Abschluss eines Vertrages

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abschluss eines Vertrages"

Transkript

1 Abschluss eines Vertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften

2 Erlaubter Vertragsinhalt Nicht unmöglich Nicht widerrechtlich Nicht gegen die guten Sitten verstossend

3 Gesetzliche Formen Einfache Schriftlichkeit Qualifizierte Schriftlichkeit Öffentliche Beurkundung Eintrag in öffentliches Register

4 Vertragsfreiheit Inhaltsfreiheit Partnerwahlfreiheit Gesetzliche Schranken Abschlussfreiheit Formfreiheit Aufhebungsfreiheit

5 Antrag und Annahme Partei A Offerent 1. Antrag Partei B 2. Annahme Akzeptant

6 Verschiedene Arten von Anträgen Antrag Verbindlich Unverbindlich Befristet Unbefristet Unter Anwesenden Unter Abwesenden

7 Willensbildung und Willenserklärung Partei A Willensbildung Willenserklärung Willenserklärung Partei B Willensbildung

8 Arten von Willensmängeln Willensmangel Wesentlicher Äusserungsirrtum Mangelhafte Willensbildung Grundlagenirrtum Absichtliche Täuschung Furchterregung Übervorteilung

9 Folgen von Willensmängeln Willensmangel Irrtum (OR 23 ff.) Absichtliche Täuschung (OR 28) Furchterregung (OR 29 f.) Motivirrtum OR 24 II Erklärungsirrtum OR 24 I Ziff. 1-3 Grundlagenirrtum OR 24 I Ziff. 4 Unwesentlich Wesentlich Vertrag beidseitig verbindlich Vertrag einseitig unverbindlich

10 Erklärungs- und Grundlagenirrtum Erklärungsirrtum OR 24 I Ziff. 1-3 Grundlagenirrtum OR 24 I Ziff. 4 Wille mängelfrei gebildet Wille mangelhaft kundgegeben Wille mangelhaft gebildet Wille mängelfrei kundgegeben Keine Übereinstimmung Wille - Erklärung Übereinstimmung Wille - Erklärung

11 Willensmängel Partei A Willensbildung Willenserklärung Erklärungsirrtum Täuschung, Drohung Motivirrtum Übervorteilung Willenserklärung Partei B Willensbildung

12 1 Liegt eine übereinstimmende Willensäusserung vor? Gültigkeit eines Vertrages 1 Nein Kein Vertrag Ja 2 Sind die Parteien vertragsfähig? 2 Nein Nichtigkeit Ja 3 Ist die Form eingehalten worden? 3 Nein Nichtigkeit Ja 4 Ist der Inhalt zulässig? 4 Nein Nichtigkeit 5 Ja Liegt kein Willensmangel vor? Ja 5 Nein Mängelfreier Vertrag Einseitige Unverbindlichkeit

13 Vertragsarten Verhältnis zum Gesetz Nominatverträge Innominatverträge Zahl der Leistungspflichtigen Einseitiger Schuldvertrag Zweiseitiger Schuldvertrag Vollkommen Unvollkommen Verhältnis zur Zeit Einfacher Schuldvertrag Dauerschuldverhältnis

14 Entstehungsgründe für Obligation Entstehung durch Vertrag OR 1 ff. Entstehung durch unerlaubte Handlung OR 41 ff. Entstehung durch ungerechtfertigte Bereicherung OR 62 ff.

15 Erfüllung eines Vertrages Partei A Partei B Schuldner Gläubiger Pflicht zur Leistung Recht auf Leistung Pflicht zur Zahlung Recht auf Zahlung Gläubiger Schuldner

16 Aspekte der Vertragserfüllung Schuldner Vereinbarte Leistung Nicht persönlich Persönlich Stückschuld Gattungsschuld Gläubiger Schuldner Bringschuld Holschuld sofort

17 Gegenstand und Ort der Erfüllung Gegenstand Geldschuld Stückschuld Gattungsschuld Ort Bringschuld Ortsschuld Holschuld OR 74 II Ziff. 1 OR 74 II Ziff. 2 OR 74 II Ziff. 3

18 Erfüllungsstörungen Erfüllungsstörungen Auf Seite des Schuldners Auf Seite des Gläubigers Nichterfüllung Schlechterfüllung Schuldnerverzug Gläubigerverzug

19 Schadenersatzpflicht 1) Verletzung einer Vertragspflicht Nichterfüllung Schlechterfüllung 2) Schaden beim Gläubiger Verringerung Aktiven Vergrösserung Passiven Entgangener Gewinn Positives / negatives Vertragsinteresse 3) Adäquat kausaler Zusammenhang 4) Verschulden des Schuldners Keine Exkulpation Schadenersatzpflicht

20 Nichterfüllung eines Vertrages 1. Anfängliche + objektive 2. Nachträgliche + unverschuldete 3. Nachträgliche + verschuldete Unmöglichkeit Bei 1 ==> Nichtigkeit! Bei 2 ==> Erlöschen der Forderung Bei 3 ==> Schadenersatzpflicht Schlechterfüllung Verzug ==> Schadenersatzpflicht ==> Schadenersatzpflicht ==> Verzugszins

21 Unmöglichkeit Unmöglichkeit ursprünglich nachträglich objektiv subjektiv subjektiv objektiv Vertrag nichtig Vertrag gültig Bei Verschulden des Schuldners: Schadenersatz Bei unverschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit: Obligation erloschen

22 Der Verzug im Speziellen Fälligkeit (Fixgeschäft) Mahnung (Mahngeschäft) Verzug Schadenersatzpflicht Verzugszins Nachfrist Wahlrecht Gläubiger Beharren auf Erfüllung + Schadenersatz wegen Verspätung Verzicht auf nachträgliche Erfüllung + Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder wegen Vertragsrücktritt

23 Erlöschen von Obligationen Erfüllung der Obligation Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft Nachträgliche, unverschuldete Unmöglichkeit der Leistung Verrechnung

24 Verrechnung Verrechnender (Kompensant) Verrechnungsforderung Hauptforderung Verrechnungsgegner (Kompensat) Existenz zweier Forderungen Gegenseitigkeit Gleichartigkeit Fälligkeit Verrechnungserklärung

25 Verjährung Forderung besteht bis zur Erfüllung Forderung rechtlich durchsetzbar Vertragsabschluss: Obligation entsteht Verjährung Zeit

26 Verjährungsfristen Verjährungsfristen Unverjährbar Grundpfandgesicherte Forderung, Erbteilungsanspruch 10 Jahre Grundnorm: alle Forderungen, die nicht anders geregelt sind 5 Jahre Periodische Leistungen (Miete, Zinsen, Lohn), Lieferung Lebensmittel, Handwerksarbeit 2 Jahre Ansprüche aus Versicherungsvertrag 1 Jahr Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung

27 Lebenslauf eines Vertrages Informationsaustausch Verhandlungen Vertragsabschluss Vertragserfüllung Unverbindliche Informationen Austausch von Offerten und Gegenofferten Einigung über Vertragsinhalt Erfüllung der Verpflichtungen Zeit Obligationen entstehen Obligationen erlöschen

28 Zession Bestehende Forderung Zedent alter Gläubiger Zessionsvertrag Abtretung der Forderung Erwerb der bestehenden Forderung Zessionar neuer Gläubiger Schuldner

29 Schuldübernahme Schuldner alter Schuldner Schuldübernehmer neuer Schuldner Bestehende Schuld Schuldübernahmevertrag Übernahme der bestehenden Schuld Gläubiger

30 Stellvertretung Vertreter Vollmacht Vertretene schliesst Vertrag ab Direkte Vertretung: in fremdem Namen Indirekte Vertretung: in eigenem Namen Berechtigung und Verpflichtung durch Obligation Partei A

31 Vollmacht Umfang der Vollmacht Spezialvollmacht Gattungsvollmacht Generalvollmacht Kaufmännische Vollmacht Prokura Handlungsbevollmächtigter Handelsreisender Anzahl der Vertreter Einzelvollmacht Kollektivvollmacht

32 Vertragsbedingungen Eintritt der Bedingung aufschiebend (suspensiv) Entfaltung der Vertragswirkungen Zeit Vertragsabschluss Vertragsabschluss Eintritt der Bedingung Entfaltung der Vertragswirkungen Auflösend (resolutiv) Zeit

33 Hilfspersonenhaftung Haftung für Hilfsperson, falls funktioneller Zusammenhang und hypothetische Vorwerfbarkeit Schuldner Z. B. Werkvertrag Gläubiger Z. B. Arbeitsvertrag oder Werkvertrag Erfüllung durch Hilfsperson Hilfsperson

34 Solidarschuldner A Regress Regress X Gläubiger Aussenverhältnis: Jeder schuldet dem Gläubiger das Ganze; der Gläubiger kann auswählen. B Regress Innenverhältnis: Jeder schuldet gleich viel; interner Ausgleich durch Regress. C Solidarschuldner

35 Aufbau des OR (OR 1 183) Entstehung der Obligation OR 1 67 Allgemeine Bestimmungen Vertrag Unerlaubte Handlung Ungerechtfertigte Bereicherung Wirkung der Obligation OR Erlöschen der Obligation OR Besondere Verhältnisse OR Abtretung von Forderungen OR Erfüllung Folgen der Nichterfüllung Verjährung Verrechnung Aufhebung durch gemeinsame Übereinkunft Solidarität Bedingungen Sicherungen Zession Schuldübernahme

36 Aufbau des OR (OR ) Die einzelnen Vertragsverhältnisse Veräusserungsverträge Verträge auf Gebrauchsüberlassung Verträge auf Arbeitsleistung Übrige Verträge Kauf (OR ) Miete (OR g) Arbeitsvertrag (OR ) Hinterlegungsvertrag (OR ) Tausch (OR ) Pacht (OR ) Werkvertrag (OR ) Bürgschaft (OR ) Schenkung (OR ) Gebrauchsleihe (OR ) Verlagsvertrag (OR ) Spiel und Wette (OR ) Darlehen (OR ) Auftrag (OR ) Hier wird ein Vermögensgegenstand (Sache oder Recht) endgültig übertragen. Hier wird ein Vermögensgegenstand nur vorübergehend zum Gebrauch oder zur Nutzung übertragen. Hier erbringt der Leistungsschuldner Dienste oder Arbeit im Interesse des Gläubigers. Hierzu gehört eine ganze Reihe weiterer Verträge.

37 Sicherung der Vertragserfüllung Realsicherheiten Kaution Faustpfand Grundpfand Retentionsrecht Eigentumsvorbehalt Sache oder Geldbetrag Personalsicherheiten Konventionalstrafe Bürgschaft Zession Person mit ihrem Vermögen

38 Einfache Bürgschaft Einfache und Solidarbürgschaft Gläubiger 1. Forderung Hauptschuldner Bürge 2. Erst bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners Solidarbürgschaft Gläubiger 1. Forderung Hauptschuldner Bürge 2. Schon bei erfolgloser Mahnung des Hauptschuldners

Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht

Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht Checkliste zur Falllösung Vertragsrecht I)Anspruchsgrundlage (AG) II)Forderung aus gültigem Grundgeschäft (FAGG) Vertragsverhandlungen Antrag Annahme Gültigkeit

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 2. Obligationenrecht a. Entstehung einer Obligation b. Obligation aus unerlaubter Handlung c. Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung d. Obligation aus Geschäftsführung

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis Teil Auslegung und Ergänzung bzw. Anpassung von Verträgen Teil Inhalt des Vertrags 54

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis Teil Auslegung und Ergänzung bzw. Anpassung von Verträgen Teil Inhalt des Vertrags 54 Inhaltsübersicht Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 16 Literaturverzeichnis 19 1. Teil Grundlagen 21 2. Teil Auslegung und Ergänzung bzw. Anpassung von Verträgen 50

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6

Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 16 Literaturverzeichnis 18 1. Teil Grundlagen 19 A. Grundbegriffe 20 1. Obligation 20 1.1 Forderung 20 1.2 Schuldverhältnis 20 2. Entstehungsgründe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Verzeichnis der Signaturen

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Verzeichnis der Signaturen IX Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Verzeichnis der Signaturen XV XVII XXI Allgemeine Begriffe 1) Geschichtliche Entwicklung des schweizerischen Obligationenrechts im 19., 20. und 21. Jahrhundert

Mehr

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht

Mehr

Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung

Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung 1 Zusammenfassung EFZ Entstehung von Obligationen / Vertragserfüllung è Obligation (3.5.1.2) I. Sie können anhand eines gegebenen Gesetzesaktikels die Tatbestandmerkmale und die Rechtsfolgen ableiten.

Mehr

Lernziele Einführung ins Recht

Lernziele Einführung ins Recht Lernziele Einführung ins Recht 01.11.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? Seite 3 2 Vom Aufbau unserer Rechtsordnung Seite 3 3 Von der Arbeit mit Gesetzen Seite 3

Mehr

Repetitorium Obligationenrecht Allgemeiner Teil

Repetitorium Obligationenrecht Allgemeiner Teil Martin Aebi / Michael Fischer Repetitorium Obligationenrecht Allgemeiner Teil Kurz gefasste Darstellung mit Schemata, Übungen und Lösungen, ohne ausservertragliches Haftpflichtrecht, überarbeitete Auflage

Mehr

Entstehung und Erfüllung von Obligationen

Entstehung und Erfüllung von Obligationen Recht Entstehung und Erfüllung von Obligationen Zusammenfassungen Prüfung Freitag, 20. Januar 2017 Rechts und Handlungsfähigkeit 1 Entstehung von Obligationen 2 Vertragsabschluss, Konsens/Dissens 3 Vertragsfreiheit

Mehr

Abschluss eines Kaufvertrages

Abschluss eines Kaufvertrages Abschluss eines Kaufvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Kaufvertrag

Mehr

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht

Grundzüge der Rechtslehre (V ) Übersicht Grundzüge der Rechtslehre (V 851-0708-00) Übersicht 10. Teil Das Recht der Verträge Privatautonomie Kompetenzordnung Bund Kantone Typisierungen - zwingendes und nachgiebiges Recht - absolute und relative

Mehr

STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE. by Marcel Laube

STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE. by Marcel Laube STICHWORT-VERZEICHNIS RECHTSKUNDE by Marcel Laube Stichwortverzeichnis OR / ZGB / SchKG A Anwendung des Rechts ZGB 1 Aktien siehe Unternehmensformen Aktionär siehe Unternehmensformen B Betreibung siehe

Mehr

Bundesgerichtspraxis zum Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts. von

Bundesgerichtspraxis zum Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts. von Bundesgerichtspraxis zum Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts Ernst A. Kramer Professor an der Universität Basel von Thomas Probst Professor an der Universität Neuchätel Schulthess O

Mehr

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis BGB-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen Klunzinger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses 7 I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 8 II. Rechtsgeschäftliche

Mehr

Zweiter Teil: Der direkte Anwendungsbereich des Stellvertretungsrechts

Zweiter Teil: Der direkte Anwendungsbereich des Stellvertretungsrechts INHALTSVERZEICHNIS Vorwort I A. Abkürzungen X I. Allgemeines X II. Gesetze und Normen XII III. Zeitschriften und Entscheidsammlungen XV B. Abbildungen XVIII Einleitung 1 Erster Teil: Grundlagen 3 Vorbemerkungen

Mehr

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis BG B-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht - Allgemeiner Teil A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 11. Rechtsgeschäftliche

Mehr

Übungen OR AT II FS Prof. Dr. Ulrike Babusiaux Fall 1

Übungen OR AT II FS Prof. Dr. Ulrike Babusiaux Fall 1 Übungen OR AT II FS 2014 Prof. Dr. Ulrike Babusiaux Fall 1 Überblick über das Vorgehen Sachverhaltsabschnitt 1: Korrespondenz zwischen Nora und PP AG Sachverhaltsabschnitt 2: Organisation der Reise Sachverhaltsabschnitt

Mehr

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas?

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? 20. November 202 LM Lösungsschema Fall 7 Lösung Punkte 45 Frage : Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? Total: Punkte 2 Andreas könnte sich im Schuldnerverzug befinden. A. Schuldnerverzug:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Briefkasten-Fall 27

Inhaltsverzeichnis. Briefkasten-Fall 27 Lektion : Methodik und Technik der Fallbearbeitung A. Welche Vorüberlegungen sind bei einer Falllösung anzustellen? 1 B. Wie ist bei der Prüfung eines Anspruches vorzugehen? 2 Flohmarkt-Fall 5 C. Wie behandelt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Repetitionsfragen 27. Ryffel, Gritli Recht im Berufsalltag digitalisiert durch: IDS Basel Bern

Inhaltsverzeichnis. Repetitionsfragen 27. Ryffel, Gritli Recht im Berufsalltag digitalisiert durch: IDS Basel Bern Einführung in die Rechtsordnung 15 1.1 Aufgabe der Rechtsordnung 16 1.2 Rechtsquellen 16 1.3 Rangordnung der Rechtsvorschriften 18 1.3.1 Verfassung 19 1.3.2 Gesetze 19 1.3.3 Verordnungen 20 1.4 Einteilung

Mehr

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Stichwort GB Artikel Absatz Seite im Skript Abgrenzung

Mehr

Vertragsrecht. Entstehung Erfüllung Ende

Vertragsrecht. Entstehung Erfüllung Ende Die Kaderschule der -Schule St.Gallen Vertragsrecht Entstehung Erfüllung Ende Vertragsabschluss Vertragserfüllung Vertragsende 1 Die Kaderschule der -Schule St.Gallen Vertragsrecht Entstehung Erfüllung

Mehr

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag

PRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen

Mehr

Vertragsschluss und Vertragsauslegung

Vertragsschluss und Vertragsauslegung Vertragsschluss und Vertragsauslegung Konsens Austausch übereinstimmender Willenserklärungen (OR 1 I) Erklärung des Willens Wille der mit der Erklärung zum Ausdruck gelangt Stillschweigen (OR 6) natürlicher

Mehr

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas?

Lösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? 20. November 202 LM Lösungsschema Fall 7 Lösung Punkte 45 Frage : Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? Total: Punkte 2 Andreas könnte sich im Schuldnerverzug befinden. A. Schuldnerverzug:

Mehr

Abschluss eines Werkvertrages

Abschluss eines Werkvertrages Abschluss eines Werkvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Werkvertrag

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Veräusserungsverträge

Veräusserungsverträge Veräusserungsverträge Zusammenfassungen Prüfung Dienstag, 10. April 2017 OR, Nominatverträge, Innominatverträge 1 Veräusserungsverträge, Kaufvertrag 2 Übergang von Nutzen und Gefahr 3 Vertragsverletzung

Mehr

Das Obligationenrecht

Das Obligationenrecht Das Obligationenrecht Obligation (gesamtes OR) Schuld- und Forderungsverhältnisse bei denen eine Partei zur Leistung und die zweite Partei zur Einforderung dieser Leistung verpflichtet ist. Schuld- und

Mehr

Vertragsrecht Vertragsschluss

Vertragsrecht Vertragsschluss Vertragsrecht Vertragsschluss Schema Zentrale Frage WORAUS WER Kläger will WAS Forderung, Leistung, Gegenstand von WEM Angeklagter Vertrag zustande gekommen? Ist der Vertrag gültig? Richtige Erfüllung

Mehr

Mugele: Vertragsrecht

Mugele: Vertragsrecht Mugele: Vertragsrecht Dr. Karl Mugele Vertragsrecht Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Übersicht Wichtige Inhalte des BGB. Grundlagen= Verpflichtung (241)= Gläubigerverzug (293)=

Übersicht Wichtige Inhalte des BGB. Grundlagen= Verpflichtung (241)= Gläubigerverzug (293)= Übersicht Wichtige Inhalte des BGB Allgemeiner Teil= Recht der Schuldverhältnisse= Grundlagen= Einzelne Schuldverhältnisse= Personen (1)= Inhalt (241)= Kauf (433)= Sachen (90)= Verpflichtung (241)= Gläubigerverzug

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Lerninhalte und Lernziele: Uberblick Abkiirzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Lerninhalte und Lernziele: Uberblick Abkiirzungsverzeichnis Vorwort Lerninhalte und Lernziele: Uberblick Abkiirzungsverzeichnis V VI XIX 1 Der Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel 1 I. Pacta sunt servanda 1 II. Vertragsfreiheit 1 III. Der Vertrag als Entstehungsgrund

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen!

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011. Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung. Lösungen. Prüfe Dein Wissen! Lösungen zu den Prüfungsaufgaben RENOpraxis 12/2011 Prüfe Dein Wissen! Übungsaufgaben zum BGB Schwierigkeitsstufe: Zwischenprüfung Lösungen 1. Aufgabe Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Einzelnen

Mehr

Grundkurs II Zivilrecht

Grundkurs II Zivilrecht , Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht

Mehr

Bürgerliches Recht, Schuldrecht

Bürgerliches Recht, Schuldrecht Grundzüge des österreichischen Privatrechts Bürgerliches Recht, Schuldrecht Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht/Universität Wien Überblick Kaufvertrag Leistungsstörungen

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis

Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis Frühlingssemester 2015 Hans-Ueli Vogt / Daniel Daeniker / Claude Lambert 1 Grundlagen des Vertragsrechts Hans-Ueli Vogt 2 Abschluss des Vertrages (I/III) übereinstimmende

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)...

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... XV Erster Abschnitt: Schuldrecht und Schuldverhältnis...

Mehr

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018 Schuldrecht AT von Dr. Knut Werner Lange o. Professor an der Universität Bayreuth 5. Auflage 2018 Vorwort...V Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1. Das Schuldverhältnis... 1 A. Einführung in das Recht

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen

Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen Recht und Steuern Rechtskunde Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen Lucien Gehrig und Thomas Hirt Rechtskunde 2002-2003 digitalisiert durch: IDS Luzern Rechtskunde Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. begründet von

Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. begründet von Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft begründet von Dr. jur. Gustaf Klemens Schmelzeisen t weiland o. Professor an der Universität Karlsruhe fortgeführt

Mehr

Bénédict BBS. Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.Gallen. Bénédict BBS. Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.Gallen.

Bénédict BBS. Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.Gallen. Bénédict BBS. Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.Gallen. Die Kaderschule der -Schule St.Gallen Die Kaderschule der -Schule St.Gallen Die Kaderschule der -Schule St.Gallen Vertragsrecht Entstehung Erfüllung Ende wer muss leisten? wo muss geleistet werden? was

Mehr

4. Einheit. Leistungsstörungen. Leistungsstörungen (2) Unmöglichwerden der Leistung

4. Einheit. Leistungsstörungen. Leistungsstörungen (2) Unmöglichwerden der Leistung Leistungsstörungen Störungen bei der Erfüllung der Schuld Unterscheide: Wurzelmängel Mangel der Geschäftsfähigkeit Willensmängel Ursprüngliche Unmöglichkeit Unerlaubtheit usw. Überschneidungen: zb Ursprüngliche

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Prinzipien des Vertragsrechts

Prinzipien des Vertragsrechts . Peter Böhringer/ Roger Müller Peter Münch / Alex Waltenspühl (Herausgeber) Prinzipien des Vertragsrechts 3. Auflage Schulthess ^ 2015 VII Inhaltsverzeichnis Vorwort Lerninhalte und Lernziele: Uberblick

Mehr

FERNSTUDIUM GUIDE. Wirtschafts- und Privatrecht

FERNSTUDIUM GUIDE. Wirtschafts- und Privatrecht FERNSTUDIUM Wirtschafts- und Privatrecht Version vom 01.04.2018 Impressum Herausgeber: FSGU AKADEMIE Altheimer Eck 6 D-80331 München info@fernstudium-guide.de www.fernstudium-guide.de Dieses Werk ist urheberrechtlich

Mehr

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht

Mehr

Das Obligationenrecht

Das Obligationenrecht Das Obligationenrecht Der allg. Teil des Obligationenrechts behandelt die Vielfalt der möglichen Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander. Wir finden dort das Grundsätzliche, das, was alle Schuldverhältnisse

Mehr

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?

Wiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von

Mehr

Übungssätze OR Lösungsansätze

Übungssätze OR Lösungsansätze Übungssätze OR Lösungsansätze www.chillingpeople.ch 1 Die folgenden Lösungen sind keine offiziellen Lösungen. Diese Lösungsansätze wurden jedoch in stundenlanger Arbeit mithilfe von Literatur und Vorlesungsunterlagen

Mehr

Vertragsstörungen. Nichterfülllung. Unmöglichkeit der Leistung Nachträglich und verschuldet * Die Leistung kann sicher nicht mehr erbracht werden.

Vertragsstörungen. Nichterfülllung. Unmöglichkeit der Leistung Nachträglich und verschuldet * Die Leistung kann sicher nicht mehr erbracht werden. Fach: Thema: Wirtschaft und Recht Vertragsstörungen Vertragsstörungen Die drei Vertragsstörungen Beginnen wir mit einer kurzen Wiederholung. Die Erfüllung des Vertrages erfolgt nach den bekannten W- Fragen:

Mehr

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Obligationenrecht I. Herbstsemester 2018

Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Obligationenrecht I. Herbstsemester 2018 Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Obligationenrecht I Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals

Mehr

Lösungsschema Fall 5: Verrechnung, Bedingung, Verjährung

Lösungsschema Fall 5: Verrechnung, Bedingung, Verjährung Lösungsschema Fall 5: Verrechnung, Bedingung, Verjährung Lösung Punkte Max: 4 Fragestellung: Georg möchte heute (. November 20) von Ihnen als Total: 28 RAin/RA wissen, ob er die CHF 20 000.- von Eric noch

Mehr

Inhalt 1. Verträge, rechtliches Gestaltungsmittel Vertragsabschluss und Vertragsauslegung Mangelhafte Verträge

Inhalt 1. Verträge, rechtliches Gestaltungsmittel Vertragsabschluss und Vertragsauslegung Mangelhafte Verträge Inhalt 1. Verträge, rechtliches Gestaltungsmittel... 2 1.1. Allgemeines... 2 1.2. Rechtsgeschäfte... 2 1.3. Ein- und zweiseitige Verträge... 3 1.4. Kernfragen des Vertragsrechts... 3 2. Vertragsabschluss

Mehr

Schuldverhältnis. Leistungszeit

Schuldverhältnis. Leistungszeit Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich

Mehr

Konventionalstrafe Fluch oder Segen? Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt

Konventionalstrafe Fluch oder Segen? Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Konventionalstrafe Fluch oder Segen? Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Was ist eine Konventionalstrafe? Was ist eine Konventionalstrafe? Wie sind Konventionalstrafen-Klauseln auszugestalten? Worauf

Mehr

... Revision,

... Revision, K Abkürzungsverzeichnis... Revision Einige Hinweise für die Arbeit mit diesem Buch... 1. Einführung in die juristische Arbeitsmethode XV XXI Rn. Seite I. Die juristische Aufgabe... 1 1 a) In der Berufstätigkeit...

Mehr

d. Voraussetzungen der Haftung aus pvv Schlechterfüllung Verschulden des S Schaden des G Kausalität

d. Voraussetzungen der Haftung aus pvv Schlechterfüllung Verschulden des S Schaden des G Kausalität d. Voraussetzungen der Haftung aus pvv Schlechterfüllung Verschulden des S Schaden des G Kausalität e. Rücktritts-/Kündigungsrecht spezielle Vorschriften (Art 205 I, 257f, 259b lit a, 368 I OR) wo solche

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1

Inhaltsverzeichnis. Allgemeiner Teil... 1 IX Allgemeiner Teil... 1 Abschnitt I. Einführende Bestimmungen... 1 Kapitel 1. Gesetzgebung im Geltungsbereich des Zivilrechts... 1 Kapitel 2. Bürgerliche Rechte und Pflichten, ihr Schutz... 5 Abschnitt

Mehr

Vergleich und Urteil

Vergleich und Urteil Vergleich und Urteil G behauptet, aufgrund mündlich geschlossenen Kaufvertrages eine Forderung gegen S in Höhe von CHF 500 000 zu haben. Als S die Bezahlung verweigert, klagt G vor dem zuständigen Gericht

Mehr

Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929

Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische. Zivilgesetzbuch von 1929 Der Einfluss des deutschen BGB auf das chinesische Zivilgesetzbuch von 1929 Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. jur.) vorgelegt an der Juristischen Fakultät

Mehr

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:

Studienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele: - 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete

Mehr

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I)

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die

Mehr

Leitfaden des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

Leitfaden des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Leitfaden des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und Rechtsanwalt Ingo Hauffe Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer

Mehr

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

Übungen im OR-AT II FS Fall 2 (Prof. Dr. Ulrike Babusiaux)

Übungen im OR-AT II FS Fall 2 (Prof. Dr. Ulrike Babusiaux) Übungen im OR-AT II FS 2015 Fall 2 (Prof. Dr. Ulrike Babusiaux) Teil I.: Kärtner Bienen Anspruch des B auf Erstattung der Ersatzkosten für den Kauf der Schweizer Honigbienen aus Art. 103 Abs. 1 OR Prof.

Mehr

VeranstaltungsR, Haftung für Pflichtverletzungen II

VeranstaltungsR, Haftung für Pflichtverletzungen II Arten von Vertragspflichtverletzungen Verletzung von Hauptleistungspflichten o Unmöglichkeit: Schuldner kann gar nicht mehr leisten o Verzug: Schuldner leistet nicht rechtzeitig oder Gläubiger nimmt angebotene

Mehr

NICHTERFÜLLUNG EINER SCHULDPFLICHT (ÜBERBLICK)

NICHTERFÜLLUNG EINER SCHULDPFLICHT (ÜBERBLICK) NICHTERFÜLLUNG EINER SCHULDPFLICHT (ÜBERBLICK) NICHTERFÜLLUNG IM ENGEREN SINN SCHLECHTERFÜLLUNG MOMENTANE NICHTERFÜLLNG (Nacherfüllung möglich, Spätleistung) DEFINITIVE NICHTERFÜLLUNG (Nichtleistung) NACHTRÄGLICHE

Mehr

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Altgläubiger (A) (= Zedent) S hat trotz Abtretung gutgläubig an A geleistet Schuldner (S) Anspruch N gegen A aus 816 Abs. 2 BGB Neugläubiger

Mehr

Bürgerliches Recht. Lernen ' Üben i ' Wissen. von. Dr. Stefan Perner. Assoziierter Professor an der Universität Wien. Dr.

Bürgerliches Recht. Lernen ' Üben i ' Wissen. von. Dr. Stefan Perner. Assoziierter Professor an der Universität Wien. Dr. Bürgerliches Recht Lernen ' Üben i ' Wissen von Dr. Stefan Perner Assoziierter Professor an der Universität Wien Dr. Martin Spitzer Assoziierter Professor an der Universität Wien Gastprofessor an der Wirtschaftsuniversität

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Dr. Mag. Dietmar Czernich, LL.M. Dr. Bernd Guggenberger, MBL

Inhaltsübersicht. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Dr. Mag. Dietmar Czernich, LL.M. Dr. Bernd Guggenberger, MBL Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einführung in das Vertragsrecht Die Grundlagen... 15 1. Das Konsensualprinzip... 15 1.1 Wahre Einwilligung in den Vertrag... 16 1.2 Das Problem des Irrtums...

Mehr

6. Einheit. Gewährleistung I. Gewährleistung. Gewährleistung

6. Einheit. Gewährleistung I. Gewährleistung. Gewährleistung I Haftung des Schuldners für die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung gesetzliche Anordnung bei entgeltlichen Geschäften 922 ff: sregeln bei der entgeltlichen Überlassung von Sachen, va beim Kauf Anwendung

Mehr

Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung

Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung Lösungen der Aufgaben zur Selbstüberprüfung 1. Unter einem Schuldverhältnis versteht man die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. 2. Unter einer Forderung versteht man das Recht, kraft

Mehr

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden Schuldrecht AT Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.

Mehr

LESELISTE. zu den Grundkursen Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts

LESELISTE. zu den Grundkursen Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts LESELISTE zu den Grundkursen Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts WS 2017/18 Die im Folgenden angeführten Kapitel aus den ORAC-Rechtsskripten sind parallel zu den angegebenen Vorlesungseinheiten

Mehr

Schweizerische Baurechtstagung Die Ersatzvornahme. Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung. Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern

Schweizerische Baurechtstagung Die Ersatzvornahme. Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung. Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern Schweizerische Baurechtstagung 2017 Die Ersatzvornahme Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern Inhalt I. Einleitung II. Die materiellen Voraussetzungen der Ersatzvornahme

Mehr

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag

Mehr

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) Leistungsziele und W&G1 RK Seite 1 mit integriertem Basiskurs 1. Lehrjahr 1. Semester 1 Lektion je Woche Leitidee

Mehr

GRUNDKURS BGB. von. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. Verlag C. H. Beck München Professor an der Universität Passau. 10., neu bearbeitete Auflage

GRUNDKURS BGB. von. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. Verlag C. H. Beck München Professor an der Universität Passau. 10., neu bearbeitete Auflage GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

Vertragsgestaltung. Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis FS Claude Lambert 15. März 2019

Vertragsgestaltung. Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis FS Claude Lambert 15. März 2019 Vertragsgestaltung Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis FS 2019 Claude Lambert Teil 1 Sachverhalt 2 Sachverhalt (1 2) Darlehensvertrag Start up (3F: family, friends, fools) Darlehensnehmerin: Fresh

Mehr

Fall 2: Beats Vibraphonmusiksammlung

Fall 2: Beats Vibraphonmusiksammlung Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 48 71 Telefax +41 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone

Mehr

BGB I: Vertragsrecht

BGB I: Vertragsrecht Kompass Recht BGB I: Vertragsrecht Schuldrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil von Dr. Michael Beurskens 1. Auflage BGB I: Vertragsrecht Beurskens schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung - Verträge: individuelle Vereinbarung Regelungslücken: ergänzende Vertragsauslegung Anders: gesetzl. Schuldverh.

Mehr

A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft]

A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft] A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft] könnte gegen einen Anspruch auf aus haben. Der Anspruch müsste entstanden sein. Das ist der Fall, wenn 1. Zustandekommen 2. Inhalt* 3. Wirksamkeit 4. Wirkungen*

Mehr

Frage 1: Ist Gustav Gläubiger der Forderung gegen Therese, Nicolas und Patrick geworden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Frage 1: Ist Gustav Gläubiger der Forderung gegen Therese, Nicolas und Patrick geworden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Lösungsschema Fall 8 Lösung Punkte Frage : Ist Gustav Gläubiger der Forderung gegen Therese, Nicolas und Patrick geworden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Total: 9 Punkte Es ist zu prüfen, ob die Forderung

Mehr

Folien 10. Grundzüge des Schuldrechts. Schuldverhältnis. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Folien 10. Grundzüge des Schuldrechts. Schuldverhältnis. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Schuldrechts Schuldrechte: Rechte, vermöge welcher eine Person einer anderen zu einer Leistung verbunden ist. Gläubiger

Mehr