Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus, Vergabe der Elektroarbeiten

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1 Gemeinde informiert KW 2/2015 Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2014 Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus, Vergabe der Elektroarbeiten In der letzten Sitzung des Jahres 2014 vergab der Gemeinderat noch das Gewerk Elektroarbeiten für die Erweiterung und den Umbau. Der Auftrag ging an die Fa. Hesser aus Hessigheim mit einem Angebotspreis von ,28 brutto. In dem Auftragspreis sind auch 4.140,13 für den Anschluss der geplanten Photovoltaikanlage enthalten, so dass ,15 der Baumaßnahme zugerechnet werden können. BM Alexander Fleig führte aus, dass sich mit den erfolgten Vergaben der Kostenaufwand für die Maßnahme um knapp ,00 (= + 4 %) auf rd ,00 erhöht und somit im Haushalt 2015 nochmals ,00 nachfinanziert werden müssen. Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses eine Photovoltaikanlage zu installieren und diese mit Hilfe eines Betriebs gewerblicher Art selbst zu bauen sowie zu betreiben. BM Alexander Fleig stellte nun die Planung für die Photovoltaikanlage mit einem Kostenaufwand von ,00 brutto vor. Bei den Planungen hatte sich jedoch herausgestellt, so der Bürgermeister, dass ein Eigenverbrauch in anderen Gebäuden (z.b. Schule oder Halle) nicht angerechnet wird und deshalb nur die normale Einspeisevergütung erzielt werden kann. Die von BM Fleig vorgestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt sich dennoch positiv dar, so dass von Seiten des Bürgermeisters eine Realisierung vorgeschlagen wurde. GR Dieter Bertet regte auf Grund der Tatsache, dass ein Eigenverbrauch nicht möglich ist, an, sich nochmals Gedanken zu machen, ob für die Anlage nicht doch ein Modell mit einer Bürgerbeteiligung sinnvoll ist. Mit deutlicher Mehrheit beschloss der Gemeinderat, die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses selbst als Betrieb gewerblicher Art zur errichten und zu betreiben. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage beschränkt auszuschreiben und mind. 4-5 als leistungsfähig bekannte Unternehmen an der Ausschreibung zu beteiligen. Hinsichtlich der Finanzierung der Photovoltaikanlage stellte der Bürgermeister ein Modell mit einem zinsgünstigen Darlehen (1,5 % Effektivzinssatz) der KfW-Bank vor. Die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen könnten dabei durch die Einspeisevergütung in den nächsten 20 Jahren gedeckt werden und darüber hinaus würde sich ein geringer Überschuss pro Jahr ergeben. Aus den Reihen des Gemeinderats (GR Andreas Büdenbender) wurde vorgeschlagen, die Anlage mit freien Mitteln der Gemeinde selbst zu finanzieren und die jährliche

2 Einspeisevergütung voll dem Gemeindehaushalt zukommen zu lassen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Anlage mit freien Haushaltsmitteln selbst zu finanzieren. Wasserversorgung Freudental, Vorstellung der geplanten Maßnahmen zum Netzausbau BM Alexander Fleig und Herr Thomas Offenhäußer von den Stadtwerken Bietigheim- Bissingen (SWBB) stellten die geplanten Maßnahmen zum Netzausbau im Wasserleitungsnetz vor, die zum langfristigen Konzept für die Sicherung und Erhöhung der Netzqualität gehören. Der Neubau einer Verbindungsleitung (Fallleitung) zwischen dem Schacht 8161 im Bereich des alten Hochbehälters und dem Schacht 8208 auf dem Feldweg in Verlängerung der Beuchaer Straße ist ein wichtiges Verbindungsstück zur Sicherung der Wasserversorgung in Schadensfällen (z.b. einem Rohrbruch zwischen dem alten Hochbehälter und der Kreuzung Pforzheimer Straße/Uhlandstraße), da nur diese eine Verbindung in Richtung Bebauung vorhanden ist. Bisher ist eine Notversorgung nur bei Abschaltung der eigenen Brunnen (Pumpleitung wird dann als Fallleitung genutzt) gewährleistet. Außerdem wird nach Realisierung dieser weiteren Verbindungsleitung dauerhaft das Löschwasservolumen erhöht, was insbesondere im Bereich des Schul- und Sportzentrums notwendig ist. Im Zuge der Planungen wurde deutlich, dass es sinnvoll ist, auch die parallel zur neu geplanten Fallleitung verlaufende Pumpenleitung im Bereich zwischen altem Hochbehälter und dem 2011 errichteten Hydrant 8208 zu erneuern. Dies würde die anfallenden Tiefbaukosten zwar um ca % erhöhen, im Falle einer späteren Erneuerung würden mindestens 100 % der Kosten anfallen, da dann durch die räumliche Nähe zur neuen Verbindungsleitung erschwerte Baubedingungen herrschen würden. Die Kosten für Rohre und Verlegung fallen in voller Höhe an. Die Aufdimensionierung der bestehenden Leitung entlang des Friedhofsweges erfolgt im Grünbereich und dient ebenfalls der Erhöhung der Versorgungssicherheit. Es handelt sich um die Fortsetzung der 2010 gebauten Versorgungsleitung zwischen der Strombergstraße und der Bachstraße. Die Kostenschätzungen der SWBB für die drei Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: Leitung entlang Friedhofsweg: ,09 (brutto) Fallleitung: ,62 (brutto) Pumpenleitung: ,41 (brutto) Summe: ,12 (brutto) Nachdem die Gemeinde Freudental im Bereich der Wasserversorgung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fallen nur die Nettobaukosten in Höhe von ,05 an. Im Haushalt 2014 sind bereits für diese Maßnahmen enthalten, so dass im Jahr 2015 der Restbetrag finanziert werden muss.

3 Der Gemeinderat beschloss, die drei vorgestellten Maßnahmen im Jahr 2015 umzusetzen und Arbeiten beschränkt auszuschreiben. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Schaltstellen Pfarrgarten und Besigheimer Straße (Baugebiete Wolfsberg), Vorstellung der Planungen zur weiteren LED-Umrüstung Der Gemeinderat beschloss, in einem 3. Abschnitt die Straßenbeleuchtung im Bereich der Schaltstellen Pfarrgarten (kompletter alter Ortskern) sowie Besigheimer Straße (Baugebiete Wolfsberg I + II) auf die LED-Technik umzurüsten. Außerdem sollen noch 6 Leuchten in der Straße Im Gaisgraben entsprechend umgerüstet werden. BM Alexander Fleig hatte die Planungen vorgestellt und erläutert, dass mit der Realisierung dieses 3. Abschnitts die komplette Freudentaler Straßenbeleuchtung auf die LED-Technik umgerüstet wäre. Der Bürgermeister ging dabei auf die erzielten Einsparungen im Stromverbrauch von über 60 % in den bereits realisierten Abschnitten ein und lobte dabei die Weitsicht des Gemeinderats, die er im Jahr 2011 bei den ersten Beschlüssen gezeigt hatte. Zur Finanzierung der Maßnahmen (rd ) wird die Gemeinde einen zinsverbilligten Kredit (0,10 % Effektivzinssatz) mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufnehmen. Die jährlichen Zins- und Tilgungsleisten sind durch die voraussichtlichen Einsparungen beim Stromverbrauch gedeckt. Investitionsprogramm BM Alexander Fleig stellte das Investitionsprogramm , das vom Gemeinderat in der Klausurtagung festgelegt wurde, vor und ging dabei insbesondere auf die geplanten Investitionen im Jahr 2015 ein. Ein Schwerpunkt im Vermögenshaushalt 2015 sowie im weiteren Investitionsprogramm bis zum Jahr 2018 sind die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Ortsmitte. Im Jahr 2015 sollen insgesamt für private und kommunale Bau- und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. An Landeszuschüssen sind 2015 insgesamt eingeplant. In den Jahren sind weitere Beträge für private und öffentliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet ( ) sowie die entsprechenden Landeszuschüsse ( ) eingeplant. In diesem Zusammenhang werden 2015 auch die Planungen zur Umsetzung eines Nahwärmekonzepts in der Ortsmitte vorangetrieben und ein Betreiber gesucht. Für Berater- und Planungshonorare sind eingestellt. Die Gemeinde rechnet mit einem Zuschuss der KfW-Bank von (=65 %). Für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus müssen im Jahr 2015 insgesamt nachfinanziert werden. Auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses ist weiter geplant, eine Photovoltaikanlage zu installieren ( ), die von der Gemeinde selbst betrieben wird.

4 Die Verwaltung benötigt im Rathaus Freudental dringend einen neuen Server. Die erforderlichen Mittel ( ) sind eingestellt. Im nächsten Jahr ist auch die Sanierung des Mäuseturms in der Kirchstraße vorgesehen. Hierfür sind insgesamt vorgesehen. Es wird mit Zuschüssen aus der Denkmalförderung von gerechnet. Im Rahmen der Klausurtagung wurde festgelegt, für erste Maßnahmen, die sich aus den Ergebnissen des Arbeitskreises Aufarbeitung der Geschichte ergeben, in den Haushalt 2015 einzustellen. In der Kläranlage sollen die von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen in jedem Jahr vorgeschlagenen und notwendigen Sanierungen und Erneuerungen durchgeführt werden. Hierfür sind in den Jahren 2015 ff jeweils eingestellt. Für die weiteren notwendigen Verbesserungen in der Wasserversorgung (u.a. Leitungsnetz) sind 2015 nochmals vorgesehen. In der Finanzplanung bis 2018 sind auch erste Beträge für eine anstehende Sanierung des Wasserhochbehälters eingestellt. Mit einer Pauschale von sollen 2015 Straßenerneuerungen sowie die Sanierung der Brücke Schlossstraße angegangen werden. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik soll weiter vorangetrieben werden. Mit einem Aufwand von ist 2015 in einem 3. Abschnitt die komplette Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf die Led-Technik geplant. Im Jahr 2013 wurde ein Sanierungskonzept für das Gebäude Birkenwald erarbeitet. Entsprechend der bisherigen Finanzplanung sind im Haushalt 2015 wieder für notwendige Maßnahmen (z.b. Heizungserneuerung) eingestellt. In der weiteren Finanzplanung sind keine weiteren Beträge vorgesehen. Hier soll zunächst gemeinsam mit dem SV Freudental ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden, bevor weitere Beträge bereitgestellt werden. Im Zuge des Neubaus des Kleeblatt-Pflegeheims hatte die Gemeinde Freudental eine finanzielle Beteiligung zugesagt und dafür bisher jährlich bezahlt. Der Betrag ist letztmals im Jahr 2016 zu entrichten. Auf Grund der Ergebnisse der Spielplatzkommission sollen im Jahr 2015 weitere Maßnahmen auf den Freudentaler Kinderspielplätzen umgesetzt werden. Es stehen für Anschaffungen bereit. Es ist vorgesehen, den Anteil der Gemeinde Freudental bei der Netzgesellschaft Neckar-Netze nochmals um zu erhöhen. Die Gemeinde Freudental hätte dann den gesamten Anteil, der auf die Gemeinde Freudental entfällt, mit einem Wert von erworben. Für die Planung zur Erweiterung der Grabfelder auf dem Friedhof ( ), was dann 2016 umgesetzt werden soll, stehen bereit. An den Ortseingängen sollen zukünftig Willkommensschilder, wie dies in anderen Kommunen üblich ist, aufgestellt werden. Hierfür stehen 2015 Mittel von zur Verfügung.

5 Die Planungen für die Sanierung des Kleinspielfelds sollen 2015 angegangen werden ( ). Die Sanierung ( ) soll dann im Finanzplanungszeitraum bis 2018 durchgeführt werden, sofern Zuschüsse aus der Sportstättenförderung hierfür gewährt werden. Darüber hinaus sind im Investitionsprogramm in vielen Bereichen für Ausstattung / Einrichtung geringe Pauschalbeträge angesetzt. Zur Tilgung von Krediten werden im Jahr 2015 insgesamt benötigt. In den folgenden Jahren werden ähnlich große Tilgungsleistungen erforderlich sein. Auf der Einnahmeseite steht im Jahr 2015 neben den eingeplanten Zuschüssen sowie den sonstigen Einnahmen und Grundstückserlösen (Galgenäcker II ) voraussichtlich eine zufriedenstellende Zuführung vom Verwaltungshaushalt (rd ) zur Verfügung. Außerdem wird eine Kreditaufnahme ( ) eingeplant. Mit den genannten Einnahmen ist jedoch ein Ausgleich des Haushalts 2015 nicht möglich, so dass zusätzlich eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von knapp notwendig wird. Im Jahr 2016 ist für den Ausgleich des Haushalts eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich. Nach der Planung können 2017 und 2018 wieder geringfügige Beträge der Rücklage zugeführt werden. Mit dieser Planung verringert sich der aktuelle Rücklagenstand von (Stand: ) bis Ende 2018 auf ca Der gesetzliche Mindestbestand liegt bei knapp Die Verschuldung, die zum bei rd liegt, wird sich im gleichen Zeitraum bis Ende 2018 reduzieren und dann bei etwa (= ca. 240 /EW) liegen. Dem vorgestellten Investitionsprogramm wurde vom Gemeinderat zugestimmt. Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2013 festgestellt, die von BM Alexander Fleig ausführlich vorgestellt worden war. So hatte der Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate von ,44 erwirtschaftet, die dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Investitionen zugeführt werden konnte. Mit Abschluss des Haushalts mussten ,27 der Allgemeinen Rücklage entnommen werden, so dass der Rücklagenstand am insgesamt 696,780,24 betrug. Die Verschuldung hat sich im Jahr 2013 netto um ,67 erhöht und der Schuldenstand lag zum Ende des Jahres bei ,59, was einer Pro-Kopf- Verschuldung von 329 entspricht. Hinweis: Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am wird verwiesen!

6 Im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Jahresabschlüsse 2013 für die Wasserversorgung und die Abwasserversorgung festgestellt. Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung schließt mit einem Verlust von ,67, so dass sich der gesamte Verlustvortrag auf über beläuft. Zum Ausgleich wurde bereits zum der Wasserpreis deutlich erhöht. Im Jahr 2013 wurden insgesamt m³ Wasser bezogen, davon m³ (= 60 %) von der Freudentaler Tiefbrunnen und m³ (= 40 %) von der Bodenseewasserversorgung. An die Bürger wurden insgesamt m³ Wasser verkauft, so dass der Wasserverlust bei einem sehr guten Wert von 7,6 % (= m³) lag. Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist im Jahr 2013 ein kleiner Verlust von rd entstanden, so dass mit Abschluss des Jahres 2013 die vorhandene Überdeckung nahezu abgebaut worden ist. Zum wurde deshalb die Schmutzwassergebühr erhöht, um künftig keine Verluste zu erzielen. BM Alexander Fleig dankte den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen für die Ausfertigung der Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung und führte aus, dass die Verwaltung die Buchführung für die beiden Bereiche zum wieder selbst übernommen hat. Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren Von der Verwaltung wurde die jährliche Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-14 Jahren dem Gemeinderat vorgestellt. Anhand der aktuellen und prognostizierten Kinderzahlen erläuterte BM Alexander Fleig die vorhandenen Angebote und die Versorgungsquote in den beiden Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahr 2016/2017. Dabei konnte er erfreut feststellen, dass die Betreuungsquote im U3-Bereich in allen Jahren deutlich über 50 % liegt und damit der gesetzliche Rechtsanspruch von 35 % erreicht wird. Im Ü3-Bereich liegt die Versorgungsquote in allen Jahren knapp über 100 %, jedoch könnte es in den Einrichtungen bei Zuzügen oder Schulrückstellungen eng werden. Das von BM Alexander Fleig gezogene Fazit fällt sehr positiv aus, da durch die Beschlüsse im letzten Jahr, wie z.b. Einführung einer Spielgruppe und Umwandlung einer Gruppe in der KiTa Rosenweg, eine optimale Auslastung der beiden Einrichtungen möglich geworden ist. Dabei habe sich gezeigt, dass sich das vorgestellte und beschlossene Konzept bewährt hat. Von Seiten des Bürgermeisters wurde dabei zugesagt, dass auch weiterhin notwendige Veränderungen / Verbesserungen im Kinderbetreuungsbereich angegangen werden. Im Bereich der Schulkindbetreuung (Kernzeitbetreuung), in der aktuell 28 Kinder in zwei Gruppen betreut werden, liegt die Betreuungsquote bei 33 %. Auch hier fiel das Fazit des Bürgermeisters sehr positiv aus, nachdem das Angebot von den Eltern sehr gut angenommen wird. Vor allem die Verlängerung der Betreuung bis 14 Uhr sowie die Betreuung in den Ferien wurde lobend erwähnt.

7 Annahme von Spenden Die Gemeinde Freudental hat von der Firma Beichler & Grünwald GmbH, Löchgau, einen Gabelstapler im Wert von 2.000,00 Euro als Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Freudental erhalten. Die Gemeinde Freudental bedankt sich bei der Firma Beichler & Grünwald GmbH für die großzügige Spende. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat hat die Hundesteuersatzung zum neu gefasst. Hinweis: Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am wird verwiesen! Mit der Neufassung der Hundesteuersatzung wurden folgende Änderungen in die Satzung übernommen: Einführung der Kampfhundesteuer: Die Gemeinde Freudental hat erstmals eine Kampfhundesteuer in die Hundesteuersatzung aufgenommen. Es wird ab eine Kampfhundesteuer von 576 je Kampfhund und jedem weiteren Kampfhund von erhoben. Steuerbefreiungen: In die Hundesteuersatzung wurde aus ordnungspolitischen Gründen aufgenommen, dass die Hundesteuer um 50 % ermäßigt wird, sofern die Hunde eine Begleithundeprüfung bzw. die Schutzhundeprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Ebenfalls neu aufgenommen wurde, dass das Halten eines Jagdhundes als Steuerbefreiungstatbestand gilt, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.b. der Jagdhund von einem bestätigen Jagdaufseher gehalten wird oder der Jagdhund für den Forst- und Jagdschutz erforderlich und brauchbar ist) erfüllt sind. Die Steuerbefreiung wurde jedoch auf einen Jagdhund begrenzt. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Der Gemeinderat hat die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften zum neu gefasst. Hinweis: Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am wird verwiesen! BM Alexander Fleig hatte die Neufassung vorgeschlagen und ausgeführt, dass die letzte Festsetzung der Benutzungsgebühren aus dem Jahr 1991 stammt und die Beträge im Jahr 2002 lediglich auf Euro umgerechnet wurden. Mit der Neufassung der Satzung strebe man eine Kostendeckung bei den nachweisbaren und

8 umlagefähigen Kosten bei der Nutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkunft an. Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz- Verordnung) Der Gemeinderat hat der Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) zum zugestimmt. Hinweis: Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am wird verwiesen! Auf Grund von Gerichtsurteilen und Rechtsänderungen war die Polizeiverordnung nicht mehr auf dem neuesten Stand und wurde nun entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg neu gefasst. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung - BestattGebO) Der Gemeinderat hat die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen zum geändert. Hinweis: Auf die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am wird verwiesen! Auf Vorschlag aus den Reihen des Gemeinderats wurden die Regelungen zur Zahlung eines Auswärtigenzuschlags ergänzt. So wird der Auswärtigenzuschlag zukünftig nur noch zur Hälfte verlangt, wenn der Verstorbene in den letzten 10 Jahren Bürger (Hauptwohnsitz) in der Gemeinde war. Die gleiche Ermäßigung gilt für diejenigen Verstorbenen, bei denen die Bestattung auf Veranlassung eines Verwandten in gerader Linie erfolgt, der in Freudental wohnhaft ist. Nicht als Auswärtige gelten Personen, die vor ihrer Unterbringung in einem außerhalb von Freudental liegenden Alten- und Pflegeheim ihren Hauptwohnsitz in Freudental hatten. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes BM Alexander Fleig informierte, dass man Seiten der Gemeinde Freudental nochmals das Gespräch mit der Gemeinde Löchgau und dem LRA Ludwigsburg gesucht hatte, um eine Lösung für die Realisierung des geplanten Radwegs zwischen Freudental und Löchgau (Richtung Bietigheim-Bissingen) zu finden. Bei dem sehr guten Gespräch habe man sich nun auf eine Variante entlang des Königsträßles geeinigt und der Gemeinderat Löchgau habe bereits in seiner letzten Sitzung die Zustimmung erteilt.

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