3 Die Begrislehre der formalen Logik

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1 3 Die Begrislehre der formalen Logik Das vorige Kapitel hatte einleitenden Charakter. Es wurde erläutert, dass Erkenntnis im eigentlichen Sinn ein Urteil aus objektiv realen Begrien ist, d.h. aus Begrien, denen sinnliche Anschauungen korrespondieren. Weiterhin habe ich Kants Begri der Logik erläutert, insbesondere den Begri der allgemeinen reinen (formalen) Logik. Es hat sich gezeigt, dass die Logik die Regeln für eines der beiden Vermögen formuliert, die am menschlichen Erkennen beteiligt sind, nämlich für den Verstand. Die nun folgenden Kapitel wenden sich dem eigentlichen Thema dieser Arbeit zu, den Begrien. In diesem Kapitel werde ich die Begrislehre der Jäsche-Logik untersuchen. Der wichtigste Gedanke bei Jäsche ist m.e. der, dass Begrie als Erkenntnisgründe verwendete Teilvorstellungen sind. Man verwendet die Vorstellung einer Beschaenheit, d.h. eines Merkmals, als Erkenntnisgrund, indem man diese Vorstellung mit einem bestimmten Bewusstsein begleitet und sich dadurch auf alle Objekte bezieht, die diese Beschaenheit aufweisen. Es bleibt bei Jäsche allerdings unklar, warum der Verstand Vorstellungen als Erkenntnisgrund verwenden kann oder muss. Diese Erklärung soll in Kapitel 5 gegeben werden. Dort wird erläutert, warum man eine Vorstellung als Erkenntnisgrund verwendet, wenn man an ihr die analytische Einheit des Bewusstseins denkt. Ich habe im vorigen Kapitel allgemein erörtert, wodurch die allgemeine reine (formale) Logik sich nach Kant auszeichnet. In diesem Kapitel soll nun, dem Thema dieser Arbeit entsprechend, die Begrislehre dargestellt werden, die neben der Urteils- und der Schlusslehre einen der drei Teile der formalen Logik ausmacht. Dies wird allerdings durch die Quellenlage erschwert. Kant hat nämlich seine Ansichten zur formalen Logik niemals systematisch niedergeschrieben. In seinen veröentlichten Werken gibt es nur gelegentliche Erklärungen zu einzelnen formallogischen Fragestellungen. Daneben gibt es im handschriftlichen Nachlass eine groÿe Menge von Reexionen zur Logik (d.h. zur formalen Logik), die allerdings keine zusammenhängende Darstellung bilden. Eine solche Darstellung liegt nur in der Jäsche-Logik vor, die in der Literatur oft als Kants Logik bezeichnet und so behandelt wird, als sei sie von Kant selbst verfasst oder zumindest von ihm als seine Meinung korrekt wiedergebend autorisiert. Beides ist nicht der Fall. 1 Die Jäsche-Logik ist so entstanden, dass Gottlob Benjamin Jäsche von Kant beauftragt wurde, dessen Logikauffassung, die er selbst nur in Vorlesungen mitgeteilt hat, mit der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit und zugleich mit der gehörigen Ordnung 2 niederzuschreiben. Dafür erhielt er von Kant eine selbsteigene Handschrift, deren er [Kant] sich bei seinen 1 Zu dem Folgenden vgl. T. Boswell, On the Textual Authenticity of Kant's Logic. 2 Vorrede der Jäsche Logik, Ak ix, 3

2 Die Begriffslehre der formalen Logik 42 Vorlesungen bedient hatte. 3 Man kann davon ausgehen, dass es sich hierbei um Kants Exemplar von George Friedrich Meiers Auszug aus der Vernunftlehre gehandelt hat, in das Kant im Laufe mehrerer Jahrzehnte Bemerkungen geschrieben hatte, die ihm als Grundlage für seine Logik-Vorlesungen gedient haben, und die später als Logik-Reexionen publiziert worden sind. Diese Reexionen sind also eigentlich keine zur Veröentlichung bestimmten Formulierungen. Man kann andererseits aber davon ausgehen, dass Kant nur Gedanken notiert hat, die er für so ausgereift hielt, dass sie in einer Vorlesung mitgeteilt werden konnten. Der gröÿte Teil der Formulierungen in der Elementarlehre der Jäsche-Logik stimmt fast wörtlich mit irgendeiner Logik-Reexion überein. 4 Jäsche ist bei der Abfassung seines Handbuches also anscheinend so vorgegangen, dass er aus den zahlreichen Notizen Kants eine Auswahl getroen hat und diese zu einem Text zusammengestückelt hat. Nur gelegentlich sah er sich genötigt, selbst zu formulieren. Es ist auÿerdem wahrscheinlich, dass ihm Nachschriften von Kants Vorlesungen vorlagen. Jedenfalls gibt es an einzelnen Stellen auch Entsprechungen zwischen uns bekannten Nachschriften und der Jäsche-Logik. 5 Aufgrund dieser Entstehungsgeschichte ist der philologische Status der Jäsche-Logik so zu bewerten, dass sie kein Werk Kants ist. Andererseits unterscheidet sie sich von Werken der Sekundärliteratur dadurch, dass sie auf ausdrückliche Aufforderung Kants hin entstanden ist, und dadurch, dass viele Formulierungen in ihr fast wörtlich mit Reexionen Kants übereinstimmen, so dass Jäsches Tätigkeit auch editorische Züge trägt. Diese Entstehungsgeschichte macht es nun aber zumindest in zweifacher Hinsicht zweifelhaft, ob die Jäsche-Logik Kants Ansichten in allen Fällen richtig und vollständig wiedergibt. Erstens ist es denkbar, dass Jäsche Kant in manchen Punkten einfach nicht richtig verstanden hat. Man kann sich leicht vorstellen, dass es eine ausgesprochen schwierige Aufgabe ist, aufgrund fragmentarischer Notizen die Meinung eines anderen Philosophen in allen Punkten richtig wiederzugeben, besonders wenn diese, wie Kants formale Logik, eine gewisse Originalität beanspruchen kann und sich wesentlich von der Tradition unterscheidet. Es ist also wegen der Schwierigkeit der Aufgabe, die Jäsche übernommen hat, zu erwarten, dass es auch bei wichtigen Fragen vorkommt, dass er Kants Ansicht nicht ganz richtig wiedergibt. 6 3 Vorrede der Jäsche-Logik, Ak ix, 3 4 Hinske hat eine Zuordnung von Stellen der Jäsche-Logik zu Kants Logik-Reexionen aufgestellt. Siehe Kant-Index, Bd 2, XLV-XLVIII. 5 Z.B. weist das Beispiel zu Ÿ 6 der Jäsche-Logik Ähnlichkeiten mit der Logik-Nachschrift Pölitz auf. Siehe auch Boswell, On the Textual Authenticity of Kant's Logic, 199f. 6 Reich nennt einige Fehler Jäsches. Vgl. Die Vollständigkeit der Urteilstafel, S. 21, Anm. 10.

3 Die Begriffslehre der formalen Logik 43 Das zweite Problem hängt mit der Zielsetzung der Jäsche-Logik zusammen: Sie soll die Logik so darstellen, wie Kant sie in öentlichen Vorlesungen seinen Zuhörern vorgetragen hat. 7 Nun scheint es aber nicht so, als habe Kant in seinen Vorlesungen seine Ansichten über Logik umfassend dargestellt. Denn in der K.d.r.V. sagt Kant, dass die analytische Einheit des Bewusstseins allen Begrien als solchen angehöre und dass man deshalb die formale Logik an die synthetische Einheit der Apperzeption zu heften habe (vgl. B 133n). In den Nachschriften und bei Jäsche ist allerdings keine Spur einer solchen Grundlegung der Logik zu nden. Insofern kann man sagen, dass der Jäsche-Logik das Fundament fehlt. 8 Man kann wohl davon ausgehen, dass Kant nichts gelehrt hat, was seiner Meinung nach falsch ist. Er hat aber anscheinend seine Meinung nicht vollständig dargelegt. Vielmehr scheint es so, als habe Kant die Grundlagen zu seiner Logikauffassung ausgelassen wohl wegen ihrer Schwierigkeit. Eine entsprechende Unvollständigkeit ist daher auch bei Jäsches Handbuch zu diesen Vorlesungen zu erwarten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Jäsche-Logik wertlos ist. Jäsches Verdienst besteht darin, die unzusammenhängenden Reexionen Kants geordnet und zu einer fortlaufenden Abhandlung zusammengefügt zu haben. Dass Jäsches Handbuch sich gröÿtenteils aus Reexionen zusammensetzt, hat ja auch den Vorteil, dass es aus genuin kantischen Formulierungen besteht. Und im Vergleich zu den Vorlesungsnachschriften ist die Jäsche- Logik wesentlich sorgfältiger formuliert und gegliedert. Die Nachschriften sind in den meisten Fällen von Personen verfasst, die uns nicht bekannt sind. Sie waren auf jeden Fall nicht von Kant dazu beauftragt, diese Nachschriften zu verfassen, und konnten sich wohl auch kaum auf seine Vorlesungsnotizen stützen. Die Autorität der Nachschriften ist daher auf jeden Fall geringer als die der Jäsche-Logik. Aus diesen Gründen halte ich die Entscheidung für falsch, die Stuhlmann-Laeisz in seinem Buch über Kants Logik fällt, nämlich neben dem veröentlichten Werk und den Reexionen zwar die Nachschriften als Textgrundlage heranzuziehen, aber nicht die Jäsche-Logik. 9 Ich werde mich bei meiner Darstellung der Begrislehre dem Aufbau nach an die Jäsche-Logik halten. Ein Vergleich mit den Nachschriften zeigt auch, dass dieser Aufbau wohl dem von Kants Vorlesungen entspricht. Ich werde allerdings in der Auswahl der Reexionen, auf die ich mich stütze, zum Teil von Jäsche abweichen. Die Tatsache, dass Jäsche eine bestimmte Reexion Kants übernommen hat, macht diese nicht zu einem genuineren Ausdruck von Kants Ansicht als andere Reexionen. Es handelt sich hierbei nur um die Einschätzung des Kant-Lesers Jäsche, der ich nicht immer zustimme. Eine 7 Vorrede der Jäsche-Logik, Ak ix, 3 8 Vgl. Reich, Die Vollständigkeit der Urteilstafel, S Vgl. Stuhlmann-Laeisz, Kants Logik, S. 1, Anm. 1.

4 Die Begriffslehre der formalen Logik 44 inhaltlich bedeutsame Abweichung meiner Darstellung von der Jäsches wird allerdings bei der Interpretation der drei logischen Handlungen bestehen, die die Form eines Begris hervorbringen. Die Begrislehre nach Jäsche lässt sich in drei Teile untergliedern, denen je ein Abschnitt dieses Kapitels entspricht. Die ŸŸ 15 führen durch Unterscheidungen zwischen Anschauungen und Begrien sowie zwischen Form und Materie auf das eigentliche Thema der Begrislehre hin, nämlich auf die Frage nach dem Ursprung der Form der Begrie (Abschnitt 3.1). In Ÿ 6 wird diese Frage durch die Angabe dreier logischer Verstandeshandlungen beantwortet (Abschnitt 3.2). Die ŸŸ 716 handeln dann von Inhalt und Umfang von Begrien und von Relationen zwischen Begrien wie höher-niedriger und weiterenger (Abschnitt 3.3). 3.1 Eingrenzung des Themas der Begrislehre In der Begrislehre der formalen Logik wird die Form der Begrie untersucht. Zu diesem Ergebnis gelangt Jäsche durch die ŸŸ 1, 2 und 5 seines Handbuchs. In Ÿ 1 unterscheidet Jäsche Begrie von Anschauungen, in Ÿ 2 unterscheidet er an Begrien Form und Materie, und in Ÿ 5 wird die Behauptung begründet, dass die formale Logik sich nur mit der Form, aber nicht der Materie der Begrie beschäftigt. Die ŸŸ 3 und 4 unterscheiden verschiedene Ursprünge der Materie von Begrien. Die ŸŸ 15 der Jäsche-Logik führen also zur logischen Frage hin, gehören aber selbst im strengen Sinne noch nicht zur Logik. In Ÿ 1 knüpft Jäsche an die Theorie der zwei Requisiten der Erkenntnis an, wenn er schreibt: Alle Erkenntnisse, das heiÿt: alle mit Bewuÿtsein auf ein Object bezogene Vorstellungen sind entweder A n s c h a u u n g e n oder B e g r i f f e. Wie wir gesehen haben, werden Anschauungen und Begrie als Erkenntnisse bezeichnet, weil beides Requisiten der Erkenntnis im eigentlichen Sinne sind. Um Gegenstände zu erkennen, muss man Begrie in einem Urteil verbinden. Damit das Urteil wirklich Erkenntnis ist, müssen die Begrie auÿerdem objektiv real sein, was wiederum dann der Fall ist, wenn ihnen Anschauungen korrespondieren. Diese erkenntnistheoretischen Überlegungen sind für die Logik allerdings nicht von Interesse. Für die Logik ist hier erstens wichtig, dass die vorgestellten Gegenstände von Begrien (wie auch die von Anschauungen) durchgängig bestimmte Gegenstände sind. Zweitens ist natürlich der Unterschied, der zwischen Anschauungen und Begrien besteht, wichtig: Die Anschauung ist eine e i n z e l n e Vorstellung (repraesentatio singularis), der Begri eine a l l g e m e i n e (repraesentatio per notas communes) oder r e f l e c t i r t e Vorstellung (repraesentatio discursiva). (Jäsche Ÿ 1) Dass die Anschauung einzeln ist, bedeutet, dass sie einen Gegenstand als einzelnen, also als Individuum vorstellt, während ein Begri eine Klasse von Gegenständen vorstellt, und

5 Die Begriffslehre der formalen Logik 45 zwar vermittelst eines Merkmals, das ihnen gemeinsam ist. Begrie stellen Gegenstände also nicht als einzelne vor, sondern als Träger eines Merkmals. 10 Jäsche hätte an dieser Stelle noch erwähnen sollen, dass uns Anschauungen durch die Sinnlichkeit gegeben sind, während Begrie vom Verstand hervorgebracht werden. Dies liefert nämlich die Begründung dafür, dass die Logik, als Wissenschaft von den Regeln des Verstandes, sich mit Begrien, aber nicht mit Anschauungen beschäftigt (vgl. A 52/ B 76). In Ÿ 2 trit Jäsche eine Unterscheidung zwischen Materie und Form der Begrie. An jedem Begrie ist M a t e r i e und F o r m zu unterscheiden. Die Materie der Begrie ist der G e g e n s t a n d, die Form derselben die A l l g e m e i n h e i t. Hier benennt Jäsche lediglich die Form der Begrie (die Allgemeinheit), gibt aber keine Erklärung, was die Form einer Vorstellung eigentlich ist. Zur Beantwortung dieser Frage ist es hilfreich, eine Parallele zur transzendentalen Ästhetik zu ziehen. Dort ist Kant zu dem Ergebnis gekommen, dass die Formen der Anschauung, Raum und Zeit, auf der Natur unserer Sinnlichkeit beruhen. Raum und Zeit sind gewissermaÿen die Art, wie unsere Sinnlichkeit die Empndungen ordnet. Die Form der Anschauung ist demnach etwas, das auf dem Vermögen beruht, das Anschauungen hervorbringt, nämlich der Sinnlichkeit. Entsprechendes kann man auch über die Form der Begrie sagen. Die Form von Begrien besteht aus gewissen Eigenschaften von Begrien, die aufgrund der Tätigkeit des Verstandes bestehen. Während aber die Formen der Anschauung auf der Art beruhen, wie wir passiv Vorstellungen in Empfang nehmen, beruht die Form der Begrie auf gewissen aktiven Handlungen des Verstandes. Und die Logik stellt die Frage, welche Handlungen dies sind (vgl. Ÿ 5 der Jäsche-Logik). Während die Form der Begrie auf gewissen Handlungen des Verstandes beruht, ist die Materie dagegen als das aufzufassen, an dem diese Handlungen ausgeübt werden. Entsprechend war in der Ästhetik das Empfangene die Materie der Anschauungen, während die Form der Anschauungen auf der Art des Empfangens durch die Sinnlichkeit beruhte. Die Materie von Begrien ist also eine von irgendwoher gegebene Vorstellung, die durch gewisse Handlungen in einen Begri verwandelt wird: Die allgemeine Logik [... ] erwartet, daÿ ihr anderwärts, woher es auch sei, Vorstellungen gegeben werden, um diese zuerst in Begrie zu verwandeln (A 76/B 102). Während die Form bei allen Begrien gleich ist, ist die Materie bei unterschiedlichen Begrien verschieden. Jäsche behauptet in Ÿ 2, dass die Materie der Begrie der Gegenstand ist. Um dies zu erläutern, muss ich etwas vorgreifen. Ein Begri wird nach Kant dadurch gebildet, dass 10 Die von Jäsche hier angegebenen Charakterisierungen stimmen übrigens genau mit denjenigen überein, die Kant in der Stufenleiter der Vorstellungen gibt (vgl. A 320/B 376f).

6 Die Begriffslehre der formalen Logik 46 man die Vorstellung einer möglichen Bestimmung von Gegenständen als Erkenntnisgrund verwendet. Es wird also die Vorstellung einer möglichen Bestimmung, wie rot, Pferd etc. benutzt, um sich auf diejenigen durchgängig bestimmten Gegenstände zu beziehen, die diese Bestimmung aufweisen. Diese Vorstellung einer bloÿen Bestimmung bildet nun die Materie des Begris. An ihr wird eine gewisse Handlung des Verstandes ausgeführt, die sie erst zum Begri macht, nämlich das Verwenden als Erkenntnisgrund. Nun schreibt Jäsche bzw. Kant, dass die Materie des Begris der Gegenstand sei (vgl. R 2834). Damit dürfte gemeint sein, dass die Materie des Begris festlegt, auf welche Klasse von Gegenständen sich der Begri bezieht. Dies ist die materia circa quam, also das, wovon Begrie handeln. Denn die Eigenschaft, deren Vorstellung von einem Begri als Erkenntnisgrund verwendet wird, dient als Kriterium dafür, ob ein Ding unter den Begri fällt oder nicht. 11 Jäsche unterscheidet in Ÿ 4 verschiedene Ursprünge der Materie von Begrien. Da diese Unterscheidungen sich nicht mit der Form von Begrien beschäftigen, gehören sie eigentlich gar nicht in die formale Logik (vgl. R 2851, Jäsche Ÿ 5, Anm. 2). Und zwar unterscheidet Jäsche zwischen gegebener und gemachter Begrismaterie, wobei die gegebene nochmals in a priori und a posteriori gegebene Materie unterschieden wird. Auf den Fall gemachter Materie wird die Unterscheidung a priori/a posteriori dagegen nicht angewandt. 12 Beim Verständnis der Begrie gegeben und gemacht ist zweierlei zu beachten: Erstens muss man verschiedene Bedeutungen von gegeben unterscheiden. Kant sagt ja, dass die Logik erwarte, daÿ ihr anderwärts, woher es auch sei, Vorstellungen gegeben werden, um diese zuerst in Begrie zu verwandeln (A 76/B 102). An dieser Stelle ist der Ausdruck gegeben in einem sehr weiten Sinne zu verstehen. Es ist weder gemeint, dass die Vorstellungen sinnlich gegeben sein müssen, noch dass es sich um gegebene, im Gegensatz zu gemachter Materie handeln muss. Die Materie, also die Vorstellungen, die der Verstand in Begrie verwandelt, können sowohl durch die Sinne a posteriori gegeben, aber auch a priori gegeben oder gemacht sein. Zweitens ist zu betonen, dass die Unterscheidung gegeben/gemacht sich auf die Materie von Begrien bezieht. Ihrer Form nach sind Begrie dagegen immer gemacht. Aus den von Jäsche getroenen Unterscheidungen 11 Das Verhältnis der Begrie Materie und Inhalt ist meiner Ansicht nach folgendermaÿen zu verstehen: Die Materie eines Begris ist eine Vorstellung, an der gewisse logische Handlungen ausgeübt werden, so dass eine neue Vorstellung entsteht, die die Form von Begrien aufweist. Die Materie bestimmt den Inhalt dieses Begris. Dass Begrie Inhalt haben, ist aber Bestandteil ihrer Form (siehe Jäsche-Logik Ÿ 7). 12 vgl. R 2847, R 2852, R 2853, R Siehe auch Kants Bemerkungen zur Denition von Begrien (A 727/B 755).

7 Die Begriffslehre der formalen Logik 47 bezüglich der Materie ergeben sich drei Klassen von Begrien, die ich nun der Reihe nach erläutern möchte. 1) Als gemacht bezeichnet Kant Begrie, deren Materie durch willkürliche Zusammensetzung gebildet wird. Dies ist einerseits bei mathematischen Begrien der Fall, andererseits bei komplexen Begrien, deren Materie wir aus den Materien anderer Begrie zusammensetzen. Kant gibt als Beispiel für willkürlich gedachte Begrie einerseits den der Schisuhr, andererseits mathematische Begrie an (A 729/B 757). 2) Bei ihrer Materie nach gegebenen Begrien ist die Materie dagegen nicht willkürlich von uns bestimmt, sondern sie ist durch etwas auÿer unserem Belieben liegendes festgelegt. Diese Festlegung kann entweder durch die Erfahrung oder unabhängig von Erfahrung, durch die Natur unseres Erkenntnisvermögens geschehen (vgl. A 729/B 757). Letzteres ist bei den reinen Verstandesbegrien, den reinen Vernunftbegrien und dem Begri der reektierenden Urteilskraft der Fall. Diese Begrie sind ihrem Inhalt nach in dem Sinne rein, d.h. frei von Empirischem, dass ihr Inhalt unabhängig von Erfahrung durch die Natur unseres Erkenntnisvermögens festgelegt ist. Die Materie der reinen Verstandes begrie (Kategorien) ist durch die logischen Funktionen zu Urteilen festgelegt. Und genauso, wie die Funktionen zu Urteilen, und damit gewissermaÿen die möglichen Formen der Urteile, die Materie der Kategorien bestimmen, enthält auch die Form der Vernunftschlüsse [... ] den Ursprung besonderer Begrie a priori (A 321/B 378), nämlich den Ursprung der reinen Vernunft begrie, also der transzendentalen Ideen. Auÿer durch den Verstand und durch die Vernunft ist nach Kant auch durch das Vermögen der reektierenden Urteilskraft die Materie zu einem Begri a priori gegeben: Die Zweckmäÿigkeit der Natur ist also ein besonderer Begri a priori, der lediglich in der reectirenden Urtheilskraft seinen Ursprung hat. (Ak v, 181) Auf die Frage, wie sich aus den Urteilsformen die Materie bestimmter Begrie ergibt, werde ich später noch eingehen (Kapitel 6.2.1). Wichtig ist an dieser Stelle nur, dass die Urteilsformen und die Schlussformen nach Kant durch die Natur des Verstandes i.w.s. festgelegt sind und dass sich aus diesen Formen die Materie von a priori gegebenen Begrien ableitet. 3) Wenn die Materie eines Begris durch die Natur unseres Erkenntnisvermögens festgelegt ist, sagt Kant, dass sie a priori gegeben ist. Dagegen ist die Materie a posteriori gegeben, wenn sie durch die Erfahrung festgelegt ist. Dies ist bei empirischen Begrie der Fall (vgl. Jäsche Ÿ 4, R 2855). Es ist klar, dass die Materie empirischer Begrie nicht willkürlich erdichtet ist. Physiker stellen ja umfangreiche Untersuchungen an, um der Natur angemessene Begrie bilden zu können. Um einen empirischen Begri zu bilden, vergleicht man mehrere Gegenstände miteinander, um an ihnen eine gemeinsame Eigenschaft zu nden. Finde ich so eine Gemeinsamkeit empirischer Gegenstände, so ist die

8 Die Begriffslehre der formalen Logik 48 daraus resultierende Materie durch die Natur gegeben und nicht durch mich gemacht. Das Aufnden solcher Gemeinsamkeiten unter den Gegenständen der Sinne ist Aufgabe der reektierenden Urteilskraft. 13 Diesen Prozess des Aufsuchens einer gemeinsamen Eigenschaft von empirischen Gegenständen nennt Kant auch Absonderung. So schreibt er in R 2847: Alle Begrie sind allgemein entweder der Absonderung oder der Erdichtung. Jene sind entweder a priori oder posteriori entsprungen. Die hier gemachte Einteilung der Begrie entspricht genau der oben genannten in gegebene (durch Absonderung) und gemachte (durch Erdichtung), wobei die ersteren wiederum a priori oder a posteriori gegeben sein können. 14 Der Ausdruck Absonderung ist anders zu verstehen als der Begri Abstraktion im Kontext der drei logischen Handlungen, die Begrie ihrer Form nach hervorbringen. Absonderung betrit die Materie mancher Begrie, während die Abstraktion nach Ÿ 6 der Jäsche-Logik die Form aller Begrie betrit (siehe Kapitel 3.2.2). Obwohl nach Kant Erfahrungsbegrie Begrie mit a posteriori gegebener Materie sind, sagt er in R 2910, dass sie ihrer Materie nach in gewisser Hinsicht auch gemacht sind: Erfahrungsbegrie sind auch gemacht, weil sie das object durch Warnehmungen, die ich willkührlich auslese, bestimmen und zusammensetzen. Kant will hier wohl nicht die frühere Position in Frage stellen, sondern nur sagen, dass die Materie der Erfahrungsbegrie auch in gewisser Weise gemacht ist, weil es eine Willkür bei der Auslese der Wahrnehmungen gibt, aufgrund derer wir den empirischen Begri bilden. Ich habe in meiner Interpretation Jäsches Ÿ 3 übersprungen, da das dort Gesagte anscheinend schon in Ÿ 4 mit enthalten ist. Jäsche unterscheidet in Ÿ 3 zwischen empirischen und reinen Begrien. Man könnte diese Stelle so verstehen, dass hier zwischen mathematischen Begrien, reinen Verstandes- und Vernunftbegrien sowie dem Begri der Zweckmäÿigkeit auf der einen Seite und empirischen Begrien auf der anderen Seite unterschieden werden soll. Diese Unterscheidung würde gewissermaÿen quer zu den in Ÿ 4 getroenen verlaufen, da es nach diesem Verständnis sowohl unter den gegebenen als auch unter den gemachten Begrien reine und empirische gibt. Jäsches Anmerkungen zu Ÿ 3 deuten jedoch eher darauf hin, dass er hier nur an den Unterschied zwischen a priori und a posteriori gegebenen Begrien denkt. In Ÿ 5 nennt Jäsche schlieÿlich das eigentliche Thema der Begrislehre. Der Haupttext dieses Paragraphen scheint mir allerdings etwas missglückt zu sein. Er schreibt: Der 13 Vgl. Einleitung in die K.d.U., IV, Ak v, 179: Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie [die Urteilskraft] das Allgemeine nden soll, so ist die Urtheilskraft bloÿ r e f l e c t i r e n d. 14 Diese Reexion belegt noch einmal, dass mit gemachter Materie willkürlich zusammengestellte, und in diesem Sinne erdichtete Materie gemeint ist.

9 Die Begriffslehre der formalen Logik 49 Ursprung der Begrie d e r b l o ÿ e n F o r m nach beruht auf Reexion und auf der Abstraction von dem Unterschiede der Dinge [... ] Und es entsteht also hier die Frage: W e l c h e H a n d l u n g e n d e s V e r s t a n d e s e i n e n B e g r i f f a u s m a - c h e n [... ] Dieser Text ist verwirrend, da Jäsche hier erst zwei der drei Handlungen nennt, die nach Ÿ 6 Begrie ihrer Form nach hervorbringen, und dann danach fragt, welche Handlungen des Verstandes einen Begri ausmachen. Da es nicht sinnvoll wäre, erst diese Handlungen zu nennen und dann nach ihnen zu fragen, müsste man im Zuge einer wohlwollenden Interpretation Jäsches annehmen, dass er hier mit Reexion und Abstraktion etwas anderes meint als die in Ÿ 6 genannten Handlungen. Ich sehe aber nicht, was statt dessen gemeint sein könnte, und auch in Kants Reexionen (der erste Satz von Ÿ 5 entspricht R 2859 und der zweite R 2856) lassen sich keine Anhaltspunkte für eine derartige Auffassung nden. Das eigentliche Anliegen Jäsches in Ÿ 5 scheint mir aber Folgendes zu sein: Jäsche will betonen, dass die formale Logik sich nur damit beschäftigt, durch welche Verstandeshandlungen wir die Form der Begrie hervorbringen. Dies geht aus den beiden Anmerkungen zu Ÿ 5 hervor. Zum einen wird in Anm. 2 die Untersuchung des Ursprungs der Materie der Begrie der Metaphysik zugeordnet. Da dieser Aspekt von Begrien also nicht in der Logik betrachtet wird, kann man schon im Ausschlussverfahren schlieÿen, dass sie sich mit der Form der Begrie befasst. Zum anderen beginnt Anm. 1 mit der Behauptung, dass die formale Logik von allem bestimmten Inhalt abstrahiert. Dies ist nach Jäsche der Grund dafür, dass die Logik nur untersucht, wie eine Vorstellung auf mehrere Objecte kann bezogen werden oder w i e g e g e b e n e V o r s t e l l u n g e n i m D e n k e n z u B e g r i f f e n w e r d e n (Jäsche-Logik Ÿ 5, Anm. 1). 15 Die Begrislehre der Logik hat nach Jäsche also lediglich zu untersuchen, wie es dazu kommt, dass eine Vorstellung sich auf viele Gegenstände bezieht. Die Logik schaut also nicht darauf, welche Vorstellungen dem Verstand gegeben sind, sondern nur darauf, durch welche Handlungen er sie allgemein macht. 3.2 Die logischen Handlungen des Verstandes In diesem Abschnitt sollen nun die Handlungen des Verstandes beschrieben werden, die die Form von Begrien, also ihre Allgemeinheit hervorbringen. Dabei werde ich etwas anders vorgehen als Jäsche, der in Ÿ 6 seines Handbuchs recht unvermittelt die drei logischen 15 Hier ist gegeben wieder in einem sehr weiten Sinne zu verstehen. Es ist also weder gemeint, dass die Vorstellungen immer durch die Sinne gegeben sein müssen, noch dass es sich um gegebene und nicht um gemachte Materie handeln muss. Die Vorstellungen, die i m D e n k e n z u B e g r i f f e n w e r d e n, können sowohl gegeben als auch gemacht sein.

10 Die Begriffslehre der formalen Logik 50 actus Komparation, Reexion und Abstraktion nennt und mit Erklärungen versieht, die selbst sehr erklärungsbedürftig sind. Um deutlicher zu machen, wie diese Handlungen mit der Form von Begrien zusammenhängen, werde ich zunächst erläutern, inwiefern man von Begrien sagen kann, dass sie Vorstellungen sind, die als analytischer Erkenntnisgrund verwendet werden. Danach werde ich zeigen, dass Komparation, Reexion und Abstraktion als Bestandteile der Handlung, eine Vorstellung als analytischen Erkenntnisgrund zu gebrauchen, anzusehen sind Erkenntnisgrund, Teilvorstellung und Merkmal Was es bedeutet, dass in Begrien eine Vorstellung als Erkenntnisgrund verwendet wird, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erläutern: Der Begri Tisch enthält seiner Materie nach nur die Vorstellung einer möglichen Bestimmung von Dingen, nämlich die, Tisch zu sein. Trotzdem ist das Vorgestellte, bzw. das Gedachte des Begris Tisch nicht die Bestimmung Tisch, sondern eine Klasse von durchgängig bestimmten Gegenständen, an denen diese Bestimmung vorkommt, und die daneben noch viele weitere Bestimmungen aufweisen können. Es wird also im Begri Tisch die Vorstellung der Eigenschaft Tisch dazu verwendet, sich auf Gegenstände zu beziehen, die diese Bestimmung aufweisen. Die Vorstellung einer Bestimmung als Erkenntnisgrund zu verwenden, besteht also darin, sich aufgrund ihrer auf einen durchgängig bestimmten Gegenstand zu beziehen. Eine als Erkenntnisgrund gebrauchte Vorstellung bezeichnet Kant auch als Merkmal und in diesem Sinne kann man von Begrien sagen, dass sie Merkmale sind, an denen ich Gegenstände erkenne und sie von anderen Gegenständen unterscheide. 16 Es ist also so, dass in Begrien die Vorstellung einer möglichen Bestimmung von Gegenständen dazu benutzt wird, sich auf verschiedene Gegenstände zu beziehen. Diese Vorstellung dient dabei als Kriterium dafür, auf welche Gegenstände sich der Begri bezieht. Ich habe mich jetzt so ausgedrückt, dass man sich auf einen Gegenstand bezieht, wenn man eine Vorstellung als Erkenntnisgrund verwendet. Kant drückt sich jedoch oft so aus, dass eine Vorstellung Erkenntnisgrund einer ganzen Vorstellung, und nicht eines Gegenstands ist: Eine Partialvorstellung als Erkentnisgrund der ganzen Vorstellung ist ein Merkmal (R 2282, kursiv von mir) und Der Theilbegrif als Erkentnisgrund der gantzen Vorstellung ist das Merkmal. (R 2283, kursiv von mir). Mit einer ganzen Vorstellung ist eine Vorstellung gemeint, die alle Bestimmungen eines gegebenen Gegenstands vorstellt, oder eine Ansammlung von Vorstellungen aller Bestimmungen des Gegenstands. Es ist klar, dass wir Menschen, als endliche Wesen, keine solche ganze Vorstellung eines 16 Es wird sich gleich zeigen, dass es noch eine andere, sachlich verwandte Gebrauchsweise von Merkmal gibt, nach der ein Merkmal eine Bestimmung eines Dings ist, aufgrund derer es gedacht wird.

11 Die Begriffslehre der formalen Logik 51 Gegenstandes haben können. Allerdings spricht dies ja nicht dagegen, den Begri einer solchen Vorstellung zur Erklärung logischer Zusammenhänge zu benutzen. 17 Dass Kant in den eben zitierten Reexionen von Erkenntnisgründen von ganzen Vorstellungen, statt von Gegenständen spricht, hängt damit zusammen, dass es ihm hier nicht auf den Unterschied zwischen einem Gegenstand und dessen ganzer Vorstellung ankommt. Wichtig ist hier lediglich der Unterschied zwischen durchgängiger Bestimmtheit (des Gegenstands oder der ganzen Vorstellung) und dem Begri, in dem nur die Vorstellungen einer oder einer begrenzten Zahl von Beschaenheiten verwendet wird. Im Zusammenhang mit Merkmalen spricht Kant auch oft von Teilvorstellungen. 18 Dabei meint Kant mit einer Teilvorstellung nicht einfach die Vorstellung eines Teils eines Dings, d.h. eines Teils der Bestimmungen eines Dings, sondern eine Vorstellung, die als Vorstellung eines Teils eines Dings betrachtet wird. Kant schreibt: Das Merkmal wird erstlich als Vorstellung an sich selbst, zweytens als gehorig wie ein theilbegrif zu einer Andern vorstellung [d.h. zur möglichen ganzen Vorstellung des Gegenstands] und dadurch als Erkentnisgrund des Dinges betrachtet. (R 2285) 19 Damit eine Vorstellung als Teilvorstellung betrachtet wird, ist die Bildung eines gewissen Bewusstseins dieser Vorstellung erforderlich. Man betrachtet eine Vorstellung als Teilvorstellung, wenn man sich dessen bewusst ist, dass sie nur einen Teil eines Dings vorstellt. 20 Eine bloÿe Vorstellung einer möglichen Bestimmung von Gegenständen hat als Vorgestelltes zwar nur einen Teil dieser Gegenstände, sie wird aber nicht als Vorstellung eines Teils betrachtet. Deshalb läuft es, wie die eben zitierte R 2285 behauptet, auf dasselbe hinaus, ob man eine Vorstellung als Teilvorstellung ansieht, oder ob man sie als Erkenntnisgrund gebraucht. Wenn ich eine Vorstellung als Vorstellung eines Teils eines Dings (oder einer ganzen Vorstellung) ansehe, dann beziehe ich mich auch aufgrund dieser Vorstellung auf die durchgängig bestimmten Dinge. Umgekehrt kann man auch sagen, dass man, indem man eine Vorstellung als Erkenntnisgrund benutzt, sie als Teilvorstellung ansieht. Denn wenn man sich vermittelst eines Merkmals auf einen Gegenstand bezieht, ist man sich ja dessen bewusst, dass das Merkmal nur einen Teil des Gegenstandes vorstellt. 17 Von ganzen Vorstellungen ist auch an anderen Stellen die Rede, z.b. R 2280, Jäsche-Logik Ak ix, Siehe z.b. R 2283, R 2285, R Siehe auch R 2286: Merkmal ist eine theilvorstellung, ( g die) als solche ( g ein Erkentnisgrund ist). Dies ist zu lesen als Ein Merkmal ist eine Teilvorstellung als solche, d. h. eine Vorstellung, die als Erkenntnisgrund verwendet wird. 20 Das Wort Teilvorstellung hat einen Doppelsinn: Es kann sowohl der Teil einer Vorstellung als auch die Vorstellung eines Teils gemeint sein. Spricht man von der Teilvorstellung einer ganzen Vorstellung, so ist die erste Lesart einschlägig. Spricht man hingegen von der Teilvorstellung eines Gegenstands, so ist die zweite Lesart einschlägig.

12 Die Begriffslehre der formalen Logik 52 Zum Gebrauch des Begris Teilvorstellung ist hier noch anzumerken, dass an den hier betrachteten Stellen eine Vorstellung gemeint ist, die als Teil einer möglichen ganzen Vorstellung eines Dings, bzw. als Vorstellung eines Teils eines Dings angesehen wird. Davon zu unterscheiden wäre ein Gebrauch von Teilvorstellung, wonach ein Gattungsbegri Teilvorstellung seiner Artbegrie ist. 21 In diesem Fall ist der Artbegri das Ganze, in Bezug auf das der Gattungsbegri ein Teil ist. Der Artbegri ist im Gegensatz zur ganzen Vorstellung eines Dings aber nicht durchgängig bestimmt, sondern enthält selbst nur eine begrenzte Zahl von Merkmalen. In diesem Fall läge also nur ein relatives Ganzes vor. Ich habe erläutert, inwiefern bei einem Begri eine Vorstellung als Erkenntnisgrund verwendet wird und auch erwähnt, dass Kant eine Teilvorstellung, die als Erkenntnisgrund gebraucht wird, als Merkmal bezeichnet. In diesem Sinne kann man also sagen, dass Begrie Merkmale sind. 22 Nun ist dies aber nicht die einzige und wohl auch nicht die am nächsten liegende Bedeutung des Begris Merkmal. In erster Linie würde man unter einem Merkmal wohl eher eine Bestimmung eines Dings verstehen, aufgrund dessen es erkannt, d.h. hier gedacht, und von anderen Dingen unterschieden wird. Tatsächlich ndet sich auch diese Bedeutung von Merkmal bei Kant: Ein M e r k m a l i s t d a s - j e n i g e a n e i n e m D i n g e, w a s e i n e n T h e i l d e r E r k e n n t n i ÿ d e s - s e l b e n a u s m a c h t (Ak ix, 58). Ich möchte nun diese Bedeutung des Begris Merkmal erläutern, nach der es eine Bestimmung eines Dings ist. Ein Merkmal ist diejenige Bestimmung eines Dings, aufgrund derer es durch einen Begri gedacht wird. Was ich an einem Dinge, das ich durch einen Begrif mir vorstelle, ist sein Merkmal. (R 2277) Ein durchgängig bestimmtes Ding wie z.b. ein Tisch wird ja durch den Begri Tisch nur aufgrund einer seiner Bestimmungen gedacht, nämlich derjenigen, Tisch zu sein, während andere Bestimmungen, wie seine Farbe oder die Anzahl seiner Beine, irrelevant dafür sind, dass das Ding durch den Begri Tisch gedacht wird. Dass eine Bestimmung des Dinges sein Merkmal ist, bzw. als dessen Erkenntnisgrund verwendet wird, bedeutet also, dass das Ding als Ganzes aufgrund dieser Bestimmung, die nur eine unter vielen ist, gedacht wird. Dies bedeutet auch, dass eine Beschaenheit eines Dings nicht an sich das Merkmal dieses Dings ist, sondern nur, insofern die Vorstellung dieser Beschaenheit in einem Begri dazu verwendet wird, sich auf dieses Ding zu beziehen. Es kann demnach jede der Bestimmungen, die ein durchgängig bestimmtes Ding aufweist, Merkmal dieses Dinges sein. Nicht an sich, sondern nur für 21 Zu Gattungen und Arten siehe Kapitel Vgl. R 2278, R 2281, R 2287, R 2288.

13 Die Begriffslehre der formalen Logik 53 das Vorstellen durch einen bestimmten Begri ist eine Bestimmung eines Dings dessen Merkmal. Wenn man voraussetzt, dass ein Ding durch einen bestimmten Begri gedacht wird, dann kann man nach Kant die Bestimmungen des Dings auf folgende Art klassizieren: 23 Zuerst kann man zwischen zum Wesen gehörigen (ad essentiam pertinentia) und auÿerwesentlichen Prädikaten eines Dings unterscheiden. Die erstgenannten gehören notwendig zu dem Ding, die letztgenannten nicht. Die wesentlichen Prädikate können wiederum auf zwei Weisen notwendig zum Ding gehören, nämlich erstens als Bestandstücke (ut constitutiva) und zweitens als Folgen (ut rationata). Die auÿerwesentlichen Prädikate werden weiter in modi und relationes eingeteilt und die rationata weiter in analytische und synthetische. Beides ist hier allerdings nicht von Belang. Nur die constitutiva sind Merkmale im oben erläuterten Sinn, denn nur sie machen den Inhalt des Begris aus, durch den das Ding gedacht wird. 24 Die beiden genannten Bedeutungen von Merkmal stehen nun nicht beziehungslos nebeneinander, sondern laufen vielmehr auf dasselbe hinaus: Ein M e r k m a l i s t d a s j e n i g e a n e i n e m D i n g e, w a s e i n e n T h e i l d e r E r k e n n t n i ÿ d e s s e l b e n a u s m a c h t, oder welches dasselbe ist eine P a r t i - a l v o r s t e l l u n g, s o f e r n s i e a l s E r k e n n t n i ÿ g r u n d d e r g a n z e n V o r - s t e l l u n g b e t r a c h t e t w i r d. (Ak ix, 58) Dass beides dasselbe ist, kann man sich wie folgt erklären: Eine Bestimmung eines Dings ist wie gesagt nur insofern sein Merkmal, als das Ding durch einen entsprechenden Begri gedacht wird. Deshalb kann man auch die Vorstellung einer Bestimmung, sofern diese Vorstellung dazu verwendet wird, sich auf ein Ding zu beziehen, als Merkmal bezeichnen. Es ist ja diese so gebrauchte Vorstellung, die eine Bestimmung des Dings erst zum Merkmal macht. Bei der bisherigen Betrachtung hat sich gezeigt, dass Begrie allgemeine Merkmale sind. Es gibt nach Kant jedoch auch noch eine andere Art von Merkmalen, nämlich die intuitiven Merkmale, die nicht allgemein sind. In diesem Sinne sind Anschauungen Merkmale. Kant schreibt in R 2286: Merkmal ist eine theilvorstellung, ( g die) als solche ( g ein Erkentnisgrund ist). Es ist entweder intuitiv ( g synthetischer theil): ein theil der Anschauung, oder discursiv: ein theil des Begrifs, der ein Analytischer Erkentnisgrund 23 Siehe hierzu Über eine Entdeckung..., Ak viii, 228f und Jäsche-Logik, Ak ix, Allerdings verwendet Kant das Wort Merkmal auch in einem weiteren Sinne, nach dem es ganz allgemein die Bestimmungen eines Dings bezeichnet, also auch die nicht-konstitutiven und die auÿerwesentlichen Bestimmungen.

14 Die Begriffslehre der formalen Logik 54 ist. Eine solche Unterscheidung zwischen zwei Arten von Merkmalen trit Kant nur in den Reexionen, nicht im veröentlichten Werk. In der K.d.r.V. ist nur von Merkmalen schlechthin die Rede, und da dies immer im Zusammenhang mit Begrien geschieht, müssen dort allgemeine Merkmale gemeint sein. Anschauungen werden, soweit ich sehe, im veröentlichten Werk nicht als intuitive Merkmale bezeichnet. Um sich klarzumachen, dass auch Anschauungen in gewissem Sinne Merkmale sind, muss man zeigen, dass sie nicht durchgängig bestimmte Vorstellungen sind, die als Erkenntnisgrund verwendet werden. Man kann nun tatsächlich von einer Anschauung sagen, dass sie nicht durchgängig bestimmt ist, weil aufgrund unserer Endlichkeit keine Anschauung alle Bestimmungen eines Gegenstandes enthalten kann. Insofern eine Anschauung sich aber als Teil auf den ganzen Gegenstand bezieht, kann man auch sagen, dass in einer Anschauung eine Teilvorstellung als Erkenntnisgrund der ganzen Anschauung, zu der sie als Bestandteil gehört, gebraucht wird. Insofern ist auch eine Anschauung ein Merkmal. Dabei kann es aber nicht so sein, dass die Teilvorstellung in der Anschauung als Kriterium dafür dient, auf welche Gegenstände man sich bezieht, denn dann würde die Anschauung sich ja auf viele Gegenstände beziehen. Die Teilvorstellung kann also nicht als analytischer Erkenntnisgrund von Gegenständen verwendet werden, sondern muss auf andere Weise verwendet werden, die Kant als intuitiv oder synthetisch bezeichnet. Diesen Gebrauch einer Teilvorstellung als intuitiven oder synthetischen Erkenntnisgrund kann man meiner Ansicht nach aufgrund einer Anmerkung Kants über die durchgängige Bestimmtheit von Anschauungen beleuchten. J. S. Beck hatte in einem Brief an Kant vom vorgeschlagen, Anschauungen und Begrie dadurch zu unterscheiden, dass die ersteren durchgängig bestimmt sind, die letzteren aber nicht (vgl. Ak xi, 338). Kant antwortet darauf an Beck (Brief vom ), dass er nichts gegen diese Art der Unterscheidung einzuwenden habe, aber zu bedenken gebe, dass die durchgängige Bestimmung hier objectiv und nicht als im Subject bendlich verstanden werden müsse (weil wir alle Bestimmungen des Gegenstandes einer empirischen Anschauung unmöglich kennen können), da dann die Denition doch nicht mehr sagen würde als: sie ist die Vorstellung des Einzelnen gegebenen. (Ak xi, 347) Die Aussage, dass Anschauungen objektiv und nicht im Subjekt durchgängig bestimmt sind, ist folgendermaÿen zu verstehen: Wenn man eine Anschauung von einem Gegenstand besitzt, so stellt man damit nur einen Teil seiner Bestimmungen vor, und insofern ist die Anschauung im erkennenden Subjekt nicht durchgängig bestimmt. Aber wenn man in dieser Situation an dem angeschauten Gegenstand eine bisher nicht vorgestellte Eigenschaft entdeckt, so kann man die Vorstellung dieser Eigenschaft zur Anschauung des Gegenstandes hinzufügen, ohne dass man dadurch die Anschauung eines anderen Gegenstandes hätte. Durch die Hinzufügung der

15 Die Begriffslehre der formalen Logik 55 Vorstellung einer weiteren Bestimmung des Gegenstandes erhält man nicht in dem Sinne eine andere Anschauung, dass sie sich auf einen anderen Gegenstand bezöge. In diesem Sinne sind Vorstellungen von allen Bestimmungen eines angeschauten Gegenstandes potentiell in der Anschauung enthalten. Dies will Kant damit sagen, dass die durchgängige Bestimmung einer Anschauung objectiv und nicht als im Subject bendlich verstanden werden müsse (Ak xi, 347). Wenn diese Interpretation von Kants Bemerkung richtig ist, kann man folgende Schlüsse über den Gebrauch von Teilvorstellungen in Anschauungen ziehen: Während man einen Begri mit einer bestimmten als analytischen Erkenntnisgrund gebrauchten Vorstellung identizieren kann, kann man eine Anschauung nicht mit einem bestimmten synthetischen Merkmal identizieren, weil dieselbe Anschauung verschiedene Vorstellungen als Erkenntnisgrund benutzen kann. Die Teilvorstellung, die in einer Anschauung verwendet wird, dient nicht als Kriterium dafür, auf welche Gegenstände die Anschauung sich bezieht, ansonsten wäre die Anschauung ja allgemein. Vielmehr wird im Falle menschlicher Anschauungen aufgrund raum-zeitlicher Verhältnisse entschieden, auf welchen Gegenstand sich eine Anschauung bezieht. Allgemein gebrauchte Merkmale dienen dagegen als Kriterium, worauf der Begri sich bezieht. Nach diesem Exkurs zu Anschauungen möchte ich nun wieder zu der Frage zurückkehren, inwiefern man von Begrien sagen kann, dass sie als analytische Erkenntnisgründe verwendete Vorstellungen sind. Und zwar soll nun unter Verwendung der Fuÿnote zu Ÿ 16 der K.d.r.V. näher erläutert werden, worin es besteht, eine Vorstellung als Erkenntnisgrund zu verwenden. Dort bringt Kant Begrie mit einer gewissen Art von Bewusstsein in Verbindung: Die analytische Einheit des Bewuÿtseins hängt allen gemeinsamen Begrien, als solchen, an (B 133n). Er schreibt auch, dass man die analytische Einheit des Bewuÿtseins an einer Vorstellung denkt, und dass dies die Vorstellung zum conceptus communis macht (B 134n). In bin der Ansicht, dass dies so verstanden werden kann, dass man eine Vorstellung als Erkenntnisgrund verwendet, indem man ein gewisses Bewusstsein dieser Vorstellung bildet. Wenn ich die Vorstellung der Beschaenheit rot als Erkenntnisgrund verwende, beziehe ich mich auf alle Dinge, die diese Beschaenheit aufweisen. Dieses Verwenden als Erkenntnisgrund, so ist dieser Stelle m.e. zu entnehmen, besteht darin, ein Bewusstsein dieser Vorstellung zu bilden: Ich bin mir dessen bewusst, dass dies die Vorstellung einer Beschaenheit eines Dings ist, und ich bin mir dessen bewusst, dass rote Dinge noch andere Beschaenheiten aufweisen können, wodurch sie sich auch voneinander unterscheiden können. In diesem Sinne ist es auch zu verstehen, wenn Kant schreibt, dass man in Begrien eine Vorstellung als etwas denkt oder ansieht: Eine Vorstellung, die als v e r s c h i e d e -

16 Die Begriffslehre der formalen Logik 56 n e n [Dingen oder Vorstellungen] gemein gedacht werden soll, wird als zu solchen gehörig angesehen, die auÿer ihr noch etwas V e r s c h i e d e n e s an sich haben (B 133n). Kant schreibt hier, dass die Vorstellung als verschiedenen Dingen gemein gedacht wird, und dass sie als verschiedenen Dingen zugehörig angesehen wird. Ich sehe dieser Stelle zufolge die Vorstellung einer Beschaenheit auf gewisse Weise an, d.h. ich bilde ein Bewusstsein dieser Vorstellung. Wenn ich z.b. den Begri Tisch denke, bin ich mir dessen bewusst, dass ich mich auf verschiedene mögliche Dinge beziehe, und dass diese neben Tisch noch weitere Beschaenheiten aufweisen können. Im Text der Fuÿnote sagt Kant der Sache nach, dass ein Begri eine als Erkenntnisgrund verwendete Vorstellung ist: [W]enn ich mir r o t überhaupt denke, so stelle ich mir dadurch eine Beschaenheit vor, die (als Merkmal) irgend woran angetroen, oder mit anderen Vorstellungen verbunden sein kann; (B 133n) Sich rot überhaupt zu denken, heiÿt, den Begri Rot zu denken. Wenn ich den Begri Rot benutze, stelle ich mir nach diesem Zitat eine Beschaenheit vor, die neben anderen an einem Ding vorkommen kann. Da Kant, wie gesagt, oft nicht zwischen dem Ding und seiner ganzen Vorstellung unterscheidet, formuliert er dies auch so, dass die Vorstellung der Beschaenheit rot mit anderen Vorstellungen in der ganzen Vorstellung eines Dings verbunden sein kann. An dieser Stelle kommt es mir darauf an, dass der Gebrauch einer Vorstellung als Erkenntnisgrund darin besteht, sich ihrer auf gewisse Weise bewusst zu werden, nämlich an ihr die analytische Einheit des Bewusstseins zu denken. Nun ist das Bewusstsein einer Vorstellung selbst wieder eine Vorstellung. 25 Man kann deshalb sagen, dass man einen Begri bildet, indem man auf der Basis einer gegebenen Vorstellung eine formal neue Vorstellung bildet, nämlich das analytische Bewusstsein der gegebenen Vorstellung. Man muss daher bei der Behandlung von Kants Begrislehre zwei Vorstellungen unterscheiden, nämlich einerseits eine gegebene Vorstellung, deren Vorgestelltes eine mögliche Bestimmung von Dingen ist, und die erst noch in einen Begri verwandelt werden soll. Auf der anderen Seite gibt es die analytische Einheit des Bewusstseins dieser gegebenen Vorstellung. Diese mit Bewusstsein begleitete Vorstellung ist ein Begri und ihr Vorgestelltes besteht aus einer Klasse von Gegenständen oder Vorstellungen davon. 26 Es gehört nach Kants Theorie der Begrie zum Vorstellungsinhalt von Begrien, dass sie allgemein sind. Wenn wir die analytische Einheit des Bewusstseins an einer Vorstellung 25 Vgl. Jäsche-Logik: Eigentlich ist das Bewuÿtsein eine Vorstellung, daÿ eine andre Vorstellung in mir ist. (Ak ix, 33). 26 Der Gebrauch einer Vorstellung als Erkenntnisgrund besteht demnach darin, ein bestimmtes Bewusstsein dieser Vorstellung zu bilden. Dies zeigt, dass mit Gebrauch hier etwas ganz anderes gemeint ist als beim späten Wittgenstein, wo der Gebrauch eines Wortes dessen durch Konventionen vorgeschriebene Verwendung in der Sprache ist.

17 Die Begriffslehre der formalen Logik 57 denken, stellen wir die Vorstellung ja als verschiedenen Dingen gemeinsam vor. Der Bezug auf verschiedene Dinge gehört also mit zum Inhalt des Bewusstseins, das Begrie ihrer Form nach hervorbringt. Es ist nach Kant ja kein Widerspruch zu sagen, dass die Form einer Vorstellung zu ihrem Inhalt beiträgt. Er behauptet dies ja implizit von der Quantität, der Qualität und der Relation eines Urteils (vgl. A 74/B 99f). Das Verwandeln einer gegebenen Vorstellung in einen Begri besteht also darin, ein Bewusstsein von ihr bilden, wodurch eine formal neue Vorstellung gebildet wird. Damit unterscheidet sich Kants Theorie der Begrie z.b. von der Lockes. In kantischer Terminologie würde man sagen, dass nach Locke ein Begri einfach eine nicht durchgängig bestimmte Vorstellung ist. Locke schreibt: [... ] the mind makes the particular ideas received from particular objects to become general; which is done by considering them as they are in the mind such appearences separate from all other existences, and the circumstances of real existence, as time, place, or any other concomitant ideas. This is called ABSTRACTION, whereby ideas taken from particular beings become general representatives of all of the same kind; 27 Abstrakte Ideen sind für Locke solche, deren intentionaler Gegenstand nicht durchgängig bestimmt ist. Dieser Stelle zufolge macht man ja eine particular idea allgemein, indem man von den besonderen Umständen absieht, unter denen man sie erworben hat, so dass die idea in den entsprechenden Hinsichten dann unbestimmt ist. Locke betont auch an anderer Stelle, dass die abstrakte Idee des Dreiecks must be neither oblique nor rectangle, neither equilateral, equicrural, nor scalenon; but all and none of these at once. 28 Wenn nun eine Vorstellung nicht durchgängig bestimmt und in diesem Sinne abstrakt ist, reicht dies nach Lockes Ansicht dafür hin, dass solche Ideen general representatives of all [beings] of the same kind (Bk II, Ch XI, Ÿ 9) werden. Es bleibt bei Locke allerdings unklar, wodurch nicht durchgängig bestimmte Vorstellungen (abstrakte Ideen) zu Repräsentanten aller Dinge einer Art werden. Das ideatum einer abstrakten Idee ist ja nur eine mögliche Bestimmung von Dingen. Es bleibt daher bei Locke die Frage oen, wie diese Ideen dazu kommen, eine Klasse von Dingen zu repräsentieren. Kants Begristheorie bedeutet insofern einen Fortschritt gegenüber der Lockes, als Kant diese Frage beantwortet. Nach Kant ist ein Begri nämlich nicht einfach eine nicht durchgängig bestimmte und in diesem Sinne abstrakte Vorstellung, sondern ein Bewusstsein einer solchen Vorstellung. Dadurch wird sie als Erkenntnisgrund verwendet und erst dadurch wird klar, warum ein Begri sich auf viele Gegenstände bezieht und nicht nur auf eine mögliche Bestimmung an Gegenständen. 27 An Essay Concerning Human Understanding, Bk II, Ch XI, Ÿ 9 28 a.a.o., Bk IV, Ch VII, Ÿ 9

18 Die Begriffslehre der formalen Logik 58 Ich habe in diesem Abschnitt vorausgesetzt, dass wir die Fähigkeit besitzen, uns einer Vorstellung auf die eben beschriebene Weise bewusst zu werden, also so, dass man sich zugleich dessen bewusst ist, dass eine Vorstellung eine Bestimmung eines möglichen Dings repräsentiert, und dass dieses Ding daneben noch weitere Bestimmungen aufweisen kann. Genauer gesagt habe ich hier vorausgesetzt, dass man Vorstellungen von Beschaenheiten in einem Bewusstsein vereinigen und als zu einem Gegenstand gehörig ansehen kann. Die Theorie des Bewusstseins und der Synthesis der Vorstellungen, die hier vorausgesetzt wird, werde ich allerdings erst in Kapitel 5.2, im Rahmen meiner Erörterungen zur Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung (Ÿ 16 der K.d.r.V.), darstellen. Dort werden also die Grundlagen der formalen Begrislehre, deren Fehlen bei Jäsche schon angemerkt wurde, gelegt. Genauer gesagt wird dort gezeigt, wie sich aus dem Begri des Verstandes, bzw. des Selbstbewusstseins die formalen Eigenschaften von Begrien, insbesondere ihre Allgemeinheit, ergeben Komparation, Reexion und Abstraktion Wie oben erläutert, geht die Begrislehre der formalen Logik nach Kant davon aus, dass irgendeine Vorstellung vorliegt, und fragt, durch welche Handlungen des Verstandes diese Vorstellung in einen Begri verwandelt wird (vgl. R 2839, A 76/B 102). Ich habe versucht zu zeigen, dass dieses Verwandeln darin besteht, die Vorstellung als analytischen oder allgemeinen Erkenntnisgrund zu verwenden. Ich habe weiterhin zu zeigen versucht, dass dieses Verwenden als Erkenntnisgrund darin besteht, ein gewisses Bewusstsein einer gegebenen Vorstellung zu bilden. Durch dieses Verwenden als Erkenntnisgrund wird die Form eines Begris hervorgebracht, die ja in der Allgemeinheit besteht. Nun nennt Jäsche in Ÿ 6 drei Handlungen, wodurch Begrie ihrer Form nach erzeugt werden, nämlich Komparation, Reexion und Abstraktion. Es ergibt sich daraus, dass das Verwenden einer Vorstellung als Erkenntnisgrund eigentlich dasselbe sein müsste wie das Komparieren, Reektieren und Abstrahieren. Dies ist im Grunde auch der Fall, wie sich aus R 2854 ergibt, wo Kant Logische actus im Begrie [aufzählt]: e r s t l i c h die Vorstellung einer nota als communis: comparatio, z w e y t e n s. Diese als Erkentnisgrund eines Dinges: reexio, d r i t t e n s die abstraction von dem, was es von andern Dingen Verschiedenes hat Eine ähnliche Erklärung der drei logischen Handlungen ndet sich auch in der Nachschrift Dohna- Wundlacken: Die Bildung von Begrien geschieht 1. dadurch, daÿ etwas als Teilvorstellung betrachtet wird, die mehrern gemein sein kann, z. B. die rote Farbe.

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