6 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien

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1 6 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien Wir hatten in Kapitel 4 Verbindungen ganz allgemein betrachtet und dabei zwischen subjektiv und objektiv gültigen Einheiten von Vorstellungen unterschieden. Dabei sind die Begrie subjektiv gültig und objektiv gültig so zu verstehen, dass zwar jede Verbindung subjektiv gültig, aber nicht jede Verbindung objektiv gültig ist. Verbindungen, die nicht objektiv gültig sind, sollen bloÿ subjektiv gültig heiÿen. Diesen Unterschied hatte ich so charakterisiert, dass eine objektive Einheit den Anspruch erhebt, dass ihr etwas in re entspricht, während eine subjektive Einheit dies nicht tut. In Kapitel 5 bin ich dann genauer auf die Frage eingegangen, wie der Verstand das Mannigfaltige einer Anschauung in einem Bewusstsein vereinigt. 1 Es hat sich gezeigt, dass man nach Kant die in der Anschauung gegebenen Vorstellungen in einem Bewusstsein vereinigt, indem man sie mit Bewusstsein begleitet und sich seiner eigenen Identität bewusst wird. Denn um dieses Bewusstsein der eigenen Identität hervorbringen zu können, muss man eine Synthesis des Mannigfaltigen vollziehen und sich dieser Synthesis auch bewusst sein. Anders ausgedrückt ist die analytische Einheit der Apperzeption nur unter Voraussetzung irgend einer synthetischen Einheit der Apperzeption möglich. Dieser Zusammenhang hatte sich auch als Kern von Kants Theorie der Begrie erwiesen. Dabei bin ich allerdings noch nicht auf die Frage eingegangen, unter welchen Umständen eine solche Einheit des Mannigfaltigen objektiv gültig ist. Ich hatte nur vorgreifend schon bemerkt, dass eine Synthesis zu einer objektiven Einheit führt, wenn sie nach einer Regel vollzogen wird, die in gewissem Sinne notwendig ist. Im ersten Abschnitt dieses Kapitels soll dies nun erläutert und begründet werden. Der Abschnitt 6.2 wendet sich dann der hier schon mehrfach behaupteten Entsprechung zwischen den Kategorien und den Urteilsfunktionen zu. In diesem Zusammenhang werde ich meine These verteidigen, dass die Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri und die Synthesis von Begrien zu einem Urteil zwei weitgehend parallel verlaufende, aber von einander unabhängige Fälle von Verbindungen sind. 6.1 Notwendigkeit und objektive Einheit In diesem Abschnitt werde ich Kants Erklärung dafür darstellen, dass Verbindungen vermittelst der synthetischen Einheit der Apperzeption objektiv gültig sind. Dabei ist synthetische Einheit der Apperzption im starken Sinne zu verstehen, also so, dass verschiedene Vorstellungen gemäÿ den Kategorien bzw. den Urteilsformen verbunden sind (6.1.1). Im Abschnitt werde ich auf das Verhältnis von Anschauungen und Begrien einge- 1 Der Fall der Verbindung von Begrien zu einem Urteil ist noch nicht betrachtet worden.

2 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 127 hen. Und zwar bringt man eine Anschauung hervor, indem man das Mannigfaltige der Anschauung auf objektiv gültige Weise vereinigt. Dies erfordert wiederum, dass man es in einem reinen Verstandesbegri vereinigt. Ich werde auÿerdem meine These verteidigen, dass man kein Urteil fällt, wenn man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt Die Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung Kant wendet sich der Frage, unter welchen Umständen eine Einheit (und entsprechend eine Verbindung) von Vorstellungen objektiv gültig ist, in beiden Fassungen der transzendentalen Deduktion zu. Ich werde hier hauptsächlich die Behandlung in der ersten Auflage betrachten, da Kant hier etwas ausführlichere Erklärungen als in der zweiten Auflage gibt. 2 Kant beginnt mit einer methodischen Anmerkung, in der er darauf hinweist, dass wir auf etwas von unseren Vorstellungen Verschiedenes nur aufgrund unserer Vorstellungen Zugri haben. Er schreibt, dass wir auÿer unserer Erkenntnis doch nichts haben, welches wir dieser Erkenntnis als korrespondierend gegen über setzen könnten. (A 104) Diesen scheinbar paradoxen Satz kann man folgendermaÿen paraphrasieren: Auÿer dem Erkannten (d.h. dem Gegenstand, so wie wir ihn erkennen) haben wir nichts, was wir unserer Erkenntnis (also der Vorstellung) gegenübersetzen könnten. Wir können demnach die Beziehung zwischen einer Erkenntnis und ihrem Gegenstand nicht auf dem Wege beschreiben, dass wir beide Relata unabhängig voneinander betrachten und dann ihre Relation beschreiben. Stattdessen müssen wir ein Relat, nämlich unsere Erkenntnis als mentale Entität, betrachten und an ihr Eigenschaften nden, die auf eine Beziehung auf Gegenstände hindeuten. 3 Das von solchen Vorstellungen Vorgestellte ist dann als Gegenstand anzusehen. Kant erörtert nun das Verhältnis von Erkenntnis zum Gegenstand, wobei er mit Erkenntnis hier ein in einem Bewusstsein vereinigtes Mannigfaltiges der Anschauung meint. Er geht hypothetisch davon aus, dass eine solche Verbindung Erkenntnis von einem Objekt ist, und schlieÿt darauf zurück, welche Eigenschaften die Verbindung in diesem Fall haben müsste. Wir nden aber, daÿ unser Gedanke von der Beziehung aller Erkenntnis auf ihren Gegenstand etwas von Notwendigkeit bei sich führe, da nämlich dieser als dasjenige angesehen wird, was dawider ist, daÿ unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl, oder beliebig, sondern a priori auf 2 Die Interpretation der Objektivität von Verbindungen, die ich nun vorschlagen werde, ist durch Baum angeregt. Siehe Deduktion und Beweis in Kants Transzendentalphilosophie, S. 107f. 3 Diese Eigenschaft unserer Vorstellungen, an der wir ihre Objektivität erkennen können, ist, wie sich zeigen wird, ihre notwendige Intersubjektivität.

3 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 128 gewisse Weise bestimmt sein, weil, indem sie sich auf einen Gegenstand beziehen sollen, sie auch notwendiger Weise in Beziehung auf diesen unter einander übereinstimmen, d. i. diejenige Einheit haben müssen, welche den Begri von einem Gegenstande ausmacht. (A 104f) Zunächst will Kant hier sagen, dass Erkenntnis sich nach dem Objekt, auf das sie sich bezieht, richten muss, da ja der Gegenstand dasjenige ist, was dawider ist. Es liegt schon im Begri der Erkenntnis von einem Objekt, dass die Vorstellung sich nach dem Objekt richten muss. Die Beziehung der Erkenntnis auf das Objekt hat also zur Folge, dass die Vorstellungen in der Erkenntnis nicht beliebig bestimmt sind. Für den hier betrachteten Fall bedeutet dies Folgendes: Eine Erkenntnis im hier verwendeten Sinn ist ein in einem Bewusstsein vereinigtes Mannigfaltiges der Anschauung. Eine solche Verbindung von Vorstellungen ist einerseits dadurch bestimmt, welche Vorstellungen in ihr verbunden sind, andererseits dadurch, wie sie verbunden sind. In beiden Hinsichten muss sich eine Verbindung, die Erkenntnis sein soll, nach dem Gegenstand richten. 4 Dass die Erkenntnis bezüglich der Frage, welche Vorstellungen in ihr verbunden sind, durch das Objekt festgelegt ist, wird hier nicht weiter betrachtet. Stattdessen ist für die Objektivität der Einheit des Mannigfaltigen wichtig, dass die Erkenntnis auch bezüglich der Art und Weise, wie die Vorstellungen miteinander verbunden sind, durch das Objekt festgelegt ist. Die Erkenntnisse, d.h. die mannigfaltigen Vorstellungen in einer Erkenntnis, müssen in Beziehung auf diesen unter einander übereinstimmen, d.i. diejenige Einheit haben [... ], welche den Begri von einem Gegenstande ausmacht. (A 104f, kursiv von mir) Damit eine Einheit von Vorstellungen in meinem Bewusstsein objektiv ist, müssen die Vorstellungen eine solche Einheit aufweisen, wie sie auch die Bestimmungen im Gegenstand aufweisen, die den Vorstellungen entsprechen. Unmittelbar im Anschluss an die jetzt diskutierte Stelle gibt Kant dann die Einheit an, welche [einerseits] der Gegenstand notwendig macht und welche [andererseits] den Begri von einem Gegenstande ausmacht (A 105). D.h. er gibt diejenige Einheit an, die die verschiedenen Bestimmungen in einem Gegenstand eingehen: Es ist aber klar, daÿ, da wir es nur mit dem Mannigfaltigen unserer Vorstellungen zu tun haben, und jenes X, was ihnen korrespondiert (der Gegenstand), weil er etwas von allen unsern Vorstellungen Unterschiedenes sein soll, vor uns nichts ist, die Einheit, welche der Gegenstand notwendig macht, nichts anders sein könne, als die formale Einheit des Bewuÿtseins in der Synthesis des Mannigfaltigen der Vorstellungen. (A 105) 4 Entsprechend ist Kants Bemerkung in der zweiten Auflage zu verstehen: Erkenntnisse bestehen in der bestimmten Beziehung gegebener Vorstellungen auf ein Objekt. (B 137, kursiv von mir)

4 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 129 Kant nennt in diesem Zitat zunächst noch einmal die bereits erläuterte methodische Betrachtung, nach der wir den Gegenstand nur als Vorgestelltes gewisser Vorstellungen denieren können. Aus diesem Grund, so Kant hier, kann die [Art der] Einheit, welche der Gegenstand notwendig macht, 5 nur die formale Einheit des Bewusstseins in der Synthesis sein. Der Ausdruck formale Einheit des Bewusstseins wird nirgends erklärt und kommt meines Wissens nach auch sonst in der K.d.r.V. nicht vor. Man kann aber davon ausgehen, damit die synthetische bzw. die transzendentale Einheit der Apperzeption gemeint ist, denn auch von dieser Einheit sagt Kant, dass sie objektiv ist: Die t r a n s z e n d e n - t a l e E i n h e i t der Apperzeption ist diejenige, durch welche alles in einer Anschauung gegebene Mannigfaltige in einen Begri vom Objekt vereinigt wird. (B 139, kursiv von mir) Ich vorigen Kapitel hatte ich die These vertreten, dass die transzendentale Einheit der Apperzeption eine inhaltlich bestimmte Einheit ist, und dass es für das Selbstbewusstsein im vollen Sinn notwendig ist, das Mannigfaltiges entsprechend dieser Einheit zu verbinden. Nach dem obigen Zitat können wir diese Art der Einheit nun als durch das Objekt, auf das sich die Vorstellungsverbindung beziehen soll, bestimmt bzw. notwendig gemacht ansehen. Denn wir müssen, um das Bewusstsein Ich denke in allen vier Momenten hervorbringen zu können, das Mannigfaltige der Anschauung auf gewisse Art und Weise (gemäÿ den Urteilsformen) verbinden. Dies ist unserem Belieben entzogen, denn es ist uns durch die Natur des Verstandes vorgegeben. [D]a wir es nur mit dem Mannigfaltigen unserer Vorstellungen zu tun haben (A 105), können wir diesen Zwang als durch das Objekt ausgeübt ansehen. Man kann also diese Art der Einheit insofern als durch das Objekt festgelegt ansehen, als sie dem Belieben des einzelnen Subjekts entzogen ist. Auf diese Weise schlieÿt Kant hier von der Notwendigkeit einer Einheit auf ihre Objektivität. Weil es für das Selbstbewusstsein im vollen Sinne notwendig ist, das Mannigfaltige auf gewisse Art (gemäÿ den Kategorien) zu verbinden, kann man sagen, dass es durch das Objekt vorgegeben ist, dass die Vorstellungen nach diesen Regeln verbunden werden. 6 Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, sich klarzumachen, warum die Notwendigkeit, das Mannigfaltige auf eine gewisse Art und Weise zu vereinigen, auf die Objektivität dieser Einheit schlieÿen lässt. Es sei also vorausgesetzt, dass es für jeden möglichen diskursiven 5 Dass der Gegenstand eine bestimmte Einheit notwendig macht, ist so zu verstehen, dass er wie bereits erläutert eine gewisse Einheit festlegt, die das Mannigfaltige in einer Erkenntnis aufweisen muss. 6 Das objektive Vereinigen von Vorstellungen in einem Bewusstsein ist nach Kant also nicht so aufzufassen, dass verschiedene Vorstellungen einfach in einen Korb getan werden, sondern so, dass die verschiedenen Vorstellungen in ein von der Natur der transzendentalen Apperzeption vorgegebenes Raster eingeordnet werden müssen.

5 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 130 Verstand notwendig ist, das Mannigfaltige auf gewisse Weise, d.h. durch eine bestimmte Funktion der Synthesis, zu vereinigen. Es besteht dann bezüglich dieser Funktion der Synthesis und des Bewusstseins dieser Synthesis notwendige Intersubjektivität. Mit der notwendigen Intersubjektivität ist gemeint, dass jeder mögliche diskursive Verstand das Mannigfaltige auf diese Weise vereinigen muss. Die notwendige Intersubjektivität einer Vorstellung kann nun mit der Objektivität dieser Vorstellung gleichgesetzt werden, da wir nur vermittelt durch unsere Vorstellungen Zugang zu den Gegenständen haben. Wenn jeder mögliche Verstand in Bezug auf die Art der Verbindung des Mannigfaltigen mit jedem anderen übereinstimmen muss und wenn wir zu den Gegenständen nur über unsere Vorstellungen Zugang haben, dann kann man schlieÿen, dass dieser Art zu verbinden etwas im Objekt entspricht. 7 Vor diesem Hintergrund wird auch Kants Denition des Begris Objekt als intentionaler Gegenstand eines Begris verständlich. Kant deniert das Objekt als das, in dessen Begri das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung v e r e i n i g t ist. (B 137) Dieselbe Denition wird in der ersten Auflage der K.d.r.V. gegeben: Der Gegenstand ist nichts mehr, als das Etwas, davon der Begri eine solche Notwendigkeit der Synthesis ausdruckt. (A 106) In beiden Zitaten ist von einem Begri die Rede. Dies ist so zu verstehen, dass ein Begri das Bewusstsein oder die Vorstellung der Regel ist, nach der die Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung vollzogen wird. 8 Im zweiten Zitat wird auÿerdem betont, dass dabei ein Begri gemeint ist, der das Bewusstsein einer notwendigen Synthesis ist. Dies wird im ersten Zitat nicht gesagt, dürfte jedoch auch gemeint sein. Denn nur unter dieser Voraussetzung kann man das Objekt als intentionalen Gegenstand eines Begris denieren. Ansonsten wäre es nicht verständlich, wie Kant den Gegenstand einerseits als das Vorgestellte einer Vorstellung denieren kann, andererseits aber vom Gegenstand sagen kann, dass er dawider ist, oder das, nach dem wir uns richten müssen, wenn wir etwas erkennen wollen. Ich möchte hier noch eine Anmerkung zu der oben dargelegten Analyse des Begris der Erkenntnis einfügen. Kant geht ja von der selbstverständlichen Feststellung aus, dass Erkenntnis sich nach dem Gegenstand richtet. Nun scheint Kant aber dieser Selbstverständlichkeit an anderer Stelle zu widersprechen: Man versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der Metaphysik damit besser fortkommen, daÿ wir annehmen, die Gegenstände müssen sich nach unserem Erkenntnis 7 Auf entsprechende Weise argumentiert Kant in Ÿ 18 der Prolegomena für die Objektivität von Erfahrungsurteilen. 8 Dies wurde ja bereits im Abschnitt über die Synthesis der Rekognition behandelt.

6 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 131 richten, welches so schon besser mit der verlangten Möglichkeit einer Erkenntnis derselben a priori zusammenstimmt (B XVI). Auch wenn Kant an dieser Stelle nicht behauptet, dass sich der Gegenstand nach unserer Erkenntnis richtet, ist doch klar, dass sich dies seiner Ansicht nach so verhält. Wie kann Kant also gleichzeitig behaupten, dass der Gegenstand sich (in seiner Gegenständlichkeit) nach unserer Erkenntnis richtet, und dass Erkenntnis sich nach dem Gegenstand richten muss? Der eben vorgestellten Analyse nach gibt es etwas, das zugleich in gewisser Weise subjektiv, in gewisser Weise aber auch nicht subjektiv ist. Und zwar ist dies die Art und Weise, wie wir das Mannigfaltige verbinden müssen, um das Selbstbewusstsein hervorbringen zu können. Diese Art ist letztlich durch die Natur des diskursiven Verstandes festgelegt. Insofern ist die Art der Einheit subjektiv. In gewisser Weise ist die Art der Einheit aber auch nicht subjektiv, nämlich insofern sie nicht dem Belieben des Einzelnen unterliegt. Wenn man nun wie Kant es tut das Objekt als dasjenige ansieht, was durch eine derartige Einheit des Mannigfaltigen vorgestellt wird, kann man auf der einen Seite sagen, das Objekt richte sich nach unserer Erkenntnis. Auf der anderen Seite kann man aber auch sagen, dass etwas auÿer uns, d.h. auÿerhalb des Belieben des Einzelnen liegendes eine bestimmte Art der Verbindung notwendig macht. Unsere Erkenntnisse sind also nicht aufs Geratewohl, oder beliebig (A 104) bestimmt. Man kann daher sagen, dass die synthetische Einheit der Apperzeption für Kants Theorie eine Doppelrolle spielt. Einerseits muss ich vermittelst ihrer das Mannigfaltige der Anschauung vereinigen, um ein einiges Bewusstsein Ich denke bilden zu können. Dies ist ihre subjektive Rolle. Andererseits ist eine Verbindung vermittelst der synthetischen Einheit der Apperzeption aber auch objektiv. Die Einheit der Apperzeption spielt also auch eine objektive Rolle. Die synthetische Einheit des Bewuÿtseins ist also eine objektive Bedingung aller Erkenntnis, nicht deren ich bloÿ selbst bedarf, um ein Objekt zu erkennen, sondern unter der jede Anschauung stehen m u ÿ, u m f ü r m i c h O b j e k t z u w e r d e n, weil auf andere Art, und ohne diese Synthesis, das Mannigfaltige sich nicht in einem Bewuÿtsein vereinigen würde. (B 138) Im zweiten Teil dieses Zitats nennt Kant die subjektive Rolle, nach der jede Anschauung unter der synthetischen Einheit der Apperzeption steht, weil ich das Mannigfaltige anders nicht in einem Bewusstsein vereinigen kann. Damit eine Anschauung für mich Vorstellung eines Objekts sein kann, muss sie der synthetischen Einheit der Apperzeption gemäÿ sein. Zweitens spielt die synthetische Einheit aber auch eine objektive Rolle, auf

7 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 132 die Kant im ersten Teil dieses Zitats verweist. Denn dadurch, dass ich das Mannigfaltige zur synthetischen Einheit des Bewusstseins bringe, verbinde ich es auf eine notwendig intersubjektive Weise, und dies ist eine notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass das Mannigfaltige im Objekt verbunden ist. Da die Einheit des Mannigfaltigen, die in den Kategorien vorgestellt wird, objektiv gültig ist, kann man sagen, dass diese besonderen Begrie eine Objektivität aufweisen, die man als transzendental-logisch bezeichnen könnte. Ich möchte diese spezielle Objektivität der Kategorien nun mit der Objektivität vergleichen, die allen Begrien als solchen zukommt (vgl. A 320/B 376f), und die man als formal-logisch bezeichnen könnte. Objektivität in diesem Sinn ist in Kapitel 2 so erläutert worden, dass Begrie (wie auch Anschauungen) sich auf durchgängig bestimmte Gegenstände beziehen, während andere Vorstellungen lediglich Beschaenheiten vorstellen, die an Gegenständen vorkommen können. Dass Begrie als solche in diesem Sinn objektiv sind, kann man m.e. folgendermaÿen erklären: Wenn man die eben gegebene Erklärung der objektiven Gültigkeit von Verbindungen verallgemeinert, kann man sagen, dass eine Vorstellungseinheit insoweit objektiv gültig ist, als sie notwendig intersubjektiv ist, also insoweit jeder mögliche Verstand eine derartige Einheit denken muss. So hatte ich ja eben ausgeführt, dass nach Kant die Kategorien objektiv gültig sind, weil jeder mögliche Verstand das Mannigfaltige der Anschauung ihnen gemäÿ vereinigen muss, um sich seiner selbst bewusst werden zu können. Entsprechend kann man aber auch sagen, dass die Tatsache, dass man überhaupt das Mannigfaltige auf irgendeine Weise verbindet, notwendig intersubjektiv gültig ist. Wenn ich eine Vorstellung mit Bewusstsein begleite und mir meiner durchgängigen Identität bewusst werde, so muss ich diese Vorstellung ja als in synthetischer Einheit mit möglichen anderen Vorstellungen stehend ansehen. 9 Diese Regel für das Denken ist notwendig und daher notwendig intersubjektiv gültig. Man kann daher aufgrund der methodischen Überlegungen Kants, die oben genannt worden sind, sagen, dass dieser Aspekt unserer Begrie objektiv gültig ist. Dass man eine Vorstellung als in synthetischer Einheit mit möglichen anderen Vorstellungen stehend ansehen muss, ist notwendig und hat daher objektive Bedeutung. Aus diesem Grund kann man sagen, dass man sich in jedem Begri eine mögliche Einheit von Bestimmungen in einem gedachten Objekt vorstellt. Man stellt sich in einem Begri also vor, dass eine Beschaenheit auf irgendeine Weise mit beliebigen weiteren Beschaenheiten im Objekt verbunden ist. Letzteres bedeutet, dass alle diese Beschaenheiten zu 9 Dies bedeutet, dass ich die Vorstellung als Erkenntnisgrund gebrauche siehe Kapitel

8 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 133 einem und demselben Objekt gehören. Durch Begrie als solche werden also Bündel von Beschaenheiten vorgestellt. Anders gesagt beinhaltet der formal-logische Objektbegri es, dass Objekte Bündel von Beschaenheiten sind. Durch diese Bündelstruktur sind Objekte mögliche Wahrmacher von Urteilen. Denn das Urteil Dieses A ist B ist ja dann wahr, wenn in dem gemeinten Objekt die Beschaenheiten A und B verbunden sind. Den Kategorien kommt als Begrien natürlich auch die formal-logische Objektivität zu. Darüber hinaus weisen sie aber noch eine weitergehende Objektivität auf, die man als transzendental-logisch bezeichnen könnte. Wie wir gesehen haben, ist die Art der Verbindung des Mannigfaltigen, die durch die Kategorien vorgestellt wird, objektiv gültig. Wie wir auÿerdem in Kapitel über die Synthesis der Rekognition gesehen haben, kann man Begrie als Vorstellungen der Regel der Synthesis des Mannigfaltigen auassen. 10 Da die Kategorien eine Art der Verbindung des Mannigfaltigen vorstellen, die auch bezüglich dieser besonderen Art zu vereinigen objektiv gültig ist, kann man sagen, dass die Kategorien in einem weitergehenden Sinn objektiv sind, als es Begrie als solche sind. Dieses Verhältnis der formalen Objektivität und der transzendentalen Objektivität von Begrien entspricht dem Verhältnis zwischen der synthetischen Einheit der Apperzeption im schwachen Sinn und der synthetischen Einheit der Apperzeption im starken Sinn, die man auch als transzendentale Einheit der Apperzeption bezeichnen kann. Im ersten Fall ist ja nur die notwendige Möglichkeit gemeint, Vorstellungen nach irgendeiner Regel zu verbinden, im zweiten Fall ist die notwendige Möglichkeit gemeint, Vorstellungen gemäÿ den Urteilsformen bzw. den Kategorien zu verbinden. Entsprechend weitgehend ist dann jeweils die objektive Gültigkeit der Verbindungen, die auf dieser synthetischen Einheit der Apperzeption beruhen. Im ersten Fall ist nur der Aspekt der Verbindung, dass Vorstellungen überhaupt verbunden sind, objektiv gültig, was den formalen Objektbegri ergibt. Im zweiten Fall ist darüber hinaus der Aspekt objektiv gültig, dass die Vorstellungen gemäÿ gewissen Regeln verbunden sind, was den transzendentalen Objektbegri ergibt. Sowohl die formal-logische als auch die transzendental-logische Objektivität von Begrien unterscheiden sich von der objektiven Realität von Begrien. Für die formale Objektivität ist dies schon deshalb klar, weil sie allen Begrien zukommt, aber nicht alle Begrie objektiv real sind. Aber auch die transzendentale Objektivität ist nicht mit objektiver Realität gleichzusetzen. Die objektive Realität eines Begris besteht darin, dass ihm sinnliche Anschauungen entsprechen. Für ihren Nachweis muss man daher die Sinnlichkeit in Betracht ziehen. Die transzendental-logische Objektivität der Kategorien wurde dagegen ausschlieÿlich durch eine Betrachtung des Verstandes und seiner Regeln erwie- 10 Siehe A 78/B 104 und A 79/B 104.

9 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 134 sen. 11 Kant ist zwar der Ansicht, dass die Kategorien objektiv real sind, dies nachzuweisen bedarf aber weiterer Überlegungen. Meiner Ansicht nach wird die transzendental-logische Objektivität der Kategorien im ersten Teil der B-Deduktion (ŸŸ 15-21) nachgewiesen, die objektive Realität aber erst im zweiten Teil (ŸŸ 22-27). 12 In diesem Zusammenhang möchte ich abschlieÿend noch auf Allisons Unterscheidung zwischen objektiver Gültigkeit und objektiver Realität eingehen. Allison ist der Ansicht, dass der erste Teil der B-Deduktion die objektive Gültigkeit und der zweite Teil die objektive Realität von Kategorien beweist. 13 Dabei versteht Allison den Begri objektive Realität in etwa so wie ich: Nach Allison ist ein Begri objektiv real, wenn ihm sinnliche Anschauungen korrespondieren. Allerdings müssen diese Anschauungen nach Allison wirklich gegeben und nicht nur möglich sein. Der Begri Einhorn ist seiner Ansicht nach also nicht objektiv real, weil es keine Einhörner gibt. 14 Dagegen ist dieser Begri meiner Ansicht nach objektiv real, weil Einhörner Gegenstände möglicher Erfahrung sind, auch wenn es sie tatsächlich nicht gibt. Auf diesen Unterschied will ich hier aber nicht weiter eingehen. Es ist aber nicht ganz klar, was Allison mit objektiver Gültigkeit meint, die ihm zufolge das Thema des ersten Teils der B-Deduktion bildet. Diese Unklarheit hängt m.e. damit zusammen, dass Allison es versäumt, zwischen der formal-logischen Objektivität, die allen Begrien zukommt, und der transzendental-logischen Objektivität, die nur den Kategorien zukommt, zu unterscheiden. Auf der einen Seite sagt er, die objektive Gültigkeit der Kategorien werde im ersten Teil der B-Deduktion nachgewiesen, was dafür spricht, dass mit objektiver Gültigkeit die transzendental-logische Objektivität gemeint ist. Auf der anderen Seite schreibt Allison: Since it is linked to judgment, objective validity goes together with a judgmental or logical conception of an object (an object in sensu logico). This is an extremely broad sense of `object', which encompasses anything that can serve as the subject in a judgment. 15 Dieses Zitat legt eher die Interpretation nahe, dass Allison mit objektiver Gültigkeit (objective validity) formal-logische Objektivität von Begrien meint. Es ist aber klar, dass diese von der transzendental-logischen Objektivität zu unterscheiden ist, da nicht 11 Deshalb ist es auch berechtigt, von transzendental-logischer Objektivität zu sprechen. Da es hier ausschlieÿlich um die Regeln des Denkens geht, kann man diese Untersuchungen der Logik zuordnen. 12 Ich folge bei der Interpretation des Grundes der Zweiteilung der Kategorien-Deduktion nach der zweiten Auflage der K.d.r.V. Baum, Der Aufbau der Deduktion der Kategorien. 13 Vgl. Kant's Transcendental Idealism, S Vgl. a.a.o., S a.a.o., S. 135

10 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 135 alle Begrie in dem Sinne objektiv sind, wie die Kategorien Anschauungen und Begrie Ich möchte nun noch einmal im Lichte der Erörterungen über die synthetische Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung auf das Verhältnis zwischen Begrien und Anschauungen zurückkommen. Wie wir schon im Abschnitt über die Synthesis der Rekognition im Begri gesehen haben, bringt man nach Kant die Anschauung eines Gegenstandes hervor, indem man das Mannigfaltige der Anschauung unter der Leitung eines Begris, der die allgemeine Vorstellung einer Regel der Synthesis ist, in einem Bewusstsein vereinigt. Die Verwendung eines Begris ist dabei notwendig, um den verschiedenen Vorstellungen Einheit zu verleihen. Um die Anschauung eines bestimmten Objekts hervorzubringen, z.b. einer Linie, muss man also einerseits eine bestimmte Synthesis eines bestimmten Mannigfaltigen ausführen und auch ein dieser Synthesis entsprechendes Bewusstsein bilden. Um z.b. eine Linie zu erkennen, muÿ ich sie z i e h e n, und also eine bestimmte Verbindung des gegebenen Mannigfaltigen synthetisch zu Stande bringen, so, daÿ die Einheit dieser Handlung zugleich die Einheit des Bewuÿtseins (im Begrie einer Linie) ist. (B 137f) Es muss also einerseits eine ganz bestimmte Synthesis ausgeführt werden, andererseits muss es dazu ein korrespondierendes Bewusstsein dieser Synthesis (den Begri) geben, das dieselbe inhaltliche Bestimmtheit aufweist. Demnach bezieht sich der Begri des Hauses auf Häuser, und nicht auf andere Gegenstände, weil er die Regel einer Synthesis vorstellt, nach der sich das Mannigfaltige eines Hauses vereinigen lässt. Ist mir durch die Sinne hingegen das Mannigfaltige eines Baumes gegeben, so wird sich dies nach der Regel der Synthesis, die im Begri des Hauses vorgestellt wird, nicht vereinigen lassen. Versuche ich dies, so lässt sich die Synthesis nicht zu Ende führen und es kommt keine einheitliche Vorstellung, d.h. keine Anschauung zustande. Thöle führt in diesem Zusammenhang auch das Beispiel einer Häuserkulisse an. 16 Wenn man beginnt, dieses Mannigfaltige im Begri des Hauses zu synthetisieren und dann die Rückseite der Kulisse sieht, tritt ein Enttäuschungserlebnis ein, und es zeigt sich, dass die Synthesis im Begri des Hauses nicht durchgeführt werden kann. Wenn man das Mannigfaltige in einem Begri vereinigt, bringt man meiner Ansicht nach also eine Anschauung hervor, die unter diesen Begri fällt, d.h. ihm korrespondiert und ein Beispiel dieses Begris ist. Das Mannigfaltige muss ja der Regel der Synthesis, die im Begri gedacht wird, korrespondieren. Es besteht also zwischen der hervorgebrachten Anschauung und dem Begri ein Subsumtionsverhältnis, d.h. die Anschauung stellt einen Einzelfall 16 Vgl. Kant und das Problem der Gesetzmäÿigkeit der Natur, S. 226f.

11 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 136 vor, der unter den Begri fällt. Die Theorie des Vereinigens des Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri erklärt auch, in welchem Sinne man sagen kann, dass nur Anschauungen unmittelbar auf Gegenstände gehen, während Begrie sich auf Anschauungen beziehen müssen, um sich auf Gegenstände zu beziehen: Da keine Vorstellung unmittelbar auf den Gegenstand geht, als bloÿ die Anschauung, so wird ein Begri niemals auf einen Gegenstand unmittelbar, sondern auf irgend eine andre Vorstellung von demselben [... ] bezogen. (A 68/B 93) 17 Diese Äuÿerungen sind vom formal-logischen Gesichtspunkt ja etwas befremdlich, weil alle Begrie sich auf Gegenstände beziehen, unabhängig davon, ob ihnen Anschauungen korrespondieren oder nicht. Mit dem Bezug auf Gegenstände muss in diesem Zusammenhang also etwas Stärkeres gemeint sein als in der formalen Logik. In diesem Zusammenhang ist nicht nur gemeint, dass Gegenstände durch Begrie intendiert werden, sondern dass sie auch in der Erfahrung gegeben sein können. In diesem stärkeren Sinne, der auf die objektive Realität der Begrie hinausläuft, beziehen Begrie sich aufgrund dessen auf Gegenstände, dass sie das Bewusstsein einer Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung sind. Sie sind also in dem Sinne vermittelt, dass sie sich aufgrund dessen auf Gegenstände beziehen, dass sie das Bewusstsein der Synthesis sind, durch die das Mannigfaltige verbunden wird. Entsprechend kann man von Anschauungen sagen, dass sie unmittelbar auf den Gegenstand gehen, weil sie den Bezug von Begrien vermitteln. Begrie sind also in dem Sinne vermittelt, dass sie das Bewusstsein der Synthesis eines Mannigfaltigen der Anschauung sind und sich aufgrund dessen auf Gegenstände beziehen. Kant sagt jedoch auch noch in einem anderen Sinn von ihnen, dass ihr Bezug auf Gegenstände vermittelt ist. Und zwar ist dieser Bezug durch Merkmale vermittelt (vgl. A 320/B 377). Dass Begrie sich vermittelt durch Merkmale auf Gegenstände beziehen, ist meiner Ansicht nach einfach so zu verstehen, dass ein Merkmal als Kriterium dafür dient, ob ein bestimmter Gegenstand unter den Begri fällt oder nicht. Dies ist also Vermitteltheit in einem ganz anderen Sinne. Meiner Ansicht nach ist es also so, dass man eine Anschauung hevorbringt, wenn man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt. Es liegt nach meiner Interpretation in diesem Fall das Verhältnis des Darunterfallens zwischen der hervorgegbrachten Anschauung und dem Begri vor, d.h. die Anschauung korrespondiert dem Begri. Meiner Ansicht nach kann man aber nicht sagen, dass durch eine solche Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung ein Urteilt gefällt wird. Entgegen meiner Interpretation 17 Siehe auch A 19/B 33: Alles Denken aber muÿ sich [... ] zuletzt auf Anschauungen, mithin, bei uns, auf Sinnlichkeit beziehen, weil uns auf andere Weise kein Gegenstand gegeben werden kann.

12 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 137 wird in der Literatur die Ansicht vertreten, dass man ein einzelnes Urteil fällt, indem man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt. So schreibt z.b. Lenk: Objekte aber werden erkannt, indem das Subjekt spontan (B/132) Vorstellungen vom Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri vom Objekt verbindet und zwar ohne Unterschied in verschiedenen Zuständen des Subjekts (B/142). Der Verstand faÿt das Mannigfaltige im Denken zu einer (Objekt-)Einheit zusammen, d.h.: er urteilt. 18 Es wird also die Ansicht vertreten, dass man, indem man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt, ipso facto ein Urteil fällt, in dem die Anschauung an der Subjekt-Stelle und der Begri an der Prädikat-Stelle steht. Wenn ich also das Mannigfaltige der Sinne, das zu einem Haus gehört, im Begri Haus verbinde, dann so diese Position fälle ich das Urteil Dies ist ein Haus. Die Interpretation, dass man ein Urteil fällt, indem man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt, scheitert meiner Ansicht nach schon daran, dass es dann Urteile geben müsste, an deren Subjekt-Stelle eine Anschauung und kein Begri steht. Nach Kant ist es aber so, dass in kategorischen Urteilen immer zwei Begrie verbunden werden, auch in einzelnen Urteilen. In der 1. Anmerkung zur Urteilstafel sagt Kant implizit, dass einzelne Urteile einen Subjekt-Begri besitzen (vgl. A 71/B 96). Er unterscheidet in dieser Anmerkung zwar auch zwischen einzelnen und gemeingültigen Begrien, diese Redeweise ist aber so zu verstehen, dass der Gebrauch des Begris einzeln bzw. gemeingültig ist. Ein Begri ist ja als solcher allgemein. Die Form der einzelnen Urteile lautet demnach Dieses A ist B. Wenn es Urteile gäbe, an deren Subjekt-Stelle eine Anschauung steht, könnten Urteile auch nicht in der Logik behandelt werden, denn diese beschäftigt sich nur mit dem Verstand, während Anschauungen Vorstellungen der Sinnlichkeit sind. Von diesem Problem für diese Interpretation möchte ich nun aber absehen. Ich möchte statt dessen zwei Textstellen diskutieren, die scheinbar für diese Interpretation sprechen. Die erste lautet: Dieselbe Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen i n e i n e m U r t e i l e Einheit gibt, die gibt auch der bloÿen Synthesis verschiedener Vorstellungen i n e i n e r A n s c h a u u n g Einheit (A 79/B 104f). Genauer werde ich diese Textstelle 18 Kritik der logischen Konstanten, S. 7 Siehe auch R. P. Wol, Kant's Theory of Mental Activity, S. 149: But knowledge is the assertion of judgments, which combine these sensible representations in some denite manner or other. Siehe auch Allison, Kant's Transcendental Idealism, S. 145: The root claim [... ] is that the act of conceiving, knowing, understanding, or judging about an object = x (all of these here being regarded as equivalent) consists in the unication of the manifold of the intuition of x by means of a concept.

13 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 138 erst später betrachten, 19 im Moment möchte ich nur bemerken, dass an dieser Stelle nicht behauptet wird, dass es ein und dieselbe Handlung ist, durch die man das Mannigfaltige verbindet und dadurch ipso facto urteilt. Kant sagt hier nur, dass es dieselbe Funktion, also dieselbe Handlungseinheit ist, die einerseits Begrien und andererseits der Synthesis des Mannigfaltigen Einheit verleiht. Es soll gesagt werden, dass die Einheit in beiden Fällen auf derselben Handlungs-Gesetzmäÿigkeit beruht, aber nicht, dass beides durch numerisch eine Handlung geschieht. Eine zweite Textstelle, die scheinbar für die eben skizzierte Auffassung spricht, ist die folgende: Von diesen Begrien kann nun der Verstand keinen andern Gebrauch machen, als daÿ er dadurch urteilt. (A 68/B 93) Wenn man annimmt, dass die Verwendung von Begrien, durch die der Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung Einheit gegeben wird, ein Fall von Begrisgebrauch durch den Verstand ist, muss man nach dieser Stelle schlieÿen, dass durch diese Synthesis des Mannigfaltigen geurteilt wird. Dies ist allerdings nicht der Fall, denn das Vermögen, das unter Verwendung von Begrien das Mannigfaltige der Anschauung vereinigt, ist nicht der Verstand, sondern die Einbildungskraft. Der Gebrauch des Verstandes von Begrien besteht darin, Gegenstände im eigentlichen Sinne zu erkennen, und dies geschieht in Urteilen. Auch aus dieser Textstelle folgt also zumindest nicht zwingend, dass die Synthesis des Mannigfaltigen in einem Begri ein Urteil ist. Aus demselben Grund ist auch Kants Behauptung Wir können aber alle Handlungen des Verstandes auf Urteile zurückführen (A 69/B 94) nicht einschlägig. Da die Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung keine Handlung des Verstandes ist, wird auch hier nicht behauptet, dass diese Synthesis sich auf Urteile zurückführen lässt. Als Hauptargument gegen die Interpretation, dass man urteilt, indem man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt, möchte nochmals eine Betrachtung des Verbindens des Mannigfaltigen einschieben, die zeigen soll, dass durch diesen Prozess nicht geurteilt wird. Dabei ist die Charakterisierung von Urteilen, die ich in Kapitel 2 gegeben habe, wichtig: Ein Urteil ist eine objektive Einheit von Vorstellungen, die selbst schon objektiv sind, und zwar in dem Sinne, dass sie entweder (im Falle kategorischer Urteile) eine Klasse von Objekten oder (im Falle hypothetischer und disjunktiver Urteile) einen Sachverhalt vorstellen. Bei der Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri liegen dagegen ganz andere Verhältnisse vor: Es werden hier zwar Vorstellungen vereinigt, 20 aber diese Vorstellungen sind nicht selbst objektiv in dem eben genannten Sinn. Deshalb kann man nicht sagen, dass diese Verbindung von Vorstellungen 19 Siehe S Sofern die Begrie, derer man sich dabei bedient, reine Verstandesbegrie sind, ist diese Einheit auch objektiv gültig.

14 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 139 ein Urteil ist, sondern man muss sagen, dass diese Verbindung eine Anschauung ist. Man kann auch nicht sagen, dass durch die Verbindung des Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri eine objektive Einheit zwischen der daraus resultierenden Anschauung und dem Begri vorgestellt wird. Denn man ist sich bei dieser Synthesis des Mannigfaltigen eines Verhältnisses zwischen den anschaulichen Vorstellungen bewusst, aber keines Verhältnisses zwischen dem Begri und der entstehenden Anschauung. Ein Urteil, in dem eine Anschauung und ein Begri verbunden sind, müsste ja die Vorstellung eines solchen Verhältnisses sein. Für die Interpretation, dass man ein Urteil fällt, wenn man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt, scheint die Tatsache zu sprechen, dass es hierbei einen Unterschied von richtig und falsch gibt, wie auch Urteile wahr oder falsch sein können. Denn ein bestimmtes Mannigfaltiges, das einem gegeben ist, lässt sich ja nur in manchen Begrien vereinigen, in anderen dagegen nicht. Z.B. lässt sich nur das Mannigfaltige eines Hauses im Begri des Hauses vereinigen, das Mannigfaltige eines Baums dagegen nicht. Wenn man versucht, das Mannigfaltige eines Baums im Begri des Hauses zu vereinigen, hat man aber kein falsches Urteil gefällt, weil man überhaupt kein Urteil gefällt hat. Solche Fälle sind vielmehr so zu beschreiben, dass in ihnen gar keine Anschauung eines Gegenstandes hervorgebracht wird, weil das Mannigfaltige der Anschauung dem Begri nicht gemäÿ ist. Wenn man versucht, das Mannigfaltige in einem Begri zu vereinigen, in dem es sich nicht vereinigen lässt, kann man kein einheitliches Selbstbewusstsein hervorbringen, so dass keine Erkenntnis zustande kommt. Für das Selbstbewusstsein ist die Synthesis des Mannigfaltigen notwendig, diese schlägt aber fehl, da sie nach einer Regel ausgeführt wird, die sich angesichts des Mannigfaltigen nicht befolgen lässt. In einem Fall wie diesem wäre das aus den Begrien Gegenstand und Haus bestehende Urteil Dieser Gegenstand ist ein Haus falsch. Dies bedeutet aber nicht, dass ein solches Urteil schon gefällt ist, wenn man versucht, das Mannigfaltige eines Baums im Begri Haus zu vereinigen. Man kann nur sagen, dass man dieses Urteil fällen würde, nicht aber, dass man es wirklich gefällt hat. Ich möchte hier noch auf Prauss' Interpretation der Struktur der Erkenntnis und der Beziehung zwischen Anschauungen und Begrien diskutieren. 21 Prauss geht davon aus, dass Erkenntnis nach Kant ein Zusammenspiel von Anschauung bzw. Erscheinung und Begri ist. 22 Da der Verstand von Begrien keinen anderen Gebrauch machen kann als durch sie zu urteilen (vgl. A 68/B 93), muss nach Prauss dieses Zusammenspiel darin 21 Siehe Prauss, Erscheinung bei Kant. 22 a.a.o. S. 39

15 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 140 bestehen, dass der Begri in einem Urteil von der Anschauung ausgesagt wird. 23 Also auch Prauss nimmt an, dass man ein Urteil fällt, indem man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigt. Urteile, in denen ein Begri von einer Anschauung ausgesagt wird, nennt Prauss elementare Einzelurteile. Sie sind in dem Sinne elementar, dass die Wahrheit und Falschheit aller anderen Urteile auf ihre Wahrheit und Falschheit zurückgeführt werden kann. So komplex empirische Urteile auch sein mögen, das heiÿt, so oft auch sich ihre Begrie (erwärmt) zunächst auf solches beziehen mögen, was selber schon Begri ist (Sonne, Stein), zuletzt, nämlich durch die letztlich zugrunde liegenden elementaren Einzelurteile, beziehen sich doch alle diese Begrie, gleichviel ob mittelbar oder unmittelbar, auf Anschauungen oder auf Erscheinungen. 24 An diesen elementaren Einzelurteilen stellt Prauss nun eine interne Vermitteltheit fest, die sich darin ausdrückt, dass z.b. das Urteil Dies ist ein Stein nicht von der Anschauung eines Steins handelt, sondern von einem Stein, also einem Gegenstand. 25 Das Urteilen hat daher nach Prauss die Struktur des Deutens: Denn auch mit deuten meint man ein Bestimmen, das sich aber als ein ganz besonderes auszeichnet, weil man mit einer Deutung eben nicht bei d e m, w a s man deutet, stehen bleibt, sondern es gerade überschreitet und erst bei etwas ganz anderem halt macht. Was in deutendem Bestimmen bestimmt wird, ist niemals das G e deutete, sondern ausschlieÿlich das dadurch E r deutete: das im Vollzug der Deutung e r zielte E r gebnis. 26 Wie schon erläutert, gibt es diese elementaren Einzelurteile, von denen Prauss spricht, meiner Ansicht nach nicht. Durch die Synthesis des Mannigfaltigen der Anschauung in einem Begri wird kein Urteil hervorgebracht, sondern eine unter einen Begri subsumierte Anschauung. Allerdings scheint mir Prauss' Hinweis auf den Begri des Deutens richtig. Nur ndet das Deuten nicht in einzelnen Urteilen statt, sondern beim Hervorbringen einer Anschauung. Dies lässt sich durch folgende Stellen belegen: 27 Man kann bei diesen Anschauungen, wenn sie Erkenntnisse werden sollen, nicht stehen bleiben [... ], 23 Dass diese Interpretation keinesfalls zwingend ist, haben wir schon gesehen. 24 a.a.o. S. 41f 25 a.a.o. S a.a.o. S Auch Prauss bezieht sich auf diese Stellen bei Kant. Diese Zitate belegen lediglich, dass es bei Kant so etwas wie Prauss' Deuten gibt. Sie erlauben aber keine Entscheidung darüber, ob nach Kant dieses Deuten in einem einzelnen Urteil stattndet, wie Prauss behauptet, oder ob dies geschieht, indem man eine unter einen Begri subsumierte Anschauung hervorbringt, wie ich behaupte.

16 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 141 sondern [muss] sie als Vorstellungen auf irgend etwas als Gegenstand beziehen und diesen durch jene bestimmen (B XVII). Meiner Ansicht nach will Kant hier sagen, dass man das Mannigfaltige der Anschauung in einem Begri vereinigen muss. Auf diese Weise sieht man dieses Mannigfaltige als Anschauung eines Gegenstandes an und bezieht es in diesem Sinne auf den Gegenstand. 28 Dies kann man durchaus als Deuten beschreiben, denn es gibt hier ja ein Gedeutetes (das Mannigfaltige der Anschauung), das als stehend für etwas anderes angesehen wird (der Gegenstand, zu dessen Anschauung es verbunden wird). Allerdings wird bei diesem Deuten, wie eben erläutert, nicht geurteilt. Prauss stützt seine Interpretation, dass es bei Kant so etwas wie Deutung gibt, auÿerdem darauf, dass Kant gelegentlich die Metapher des Buchstabierens benutzt. Kant schreibt, dass wir Erscheinungen nach synthetischer Einheit buchstabieren, um sie als Erfahrung lesen zu können (A 314/B 370f). In den Prolegomena formuliert Kant dies so, dass die Kategorien dazu dienen, Erscheinungen zu buchstabiren, um sie als Erfahrung lesen zu können (Prol. Ÿ 30, Ak iv, 312). Ich stimme mit Prauss darin überein, dass das Wort buchstabieren hier nicht im üblichen Sinne verstanden werden darf, nämlich als das Nennen der Buchstaben eines Wortes, sondern dass es im Sinne eines ursprünglichen Buchstabierens verstanden werden muss. Dieses besteht darin, gewisse geometrisch beschreibbare Formen, die beispielsweise durch gewisse Verteilung von Farbe entstanden sind, als B u c h s t a b e n aufzufassen. 29 Kant will mit diesen Stellen meiner Ansicht nach also sagen, dass wir die Erscheinungen als ein Objekt repräsentierend ansehen, wenn wir deren Mannigfaltiges zur synthetischen Einheit bringen, wobei wir die Kategorien anwenden müssen. Gegeben ist uns dazu nur ein Mannigfaltiges an Vorstellungen, die keinerlei Beziehung auf ein Objekt besitzen. Wir bringen die Verbindung dieses Mannigfaltigen im Objekt dann zustande und bringen so eine Anschauung hervor, die sich auf ein Objekt bezieht. Wir sehen in diesem Fall das Mannigfaltige als einem Objekt korrespondierend an. Insofern kann man sagen, dass wir die Erscheinungen nach synthetischer Einheit [ursprünglich] buchstabieren, um sie als Erfahrung lesen zu können (A 314/B 370f). 6.2 Die Entsprechung der Kategorien und Urteilsfunktionen Ich habe in dieser Arbeit mehrfach mehr oder weniger explizit behauptet, dass es eine Entsprechung zwischen den Kategorien und den Funktionen zu Urteilen, die Kant in sei- 28 Entsprechend ist die Äuÿerung zu verstehen, dass wir zu unsern Anschauungen irgend einen Gegenstand (A 106) denken. 29 Prauss, a.a.o. S. 96

17 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 142 ner Urteilstafel aufzählt, gibt. Warum und inwiefern hier eine Entsprechung besteht, soll nun nachträglich erläutert werden. Es wird dabei auch die in Kapitel 4 aufgestellte Behauptung untermauert, dass es sich bei Verbindungen des Mannigfaltigen der Anschauung zu einer Anschauung und bei Verbindungen von Begrien bzw. Urteilen zu Urteilen um zwei parallel verlaufende Fälle von Verbindungen handelt. Dass hier eine Entsprechung besteht, ist für Kants Vorgehen in der K.d.r.V. insofern wichtig, als er ausgehend von der Urteilstafel bestimmt, welche Kategorien es gibt. Kant setzt also voraus, dass es gewisse Urteilsfunktionen gibt, um den Inhalt der reinen Verstandesbegrie anzugeben. Dies wirft die Frage nach der Vollständigkeit der Urteilstafel auf: Es muss bewiesen werden, dass es eine ganz bestimmte Liste von Funktionen gibt, gemäÿ denen man Erkenntnisse im Urteil verbinden muss. 30 Allerdings ndet sich allem Anschein nach weder in der K.d.r.V. noch in den sonstigen veröentlichten oder unveröentlichten Schriften Kants ein solcher Beweis. Es gibt in der Literatur verschiedene Versuche, diese Lücke zu füllen, von denen ich hier nur zwei nennen möchte. 31 M. Wol ist der Ansicht, dass der Abschnitt unmittelbar vor der Urteilstafel (im Abschnitt Von dem logischen Verstandesgebrauche überhaupt) die Skizze eines solchen Beweises enthält. Nach Wol unterscheidet Kant hier drei verschiedene Arten, Begriffe zur Erkenntnis zu gebrauchen. Und zwar kann man Begrie entweder prädikativ oder nicht-prädikativ gebrauchen, und letzteres wiederum entweder unmittelbar oder mittelbar gegenstandsbezogen. Diese Einteilung von Arten des Begrisgebrauchs ist aus logischen Gründen vollständig. Die Glieder dieser Einteilung können nach Wol der Quantität, der Qualität und der Relation von Urteilen zugeordnet werden. Die Modalität der Urteile ist schlieÿlich dem Urteil als Ganzen zuzuordnen. Die auf diese Weise gewonnenen vier Titel können dann durch logische Dekomposition weiter in drei sich ausschlieÿende Möglichkeiten unterteilt werden, die zusammengenommen den ganzen Umfang des jeweiligen Titels ausschöpfen. 32 Reich ist der Ansicht, dass Kant einen Beweis ausgehend von seiner Denition des Urteils im Sinn hatte, den er allerdings nirgends niedergeschrieben hat, und den man deshalb aufgrund seines handschriftlichen Nachlasses rekonstruieren muss. Dieser Beweis geht von der Denition des Urteils als der Art, Erkenntnisse zur objektiven Einheit der 30 Der gegenteiligen Ansicht ist Krüger, Wollte Kant die Vollständigkeit seiner Urteilstafel beweisen? Nach Krüger kann man die Einträge in der Urteilstafel genauso wenig begründen, wie man begründen kann, dass Raum und Zeit die Formen unserer Sinnlichkeit sind. 31 Brandt, Die Urteilstafel, S. 943, gibt eine umfassendere Übersicht. 32 M. Wol, Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel. Siehe auch Thöle, Michael Wol und die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel.

18 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 143 Apperzeption zu bringen, aus und analysiert den so denierten Begri des Urteils. 33 Es wird gegen Reichs Rekonstruktion eines Vollständigkeitsbeweises oft eingewandt, dass er sich dabei hauptsächlich auf unveröentlichte Notizen Kants (Reexionen) stützt. Dieser Vorwurf scheint mir allerdings nicht so gravierend zu sein. Denn in Reichs Buch ndet man meiner Ansicht nach einerseits überzeugende Interpretationen von veröentlichten Texten Kants, andererseits sehr interessante und zumindest konsistente Fortentwicklungen von Kants Theorie, die auf unveröentlichten Reexionen beruhen. Es kann in dieser Arbeit nicht entschieden werden, ob eine dieser Rekonstruktionen korrekt ist, oder ob es einen anderen Beweis der Vollständigkeit der Urteilstafel gibt, so dass diese Frage hier oen bleiben muss. Allerdings möchte ich hier einige kurze Anmerkungen zu der Frage machen, wie die Behauptung der Vollständigkeit der Urteilstafel zu verstehen ist. 34 Die Funktionen, die Kant in seiner Urteilstafel aufzählt, sind Handlungseinheiten, die bei der Handlung des Urteilens ausgeübt werden. Es müssen immer mehrere Urteilsfunktionen ausgeübt werden, um Erkenntnisse zu einem Urteil zu vereinigen. So sind z.b. kategorische Urteile in Hinblick auf alle vier Titel der Urteilstafel bestimmt, z.b. als allgemein, bejahend, kategorisch und assertorisch. Es ist aber nicht so, dass für jedes Urteil immer je eine Funktion unter jedem Titel verwendet werden muss. Es macht z.b. keinen Sinn, hypothetische und disjunktive Urteile hinsichtlich ihrer Quantität bestimmen zu wollen. Meiner Ansicht nach betreen die Relations- und Modalitätsfunktionen alle Urteile, während die Quantitäts- uns Qualitätsfunktionen nur kategorische Urteile betreen. Man kann nach Kant in gewissem Sinne sagen, dass die Urteilsfunktionen zum Inhalt des Urteils beitragen: Die Modalität der Urteile ist eine ganz besondere Funktion derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daÿ sie nichts zum Inhalte des Urteils beiträgt, (denn auÿer Gröÿe, Qualität und Verhältnis ist nichts mehr, was den Inhalt eines Urteils ausmachte,) sondern nur den Wert der Copula in Beziehung auf das Denken überhaupt angeht. (A 74/B 99f) Durch die Funktionen der Quantität, Qualität und Relation wird also ein gewisser Inhalt der Urteile hervorgebracht. So unterscheidet sich das bejahende Urteil Alle A sind B in gewissem Sinne inhaltlich von dem verneinenden Urteil Kein A ist B. Die Funktionen der Modalität bestimmen dagegen den Wert der Urteilskopula in Beziehung auf das Denken. Dieser (formale) Urteilsinhalt und der Wert der Kopula machen zusammen die Form des Urteils aus. 33 Reich, Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel 34 Siehe hierzu auch Wol, Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel, S. 9.

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