Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom
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- Clara Küchler
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1 Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt Stadtratssitzung vom
2 Ausgangslage zum : Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung ,00 Rücklagenentnahme: ,00 (geplant: ) Minderentnahme: ,00 (Grund u.a. Eingliederung Bauamt in die VG zum ) 015
3 Vorläufige aktuelle Rücklage : ,69 Art der Rücklage Stand Beginn Stand Beginn Zugang Abgang Stand Ende Allgemeine Rücklage 1. Soll-Überschüsse 0,00 0,00 0,00 2. Beteiligungen 511,29 511,29 0,00 0,00 511,29 3. Geschäftsanteile 306,78 306,78 0,00 0,00 306,78 4. RZ Darlehen Stadtwerke 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. allgem. Rücklage , ,69 0, , ,69 Sonderrücklage 1. Erbschaft Schmer , , ,47 2. Erbschaft Womela , , ,84 3. Spende Friedhof EBS 1.435, , ,76 4. Stabilisierungshilfe 0, , ,00 0,00 5. Rückl. Bücherei 572,76 572,76 572,76 6. Rückl. Rechtler Moggast 9.000, , ,00 7. Rücklage Ebs spielt 188,45 188,45 188,45 8. Rücklage Friedwald , , , ,00 9. Rücklage Jugend-FFW 1.853, , , Rücklage Stele Neuses 4.107, , ,50 511, Rückl. Krippe Hasenb. 0, , , , Rücklage Friedhof 0, , ,81 0,00 Gesamtrücklagen , ,49 0, , ,18
4 Haushaltsberatung 2017 Stadt Ebermannstadt Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in Euro Stadt Ebermannstadt Art der Schulden Stand Beginn Stand Beginn Zugang Abgang Stand Ende Bund,LAF,ERP 0,00 0,00 0,00 Land 0,00 0,00 0,00 Gemeinden 0,00 0,00 0,00 Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 s.öffentl.bereich 0,00 0,00 0,00 Kreditmarkt , ,24 0, , ,23 Stadtwerke Ebs , ,00 0,00 FFW Ebs 5.464, , ,82 Gasversorgung , , ,00 FFW Rüssenbach 2.650, ,00 650,86 LRA Forchheim , , ,34 Kassenkredit (aus 2014) ,62 Gesamtsumme , ,26 0, , ,25 Hinweis: 2017 Sondertilgung von ,00
5 Schuldenstand ; ,26 Schuldenstand : ,25 VMGS-Nr. urspr. Restsumme Höhe Zinssatz Laufzeit Restsumme Ende Zinsb ,00 4, ,45 0, ,00 4, ,39 0, ,00 4, ,99 0, ,00 1, , , ,00 0, ,00 0, ,00 0, , , ,31 4, , , ,00 4, ,37 0, ,00 3, ,00 0, ,61 4, , , ,34 4, , , ,88 2, ,47 0, ,88 3, , , ,27 4, , , ,51 0, ,12 0, ,00 0, , , ,00 0, ,00 0, ,00 0, , , , ,00
6 Entwicklung Schuldenstand in Euro
7 Entwicklung Zins und Tilgung Tilgung Zinsen , , , , , , , , , , ,00 0,00 Zinsen Zinsen
8 TVöD Entgeltgruppe 1 0,00 0,00 0,00 TVöD Entgeltgruppe 2 0,00 0,00 0,00 TVöD Entgeltgruppe 3 2 2,26 2,00 2,00 TVöD Entgeltgruppe 4 3 3,00 4,00 4,00 TVöD Entgeltgruppe 5 4 6,00 6,50 5,00 TVöD Entgeltgruppe 6 5 6,44 8,44 6,44 TVöD Entgeltgruppe 7 0,00 0,00 0,00 TVöD Entgeltgruppe 8 7 1,00 0,00 0,00 TVöD Entgeltgruppe 9b/S12 6 2,00 1,00 1,00 TVöD Entgeltgruppe 10 TVöD Entgeltgruppe 11 0,00 0,00 0,00 TVöD Entgeltgruppe 12 0,00 0,00 0,00 I n s g e s a m t 20,70 21,94 18,44 Erläuterungen : Stellenplan Nr. 1 : Änderung auf 0, da keine TVöD-Stelle, vorher Ansatz Aushilfen f. Parkanlagen und Straßenreinigung Nr. 2 : Anlagen 1 Bauhofbeschäftiger + 2 Saisonkraft 0,63 Nr. 3 : Bauhof 2,00 Stellen, Kläranlage 1,00 Stelle Nr. 4 : Bauhof 4,00 Stellen, Kläranlage 2,00 Stelle Nr. 5 : Bauhof 4,00 Stellen, Kläranlage 1,00 Stellen, Verkehrsamt 1,00 Stelle, Bücherei 0,44 Stellen ( 17 Stunden ) ; insgesamt 6,44 Stellen Nr. 6 : Jugendarbeit 1,00 Stellen + Bauhofleiter (vorbehaltlich Zustimmung Stadtrat) Nr. 7 : 2. Stelle Verkehrsamt Veränderungen gegenüber 2016: Stellen Beschäftigte ,94
9 Verwaltungshaushalt: ,00 (Vorjahr: ,00 ) Wichtigsten Einnahmen: - Einkommensteuer ,00 ( ,00 ) - Gewerbesteuer ,00 ( ,00 ) - Kanalgebühren ,00 ( ,00 ) - Schlüsselzuweisung ,00 ( ,00 ) - Zuweisungen Kitas ,00 ( ,00 - Konzessionsabgaben ,00 ( ,00 ) - Friedwald ,00 ( ,00 ) von 39% auf 26% - Anteil Kläranl. UL/Muggend ,00 ( ,00 ) neue Berechnung
10 Verwaltungshaushalt: ,00 (Vorjahr: ,00 ) Wichtigsten Ausgaben: - Kreisumlage ,00 ( ,00 ) - Umlage Schulverband ,00 ( ,00 - Umlage Verw. Gem ,00 ( ,00 ) - Summe Deckungsring ,00, darunter u.a - Personalkosten ,00 ( ,00 ) - Personalk.zusch. Kindergärten ,00 ( ,00 ) - Zuschüsse (u.a. Kirche, Fam.zentrum) ,00 (62.100,00 ) - Unterhaltsmaßnahmen ,00 ( ,00 ) (Kläranlage, Stadthalle, FW-Haus, Friedhof)
11 Freie Finanzspanne Berechnung: Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt + Investitionspauschale - Ordentliche Tilgung Zuführungsbetrag: , ,00 Investitionspauschale , ,00 Abzgl. Ordentl. Tilgung , ,00 Freie Finanzspanne , ,00
12 Vermögenshaushalt: ,00 (Vorjahr: ,00 ) Pflichtausgaben in Bezug auf die freie Finanzspanne 2017: - Invest. Umlage Schulverband ,00 - Invest. Umlage VG ,00 - ABS-Beiträge Stadt Ebermannstadt ,00 - VE LF10 FFW Niedermirsberg ,00 gesamt ,00 Berichtige freie Finanzspanne 2017: ,00
13 Vermögenshaushalt: ,00 (Vorjahr: ,00 Wichtigsten Ausgaben: - Breitbandausbau ,00 - Abwasseranlage Altstadt ,00 - LF 10 FFW Niedermirsberg ,00 - Löschwasserbehälter Neuses-Poxstall ,00 - Sanierung Kita St. Marien ,00 - Hasenbergzentrum ,00 - Kanalbau Eschlipp ,00 - Druckleitung Buckenreuth-Wohlmuthshüll ,00 - Brückenneubau Pioniersteg u. Sägmühlstreg ,00
14 Vermögenshaushalt: ,00 (Vorjahr: ,00 Wichtigsten Einnahmen: - ABS-Beiträge ,00 - Investitionspauschale ,00 - Div. Zuschüsse (Breitband, Feuerwehr, FAG, Städtebau) Für 2017 keine Darlehensaufnahme, dafür Rücklageentnahme in Höhe von ,00
15 Fazit/Ausblick Zur Finanzierung der Investition-und Unterhaltsmaßnahmen der Jahre 2016 und 2017 sind die vorhandenen allgemeinen Rücklagen nahezu aufgebraucht. Für die geplanten Investitionen lt. aktuellem Finanzplan sind sollten keine nachträglichen Ausgabenkürzungen vorgenommen werden Darlehensaufnahmen von Nöten. Es ist daher wichtig, dass seitens des Stadtrates klar kommuniziert wird, wie die künftige finanzielle Ausrichtung der Stadt Ebermannstad in Bezug auf Investitions-, Unterhalts-und Fördermaßnahmen aussehen soll. Aufgrund der leicht verbesserten Finanzsituation, besteht, die Gefahr, dass bei den Entscheidungsgremien Begehrlichkeiten geweckt werden. Es muss weiterhin das oberste Ziel sein, dass Entscheidungen über Investitions-, Unterhaltsund Fördermaßnahmen nur nach sachlichen und rechtlichen Kriterien und nach deren zwingenden Notwendigkeit getroffen werden. Es wird weiterhin empfohlen, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen lt. aktuellem Finanzplan zurückgeschraubt werden, damit wieder Rücklagen zur sicheren Finanzierung von künftigen Investitionsmaßnahmen, ungeplanten Einnahmenausfällen und für über-und außerplanmäßige Ausgaben gebildet werden.
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