Vorbericht zum Haushaltsplan des Marktes Oberscheinfeld für das Haushaltsjahr 2015
|
|
- Axel Schmitz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 3 Vorbericht zum Haushaltsplan des Marktes Oberscheinfeld für das Haushaltsjahr 2015 Gemäß 3 KommHV-Kameralistik soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans und die Planungsgrundlagen aufzeigen. Er stellt eine Informationsquelle für den Gemeinderat, die Öffentlichkeit sowie für die Aufsichtsbehörde zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde dar. 1 Allgemeine Daten 1.1 Einwohnerentwicklung Die Zahl der Einwohner im Markt Oberscheinfeld entwickelt sich längerfristig rückläufig. Laut der letzten amtlichen Statistik zum lebten Menschen in der Gemeinde (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) Einwohner 1.2 Entwicklung der Geburtenzahlen Die Geburtenzahlen im Zeitraum 1990 bis 2013 stellen sich wie folgt dar (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung): Geburten
2 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite Länge der Gemeindestraßen Kreisangehörige Gemeinden erhalten zur Unterhaltung ihrer Gemeindestraßen pauschale Zuweisungen auf Basis der ihnen im Jahr 2010 für 2010 nach Art. 13 b Abs.2 Satz 1 FAG gewährten Straßenunterhaltungspauschalen. Eine Berücksichtigung neu geschaffener Gemeindestraßenkilometer entfällt. Die Mittel betragen für das Jahr Euro; sie sind zweckgebunden für den Straßenunterhalt und werden bei HHSt veranschlagt. 2 Finanzwirtschaft der beiden Vorjahre 2.1 Rechnungsergebnis 2013 (bereinigte) Soll- Einnahmen (bereinigte) Soll- Ausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt zusammen , , , , , ,33 In den Ausgaben des Verwaltungshaushalts ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von ,40 Euro enthalten. Die Pflichtzuführung in Höhe von ,62 Euro (Ordentliche Tilgung) und auch die Mindestzuführung (kalk. Abschreibung) mit ,00 Euro konnten damit aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden ( 22 KommHV- Kameralistik). Nach Abgleich des Vermögenshaushaltes konnten der Allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von ,38 zugeführt werden. Die Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen betrugen ,76 Euro. 2.2 Haushaltswirtschaft 2014 Die Haushaltssatzung wurde am vom Gemeinderat beschlossen. Das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim hat sie mit Schreiben vom rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die amtliche Bekanntmachung ist durch Aushang an den Amtstafeln am erfolgt. Die Einnahmen und Ausgaben wurden im Verwaltungshaushalt auf im Vermögenshaushalt auf Euro Euro festgesetzt.
3 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 5 3 Allgemeiner Überblick zum Haushalt Die Entwicklung des Gesamthaushalts Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. Sie betragen für die Grundsteuer A und B 350 % und für die Gewerbesteuer 350 %. Im Verwaltungshaushalt sind verschiedene Deckungskreise angelegt. Diese sind bei den Erläuterungen zur Haushaltsstelle vermerkt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sind auch für 2015 nicht vorgesehen. 3.2 Verwaltungshaushalt Einnahmen Die Grundsteuern werden als relativ konstante Größe auf gleichem Niveau eingeplant. Die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr unverändert mit Euro angesetzt, nachdem die entsprechenden Vorauszahlungsmitteilungen dies erwarten lassen. Der vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geschätzte Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von Euro verbessert sich um Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Schlüsselzuweisungen müssen abgesenkt auf Euro gegenüber dem Vorjahr ( Euro) angesetzt werden. In den Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind vor allem die Benutzungsgebühren mit Euro für die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung enthalten. Weiter sind die Zuweisungen für die kindbezogene Förderung in Kindertageseinrichtungen in Höhe von Euro eingerechnet, die von der Marktgemeinde an den Träger weitergeleitet werden. Schließlich sind die Inneren Verrechnungen im Umfang von Euro veranschlagt, die insbesondere bei den kostenrechnenden Einrichtungen Relevanz besitzen. In den sonstigen Finanzeinnahmen sind Zinserträge, Erträge aus Beteiligungen, Konzessionsabgaben sowie die kalkulatorischen Einnahmen veranschlagt Grund- und Gewerbesteuer Einkommen- u. Umsatzsteuer sonst. Steuern u. Zuweisungen Verwaltungs- u. Betriebseinnahmen sonst. Finanzeinnahmen Euro
4 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite Ausgaben Die Kreisumlage muss bei gleichbleibendem Umlagesatz von 49,2 % in Höhe von Euro (Vorjahr Euro) eingerechnet werden. An die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist eine Verwaltungsumlage von unverändert Euro zu entrichten. Für den Zweckverband Gewerbepark Steigerwald sind Euro aufzuwenden. Die Gewerbesteuerumlage (Vervielfältiger 2015: 69 %) in Höhe von Euro errechnet sich aus der entsprechenden Gewerbesteuereinnahme, so dass der Gemeinde nach den Ansätzen eine Gewerbesteuer von netto Euro verbleibt. Im Sach- und Betriebsaufwand sind sämtliche Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten für die gemeindlichen Liegenschaften und Einrichtungen enthalten. Darin sind Euro für den Unterhalt von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen unbeweglichen Vermögen enthalten. Für Bewirtschaftungskosten wie Verbrauchsgebühren, Grundsteuer etc. werden Euro veranschlagt. Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben, vor allem für die Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungseinrichtung, sind in Höhe von Euro angesetzt. Die kalkulatorischen Kosten werden mit Euro beziffert. Die Personalausgaben von Euro wurden an die Tarifentwicklung angepasst. Die Deckungsreserve für Personalausgaben wird dabei unverändert mit Euro angesetzt. Als Zuführung zum Vermögenshaushalt können für Euro (2014: Euro) eingestellt werden, was sich wieder gut darstellt; nach Abzug der ordentlichen Tilgung ( Euro) ergibt sich dadurch eine Investitionsrate für 2015 von Euro (2013: Euro und 2014: Euro). In den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind die Mittel für die kindbezogene Förderung in den Kindertageseinrichtungen mit Euro enthalten. Weiterhin sind die Schulverbandsumlagen an die Grundschule Scheinfeld mit Euro und an die Mittelschule Scheinfeld mit veranschlagt. Die Ausgaben für Zinsen aus bestehenden Kreditverträgen betragen Euro. In den sonstigen Ausgaben ist forthin eine allgemeine Deckungsreserve mit Euro enthalten Kreisumlage VGem, GewPark- GewSt- Umlage Sach- u. Betriebsaufw Zuf. an VmH lfd. Zuschüsse Personalausgaben Zinsausgaben sonst. Ausgaben Euro
5 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite Vermögenshaushalt Einnahmen An Deckungsmitteln im Vermögenshaushalt steht die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit Euro zur Verfügung. Beiträge im Zuge der Sanierung der Erlabronner Str. in Summe von Euro wurden in gebracht. Die Zuweisungen für Investitionen betragen voraussichtlich Euro. Darin sind insbesondere Zuweisungen für die BOS-Umstellung (3.900 Euro), den Radwegebau Schnodsenbach-Oberscheinfeld ( Euro) bzw. Oberscheinfeld-Krettenbach (Teilbetrag Euro), die Erschließung mit DSL/Breitband ( Euro), für das Hochwasserkonzept Stierhöfstetten (7.000 Euro), geplante Zuweisungen für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung von Euro sowie Städtebauförderung für den Abbruch von Schloßstr. 3 in Höhe von Euro enthalten. Außerdem sind Einnahmen aus dem Verkauf eines Bauplatzes von Euro und die Investitionspauschale mit Euro (Vorjahr Euro) eingeplant. Einnahmen aus der Sonderrücklage für die Wasserversorgung können zur Deckung des kalkulierten Defizits nicht mehr eingesetzt werden, da die Sonderrücklage im Jahr 2014 aufgebraucht wurde. Eine Kreditaufnahme für die Finanzierung der vorgesehenen investiven Maßnahmen ist nicht vorgesehen Zuführung vom VwH Beiträge Zuweisungen, Zuschüsse Veräußerungserlöse Rücklagenentnahme Entnahme SRL Wasser Kreditaufnahme Euro Ausgaben Für allgemeinen Grunderwerb sind Euro vorgesehen. Für Vermögensgegenstände sind Euro eingeplant, diese verteilen sich forthin auf die Bereiche Verwaltung, Feuerwehr, Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Bauhof und Kläranlage. Die Baumaßnahmen beziffern sich auf insgesamt Euro. Für eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Maßnahmen darf auf die detaillierte Übersicht im Investitionsprogramm auf Seite 106/107 verwiesen werden. Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen betragen Euro. Diese Summe beinhaltet die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung sowie Zuschusseinplanungen an Sportvereine und die Kirchengemeinde. Die planmäßigen Tilgungsausgaben für die laufenden Kredite werden mit Euro beziffert. In den Planansätzen ergibt sich daraus eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von Euro.
6 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite Zuf. VwH aus SRL Vermögenserwerb Baumaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse Tilgung v. Krediten Entnahme aus Rücklage Euro Die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Soweit nichts anderes vermerkt ist, beziehen sich die Vergleichszahlen des Landesdurchschnitts auf die kreisangehörigen Gemeinden in Bayern mit mehr als bis unter Einwohnern und sind den Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung entnommen. 4.1 Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B zusammen Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Haushaltsansatz 2014 Haushaltsansatz Der Vergleich der Hebesätze mit dem Landesdurchschnitt stellt sich wie folgt dar: Oberscheinfeld Landesdurchschnitt 2013 Grundsteuer A 350 % 360,8 % Grundsteuer B 350 % 342,7 % 4.2 Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuer brutto Umlage Gewerbesteuer netto Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Haushaltsansatz Haushaltsansatz
7 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 9 Entwicklung der Gewerbesteuer (IST) Euro Der Vergleich des Hebesatzes mit dem Landesdurchschnitt stellt sich wie folgt dar: Oberscheinfeld Landesdurchschnitt 2013 Gewerbesteuer 350 % 318,9 % 4.3 Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern Einkommensteuer Umsatzsteuer zusammen Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Haushaltsansatz 2014 Haushaltsansatz Laufende Finanzausgleichsleistungen des Staates is 2012 is 2013 Plan 2014 Plan 2015 Schlüsselzuweisungen Einkommensteuerersatz Grunderwerbsteueranteil zusammen
8 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 10 Die Schlüsselzuweisungen sinken im gegenüber 2014 (von ) auf , liegen aber noch über dem Wert von in Die Absenkung resultiert aus der gestiegenen Umlagekraft 2015, in deren Berechnung die 2013-Werte, vornehmlich der gute Gewerbesteuerzufluss 2013, sich auswirken. Die Schlüsselzuweisungen sind u.a. abhängig von der gemeindlichen Steuerkraft. In die Steuerkraftmesszahl fließen die Ist-isse der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer (vermindert um die Gewerbesteuerumlage) sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer ein. Die Steuerkraft je Einwohner hat sich wie folgt entwickelt: Steuerkraft je Einwohner 353,38 344,24 375,72 389,25 384,68 469, Personalausgaben Wert Veränderung ggü. Vorjahr Jahresrechnung ,65 % Jahresrechnung ,03 % Jahresrechnung ,02 % Jahresrechnung ,09 % Jahresrechnung ,85% Haushaltsansatz 2014 Haushaltsansatz * (+ 11,05 %) (- 2,86 %) *Beachte: incl. Kosten Kommunalwahl, Überschneidung im Zuge Personalwechsel Bauhof Es wurden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeplant. Die Deckungsreserve für Personalausgaben wurde unverändert mit Euro angesetzt. 4.6 Allgemeine Umlagen Der Markt Oberscheinfeld hat verschiedene allgemeine Umlagen abzuführen. Hierzu gehört die Kreisumlage, deren Höhe auf Basis der gemeindlichen Umlagekraft ermittelt wird. Der Umlagesatz bleibt auch für 2015 mit 49,2 % unverändert zum Vorjahr. Die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld wird nach dem durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf und der jeweiligen Einwohnerzahl bemessen. Für die Umlage an den Zweckverband Gewerbepark Steigerwald ist nach 12 der Verbandssatzung ein Umlagesatz von 7,14 % für den Markt Oberscheinfeld heranzuziehen. Die Bemessung erfolgt ebenfalls am durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf.
9 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 11 Kreisumlage Umlage Verwaltungsgemeinschaft Umlage Zweckverband Gewerbepark Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Haushaltsansatz 2014 Haushaltsansatz Die Entwicklung bei den kostenrechnenden Einrichtungen 5.1 Abwasserbeseitigung Bei der Abwasserbeseitigung ergaben sich bis 2014 aufgrund der zum beschlossenen Gebührenerhöhung (2. Stufe) Überschüsse. Für 2015 stellt sich aufgrund eines eingegangenen Abwasserabgabebescheids im ein Defizit dar. Die Entwicklung ab 2016 bleibt hinsichtlich der beginnenden Investitionen in die Abwasserbeseitigung (auch die mögliche Überleitung des Abwassers von Oberscheinfeld nach Scheinfeld) abzuwarten. Erlöse/ Kosten Gebühren 74,1 173,9 ³ 124,2 143,8 141,9 142,2 142,2 142,2 142,2 Personal 0 10,9 11,1 10,1 13,4 13,7 13,9 14,3 14,6 Unterhalt 15,0 21,1 5,1 7,7 17,8 11,8 11,8 11,8 11,8 Betrieb 44,7 49,9 26,0 1 31,9 35,9 64,4 41,9 41,9 41,9 Kalk. Kosten 111,7 ² 61,1 61,5 61,3 53,0 61,0 81,0 50,0 50,0 is - 97,3 +30,9 +20,5 +32,8 +21,8-8,7-6,4 +24,2 +23,9 1 Rückerstattung Abwasserabgabe aus den Jahren ca.12 ² Berichtigungsbuchung in 2010: Angleichung der Abschreibungen an das Vorjahr ³ Gebührennachberechnung Appenfelden 5.2 Wasserversorgung Der Restbestand der Sonderrücklage für die Wasserversorgung in Höhe von Euro wurde 2014 aufgebraucht. Der Gemeinderat hat ab eine Gebührenerhöhung (von 2,20 Euro) auf 2,50 Euro und ab auf 2,75 Euro beschlossen. Nach den Planansätzen entwickelt sich das jährliche is in Richtung Kostendeckung.
10 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 12 Erlöse/Kosten 2011 (Soll) 2012 (Soll) 2013 (Soll) Gebühren 91,8 58,8 125,1 1 64,2 71,3 71,3 76,9 76,9 Entnahme SRL 16,0 0,3 14,2 Personal 3,7 3,7 3,4 3,5 4,5 4,6 4,8 4,9 Unterhalt 0,7 0,6 1,6 2,5 3,5 2,9 2,9 2,9 Betrieb 32,9 29,7 80,1 1 37,3 33,5 33,5 33,8 33,8 Kalk. Kosten 43,3 40,8 40,6 41,4 37,8 37,8 37,8 37,8 Zuführung SRL 10,5 is 0,7 0-0,3-6,3-8,0-7,5-2,4-2,5 1 Umsatzsteuerrückvergütung bzw. Vorsteuerleistung 5.3 Die Entwicklung der Schulden Stichtag insgesamt je Einwohner , , , , , , , , , , , vorauss ,82 Auch im Haushaltsjahr 2014 wurde, wie im Vorjahr 2013, keine Kreditaufnahmen getätigt, so dass sich der Schuldenstand um die planmäßigen Tilgungen von reduziert hat. Der Landesdurchschnitt für die Verschuldung in der entsprechenden Gemeindegrößenklasse lag im Jahr 2013 bei 711 Euro je Einwohner. Zum entfallen die Kreditverbindlichkeiten auf folgende Investitionszwecke: Investitionszweck Restbetrag Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Allg. Investitionen Haushalt Summe
11 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 13 Der rein rechnerische Anteil des Marktes Oberscheinfeld an der Verschuldung des Zweckverbandes Gewerbepark Steigerwald beträgt zum ,95 Euro (7,14 %). 6 Die Entwicklung der Rücklagen Es kann davon ausgegangen werden, dass der im Haushaltsplan 2014 vorgesehene als Zuführung zum Vermögenshaushalt von Euro überschritten wird; ebenso wird es entgegen einer Rücklagenentnahme zu einer Rücklagenzuführung kommen. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 wird deshalb von voraussichtlich ca Euro in der allgemeinen Rücklage ausgegangen. Nach den Planungen werden im Haushaltsjahr 2015 der Rücklage entnommen. Die Sonderrücklage für die Wasserversorgung wurde im Haushaltsjahr 2014 aufgebraucht. 7 Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der Finanzierungsmöglichkeit für weitere Investitionen ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt das Kriterium. 22 KommHV-Kameralistik schreibt folgende Zuführung vor: Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt = (ordentliche) Tilgungsleistungen ( Muss -Vorschrift) Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt = kalk. Abschreibung ( Soll -Vorschrift) der kostenrechnenden Einrichtungen Jahr Zuführung zum Vermögenshaushalt Pflichtzuführung (=Tilgung) Mindestzuführung (=kalk. Abschreibung) -aber immer zumindest der Pflichtzuführungsbetrag- Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Haushaltsansatz Haushaltsansatz Die Pflichtzuführung als vorrangigstes und oberstes Erfüllungskriterium ( Muss -Vorschrift) wird weiterhin erfüllt; davon kann auch für das Haushaltsjahr 2014 ausgegangen werden. Das gleiche gilt für das Haushaltsplanjahr Auch die Finanzierung der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Projekte kann als gesichert angesehen werden; vgl. auch Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit auf Seite 31. Der gute Rücklagenbestand lässt außerdem Gestaltungsspielräume.
12 Vorbericht für das Haushaltsjahr 2015 Seite 14 8 Die Entwicklung der Kassenlage Die Kassenlage des Marktes Oberscheinfeld war während des Jahres 2014 geordnet. Die notwendigen Auszahlungen konnten rechtzeitig geleistet werden. Der Rückgriff auf Kassenkredite war zu keiner Zeit erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in 5 der Haushaltssatzung bewegt sich im Rahmen des Art. 73 Abs. 2 GO ab. Der Verlauf der Kassenstände stellt sich wie folgt dar: Entwicklung Kassenstand Scheinfeld, Kassenstand Volkmar Studtrucker Kämmerer
Vorbericht zum Haushaltsplan des Marktes Oberscheinfeld für das Haushaltsjahr 2017
Vorbericht für das Haushaltsjahr 2017 Seite 3 Vorbericht zum Haushaltsplan des Marktes Oberscheinfeld für das Haushaltsjahr 2017 Gemäß 3 KommHV-Kameralistik soll der Vorbericht einen Überblick über die
MehrL II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015
Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrGruppierungsübersicht
4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer
MehrFirnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -
Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung
MehrKommunale Finanzplanung
Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern
MehrGemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km
Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km
MehrÄnderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)
Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:
MehrLandratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9
Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine
MehrKommunale Finanzplanung
Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,
MehrZusammenfassung vom Jahresabschluss 2013
Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00
MehrHaushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und
17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2014
Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen
MehrB 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises
B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
MehrD E R H A U S H A L T 2 0 1 0 A U F E I N E N B L I C K
Haushaltsplan 21 der Gemeinde Sulzbach an der Murr D E R H A U S H A L T 2 1 A U F E I N E N B L I C K I. V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 1. EINNAHMEN Grundsteuer 642.25 646.236 675.823 678.8 78.2
MehrHER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH
MehrEinbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann
Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrKämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrGegenüberstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (in TEUR) Ist 2005 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008
Pressemitteilung Newsletter 5/10 03.02.10 Haushaltsplan Die Stadträte haben am Montag über den Haushalt für das Jahr entschieden. Im Verwaltungshaushalt befinden sich 20,5 Millionen, das sind knapp 240
MehrAmtsblatt. Inhalt. festgesetzt.
59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrKommunale Finanzplanung
Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + Umsatzsteuer 0 0 0 0
MehrKommunale Finanzplanung
Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 0 0 0 0 0 5 02,03 Sonstige
MehrH a u s h a l t 2009
H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte
MehrTAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,
MehrHerzlich willkommen!
Gemeinde Schwangau: Bürgerversammlung 2015 Schlossbrauhaus Schwangau, 24.11.2015, 20:00 Uhr Herzlich willkommen! Rechenschaftsbericht des ersten Bürgermeisters Stefan Rinke für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnung:
MehrÜbersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000
über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-
MehrEinnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Gewerbesteuer 13.200.000 Gemeindeanteil Einkommensteuer (einschl. Familienleistungsausgleich) 8.210.000 Gebühren und Entgelte (einschl. Abwassergebühren) 4.374.300
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr
1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrHaushaltsplan. Eckdaten/Zusammenfassung
Haushaltsplan 2015 Eckdaten/Zusammenfassung Haushaltsplan 2015 Vor den Beratungen Nach den Beratungen Verwaltungshaushalt Einnahmen 63.190.039 63.528.839 Ausgaben 63.190.039 63.528.839 Zuführung zum Vermögenshaushalt:
MehrHaushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht
49.914 per 31.12.2009 Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 57.323.543,73 1.148,45 52.733.800,00 4.589.743,73 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 127.367,37 2,55 135.200,00-7.832,63 001 Grundsteuer
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrMittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der
MehrEntwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel
53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrHaushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016
Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft
MehrKarl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrIStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrDie Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt
Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrHaushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal
Haushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Verbandsvorsteher Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 7 ff. des Landeswasserverbandsgesetzes wird
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrDer Gemeinderat beschloss bei 2 Gegenstimmen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen.
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2015 TOP 1: Bürger fragen TOP 2: Bausachen TOP 2.1 Bauvorhaben Flst. 216 / Pferdehaltung In der letzten Sitzung wurde darüber beraten, ob dem Bauvorhaben auf
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrGesamtplan 2006. 3. Gruppierungsübersicht. 98.742 am: Einwohner 31.12.2004
Gesamtplan 26 Haushaltsansatz 26 je Einw. Haushaltsansatz 25 R.-ergebnis 24 1 2 3 1 3 1 12 2 21 22 23 26 27 29 3 31 32-3 4 4 41 42 43 44 45 46 47 48 49 Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrFinanzanalyse. 1. finanzielle Leistungsfähigkeit. 2. Informationsquellen. Veröffentlicht in Klartext Magazin der Fachhochschule Kehl, 2000, S.
Finanzanalyse Veröffentlicht in Klartext Magazin der Fachhochschule Kehl, 2000, S. 38 ff 1. finanzielle Leistungsfähigkeit Ein wichtiger Zweck der Analyse ist es, die finanzielle Leistungsfähigkeit einer
MehrFÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
MehrPinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?
Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
Mehr2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?
2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung
MehrFeststellung der Jahresrechnung
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1 Rückblick auf die Haushaltsplanung 18. März : Haushaltssatzung 11. November : Nachtragssatzung Notwendigkeit für Nachtragshaushalt ergab sich durch
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
MehrBürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554
Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember
Mehr