Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht

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1 Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht a. Entstehung einer Obligation b. Obligation aus unerlaubter Handlung c. Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung d. Obligation aus Geschäftsführung ohne Auftrag e. Obligation aus Vertrag f. Die Wirkung einer Obligation g. Das Erlöschen einer Obligation

2 a. Entstehung einer Obligation K2 Obligationen entstehen Durch Rechtsgeschäft Von Gesetzes wegen Einseitiges Rechtsgeschäft Vertrag (zweiseitiges Rechtsgeschäft) Unerlaubte Handlung Ungerechtfertigte Bereicherung Geschäftsführung ohne Auftrag 2

3 b. Obligation aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff) I. Übersicht II. Verschuldenshaftung Schaden Adäquater Kausalzusammenhang Widerrechtlichkeit Verschulden Höhe des Schadenersatzes III. Kausalhaftung Einfache Kausalhaftung Gefährdenshaftung 3

4 I. Übersicht Haftungsarten Ausservertragliche Haftung Vertragliche Haftung Verschuldenshaftung Kausalhaftung Einfache Kausalhaftung Gefährdenshaftung 4

5 II. Verschuldenshaftung Art. 41 OR Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet. Tatbestandsmerkmale Schaden Adäquater Kausalzusammenhang Widerrechtlich-keit Verschulden 5

6 Schaden Vermögenseinbusse Verminderung der Aktiven Vergrösserung der Passiven Entgangener Gewinn 6

7 Adäquater Kausalzusammenhang 7

8 Widerrechtlichkeit Bernhard Krättli 8

9 Verschulden 9

10 Verschulden Objektive Voraussetzung Subjektive Voraussetzung Vorsätzlich Setzt Urteilsfähigkeit voraus Fahrlässig Schuldhafte Herbeiführung der Urteilsunfähigkeit 10

11 Höhe des Schadenersatzes Wer Ersatz beansprucht, muss Schaden beweisen! Grösse des Verschuldens Reduktionsgründe Selbstverschulden des Geschädigten Konstitutionelle Prädisposition Gefälligkeitshandlung 11

12 III. Kausalhaftung Kausalhaftung Einfache Kausalhaftung Gefährdenshaftung 12

13 Einfache Kausalhaftung Haftung des Geschäftsherrn (Art. 55 OR) Haftung des Tierhalters (Art. 56 OR) Haftung des Familienoberhauptes (Art. 333 ZGB) Haftung des Werkeigentümers (Art. 58 OR) Billigkeitshaftung des Urteilsunfähigen (Art. 54 Abs. 1 OR) Produktehaftung (BG über die Produktehaftung) 13

14 Gefährdenshaftung Haftpflicht des Motorfahrzeughalters (SVG) Haftpflicht des Luftfahrzeughalters (Luftfahrtsgesetz) Haftung der Eisenbahnen (Eisenbahnhaftpflichtgesetz) Haftung des Reeders für See- und Binnenschiffe (Schifffahrtsgesetz) Haftpflicht des Betriebsinhabers einer elektrischen Anlage Haftpflicht des Inhabers einer Atomanlage (Atomgesetz) Bernhard Krättli 14

15 c. Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung Art. 62 OR unterscheidet drei Fälle Vermögenszuwendung ohne jeden gültigen Rechtsgrund Nicht verwirklichten Rechtsgrund Nachträglich weggefallenen Rechtsgrund 15

16 d. Obligation aus Geschäftsführung ohne Auftrag Geschäftsherr Handlungsunfähig oder ortsabwesend Geschäftsführer 16

17 e. Obligation aus Vertrag I. Einzelne Vertragsverhältnisse II. Vertragsabschluss III. Widerruf IV. Form der Verträge V. Vertragsfreiheit VI. Nichtige Verträge VII. Anfechtbare Verträge VIII. Checkliste für die Entstehung einer Obligation aus Vertrag 17

18 I. Einzelne Vertragsverhältnisse K2 Verträge auf Herstellung, Kauf und Lieferung Verträge des Obligationenrechts mit Ausformungen der Praxis Verträge auf Arbeitsleistung Verträge auf Gebrauchsüberlassung Vertragliche Grundlagen des Zahlungsverkehrs Kaufvertrag Arbeitsvertrag Miete Kredit und Konsumkredit Werkvertrag Einfacher Auftrag Pacht Anweisung Alleinvertriebsvertrag Verträge des kaufmän-nischen Hilfsgewerbes Leasing Bankgarantie Franchisevertrag Mäklervertrag Lizenzvertrag Dokumentarakkreditiv Sukkzessivlieferungs-vertrag Agenturvertrag Gebrauchsleihe Dokumentarinkasso Kommission Darlehen Factoring Forfaitierung 18

19 II. Vertragsabschluss (1) K2 Anfrage (Offerte einholen) Antrag, Offerte, Angebot Gegenantrag Käuferin Gegenantrag Verkäufer Annahme, Akzept, Konsens 19

20 II. Vertragsabschluss (2) K2 Käuferin Verkäufer 20

21 II. Vertragsabschluss (3) K2 Antragsfristen Verbindlich (jedes Angebot ist grundsätzlich verbindlich) Unverbindlich (klarer Ausdruck des Antragstellers) unbefristet befristet Antrag unter Anwesenden Antrag unter Abwesenden 21

22 II. Vertragsabschluss (4) Art der Willensäusserung (Art. 1 Abs. 2 OR) ausdrückliche stillschweigende 22

23 III. Widerruf Aufhebungsvertrag Kündigung Rücktrittsrecht Haustürgeschäft (7) Richterliches Urteil Anfechtung 23

24 IV. Form der Verträge Formfreie Formale Mündlich per Handschlag Stillschweigend Schriftlich Einfache Schriftlichkeit Qualifizierte Schriftlichkeit mit öffentlicher Beurkundung Registereintrag öffentliche Beurkundung und Registereintrag 24

25 V. Vertragsfreiheit Grundsatz der Vertragsfreiheit Art. 19 OR Abschlussfreiheit (kein Zwang einen Vertrag einzugehen) Partnerwahlfreiheit (frei Wahl mit wem) Aufhebungsfreiheit (aufheben durch Vereinbarung) Inhaltsfreiheit (Beliebiger Inhalt) 25

26 VI. Nichtig Verträge K2 unmöglich widerrechtlich unsittlich Objektive Unmöglichkeit (z.b.: der Verkauf eines abgebrannten Hauses etc.) Gegen das Recht verstossend (z.b.: Auftragsmord, Verpflichtung Geschäftsgeheimnisse zu verraten, etc.) Gegen herrschende Moral und Sitte (z.b.: Abreden bei Wettkämpfen, Schweigegeld-Vertrag, etc.) 26

27 VII. Anfechtbare Verträge Anfechtungsgründe K2 Übervorteilung (Art. 21 OR) Erklärungsirrtum (Art. 24 Ziff. 1-3 OR) Wesentlicher Irrtum (Art. 23 ff OR) Grundlagenirrtum (Art. 24 Ziff. 4 OR) Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR) Furchterregung (Drohung) (Art. 29 f. OR) 27

28 VIII. Checkliste für die Entstehung einer Obligation aus Vertrag K2 Voraussetzung Rechtsfolge Nein Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung? Kein Konsens Handlungsfähigkeit? Keine Rechtswirkung Ja Formvorschriften? Nichtigkeitsgrund? Formungültigkeit Nichtigkeit Anfechtungsgrund? Einseitige Unverbindlichkeit Obligation entstanden 28

29 f. Wirkung einer Obligation (1) Erfüllung der Obligation (Art. 68 ff OR) Regelt wer soll, wem, was, wann, wo leisten. (dispositives Recht) 29

30 f. Wirkung einer Obligation (2) Störungen bei der Erfüllung von Obligationen; (Art OR) Leistungsstörungen Verzug: Schuldner ist schadenersatzpflichtig Schuldner haftet für zufälligen Untergang des geschuldeten Gegenstandes Gläubiger kann dem Schuldner eine Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Danach hat er Wahlrecht zwischen: o Beharren auf Erfüllung o Verzicht auf Erfüllung o Rücktritt vom Vertrag Schlechterfüllung: Gläubiger kann Schadenersatz fordern. Beim Kaufvertrag: o Rückgängigmachung o Preisnachlass o Ersatzlieferung Nichterfüllung: Gläubiger kann Schadenersatz fordern Art. 97 OR Ist die vertragsgemässe Erfüllung noch möglich, kommt der Schuldner in Verzug 30

31 g. Erlöschen einer Obligation Übereinkunft (Art. 115 OR) Neuerung (Art. 116 OR) Vereinigung (Art. 118 OR) Unmöglichwerden einer Leistung (Art. 119 OR) Verrechnung (Art. 120 OR) Verjährung (Art. 127 ff OR) 31

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