Unternehmensbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Reformkonzepte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008

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1 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Reformkonzepte Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg WS 2007/2008 Prof. Dr. Lars P. Feld Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, ZEW Mannheim, Universität St. Gallen (SIAW-HSG), CREMA und CESifo München

2 sbesteuerung in einem internationalen Umfeld: Reformkonzepte Aufbau der Vorlesung Die Ausgangslage Der Kirchhof-Vorschlag und seine Umsetzung Die Heidelberger Einfachsteuer Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer Beurteilung 1

3 Literatur Kirchhof, P. et al. (2001), Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes, C.F. Müller, Heidelberg. SVR (2006), Reform der Einkommens- und sbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer, Expertise im Auftrag der BMF und BMWA. Rose, M. (2003), Vom Steuerchaos zur Einfachsteuer, Schäffer-Pöschel, Stuttgart. Kommission Steuergesetzbuch (2006), Steuerpolitisches Programm - Einfacher, gerechter, sozialer: Eine umfassende Ertragsteuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung, Stiftung Marktwirtschaft, Berlin. 2

4 Steuerreform 2000: Die Ausgangslage I Grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen. Aber: Viele Einzelmaßnahmen haben seither zu einer Verschlechterung der Investitionsbedingungen geführt. Zudem: Zusammenhang zwischen Steuerreform und Reform der Sozialwerke. Problematisch: Deutschland als Hochsteuerland. Zunehmende Verzerrung auch bei nationaler Investitionstätigkeit. Probleme bei den Gemeindefinanzen. Schwindende Systematik der Einkommensteuer. 3

5 Die Ausgangslage II Steuerquoten sind nicht erheblich Deutschland ist kein Hochsteuerland : Doch! Gesamtwirtschaftliche Belastungskennziffern fassen Steuern zusammen, die auf ganz unterschiedliche Sachverhalte wirken. Bezug auf die Bemessungsgrundlage. Erwartete Steuerbelastung geplanter Investitionen: EMTR und EATR. Problematisch: Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschland und Senkung der Steuerbelastungen in anderen Ländern. Anreize für deutsche, in Tochtergesellschaften im Ausland zu investieren und geringe Attraktivität D. 4

6 Die Ausgangslage III Tarifbelastung EATR EMTR / / /2002 Deutschland 40,7 39,4 37,2 36,0 31,1 29,8 Frankreich 35,4 36,6 34,9 35,8 34,1 34,7 Irland 12,5 10,0 13,0 10,8 14,1 12,7 Italien 38,3 40,2 32,4 28,8 21,4-6,3 Niederlande 34,5 35,0 32,4 32,9 28,5 29,0 Schweden 28,0 28,0 23,3 23,6 17,0 17,2 Tabelle 1: Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften auf sebene im europäischen Vergleich in %, Quelle: SVR (2003), Tabelle 58, S

7 Die Ausgangslage IV Zunehmende Verzerrungen auch bei nationaler Investitionstätigkeit Verzerrungen bei Finanzierungsentscheidungen und bei der Rechtsformwahl. Höhere Tarifbelastung auf sebene führt zu Mehrbelastung der Selbst- und Beteiligungsfinanzierung. Begünstigung der Fremdfinanzierung. Problem der Benachteiligung von risikobehafteten Investitionen. Begünstigung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften. 6

8 Selbst- Beteiligungs- Fremdfinanzierung 40,4 40,4-8,5 Kapitalgesellschaften (Nullsteuersatz) Kapitalgesellschaften (Spitzensatz bei wesentlicher Beteiligung) EMTR 2001/02 EMTR 2003 EATR 2001/02 EATR 2003 EMTR 2001/02 41,8 41,8-9,2 39,8 39,8 28,3 41,1 41,1 29,2 64,8 69,4 70,5 EMTR 65,8 70,2 70, EATR 38,1 39,5 39,9 2001/02 EATR ,2 40,6 40,7 Tabelle 2a: Effektive Steuerbelastungen von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen in Deutschland in %, Quelle: SVR (2003), Tabelle 59, S

9 Selbst- Beteiligungs- Fremdfinanzierung 49,8 70,0 71,1 Kapitalgesellschaften (Spitzensatz ohne wesentliche Beteiligung) Personengesellschaften EMTR 2001/02 EMTR 51,5 70,9 71, EATR 35,0 39,5 39,9 2001/02 EATR ,1 40,6 40,6 EMTR 62,1 62,1 61,5 2001/02 EMTR 62,1 62,1 61, EATR 34,7 34,7 34,6 2001/02 EATR 34,7 34,7 34, Tabelle 2b: Effektive Steuerbelastungen von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen in Deutschland in %, Quelle: SVR (2003), Tabelle 59, S

10 Die Ausgangslage VII Schwindende Systematik der Einkommensteuer Einkünftedualismus aufgrund der unterschiedlichen Methoden der Einkunftsermittlung bei Gewinneinkünften (Betriebsvermögensvergleich unter Einschluss von Veräußerungsgewinnen) und Überschusseinkünften (nach Zufluss-Abfluss-Prinzip). Einkunftsartenbezogene Frei- und Pauschbeträge: Halbeinkünfteverfahren: Dividenden sind zur Hälfte von der Steuer befreit. Halbeinkünfteverfahren: tarifliche Gesamtbelastung von in Kap.Ges. erzielten und ausgeschütteten Gewinnen kann oberoder unterhalb der Belastung von gleich hohen, dem allgem. ESt- Tarif unterliegenden Einkommen. Sparervertrag privilegiert Kapitaleinkommen. 9

11 Die Ausgangslage VIII Schwindende Systematik der Einkommensteuer Einkunftsartenbezogene Frei- und Pauschbeträge: Erträge aus bestimmten Formen der Kapitallebensversicherungen sind steuerlich völlig freigestellt. Erträge aus Zero-Bonds werden steuerlich anders behandelt als Anleihen. Beiträge zu und Erträge aus unterschiedlichen Formen und Durchführungswege betrieblicher, privater oder gesetzlicher Altersvorsorge unterliegen unterschiedlichen Besteuerungsregeln. Freistellung begünstigt im Ausland erzielte Einkünfte. Chaos in der Besteuerung der Kapitaleinkünfte Steuerreformdiskussion verschlimmern diese Situation. Klare Linie der Steuerpolitik fehlt. 10

12 Die Ausgangslage IX Schwindende Systematik der Einkommensteuer Verstöße gegen das Nettoprinzip: Abzugsfähigkeit der betrieblich und beruflich veranlassten Ausgaben. Grundlegendes Problem bei der Abgrenzung von privat- und erwerbsmäßig bedingten Ausgaben sind unvermeidlich und sollen nicht zur Aushöhlung des Nettoprinzips führen. Einkommensteuer: 3c Abs. 2 EStG, Aufwendungen von natürlichen Personen nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen, wenn in Zusammenhang mit dem Erwerb von Kap.ges. Körperschaftsteuer: Analogie in 8b KStG, Abzug von Beteiligungsaufwendungen und Ballooning. Beschränkung der Verlustverrechnung: Nettoprinzip und Benachteiligung risikoreicher Investitionen. 11

13 Die Ausgangslage X Schwindende Systematik der Einkommensteuer Zick-Zack-Kurs bei der Besteuerung von Zinseinkünften (Abgeltungssteuer) problematisch im Hinblick auf die Begünstigung der Fremdfinanzierung. Bsp. des SVR: Bei Zinssatz von 10% und Abgeltungssteuer 25 % müssten Realinvestitionen aufgrund des Steuersatzes von 50 % eine Mindestrendite von 15% abwerfen, um zu lohnen. Keine klare Linie bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Hin und Her bei der pauschalierten Gewinnermittlung. Neuregelung zur Besteuerung von Altersbezügen. 12

14 Die Ausgangslage XI Personengesellschaft Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 16,67 = Gewinn n. GewSt 83,33 - ESt (42%) 35,00 + GewSt-Anr. (180%) 7,50 - Soli 1,51 = Gewinn n. Steuern 54,32 Steuerbelastung: 45,68 Kapitalgesellschaft Th. Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 16,67 = Gewinn n. GewSt 83,33 - KSt (25%) 20,83 - Soli 1,15 =Gewinn n. Steuern 61,35 Steuerbelastung: 38,65 Kapitalgesellschaft Voll. Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 16,67 = Gewinn n. GewSt 83,33 - KSt (25%) 20,83 - Soli 1,15 = Dividende 61,35 Dividende 61,35 - ESt (45%) 13,80 - Soli 0,76 Einkünfte n. Steuern 46,79 Steuerbelastung: 53,21 Vorteil KapG: + 15,39%./. 16,48% 13

15 Der Kirchhof-Vorschlag und seine Umsetzung I Tarif 15% ab 8000, 20% ab 13000, 25% ab Bemessungsgrundlage nur noch eine Einkunftsart: Erwerbseinkünfte. Nachgelagerte Besteuerung von Leistungen zur Alterssicherung. Ehegattensplitting und Kindergeld. Weitgehende Streichung von Absetzungen. Begrenzung des Verlustausgleichs. Keine Steuerfreiheit von Beteiligungsaufwendungen. 14

16 Der Kirchhof-Vorschlag und seine Umsetzung II sbesteuerung als steuerjuristische Personen unabhängig von der Rechtsform Abschließende Besteuerung ihrer Gewinne. Freistellung von Ausschüttungen und Entnahmen. Veräußerung von steilen ist steuerpflichtig in Höhe von 10 Prozent des Veräußerungspreises (widerlegbar bei höheren Kosten). Philosophie: Tax cut cum base broadening U.S. TRA 1986 Vereinfachung ist schnell verpufft. 15

17 Der Kirchhof-Vorschlag und seine Umsetzung III Beurteilung Verbesserung der Systematik (Finanzierungs- und Rechtsformneutralität). Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Investitionsneutralität). Unter Risikoaspekten nachteilig. Teilweise Beibehaltung des Einkünftedualismus aufgrund des Vermögensvergleichs bei bilanzierungspflichtigen. Konzepte der Politik Merz-Konzept: 12/24/36, Familiensplitting Solms-Konzept: 15/25/35, Alternativregelung für Kinder 16

18 Die Heidelberger Einfachsteuer I Philosophie: Zinsbereinigung aber: nachgelagerte Besteuerung und damit ein Element der Sparbereinigung. Schutzzins von 3 Prozent. Drei Einkunftsarten Einkünfte aus nicht-selbständiger Erwerbstätigkeit. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gleichbehandlung aller mit Gewinnerzielungsabsicht gef. ). Kapitaleinkommen. 17

19 Die Heidelberger Einfachsteuer II Abzugstatbestände aus nachgelagerter Besteuerung und Schutzzins. Ausgaben für die berufliche Bildung. Vollständiger Verlustausgleich. Persönliche Abzüge: Freibeträge, Ausgaben für Kranken- und Pflegevorsorge, berufliche Bildung, Steuerberatungskosten. Steuersatz von einheitlich 25 Prozent. Wenn Stufung, dann 15/25/35. 18

20 Die Heidelberger Einfachsteuer III sbesteuerung keine Aufhebung des Einkünftedualismus. Abzug von Schutzzinsen auf das eingesetzte Kapital. Abzugsfähigkeit der auf Kapitalverbindlichkeiten gezahlten Zinsen. Afa wie bisher: wg. Schutzzins unerheblich. Abzugsfähigkeit von Rückstellungen. Steuerfreie Bildung eines Altersvorsorgevermögens. Veräußerungen von Anteilen an sind steuerfrei. 19

21 Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer I Vorschlag des Sachverständigenrates Grundidee: Kapitaleinkommen werden niedriger als alle anderen Einkünfte versteuert. Bereits in den skandinavischen Ländern seit längerem praktiziert. Finnland (KöSt 29/KapeinkSt 29/ Arb.eink % Norwegen (KöSt 28/KapeinkSt 28/ Arb.eink ,3% Schweden (KöSt 28/KapeinkSt 30/ Arb.eink % Vorschlag einer Abgeltungssteuer folgt der gleichen Philosophie, ohne aber kohärent zu sein. 20

22 Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer II Vorschlag des Sachverständigenrates. Zwei Einkunftsarten: Kapital- und Arbeitseinkommen. Bemessungsgrundlage: laufende Einkünfte und (private) Veräußerungserfolge. Beachtung des Nettoprinzips. Bilanzierungspflichtige : Vermögensvergleich. Annäherung an Einnahmenüberschussrechnung durch Normierung und Objektivierung der steuerlichen Gewinnermittlung. Sonderregelungen für Leistungen zur Zukunftssicherung weitgehender Verlustausgleich Zuordnung personenbezogener Abzugsbeträge. 21

23 Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer III Vorschlag des Sachverständigenrates. Tarifverlauf: Proportionaler Steuersatz für Kapitaleinkommen: 25 %. Ausweitung des Kapitalbegriffs auf kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Körperschaftsteuersatz entsprechend. Progressiver Tarif für Arbeitseinkommen: 15-42%. Keine zu starke Tarifspreizung zwischen Steuersätzen auf beide Einkunftsarten. Regelungen für Grundfreibetrag und Tarifverlauf. 22

24 Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer IV Vorschlag des Sachverständigenrates. Bei Personengesellschaften Bestimmung eines Normalgewinns, besteuert mit 25% Gewinne über der normalen Eigenkapitalverzinsung nicht steuerlich begünstigt, aber dennoch Kapitaleinkommen In diesen Bereichen keine Rechtsformneutralität Ansonsten Finanzierungs- und Rechtsformneutralität für die Grenzinvestition 23

25 Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer V Vorschlag des Sachverständigenrates. Abgrenzungsproblematik zwischen progressiv besteuertem Arbeits- und proportional besteuertem Kapitaleinkommen Mögliche Lösungen (skandinavische Länder) Geringe Tarifspreizung zwischen Arbeit- und Kapitaleinkommen für hohe Einkommen Da nur normale Eigenkapitalrendite steuerlich günstiger behandelt wird, ist Gestaltungsspielraum eingeschränkt 24

26 Der Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft I Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft Einheitliche, rechtsformunabhängige Besteuerung aller Kein Transparenzprinzip bei Personengesellschaften ssteuerbelastung als Summe der Allgemeinen und der Kommunalen ssteuer Bei Thesaurierung abschließende Gesamtbelastung von 25-30% 25

27 Der Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft II Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft Bei Ausschüttung oder Entnahme: 34/63 des Gewinns unterliegt der persönlichen Einkommenssteuer Weitgehender Verlustausgleich und -abzug Freibeträge, um Kleinunternehmer zu entlasten Wichtigstes Ziel Rechtsformneutralität Finanzierungsneutralität wird vernachlässigt 26

28 ssteuerreform 2008 I ssteuern Schritt in Richtung Duale Einkommensteuer (Abgeltungssteuer) Trennungsprinzip Belastung auf sebene ca. 30% Auf Anteilseignerebene 25%, aber mit Veranlagungsoption (vorteilhaft wenn pers. EinkSt.Satz<25%) 27

29 ssteuerreform 2008 II ssteuern Körperschaftsteuer Körperschaftssteuersatz: 15% Auf Anteileignerstufe: Abgeltungssteuer von 25% auf alle Kapitaleinkünfte Zinsschranke (mit Freibetrag) Gewerbesteuer Wegfall Betriebsausgabenabzug Wegfall Staffeltarif Gewerbesteuer Ersatz 50% Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen durch 25% Hinzurechnung aller Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen (Freibetrag ) Anhebung des Anrechnungsfaktors der GewSt bei der ESt von 1,8 auf 3,8 Senkung der GewSt-Messzahl von 5% auf 3,5% 28

30 ssteuerreform 2008 III Kapitalgesellschaften Trennungsprinzip sebene: 30% Körperschaftsteuer: 15% Gewerbesteuer Messzahl: 3,5% Keine Betriebsausgabe Ausschüttung/Anteilsveräußerung - Differenzierung erforderlich - Anteile im Privatvermögen - Anteile im Betriebsvermögen (z.b. GmbH & Co. KG) - Zunehmende Zersplitterung wegen Abgeltungssteuer Personenunternehmen Transparenzprinzip: sämtliche Vorteile der traditionellen transparenten Besteuerung Gewerbesteuer - Abschaffung Staffelmesszahl - Messzahl: 3,5% - Keine Betriebsausgabe - Anrechnung auf ESt: 380% Einkommensteuer: Wahlrecht - ESt-Regeltarif (max. 45% + Soli) - Thesaurierungsbegünstigung - 28,25% + Soli - Entnahmen: fester ESt- Satz von stets 25% + Soli 29

31 ssteuerreform 2008 IV Besteuerung von Kapitalgesellschaften - sebene - GewSt-Hebesatz 2007 (400%) 2008 (400%) 2008 (476%) Gewinn vor GewSt 100,00 100,00 100,00 - GewSt 16,67 14,00 16,67 = Gewinn vor KSt 83,33 100,00 100,00 - KSt 20,83 15,00 15,00 - Soli 1,15 0,83 0,83 = Gewinn nach Steuern 61,35 70,17 67,50 Steuerbelastung 38,65 29,83 32,50 30

32 ssteuerreform 2008 V Besteuerung von Kapitalgesellschaften - Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer - Dividenden Anwendungsbereich Zinsen Veräußerungsgewinne Privatvermögen (Ausnahmen*) 25 % + Soli 25 % + Soli 25 % + Soli Betriebsvermögen (keine Anwendung) ESt-Tarif + Soli ESt-Tarif + Soli auf 60 % ESt-Tarif + Soli auf 60 % Ausnahmen (Veranlagung im Privatvermögen)* Zinsen - Gläubiger und Schuldner sind nahestehende Personen - Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Beteiligungsquote an KapG mindestens 10% - Back-to-back-Finanzierungen (gestaltbar, siehe Österreich) Veräußerungsgewinne: Beteiligung an KapG mindestens 1 % 31

33 ssteuerreform 2008 VI - Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer - Bemessungsgrundlage - Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne (Veräußerungserlös./. AK) - abzüglich Sparerpauschbetrag (801 / ) - kein Werbungskostenabzug Günstigerprüfung - Wahlrecht zur Einbeziehung der Einkünfte aus KapV in Veranlagung - vorteilhaft, wenn persönlicher ESt-Satz < Abgeltungssatz - keine Veranlagungsoption (insbesondere kein WK-Abzug und keine Verlustverrechnung) - jährlich für alle Einkünfte aus KapV Verlustverrechnung - kein Einbezug in allgemeinen Verlustausgleich und -abzug - Verlustverrechnung nur innerhalb der Einkünfte aus KapV (bei Anteilen an KapG nur mit Veräußerungsgewinnen) - nur Verlustvortrag, kein Verlustrücktrag 32

34 ssteuerreform 2008 VII - Gesamtebene: Differenzierung erforderlich - Anteile im Privatvermögen - Dividenden: Abgeltungssteuer (25% + Soli) - Veräußerungsgewinne: Differenzierung - Unwesentliche Beteiligung: Abgeltungssteuer - Wesentliche Beteiligung ( 17 EStG): Teileinkünfteverfahren Anteile im Betriebsvermögen (z.b. GmbH & Co. KG) - Dividenden und Veräußerungsgewinne - Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig) Anstieg der Steuerbelastung - Teil- statt Halbeinkünfteverfahren (60% statt 50% steuerpflichtig) - Abgeltungssteuer (25% > 45% von ½ Dividende = 22,5%) 33

35 ssteuerreform 2008 VIII - Gesamtebene (Anteile im PV) - Kapitalgesellschaft 2007 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 16,67 = Gewinn n. GewSt 83,33 - KSt (25%) 20,83 - Soli 1,15 = Th./Dividende 61,35 Steuerbelastung: 38,65 Dividende 61,35 - ESt (45%) 13,80 - Soli 0,76 Einkünfte n. Steuern 46,79 Steuerbelastung: 53,21 Vorteil Rechtslage 2008:./. 22,82%./. 9,17% Kapitalgesellschaft 2008 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Th./Dividende 70,17 Steuerbelastung: 29,83 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 - Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Steuerbelastung: 48,33 34

36 ssteuerreform 2008 IX - Zwischenfazit Gesamtebene: Differenzierte Belastungseffekte - Reiner Inlandsfall (Kapitalgesellschaft und Anteilseigner) - Partielle Kompensation der Entlastung auf sebene durch Mehrbelastung auf Anteilseignerebene - Fortsetzung des Trends vergangener Steuerreformen (Steuersenkungsgesetz 2001, hier: Abschaffung Anrechnungsverfahren) Inbound-Fall (deutsche KapG mit ausländischem AE) - Ausländischer Anteilseigner profitiert in vollem Umfang von Entlastung auf sebene - Verbesserung der Standortattraktivität Outbound-Fall (ausländische KapG mit deutschem AE) - Mehrbelastung auf Anteilseignerebene ohne Entlastung auf sebene 35

37 ssteuerreform 2008 X - Gesamtebene (Schuldrechtliche Verträge) - Kapitalgesellschaft EK Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Dividende 70,17 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 - Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Kapitalgesellschaft FK? Gewinn 100,00 - Zinsen 95,25 = Gewinn n. Zinsen 4,75 - GewSt (400%) 4,00 - KSt / Soli 0,75 = Steuerbelastung 4,75 Zinsen 95,25 - ESt (25%) 23,81 - Soli 1,31 Einkünfte n. Steuern 70,13 Kapitalgesellschaft GF Gewinn 100,00 - Gehalt 100,00 = Gewinn n. Gehalt 0,00 - GewSt (400%) 0,00 = Steuerbelastung 0,00 Gehalt 100,00 - ESt (45%) 45,00 - Soli 2,48 Einkünfte n. Steuern 52,52 Steuerbelastung: 48,33 Steuerbelastung: 29,87 Steuerbelastung: 47,48 Vorteil EK:./. 38,02%./. 1,76% 36

38 ssteuerreform 2008 XI - Fazit Gesamtebene - Anteile an KapG im Privat- oder Betriebsvermögen? - Privatvermögen (= Abgeltungssteuer): nur bei sehr hohen persönlichen Grenzeinkommensteuersätzen (> 41,67%) vorteilhaft - Betriebsvermögen (= Teileinkünfteverfahren mit Veranlagung) - Bei niedrigeren Grenzeinkommensteuersätzen (< 41,67%) vorteilhaft - Vorteil verstärkt sich bei Beteiligungsaufwendungen wegen Verlangung (z.b. Refinanzierung Erwerb GmbH-Anteile) - Empfehlung: Halten von Anteilen an KapG über gewerblich geprägte PersG (GmbH & Co. KG) Schuldrechtliche Verträge (Darlehen, Geschäftsführung)? - Grundsätzlich vorteilhaft (Vorteil steigt mit sinkendem ESt-Satz) - Keine Finanzierungsneutralität (FK günstiger als EK) - Verstärkter Vorteil von Gesellschafterdarlehen, falls Zinsen der Abgeltungssteuer unterliegen (gestaltbar!) 37

39 ssteuerreform 2008 XII - Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2008/09 - Personengesellschaft 08 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - ESt (28,25%) 28,25 + GewSt-Anr. (380%) 13,30 - Soli 0,82 = Gewinn n. Steuern 70,23 Kapitalgesellschaft 2008 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Th./Dividende 70,17 Steuerbelastung: 29,77 Ausschüttung 70,23 - ESt (25%) 17,56 - Soli 0,97 Einkünfte n. Steuern 51,70 Steuerbelastung: 48,30 Steuerbelastung: 29,83 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 - Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Steuerbelastung: 48,33 38 Quelle: Spengel (2007)

40 ssteuerreform 2008 XIII - Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2007 und 2008/ Jahr 2007 Einkommensteuersatz 15% 30% 42% / 45% Kapitalgesellschaft 43,50 48,36 53,21 Personengesellschaft 21,95 35,13 45,68 Differenz -49,54% -27,36% -12,56% Jahr 2008/2009 Einkommensteuersatz 15% 30% 45% Kapitalgesellschaft 40,94 48,33 48,33 Personengesellschaft 15,79 31,62 47,44 Differenz -61,43% -34,57% -1,84% 39

41 Beurteilung Steuerreform 2008/09 - Fazit - Keine Rechtsformneutralität (und Finanzierungsneutralität) Zentrale Parameter Relevante Steuersätze der seigner Gewinnverwendungspolitik abgeschwächt, 34a EStG-E erlaubt Steuersatzspreizung bei Personenunternehmen seigner mit ESt-Spitzensatz Tendenz zur Annäherung lfd. Steuerbelastung bei KapG und Personenunternehmen Vorteile KapG durch Abschluss schuldrechtlicher Verträge (z.b. Darlehen, Pensionsrückstellungen) seigner mit geringeren Steuersätzen Bestehender Vorteil von Personenunternehmen nimmt durch Steuerreform zu Grund: Verbesserte Anrechnung der GewSt auf die ESt 40

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