Vorbericht. zum Haushaltsplan Stadt Ebermannstadt

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1 Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV zum Haushaltsplan 2014 der Stadt Ebermannstadt Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Übersicht 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 1.2. Einwohnerzahlen 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Einnahmen: 2.1. Grundsteuer A/B 2.2. Gewerbesteuer 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.6. Schlüsselzuweisung 2.7. Steuerkraft 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 2.9. Konzessionsabgabe Straßenunterhaltszuschuss Fremdenverkehrsbeitrag Kurbeitrag Stadthalle Ebermannstadt Friedhöfe Feuerwehreinsätze Kindertagesstätte St. Marien Entwässerungsgebühren Holzverkäufe Stromeinspeisungen Zinseinnahmen Personalkostenzuschuss Land für Kindertagesstätten Ausgaben: Personalausgaben Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Schulverbandsumlagen Verwaltungsumlage Zinsausgaben 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt 3.2. Investitionspauschale 3.3. Kassenkredite 3.4. Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes 3.5. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt Soziale Sicherung Seite 2

3 3.5.5 Gesundheit, Sport und Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst 4. Sonstige Informationen 4.1. Bürgschaften 4.2. Rücklagen 4.3. Soll-Fehlbeträge Kassenreste 4.5. Innere Darlehen 5. Fazit/Ausblick Seite 3

4 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunalhaushaltsverordnung ( 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Haupt- und Kulturausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom beraten und ergänzt. Auf Grund von Beanstandungen durch das Landratsamt Forchheim, wurde der Haushalt der Stadt Ebermannstadt geändert und am durch den Stadtrat nochmals beschlossen. Die geschätzten Ansätze wurden bei dieser Änderung mit den richtigen Werten ersetzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen wird sich im Jahr 2014 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamthaushalt ,00 Das Gesamthaushaltsvolumen steigt um ,00 oder 14 % gegenüber dem Vorjahr. Die langjährige Entwicklung der letzten Haushalte der Stadt Ebermannstadt stellt sich wie folgt dar: Seite 4

5 Seite 5 Haushaltsvolumen Verw.HHalt Verm.HHalt

6 1.2 Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt betragen zum Einwohnern (Stand : 6.818). Entwicklung Einwohnerzahlen - Vergleich Stadt EBS - Landkreis FO in % Erhöhung in % Stadt EBS Landkreis Seite 6

7 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2014 Haushalt Steuern, allgem. Zuweisungen , ,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb , ,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1 Grundsteuer A/B ( und ) Die Grundsteuerhebesätze wurden 2012 um 50 Punkte angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B betragen seither 480 Punkte. Bei der Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) werden mit ,00 keine Veränderungen gegenüber den Vorjahr eingesetzt. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde der Ansatz auf Grund der vorliegenden Veranlagungen für das Jahr 2014 um ,00 auf ,00 gebildet. Grundsteuer A und B - Solleinnahmen , , , , , , , , , ,00 0, Gewerbesteuer ( ) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2011 von 360 Punkten auf 380 Punkten angehoben worden. Im letzten Jahr erzielte die Stadt Ebermannstadt Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ,50, aktuell liegt diese bei ca ,00. Für 2014 wurde ein Ansatz von ,00 gebildet. Seite 7

8 Gewerbesteuer - Solleinnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Einkommensteuerbeteiligung ( ) Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuerbeteiligung stellt für die Stadt Ebermannstadt die wichtigste Einnahmeart dar, sie beträgt etwa 25 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 5,5 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. Entwicklung Einkommensteueranteil Seite 8

9 2.4 Einkommensteuerersatz ( ) Es handelt sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer. Der Einkommensteuerersatz wurde im Rahmen des neuen Art. 1 b des Finanzausgleichsgesetzes 1996 eingeführt und soll die Mindereinnahmen der Gemeinden bei der Einkommensteuer durch die Neuregelung des Familienleistungsgesetzes abdecken. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 5,5 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. 2.5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ( ) Die Gemeinden werden seit dem Jahr 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer an der Umsatzsteuer beteiligt. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 3,3 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. 2.6 Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG ) Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wird in der Regel Mitte Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt. Für das Jahr 2013 wurde ein Wert von ,00 festgesetzt. Für das Jahr 2014 beträgt die Zuweisung ,00. Entwicklung Schlüsselzuweisungen Seite 9

10 2.7 Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gebewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommunen. Grundlage sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr. Im Jahr 2014 steigt die Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt gegenüber dem Vorjahr um 15 % auf 640,51 pro Einwohner ,42 340,99 515,73 488,48 420,56 481,78 460,86 453,89 Steuerkraft je EW seit ,52 415,89 462,18 530,45 546,65 574,73 513,39 521,56 467,03 498,26 450,06 570,18 572,55 569,27 613,11 573,50 696,23 640,51 557,08 541, Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG ( ) Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer hängt allein vom Grundstücksverkehr ab. Derzeit stehen den Gemeinden und Landkreises 8/21 (Kommunalanteil) des Aufkommens an der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Die Grunderwerbsteuer wird monatlich an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. In den letzten Jahren konnte für die Grundwerbesteuer ,47, ,22 und ,07 verbucht werden. Für das Jahr 2014 wurde ein Ansatz von ,00 geschätzt (wie 2013). 2.9 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlichrechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Im Bereich der Stadt Ebermannstadt werden Konzessionen für Strom, Gas und Wasser von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH und Gasversorgung Ebermannstadt GmbH entrichtet. Für das Jahr 2014 wurde insgesamt ein Wert von ,00 angesetzt (wie 2013). Seite 10

11 Entwicklung Konzessionsabgabe S t r o m W a s s e r G a s 2.10 Straßenunterhalt ( ) Der Straßenunterhaltzuschuss wird auf Grund der Länge der Gemeindestraßen ermittelt. Derzeit sind dies 75 km. Multipliziert mit dem Kilometersatz von 1.390,80 ergibt dies einen Wert von ,00. Der Kilometersatz wurde 2013 von 1.200,00 auf 1.390,80 erhöht Fremdenverkehrsbeitrag ( ) Auf Grund der Tatsache, dass die Übernachtungszahlen im Stadtgebiet Ebermannstadt das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, ist die Stadt Ebermannstadt berechtigt einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Der Beitrag wird auf Grund eines Vorteilsatzes nach Gewinn und Umsatz berechnet. Der Hebesatz beträgt seit ,5 %. Für das Jahr 2014 wurde ein Wert von ,00 angesetzt Seite 11

12 Fremdenverkehrsbeitrag - Einnahmen , , , , , , , , , , , Kurbeitrag ( ) Ein Kurbeitrag wird nur in Ebermannstadt und Rothenbühl erhoben. Der Kurbeitrag wurde 2012 von 0,30 /Erwachsenen auf 0,50 /Erwachsenen angehoben. Der Kurbeitrag fällt pro Übernachtung an. Ab beträgt der Kurbeitrag 1,00 /Erwachsenen. Für das Jahr 2014 wurde ein Wert von ,00 angesetzt, das Rechenergebnis für 2012 betrug 6.797, Stadthalle Ebermannstadt ( ) Im Jahr 2005 wurde die Stadthalle Ebermannstadt fertig gestellt. Die Dreifachturnhalle wird genutzt von Vereinen, Privatpersonen und für den Schulsport des Schulverbandes Ebermannstadt und des Landkreises Forchheims. Nutzer Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Vereine , , , ,37 Private 2.000, , , ,50 Schulverband , , , ,46 Landkreis Fo , , , ,21 Gesamt , , , ,54 Der Anteil für den Landkreis Forchheim ist im Jahr 2011 von 32% auf 42 % gestiegen. Auf Grund dieser Tatsache sind die Einnahmen im Jahr 2012 deutlich gestiegen. Der Anteil des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt 16 %. Seite 12

13 Zum wurde eine Änderung der Gebührenordnung vorgenommen Friedhöfe Ebermannstadt Die Friedhofsgebühren umfassen Bestattungsgebühren und Grabgebühren, diese werden auf Grund einer Satzung erhoben. Im Stadtgebiet Ebermannstadt stehen folgende Friedhöfe zur Verfügung: Friedhof Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt , , , ,23 Niedermirsberg , , , ,10 Rüssenbach 3.000, , , ,00 Wohlmuthshüll 5.000, , , ,00 Kolumbarium , , , ,50 Friedwald , , , ,00 Gesamt , , , , Feuerwehreinsätze ( ) Die Gebühren für die Feuerwehreinsätze werden auf Grund der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhoben. Die Pauschalsätze wurden zum angepasst. In dieser Änderung wurde auch die Reinigung der Schläuche für Feuerwehr der Nachbarorte mit aufgenommen. Pro Schlauchreinigung wird eine Gebühr von 11,50 erhoben. Im Jahr 2013 wurde die Einsätze von 2009 und 2010 abgerechnet. Für die Einsätze 2011 und 2012, die eigentlich auch 2013 abgerechnet werden sollten, werden 2014 abgerechnet. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze wird zum aktualisiert. Feuerwehr Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 FFW Ebs , , , ,17 Gesamt , , , , Kindertagesstätte St. Marien ( ) Die Stadt Ebermannstadt ist Sachaufwandsträger der Kindertagesstätte St. Marien. Nach Abschluss aller Einnahmen und Ausgaben wird im Monat Februar der Überschussbetrag auf das Konto der Stadt Ebermannstadt einbezahlt. Die Abrechnungsunterlagen werden mit vorgelegt. Für 2013 beträgt das vorgelegte Ergebnis ,38. Seite 13

14 Kindergarten Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ergegnis 2013 Ergebnis 2012 KiTa St. Marien , , , ,17 Gesamt , , , , Entwässerungsgebühren ( und 1111) Die Entwässerungsgebühren wurden auf Grund der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Ebermannstadt im Jahr 2012 von 1,45 /cbm auf 1,65 /cbm angehoben. Auf Grund von Mehrausgaben, Rückzahlungen von Zuwendungen und eines Kalkulationsfehlers wird zum die Gebühr auf 1,95 /cbm erhöht. Die Gebühren werden zusammen mit dem Wassergebühren von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH erhoben und in 4 Abschlägen an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Im Bereich Oberland wird das Wasser vom Zweckverband Wiesentgruppe erhoben, die Entwässerungsgebühren werden in diesen Bereich von der Stadt Ebermannstadt direkt erhoben. Auf Grund der Umstellung auf OK.FIS werden seit 2012 ebenfalls Abschläge erhoben. Bereich Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt , , , ,08 Oberland , , , ,30 Gesamt , , , , Holzverkäufe ( ) In Zusammenarbeit mit der Forstdienststelle und der Waldbesitzervereinigung konnte in den letzten Jahren hohen Einnamen aus dem Holverkauf erzielt werden. Holzverkauf Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt , , , ,85 Gesamt , , , ,85 Seite 14

15 Forstwirtschaft - Einnahmen Holzverkauf pro ha , ,81 269,96 243, , ,78 107,42 88, ,82 22,01 39, Stromeinspeisungen Die Stadt Ebermannstadt ist Betreiberin von 3 Anlagen, die Strom produzieren. Es handelt sich dabei um ein Blockheizkraftwerk im Hasenbergzentrum, eine Photovoltaikanlage in der Kläranlage Ebermannstadt und um ein Blockheizkraftwerk ebenfalls in der Kläranlage Ebermannstadt. Die Stromgewinnung im Hasenbergzentrum und von der PV-Anlage wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strom aus der KWK-Anlage dient zum Eigenverbrauch. Das BHKW Hasenbergzentrum wird aktuell auf die Rentabilität geprüft. Vorliegende Abrechnungen 2012: Anlage Einspeisung Gutschrift BHKW Hasenberg kwh 2.403,77 PV-Anlage kwh ,30 BHKW-Anlage Kläranlage kwh 3.271,97 Bereich Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 BHKW Hasenberg 2.700, ,00 0, ,95 PV-Anlage , , , ,77 KWK-Anlage , ,00 0,00 0,00 Gesamt , , , ,72 Seite 15

16 2.20 Zinseinnahmen (Darlehen) Die Stadt Ebermannstadt gewährt Darlehen für junge Familien. Dabei sind im Tilgungsplan bezüglich der Zinsen folgende Regelungen getroffen: Jahre 1 5 zinsfrei Ab 6. Jahr 1 % Ab 11. Jahr 6 % Aktuell sind 16 Darlehen ausgegeben, im Jahr 2013 wurden 2 neue Darlehen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte nach Baufertigstellung. Zinseinnahmen Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt 2.300, , , ,19 Gesamt 2.300, , , , Kindertagesstätten Landesanteil Personalkostenzuschuss Seit dem Kindergartenjahr werden die Personalkostenzuschüssen für die Träger der Kindertagesstätten auf Grund einer Kinderpauschale errechnet. Die Pauschale richtet sich nach den Buchungszeiten und dem Betreuungsaufwand (Alter des Kindes, Herkunft, evtl. Behinderung). Diese errechnete Jahrespauschale entrichtet sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde an den Träger der Kindertageseinrichtung. Der Basiswert für das Kindergartenjahr beträgt 920,67 /Jahr. (Grundlage: Kinder zwischen 3 und 6 Jahre, tägliche Buchungszeit 3 4 Stunden) Im Kindergartenjahr betrug der Basiswert 768,71. Der Basiswert ist daher in den letzten 6 Jahren um 19,76 % gestiegen. Der Abrechnungszeitraum für die Personalkostenzuschüssen ist erstmalig seit 2013 von September 2013 bis Dezember Für das Haushaltsjahr 2014 liegen daher die tatsächlichen Zahlen vor. Für die noch folgende Endabrechnung 2012/2013 wurde ein Zuschlag von 5 % angerechnet. Dieser Zuschlag wurde auch bei den Ausgaben hinzugerechnet. Der Personalkostenanteil vom Land Bayern wird jetzt an den Gemeinden in 5 Raten überwiesen. Zusätzlich erhalten den Gemeinden vom Bund einen Zuschuss für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren. Diese Zuwendungen können die Gemeinde an den Träger weitergeben oder behalten. Die Stadt Ebermannstadt wie auch andere Gemeinden im Landkreis Forchheim behält diesen Anteil zur finanziellen Unterstützung des Haushaltes. Ansatz 2014 gesamt Landesmittel 2014 Bundesmittel 2014 Ansatz 2013 gesamt , , , ,00 Seite 16

17 Verwaltungshaushalt Ausgaben: Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2014 Haushalt Personalausgaben , ,00 5/6 Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand , ,00 7 Zuweisungen und Zuschüsse , ,00 8 Sonstige Finanzausgaben , ,00 Gesamtausgaben , ,00 Zur besseren Kostenübersicht, Kostenkontrolle und Kostenauswertung sind ein großer Teil der laufenden Ausgaben in Deckungsringen zusammengefasst. Für das Haushaltjahr 2014 sind dies folgende Deckungsringen mit den Ansätzen 2012, 2013 und Ergebnis Nr. Bezeichnung Ansatz 2013 Ansatz P e r s o n a l k o s t e n , ,00 2 V e r w a l t u n g, Rathaus , ,00 3 F e u e r w e h r e n , ,00 4 Schülerunfallversicherung , ,00 6 Heimatpflege, Museum, Bücherei , ,00 7 Jugendarbeit, Jugendtreff Spielplätze , ,00 9 Kindergärten, Personalkosten Zuschüsse soz. Einrichtungen , ,00 10 Sportzentrum, Stadthalle , ,00 12 A n l a g e n, Wanderwege , ,00 13 B a u a m t , ,00 15 S t r a ß e n, B a u h o f Straßenbeleuchtung , ,00 16 Kanalisation , ,00 17 F r i e d h ö f e , ,00 18 B ü r g e r h a u s , ,00 19 MZH Hasenberg, Reith.,GH Ga , ,00 20 T o u r i s m u s , ,00 21 Weihnachtsbeleuchtung /:markt , ,00 22 Forstwirtschaft, Forstwege , ,00 23 Allgemeines Grundvermögen 5.900, ,00 24 Z i n s e n , ,00 25 Zuschüsse, Mitgliedsbeitrag , ,00 27 Öffentliche WC , ,00 28 M ä r k t e 7.800, ,00 29 Ehemaliger Bahnhof 500,00 0, , ,00 Gesamtmehrung im Vergleich zu 2013 von ,00. Seite 17

18 2.22 Personalkosten (Hauptgruppe 4) Die Gesamtkosten betragen in diesem Jahr voraussichtlich ,00. Sie sind im Haushaltsplan im Deckungsring 1 nachgewiesen. In den Personalkosten sind alle Lohn- und Bezügekosten mit Arbeitgeberanteil enthalten. Des Weiteren sind auch die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkommandanten und Gerätewarte, Entschädigungen für Gemeindediener und Aushilfskräfte enthalten. Im Jahr 2014 stehen Tarifverhandlungen an, es wurde eine Steigerung von 2% im Haushalt berücksichtigt Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5 und 6) Die Sachaufwandskosten betragen 2014 voraussichtlich insgesamt ,00. In diesen Hauptgruppen enthalten sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindlichen Gebäude und Grundstücke, für die Straßen und Wege, die Grünanlagen, die Sportanlagen, die Spiel- und Bolzplätze, das Kanalnetz, sämtliche Fahrzeugkosten, Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben, Kalk. Kosten usw. Die Sachaufwandskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um ,00 oder 4 % gestiegen. Gründe dafür sind ua. die Berücksichtigung der tatsächlichen Abschreibungskosten für die Erweiterung der Kläranlage Kreisumlage ( ) Der Landkreis Forchheim erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Die Kreisumlage wird aus der Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2013 multipliziert mit dem Hebesatz des Landkreises, errechnet. Der Kreisumlagehebesatz beträgt für das Jahr ,50 %, dies ist eine Senkung um 1,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt der letzten Jahre: , , , ,00 Daraus ergibt sich eine Umlage für das Jahr 2014 in Höhe von ,60. Der Anteil der Kreisumlage am Verwaltungshaushalt beträgt ca. 20 % und stellt den größten Ausgabeposten im gesamten Haushalt dar. Seite 18

19 Entwicklung Umlagekraft und Kreisumlage Kreisumlage Euro Umlagekraft Euro 2.25 Gewerbesteuerumlage ( ) Durch diese Umlage sind Bund und Land an den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden beteiligt. Sie errechnet sich aus dem Gewerbesteuer-Istaufkommen. Dabei werden die Gewerbesteuer-Isteinnahmen durch den örtlichen Hebesatz von 380 % geteilt und mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger (aktuell 69 v. H.) multipliziert. Dieser Wert gilt auch für die Jahre Im Jahr 2014 beträgt der Ansatz für die Gewerbesteuer ,00, daraus ergibt sich eine Gewerbesteuerumlage von ,00 (Vorjahr: ,00 ). Dieser Wert wurde im Haushalt 2014 angesetzt. Seite 19

20 2.26 Schulverbandsumlagen Darin enthalten sind die Verwaltungsumlagen, Investitionsumlage (=Vermögenshaushalt) und die Umlagen für die Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule. Die Grund- und Mittelschule des Schulverbandes Ebermannstadt wird im Schuljahr 2013/2014 von insgesamt 554 Schüler/innen besucht. Davon sind 28 Schüler/innen Gastschüler. Aus dem Stadtbereich Ebermannstadt kommen davon 336 Schüler/innen, dies ist ein prozentualer Anteil von 63,88 % der umlagefähigen Schüler/innen. Entwicklung Gesamtschülerzahlen Haushaltsvolumen des Schulverbandes Ebermannstadt 2014: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt ,00 Gesamt ,00 Übersicht der Umlagearten mit Angabe des Anteiles der Stadt Ebermannstadt: Umlageart Gesamt Anteil Stadt Ebermannstadt Verwaltungsumlage , ,92 Investitionsumlage , ,78 Umlage Mittagsbetreuung , ,00 Umlage Ganztagsschule , ,00 Gesamt , ,70 Seite 20

21 Die Umlagen für den Verwaltungshaushalt wurden mit ,00 in den Haushalt 2014 eingestellt. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um ,00. Der Grund für die Erhöhung liegt u. a. an den gestiegenen Personal- und Energiekosten und an den sinkenden Schülerzahlen. Die Umlagen des Schulverbandes werden aktuell wie folgt an die Mitgliedsgemeinden verteilt: Verwaltungs- u. Investitionsumlage: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,70 63,88 % Markt Heiligenstadt ,14 10,46 % Markt Pretzfeld ,91 8,37 % Gem. Unterleinleiter ,41 4,56 % Stadt Waischenfeld ,36 4,94 % Markt Wiesenttal ,49 7,79 % Gesamt , % Umlage für die Ganztagsschule: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt ,00 50,00 % Markt Heiligenstadt ,00 9,375 % Markt Pretzfeld ,00 18,75 % Gem. Unterleinleiter ,00 3,125 % Stadt Waischenfeld ,00 9,375 % Markt Wiesenttal ,00 9,375 % Gesamt , % 2.27 Verwaltungsumlage der Verw. Gem. Ebermannstadt ( ) Der größte Teil des Verwaltungsaufwandes der Stadt Ebermannstadt wird von der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt übernommen. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungs- und Investitionsumlage. Die Umlageverteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Für 2014 beträgt die Umlage pro Einwohner 104,00. Seite 21

22 Haushaltsvolumen der VG Ebermannstadt 2014: Verwaltungshaushalt ,00 Vermögenshaushalt 9.500,00 Gesamt ,00 Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden Stand : Ebermannstadt Einwohner 84,94 % Unterleinleiter Einwohner 15,06 % Gesamt Einwohner 100,00 % Auf Grund der Einwohnerzahlen trägt die Stadt Ebermannstadt folgenden Anteil an der Verwaltungsumlage: Gesamt Anteil Stadt 2014 Anteil Stadt 2013 Verwaltungsumlage , , ,56 Die Verwaltungsumlage ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da 2013 bestehende Rücklagen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in Höhe von ,00 zur Verstärkung des Haushaltes entnommen wurden. Der Gemeinde Unterleinleiter wird auf Grund ihres Standortnachteiles eine Gutschrift von 5.000,00 gewährt. Umlage insgesamt pro Einwohner ,06 70,50 79,53 72,23 66,93 67,92 62,75 66,04 80,45 78,32 83,52 85,31 86,87 84,85 78,23 86,69 88,78 98,34 96,78 99,29 98,85 85,18 83,42 104, Seite 22

23 2.28 Zinsausgaben ( /8070) Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2014 etwa ,00 Zinsen für Darlehen und Kassenkredite leisten. Der Schuldenstand beträgt zum ,93, dazu kommt noch ein Kassenkredit in Höhe von ,00. Zum Stand besteht daher eine Gesamtverschuldung von , Entwicklung Zins und Tilgung Tilgung Zinsen 3. Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sind die vermögenswirksamen Ausgaben gem. 1 KommHV veranschlagt. Nachfolgend werden die Einnahmen und Ausgaben kurz dargestellt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2014 Haushalt Zuführung vom Verwaltungshaushalt , , Rücklage, Rückflüsse von Darlehen, , ,00 Beiträge, Veräußerungen 36,37 Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2014 Ansatz Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 91 Rücklagenzuführung 0,00 0,00 92 Gewährung von Darlehen ,00 0,00 Seite 23

24 93-96 Vermögenserwerb, Baumaßnahmen , , Tilgung, Zuweisungen u. Zuschüsse , ,00 99 Deckung Sollfehlbetrag , ,00 Gesamtausgaben , , Zuführung zum Vermögenshaushalt ( ) Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen (Überschuss des Verwaltungshaushaltes) sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) soll die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag (die sogenannte freie Finanzspanne ) kann für Investitionen verwenden werden. Die im Haushalt ausgewiesene Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf ,00 ; darin enthalten ist die gesetzlich geforderte Mindestzuführung von ,00 für die ordentliche Tilgungsleistungen. Zusätzlich zu dieser Tilgung ist eine Sondertilgung von ,00 im Haushalt angesetzt, die als Auflage des Landratsamtes Forchheim für die Tilgung des Kassenkredits besteht. Insgesamt stehen somit noch ,00 als erwirtschaftet Eigenmittel aus dem Jahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Die Zuführungsrate hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Investitionspauschale ( ) Die Investitionspauschale ist eine Zuwendung im Rahmen des Finanzausgleiches. Der Basiswert wurde 2013 von ,00 auf ,00 erhöht worden. Für Gemeinden, deren Steuerkraftzahlen unter den Landesdurchschnitt liegen, wird ein Seite 24

25 prozentualer Aufschlag gewährt. Für die Stadt Ebermannstadt beträgt dieser Aufschlag 15 % (innerhalb der Staffelung % des Landesdurchschnittes). Andere Unterscheidungskriterien, wie z. B. Einwohnerzahlen liegen nicht vor. Ansatz 2014: , Kassenkredite ( ) Die Kassenkredite dienen im ursprünglichen Sinne als Mittel zur Kassenverstärkung. Dieses Instrument wird aktuell seitens der Stadt Ebermannstadt als Darlehensersatz verwendet. Mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Forchheim, können Kassenkredite zur Überbrückung von Deckungslücken herangezogen werden, damit ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Diese Maßnahem war bereits beim Haushalt 2012 notwendig, da auf Grund der hohen Verschuldung und der Tatsache, dass seitens der Stadt Ebermannstadt nicht alle Einnahmemöglichkeiten voll ausgeschöpft werden (z. B. Erhebung eines Straßenausbaubeitrages), eine Darlehnsaufnahme momentan nicht genehmigt wird. Im Jahr 2013 wurde eine Kassenkreditsumme von ,00 als Einnahme des Vermögenshaushaltes eingestellt. Der Vorteil des Kassenkredits liegt vor allem darin, dass der Sollzins zurzeit sehr niedrig ist (monatlich 0,37 %). Zusammen mit dem Kassenkreditvolumen der Gemeinde Unterleinleiter beträgt die in Anspruch genommene Kassenkreditsumme aktuell ,00. Gelder, die momentan nicht zur Kassenverstärkung gebraucht werden, werden auf ein Cash-Konto zu einem Haben-Zinssatz von aktuell 0,5 % angelegt. Damit die Höhe des Kassenkredits in Zukunft abgebaut werden kann, besteht als Auflage des Landratsamtes Forchheim, dass jährlich eine Sondertilgung von mindestens ,00 im Haushalt eingestellt werden. Im Haushalt 2014 ist ein Kassenkredit in Höhe von ,00 berücksichtigt. Kassenkredit ,00 Abgzl. Sondertilgung ,00 Kassenkreditvolumen ,00 Ab 2014 ist eine jährliche Sondertilgung von ,00 seitens des Landratsamtes Forchheim angeordnet Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind: Seite 25

26 - Zuwendungen vom Freistaat Bayern für Krippenbau, Zum Breitenbach, Digitalfunk - Beiträge für den allgemeinen Kanalbau - Tilgungsraten für ausgegebene Darlehen Junge Familien - Entnahme Rücklage (gebildet 2013 aus der Stabilisierungshilfe und den außer- u. überplanmäßigen Einnahmen 2013 zur Deckung der Baumaßnahme Zum Breitenbach 3.5. Ausgaben des Vermögenshaushaltes Allgemeine Verwaltung Allgemeiner Ansatz für Arbeitsgeräte und Schuldendienst (Zins und Tilgung) für die Erweiterung des Rathauses ( ), siehe Ausführungen zu Nr ) Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Einführung Digitalfunk (Fördersumme 80%) - Übernahme LF16 durch die FFW Niedermirsberg - Rate Vorfinanzierung von Schutzjacken durch die FFW Ebermannstadt - Bedarfsmeldung FFW Ebermannstadt 5.500,00 - Tragkraftspritzenanhänger für die FFW Neuses-Poxstall - Die Gesamtkosten betragen , Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt (s. Punkt 2.26.) Die Investitionsumlage des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt insgesamt ,00. Davon sind ua ,00 für Tilgungsleistungen, ,00 für Investitionen lt. Aufstellung Rektor Krieger und ,00 für Schlussrechnung der Generalsanierung. Der Schulverband Ebermannstadt hat zum eine Schuldenstand von ,90. Auf Grund der Schülerzahlen beträgt der Anteil der Stadt für , Soziale Sicherung Im Bereich der sozialen Sicherungen sind im Haushalt 2014 folgende Maßnahmen eingestellt: - Errichtung einer Kinderkrippe im Kita St. Marien Kosten ,00 - Fördersumme 75 % ,00 für Mobilar Ansatz : ,00 Seite 26

27 - Allgemeiner Ansatz für Spielplätze : 5.000, Gesundheit, Sport und Erholung Im Bereich für Gesundheit, Sport und Erholung sind im Haushalt 2014 folgende Maßnahmen eingestellt: - Stadthalle Ebermannstadt Neue Linien für den Hallenboden auf Grund einer Regeländerung im Bereich Basketball - Wanderwege Neue Beschilderung Gesamtplanungskosten ,00, aufgeteilt in 3 Jahren in Zusammenarbeit mit dem FSV Ebermannstadt Förderung 50 %, Anteil FSV Ebermannstadt gesamt , Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Im Bereich für Bau- und Wohnungswesen, Verkehr sind im Haushalt 2014 zusätzlich zu den allgemeinen Ansätzen folgende Maßnahmen eingestellt: - Maßnahmen zur Förderung der Altstadt durch die Fa. CIMA Ansatz : ,00 - Planungskosten Bebauungsplan Ehrlich Ansatz : ,00 - Altstadtsanierung, Bereich Zum Breitenbach Fördersumme: 50% Ansatz : ,00 - HAR ,00 - Altstadtsanierung, Bereich Breitenbacher Str. Errichtung eines neuen Geländers (Modellgleich mit Geländer bei der Dorferneuerung Rüssenbach). Ansatz : 0 - HAR ,00 Ausgaben sind im Ansatz für Baumaßnahme Zum Breitenbach enthalten - Energiekonzept Ansatz Förderung 75% Seite 27

28 - Bauhof Ebermannstadt Errichtung eines Hochregals + Allgem. Ansatz Ansatz : 7.500,00 Anschaffung eines neuen Pritschenwagens Ansatz: : , Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Im Bereich Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung sind im Haushalt 2014 zusätzlich zu den allgemeinen Ansätzen folgende Maßnahmen eingestellt: - Kanalbau Eschlipp Die Kanalbaumaßnahme Eschlipp wurden 2013 abgeschossen sein. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde auch der Flugplatz mit angeschlossen. Weiterhin sind auch Straßenunterhaltsmaßnahmen ergriffen, die den geplanten Ansatz überschritten haben. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor Ansatz: : ,00 - ehem. Hausmülldeponie Breitenbach Für die Beseitigung der ehem. Hausmülldeponie Breitenbach werden 2014 Kosten von ,00 anfallen. Der Ansatz von ,00 aus dem Jahr 2013 wird als Haushaltsausgaberest übernommen. Die Restkosten von ,00 sind im Finanzplan 2015 eingesetzt. Ansatz: ,00 - Dorferneuerungsmaßnahmen Stadtteil Moggast ( ) Seit mehreren Jahren laufen die Planungen für den Bau eines Geh- und Fußweges entlang der Staatsstraße im Stadtteil Moggast. Für diese Maßnahme erfolgt eine Kostenbeteiligung des Staatl. Bauamtes für den Straßenbau und für die Erneuerung der Rinne am südlichen Fahrbahnrand. Auf Grund der jüngsten Kostenberechnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung beträgt der Kostenanteil der Stadt Ebermannstadt insgesamt ,00. Zusätzlich sind noch Kosten für den Grunderwerb einzuplanen. Ansatz: ,00 (HAR aus 2013: ,08 ) Seite 28

29 Stadtteil Rüssenbach Auf Anfrage beim Projektleiter für die Maßnahme Rüssenbach beim Amt für ländliche Entwicklung, Herrn Brendel, fallen im Jahr 2014 Planungskosten für die Gehwegseite an. Ansatz : 7.000,00 - Sanierungsmaßnahmen Friedhof Ebermannstadt Dafür sind Mittel in Höhe von ,00 eingesetzt, diese stammen aus dem Festgeld von Frau Dittrich, das zweckgebunden für Maßnahmen des Friedhofes bestimmt ist. - Friedwald Ebermannstadt Anschaffung eines AS-Mähers zur Entfernung von Ästen am Stammbereich, damit die Löcher leichter ausgehoben werden können. Ansatz , Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Allgem. Ansatz Waldwegebau Ansatz : , Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst Kreditaufnahme Der vorliegende Haushalt 2014 sieht keine Kreditaufnahme im eigentlichen Sinne vor. Die möglichen Deckungslücken werden mit Kassenkrediten überbrückt (siehe Punkt 3.3) Tilgungsleistungen Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr ,83 an ordentlicher Tilgung leisten. Darin enthalten sind auch die Tilgungsbelastungen für die Sanierung des Rathauses (Haushaltsstelle Ansatz ,00 einschließlich Zinsen). Neben der ordentlichen Tilgung ist auch noch eine Sondertilgung von ,00 angesetzt. Sie ist der Teil der Auflage des Landratsamtes Forchheim zur Senkung der in Anspruch genommenen Kassenkredite (siehe Punkt 3.3). Auf Grund der Gewährten Stabilisierungshilfe können im Jahr Darlehen abgelöst werden, deren Zinsbindung ausläuft. Die Gesamttilgung dafür beträgt ,89 Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung Seite 29

30 Der Schuldenstand der Stadt Ebermannstadt beträgt zum (ohne Kassenkredite in Höhe von ,00 ) ,93. Nach Abzug der Tilgungsleistung 2014 ist mit einen Schuldenstand zum von ,21 zu rechnen. Die Schulden werden wie folgt aufgeteilt: Unrentierliche Schulden ,57 Gesamtdeckung Rentierliche Schulden Einwohnerzahl zum : ,36 Kostenrechnende Einrichtungen, ua. Entwässerungseinrichtungen Einwohner Pro-Kopf-Verschuldung der Gesamtschuldung zum ohne Kassenkredite: 1.802,55 Pro-Kopf-Verschuldung der unrentierlichen Schulden zum : 1.315,00 Pro-Kopf-Verschuldung der rentierlichen Schulden zum : 487,55 Vergleich Pro-Kopf-Verschuldung mit Landesdurchschnitt 2.500, , , ,00 500,00 0,00 Stadt EBS Stadt EW Seite 30

31 Hinweis: Eine Aufstellung des Schuldenstandes einschließlich Kassenkredit und Sollfehlbetrag zum ist Bestandteil der Anlage zu diesem Haushaltsplan. Auch die Aufstellung der anteiligen Schulden bei Einrichtungen mit städtischer Beteiligung ist der Bestandteil dieses Haushaltsplanes Entwicklung Schuldenstand in Euro Sonstige Informationen 4.1 Bürgschaften Die Stadt Ebermannstadt hat mit Stand Bürgschaften in einer Gesamthöhe von ,62 übernommen. Der größte Bürgschaftsnehmer sind die Stadtwerke Ebermannstadt. 4.2 Rücklagen An Rücklagen bestehen nur noch zweckgebundene Geldanlagen in Höhe von gesamt ,38 (Dittrich, Womela, Schmer). Des Weiteren wurden 2013 Rücklagen gebildet aus der Stabilisierungshilfe und der über- u. außerplanmäßigen Einnahmen, gesamt von , Sollfehlbeträge Die Jahresrechnungen der letzten Jahre wiesen folgende Ergebnisse aus: , , , ,73 Seite 31

32 Der Fehlbetrag 2012 wird im Haushalt 2014 ausgewiesen. In dieser Summe ist der Kassenkredit von ,00, der im Haushalt 2012 als Darlehenseinnahme angesetzt wurde, berücksichtigt. Der eigentliche Sollfehlbetrag 2012 beträgt daher ,81. Der Sollfehlbetrag 2013 wird im Haushalt 2015 angesetzt. 4.4 Kassenreste Kasseneinnahmereste Entwicklung Stand zum Verw.Hhalt Verm.Hhalt Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Entwicklung Kasseneinnahmereste Verw.Hhalt Verm.Hhalt Seite 32

33 4.5 Innere Darlehen - Vorschussbuchungsstelle Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED-Technik Ein Teil der Straßenbeleuchtung der Stadt Ebermannstadt wird auf LED-Technik umgestellt. Für diese Umstellung sind Gesamtkosten von ,00 angesetzt. Die Maßnahme wird zu 25 % mit Bundesmittel gefördert. Nach Auskunft des Stadtwerke Ebermannstadt GmbH besteht durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technik ein jährliches Einsparpotential von ,00. Die Kosten für die Umstellung werden daher über ein Vorschusskonto ausbezahlt. Zur Tilgung dieses Vorschusses werden die Bundesmittel und die jährlich eingesparten Stromkosten, die im Verwaltungshaushalt weiterhin in voller Höhe angesetzt werden, herangezogen. 5. Fazit/Ausblick Der Haushalt der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2014 wird auf Grund der anstehenden Kommunalwahl rechtzeitig gem. Art. 65 Abs. 2 GO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Aktuell kann gesagt werden, dass die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sehr gut sind und dadurch Mehrausgaben im Vermögenshaushalt ausgeglichen werden können. Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt sind der Rücklage zugeführt worden, damit dadurch die geplanten Ausgaben für die Baumaßnahme Zum Breitenbach Breitenbacher Str. gedeckt werden können. Bei den Haushaltsreden für den Haushalt 2013 war der Grundtenor die Verschuldung. Im Jahr 2014 können auf Grund der gewährten Stabilisierungshilfe 2 Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, abgelöst werden. Dadurch wird der Schuldenstand zusätzlich um fast ,00 gesenkt, so dass der Stand zum auf ,21 sinkt. Dass diese Entwicklung fortgeführt werden kann, ist es daher in der Zukunft wichtig, dass für geplante Investitionen rechtzeitige und auch ausreichende Rücklagen gebildet werden. Im manchen Fällen ist daher Geduld von Nöten. Höchste Priorität muss weiterhin der Abbau der Kassenkredite besitzen. Weiterhin ist die Verwaltung angehalten, die Einhaltung der Ausgabeansätze zu kontrollieren, aber auch das Einnahmepotential voll auszuschöpfen. Im Jahr 2013 sind aktuell mit Ausnahme des Ringes Personalkosten Kindergarten kein Deckungsring überschritten. Seite 33

34 Ebermannstadt, Stadt Ebermannstadt Wolfgang Krippel Kämmerer Seite 34

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