Von der Ethik zum Geld 2. und 3. Vorlesung, Ringvorlesung des Studium generale im Sommersemester 2010, und

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1 Insolvenzspiele - Computergames... Von der Ethik zum Geld 2. und 3. Vorlesung, Ringvorlesung des Studium generale im Sommersemester 2010, und Prof. Klaus Bastian {bastian@imn.htwk-leipzig.de}, Prof. Hans-Ulrich Niemitz {niemitz@r.htwk-leipzig.de} zweiteVL-RIVL-SS10-V Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 1

2 Niemand weiß, was Geld ist Wie kann das sein? Niemand weiß, was Geld ist bzw. sein soll bzw. sein muss, obwohl es doch von uns Menschen selbst gemacht wird. Wir wissen nicht, weil uns die richtigen Begriffe fehlen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 2

3 Was ist Was ist Was ist Was ist Ethik? ETHIK ist ein Kulturprinzip. ETHIK ist das, was Gesellschafter wollen müssen. Recht? Recht begründet sich in der Versicherungsreversibilität. Gesellschaft? Gesellschaft ist ein Rechtsverhältnis. Geld? Herleitung Abrufkollateraleigentum (Geldrecht) Motivation Was wollen/dürfen die Menschen nicht sein? Sklaven, d.h. Kollateralbesitz (Menschenrecht verbietet das) Leibeigene, d.h. Beherrschte (Gesellschaft verbietet das) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 3

4 Gliederung Zu Paradigmenwechseln ETHIK, RECHT, GESELLSCHAFT Neue rechtssichere Begriffe ( Geld ist Abrufkollateraleigentum. ) Wir kennen heute nur Pseudogeld Skizze eines ethischen Geldsystems Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 4

5 Wesen des paradigmatisch Neuen Kein gleitender Übergang möglich. Problem, anschlussfähig mit den Alten diskutieren zu können; der Erfolg muss den Neuen Recht geben. Alte Kernbegriffe entfallen auf dem Weg zum paradigmatisch Neuen entfallen sogar die eigenen Begriffe. Beispiel: Eigentum, Besitz ( Eigentumsökonomik ), stattdessen zum Beispiel: Abrufkollateraleigentum, Terminnaturalbesitz usw Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 5

6 ETHIK RECHT GESELLSCHAFT Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 6

7 Revolutionäre setzen ETHIK Revolutionäre überwinden Herrschaft Sie wollen keine Willkür mehr Sie wollen Sicherheit Ungleichheit wird zu Gleichheit Willkür (Unfreiheit) wird zu Freiheit Unsicherheit wird zu Sicherheit Dies wird einstimmig beschlossen; wer das nicht will, muss gehen. (neuzeitlich) Sklavereiverbot (Menschenrecht) ETHIK Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 7

8 Wie kann man Sicherheit garantieren? Dies gelingt nur hinsichtlich des Gebens und Nehmens. Man erfindet die Versicherungsreversibilität: Nach Beendigung einer gesellschaftlich korrekten Aktion: Am Ende muss derjenige, der etwas gegeben, z.b. verliehen hat, hinsichtlich seiner Proprietas [bzw. seiner Vermögensverhältnisse] wieder so dastehen, als wäre all dies nicht geschehen. Versicherungsreversibilität rechtfertigt Vollstreckung und Zins. Versicherungsreversibilität bringt Rechtssicherheit und ermöglicht damit das Recht: Das Prinzip des Rechts ist Versicherungsreversibilität Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 8

9 Proprietas Proprietas ist als das Meinige frei von Ansprüchen: Es ist frei von individuellen Ansprüchen Anderer gegen mich (den Proprieteur); ich habe nichts genommen, ich muss nichts geben: ich bin kein Schuldner, ich bin kein Geldemittent, ich bin kein Mieter, ich bin kein Pächter. Es ist frei von individuellen Ansprüchen meinerseits (des Proprieteurs) gegen Andere; ich habe nichts gegeben, ich muss nichts fordern: ich bin kein Gläubiger, ich bin kein Geldakzeptant, ich bin kein Vermieter, ich bin kein Verpächter Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 9

10 Die Verteilung der Proprietas In der Antike (als deren Start) Die Herren werden vertrieben. Gleichverteilung des Vorhandenen als Proprietas. In der Neuzeit (England 1381) Die Exherren halten sich als eine der Kriegsparteien im Patt bzw. Friedensvertrag (Ende Bauern/Bürgerkrieg). Die Exherren behalten das Vorhandene als Proprietas. Die Exleibeigenen bekommen nur die Proprietas an sich selbst, dazu das Sklavereiverbot (wird zum Menschenrecht) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 10

11 Was ist ETHIK? Die Verfassung (Kulturprinzip) der Polis: Gleichheit Freiheit Sicherheit Geben und Nehmen nur mit Versicherungsreversibilität ohne Quantität geht es nicht gemessen an Proprietas Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 11

12 ETHIK, Faktisches, Philosophen-Ethik (1) Die Philosophen-Ethik ist nicht ETHIK. Philosophen-Ethik: Das Fragen nach der richtigen Moral. Aber: Kein Philosoph kann ethisches Wissen benennen. Keine ethische und damit auch moralische Frage kann beantwortet werden. Letztlich deshalb, weil die Philosophen-Ethiker nur Supermoral(en) basteln. Und diese können sie - wie auch die Moral an sich - nicht letztbegründen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 12

13 ETHIK, Faktisches, Philosophen-Ethik (2) ETHIK kann die philosophen-ethischen Fragen beantworten. Deshalb ist es gerechtfertigt, den Philosophen die Ethik wegzunehmen. ETHIK ist faktisch. Denn sie ist gewollt, gesetzt und damit verpflichtend! Was aus ihr folgt, muss widerspruchsfrei (logisch wahr) und wirklich (wirksam) sein! Wird falsch konstruiert, verschwinden die ETHIK, das Recht, die Gesellschaft, und der Herrscher kommt Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 13

14 ETHIK Aus Evaluation der LV Was ist Geld? WS 07/08 Philosophie ist nix handfestes und teilweise ohne jegliche Beweise (siehe Ethik). Mehr Fakten würden das ganze glaubwürdiger machen!... wie kann der [von sich eingenommene] Prof. behaupten, dass alle anderen Philosophen falsch liegen, wenn [er] selbst keinen EINDEUTIGEN Beweis [hat] in einem Fach (Philosophie), in dem es sowieso kaum Beweise gibt??? Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 14

15 Der Forschungsgegenstand Prinzipien (Moral, A-Moral, ETHIK) sozialer Formationen (Niemitz) universell: speziell: KULTURPRINZIP MORAL A-MORAL (Herrscher) ETHIK Regeln Sitte Befehl Recht soziale Formation Gemeinschaft Herrschaft Gesellschaft auch Kultur genannt Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 15

16 HAUPTTEIL Neue rechtssichere Begriffe, die Pacht, Miete, Kredit, Geldemission und damit Geld richtig verstehen lassen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 16

17 Rechtssichere Begriffe Wie kommt man auf das nun Folgende? In der Darstellung geht es darum, mit rechtssicheren Begriffen zu arbeiten. Das heißt: Was hier für richtig erkannt wird, muss so erkannt, d.h. konstruiert werden, dass mit diesen Begriffen die Kunstwelt Gesellschaft vollständig beschrieben werden kann. (Gegensatz: Die Welt werden wir niemals vollständig verstehen können!) Und dies letztlich in Form von (ethischen!) Gesetzen. Die Gesetzesbegriffe sind eindeutig, normativ (da ethisch begründet) und genügen logischen, rechtlichen und dann ganz nebenbei auch wissenschaftlichen Ansprüchen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 17

18 Universalobjekt und Proprietas Proprieteur Jeder Gesellschafter bekommt Proprietas; hier ist nur eine Proprietas eines Proprieteurs dargestellt. Der Gesellschafter bekommt auch die Proprietas an sich selbst! Dieses Universalobjekt hat die Eigenschaft, Proprietas zu sein Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 18

19 Kollateral- und Naturalproprietas Proprieteur Die Proprietas kann als Kollateralproprietas und Naturalproprietas funktionieren. Wie geht das? Ziel ist, das ethische Geben und Nehmen möglich zu machen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 19

20 -besitz und -eigentum z.b. Gläubiger, bekäme Schuldschein: Terminkollatereigentum z.b. Schuldner, behielte Sicherheit: Terminkollateralbesitz z.b. Vermieter, behielte Abrufnaturaleigentum z.b. Mieter, bekäme Abrufnaturalbesitz und damit Universalobjekt Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 20

21 -besitz und -eigentum z.b. Gläubiger, bekäme Schuldschein: Terminkollatereigentum z.b. Schuldner, behielte Sicherheit: Terminkollateralbesitz z.b. Vermieter, behielte Abrufnaturaleigentum Besitz und Eigentum als eigenständige Begriffe gibt es nicht (mehr)! aber: z.b. Mieter, bekäme Abrufnaturalbesitz und damit Universalobjekt Man könnte sagen: -eigentum lässt immer -besitz fordern Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 21

22 Proprietaskredit UniObj Der Gläubiger gibt alles. Der Schuldner gibt bzw. emittiert nur den Schuldschein und behält den Rest Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 22

23 Proprietaskredit Warum -kollateral-? Der Schuldner muss das Kreditierte vernichten. Es kann nicht natural als Sicherheit dienen. Deshalb muss der Rest kollateral, nämlich nebenbei zu seiner naturalen Eigenschaft, als Sicherheit dienen. UniObj Hier ist der Terminkollateralbesitz die Sicherheit. Der Gläubiger gibt alles. Der Schuldner gibt bzw. emittiert nur den Schuldschein und behält den Rest Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 23

24 Proprietaskredit UniObj? Der Gläubiger fragt: Kann ich auch nur einen Schein geben bzw. emittieren und den Rest behalten? Der Gläubiger gibt alles. Der Schuldner gibt bzw. emittiert nur den Schuldschein und behält den Rest Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 24

25 Geld(emittenten)kredit Das Kaufen wird mit dem Geld zugleich erfunden Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 25

26 Geld(emittenten)kredit Jedes Geld braucht einen Schuldner! Geld ist Abrufkollateraleigentum. Das Kaufen wird mit dem Geld zugleich erfunden. Jedes Geld braucht einen Gläubiger Jedem Geld steht Terminkollateraleigentum gegenüber. Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners! Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 26

27 Kollateralisieren, Naturalisieren Kollateralisieren heißt, aus der Kollateralproprietas die Rechtstitel Kollateralbesitz und Kollateraleigentum abzuleiten. Varianten Termin- und Abruf- sind möglich. Kollateraleigentum lässt Kollateralbesitz fordern. Naturalisieren heißt, aus der Naturalproprietas die Rechtstitel Naturalbesitz und Naturaleigentum abzuleiten. Varianten Termin- und Abruf- sind möglich. Naturaleigentum lässt Naturalbesitz fordern. Rechtsgeschäfte tätigen heißt, zu kollateralisieren und/oder zu naturalisieren (auch: zu nichtkollateralisieren ). Eine Kombination ist möglich! Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 27

28 Warum emittiert nicht der Schuldner selbst Geld? Der Schuldner braucht den Schutz des Gläubigers. Der Gläubiger schützt den Schuldner davor, dass vor dem Termin bei ihm gefordert wird, d.h. die Vertragserfüllung gefordert wird. Der Schuldner braucht Zeit. Das Risiko der Forderung vor dem Termin trägt der Gläubiger. Bei ihm befindet sich der ungeschützte Abrufkollateralbesitz ( Abruf ). Dieses Gläubigerrisiko begründet, dass der Schuldner Kollateralzins geben muss. Der Terminkollateralbesitz des Schuldners ist also geschützt ( Termin ) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 28

29 Geld (1) Geldemission heißt, als Gläubiger für die Schuldner Geld als Schuldenzahlungsmittel zu emittieren. Dies ist das wichtigste Rechtsgeschäft nach Miete und Kredit. Es gelingt durch eine neue Art des Kollateralisierens, des Abrufkollateralisierens. Auch dabei werden Rechtstitel emittiert und akzeptiert. Beim Geldemissionsgeschäft emittiert der geldemittierende Gläubiger sein Kollateraleigentum für seine Schuldner als Abrufkollateraleigentum, d.h. als Geld Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 29

30 Geld (2) Der Geldschuldner akzeptiert dieses Geld. Er ist der erste Geldakzeptant und als Schuldner seinem Gläubiger verpflichtet. Der Verkäufer, der an den Schuldner verkauft, akzeptiert das Geld des Schuldners. Er - der Verkäufer - ist dem Geldemittenten nicht verpflichtet. Alle folgenden Geldakzeptanten sind das auch nicht! Dieses Abrufkollateraleigentum (also Geld) kann jederzeit und sofort Abrufkollateralbesitz des Geldemittenten fordern Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 30

31 Vorteile durch Privat-Geld (1) Man erreicht Versicherungsreversibilität Man hat ein preisstabiles Schuldenzahlungsmittel, nämlich preislich bezogen auf Proprietas (Grundstücke und Immobilien). Es kommt nicht, wie bei Getreide möglich, überraschend viel davon ( Getreideinflation ) oder überraschend wenig davon ( Getreidedeflation ) in die Welt. Was nutzt dem Gläubiger, billiges (aus seiner Sicht zu wenig) Getreide als Schuldvertragserfüllungsmittel zu bekommen? Er hatte seine Forderungen in Preisgrößen gerechnet, die beim Abschluß des Kreditschuldvertrages galten. Er müsste die Erfüllung zu billig akzeptieren. Was nutzt dem Schuldner, teures (aus seiner Sicht zuviel) Getreide als Schuldvertragserfüllungsmittel geben zu müssen? Er hatte seine Zukunftsabschätzungen in Preisgrößen gerechnet, die beim Abschluß des Kreditschuldvertrages galten. Er müsste den Kreditvertrag zu teuer erfüllen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 31

32 Vorteile durch Privat-Geld (2) Erhöhung der Manövriermöglichkeiten Der Geldemittent und zugleich Gläubiger behält seine Naturalproprietas. Diese kann er nun immer noch naturalisieren, kann sie also vermieten oder selbst benutzen, um seine Proprietas zu vermehren. Die Start-Zuweisung von Proprietas an die Gesellschafter bedeutet: Sofort kann mit Geldschulden gestartet werden, ohne dass zuvor gespart werden muss! Denn es kann sofort kollateralisiert werden Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 32

33 Vorteile durch Privat-Geld (3) Man emanzipiert sich von der Natur Geld verdirbt nicht. Mit Privat-Geld können die Laufzeiten der Kredite frei gewählt werden und sind nicht mehr zwangsläufig an natürliche Rhythmen gekoppelt (z.b. Ernteperioden). Reichtum ohne direkten Naturalbesitz wird möglich ( Millionär ). (Unser Bild aus der Computerspiele-Vorlesung der letzten Semester: Der Naturalgläubiger kann alleine nicht so viel neues Getreide [Lebensenergie] erzeugen wie hinter seinem Rücken in den Lagern verdirbt. Er muss Geld - das verdirbt nicht - erfinden, um reich bzw. reicher werden zu können.) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 33

34 Kluge Privat-Geldgläubiger... Kluge Gläubiger emittieren auch gegen sich selbst Geld und geben es aus: Den Reichtum leben! Dieses Geld steht den Schuldnern dann zur Zinszahlung zur Verfügung. Kluge Gläubiger verkaufen aus ihren Beständen Nicht-Geld (z.b. Getreide) an die Schuldner. Sie müssen dabei aufpassen, dass nicht zuviel Geld aus der Welt verschwindet und die Schuldner mangels Schuldenzahlungsmittel ihre Schulden nicht zahlen können Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 34

35 Warum Zins? Und welchen? Die Versicherungsreversibilität rechtfertigt den Zins. Beim Naturalvertrag (Pacht, Miete): Der Naturaleigentümer kann den Naturalbesitz nicht für sich nutzen, sei es noch einmal naturalisieren, sei es, das Universalobjekt nutzen, um damit unmittelbar Proprietas zu erzeugen. Der Naturalzins gleicht den Natural-Nutzungsausfall aus. Beim Kollateralvertrag (Kredit). Das emittierte und damit weggegebene Abrufkollateraleigentum und damit die fehlende Kollateralproprietas lässt die Lage für den Gläubiger und zugleich Geldemittenten unsicherer werden. Der Abrufkollateralbesitz kann jederzeit gefordert werden. Und: Der Gläubiger kann im Notfall nicht mehr kollateralisieren, um z.b. Kredit zu bekommen. Der Kollateralzins gleicht den Kollateral-Sicherheitsausfall aus. Der Schuldner allerdings hat niemanden, der ihm den Sicherheitsausfall ausgleicht, außer sich selbst. Deshalb muss er produktiver werden und bewirkt den technischen Fortschritt Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 35

36 Das Recht bestimmt die Realität Die Rechtsaktion Naturalisieren bestimmt, was bei Pacht und Miete mit nutzen bzw. gebrauchen gemeint ist: Das Gepachtete/Gemietete (Naturalbesitz) muss in dem Zustand gehalten werden, zum Termin bzw. auf Abruf (nach einer Kündigung) wieder naturalisierbar zu sein. Die Rechtsaktion Kollateralisieren bestimmt, was bei Kredit und Geldemission mit verbrauchen gemeint ist. Das Kreditierte darf vernichtet werden. ABER: Die Sicherheit (Termin/Abrufkollateralbesitz) muss (analog zum Naturalisieren) in einem Zustand gehalten werden, der (immer und sofort/nach dem Termin) erlaubt, diese wieder als dieselbe Sicherheit einsetzen zu können. Man könnte sagen: Der Geldakzeptant (Abrufkollateraleigentümer) ist Quasi-Vermieter des Abrufkollateralbesitzes. Der Geldemittent (Abrufkollateralbesitzer) ist Quasi-Mieter des Abrufkollateralbesitzes. Und: Der Schuldscheinakzeptant (Terminkollateraleigentümer) ist Quasi-Verpächter des Terminkollateralbesitzes. Der Schuldscheinemittent (Terminkollateralbesitzer) ist Quasi-Pächter des Termnkollateralbesitzes Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 36

37 Rechtssicherheit Recht wahr: Die Gesellschaft garantiert für alle Rechtstitelakzeptanten generell logisch-formal die Prozedur (den Prozess) (logisch: Vorhersehbarkeit der Vollstreckung). wirksam: Der Rechtstitelemittent muss wirklich-wirksam das Risiko des Rechtstitelakzeptanten individuell versichern! (wirklich: Möglichkeit der Vollstreckung). DESHALB: Gewaltmonopol (zwingend): Die Gesellschaft (der Staat ) darf gegen widerspenstige Rechtstitelemittenten, die sich gegen Vollstreckung wehren, Gewalt anwenden Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 37

38 Menschenrecht, Geldrecht Weil nun klar ist, was Recht und Geld sind, können das Menschenrecht und das Geldrecht als ethische Konstruktionsprinzipien formuliert werden: Menschenrecht: Niemand darf einen Menschen in einem Kollateralvertrag als Sicherheit, d.h. als Kollateralbesitz stellen; also: Sklavereiverbot. Geldrecht: Es darf kein Geld (privat) bzw. gesetzliches Zahlungsmittel (staatlich) emittiert werden, das nicht Abrufkollateraleigentum ist Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 38

39 ETHIK(3), ETHIK(4) und ETHIK(5) Niemand darf Geld emittieren, das nicht Abrufkollateraleigentum ist. ETHIK(4) Geldrecht Gleichheit Freiheit Sicherheit Menschenrecht ETHIK(3) ETHIK(5) Niemand darf einen Menschen kollateralisieren Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 39

40 vollständig! 3b 3a Eigentum (Proprietas) Besitz Beispiel in blau: Abruf-Kollateral-Eigentum (also Geld) Beispiel in rot: Termin-Natural-Besitz (also Gepachtetes) 2 Kollateral Natural 1 Abruf Termin Abruf Termin Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 40

41 Das Oktett Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 41

42 Blick in die Realität Bisher wurde nur über privat emittiertes Geld gesprochen. Heute emittieren Zentralbanken das Geld. Ob Zentralbanken ethisch korrekt sind, ist umstritten. Bisher wurden keine Kombinationen von Kollateral- und Naturalgeschäften besprochen. Beispiele für Kombinationen sind: Kreditgeschäfte, bei denen monatlich Zinsen gezahlt werden müssen und nicht erst zum Schluss (Tendenz zum Mietgeschäft). Mietgeschäfte mit Zusatzvereinbarungen wie Kündigungsfristen und Kautionen (Tendenz zum Kreditgeschäft) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 42

43 Pseudogeld verwirrt Pseudogeld ist Herrschergeld (z.b. DDR-Mark) Münzen (sind entweder Proprietas, also vollwertig und/oder gesetzliches Zahlungsmittel des Herrschers - auch, um damit Steuern zu zahlen) Zentralbankgeld (z.b. Euro lässt nicht Nicht-Geld fordern, ist also kein Rechtstitel! Der Euro ist kein Abrufkollateraleigentum, ist nur gesetzliches Zahlungsmittel; deshalb Herrschaft in Gesellschaft ) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 43

44 Das zweistufige Bankensystem mit Zentralbank (Emittent) und Geschäftsbanken (Vermittler) ist ein Kartell. Nichtbanken (also Du und ich ) können sich bei der Zentralbank kein Geld emittieren lassen. Der Leitzins wird von der Zentralbank willkürlich festgelegt; es gibt keine gesellschaftliche Einflußnahme. Das Zentralbanksystem ist unethisch und muss abgeschafft werden. Pseudogeld zerstört die Gesellschaft(en). Es führt zu Krieg und Finanzkrisen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 44

45 Zentralbankgeld und Wechsel Stufe 1 GBank Wechsel ZB-Geld ZBank Stufe 2 Wechsel ZB-Geld Wechsel ZB-Geld Wechsel ZB-Geld ZB-Geld Wechsel Kunde Schuldner Nichtgeld Lieferant1 Gläubiger1 Nichtgeld Lieferant2 Gläubiger2 ZB-Geld GBank Gläubiger3 Stufe 1 Wechsel Wechsel Wechsel T-K-Eig T-K-Eig T-K-Eig T-K-Eig Schuldner T-K-Bes T-K-Eig indoss. T-K-Eig T-K-Eig Gläubiger 1 Abkürzungen: GB = Geschäftsbank T-K-Bes T-K-Eig refinanz. T-K-Eig Gläubiger 2 ZB = Zentralbank T-K-Eig = Terminkollateraleigentum T-K-Bes T-K-Eig Gläubiger 3 T-K-Bes = Terminkollateralbesitz indoss. = indossieren (Wechsel an Zahlung statt benutzen); refinanz. = refinanzieren T-K-Bes Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 45

46 Skizze eines ethischen Geldsystems Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 46

47 Die Allgesellschafterbank Wenn die Gesellschaft nur ein Geldsystem haben will, dann: Die staatliche Allgesellschafterbank emittiert Geld als Abrufkollateraleigentum an jeden Gesellschafter, der Kredit haben will und Sicherheit, d.h. Terminkollateralbesitz stellen kann Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 47

48 Gesellschaft haftet Der Staat bzw. die Allgesellschafterbank hält einen Teil der Abrufkollateralproprietas aller Gesellschafter als potentielle Sicherheit vor (wird zu Abrufkollateralbesitz im Kreditfall). Es kann nur soviel (staatliches) Geld, hier eben Abrufkollateraleigentum emittiert werden wie entsprechend Abrufkollateralproprietas vorhanden ist (theoretisch halb so viel ) Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 48

49 Das gelöste Zinsproblem Die Allgesellschafterbank emittiert für den Staat soviel Geld, dass so viel Geld in der Welt ist, dass die Schuldner in Summe genug Geld in der Welt vorfinden, um tilgen und Zins zahlen zu können. Die Zinshöhe für das kommende Jahr wird per Abstimmung durch alle Gesellschafter bestimmt. Niedrige Zinshöhe bedeutet leichtes Schuldnerleben und wenig Zinsgeld für den Staat, hohe Zinshöhe schweres Schuldnerleben und - unbestimmt - mehr oder sogar weniger Zinsgeld für den Staat. Die Gesellschafter werden lernen, die richtige Zinshöhe festzulegen Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 49

50 Ein unrealistisches (?) Szenario Es gibt einen Kredittag im Jahr. Die Allgesellschafterbank emittiert an diesem Tag für alle Kreditnehmer Geld. Und dann emittiert sie zusätzlich das schuldnerseits für den Zins benötigte Geld. Mit dem Zinsgeld kauft der Staat ein. Nächster Kredittag (ein Jahr später): Alle Schuldner tilgen und zahlen Zins bei der Allgesellschafterbank. Nun ist alles Geld aus der Welt verschwunden. Dann: Neue Kredite werden vergeben usw. (alle Jahre wieder). Jedes Jahr startet die Gesellschaft neu. Es gibt keinen Finanzdruck aus der Vergangenheit! Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 50

51 Aufgaben Verstehen Sie, was GELD ist / sein muss / nur sein darf! Erschrecken Sie über das Pseudogeld! Wie sollte ein Computerspiel aussehen, in dem mit ethischem Spielegeld gespielt werden kann? Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 51

52 ENDE Uff! Wenn Sie nicht genug verstanden haben. Wenn Sie noch Fragen haben: Am Mittwoch 14. April 2010 geht es hier in diesem Raum weiter. Aber nicht mit neuem Stoff. Es wird nur vertieft - und gespielt. Danke für die Aufmerksamkeit! Ringvorlesung Studium generale SS 2010 Niemitz / Bastian 52

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