Bericht. des Umweltausschusses. über die Drucksache. 19/590: Artenschutz am Gebäude: Ein Platz für den Spatz! (Antrag der SPD-Fraktion)

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 19/590: Artenschutz am Gebäude: Ein Platz für den Spatz! (Antrag der SPD-Fraktion) Vorsitz: Jenny Weggen Schriftführung: Dr. Monika Schaal I. Vorbemerkung Die Bürgerschaft hat die Drs. 19/590 in ihrer Sitzung am 10. Juli 2008 auf Antrag der GAL-Fraktion an den Umweltausschuss überwiesen. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am abschließend mit der Drucksache. II. Beratungsinhalt Die SPD-Abgeordneten erläuterten ihren Antrag. Es sei notwendig, den Blick nicht nur auf Fledermäuse und Mauersegler zu richten, sondern auch auf den Spatz, der Vogel des Jahres 2002 sei und auf der Roten Liste stehe. Die Population habe sich in den letzten dreißig Jahren halbiert. Der Wunsch sei, dass die bereits vorhandenen Möglichkeiten und Verfahren bei Neubauten und Sanierungen angewendet werden, um dem Spatz vermehrt Nisthilfen zu schaffen. Der Naturschutzbund Deutschland e.v. (NABU) biete Hilfestellung für interessierte Bauherren. Die GAL-Abgeordneten stimmten dem Antrag der SPD-Fraktion inhaltlich zu. Allerdings seien die angeführten Forderungen zum Teil nicht realisierbar, andere befänden sich bereits in der Umsetzung. Zu Punkt 1 des Petitums des SPD-Antrages sei festzustellen, dass das Artenschutzgesetz bei Neubauten nur Auflagen vorsehen kann, wenn europäisch geschützte Arten gestört oder deren Lebensräume bedroht seien. Die rechtlichen Spielräume seien bereits ausgeschöpft. Fassadensanierungen seien zudem nicht genehmigungspflichtig, insofern fehle hier der Behörde das Instrument zum Eingreifen. Richtig sei, dass den Eigentümern oder Architekten in einer Vielzahl von Fällen gar nicht bewusst sei, dass das Artenschutzrecht zu beachten sei. Es gebe aber auch dahingehend mittlerweile Bestrebungen, die Unkenntnis zu beseitigen. Zu Punkt 2 sei zu sagen, dass Artenschutzmaßnahmen bei stadteigenen Sanierungen und Bauten berücksichtigt würden. Zu bedenken sei aber auch, dass sich nicht jeder Standort für jede Tierart eigne. Daher sei eine allgemeine Verpflichtung nicht sinnvoll. Der Vorschlag der GAL-Fraktion, niedergelegt in dem vorgelegten Änderungsantrag (Anlage), sehe Einzelfallprüfungen, ob die notwendigen Lebensbedingungen für die Vögel gegeben seien, vor. Die Maßnahmen sollten dann exemplarisch an besonders lohnenswerten Gebäuden durchgeführt werden. Dabei sei insbesondere eine Dokumentation und Berichterstattung an die Bürgerschaft für die Planung weiterführender Maßnahmen von Bedeutung. Für private Bauherren könnten diese Maßnahmen Vorbildcharakter haben.

2 Drucksache 19/1085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE war ebenfalls der Meinung, dass viele Hauseigentümer und Bauherren unwissend seien, dass das Artenschutzgesetz zu beachten sei. Interessant sei zu erfahren, inwieweit in Hamburg derzeit die bestehenden Regelungen des Naturschutzgesetzes sowie die Instrumente des Baugesetzbuches zur Integration von Artenschutzmaßnahmen in das Baugeschehen ausgeschöpft und gewährleistet werden. Insbesondere sei dieser Punkt bei Abrissgenehmigungen interessant. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Rechtslage zur Anwendung des Artenschutzgesetzes. In Hamburg betreffe der Anwendungsbereich ausschließlich Fälle, bei denen Lebensstätten von geschützten Vogelarten und Fledermäusen zerstört würden. In diesen Fällen greife ein Verbotstatbestand des Artenschutzgesetzes. Ausnahmegenehmigungen oder Auflagen bei einem Neubau hinsichtlich der Errichtung von neuen Lebensstätten könnten erteilt werden. Aus Sicht des Senats würden die vorhandenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Regelungen des Artenschutzgesetzes ausgeschöpft. Zumindest in den Fällen, von denen Kenntnis erlangt werde. Problematisch sei dies bei genehmigungsfreien Maßnahmen, bei Sanierungen beispielsweise, weil die Behörde im Verfahren nicht eingebunden sei. Zum konkreten Verfahren sei zu berichten, dass in der Regel die Aufmerksamkeit auf eine schützenswerte Lebensstätte durch den Bürger oder durch Naturschutzverbände gelenkt werde. Daraufhin werde der Standort von einem Mitarbeiter der Vogelwarte in Augenschein genommen und es werde überlegt, was zu tun sei. Bei Mauerseglern beispielsweise könne als Lösung zunächst nur die Hälfte des Gebäudes eingerüstet werden. Die Mauersegler hätten eine kurze, maximal acht Wochen dauernde Brutzeit. Nachdem der Nachwuchs flügge geworden sei, könne dann der andere Teil des Hauses eingerüstet werden. Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, bei denen Lebensstätten vernichtet würden, würden in der Tat Auflagen im Baugenehmigungsbescheid vorgegeben, dass Ersatzstandorte, Nistkästen oder Ähnliches zu schaffen seien. Mit den großen Wohnungsbauverbänden habe es bereits Gespräche gegeben, um dem Thema eine breitere Basis zu schaffen und Sensibilität im Umgang mit den Lebensstätten der Tiere zu erzeugen. Die SPD-Abgeordneten wollten dazu wissen, wie die Resonanz ausgefallen sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter meinten, die Bürger der Stadt Hamburg seien sehr wachsam und würden bei Gefährdungen von Standorten auch den Anruf nicht scheuen. Auch Bauherren würden sich vorab informieren, allerdings sei es in vielen Fällen schwierig, zu übersehen, wo es zu einem Konflikt zwischen Baumaßnahme und Lebensstätte kommen könne, da die Baumaßnahmen oft vor dem Frühling vorbereitet würden und zu dem Zeitpunkt mangels Blätterwerk des Fassadenbewuchses die Brutstätten nicht erkennbar seien. Die SPD-Abgeordneten wiesen auf Punkt 1 des SPD-Petitums hin, der zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen auch Neubauten und Sanierungen von Altbauten berücksichtige. Wünschenswert wären Vorgaben in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen zur Anbringung und Schaffung weiterer Nisthilfen für nachfolgende Vogelgenerationen in geeigneten Gebieten, damit sich bedrohte Populationen wieder erholen könnten. Das Petitum der GAL-Fraktion sei ob des Fehlens dieses Aspektes enttäuschend. Vor sechs Jahren sei diese Regelung auch von der GAL gefordert worden. Von einem grün-schwarz geführten Senat, insbesondere einer grün geführten Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt werde mehr erwartet als vom früheren Senator Rehaag. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, der Punkt 1 des SPD-Petitums sei inhaltlich unstrittig, er laufe aber ins Leere, da der vorhandene rechtliche Rahmen bereits vollends ausgeschöpft werde. Die Behörde lege strenge Maßstäbe zum Schutz der Tiere an. Der Änderungsantrag der GAL-Fraktion sei als zielgerichteter wahrgenommen worden und eröffne Möglichkeiten im vorhandenen Rahmen. Man müsse zwischen Festsetzungen im Rahmen einer Baugenehmigung oder eines Bebauungsplanverfahrens unterscheiden. Insbesondere in Bebauungsplänen seien 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1085 naturschutzrechtliche Vorgaben realisierbar, allerdings liege die Zuständigkeit im Allgemeinen bei den Bezirken, nicht bei der Behörde. Der Senat hege den Wunsch, dass die Bezirke ihre Handlungsspielräume ausschöpfen sollten. Er selbst habe diesbezüglich nur geringe Handlungsmöglichkeiten. Der europäische Gerichtshof habe Deutschland im Jahr 2006 verurteilt, weil das Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr mit dem EU-Recht konform gewesen sei. Daraufhin sei das Bundesnaturschutzgesetz im letzten Jahr geändert worden. Die EU-Normen, vermittelt durch das modifizierte Bundesnaturschutzgesetz, gelten unmittelbar auch für die Länder. Mittlerweile werde fast jeder Bebauungsplan im Hinblick auf europarechtlich relevante Artenschutzbestimmungen geprüft. Ebenso sei es bei den Baugenehmigungen. Die SPD-Abgeordneten führten an, ihr Petitum sei weiterführender als das Petitum des Änderungsantrages der GAL-Fraktion. Gefordert werde, dass mit Angeboten und Anreizen präventiv an Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften et cetera herangetreten werde, um Vögeln und Fledermäusen mehr Nistmöglichkeiten zu schaffen, damit sich die Populationen erholen könnten. Aufgefordert werden solle zu beispielgebenden Maßnahmen zum Artenschutz am Gebäude. Die Unterstützung einer Tierart sei bereits sehr hilfreich. Ein exemplarisches Bauprojekt reiche nicht aus, vielmehr müsse dies flächendeckend geschehen. Eine Erprobung sei ebenfalls nicht mehr notwendig, es gebe bereits einige Modellprojekte. Vielmehr wäre nun eine breit angelegte Informationskampagne für Bauherren, Investoren, Architekten wichtig. Die GAL-Abgeordneten wollten wissen, inwieweit die Wohnungsbauunternehmen bereits jetzt über Möglichkeiten des Artenschutzes informiert würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, derzeit werde eine Broschüre mit den Themen Spatz, Mauersegler, Mehlschwalbe und Fledermaus erarbeitet, die Anfang nächsten Jahres fertiggestellt werden solle. Gerichtet sei sie an Ingenieure, Architekten, Wohnungsbaugesellschaften. Dargelegt würden die Probleme der Lebensräume der einzelnen Arten mit praktischen Hinweisen, welche einfachen und kostengünstigen Maßnahmen ergriffen werden könnten, um diesen Tieren zu helfen. Aber man könne nicht überall jede Tierart unterstützen, da jede andere Voraussetzungen benötige, die an Ort und Stelle vorhanden sein müssten. In den letzten Jahren sei mit der SAGA GWG eine Vereinbarung über die Anbringung von Nistkästen für Mauersegler getroffen worden, da die Gesellschaft in den letzten Jahren sehr viele Gebäude saniert und damit auch Lebensstätten der Tiere vernichtet habe. Mittlerweile seien einige hundert Nistkästen angebracht worden, ein Schwerpunkt hierbei stelle Finkenwerder dar. Darüber hinaus sei zu erwähnen, dass der Bezirk Mitte eine Patenschaft für den Spatzen übernommen habe. Ein Gutachten sei in Auftrag gegeben worden, um festzustellen, wo es noch Spatzenkolonien gebe und was getan werden könne, damit sich die Spatzen vermehren und verbreiten könnten. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE wollte wissen, wie oft die Behörde von Bürgern auf bedrohte Lebensstätten hingewiesen werde und ob diese Mitteilungen populationserhaltend oder sogar populationsfördernd seien. Des Weiteren sei informativ, ob bei einer Abrissgenehmigung auf die Einhaltung von Artenschutzmaßnahmen hingewiesen werde. Zu den beispielgebenden Maßnahmen aus Punkt 2 des SPD-Petitums sei auszuführen, dass in Berlin im Rahmen von Artenhilfsprogrammen versucht worden sei, bestimmte Vögel wie Mauersegler, Dohlen, aber auch Turmfalken anzusiedeln. Interessant sei, ob es derartige Programme auch in Hamburg gebe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten fest, die Behörde könne nur dann tätig werden, wenn sie über bedrohte Nistplätze Kenntnis erhält. Das sei nicht in jedem Fall so. Das Pilotprojekt mit der SAGA GWG hinsichtlich der Anbringung von Nisthilfen solle zunächst einmal ausgewertet werden, um zu sehen, ob sich das Verfahren bewährt habe oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden müssten. 3

4 Drucksache 19/1085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Hinsichtlich der öffentlichen Gebäude sei man auch tätig geworden. Vor Jahren seien bereits die Baudienststellen und öffentlichen Bauherren mit Informationen versorgt worden, insbesondere auch mit Informationen des NABU. Beratungen würden ebenfalls durchgeführt. Derzeit werde ein aktuelleres Informationsblatt erstellt, das vorhandene weise im Bereich Sanierung Klimaschutz Defizite auf. Die SPD-Abgeordneten meinten, man sei in der Zielsetzung nicht weit voneinander entfernt. Trotz der hohen Anforderungen im Bereich Energiesparmaßnahmen müsse im Bereich Artenschutz Sorgfalt walten. Die vorhandenen Möglichkeiten sollten stärker ausgeschöpft werden, auch auf Bezirksebene. Besonderes Augenmerk liege auf den öffentlichen Gebäuden oder den Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert würden. In diesen Bereichen könne vorbildlich Artenschutz betrieben werden. Die SPD-Fraktion sei in diesem Bereich nicht ganz zufrieden, es könne Verbesserungen geben. Besonders wichtig sei der Informationsfluss, weil Kenntnisse zum Artenschutz im Hinblick auf Gebäude wenig verbreitet seien. Es sei gut zu hören, dass es demnächst mehr Informationen geben solle. Dennoch werde der SPD-Antrag aufrechterhalten. Die GAL-Abgeordneten entgegneten, es sei sehr deutlich geworden, dass der vorhandene rechtliche Spielraum ausgeschöpft werde. Der Informationsfluss sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Der Änderungsantrag der GAL-Fraktion zu Drs. 19/590 wurde mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der GAL-Abgeordneten gegen die Stimmen der SPD- Abgeordneten und der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE angenommen. III. Ausschussempfehlung Der Umweltausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der GAL-Abgeordneten gegen die Stimmen der SPD- Abgeordneten und der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, den Antrag aus Drs. 19/590 in der nachfolgend aufgeführten Fassung anzunehmen: Der Senat wird aufgefordert: 1. bei stadteigenen Sanierungs- und Baumaßnahmen bzw. solchen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, zu prüfen, ob Nisthilfen für Gebäudebrüter sinnvoll sind. Wenn die Standorte den kompletten Ansprüchen von Spatz, Mauersegler und Fledermaus genügen, sollen hier exemplarisch einzelne, dafür besonders lohnende Bauprojekte herausgegriffen werden, bei denen der Artenschutz am Gebäude als Best Practice umgesetzt wird, 2. zu dokumentieren und der Bürgerschaft zu berichten, inwiefern die artenschutzrechtlichen Baumaßnahmen bei den Best Practice von den Gebäudebrütern angenommen werden. Dr. Monika Schaal, Berichterstattung 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1085 Anlage Änderungsantrag zu Drs 19/590 Artenschutz am Gebäude: Ein Platz für den Spatz Früher ständiger Wegbegleiter ist der Spatz ähnlich wie Mauersegler und Fledermaus heutzutage aus dem Hamburger Stadtbild fast verschwunden. In Deutschland steht der Spatz bereits auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten, da ihm in den Städten durch Sanierungen und glatten Neufassaden Nist- und Kommunikationsmöglichkeiten genommen werden. Die Stadt Hamburg ist sich des Problems bewusst und hat deshalb Vorkehrungen getroffen, um Spatz und Co. in dieser Stadt wieder ein Zuhause zu geben. Wenn bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen Genehmigungen eingeholt werden müssen, werden die zur Verfügung stehenden rechtlichen Spielräume zur Integration von Artenschutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse bereits voll ausgeschöpft. Allerdings entzieht sich die Sanierung von Fassaden und Dächern bei Altbauten in den meisten Fällen der rechtlichen Kontrollmöglichkeiten von BSU und Bezirken, da sie nicht genehmigungspflichtig sind. Dazu kommt, dass viele Sanierer nicht wissen, dass bei der Durchführung von baulichen Veränderungen am Haus auch das Artenschutzrecht beachtet werden muss. Hier arbeitet die Behörde gerade an einem Informationspool aus Materialien und Beratungsangeboten, das speziell auf die wesentlichen Auftraggeber für Sanierungsarbeiten (städtische Wohnungsbaugesellschaften und freie Wohnungsbaugenossenschaften) zugeschnitten wird. So sollen die Gebäudebrüter auch nach einer Sanierung Nistmöglichkeiten behalten. Wobei neben einer Nistmöglichkeit der Spatz auch Nistplatznahe Kommunikationsplätze (z. B. Hecken) und Nahrungsgebiete braucht. Ein Nistkasten alleine bringt den Spatz nicht nach Hamburg zurück. So brauchen Architekten, Eigentümer und Sanierer neben Informationsmaterialien auch vorbildhafte Beispiele, wie artenschutzgerechtes und modernes Bauen/Sanieren aussehen kann. Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen: Der Senat wird aufgefordert: 1. bei stadteigenen Sanierungs- und Baumaßnahmen bzw. solchen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, zu prüfen, ob Nisthilfen für Gebäudebrüter sinnvoll sind. Wenn die Standorte den kompletten Ansprüchen von Spatz, Mauersegler und Fledermaus genügen, sollen hier exemplarisch einzelne, dafür besonders lohnende Bauprojekte herausgegriffen werden, bei denen der Artenschutz am Gebäude als Best Practice umgesetzt wird. 2. zu dokumentieren und der Bürgerschaft zu berichten, inwiefern die artenschutzrechtlichen Baumaßnahmen bei den Best Practice von den Gebäudebrütern angenommen werden. 5

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