17. Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts als zentraler Kontrolleur des Staatshandelns
|
|
- Ralph Kirchner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 17. Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts als zentraler Kontrolleur des Staatshandelns Gedankliche Annäherung an die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit: Justizförmige Entscheidungen von Konflikten entweder zwischen verschiedenen Staatsorganen oder zwischen Staat und Bürgern nach den Regeln des Verfassungsrechts Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit Österreichisches Kelsianisches Modell Amerikanisches inzidentes Modell Verfassungsgerichtsbarkeit ist dabei an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht verortet Beschränkung von staatlicher Herrschaft durch die Verfassung Judicial self restraint vs. Judicial activism Verändertes Grundrechteverständnis Kompensation von Gesetzgebungsdefiziten 136
2 Kompetenzen der Verfassungsgerichtbarkeit Normenkontrolle (Verfassungsgerichtsbarkeit im engeren Sinn) Wahlgerichtsbarkeit Sondergerichtsbarkeiten Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit Staatsgerichtbarkeit Kompetenzgerichtsbarkeit 137 Verfassungsgerichtsbarkeit im sozialwissenschaftlichen Fokus Verschiedene differente sozialwissenschaftliche Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit Institutioneller Ansatz Struktur, Zusammensetzung, Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit Beziehung zu anderen Staatsorganen Funktionalistischer Ansatz Funktion von Verfassungsgerichten im Rahmen eines politischen Systems Durch die politische Dimension der Verfassung werden durch Verfassungsgerichte auch politische Entscheidungen getroffen Behavioristischer Ansatz Fokussiert u.a. das Entscheidungsverhalten der RichterInnen Schwierigkeit, weil zwar die Entscheidungen, nicht aber die Entscheidungsfindung öffentlich bekannt gemacht wird Konflikte zwischen politischen Parteien werden vor Verfassungsgerichten ausgetragen Verfassungsgerichte müssen zum Teil hoch sensible politische Fragestellungen klären 138
3 Ausgewählte politikwissenschaftliche Fragestellungen zur Verfassungsgerichtbarkeit Der Gleichheitsgrundsatz als zentraler Wertungsmaßstab der Verfassungsgerichtbarkeit An der Grenze zur richterlichen Rechtsschöpfung verortet Verfassungsgerichtsbarkeit als Element der deliberativen Demokratie Genaue, präzise Begründung Detailliertes Auseinandersetzen mit den vorgebrachten Argumenten Offener Umgang und auch Lernbereitschaft gegenüber vorgebrachter Kritik an verfassungsgerichtlichen Erkenntnissen Die Möglichkeit eines Sondervotums (dissenting opinion) Entscheidungszwang bei delikaten Sachverhalten Notwendigkeit der demokratischen Legitimation der handelnden Verfassungsrichter Letztentscheidungsbefugnis des Verfassungsgesetzgebers Grenzen? 139 Verfassungsgerichtsbarkeit in Gefahr? Aushöhlen der Verfassungsgerichtsbarkeit als eine Gefahr für die Demokratie innerhalb eines politischen Systems Ungarisches Verfassungsgericht 3. Verfassungsnovelle in Ungarn vom März 2013 Politische Antwort der Regierung Orbán auf nicht genehme Erkenntnisse des ungarischen Verfassungsgerichts Starke personelle Abhängigkeit durch Wahl der Mitglieder bzw. Ernennung des Präsidenten des ungarischen Verfassungsgerichtshofes durch das ungarische Parlament Nur mehr formelles Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts Prüfungsmaßstab nur mehr die Verfassung von 2012 Konterkarieren bzw. Rücknahme von Erkenntnissen des Verfassungsgerichts Drohung der EU mit Einleitung von Verfahren nach Art. 7 EUV (Schwerwiegende Verletzung bzw. Gefährdung europäischer Werte) 140
4 Verfassungsgerichtsbarkeit auf europäischer Ebene Europäischer Gerichtshof (EuGH) Sitz in Luxemburg Zentrales Organ der Europäischen Union Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) Sitz in Straßburg Kein Organ der Europäischen Union Eigenständiger Gerichtshof 28 Mitgliedsstaaten 47 Mitgliedstaaten des Europarats Zentrale Kompetenz: Überwachung der Einhaltung der Europäischen Verträge, Zentralisierte Auslegung von Unionsrecht Dem Europäischen Gerichtshof ist seit 1988 das Europäische Gericht (EuG) erster Instanz beigeordnet Entscheidungsvorbereitung durch Generalanwälte Zentrale Kompetenz: Überwachung der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihrer Zusatzprotokolle Geurteilt wird in Kammern und Sektionen (Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Urteile des EGMR) Zentrale Verfahren: Vertragsverletzungsverfahren, Vorabentscheidungsverfahren Staaten und Individualbeschwerden Über das Wesen und die Funktion von Rechtsinstituten
5 Das Rechtsinstitut als politikwissenschaftliches Analyseinstrumentarium (1/2) Zentrales Werk: Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion, Wien Abgrenzung von Rechtsgebiet (die Ansammlung alle eine Thematik behandelnde Normen und ihre rechtsdogmatische Analyse) zu einem Rechtsinstitut Ein Rechtsinstitut ist dabei mehr als die von Rechtsdogmatik geprägte Rechtskunde: Wir haben die ökonomische und soziale Wirksamkeit der Norm, nachdem sie einmal besteht und in Geltung ist, und unter der Voraussetzung, daß sie unverändert bleibt, zu untersuchen. (58) Karl Renner ( ) 143 Das Rechtsinstitut als politikwissenschaftliches Analyseinstrumentarium (2/2) Bei Karl Renner fungiert das Rechtsinstitut als ein Analyseinstrument der sozialen Wirklichkeit Ein Rechtsinstitut ist demnach Gesamtheit aller funktionalen Bestimmungen, die ein Rechtsverhältnis oder einen Lebenssachverhalt regeln Die Rechtssätze, die eine Gesellschaft ordnen, bestehen und wirken keineswegs in einem chaotischen Nebeneinander, sie ergänzen, stützen und beschränken einander, sie gruppieren sich so um je ein sie beherrschendes Rechtsverhältnis, das einen grundlegenden Tatbestand des Lebens regelt. Ein solches Rechtsverhältnis mit allen es bestimmenden Rechtssätzen ist ein Rechtsinstitut. Karl Renner, Rechtsinstitute 1929, S. 230 Rechtsinstitute verwendet man demnach zur Umschreibung und Untersuchung von grundlegenden Rechtsfunktionen Einige, zentrale Rechtsinstitute erfahren durch die Rechtsordnung institutionelle Bestandsgarantien im Verfassungsrang z.b. Eigentumsrecht (Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867) bzw. Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 144
6 Zentrale Grunddeterminanten des Definition: Regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder anderen Trägern (Strafrecht, Prozessrechte) sowie das Verhältnis der Verwaltungsorgane (Verwaltungsrecht) oder Staaten (Völkerrecht) untereinander Rechtsträger treten mit Imperium, mit Hoheitsgewalt, auf Es herrschst ein Verhältnis der Subordination (sprich Unter und Überordnungsverhältnis) Im öffentlichen Recht dominiert das zwingende Recht (keine rechtlichen Abweichungen vorgesehen) Zuständig für die Vollziehung sind Verwaltungsbehörden Öffentliches Recht regelt den Aufbau und die Funktionsweisen von staatlichen Institutionen und ist deshalb auch im besonderen Interessenfokus der Politikwissenschaft gelegen Nur das öffentliche Recht ist prinzipiell Gegenstand von Kompetenzverteilungen 145 Grundlegende Gedanken zum Privatrecht Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander und die Form, in der sich Beziehungen vollziehen. Rechtsbeziehungen zwischen den Privatpersonen werden auf der Ebene der Gleichordnung geregelt. Zur Durchsetzung eigener Interessen gegen einen anderen ist das Rechtssubjekt auf die Hilfe des Staates angewiesen, da hier ein Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger besteht. Aufgabe des Privatrechts ist die Zurverfügungstellung der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es gibt Auskünfte darüber, wer und inwieweit jemand privatautonom Rechte gestalten und darüber verfügen kann bzw. darf. Das Privatrecht stellt die für die privatautonome Rechtsgestaltung erforderlichen Rechtsinstitute (Eigentums, Vertrags, Testierfreiheit, usw.) zur Verfügung. Es unterstützt die privatautonome Rechtsgestaltung durch dispositives Recht. Es weist jene, die aufgrund ihrer Überlegenheit versucht sein könnten, ihre Privatautonomie zu missbrauchen, durch zwingende Regelungen in ihre Schranken. 146
7 Zentrale Grundsätze des Privatrechts Formelle Rechtsgleichheit Vertragsfreiheit (Privatautonomie) Abschlussfreiheit Gestaltungsfreiheit Formfreiheit Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) Grundsatz von Treu und Glauben Zuständig sind in der ultima ratio die ordentlichen Gerichte Auch makroökonomische Bedeutung Grundlage der Gesellschafts und Wirtschaftsordnung eines politischen Systems Eingriffe in die durch die Privatautonomie garantierten Freiheitsrechte bestimmen den Freiheitsgrad einer Rechtsordnung Privatrechtsordnung werden regelmäßig auf Gesamtstaatsebene normiert 147
A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT
A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT
MehrSpannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz
Politik Mehran Zolfagharieh Spannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz Studienarbeit Universität Potsdam Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Professur
MehrÜbersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar.
Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. MA-Studium: Gegenstand und Ziele: Gegenstand der Veranstaltungen
MehrProf. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und InfraSt Universität Rostock
Die drei Verfassungs- gerichte in Europa und dd Deutschland (EGMR, EuGH, BVerfG) Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht, Juristische Fakultät, Deutschland felix.ekardt@uni-rostock.de
MehrWiederholungsfragen zu Kapitel 2
Wiederholungsfragen zu Kapitel 2 Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt. 1. Welches europäische
Mehr1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S Wirtschafts- und Rechtsordnung 1
1 Wirtschafts- und Rechtsordnung 1 1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S. 21 Welche der folgenden Umschreibungen definiert den Begriff Wirtschaftsordnung im Gesamtmodell Wirtschaft und Recht am besten? a)
MehrVerhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof
Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-183/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Verhältnis
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Politik, Recht, Sprache 3. Juristische Grundlehre 15. Völkerrecht und internationale Organisationen...
Inhaltsverzeichnis Vorwort Politik, Recht, Sprache 3 1. societas, ibi (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht 4 3. Sprache und Recht 4 Auslegung (Interpretation) - Methoden 5 Sachverhalt,
MehrSehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident Holzinger, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Bierlein, geschätzte Präsidenten und Mitglieder der Höchstgerichte, sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre der Präsidentin des
MehrEinführung in die Rechtslehre
Eführung die Rechtslehre Skript phw / S. Sievi 1. Semester Recht Kapitel 1 Autor: Stefan Furer // phw Eflussfaktoren auf das menschliche Verhalten Moral 3 grundsätzliche Faktoren Moral dividueller Wertmassstab
MehrDie folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes
Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1 Grundlegendes Privatrecht Rechtsbeziehungen zwischen Personen im Gleichordnungsverhältnis im Gegensatz zum Öffentlichen
MehrKommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig
Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON
MehrRechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis
Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht
MehrGrund- und Menschenrechte in Europa
Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt
MehrGrundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS
Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 1 Politisches System der EU: Organe und institutioneller Aufbau
MehrBEISPIELFRAGEN zur FÜM 1
BEISPIELFRAGEN zur FÜM 1 Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 1 1. Frage (2P): Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten waren Gründungsmitglieder? 2. Frage
MehrWozu dient Recht? Verhaltensregeln
Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was
MehrSemester: Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. A Politikwissenschaft und Forschungsmethoden 4 2 S P WS 1.
Politikwissenschaft, Staat und Forschungsmethoden BAS-1Pol-FW-1 CP: 10 Arbeitsaufwand: 300 Std. 1.-2. - kennen die Gliederung der Politikwissenschaft sowie ihre Erkenntnisinteressen und zentralen theoretischen
MehrÄrztliche Werbung Im europäischen Kontext
Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der
MehrHartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche
Hartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche 5., durchgesehene Aufl., 2015 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Am Institut für Weiterbildung Berlin
MehrAls Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen.
Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Hintergrunddossier/ Presse-Memo 22.02.2016 Der Rechtsstaat Wann ist er in Gefahr? 1. Einleitung
MehrRecht Wesen Beispiel Objektives Recht
Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,
MehrDer Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik
Der Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 171 Nurlan Hasanov Der Ausbau rechtsstaatlicher
MehrDas gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren
Münchener Universitätsschriften Band 211 Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Anwendung und gerichtliche Kontrolle von Dr. Katharina Hilbig 1. Auflage Das
MehrWirtschaftssanktionen gegen private Personen
Dr. iur. Samuele Scarpelli Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Verfahren und Rechtsschutz in der Europäischen Union und in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Befugnisse
MehrVORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Mehreine Auffrischung Alfred B. ZECHLING
Jahrestagung 2011 für Sicherheit im Bergbau Wesentliche Rechtsgrundlagen - eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Bad Bleiberg 9. Juni 2011 1 Agenda Was versteht man unter Recht Recht? Einleitung Charakteristika
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Martin Hoffmann Geschwister-Scholl-Str. 3/2 71638 Ludwigsburg 0176 61261587 Martinhoffmann1984@googlemail.com Matrikelnummer: 20080293 GLIEDERUNG 1. Europarat
MehrEinführung in das österreichische Recht
Kneihs I Bydlinski Vollmaier Welan Einführung in das österreichische Recht facultas.wuv Vorwort 1 Politik, Recht, Sprache 3 1. Ubi societas, ibi ius." (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht
MehrDemgegenüber ist die Europäische Gemeinschaft eine supranationale Organisation.
VIII. Europarecht 1. Begrifflichkeit a. Europäische Union Europäische Gemeinschaft Die Europäische Union ist ein Staatenzusammenschluss der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Sie beruht auf
MehrProf. Dr. Stefan Schieren
SUB Hamburg A2010/3244 Föderalismus in Deutschland herausgegeben von Dr. Klaus Detterbeck, Prof. Dr. Wolfgang Renzsch und Prof. Dr. Stefan Schieren Oldenbourg Verlag München Inhalt Vorwort Über die Autoren
MehrRechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter
Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten Christoph Grabenwarter 1 I. Einleitung Winston Churchill 1946: Vereinigte Staaten von Europa 5. Mail 1949:
MehrParteiverbote und die Europäische Menschenrechtskonvention
ARBEITEN AUS DEM IURISTISCHEN SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ Herausgegeben von Peter Gauch ISA SARAH THEUERKAUF Parteiverbote und die Europäische Menschenrechtskonvention Analyse der Rechtsprechung
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrPolitik begreifen. Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft
Politik begreifen Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft Politik begreifen Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft Band 24 Wie
MehrRecht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /
(Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze
MehrInhalt Band VI/1. Neunter Teil Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Europarats und der OSZE. I. Grundrechte als Leitvorstellung
Vorwort Inhalt von Band VI/2 Hinweise für den Leser Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XII XIII XVII XXXIII Neunter Teil Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Europarats und der
MehrDIE GESCHICHTE DES BUNDESGERICHTS
B u n d e s g e r i c h t T r i b u n a l f é d é r a l T r i b u n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l f e d e r a l DIE GESCHICHTE DES BUNDESGERICHTS Gründung im Jahre 1848 Das Bundesgericht wurde
MehrBildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I)
Bildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I) Gesellschaft Recht Politisches System Internationale Bezeihungen Zusammenleben in sozialen Gruppen Leben in der Medienwelt
MehrTeil III: Politikfelder die inhaltliche Dimension der Politik
Teil III: Politikfelder die inhaltliche Dimension der Politik Policy: bezeichnet den inhaltlichen (den materiellen) Teil von Politik, wie er im Deutschen üblicherweise durch verschiedene Politikbereiche
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 67545/09 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Ternovszky gegen Ungarn, Urteil vom 14.12.2010, Bsw. 67545/09. Art. 8 EMRK - Willkürliche Gesetzeslage bezüglich Hausgeburten.
MehrGRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT Jgst. Peutinger-Gymnasium Augsburg
Operatoren in schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen siehe Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jgst. 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich Haushalte und Unternehmen
MehrEinführung in das Zivilrecht
Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das
MehrSTAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht
Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht V. Europäische Menschenrechtskonvention und deutsches Recht 1. Europäische Menschenrechtskonvention a)
MehrEuropäische Menschenrechtskonvention
Dr. Jens Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a.d. Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar 2. Auflage Nomos Vorwort 5 Abkürzungen 11 Hinweise für den Gebrauch 13 Literaturverzeichnis 15 Einleitung
MehrArten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte
Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Zivil-, Straf-, Arbeitsgerichte Internationale Verwaltungs- Mietgerichte Strafgerichte: gerichte: Sozialversicherungs-
Mehr1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:
1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:
MehrSTAATSRECHT III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und deutsches Recht
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und deutsches Recht 1. Überblick zur EMRK und zum
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...
MehrEinführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120
Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 SS 2010 Mag. Anna Gorbach SS 2010 1 Erster Block - Rechtsbegriff Recht Begriffsdefinition Normadressaten Rechtssubjekte und Objekte Recht
MehrFür Menschenrechte und Säkularisierung stehen
EU WAHLEN 2014 Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EHF Memorandum November 2013 ie europäischen Wahlen im Mai 2014 werden für Humanisten in D Europa entscheidend sein. Der Aufstieg von radikalen
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der
MehrEuroparecht 56 L E R N Z I E L
Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Europarecht 56 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften
MehrDas Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz
Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz Das Verhältnis zwischen EU und EMRK de lege lata Nach wie vor ist die EU nicht Vertragspartei
MehrVIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779
Nr. 779 Mittwoch, 23. Jänner 2013 VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG Jasmin (13) Wir sind die Schüler und Schülerinnen der 4B des BRG 14 Linzerstraße. Heute
MehrStaatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel
Staatsrecht III Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013 Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Ziele der 1. Vorlesung Veranschaulichung der Bedeutung von Völkerrecht und
MehrNomos. im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gabriele Steinfatt. Die Unparteilichkeit des Richters in Europa
Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft 87 Gabriele Steinfatt Die Unparteilichkeit des Richters in Europa im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
MehrMilitärpolizei in Rumänien
Militärpolizei in Rumänien Fall 9 vom 21. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Zu prüfende Fragen Rumänien Mitglied der EU und des Europarates Vorgehen im Rahmen der EU? Vorgehen
MehrGrundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13
Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung
Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...
MehrDie Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG
Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung
MehrKooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes
Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes Von Petra Funk-Rüffert Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung 13 B. Einleitung
MehrDas Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM
Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf
MehrGrundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)
Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben
MehrGrundwissen Wirtschaft und Recht 10. Jahrgangsstufe
Grundwissen Wirtschaft und Recht 10. Jahrgangsstufe 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich und auf dem Markt? Am Markt werden Güter angeboten und nachgefragt. Die verfolgen
MehrDie rechtliche Verantwortlichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts
Die rechtliche Verantwortlichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts von Helga Worm Juristische Gesamtbsbüothek der Technischen Hochschule Darmstadt R. v. Decker's Verlag, G. Schenck Heidelberg
MehrMerkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw
Merkblatt zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem 30.04.2011 bzw. 31.12.2011 1 Mit 01.05.2004 sind folgende Staaten der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen,
MehrAnmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10
Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10 Die Aufgabe der Fachkonferenz ist es unter anderem, einen Schullehrplan zu erarbeiten, nach dem die Fachlehrrinnen und Fachlehrer sicherstellen
MehrDas außenpolitische Journal
Nr. 119 September 2016 Das außenpolitische Journal Berlin und Moskau wie weiter? Vorsichtige Annäherung? Ende der Partnerschaft? Kooperation trotz Sanktionen Die Stunde der Diplomatie WeltSicht Nicola
MehrDie Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft
Yumiko Nakanishi Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Der Wandel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verpflichtung
MehrZur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit
Dr. Nicle Ehltzky WU Institut für Eurparecht und Internatinales Recht Wrkshp AK-RSS: Innsbruck, 2. April 2014 Zur Rechtswirkung gemischter Abkmmen in der Uninsrechtsrdnung Kmpetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit
MehrGesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern
Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich
MehrRechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Rechtsstaatlichkeit ist mehr als nur der formale Gebrauch von Rechtsinstrumenten; Rechtsstaatlichkeit ist auch ein Garant für Gerechtigkeit und für den Schutz
MehrEuropäische Jugendstiftung
Europäische Jugendstiftung Unterstützung junger Menschen in Europa Für die Jugend Dialog Möglichkeit Gemeinschaft Partnerschaft Von Herzen Interaktiv Flexibilität Austausch Kompetent DER EUROPARAT Der
MehrBeitrag für den 3. Juni 2004 in Skopje/Mazedonien. Zur Stellung eines Verfassungsgerichts im modernen. Rechtsstaat
Dr. Siegfried Broß Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland Honorarprofessor an der Universität Freiburg im Breisgau Beitrag für den 3. Juni 2004 in Skopje/Mazedonien Zur Stellung
MehrModulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.)
FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG FACHBEREICH RECHTSWISSEN- SCHAFT Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.) Studienbeginn ab WS 2016/17 Stand: Mai 2016
MehrAktuelle Entwicklungen zur Bindung an die Entscheidungen des EGMR in Russland
Aktuelle Entwicklungen zur Bindung an die Entscheidungen des EGMR in Russland Autorin: Anastasia Berger 1 Stand: 11.7.2016 Inhaltsverzeichnis: A. Einleitung B. Kernaussagen der Entscheidung vom 14.07.2015
MehrNotwendigkeit einer Rechtsordnung
Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft
MehrArbeitsbelastung des EGMR. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Grundrechtsmodul für RiAA St. Gilgen, 7.10. 9.10.2013 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Organ des Europarats, Sitz in Straßburg
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie
MehrBürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? VORANSICHT
Direkte Demokratie 1 von 28 Bürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? Ein Beitrag von Dr. Christine Koch-Hallas, Mannheim Zeichnung: Klaus Stuttmann Dauer Inhalt Ihr Plus 4 Stunden Definition
MehrWürzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist
Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines
MehrMarvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)
O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen
MehrDie Urteile des Europàischen Gerichtshofs fur Menschenrechte
Solveig HaB Die Urteile des Europàischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Charakter, Bindungswirkung und Durchsetzung PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrVerfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S :
Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. K o r i n e k, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.
MehrEuropäische Union (A)
Europäische Union (A) 1. Welche Farbe haben die Sterne der EU-Flagge? Male sie mit Buntstiften in der richtigen Farbe an! 2. Male auch den Hintergrund der Flagge in der richtigen Farbe an! 1 12 2 11 3
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts
INHALTSVERZEICHNIS Einführung 1 I. ABSCHNITT : Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts 1: Begriff und Gegenstand des Erbrechts' 13 1. Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts 13 '2. Das Verhältnis
MehrEinführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir
Einführung 1 Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir alles, was Menschen unternehmen, um ihre Bedürfnisse zu decken z.b. Bedürfnisse nach Nahrung, Wohnraum,
MehrDie Organe der Europäischen Union
PÜ Europarecht Die Organe der Europäischen Union Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf, Abteilung für Europarecht, Juridicum anna.bendersaebelkampf@univie.ac.at 1. Allgemeines = Verwirklichung und Umsetzung
MehrDas politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen
Anne Faber Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen Die Europäische Kommission 13.12.2010 Seminarplan Termine 18.10.- 25.10.10 Themen I Einführung 01.11.- II 15.11.10 Historische
MehrVerfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.
Verfassungsinhalte GG Grundrechte Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.) Staatsstrukturgrundsätze (Art. 20) Verfassungsprinzipien Organisationsregeln (Art. 62) Kompetenzen (Art. 44) Gleichheitsrechte (Art.
MehrDer öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert
MehrDie Kodifikation des Tierschutzrechts
Sabine Lennkh Die Kodifikation des Tierschutzrechts Modellvorstellungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 II. Tierschutz im sozialen, philosophischen und historischen Kontext
MehrVerwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des
MehrPD Dr. Ansgar Klein BBE Europa-Newsletter 10/2013. Input Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
PD Dr. Ansgar Klein BBE Europa-Newsletter 10/2013 Input Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) Forum Europa mitentscheiden Teil II Zwischen Bürgerbeteiligung und Lobbyismus 11.15 bis 12.45
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Exkurs: Binnenmarktfinale Rechtsangleichung
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht
Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)
MehrAnalyse des Sachverhalts:
Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten
MehrStaatliche Neutralität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Staatliche Neutralität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Dr. jur. Moritz v. Münchhausen Carl Heymanns Verlag INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 7 EINLEITUNG 11 1. TEIL: DER NEUTRALITÄTSGRUNDSATZ
Mehr