsverfahrens Arten der Schuldbetreibung Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Betreibung auf Konkurs Wechselbetreibung Rechtliche Folgen der Wahl der falschen Betreibungsart Einleitung Einleitungsverfahren Betreibungsbegehren Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag Rechtsöffnung Rechtsöffnung und Rechtsvorschlag im Überblick Fortsetzung in der Betreibung auf Pfändung Grundlagen Durchführung der Pfändung Unpfändbare Vermögenswerte im Haushalt Unpfändbare Vermögenswerte des Berufes Andere unpfändbare Vermögenswerte Wirkungen der Pfändung Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte Verteilung des Erlöses Fortsetzung in der Betreibung auf Pfandverwertung Grundlagen Besonderheiten des Retentionsrechts des Vermieters Verwertung 287
10 13 8 Fortsetzung in der Betreibung auf Konkurs Konkurseröffnung im normalen Verfahren Konkurseröffnung auf Antrag eines Gläubigers ohne vorgängige Betreibung Insolvenzerklärung durch Schuldner Konkurserkenntnis Aussonderungsansprüche Besondere Regeln über die Verrechnung Verwertung Verteilung des Erlöses Abtretung streitiger Rechtsansprüche Schliessung des Konkursverfahrens mangels Aktiven Summarisches Konkursverfahren Ordentliches Konkursverfahren Konkursverlustschein Konkursverfahren im Überblick Nachlassverfahren Ordentlicher Nachlassvertrag Ausserordentlicher Nachlassvertrag Nachlassverfahren Nachlassverfahren im Konkurs Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Art SchKG) Paulianische Anfechtung Allgemeines zur paulianischen Anfechtung Schenkungspauliana Überschuldungspauliana (Art. 287 SchKG) Deliktspauliana (Art. 288 SchKG) Klageanhebung Arrest Übersicht über das Verfahren Arrestgrund (Art. 271 SchKG) Arrestbewilligung Vollzug des Arrestbefehls Wirkungen des Arrestes Arrestprosequierung 311
11 14 Inhaltsverzeichnis Teil 8 Das Familienrecht 1 Allgemeines zum Eherecht Rechtsnatur des Eherechts Revisionen der letzten Jahrzehnte Internationales Privatrecht Verlöbnis und Eheschliessung Verlöbnis im Allgemeinen Vorbereitungsverfahren Trauung Nichtehe Wirkungen der Ehe im Allgemeinen Wirkungen der Ehe im Namensrecht Vertretung der Gemeinschaft und Haftung für Schulden Bürgerrecht/Aufenthalt Zusammenleben der Ehegatten und Eheschutzmassnahmen Auflösung der Ehe Unbefristete Ungültigkeit Befristete Ungültigkeit Ehescheidung Verfahren bei Ehescheidungen Konkubinat und registrierte Partnerschaft Gesetzliche Regeln über das Konkubinat Registrierte Partnerschaften Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft Entstehung und Aufhebung des 333 Kindesverhältnisses Entstehung des Kindesverhältnisses zur Mutter Entstehung des Kindesverhältnisses zum Vater Anfechtung des Kindesverhältnisses Entstehung des Kindesverhältnisses durch Adoption Besondere Regeln der Kinderadoption Besondere Regeln der Erwachsenenadoption Adoptionsverfahren Wirkungen des Kindesverhältnisses im Allgemeinen Besondere Regeln über den persönlichen Verkehr Elterliche Sorge/Obhut Kindesvermögen Unterstützungspflicht der Verwandten Koordination von Unterhaltspflichten und Unterstützungsleistungen Voraussetzungen der Unterstützungspflicht der Verwandten Hausgewalt 348
12 15 Teil 9 Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutzrecht 1 Überblick Revision vom 19. Dezember Überblick über die Neuerungen Neue Begriffe Eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) Patientenverfügung Gesetzliche Folgen bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit Gesetzliche Vertretungsbefugnisse Besonderheiten bei der Vertretung im Rahmen medizinischer Massnahmen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen Mögliche behördliche Massnahmen (Art. 388 ff. ZGB neue Fassung) Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB neue Fassung) Vertretungsbeistandschaft (Art. 394/395 ZGB neue Fassung) Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB neue Fassung) Kombinierte Beistandschaft (Art. 397 ZGB neue Fassung) Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB neue Fassung) Fürsorgerische Unterbringung Errichtung einer Beistandschaft oder Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung Errichtung einer Beistandschaft Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung Rechtsschutz im Allgemeinen Besonderheiten des Rechtsschutzes bei Anordnungen über die fürsorgerische Unterbringung Beendigung der Beistandschaft Beistandschaft im Einzelnen Person des Beistandes Aufgaben des Beistandes Aufgaben der Erwachsenenschutzbehörde Folgen der Einschränkung der Handlungsfähigkeit Verantwortlichkeit Grundsätze Haftpflichtige Verjährung 378
13 16 Inhaltsverzeichnis Teil 10 Das eheliche Güterrecht 1 Güterrecht im Allgemeinen System des Güterrechts Ordentlicher Güterstand Ausserordentlicher Güterstand Vertragliche Güterstände Altrechtliche Güterstände Einzelne Güterstände Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196ff. ZGB) Gütertrennung (Art. 247ff. ZGB) Gütergemeinschaft (Art. 221ff. ZGB) Ehevertrag Form Inhalt Änderungen am Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Vereinbarung der Gütertrennung Vereinbarungen über die Gütergemeinschaft 392
14 17 Teil 11 Das Erbrecht 1 Grundzüge des Erbrechts Erbordnung Parentelsystem Besondere Stellung des Ehegatten Pflichtteilsrecht Enterbung/Erbunwürdigkeit Die Begünstigung des überlebenden Ehegatten Verfügungsformen und Verfügungsfähigkeit Inhalt der Verfügungen von Todes wegen (Verfügungsarten) Erbgang Erbteilung Erbschaftsverwaltung/Willensvollstreckung Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbteilung 405 Stichwortverzeichnis 407
15 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht Begriff der Rechtsregel Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Bildung von Rechtsregeln Aufbau von Rechtsregeln Auslegung von Rechtsregeln Technik der Rechtsetzung Rechtsanwendung Subsumtion Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung Öffentliches Recht/Privates Recht Wichtige Rechtsgebiete Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone Verwaltungsrecht Steuerrecht Strafrecht Prozessrecht und Gerichtsorganisation Zivilrecht Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen Natürliche Personen Juristische Personen Juristische Personen des Privatrechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) Handlungsfähigkeit (Art ZGB) Volljährigkeit Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung Rechtsgeschäftliche Stellvertretung Bestellung des Stellvertreters Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) Gesetzliche Stellvertretung Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51
16 20 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1 Rechtsregeln Zu den grundlegenden Begriffen der Rechtslehre gehören die Begriffe «Recht», «Rechtsordnung», «objektives Recht» und «subjektives Recht». Aufgeteilt wird die Rechtsordnung in der Schweiz und in den umliegenden Ländern in öffentliches und privates Recht. Unter diese Aufteilung lassen sich eine Reihe typischer Rechtsgebiete einordnen. Der Rechtsordnung unterworfen sind juristische und natürliche Personen. Untrennbar mit Personen verbunden ist die Rechts- und Handlungs fähig keit. Damit im Zusammenhang steht auch das Stellvertretungsrecht. 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht In jeder Gruppe von Menschen bilden sich sehr schnell Regeln heraus, nach denen die einzelnen Mitglieder der Gruppe miteinander umgehen. Es handelt sich stets um ein Geflecht von Verhaltensnormen, über welche ausdrücklich oder stillschweigend Konsens herrscht. Jeder von uns hat das z. B. als Mitglied einer Schulklasse schon einmal erlebt. Man denke an die Regel «Schulkollegen werden gegenüber dem Lehrer nicht verraten», die sich in jeder Klasse früher oder später ausbildet. Wo sich Regeln bilden, gibt es Mitglieder der Gruppe, welche diese Regeln verletzen. Ansatzpunkt für den wissenschaftlichen Begriff «Rechtsordnung» ist nun die interessante Erscheinung, dass auf die Verletzung bestimmter Regeln, die sich innerhalb einer Gruppe etabliert haben, von den übrigen Mitgliedern der Gruppe sehr unterschiedlich reagiert wird. Wo im einen Falle nur Missfallen die Reaktion der übrigen Gruppenmitglieder ist, reagiert die Gruppe in anderen Fällen mit einem eigentlichen Ausschluss des Fehlbaren aus der Gruppe. 1.2 Begriff der Rechtsregel Aufgabe 1.1 Was innerhalb einer Gruppe jeder schon einmal erlebt hat, gilt auch innerhalb einer staatlichen Gemeinschaft. Sie stehen in einer Schlange an der Kasse eines Supermarktes. Vor Ihnen befinden sich noch fünf weitere Personen. Ganz vorne befindet sich der Gemeindepolizist. Der Rocker R. kommt von hinten auf die Schlange zu, geht an allen vorbei und bezahlt sofort an der Kasse, weil er, wie er sagt, «es eilig habe». Sie stehen mit dem Auto vor einer Kreuzung in der Schlange. Vor Ihnen befinden sich fünf weitere Fahrzeuge, darunter ein Wagen der Gemeindepolizei. Der Yuppie X. kommt mit seinem Sportwagen von hinten auf die Schlange zu, überholt rechts und setzt sich an die Spitze der Kolonne.
17 21 a) Vergleichen Sie die beiden Situationen! Formulieren Sie die Regeln, die verletzt worden sind. b) Wie würde die Polizei (als Vertreterin der Staatsgewalt) höchstwahrscheinlich in den beiden Fällen reagieren? Wie muss sie gegenüber dem Rocker reagieren und wie gegenüber dem Sportwagenfahrer? (vgl. Art. 15 StPO) Es gibt also auch in einer staatlichen Gemeinschaft Regeln unterschiedlicher Qualität. Der Unterschied besteht in der Bedeutung, welche die Regeln für die staatliche Gemeinschaft haben: Während die Einhaltung der Regeln des Strassenverkehrs erzwungen werden muss, weil mit dem Betrieb eines Autos grundsätzlich grosse Gefahren für die (übrigen) Verkehrsteilnehmer verbunden sind, sind die Gefahren bei Verletzung von Regeln an einer Kasse eines Kaufhauses nicht so gravierend, dass der Staat mit Zwang reagieren müsste. Daraus lässt sich die grundlegende Definition des Begriffes «Recht» ableiten. Regeln, deren Einhaltung durch die Gemeinschaft erzwungen wird, indem sie bei deren Verletzung dem Regelbrecher rechtliche Nachteile androht, zählen wir zum Recht. Man nennt solche Regeln «Rechtsregeln». Man spricht von Rechtsregeln im Gegensatz zu Regeln der «Moral», der «Sitte» oder des «Anstandes». Die Gesamtheit aller Rechtsregeln bezeichnet man als «Rechtsordnung» oder «objektives Recht» oder kurz als «Recht». 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Der Nachteil, welcher dem Regelbrecher angedroht wird, besteht manchmal in einer Strafe, die der Staat gegen den Regelbrecher ausspricht. In sehr vielen Fällen besteht der Nachteil nur in der Pflicht, einem anderen z. B. dem Vertragspartner oder dem Geschädigten den zugefügten Nachteil in Form von Geld oder einer Ersatzleistung auszugleichen. So ist die Verletzung eines Vertrages für sich alleine in der Regel nicht strafbar, hat jedoch Schadenersatzpflichten zur Folge (Art. 97 OR). Gelegentlich hat die Verletzung einer Regel nicht einmal Schadenersatzpflichten zur Folge, sondern bewirkt lediglich, dass der Regelverletzer ein ihm an sich zustehendes Recht verliert. a) Franz X. beschädigt mit Absicht die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? b) Franz X. beschädigt versehentlich die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? c) Franz X. verkauft ein Auto, dessen Stossdämpfer beschädigt sind, an Xaver Y. Welche rechtlichen Nachteile hat Franz X. zu befürchten? d) Franz X. kauft einen Toaster. Einen Garantieschein hat er nicht. Nach drei Monaten packt er den Toaster aus und stellt fest, dass bei diesem ein Haltegriff fehlt. Welche rechtlichen Nachteile hat der Verkäufer des Toasters zu befürchten? Beachten Sie Art. 201 und Art. 205 OR. Aufgabe 1.2
18 22 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1.4 Bildung von Rechtsregeln Welche Regeln von solcher Bedeutung sind, dass ihre Einhaltung erzwungen werden muss, hängt von wirtschaftlichen Umständen, dem technischen Fortschritt, von Traditionen und letztlich auch von politischen, religiösen und sittlichen Vor stel lun gen ab, die von einer Mehrheit der Rechtsunterworfenen geteilt werden. So kann es notwendig werden, dass die unbeschränkte Nutzung eines Gutes deshalb reglementiert werden muss, weil das Gut knapp zu werden beginnt (z. B. Bauland, sauberes Wasser). Ebenso ist es denkbar, dass neue Rechtsregeln geschaffen werden müssen, weil neue Gefahren (z. B. Atomkraft, Gewässerverschmutzung) oder neue technische Möglichkeiten auftauchen (z. B. Drachenfliegen, Autofahren). Die Rechtsgeschichte kennt auch Beispiele dafür, dass veränderte Anschauungen der Mehrheit der Rechtsunterworfenen zu neuen Regeln geführt haben (z. B. Einführung von Pässen und damit verbunden die Beschränkung des Reiseverkehrs; das Verbot des Gebrauches von Hanf als Rauschmittel). Aufgabe 1.3 Für die Zugehörigkeit einer Rechtsregel zur Rechtsordnung ist dagegen nicht entscheidend, ob sie schriftlich aufgezeichnet ist oder nicht. Mündlich überlieferte Rechtsnormen zählen genauso zur Rechtsordnung wie schriftlich festgehaltene. Die Kantone Uri und Nidwalden kannten bis zum Inkrafttreten des heute gültigen gesamtschweizerischen Strafgesetzbuchs (Inkrafttreten am 1. Januar 1942/Art. 401 StGB) kein geschriebenes Strafrecht, sondern nur ein mündlich überliefertes «Gewohnheitsstrafrecht». Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Tötung eines Menschen im Kanton Uri bis zum 31. Dezember 1941 erlaubt gewesen wäre. a) Im Jahre 1925 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für die Schaffung einer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geschaffen. Welches dürf te der Grund dafür gewesen sein? b) Im Jahre 1969 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für ein Raumpla nungsgesetz geschaffen. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? c) Im Jahre 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der Bundes verfas sung eingeführt. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? 1.5 Aufbau von Rechtsregeln Rechtsregeln sind meist gleich aufgebaut: Sie sagen in abstrakter Weise, welche rechtlichen Folgen ein bestimmter Sachverhalt hat. So bestimmt Art. 257d Absatz 2 OR, dass die Nichteinhaltung bestimmter Pflichten des Mieters dem Vermieter das Recht gibt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vertraglichen Fristen aufzulösen. Die Nichteinhaltung der mietvertraglichen Pflichten in diesem Beispiel wird «Tatbe stand» genannt, während das sich daraus ergebende Recht auf fristlose Auflösung des Vertrages als «Rechtsfolge» bezeichnet wird.
19 23 Bezahlt der Mieter die Miete nicht (Tatbestand) bewirkt kann der Vermieter den Vertrag ausserhalb der vertraglichen Fristen auflösen (Rechtsfolge) 1.6 Auslegung von Rechtsregeln Im Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter Anweisungen zur Auslegung: Danach hat sich der Richter bei der Rechtsanwendung zunächst an den Wortlaut und seine Aus legung (Grammatik, Bedeutung eines Wortes) zu halten. Gibt der Wortlaut für einen Sachverhalt keine Lösung, muss durch Auslegung der Sinn und Zweck des Gesetzes ermittelt werden (historische Meinung des Ge setz ge bers, Sinn des Rechtssatzes). Art. 1 Absatz 1 ZGB legt keinen Vorrang des Wortlautes vor den anderen Möglichkeiten der Auslegung fest, sondern erkennt alle als gleichwertig an. Findet der Richter weder aufgrund des Wortlautes noch aufgrund der anderen Möglichkeiten der Auslegung passende Rechtssätze, soll er nach Gewohnheitsrecht entscheiden. Gewohnheitsrecht ist allerdings im schweizerischen Zivilrecht nur noch selten zu finden. Erst wenn sich kein Gewohnheitsrecht findet, kann der Richter eine eigene Regel aufstellen. Über der Eingangstür eines Männerklosters steht der Satz: «Niemals soll der Fuss eines Weibes diese Schwelle betreten.» Der Mönch X. nimmt seine Geliebte mit auf sein Zimmer, indem er sie über die Schwelle trägt. Aufgabe 1.4 Hat der Mönch gegen die Regel verstossen? Urteilen Sie. 1.7 Technik der Rechtsetzung In unserem Rechtskreis wird heute normalerweise eine Rechtsregel in einen Rechts satz gefasst. Ein oder mehrere thematisch eng zusammengehörende Rechtssätze werden in einem Artikel oder einem Paragraphen zusammengefasst. Dabei verwenden die eher französisch geprägten Rechtsordnungen «Artikel», die eher deutsch geprägten Rechtsordnungen hingegen «Paragraphen». In der Schweiz werden auf Bundesebene ausschliesslich Artikel, in einer Reihe von Kantonen (z. B. Zürich/Aargau/beide Basel) für die kantonale Gesetzgebung Paragraphen verwendet. Jeder Artikel oder Paragraph erhält eine arabische Nummer. Verschiedene Artikel oder Paragraphen, die ein Thema mehr oder weniger abschliessend regeln, werden in Kodifikationen zusammengefasst. Im schweizerischen Privatrecht bildet z. B. das ZGB eine
20 24 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln solche Kodifikation. Weitere Beispiele von Kodifikationen sind das Straf gesetz buch (StGB), das Bankengesetz (BaG) und das Obligationenrecht (OR), wobei das letztere als Teil des ZGB gilt. Wird nach Erlass einer Kodifikation ein Artikel neu eingefügt, erhält dieser zusätzlich zur Nummer einen Buchstaben oder den lateinischen Ausdruck für «erstens», «zweitens», «drittens» etc. Ein solcher nachträglich eingefügter Artikel ist immer ein vollwertiger eigener Artikel. Rechtssätze können verschiedenen hierarchischen Stufen angehören. Die grundlegendsten Rechtssätze sollten in der Verfassung stehen, während die etwas weniger wichtigen in Gesetzen geregelt werden. Zuunterst in der Hierarchie steht die Verordnung. Eine Verordnung wird meist von der Regierung erlassen. In einzelnen Kantonen geschieht der Erlass häufig durch das Parlament, seltener werden Verordnungen durch die Verwaltung oder sogar durch Gerichte erlassen. Widersprechen sich zwei Rechtssätze, hat grundsätzlich der hierarchisch höhere Vorrang.
21 25 2 Rechtsanwendung Das objektive Recht besteht aus einer Reihe von geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsregeln. Diese Rechtsregeln geben noch keine konkrete Auskunft darüber, welche Rechte und Pflichten eine ganz bestimmte Person in einer bestimmten Situation hat. Die Rechtsregeln und auch die Rechtsordnung regeln also nicht den Einzelfall, sondern es sind generell-abstrakte Regeln. Aus der Rechtsordnung lässt sich jedoch häufig ein einer ganz bestimmten Person zustehendes Recht ableiten. Man bezeichnet solche Rechte als «subjektive Rechte» und stellt sie als Gegensatz zu den «objektiven Rechten» der Rechtsordnung also dar. Die Feststellung von Rechten einer bestimmten Person im Einzelfall ist Aufgabe der Rechtsanwendung. Bei der Rechtsanwendung geht es demnach in erster Linie darum, aufgrund der Normen des objektiven Rechts zu entscheiden, welche Rechte und Pflichten einer bestimmten Person aufgrund einer bestimmten Situation zustehen. Diese Aufgabe wird teilweise von Gerichten und teilweise von Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Die Rechtsanwendung bedient sich also der Subsumtion und soweit nötig der Lückenfüllung. a) X. arbeitet bei der Bank Y. Bezüglich Lohnzahlung bestehen keine Absprachen. Suchen Sie zur Frage der Lohnzahlungspflicht eine Norm des objektiven Rechts (Art. 319 ff. OR), und suchen Sie das sich daraus für X. ergebende subjektive Recht gegenüber seiner Arbeitgeberin. b) Y. ist Eigentümer eines Hauses mit Garten. Eines Nachts kommt eine Jugendgruppe und stellt ihre Zelte in seinem Garten auf. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, aus der sich das subjektive Recht von Y. ergibt, wonach die Jugendgruppe ohne seine Zustimmung nicht im Garten zelten darf (Art. 641 ff. ZGB). c) Y. besitzt einen Wagen. Eines Tages schlägt ihm der Nachbar X. versehentlich mit der Spitzhacke die Windschutzscheibe ein. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, die Y. das subjektive Recht gibt, den ihm entstandenen Schaden von X. ersetzen zu lassen (Art. 41 ff. OR). Aufgabe Subsumtion Subsumtion bedeutet, dass aus der Rechtsordnung eine oder mehrere Regeln gesucht werden, welche auf den vorliegenden konkreten Einzelfall angewendet werden können und aus welchen sich ein bestimmtes Recht für eine bestimmte Person ergibt. Im Unfallversicherungsgesetz des Staates X. steht der Rechtssatz: «Wer einen Unfall erleidet, dem bezahlt die Unfallversicherungsanstalt den entstandenen Schaden.» Legen Sie den Begriff «Unfall» aus und subsumieren Sie die folgenden Sachverhalte. Aufgabe 1.6
22 26 Teil 1 Die Rechtsordnung 2 Rechtsanwendung a) A. beisst sich beim Essen einer Zuger Kirschtorte einen Zahn an einem Kirschstein aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. b) A. beisst sich beim Essen eines Landjägers an einem Knorpelstück einen Zahn aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. c) A. erleidet einen Herzinfarkt und muss sofort ins Krankenhaus. Arzt- und Krankenhauskosten belaufen sich auf mehr als Franken. d) A. zieht sich beim Essen eines Eierbrötchens eine Salmonellenvergiftung zu. Die Behandlungskosten liegen bei 1500 Franken. 2.2 Lückenfüllung Es ist keinem Gesetzgeber möglich, für jeden denkbaren Sachverhalt eine Rechtsregel aufzustellen. Häufig findet sich daher in der Rechtsordnung keine Regel, die auf den zu beurteilenden Sachverhalt passt. Wo keine Norm auffindbar ist, schaffen die rechtsanwendenden Behörden selber eine Norm (Richterrecht oder Verwaltungspraxis). Sie schaffen also eine eigene Regel, welche Teil der Rechtsordnung werden kann. Für das Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter die Anweisung, sich zunächst an den Wortlaut und die Auslegung einer Rechtsregel zu halten und den ihm vorliegenden Sachverhalt daraufhin zu prüfen, ob er sich darunter subsumieren lässt. Wenn der Richter keine passende Regel findet, sucht er nach Gewohnheitsrecht. Aufgabe 1.7 Erst wenn der Richter weder unter den geschriebenen Regeln noch im ungeschriebenen Gewohnheitsrecht eine vernünftige Lösung für den konkreten Sachverhalt findet, soll er eine eigene Regel aufstellen also Richterrecht schaffen. Bei der Aufstellung einer solchen Regel hat er sich an die Rechtslehre (Kommentierung und wissenschaftliche Bearbeitung der Gesetze und Rechtsprechung) und an die Überlieferung (bewährte Entscheide der Gerichte) zu halten. Art. 4 ZGB weist den Richter überdies an, nach Recht und Billigkeit zu urteilen, wo er nach freiem Ermessen zu entscheiden hat. Damit wird ihm aufgetragen, bei seiner Entscheidung vor allem darauf zu achten, dass sich das Resultat seiner Entscheidung in die Rechtsordnung einfügt und nach den mehrheitlich vertretenen Anschauungen der Rechtsunterworfenen als «gerecht» gilt. In einer Stadt gibt es eine Bäckerei, die sich in einer engen Gasse befindet. Der Eigentümer des Nachbarhauses muss seine Liegenschaft renovieren. Zu diesem Zweck stellt er mit Erlaubnis der Gemeinde in der engen Gasse ein Gerüst auf. Obwohl der Zugang zur Bäckerei nach wie vor ohne Weiteres möglich ist, geht der Umsatz der Bäckerei massiv zurück. Die Bäckerei möchte Schadenersatz. Prüfen Sie, ob Art. 679 ZGB angewendet werden kann, und urteilen Sie.
Teil 1: Die Rechtsordnung
Teil 1: Die Rechtsordnung 1. Rechtsregeln 16 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht 16 1.2 Begriff der Rechtsregel 16 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel 17 1.4 Bildung von
MehrTeil 1: Die Rechtsordnung
Teil 1: Die Rechtsordnung 1. Rechtsregeln 16 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht 16 1.2 Begriff der Rechtsregel 16 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel 17 1.4 Bildung von
MehrAllgemeine Rechtskunde 1
Thomas Gattlen Allgemeine Rechtskunde 1 Grundlagen des Privatrechts 3 Vorwort Vor 16 Jahren hatte ich mein erstes Vorwort für das Lehrbuch «Allgemeine Rechtskunde» zu verfassen. Das wenige Monate später
MehrGrundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen
Recht und Steuern Rechtskunde Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen Lucien Gehrig und Thomas Hirt Rechtskunde 2002-2003 digitalisiert durch: IDS Luzern Rechtskunde Inhaltsverzeichnis
MehrRecht Wesen Beispiel Objektives Recht
Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,
MehrLeistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil
Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) Leistungsziele und W&G1 RK Seite 1 mit integriertem Basiskurs 1. Lehrjahr 1. Semester 1 Lektion je Woche Leitidee
MehrLernziele Einführung ins Recht
Lernziele Einführung ins Recht 01.11.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? Seite 3 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung Seite 3 3 Von der Arbeit mit Gesetzen Seite 3
MehrZGB Kommentar. Schweizerisches Zivilgesetzbuch
ZGB Kommentar Schweizerisches Zivilgesetzbuch Bearbeitet von Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz, Prof. Dr. Peter Nobel, Prof. Dr. Ivo Schwander, Prof. Dr. Stephan Wolf 2., aktual. Aufl. 2011 2011. Buch.
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und
MehrGrundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht
Grundzüge der Rechtslehre (V 851-0708-00) Übersicht 10. Teil Das Recht der Verträge Privatautonomie Kompetenzordnung Bund Kantone Typisierungen - zwingendes und nachgiebiges Recht - absolute und relative
MehrWozu dient Recht? Verhaltensregeln
Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was
MehrEinführung in das deutsche Recht
Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete
MehrAdrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen
Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des
MehrEinführung in die Rechtslehre
Einführung in die Rechtslehre 1. Einleitung 5 11. Recht als Ordnungssystem 5 12. Grundlagen und Besonderheiten der Rechtsordnung 9 2. Erscheinungsformen des Rechts 16 21. Die Rechtsquellen 16 22. Judikatur
MehrBürgerliches Recht. Lernen ' Üben i ' Wissen. von. Dr. Stefan Perner. Assoziierter Professor an der Universität Wien. Dr.
Bürgerliches Recht Lernen ' Üben i ' Wissen von Dr. Stefan Perner Assoziierter Professor an der Universität Wien Dr. Martin Spitzer Assoziierter Professor an der Universität Wien Gastprofessor an der Wirtschaftsuniversität
MehrDIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.
Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht
MehrDer Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929
Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische Zivilgesetzbuch von 1929 Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) vorgelegt an der Juristischen Fakultät
MehrGrundriss des Eherechts
Cyril Hegnauer em. Professor an der Universität Zürich Peter Breitschmid Dr. iur. Grundriss des Eherechts Vierte, überarbeitete Auflage Stämpfli Verlag AG Bern 2000 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tafeln
MehrHauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung
Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten
MehrNeues Eherecht und Schuldbetreibungsrecht
78 Zürcher Studien zum Verfahrensrecht Herausgegeben im Auftrag der Juristischen Abteilung der Universität Zürich von W. J. Habscheid, R. Hauser, A. Kölz und H. U. Walder saak Meier Dr. iur., Privatdozent
MehrEhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene
MehrEinführung in das portugiesische Recht
Vorlesung Einführung in das portugiesische Recht Zeit: mittwochs, 14-16 Uhr Beginn: 27.04.2016 Ort: Gebäude B4 1 - Seminarraum 0.26 Inhalt: Auf der Grundlage des Römischen Rechts mit Einflüssen anderer
MehrZweiter Teil: Der direkte Anwendungsbereich des Stellvertretungsrechts
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort I A. Abkürzungen X I. Allgemeines X II. Gesetze und Normen XII III. Zeitschriften und Entscheidsammlungen XV B. Abbildungen XVIII Einleitung 1 Erster Teil: Grundlagen 3 Vorbemerkungen
MehrEinführung in das Bürgerliche Recht
Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz
MehrEinführung in das bürgerliche Recht
Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Das Eherecht Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Verlobung und Verlöbnis...
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... 12 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Teil: Das Eherecht.... 19 A. Verlobung und Verlöbnis... 19 B. Die Eheschliessung... 23 C. Die Wirkungen der Ehe... 29 I. Name,
MehrAndrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten
Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier
MehrRechtskunde Sämtliche CD-Inhalte als MindMap zur Übersicht und Lernkontrolle
Sämtliche CD-Inhalte als MindMap zur Übersicht und Lernkontrolle Du kannst es! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Waagrecht 1 In welcher Abteilung erfährst du alles über den Güterstand? 2 Was verbindet Käufer und
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrEinleitungsverfahren
Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren und eigentliches Vollstreckungsverfahren Einleitungsverfahren Vollstreckung vorbereiten, Abklärung Vollstreckbarkeit eines Anspruchs - Betreibungsbegehren - Zahlungsbefehl
MehrLeistungsziele Rechtskunde
Leistungsziele Rechtskunde E-Profil Version vom 14.08.2008 Leistungsziele und W&G Recht Seite 1 E-Profil Leistungsziele und Rechtskunde E-Profil 1 Lektion je Woche während drei Lehrjahren Rechtskunde,
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
in INHALTSVERZEICHNIS Seite Literaturverzeichnis Materialien Abkürzungsverzeichnis VIII XVIII XIX 1. Teil Allgemeines zur Verwaltung und Vertretung 1. Kapitel Die Rechtsstellung des Kindes 1 I. Rechtsfähigkeit
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Rechtsquellen des Schuldbetreibungsrechts... 8
Einleitung 1 Funktion und Natur des Schuldbetreibungsrechts... 1 I. Verwirklichung des materiellen Rechts... 1 II. Zivilprozess und Vollstreckung... 2 III. Das Schuldbetreibungsrecht als besonderer Teil
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung a. Aufgaben des Rechts b. Schweizer Gewalten c. Normhierarchie d. Wie entsteht eine Gesetz e. Aufbau der Rechtsordnung f. Rechtsquellen
MehrEinführung in das liechtensteinische Recht
Roman Capaul Rolf Dubs Einführung in das liechtensteinische Recht Verlag des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes, Zürich Amtlicher Lehrmittelverläg des Fürstentums Liechtenstein Inhaltsübersicht 1.
MehrEinführung in die Rechtslehre
Eführung die Rechtslehre Skript phw / S. Sievi 1. Semester Recht Kapitel 1 Autor: Stefan Furer // phw Eflussfaktoren auf das menschliche Verhalten Moral 3 grundsätzliche Faktoren Moral dividueller Wertmassstab
MehrVom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz
Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Autorenverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 29
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Inhaltsverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 29 Literaturverzeichnis... 49 Häufig zitierte Kommentare und Handbücher... 49
MehrRepetitorium VBR Volkswirtschaftslehre Betriebs-/Rechtskunde
nachhilfe prüfungsvorbereitung lernberatung lern kolleg wissen ist machbar Repetitorium VBR Volkswirtschaftslehre Betriebs-/Rechtskunde Theorie Übungen Aufgaben Lernkolleg 2. Auflage 2012 Alle Rechte vorbehalten.
MehrPatientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin
und Vorsorgeauftrag von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda Einführung o Das neue Erwachsenenschutzrecht / Erwachsenenschutzrechtliche Die o Anforderungen,
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 (LÖSUNGEN) Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrVom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen
Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Geleitwort... 9 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 27 1 Das Grundbuch... 29 1.1 Die Rechtsgrundlagen...
MehrZertifikatslehrgang Recht für Mediziner
Zertifikatslehrgang Recht für Mediziner Modul 1: Einführung Zivilrecht 1. Grundlagen des Zivilrechts Teil- und Nebengebiete des Zivilrechts Aufbau des BGB Anspruchsaufbau und Rechtsfolgenorientierung Auslegung
MehrTeil I Recht übersichtlich: Die Grundlagen 25
Inhaltsverzeichnis Einführung 19 Über dieses Buch 20 Begriffe, die in diesem Buch verwendet werden 21 Konventionen in diesem Buch 21 Was Sie nicht lesen müssen 21 Törichte Annahmen über den Leser 22 Wie
MehrEin Lehr- und Handbuch für Bankfachleute
Ein Lehr- und Handbuch für Bankfachleute Philipp Abegg, Petra Flury-Schmitt, Thomas Gattlen, Alex Geissbühler, Eric Huggenberger und Hanspeter Waldmeyer Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Geleitwort
MehrNr. 260c Grossratsbeschluss über die Anwendung des summarischen Verfahrens bei bundesrechtlichen Zivilstreitigkeiten
Nr. 260c Grossratsbeschluss über die Anwendung des summarischen Verfahrens bei bundesrechtlichen Zivilstreitigkeiten vom 27. Juni 1994* (Stand 1. August 2008) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt
MehrGesellschaft. Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger. Ausgabe B. Handbuch für Lehrpersonen
Peter Schneider, Bettina Meier, Karl Uhr, Christoph Aerni, Bernhard Roten, Bernhard Scheidegger Gesellschaft Ausgabe B Handbuch für Lehrpersonen 4. Auflage 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen
MehrWelche der folgenden Erklärungen trifft auf die Ethik zu? Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an.
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 07 Partnerschaft und Familie Aufgaben zu Ziel G01: Das Zusammenleben von Menschen beinhaltet viele Herausforderungen
MehrAbschluss eines Vertrages
Abschluss eines Vertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Erlaubter Vertragsinhalt
MehrPfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier
Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier 1 EINLEITUNG 2 Zahlungsbefehl (für Forderung, Urteil, Verfügung) Kein Rechtsvorschlag Rechtsvorschlag Forderung Urteil, Verfügung Provisorische Rechtsöffnung Definitive
MehrBGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis
BGB-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen Klunzinger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses 7 I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 8 II. Rechtsgeschäftliche
MehrInhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts
Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...
MehrFachschule Betreibungs und Konkurswesen
Fachschule Betreibungs und Konkurswesen Detaillierte Ausbildungsplanung Grundbildungslehrgang Leitziel: Die Absolventen verfügen über einen kompetenten Umgang mit Kunden des Betreibungs bzw. Konkursamtes;
Mehr18 Jahre und urteilsfähig. Verwandschaft. Bestehende Ehe. Art. 62 ff. ZStV
Konkubinat, Ehe und eingetragene Gegenüberstellung von RA Bernhard Maag, Zürich (caselaw.ch) 26.4.2017 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der
MehrBG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis
BG B-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht - Allgemeiner Teil A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 11. Rechtsgeschäftliche
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1
MehrRechtzeitig klare Verhältnisse schaffen
Rechtzeitig klare Verhältnisse schaffen Rathaus Frauenfeld Donnerstag, 1. Oktober 2015 Referentin: Frau E. Schäppi Themen Ehegüterrecht Erbrecht Bankvollmachten Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Ehegüterrecht
MehrStudienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:
- 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen
MehrEINFÜHRUNG IN DAS RECHT, 1. TEIL PERSONENRECHT
Einführung in das Recht, 1. Teil Personenrecht Seite 1 von 7 EF WR. 3. Kanti Lernblatt zur Prüfung am 22.11.2011 Autor: Version: Veröffentlichung: Linus Metzler 1.0b 20.11.2011 EINFÜHRUNG IN DAS RECHT,
MehrGliederungen des positiven Rechts
Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.
MehrNotwendigkeit einer Rechtsordnung
Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft
MehrEinteilung des bürgerlichen Rechts
Einteilung des bürgerlichen Rechts 14 ABGB: das ABGB von 1811 teilt ein in 1. Teil: Personenrecht ( 15-284): inklusive Familienrecht 2. Teil: Sachenrecht: 285-1341 dingliche Sachenrechte, Sachenrecht ies:
MehrBürgerliches Recht Allgemeiner Teil
Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Arbeitsschwerpunkte im Gesundheits-, Wettbewerbs-, und Medienrecht Materialien im Internet Homepage Fachbereich Rechtswissenschaften www.jura.uni-marburg.de Homepage
MehrNeuerungen im Immobiliarsachenrecht
Neuerungen im Immobiliarsachenrecht Prof. Dr. iur. Christina Schmid-Tschirren Veranstaltung des St.Galler Juristenvereins Mittwoch, 20. Juni 2012, St.Gallen Überblick 1. Einleitung 2. Hauptinhalt der Immobiliarsachenrechtsrevision
MehrMugele: Vertragsrecht
Mugele: Vertragsrecht Dr. Karl Mugele Vertragsrecht Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
MehrFamilienrecht. Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat
Familienrecht Eingetragene Partnerschaft 14 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 15, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel 14 Eingetragene Partnerschaft I. Allgemeines PartG seit 1. Januar
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1
IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt
MehrZusammenleben in der Partnerschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter
MehrWer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?
Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich
MehrVorwort 5 Benutzerhinweis 7
Vorwort 5 Benutzerhinweis 7 I. Arbeiten und Lernen im Recht 15 Was muss ich für die Prüfung wissen? 15 1. Aufbau eines Gesetzes 15 2. Aufbau einer gesetzlichen Vorschrift 16 3. Richtiges Zitieren gesetzlicher
MehrAnalyse des Sachverhalts:
Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XIII Erster Abschnitt: Begriff und System des Privatrechts... 1 A. Das Privatrecht als Teil der Rechtsordnung... 1 I. Die Rechtsordnung... 1 II. Quellen
MehrChristian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich
Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1 Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag
MehrGrundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)
Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben
MehrEinstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 14. Prof. Isaak Meier
Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 14 Prof. Isaak Meier Allgemeines zum Arrest Definition: Vorläufige Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners zur Sicherung
MehrVO Familienrecht SS 2016
VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.
Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue
MehrIV. Methoden der Rechtsvergleichung V. Gang der Untersuchung Kapitel 2 Die allgemeinen Rechtsbeziehungen der Partner...
9 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Kapitel 1 Einführung, historischer Abriss, Forschungsstand und Gang der rechtlichen Untersuchung... 21 I. Einführung... 21 II. Die Erscheinungsformen der
MehrVorlesung Personenrecht HS 2017
Vorlesung Personenrecht HS 2017, M.I.L. (Lund) 20.9. 01.11.2017 Mittwoch, 12.15 13.45 Uhr (ohne Pause) Vorlesungsübersicht Einführung Teil I: Natürliche Personen I. Rechtsfähigkeit II. Handlungsfähigkeit
MehrKriterium Miteigentum (ME) Stockwerkeigentum (StWE)
Kriterium Stockwerkeigentum (StWE) Schema Anteil A Anteil B Anteil A Anteil B Anteil C Gesamteigentum Miteigentümer Mitei A Miteigentümer B Sondernutzungsrecht Gesamteigentümer A Gesamteigentümer B Gesetzliche
MehrFamilienrecht Vorlesung 5. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 4 Allgemeine Ehewirkungen Namensrecht und Zwangsvollstreckung Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 25. November 2010 Notar Dr. Christian Kesseler
MehrA. Grundlagen. I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht. II. Das BGB im Überblick
A. Grundlagen I. Juristisches Arbeiten im Zivilrecht 1. Das Arbeitsmittel Gesetz 2. Der Anspruchsaufbau 3. Der Gutachtenstil als Falllösungstechnik II. Das BGB im Überblick 1. Grundfragen 2. Systematik
MehrAbschluss eines Kaufvertrages
Abschluss eines Kaufvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Kaufvertrag
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV
Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 13 A. Materielles Familienrecht... 13 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 15 C. Verfahrensrecht... 16 III. Übersicht
MehrKindes- und Erwachsenenschutzrecht
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 1 Das neue Erwachsenenschutzrecht In Kraft seit 1. Januar 2013 148 KESB lösen 1'414 Vormundschaftsbehörden ab Stärkung der privaten Vorsorge und der Selbstbestimmung
MehrRechtskunde für Kaufleute
Rechtskunde für Kaufleute Von Sabine Klamroth Reinhard Walter Inhaltsverzeichnis Seite A. Kaufmann und Recht 7 B. Rechtsquellen " 8 I. Öffentliches Recht Privatrecht 8 II. Das deutsche Zivilrecht und seine
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht a. Entstehung einer Obligation b. Obligation aus unerlaubter Handlung c. Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung d. Obligation aus Geschäftsführung
MehrHerzlich willkommen. zur. Rechtskunde. Kursleitung: Heinz T. Stadelmann lic. iur. Fürsprecher. Organisation und Spielregeln
Herzlich willkommen zur Rechtskunde Kursleitung: Heinz T. Stadelmann lic. iur. Fürsprecher 1 Organisation und Spielregeln 1. Lehrbuch Rechtskunde 2. Praktische Übungen 3. Vorbereiten des Lernstoffes auf
MehrDer Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016
Der Vorsorgeauftrag Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen 27. Oktober 2016 VORSCHAU AUF DIE NÄCHSTEN 45 MINUTEN Einleitung Welche Probleme kann der Vorsorgeauftrag lösen? Beteiligte Wer beauftragt wen?
MehrAbkürzungsverzeichnis... XV
Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 11 A. Materielles Familienrecht... 11 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 13 C. Verfahrensrecht... 14 III. Übersicht
MehrAKAD Hochschule für Berufstätige Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Fach: Wirtschaftsrecht Lösungen Serie A
Aufgabe 1 (3 Punkte / 5') Vertrag gemäss Art. 184 ff. OR (1/2 + 1/2) Unerlaubte Handlung gemäss Art. 41 OR (1/2 + 1/2) Ungerechtfertigte Bereicherung gemäss Art. 62 ff. OR (1/2 + 1/2) Aufgabe 2 (4 Punkte
MehrDer vulnerable Urteilsunfähige
Der vulnerable Urteilsunfähige ROGGO Antoine PD Dr. med. Dr. iur. FMH Chirurgie und FMH Intensivmedizin Agenda Allgemeine Informationen Der vulnerable Urteilsunfähige Vorsorgeauftrag versus Patientenverfügung
MehrDie Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes
Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes Mag. iur. rer. oec. Dr. iur. Albert Kaufmann 2012 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Einleitung Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14
Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 13 2. Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14 3. Geltungsbereich 14 3.1 Begriffe 14 3.1.1 Wohnräume 14 3.1.2 Geschäftsräume 15 3.2 Mitvermietete Sachen 15 3.3 Ferien
MehrBGB I: Vertragsrecht
Kompass Recht BGB I: Vertragsrecht Schuldrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil von Dr. Michael Beurskens 1. Auflage BGB I: Vertragsrecht Beurskens schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
Mehr