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2 Vorwort Vorschau Das erwartet Sie in dieser Ausgabe Seite 3-4 rza lohn.easy Liebe KundInnen, liebe InteressentInnen! Kaum zu glauben, aber seit der letzten Ausgabe der rza Nachrichten ist bereits wieder ein Vierteljahr vergangen. Es freut mich sehr, dass Sie sich wieder Zeit nehmen, um die rza Nachrichten zu lesen. In der rza lohn.easy möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe das Thema Abrechnugsmonat von der Monatssperre bis hin zur Funktion Monatssperre aufheben näher bringen. Wie Sie automatisch Ausgangsfakturen und Eingangsfakturen verbuchen können, erläutern wir Ihnen in der rza fibu näher. In der rza fakt erweitertes Modul steht Ihnen die Funktion des Mahnwesens zur Verfügung, welche wir Ihnen näher bringen möchten. Außerdem finden Sie uns seit kurzem auch auf Facebook, weitere Infos finden Sie auf Seite 5. Weiters gibt es wieder einige Neuigkeiten im rza Team. Unser Experte, Herr Mag. Gerald Grübl beleuchtet das Thema Bauleistungen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen! Abrechnungsmonat Schulungs-Videos Seite 5 Trends & News Lohnverrechnung in der Wolke RZA goes Facebook Seite 6-7 rza fibu AF und EF automatisch verbuchen Seite 8-9 rza fakt Mahnungen Ergänzung des Erlasses des BMF Seite Steuernews Experte Mag. Gerald Grübl zum Thema Bauleistungen Seite Aktuelles Neuigkeiten im rza Team Firmenausflug 2011 Reinhard Müllner Geschäftsführer RZA GmbH Seite 2

3 rza lohn.easy Abrechnungsmonat Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe das Thema Abrechnungsmonat von der Monatssperre bis hin zur Funktion Monatssperre aufheben in der rza lohn.easy näher bringen und dabei einige Tipps & Tricks erläutern. Monatssperre... Aufgrund der Rollung ist es nötig, nach vollständiger Abrechnung des aktuellen Monats, die Monatssperre zu setzen erst dann kann der nächste Monat abgerechnet werden. Um ein Monat zu sperren, öffnen Sie unter Monatsabschluss das Menü Monatssperre (hierfür müssen alle anderen Menüpunkte geschlossen sein) und betätigen Sie den Button Monat XY sperren. Monat wechseln... Um Ausdrucke oder Meldungen für Vormonate zu erstellen, können Sie jederzeit in den gewünschten Monat wechseln, auch wenn dieser bereits gesperrt ist. Hierfür öffnen Sie unter Laufend / Monatsabschluss / Jahresabschluss das Menü Monat und wählen den entsprechenden Monat aus. Sie können in den Vormonaten alle Programmpunkte bedienen lediglich das Menü Abrechnen kann nicht geöffnet werden. Abrechnungen von Vormonaten korrigieren... Abrechnungen von bereits gesperrten Monaten können Sie korrigieren, indem Sie im aktuellen Abrechnungsmonat unter Laufend Abrechnen eine Rollungsreihe beginnen. Abrechnungen löschen... Solange der Monat noch nicht gesperrt ist, können Abrechnungen gelöscht werden. Rufen Sie unter Laufend Stammdaten den entsprechenden Dienstnehmer auf und wechseln Sie in den Navigationspunkt Abrechnungen. Hier finden Sie eine Übersicht aller für den Dienstnehmer durchgeführten Abrechnungen. Um eine Abrechnung zu löschen, markieren Sie die weiße Zeile in der das Durchführungsdatum angeführt wird und betätigen Sie den Button Löschen. sich im Lohn-Menü unter Benutzer Anmeldung als Administrator an (Benutzername standardmäßig Administrator, Kennwort admin ). Öffnen Sie sodann im Lohn-Menü unter Admin das Menü Monatssperre aufheben. Betätigen Sie den Button Sperre für XY aufheben, so befinden Sie sich wieder im Vormonat und können hier Abrechnungen einfügen oder bearbeiten. TIPPS & TRICKS Um beispielsweise die Monatssperre zu betätigen oder ein Vormonat aufzurufen, müssen alle Menüpunkte geschlossen sein. Im rechten oberen Bildschirmrand finden Sie eine Schaltfläche mit der Sie alle geöffneten Fenster mit nur einem Mausklick schließen können (Abb1). Damit die Multifunktionsleiste (Menüleiste) dauerhaft eingeblendet wird, öffnen Sie die Menüeinstellungen und klicken Sie auf Multifunktionsleiste minimieren (Abb2). Am unteren Fensterrand befindet sich eine Informationszeile, der Sie entnehmen können mit welchem Benutzer Sie momentan angemeldet sind, in welcher Datenbank Sie sich befinden und welche Version installiert ist. Sind alle Menüpunkte geschlossen, so können Sie hier auch den Benutzer oder die Datenbank wechseln (Abb3). Monatssperre aufheben... Haben Sie aus Versehen die Monatssperre bereits gesetzt und im aktuellen Monat noch keine Abrechnungen durchgeführt, so können Sie die Sperre wieder aufheben. Hierfür melden Sie Bei Fragen zum Abrechnungsmonat wenden Sie sich bitte an die rza lohn Abteilung telefonisch unter 02862/ , per an rzalohn@rza.at oder direkt an Ihren rza Fachhändler! Seite 3

4 rza lohn.easy Sonderzahlungen Um Ihnen die Sonderzahlungen in der rza lohn.easy so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie ein Video über die Vorgehensweise erstellt. Rufen Sie dazu die Internetseite unter auf. Unter Videos Lohn finden Sie neben einer Kurzpräsentation der rza lohn.easy auch Videos zu den Themen Monatssperre/ Aufrollungen, ELDA, Sonderzahlungen sowie zum Jahresabschluss. Fragen? Sie erreichen uns telefonisch unter 02862/ , per an oder kontaktieren Sie direkt Ihren rza Fachhändler! Weitere Schulungs-Videos unter Aktuelle Seminarangebote beim rza Partner ARS Umsatzsteuer Reihen- und Dreiecksgeschäfte 7. Juni 2011 oder 9. November 2011 in WIEN -Rechnungen Organisation/Mahnungen/ Steuererklärungen 15. Juni 2011 oder 13. Dezember 2011 in WIEN Körperschaftsteuer intensiv Juni 2011 oder Februar 2012 in WIEN IFRS-Akademie August 2011 oder Oktober 2011 in WIEN November 2011 in LINZ Betriebsprüfung 08. Juni 2011 oder 24. Oktober 2011 in WIEN Ausbildung zum geprüften Personalverrechner PV-Akademie 04. Juli 06. August 2011 oder 03. Oktober 12. November 2011 oder 20. Februar 24. März 2012 in WIEN Häufige Fragen zu Mutterschutz, Karenz & Eltern(teil)zeit 29. Juni 2011 in INNSBRUCK; 13. Juli 2011 in WIEN; 08. September 2011 in EISENSTADT; 22. September 2011 in LINZ Wenn der Prüfer kommt Lohnabgabenprüfungen schnell & problemlos abwickeln 01. Juni 2011 in LINZ; 06. Juni 2011 oder 10. Oktober 2011 in WIEN; 13. September 2011 in INNSBRUCK; 28. September 2011 in GRAZ Alle ARS-Seminare sind kostenpflichtig - Nähere Informationen unter ARS Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft Schallautzerstraße 4, 1010 Wien Tel: 01 / Fax: 01 / office@ars.at Seite 4

5 Trends rza lohn.easy & News Lohnverrechnung in der Wolke (cloud computing) Egal ob nun Zeitung, Internet oder andere Medien, überall wird momentan von der Wolke gesprochen und der Startschuss für ein neues Zeitalter bei der Softwareverwendung ist gefallen. Was vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre, wie z.b. Lohnverrechnungsdaten im www zu bearbeiten, ist heute Realität. Viele Unternehmen vertrauen auf das Arbeiten in der Wolke. Aber warum findet diese Art der Verwendung so großen Zuspruch? Da die Software einfach online ausgeführt wird und somit nicht installiert Der Trend, Software nicht mehr lokal auf den eigenen Rechnern zu installieren, sondern über das Internet auszuführen, greift immer mehr auf alle Unternehmensbereiche über. Mit der neuen lohn.easy haben Anwender die Möglichkeit alle Vorteile des cloud computings zu nutzen. werden muss. Anwender sparen so die Anschaffung teurer Server und müssen sich im besten Fall weder um Updates noch um Datensicherungen kümmern. Klingt vielversprechend, aber derartige Dienste verlangen natürlich nach entsprechend guten Breitbandverbindungen. Hier kann jedoch so argumentiert werden, dass gerade in Österreich die Internet- Anbindungen im unternehmerischen Umfeld besonders leistungsstark und ausfallsicher sind. Wie aber sieht es mit Datensicherheit aus? Entscheidet man sich als Anwender für einen qualifizierten Anbieter, so ist der Schutz dieser Internet-Anwendungen meist höher, als der Schutz der Daten im eigenen Unternehmen. Einerseits werden die Daten laufend vom Anbieter gesichert und andererseits liegen diese in speziellen Rechenzentren, die nicht nur gegen Feuer, Wasser, Fremdzutritt etc. gesichert sind, sondern durch Verschlüsselung auch gegen einen eventuellen Datenmissbrauch über das Internet... Sie möchten die Vorteile des cloud computings bei Ihrer Lohnverrechnung nutzen? Fordern Sie gleich telefonisch unter 02862/ oder per an weitere Informationen an. RZA goes Facebook - Werden Sie Fan! Social Media wird in der heutigen Zeit immer bedeutender. Mit Freunden in Kontakt bleiben, Erfahrungen austauschen, sich über die neuesten Trends informieren, neue Leute kennen lernen all das kann man auf Facebook. Die RZA GmbH folgt dem Trend und betritt sofort die Welt von Facebook. Auf der eigenen Fanpage können Sie mit uns in Kontakt treten. Jetzt Fan werden! Als Fan sind Sie immer up to date und verpassen nie aktuelle Programm-Änderungen, neue Updates und wissenswerte Tipps und Tricks zur rza software. Natürlich informieren wir Sie auch weiterhin wie gewohnt über unsere Homepage, s sowie schriftlich. Sie haben Wünsche oder Anregungen zu unserer Fanpage? Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge telefonisch unter 02862/ oder per an vertrieb@rza.at entgegen. Seite 5

6 rza fibu AF und EF automatisch verbuchen rza fibu kann Ausgangsfakturen und Eingangsfakturen aus Dateien übernehmen, die von rza fakt oder einem anderen Fakturierungsprogramm erstellt wurden. Das bedeutet, dass Sie sich dadurch das Buchen der Rechnungen ersparen, weil rza fibu die Daten einlesen und als Buchungen verwerten kann. Nach Aktivieren der Checkbox Sie wollen Ausgangsfakturen aus einem Fakturenprogramm übernehmen (= automatisch buchen)" in den Firmenstammdaten, wird im Menü Buchen" eine Zeile AF aus Fakturierung übertragen" sichtbar. Wollen Sie auch Einfangsfakturen übertragen müssen Sie die Abfrage Sie wollen Eingangsfakturen aus einer Datenbank übernehmen aktivieren. Werden die Rechnungen von einem fremden Fakt-Programm übernommen, so kann in der Datei die Kopfzeile mit den Spaltenüberschriften entfallen. Aktivieren Sie dazu die Abfrage Die erste Datenzeile enthält KEINE Angaben über den Inhalt der Datei". Beachten Sie dabei, dass die Rechnungsdatendatei mindestens 2 AF zu enthalten hat und nicht mit Rechn" beginnen darf. Ansonsten ist eine Übernahme nicht möglich. Sollen die Kundennamen bei der Übernahme in rza fibu unverändert bleiben, so ist die Abfrage Namenszeilen bei Adressenübernahme nicht aktualisieren" zu aktivieren. AF aus rza fakt übernehmen... Haben Sie aus rza fakt eine Ausgabedatei für rza fibu erstellt, können Sie diese Datei nun in rza fibu importieren. Dafür gehen Sie unter Buchen, Zeile aus Fakturierung übertragen. Unter Datei suchen wählen Sie das Verzeichnis aus, in welchem Sie zuvor die Datei abgespeichert haben. Danach wählen Sie die Schaltflächen Datei überprüfen Rechnungen einlesen/kontrollieren. Im Menü Buchen, Zeile aus Fakturierung übertragen Register Vorgaben können Sie erstmalige Einstellungen tätigen. Die Abfrage Sie wollen Daten aus verschiedenen Fakturierungen übernehmen" aktivieren Sie nur, wenn Sie Ihre Rechnungen in mehreren Fakturierordnern getrennt schreiben und all diese Rechnungen in eine einzige Buchhaltung - die auch nicht nach Betrieben eingerichtet ist - übernehmen wollen. Von Seiten der Fakturierung müssen Sie die Rechnungen in den verschiedenen Ordnern mit verschiedenen Belegnummern erfasst haben. Also zum Beispiel in Ordner 01 beginnend mit Nummer 1, in Ordner 02 aber beginnend mit zum Beispiel Nummer Unter Rechnungen werden Ihnen alle Rechnungen angezeigt, die sich in der Datei befinden. Im Register Aufteilung/Sonstiges bekommen Sie eine Aufstellung der einzelnen Rechnungen (Erlöskonten, Beträge, Steuer, Skonto %, ). Seite 6

7 rza fibu Danach müssen Sie erstmalig die Spalten der Rechnungsdatei der RZA-Schnittstelle zuordnen. Der laufende Übertrag der Rechnungen erfolgt genau wie zuvor bereits beschrieben. Um die Rechnungen zu verbuchen, müssen Sie die Schaltfläche Intern sichern Adressen übernehmen Rechnungen buchen betätigen. Sollten einzelne Rechnungen nicht übernommen werden, weil z.b. das Erlöskonto in rza fibu nicht definiert ist, werden Ihnen diese Rechnungen im Register Fehler angezeigt. Entweder Sie verbuchen die Rechnungen mit dem Status OK und lassen die fehlerhaften Rechnungen inzwischen aus, oder Sie beheben die Fehler und lassen die Datei erneut einlesen. EF aus rza fakt übernehmen... Um Eingangsrechnungen automatisch zu verbuchen, gehen Sie unter Buchen, Zeile EF automatisch buchen, wenn Sie die Abfrage in den Firmenstammdaten aktiviert haben. Unter Datei suchen wählen Sie das Verzeichnis, in welchem Sie die Datei abgespeichert haben und wählen den Button Rechnungen einlesen. Durch die Adressennummer, die bei der Anlage einer Adresse in der rza fakt vergeben wird, erfolgt die Zuordnung der Rechnung(en) zu den Kundenkonten. Die Adressennummer ist in der rza fibu beim Kundenkonto unter Adr. Nr. in Fakturierung hinterlegt. Ist der Kunde noch nicht angelegt haben Sie die Möglichkeit, die Adresse einem bestehenden Kunden zuzuordnen oder dass die Adresse neu angelegt werden soll. Unter Inhalt der Datenzeile wird Ihnen eine genaue Übersicht über die eingelesenen Rechnungen angezeigt. AF aus fremder Fakturierungssoftware übernehmen... Um Ausgangsrechnungen aus einer anderen Fakturierungssoftware zu übernehmen, müssen Sie die Abfrage Übertrag erfolgt aus einem anderen Fakturierungsprogramm aktivieren. Im Register Buchen können Sie nun eine Interne Datensicherung anfertigen und die Rechnungen verbuchen lassen. Um Eingangsrechnungen aus einer fremden Faktuierungssoftware zu übernehmen, gehen Sie wie zuvor bereits beschrieben vor. Bei Fragen zum Thema AF und EF automatisch verbuchen wenden Sie sich bitte an die rza fibu Abteilung telefonisch unter 02862/ , per an oder direkt an Ihren rza Fachhändler! Seite 7

8 rza fakt Mahnungen Das erweiterte Modul der rza fakt ermöglicht das einfache Erstellen von Mahnungen und die Führung einer professionellen offenen Posten Liste. So übersehen Sie keinen Zahlungseingang und mahnen Ihre Kunden fristgerecht. Entscheiden Sie sich im Menü Auswertungen Fakt in der Zeile Offene Posten/Mahnungen für den Punkt Mahnungen, erhalten Sie alle Kunden zur Mahnung angezeigt. Unter mahnbare Kunden werden alle Kunden mit offenen Rechnungen angezeigt. Hellgraue Kunden haben offene Rechnungen, die noch nicht fällig sind. Wählen Sie hier einen Kunden aus und markieren Sie diesen. Ob die Mahnung schon fällig ist, sehen Sie bei den Detaildaten unten. Die letzte Spalte J/N zeigt, ob gemahnt werden soll, oder nicht. Die vorletzte Spalte zeigt die Mahnstufe, die nach jeder gedruckten Mahnung selbstständig erhöht wird. Wurde die erste Zahlungserinnerung schon gedruckt, sehen Sie unter Mst. den Eintrag 2. Unter der Spalte fällig am wird das Fälligkeitsdatum der Rechnung gezeigt. Es werden die Nettotage dem Rechnungsdatum hinzugefügt und dies ergibt das Fälligkeitsdatum. Anschließend sehen Sie den Rechnungsbetrag. Ist ein Teil der Rechnung schon bezahlt, sehen Sie unter offen den offenen Restbetrag. In Spalte Tage sehen Sie die Anzahl der Tage, die seit dem Fälligkeitsdatum vergangen sind. Die Verzugszinsen pro Jahr berechnen sich aus dem offenen Betrag mal dem Prozentsatz der Zinsen. Dieser Wert wird durch 365 dividiert und mit der Anzahl der überfälligen Tage multipliziert. Spalten wählen Druckvorschau... Werden die Mahnungen für die Kunden vorbereitet, können auch Spalten gewählt werden. So kann man beispielsweise entscheiden die Tage (Fälligkeitstage) nicht zu drucken aber Fällig am schon. Alle Spalten, die zur Auswahl stehen, können bei der Mahnung gedruckt werden. Bevor die Mahnungen gedruckt werden, können diese in einer Druckvorschau angezeigt werden. Beispiel: offener Betrag: 473,27 überfällige Tage: 1 Verzugszinsen: 12% Berechnung: 473,27 x 12% = 56,79 (Zinsen für ein Jahr) 56,79/365 x 1 = 0,15559 ~ 0,16 Adresse - Spalten wählen... Es besteht nun die Möglichkeit, für die Liste der mahnbaren Kunden weitere Spalten zu wählen. So ist es nun möglich, auch die 2. und 3. Namenszeile, den Titel, die UID-Nr. usw. am Monitor anzeigen zu lassen. Die Druckvorschau dient dazu, auf der Mahnung noch Änderungen vorzunehmen, bevor mit dem Ausdruck begonnen wird. Einstellung - Schriftart: Diese Einstellung bezieht sich auf das Adressenfeld, den Bezugszeichenblock und die Auflistung der noch offenen bzw. der nicht gemahnten/fälligen Rechnugen. Bei den Texten zu den einzelnen Mahnungen (Zahlungserinnerung/2. Zahlungserinnerung/letzte Mahnung) kann die Größe separat eingestellt werden. Seite 8

9 rza fakt Datum der letzten Mahnung speichern... Das Datum der letzten Mahnung wird nun gespeichert. Damit kann leichter nachvollzogen werden, wann zuletzt gemahnt wurde. Auf der Mahnung erhält man nach den gemahnten Rechnungen eine Aufstellung der noch nicht gemahnten/fälligen Rechnungen. Der Kunde sieht somit bei der Mahnung gleich alle offenen Rechnungen. Alle Rechnungen... Sind bei einem Kunden mehrere Rechnungen offen, aber noch nicht alle fällig, so können nun auch die nicht gemahnten/fälligen Rechnungen auf der Mahnung mit gedruckt werden. Dazu müssen Sie in die Einstellungen, Mahntexte,.. einsteigen und die Option nicht gemahnte/fällige Rechnungen ebenfalls ausdrucken auswählen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die rza fakt Abteilung telefonisch unter 02862/ , per an oder direkt an Ihren rza Fachhändler! Ergänzung des Erlasses des BMF vom 3. Februar 2011, BMF /0023-IV/9/2011 Bei Kurzzulassungen (Tageszulassungen) von befugten Kraftfahrzeughändlern ist von der Erhebung eines Zuschlages gemäß 6 Abs. 6 NoVAG 1991 dann abzusehen, wenn das Fahrzeug auch nach der Abmeldung weiterhin und ausschließlich zum Verkauf bestimmt ist und die Normverbrauchsabgabe als nicht gesondert ausgewiesener Bestandteil des späteren Verkaufsumsatzes der Umsatzsteuer unterzogen wird. In rza fakt besteht nun, beim Erfassen der Nova, die Möglichkeit Kein Zuschlag lt. 6Abs.6 NoVAG zu aktivieren. Es wird sodann kein Zuschlag der Nova berechnet. Wichtig! Installieren Sie unbedingt die aktuelle Version (Download unter Menü Hilfe, Zeile RZA-Fakt-Update, wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die rza fakt Abteilung telefonisch unter 02862/ , per an rzafakt@rza.at oder direkt an Ihren rza Fachhändler! Seite 9

10 Steuernews Achtung Bauleistungen! Die Erbringung von Bauleistungen im Sinne des 19 Abs. 1a UStG 1994 und Ihre Folgen für die Bauunternehmen Bauleistungen werden oft vom beauftragten Bauunternehmen (Generalunternehmer) ganz oder teilweise an andere Bauunternehmen (Subunternehmer) weitergegeben. Diese Tendenz folgt der wirtschaftlichen Logik, die Risiken eines Bauvorhabens auf mehrere Unternehmen zu verteilen. Der Gesetzgeber will diese Risikoverteilung gerade nicht und versucht, das Abgabenrisiko (= Nichtbezahlung von Umsatzsteuern, lohnabhängigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen) wieder beim Generalunternehmer zu bündeln. Im folgendem soll basierend auf den Gesetzestexten - versucht werden, einen kurzen Überblick über die Regelungen zu geben, die folgende Abgaben betreffen: - Umsatzsteuer ( 19 Abs. 1a EStG) - Gebietskrankenkassenbeiträge ( 67a EStG) - lohnabhängigen Abgaben beim Finanzamt ( 82a EStG) Gesetzestext Regelungszweck 19 (1a) Umsatzsteuergesetz Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer. Werden Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, so wird die Steuer für diese Bauleistungen stets vom Leistungsempfänger geschuldet. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. (BGBl I 2002/132, ab und BGBl I 2010/111, ab , auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden) Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Subunternehmer auf den Generalunternehmer durch Reverse Charge = der Subunternehmer verrechnet an den Generalunternehmer ohne Umsatzsteuer. Im 19 (1a) UStG wird der Bauleistungsbegriff definiert. Alle anderen gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich auf diese Definition. Ab zählt auch die Reinigung von Bauwerken zu den Bauleistungen im Sinne des 19 (1a) UStG. 67a (1) Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Wird die Erbringung von Bauleistungen nach 19 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes 1994 von einem Unternehmen (Auftrag gebendes Unternehmen) an ein anderes Unternehmen (beauftragtes Unternehmen) ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet das Auftraggebende Unternehmen für alle Beiträge und Umlagen ( 58 Abs. 6), die das beauftragte Unternehmen an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat oder für die es nach dieser Bestimmung haftet, bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes, Der Generalunternehmer haftet für vom Subunternehmer nicht bezahlte Gebietskrankenkassenbeiträge; Höchstausmaß: 20 % des Werklohnes. Seite 10

11 Steuernews 82a (1) Einkommensteuergesetz Wird die Erbringung von Bauleistungen nach 19 Abs. 1a UStG 1994 von einem Unternehmen (Auftraggebendes Unternehmen) an ein anderes Unternehmen (beauftragtes Unternehmen) ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet das Auftraggebende Unternehmen für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben, die das beauftragte Unternehmen abzuführen hat, bis zum Höchstausmaß von 5% des geleisteten Werklohnes. Der Generalunternehmer haftet für vom Subunternehmer nicht bezahlte lohnabhängige Abgaben an das Finanzamt; Höchstausmaß: 5 % des Werklohnes. (gültig ab ). Der neue 82a (1) EStG (= die Ausweitung der Haftung auf die lohnabhängigen Abgaben an das Finanzamt) ist wortgleich zum 67a (1) ASVG. Auch in der Möglichkeit die Haftung für den Generalunternehmer auszuschließen, sind beide gesetzlichen Bestimmungen gleich: Die Haftung entfällt, 1. wenn das beauftragte Unternehmen (= Subunternehmer) zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) nach 67b Abs. 6 geführt wird oder 2. wenn Z 1 nicht zutrifft - das Auftraggebende Unternehmen 20 % + 5 % (ab ) des zu leistenden Werklohnes (Haftungsbetrag) gleichzeitig mit der Leistung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum ( 67c) überweist. In der praktischen Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Frage- und Problemstellungen zu lösen: 1. Liegt eine Bauleistung im Sinne des 19 Abs. 1a UStG vor? [Hinweise bieten der Gesetzestext (siehe oben) und die Umsatzsteuerrichtlinien RZ 2602ff.] 2. Bin ich Generalunternehmer im Sinne des 19 Abs. 1a 1994? [Bin ich Unternehmer der seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder bin ich ein Unternehmer der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt? Hinweise finden sich wieder in den Umsatzsteuerrichtlinien RZ 2602ff.] 3. Wie muss eine Bauleistungsrechnung ausschauen? [Zu beachten ist insbesondere der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und die Rechnungsausstellung ohne Umsatzsteuer.] 4. Wie komme ich als Subunternehmer auf die HFU-Gesamtliste? [Ein entsprechender Antrag ist beim Dienstleistungszentrum zu stellen.] 5. Wie überweise ich als Generalunternehmer 20% + 5 % des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum (= an die Gebietskrankenkasse)? [insbesondere Vermerk AGH-SV und AGH-LSt, Dienstgebernummer und UID-Nummer bzw. Steuernummer des Subunternehmers bei der Überweisung.] 6. Wie kann ich als Subunternehmer die vom Generalunternehmer an das Dienstleistungszentrum überwiesenen Teile des Werklohnes mit dem Dienstleistungszentrum, der Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt verrechnen? [Das Dienstleistungszentrum verteilt die einlangenden Haftungsbeträge an die Gebietskrankenkassen (auf das Beitragskonto des Subunternehmers) und an das Finanzamt (Steuerkonto des Subunternehmers). Dort erfolgt die Verrechnung mit offenen Abgabenschulden. Sich ergebende Guthabenbeträge sind rückzahlbar, wobei der Rückzahlungsantrag gemäß 67a Abs. 6 ASVG an das Dienstleistungszentrum (!!!) zu stellen ist!] Die Praxis zeigt, dass die Lösung dieser Frage- und Problemstellungen mit erheblichem Verwaltungs- und Beratungsaufwand verbunden ist. Die Einbeziehung der lohnabhängigen Abgaben an das Finanzamt ab wird für alle Betroffenen eine neue Herausforderung. Seite 11

12 Aktuelles Neuigkeiten im rza Team Neu... im Team: Petra Grün Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere neue Mitarbeiterin, Frau Petra Grün, vorzustellen. Seit März dieses Jahres verstärkt Petra Grün das rza Team. Frau Grün hat die Handelsschule besucht und war von Juli 2002 bis März 2009 an der Universität Wien in der Personalabteilung tätig, wo sie die Begeisterung am Kundenkontakt fand. Zuletzt war Frau Grün bei der Firma GLS Tanks International GmbH in Heidenreichstein als Lohnverrechnerin tätig, wo sie auch die Personalverrechner Prüfung am WIFI Gmünd absolvierte. Künftig kann sie ihre Leidenschaft am Kundenkontakt im Vertrieb/Marketing voll ausleben. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit ihrem Freund, Freunden und Familie. Außerdem hat sie eine große Vorliebe für das Musizieren und Singen. Telefon/Fax Tel.: 02862/ DW 21, Fax: 31 Nachwuchs Willkommen kleine Sophie! Neu... im Team: Ing. Manfred Solderer Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Mitarbeiter, Herrn Ing. Manfred Solderer, vorzustellen. Seit April diesen Jahres ist Ing. Manfred Solderer im RZA beschäftigt und unterstützt unsere Software-Enwicklungsabteilung. Herr Solderer absolvierte 1986 die HTL für Nachrichtentechnik und Elektronik in Innsbruck. Zuletzt war er als Softwareentwickler bei G.C.S. Software & Consulting Castellitz KEG tätig und konnte dort in 8 Jahren bereits genügend Erfahrung sammeln, um dies nun auch in der rza software umzusetzen. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Familie und Freunden. Außerdem betreibt er gerne Sommersport (Laufen, Mountainbiking, Bergsteigen) und Wintersport (Schitouren, Schifahren).... manfred.solderer@rza.at Hochzeit... Am 14. Mai gaben sich Diana Gatterwe und Emanuel Spiesmaier in Schrems das Ja- Wort. Wir gratulieren unserer Kollegin, Frau Christine Mader, zum Nachwuchs. Sophie Mader kam am um 18:59 zur Welt. Sie wog 3350g und war 50 cm groß. Herzliche Glückwünsche zur Geburt! Sterne fallen nicht vom Himmel, sie werden geboren! Wir gratulieren unserer Kollegin, Frau Diana Spiesmaier zur Vermählung und wünschen dem Brautpaar viel Glück und alles erdenklich Gute. Hoffentlich gehen alle Wünsche und Träume, die sie für die Zukunft haben, in Erfüllung. Seite 12

13 Aktuelles Firmenausflug 2011 Fotografischer Rückblick Seite 13

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