PROF. DR. LARS P. FELD* FINANZWISSENSCHAFT II
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1 RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG ALFRED-WEBER-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN LEHRSTUHL FÜR FINANZWISSENSCHAFT PROF. DR. LARS P. FELD* Steuern und Föderalismus: Steuerreformvorschläge WINTERSEMESTER 2008/2009 * RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG, ZEW MANNHEIM, UNIVERSITÄT ST. GALLEN (SIAW-HSG), CREMA BASEL, CESIFO MÜNCHEN
2 Steuerreformvorschläge Aufbau der Vorlesung Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer Die Steuerreform 2004/2005 Der Karlsruher Entwurf Der Heidelberger Vorschlag Die amerikanische Flat Tax Diskussion Zusammenfassung 2 WINTERSEMESTER 2008/2009
3 Literatur P. Kirchhoff et al. (2001), Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes, C.F. Müller, Heidelberg. M. Rose (1998), Investitionsstandort Deutsch-land, Betriebsberater, Beilage 7, L.P. Feld und M. Leder (2000), Deutschlands Abkehr vom Unternehmer, Frankfurter All-gemeine Zeitung Nr. 128, , S. 15. G.R. Zodrow und P. Mieszkowski (eds.) (2002), United States Tax Reform in the 21st Century, Cambridge University Press, Cambridge. 3 WINTERSEMESTER 2008/2009
4 Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer Reform der Körperschaftsteuer Reduktion des Körperschaftsteuersatzes vereinheitlicht auf 25 %. Vorher 40 % für einbehaltene und 30 % für ausgeschüttete Gewinne. Einschränkung der AfA. Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne von Anteilen an anderen Unternehmen. Gewerbesteuerliche Organschaft. 4 WINTERSEMESTER 2008/2009
5 Die Steuerreform 2000 und ihre Ausläufer II Anrechnung der Gewerbesteuer mit dem 1,8 fachen Messbetrag auf die Einkommensteuerschuld Halbeinkünfteverfahren.» Steuerliche Begünstigung der einbehaltenen Gewinne» Lock-In Effekt» Klienteleffekt, der das Halten von Unternehmensanteilen für Geringverdiener unattraktiv macht. Enorme Steuerausfälle in 2002.» Nachbesserung mit Streckung der Steueranrechnung aus dem alten Anrechungsverfahren (wg. Höherem Steuersatz für einbehaltene Gewinne)» Begrenzung des Verlustrücktrages. 5 WINTERSEMESTER 2008/2009
6 Die Steuerreform 2004/2005 I Steuerentlastungsgesetz 2000» Stufe 1 (2001): Grundfreibetrag von DM, Eingangssteuersatz 19,9 %, darüber zwei linear progressive Zonen, ab DM Steuerbelastung von 48,5 %.» Stufe 2 (2003, versch. 2004): Grundfreibetrag von DM, Eingangssteuersatz 17 %, darüber zwei linear progressive Zonen, ab DM beträgt die Steuerbelastung 47 %.» Stufe 3 (2005): Grundfreibetrag DM, erste linear-progressive Zone (bis DM) Steuersätze von 15 % bis 23,97 %, zweite linear-progressive Zone (bis DM) Steuersätze zwischen 23,97 % und 42 %, darüber 42 Prozent. 6 WINTERSEMESTER 2008/2009
7 Die Steuerreform 2004/2005 II Steuervergünstigungsabbaugesetz» Reduktion der steuerlichen Abzugsfähigkeit einer Reihe von Tatbeständen.» Reduktion der Eigenheimzulage.» Geblieben: Korrekturen bei der Körperschaftsteuer. Abgeltungssteuer? Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform plus Finanzierung des Haushalts 2004.» Erneute Vorlage einiger zuvor im Bundesrat gekippter Streichungen von Steuervergünstigungen.» Restliche Finanzierung im wesentlichen über Neuverschuldung. 7 WINTERSEMESTER 2008/2009
8 Der Karlsruher Entwurf I Neues Einkommensteuergesetz Reduktion der Steuersätze und Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage» tax cut cum base broadening: Optimalsteuertheorie Steuersätze zwischen 15 und 35 Prozent. Einkünfte in Grundtatbestand erfasst» Verzicht auf die sieben Einkunftsarten. Nachgelagerte Besteuerung» Steuerfreiheit der Beiträge zur Rentenversicherung» Besteuerung der Versorgungsansprüche und Altersbezüge. 8 WINTERSEMESTER 2008/2009
9 Der Karlsruher Entwurf II Ehegattensplitting Verbreiterung der Bemessungsgrundlage» Abschaffung nahezu aller gegenwärtigen Abzugsmöglichkeiten.» Nur unmittelbare Erwerbsausgaben sind abzugsfähig.» Veranlassung durch erwerbswirtschaftliches Handeln.» Beispiele für Streichungen Steuerfreiheit von Lohnersatzleistungen Steuerpflicht der Abfindungszahlungen bei Kündigung Steuerpflicht der Aufwandsentschädigung bei Nebentätigkeit Steuerpflicht der Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- usw. Wegfall Abzug Werbungskosten für Arbeitszimmer, Entfernungspauschale, Parteispenden, usw. 9 WINTERSEMESTER 2008/2009
10 Der Karlsruher Entwurf III Unternehmensbesteuerung» Unternehmen als steuerjuristische Personen unabhängig von der Rechtsform» Abschließende Besteuerung ihrer Gewinne.» Freistellung von Ausschüttungen und Entnahmen.» Veräußerung von Unternehmensteilen ist steuerpflichtig in Höhe von 10 Prozent des Veräußerungspreises (widerlegbar bei höheren Kosten). 10 WINTERSEMESTER 2008/2009
11 Der Heidelberger Vorschlag I Ausgangspunkt: Abbau der steuerlichen Belastung von Investitionen. Investor und Sparer werden zu hoch belastet. Kritik am tax cut cum base broadening.» Gegenwärtige Abzugsmöglichkeiten als Atemlöcher für Investoren.» Manche sinnvolle Abschreibung würden abgeschafft. Zinsbereinigte Einkommensteuer» Differenz zwischen Markteinkommen und marktüblicher Verzinsung.» Zinsbereinigung statt Sparbereinigung, da administrative Vorteile. 11 WINTERSEMESTER 2008/2009
12 Der Heidelberger Vorschlag II Eckpunkte» Reduktion von sieben auf drei Einkunftsarten» Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Vorsorgevermögen.» Betriebsvermögensvergleich.» Schutzzins in Höhe des Zinses einer zweijährigen Staatsanleihe.» Korrespondenzprinzip der nachgelagerten Besteuerung.» Abschaffung der Gewerbesteuer» Finanzierung durch Vergünstigungsabbau. Spitzenbelastungen auf Kapitaleinkünfte werden von gegenwärtig etwa 90 Prozent auf 40 Prozent reduziert. 12 WINTERSEMESTER 2008/2009
13 Der Heidelberger Vorschlag III Unternehmensbesteuerung» keine Aufhebung des Einkünftedualismus.» Abzug von Schutzzinsen auf das eingesetzte Kapital.» Abzugsfähigkeit der auf Kapitalverbindlichkeiten gezahlten Zinsen.» Afa wie bisher: wg. Schutzzins unerheblich.» Abzugsfähigkeit von Rückstellungen.» Steuerfreie Bildung eines Altersvorsorgevermögens.» Veräußerungen von Anteilen an Unternehmen sind steuerfrei. 13 WINTERSEMESTER 2008/2009
14 Die amerikanische Flat Tax Diskussion I Hall/Rabushka (1983)» Direkte Steuer» Besteuerung der Unternehmensgewinne durch Cash Flow Steuer (Sofortabschreibung)» Arbeitseinkünfte werden mit einer niedrigen proportionalen Steuer belastet.» Kapitaleinkünfte natürlicher Personen werden nicht besteuert. Output in Simulationsmodellen (Gravelle, 2002)» Lebenszyklusmodelle: kurzfristig 0,8 bis 5,8 % des lau-fenden Einkommens und von langfristig 1,7 bis 7,5 %.» Makromodelle: kurzfristig 2,3 bis 7,8 % und langfristig 3,7 bis 16,9 %. 14 WINTERSEMESTER 2008/2009
15 Die amerikanische Flat Tax Diskussion II Output in Simulationsmodellen (Gravelle, 2002)» Effekte hängen von Arbeitsangebotselastizitäten und intertemporalen Substitutionselastizitäten ab.» Niedrigere intertemporale Substitutionselastizitäten führen zu niedrigeren Effekten.» Konsumorientierte Einkommensteuer stellt die risikolose Normalverzinsung des eingesetzten Kapitals steuerfrei.» Inframarginale Renditen werden besteuert.» Outputeffekte können nicht allzu groß sein (Hubbard, 2002). Internationale Aspekte (Ballard, 2002)» Sehr bedeutsam für die Einschätzung der konsumorien-tierten Steuer. 15 WINTERSEMESTER 2008/2009
16 Die amerikanische Flat Tax Diskussion III Verteilungseffekte (Mieszkowski und Palumbo, 2002)» Hohe Einkommen werden entlastet.» Probleme reduzieren sich bei Berücksichtigung einer hohen Erbschaftsteuer. Verwaltungseffekte (Gale und Holtzblatt, 2002)» Vereinfachung des Steuersystems mit geringeren Verwaltungskosten (Erhebungs- und Entrichtungskosten) und geringerer Steuerhinterziehung. Übergangsprobleme (Zodrow, 2002) 16 WINTERSEMESTER 2008/2009
17 Unternehmenssteuerreform 2008 I Unternehmenssteuern» Schritt in Richtung Duale Einkommensteuer (Abgeltungssteuer) Trennungsprinzip» Belastung auf Unternehmensebene ca. 30%» Auf Anteilseignerebene 25%, aber mit Veranlagungsoption (vorteilhaft wenn pers. EinkSt.Satz<25%) 17 WINTERSEMESTER 2008/2009
18 Unternehmenssteuerreform 2008 II Unternehmenssteuern» Körperschaftsteuer Körperschaftssteuersatz: 15% Auf Anteileignerstufe: Abgeltungssteuer von 25% auf alle Kapitaleinkünfte Zinsschranke (mit Freibetrag)» Gewerbesteuer Wegfall Betriebsausgabenabzug Wegfall Staffeltarif Gewerbesteuer Ersatz 50% Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen durch 25% Hinzurechnung aller Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen (Freibetrag ) Anhebung des Anrechnungsfaktors der GewSt bei der ESt von 1,8 auf 3,8 Senkung der GewSt-Messzahl von 5% auf 3,5% 18 WINTERSEMESTER 2008/2009
19 Unternehmenssteuerreform 2008 III Kapitalgesellschaften Personenunternehmen Trennungsprinzip Unternehmensebene: 30%» Körperschaftsteuer: 15%» Gewerbesteuer Messzahl: 3,5% Keine Betriebsausgabe Ausschüttung/Anteilsveräußerung» Differenzierung erforderlich Anteile im Privatvermögen Anteile im Betriebsvermögen (z.b. GmbH & Co. KG)» Zunehmende Zersplitterung wegen Abgeltungssteuer Transparenzprinzip: sämtliche Vorteile der traditionellen transparenten Besteuerung Gewerbesteuer» Abschaffung Staffelmesszahl» Messzahl: 3,5%» Keine Betriebsausgabe» Anrechnung auf ESt: 380% Einkommensteuer: Wahlrecht» ESt-Regeltarif (max. 45% + Soli)» Thesaurierungsbegünstigung 28,25% + Soli Entnahmen: fester ESt- Satz von stets 25% + Soli 19 WINTERSEMESTER 2008/2009
20 Unternehmenssteuerreform 2008 IV Besteuerung von Kapitalgesellschaften - Unternehmensebene - GewSt-Hebesatz 2007 (400%) 2008 (400%) 2008 (476%) Gewinn vor GewSt 100,00 100,00 100,00 -GewSt 16,67 14,00 16,67 = Gewinn vor KSt 83,33 100,00 100,00 - KSt 20,83 15,00 15,00 -Soli 1,15 0,83 0,83 = Gewinn nach Steuern 61,35 70,17 67,50 Steuerbelastung 38,65 29,83 32,50 20 WINTERSEMESTER 2008/2009
21 Unternehmenssteuerreform 2008 V Besteuerung von Kapitalgesellschaften - Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer - Anwendungsbereich Zinsen Dividenden Veräußerungsgewinne Privatvermögen (Ausnahmen*) 25 % + Soli 25 % + Soli 25 % + Soli Betriebsvermögen (keine Anwendung) ESt-Tarif + Soli ESt-Tarif + Soli auf 60 % ESt-Tarif + Soli auf 60 % 21 WINTERSEMESTER 2008/2009
22 Unternehmenssteuerreform 2008 V Ausnahmen (Veranlagung im Privatvermögen)* Zinsen» Gläubiger und Schuldner sind nahestehende Personen» Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Beteiligungsquote an KapG mindestens 10%» Back-to-back-Finanzierungen (gestaltbar, siehe Österreich) Veräußerungsgewinne: Beteiligung an KapG mindestens 1 % 22 WINTERSEMESTER 2008/2009
23 Unternehmenssteuerreform 2008 VI Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer Bemessungsgrundlage» Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne (Veräußerungserlös./. AK)» abzüglich Sparerpauschbetrag (801 / )» kein Werbungskostenabzug Günstigerprüfung» Wahlrecht zur Einbeziehung der Einkünfte aus KapV in Veranlagung» vorteilhaft, wenn persönlicher ESt-Satz < Abgeltungssatz» keine Veranlagungsoption (insbesondere kein WK-Abzug und keine Verlustverrechnung)» jährlich für alle Einkünfte aus KapV Verlustverrechnung» kein Einbezug in allgemeinen Verlustausgleich und -abzug» Verlustverrechnung nur innerhalb der Einkünfte aus KapV» (bei Anteilen an KapG nur mit Veräußerungsgewinnen)» nur Verlustvortrag, kein Verlustrücktrag 23 WINTERSEMESTER 2008/2009
24 Unternehmenssteuerreform 2008 VII Gesamtebene: Differenzierung erforderlich Anteile im Privatvermögen» Dividenden: Abgeltungssteuer (25% + Soli)» Veräußerungsgewinne: Differenzierung» Unwesentliche Beteiligung: Abgeltungssteuer» Wesentliche Beteiligung ( 17 EStG): Teileinkünfteverfahren Anteile im Betriebsvermögen (z.b. GmbH & Co. KG)» Dividenden und Veräußerungsgewinne» Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig) Anstieg der Steuerbelastung» Teil- statt Halbeinkünfteverfahren (60% statt 50% steuerpflichtig)» Abgeltungssteuer (25% > 45% von ½ Dividende = 22,5%) 24 WINTERSEMESTER 2008/2009
25 Kapitalgesellschaft 2007 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 16,67 = Gewinn n. GewSt 83,33 - KSt (25%) 20,83 - Soli 1,15 = Th./Dividende 61,35 Steuerbelastung: 38,65 Dividende 61,35 - ESt (45%) 13,80 -Soli 0,76 Einkünfte n. Steuern 46,79 Steuerbelastung: 53,21 Vorteil Rechtslage 2008:./. 22,82%./. 9,17% Kapitalgesellschaft 2008 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Th./Dividende 70,17 Steuerbelastung: 29,83 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 -Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Steuerbelastung: 48,33 25 WINTERSEMESTER 2008/2009
26 Unternehmenssteuerreform 2008 IX Zwischenfazit Gesamtebene: Differenzierte Belastungseffekte Reiner Inlandsfall (Kapitalgesellschaft und Anteilseigner)» Partielle Kompensation der Entlastung auf Unternehmensebene durch Mehrbelastung auf Anteilseignerebene» Fortsetzung des Trends vergangener Steuerreformen (Steuersenkungsgesetz 2001, hier: Abschaffung Anrechnungsverfahren) Inbound-Fall (deutsche KapG mit ausländischem AE)» Ausländischer Anteilseigner profitiert in vollem Umfang von Entlastung auf Unternehmensebene» Verbesserung der Standortattraktivität Outbound-Fall (ausländische KapG mit deutschem AE)» Mehrbelastung auf Anteilseignerebene ohne Entlastung auf Unternehmensebene 26 WINTERSEMESTER 2008/2009
27 Gesamtebene (Schuldrechtliche Verträge) Kapitalgesellschaft EK Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Dividende 70,17 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 -Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Steuerbelastung: 48,33 Kapitalgesellschaft FK? Gewinn 100,00 - Zinsen 95,25 = Gewinn n. Zinsen 4,75 - GewSt (400%) 4,00 - KSt / Soli 0,75 = Steuerbelastung 4,75 Zinsen 95,25 - ESt (25%) 23,81 -Soli 1,31 Einkünfte n. Steuern 70,13 Steuerbelastung: 29,87 Kapitalgesellschaft GF Gewinn 100,00 - Gehalt 100,00 = Gewinn n. Gehalt 0,00 - GewSt (400%) 0,00 = Steuerbelastung 0,00 Gehalt 100,00 - ESt (45%) 45,00 -Soli 2,48 Einkünfte n. Steuern 52,52 Steuerbelastung: 47,48 Vorteil EK:./. 38,02%./. 1,76% 27 WINTERSEMESTER 2008/2009
28 Unternehmenssteuerreform 2008 XI Fazit Gesamtebene Anteile an KapG im Privat- oder Betriebsvermögen?» Privatvermögen (= Abgeltungssteuer): nur bei sehr hohen persönlichen Grenzeinkommensteuersätzen (> 41,67%) vorteilhaft» Betriebsvermögen (= Teileinkünfteverfahren mit Veranlagung) Bei niedrigeren Grenzeinkommensteuersätzen (< 41,67%) vorteilhaft Vorteil verstärkt sich bei Beteiligungsaufwendungen wegen Verlangung (z.b. Refinanzierung Erwerb GmbH-Anteile) Empfehlung: Halten von Anteilen an KapG über gewerblich geprägte PersG (GmbH & Co. KG) Schuldrechtliche Verträge (Darlehen, Geschäftsführung)?» Grundsätzlich vorteilhaft (Vorteil steigt mit sinkendem ESt-Satz)» Keine Finanzierungsneutralität (FK günstiger als EK)» Verstärkter Vorteil von Gesellschafterdarlehen, falls Zinsen der Abgeltungssteuer unterliegen (gestaltbar!) 28 WINTERSEMESTER 2008/2009
29 Unternehmenssteuerreform 2008 XII - Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2008/09 Personengesellschaft 08 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - ESt (28,25%) 28,25 + GewSt-Anr. (380%) 13,30 -Soli 0,82 = Gewinn n. Steuern 70,23 Steuerbelastung: 29,77 Kapitalgesellschaft 2008 Gewinn 100,00 - GewSt (400%) 14,00 = Gewinn n. GewSt 86,00 - KSt (15%) 15,00 - Soli 0,83 = Th./Dividende 70,17 Steuerbelastung: 29,83 Ausschüttung 70,23 - ESt (25%) 17,56 -Soli 0,97 Einkünfte n. Steuern 51,70 Steuerbelastung: 48,30 Dividende 70,17 - ESt (25%) 17,54 -Soli 0,96 Einkünfte n. Steuern 51,67 Steuerbelastung: 48,33 Quelle: Spengel (2007) 29 WINTERSEMESTER 2008/2009
30 Unternehmenssteuerreform 2008 XIII Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2007 und 2008/2009 Jahr 2007 Einkommensteuersatz 15% 30% 42% / 45% Kapitalgesellschaft 43,50 48,36 53,21 Personengesellschaft 21,95 35,13 45,68 Differenz -49,54% -27,36% -12,56% Jahr 2008/2009 Einkommensteuersatz 15% 30% 45% Kapitalgesellschaft 40,94 48,33 48,33 Personengesellschaft 15,79 31,62 47,44 Differenz -61,43% -34,57% -1,84% 30 WINTERSEMESTER 2008/2009
31 Beurteilung Steuerreform 2008/09 Fazit: Keine Rechtsformneutralität (und Finanzierungsneutralität) Zentrale Parameter» Relevante Steuersätze der Unternehmenseigner» Gewinnverwendungspolitik abgeschwächt, 34a EStG-E erlaubt Steuersatzspreizung bei Personenunternehmen Unternehmenseigner mit ESt-Spitzensatz» Tendenz zur Annäherung lfd. Steuerbelastung bei KapG und Personenunternehmen» Vorteile KapG durch Abschluss schuldrechtlicher Verträge (z.b. Darlehen, Pensionsrückstellungen) Unternehmenseigner mit geringeren Steuersätzen» Bestehender Vorteil von Personenunternehmen nimmt durch Steuerreform zu» Grund: Verbesserte Anrechnung der GewSt auf die ESt 31 WINTERSEMESTER 2008/2009
32 Zusammenfassung International wird über mögliche Steuerreformen kontrovers diskutiert. Deutschland ist steuerpolitisch eine große Baustelle. Die bislang beschlossenen Steuerreformen sind im internationalen Wettbewerb unzureichend. Tax cut cum base broadening: Karlsruhe Zinsbereinigung: Heidelberg 32 WINTERSEMESTER 2008/2009
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