17. Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts als zentraler Kontrolleur des Staatshandelns

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "17. Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts als zentraler Kontrolleur des Staatshandelns"

Transkript

1 17. Die Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts als zentraler Kontrolleur des Staatshandelns Gedankliche Annäherung an die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit: Justizförmige Entscheidungen von Konflikten entweder zwischen verschiedenen Staatsorganen oder zwischen Staat und Bürgern nach den Regeln des Verfassungsrechts Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit Österreichisches Kelsianisches Modell Amerikanisches inzidentes Modell Verfassungsgerichtsbarkeit ist dabei an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht verortet Beschränkung von staatlicher Herrschaft durch die Verfassung Judicial self restraint vs. Judicial activism Verändertes Grundrechteverständnis Kompensation von Gesetzgebungsdefiziten 136

2 Kompetenzen der Verfassungsgerichtbarkeit Normenkontrolle (Verfassungsgerichtsbarkeit im engeren Sinn) Wahlgerichtsbarkeit Sondergerichtsbarkeiten Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit Staatsgerichtbarkeit Kompetenzgerichtsbarkeit 137 Verfassungsgerichtsbarkeit im sozialwissenschaftlichen Fokus Verschiedene differente sozialwissenschaftliche Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit Institutioneller Ansatz Struktur, Zusammensetzung, Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit Beziehung zu anderen Staatsorganen Funktionalistischer Ansatz Funktion von Verfassungsgerichten im Rahmen eines politischen Systems Durch die politische Dimension der Verfassung werden durch Verfassungsgerichte auch politische Entscheidungen getroffen Behavioristischer Ansatz Fokussiert u.a. das Entscheidungsverhalten der RichterInnen Schwierigkeit, weil zwar die Entscheidungen, nicht aber die Entscheidungsfindung öffentlich bekannt gemacht wird Konflikte zwischen politischen Parteien werden vor Verfassungsgerichten ausgetragen Verfassungsgerichte müssen zum Teil hoch sensible politische Fragestellungen klären 138

3 Ausgewählte politikwissenschaftliche Fragestellungen zur Verfassungsgerichtbarkeit Der Gleichheitsgrundsatz als zentraler Wertungsmaßstab der Verfassungsgerichtbarkeit An der Grenze zur richterlichen Rechtsschöpfung verortet Verfassungsgerichtsbarkeit als Element der deliberativen Demokratie Genaue, präzise Begründung Detailliertes Auseinandersetzen mit den vorgebrachten Argumenten Offener Umgang und auch Lernbereitschaft gegenüber vorgebrachter Kritik an verfassungsgerichtlichen Erkenntnissen Die Möglichkeit eines Sondervotums (dissenting opinion) Entscheidungszwang bei delikaten Sachverhalten Notwendigkeit der demokratischen Legitimation der handelnden Verfassungsrichter Letztentscheidungsbefugnis des Verfassungsgesetzgebers Grenzen? 139 Verfassungsgerichtsbarkeit in Gefahr? Aushöhlen der Verfassungsgerichtsbarkeit als eine Gefahr für die Demokratie innerhalb eines politischen Systems Ungarisches Verfassungsgericht 3. Verfassungsnovelle in Ungarn vom März 2013 Politische Antwort der Regierung Orbán auf nicht genehme Erkenntnisse des ungarischen Verfassungsgerichts Starke personelle Abhängigkeit durch Wahl der Mitglieder bzw. Ernennung des Präsidenten des ungarischen Verfassungsgerichtshofes durch das ungarische Parlament Nur mehr formelles Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts Prüfungsmaßstab nur mehr die Verfassung von 2012 Konterkarieren bzw. Rücknahme von Erkenntnissen des Verfassungsgerichts Drohung der EU mit Einleitung von Verfahren nach Art. 7 EUV (Schwerwiegende Verletzung bzw. Gefährdung europäischer Werte) 140

4 Verfassungsgerichtsbarkeit auf europäischer Ebene Europäischer Gerichtshof (EuGH) Sitz in Luxemburg Zentrales Organ der Europäischen Union Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) Sitz in Straßburg Kein Organ der Europäischen Union Eigenständiger Gerichtshof 28 Mitgliedsstaaten 47 Mitgliedstaaten des Europarats Zentrale Kompetenz: Überwachung der Einhaltung der Europäischen Verträge, Zentralisierte Auslegung von Unionsrecht Dem Europäischen Gerichtshof ist seit 1988 das Europäische Gericht (EuG) erster Instanz beigeordnet Entscheidungsvorbereitung durch Generalanwälte Zentrale Kompetenz: Überwachung der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihrer Zusatzprotokolle Geurteilt wird in Kammern und Sektionen (Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Urteile des EGMR) Zentrale Verfahren: Vertragsverletzungsverfahren, Vorabentscheidungsverfahren Staaten und Individualbeschwerden Über das Wesen und die Funktion von Rechtsinstituten

5 Das Rechtsinstitut als politikwissenschaftliches Analyseinstrumentarium (1/2) Zentrales Werk: Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion, Wien Abgrenzung von Rechtsgebiet (die Ansammlung alle eine Thematik behandelnde Normen und ihre rechtsdogmatische Analyse) zu einem Rechtsinstitut Ein Rechtsinstitut ist dabei mehr als die von Rechtsdogmatik geprägte Rechtskunde: Wir haben die ökonomische und soziale Wirksamkeit der Norm, nachdem sie einmal besteht und in Geltung ist, und unter der Voraussetzung, daß sie unverändert bleibt, zu untersuchen. (58) Karl Renner ( ) 143 Das Rechtsinstitut als politikwissenschaftliches Analyseinstrumentarium (2/2) Bei Karl Renner fungiert das Rechtsinstitut als ein Analyseinstrument der sozialen Wirklichkeit Ein Rechtsinstitut ist demnach Gesamtheit aller funktionalen Bestimmungen, die ein Rechtsverhältnis oder einen Lebenssachverhalt regeln Die Rechtssätze, die eine Gesellschaft ordnen, bestehen und wirken keineswegs in einem chaotischen Nebeneinander, sie ergänzen, stützen und beschränken einander, sie gruppieren sich so um je ein sie beherrschendes Rechtsverhältnis, das einen grundlegenden Tatbestand des Lebens regelt. Ein solches Rechtsverhältnis mit allen es bestimmenden Rechtssätzen ist ein Rechtsinstitut. Karl Renner, Rechtsinstitute 1929, S. 230 Rechtsinstitute verwendet man demnach zur Umschreibung und Untersuchung von grundlegenden Rechtsfunktionen Einige, zentrale Rechtsinstitute erfahren durch die Rechtsordnung institutionelle Bestandsgarantien im Verfassungsrang z.b. Eigentumsrecht (Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867) bzw. Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 144

6 Zentrale Grunddeterminanten des Definition: Regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder anderen Trägern (Strafrecht, Prozessrechte) sowie das Verhältnis der Verwaltungsorgane (Verwaltungsrecht) oder Staaten (Völkerrecht) untereinander Rechtsträger treten mit Imperium, mit Hoheitsgewalt, auf Es herrschst ein Verhältnis der Subordination (sprich Unter und Überordnungsverhältnis) Im öffentlichen Recht dominiert das zwingende Recht (keine rechtlichen Abweichungen vorgesehen) Zuständig für die Vollziehung sind Verwaltungsbehörden Öffentliches Recht regelt den Aufbau und die Funktionsweisen von staatlichen Institutionen und ist deshalb auch im besonderen Interessenfokus der Politikwissenschaft gelegen Nur das öffentliche Recht ist prinzipiell Gegenstand von Kompetenzverteilungen 145 Grundlegende Gedanken zum Privatrecht Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander und die Form, in der sich Beziehungen vollziehen. Rechtsbeziehungen zwischen den Privatpersonen werden auf der Ebene der Gleichordnung geregelt. Zur Durchsetzung eigener Interessen gegen einen anderen ist das Rechtssubjekt auf die Hilfe des Staates angewiesen, da hier ein Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger besteht. Aufgabe des Privatrechts ist die Zurverfügungstellung der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es gibt Auskünfte darüber, wer und inwieweit jemand privatautonom Rechte gestalten und darüber verfügen kann bzw. darf. Das Privatrecht stellt die für die privatautonome Rechtsgestaltung erforderlichen Rechtsinstitute (Eigentums, Vertrags, Testierfreiheit, usw.) zur Verfügung. Es unterstützt die privatautonome Rechtsgestaltung durch dispositives Recht. Es weist jene, die aufgrund ihrer Überlegenheit versucht sein könnten, ihre Privatautonomie zu missbrauchen, durch zwingende Regelungen in ihre Schranken. 146

7 Zentrale Grundsätze des Privatrechts Formelle Rechtsgleichheit Vertragsfreiheit (Privatautonomie) Abschlussfreiheit Gestaltungsfreiheit Formfreiheit Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) Grundsatz von Treu und Glauben Zuständig sind in der ultima ratio die ordentlichen Gerichte Auch makroökonomische Bedeutung Grundlage der Gesellschafts und Wirtschaftsordnung eines politischen Systems Eingriffe in die durch die Privatautonomie garantierten Freiheitsrechte bestimmen den Freiheitsgrad einer Rechtsordnung Privatrechtsordnung werden regelmäßig auf Gesamtstaatsebene normiert 147

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

Spannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz

Spannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz Politik Mehran Zolfagharieh Spannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz Studienarbeit Universität Potsdam Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Professur

Mehr

Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar.

Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. MA-Studium: Gegenstand und Ziele: Gegenstand der Veranstaltungen

Mehr

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und InfraSt Universität Rostock

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und InfraSt Universität Rostock Die drei Verfassungs- gerichte in Europa und dd Deutschland (EGMR, EuGH, BVerfG) Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht, Juristische Fakultät, Deutschland felix.ekardt@uni-rostock.de

Mehr

Wiederholungsfragen zu Kapitel 2

Wiederholungsfragen zu Kapitel 2 Wiederholungsfragen zu Kapitel 2 Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt. 1. Welches europäische

Mehr

1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S Wirtschafts- und Rechtsordnung 1

1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S Wirtschafts- und Rechtsordnung 1 1 Wirtschafts- und Rechtsordnung 1 1 Wirtschafts- und Rechtsordnung S. 21 Welche der folgenden Umschreibungen definiert den Begriff Wirtschaftsordnung im Gesamtmodell Wirtschaft und Recht am besten? a)

Mehr

Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof

Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 3-183/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Verhältnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Politik, Recht, Sprache 3. Juristische Grundlehre 15. Völkerrecht und internationale Organisationen...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Politik, Recht, Sprache 3. Juristische Grundlehre 15. Völkerrecht und internationale Organisationen... Inhaltsverzeichnis Vorwort Politik, Recht, Sprache 3 1. societas, ibi (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht 4 3. Sprache und Recht 4 Auslegung (Interpretation) - Methoden 5 Sachverhalt,

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Holzinger, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Bierlein, geschätzte Präsidenten und Mitglieder der Höchstgerichte, sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre der Präsidentin des

Mehr

Einführung in die Rechtslehre

Einführung in die Rechtslehre Eführung die Rechtslehre Skript phw / S. Sievi 1. Semester Recht Kapitel 1 Autor: Stefan Furer // phw Eflussfaktoren auf das menschliche Verhalten Moral 3 grundsätzliche Faktoren Moral dividueller Wertmassstab

Mehr

Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes

Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1. Grundlegendes Die folgenden Übersichten stellen nur einen Überblick dar und ersetzen kein Lehrbuch. 1 Grundlegendes Privatrecht Rechtsbeziehungen zwischen Personen im Gleichordnungsverhältnis im Gegensatz zum Öffentlichen

Mehr

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis

Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht

Mehr

Grund- und Menschenrechte in Europa

Grund- und Menschenrechte in Europa Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt

Mehr

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 1 Politisches System der EU: Organe und institutioneller Aufbau

Mehr

BEISPIELFRAGEN zur FÜM 1

BEISPIELFRAGEN zur FÜM 1 BEISPIELFRAGEN zur FÜM 1 Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 1 1. Frage (2P): Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten waren Gründungsmitglieder? 2. Frage

Mehr

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was

Mehr

Semester: Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. A Politikwissenschaft und Forschungsmethoden 4 2 S P WS 1.

Semester: Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. A Politikwissenschaft und Forschungsmethoden 4 2 S P WS 1. Politikwissenschaft, Staat und Forschungsmethoden BAS-1Pol-FW-1 CP: 10 Arbeitsaufwand: 300 Std. 1.-2. - kennen die Gliederung der Politikwissenschaft sowie ihre Erkenntnisinteressen und zentralen theoretischen

Mehr

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext

Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der

Mehr

Hartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche

Hartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche Hartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche 5., durchgesehene Aufl., 2015 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Am Institut für Weiterbildung Berlin

Mehr

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen.

Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Als Mitglied von Democracy International unterstützt Mehr Demokratie e.v. die hier getroffenen Aussagen. Hintergrunddossier/ Presse-Memo 22.02.2016 Der Rechtsstaat Wann ist er in Gefahr? 1. Einleitung

Mehr

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,

Mehr

Der Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik

Der Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik Der Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 171 Nurlan Hasanov Der Ausbau rechtsstaatlicher

Mehr

Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren

Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Münchener Universitätsschriften Band 211 Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Anwendung und gerichtliche Kontrolle von Dr. Katharina Hilbig 1. Auflage Das

Mehr

Wirtschaftssanktionen gegen private Personen

Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Dr. iur. Samuele Scarpelli Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Verfahren und Rechtsschutz in der Europäischen Union und in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Befugnisse

Mehr

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Mehr

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING

eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Jahrestagung 2011 für Sicherheit im Bergbau Wesentliche Rechtsgrundlagen - eine Auffrischung Alfred B. ZECHLING Bad Bleiberg 9. Juni 2011 1 Agenda Was versteht man unter Recht Recht? Einleitung Charakteristika

Mehr

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische

Mehr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Martin Hoffmann Geschwister-Scholl-Str. 3/2 71638 Ludwigsburg 0176 61261587 Martinhoffmann1984@googlemail.com Matrikelnummer: 20080293 GLIEDERUNG 1. Europarat

Mehr

Einführung in das österreichische Recht

Einführung in das österreichische Recht Kneihs I Bydlinski Vollmaier Welan Einführung in das österreichische Recht facultas.wuv Vorwort 1 Politik, Recht, Sprache 3 1. Ubi societas, ibi ius." (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht

Mehr

Demgegenüber ist die Europäische Gemeinschaft eine supranationale Organisation.

Demgegenüber ist die Europäische Gemeinschaft eine supranationale Organisation. VIII. Europarecht 1. Begrifflichkeit a. Europäische Union Europäische Gemeinschaft Die Europäische Union ist ein Staatenzusammenschluss der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Sie beruht auf

Mehr

Prof. Dr. Stefan Schieren

Prof. Dr. Stefan Schieren SUB Hamburg A2010/3244 Föderalismus in Deutschland herausgegeben von Dr. Klaus Detterbeck, Prof. Dr. Wolfgang Renzsch und Prof. Dr. Stefan Schieren Oldenbourg Verlag München Inhalt Vorwort Über die Autoren

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter

Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten Christoph Grabenwarter 1 I. Einleitung Winston Churchill 1946: Vereinigte Staaten von Europa 5. Mail 1949:

Mehr

Parteiverbote und die Europäische Menschenrechtskonvention

Parteiverbote und die Europäische Menschenrechtskonvention ARBEITEN AUS DEM IURISTISCHEN SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ Herausgegeben von Peter Gauch ISA SARAH THEUERKAUF Parteiverbote und die Europäische Menschenrechtskonvention Analyse der Rechtsprechung

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Politik begreifen. Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft

Politik begreifen. Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft Politik begreifen Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft Politik begreifen Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft Band 24 Wie

Mehr

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / / (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze

Mehr

Inhalt Band VI/1. Neunter Teil Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Europarats und der OSZE. I. Grundrechte als Leitvorstellung

Inhalt Band VI/1. Neunter Teil Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Europarats und der OSZE. I. Grundrechte als Leitvorstellung Vorwort Inhalt von Band VI/2 Hinweise für den Leser Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XII XIII XVII XXXIII Neunter Teil Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Europarats und der

Mehr

DIE GESCHICHTE DES BUNDESGERICHTS

DIE GESCHICHTE DES BUNDESGERICHTS B u n d e s g e r i c h t T r i b u n a l f é d é r a l T r i b u n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l f e d e r a l DIE GESCHICHTE DES BUNDESGERICHTS Gründung im Jahre 1848 Das Bundesgericht wurde

Mehr

Bildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I)

Bildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I) Bildungsplanreform 2016 Baden-Württemberg: Gemeinschaftskunde (Sekundarstufe I) Gesellschaft Recht Politisches System Internationale Bezeihungen Zusammenleben in sozialen Gruppen Leben in der Medienwelt

Mehr

Teil III: Politikfelder die inhaltliche Dimension der Politik

Teil III: Politikfelder die inhaltliche Dimension der Politik Teil III: Politikfelder die inhaltliche Dimension der Politik Policy: bezeichnet den inhaltlichen (den materiellen) Teil von Politik, wie er im Deutschen üblicherweise durch verschiedene Politikbereiche

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 67545/09 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Ternovszky gegen Ungarn, Urteil vom 14.12.2010, Bsw. 67545/09. Art. 8 EMRK - Willkürliche Gesetzeslage bezüglich Hausgeburten.

Mehr

GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT Jgst. Peutinger-Gymnasium Augsburg

GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT Jgst. Peutinger-Gymnasium Augsburg Operatoren in schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen siehe Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jgst. 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich Haushalte und Unternehmen

Mehr

Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht Einführung in das Recht und Lehrstuhl für, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Recht Gerechtigkeit Die staatliche Gewährleistung von Gerechtigkeit beschränkt unter anderem das

Mehr

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht V. Europäische Menschenrechtskonvention und deutsches Recht 1. Europäische Menschenrechtskonvention a)

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Dr. Jens Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a.d. Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar 2. Auflage Nomos Vorwort 5 Abkürzungen 11 Hinweise für den Gebrauch 13 Literaturverzeichnis 15 Einleitung

Mehr

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Zivil-, Straf-, Arbeitsgerichte Internationale Verwaltungs- Mietgerichte Strafgerichte: gerichte: Sozialversicherungs-

Mehr

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:

Mehr

STAATSRECHT III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und deutsches Recht

STAATSRECHT III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und deutsches Recht Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und deutsches Recht 1. Überblick zur EMRK und zum

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...

Mehr

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120

Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 SS 2010 Mag. Anna Gorbach SS 2010 1 Erster Block - Rechtsbegriff Recht Begriffsdefinition Normadressaten Rechtssubjekte und Objekte Recht

Mehr

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EU WAHLEN 2014 Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EHF Memorandum November 2013 ie europäischen Wahlen im Mai 2014 werden für Humanisten in D Europa entscheidend sein. Der Aufstieg von radikalen

Mehr

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der

Mehr

Europarecht 56 L E R N Z I E L

Europarecht 56 L E R N Z I E L Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Europarecht 56 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die Europäische Union und die Europäischen Gemeinschaften

Mehr

Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz

Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz Das Verhältnis der Charta zur EMRK und zu nationalen Menschenrechtsvorschriften Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Folz Das Verhältnis zwischen EU und EMRK de lege lata Nach wie vor ist die EU nicht Vertragspartei

Mehr

VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779

VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779 Nr. 779 Mittwoch, 23. Jänner 2013 VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG Jasmin (13) Wir sind die Schüler und Schülerinnen der 4B des BRG 14 Linzerstraße. Heute

Mehr

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Staatsrecht III Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013 Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Ziele der 1. Vorlesung Veranschaulichung der Bedeutung von Völkerrecht und

Mehr

Nomos. im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gabriele Steinfatt. Die Unparteilichkeit des Richters in Europa

Nomos. im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gabriele Steinfatt. Die Unparteilichkeit des Richters in Europa Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft 87 Gabriele Steinfatt Die Unparteilichkeit des Richters in Europa im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Mehr

Militärpolizei in Rumänien

Militärpolizei in Rumänien Militärpolizei in Rumänien Fall 9 vom 21. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Zu prüfende Fragen Rumänien Mitglied der EU und des Europarates Vorgehen im Rahmen der EU? Vorgehen

Mehr

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...

Mehr

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung

Mehr

Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes

Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes Kooperation von Europaischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht im Bereich des Grundrechtsschutzes Von Petra Funk-Rüffert Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung 13 B. Einleitung

Mehr

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Grundwissen Wirtschaft und Recht 10. Jahrgangsstufe

Grundwissen Wirtschaft und Recht 10. Jahrgangsstufe Grundwissen Wirtschaft und Recht 10. Jahrgangsstufe 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich und auf dem Markt? Am Markt werden Güter angeboten und nachgefragt. Die verfolgen

Mehr

Die rechtliche Verantwortlichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts

Die rechtliche Verantwortlichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts Die rechtliche Verantwortlichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts von Helga Worm Juristische Gesamtbsbüothek der Technischen Hochschule Darmstadt R. v. Decker's Verlag, G. Schenck Heidelberg

Mehr

Merkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw

Merkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw Merkblatt zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem 30.04.2011 bzw. 31.12.2011 1 Mit 01.05.2004 sind folgende Staaten der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen,

Mehr

Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10

Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10 Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10 Die Aufgabe der Fachkonferenz ist es unter anderem, einen Schullehrplan zu erarbeiten, nach dem die Fachlehrrinnen und Fachlehrer sicherstellen

Mehr

Das außenpolitische Journal

Das außenpolitische Journal Nr. 119 September 2016 Das außenpolitische Journal Berlin und Moskau wie weiter? Vorsichtige Annäherung? Ende der Partnerschaft? Kooperation trotz Sanktionen Die Stunde der Diplomatie WeltSicht Nicola

Mehr

Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft

Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Yumiko Nakanishi Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Der Wandel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verpflichtung

Mehr

Zur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit

Zur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit Dr. Nicle Ehltzky WU Institut für Eurparecht und Internatinales Recht Wrkshp AK-RSS: Innsbruck, 2. April 2014 Zur Rechtswirkung gemischter Abkmmen in der Uninsrechtsrdnung Kmpetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Rechtsstaatlichkeit ist mehr als nur der formale Gebrauch von Rechtsinstrumenten; Rechtsstaatlichkeit ist auch ein Garant für Gerechtigkeit und für den Schutz

Mehr

Europäische Jugendstiftung

Europäische Jugendstiftung Europäische Jugendstiftung Unterstützung junger Menschen in Europa Für die Jugend Dialog Möglichkeit Gemeinschaft Partnerschaft Von Herzen Interaktiv Flexibilität Austausch Kompetent DER EUROPARAT Der

Mehr

Beitrag für den 3. Juni 2004 in Skopje/Mazedonien. Zur Stellung eines Verfassungsgerichts im modernen. Rechtsstaat

Beitrag für den 3. Juni 2004 in Skopje/Mazedonien. Zur Stellung eines Verfassungsgerichts im modernen. Rechtsstaat Dr. Siegfried Broß Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland Honorarprofessor an der Universität Freiburg im Breisgau Beitrag für den 3. Juni 2004 in Skopje/Mazedonien Zur Stellung

Mehr

Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.)

Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.) FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG FACHBEREICH RECHTSWISSEN- SCHAFT Modulhandbuch für den Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach (B.A.) Studienbeginn ab WS 2016/17 Stand: Mai 2016

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zur Bindung an die Entscheidungen des EGMR in Russland

Aktuelle Entwicklungen zur Bindung an die Entscheidungen des EGMR in Russland Aktuelle Entwicklungen zur Bindung an die Entscheidungen des EGMR in Russland Autorin: Anastasia Berger 1 Stand: 11.7.2016 Inhaltsverzeichnis: A. Einleitung B. Kernaussagen der Entscheidung vom 14.07.2015

Mehr

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Notwendigkeit einer Rechtsordnung Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft

Mehr

Arbeitsbelastung des EGMR. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Arbeitsbelastung des EGMR. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Grundrechtsmodul für RiAA St. Gilgen, 7.10. 9.10.2013 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Organ des Europarats, Sitz in Straßburg

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie

Mehr

Bürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? VORANSICHT

Bürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? VORANSICHT Direkte Demokratie 1 von 28 Bürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? Ein Beitrag von Dr. Christine Koch-Hallas, Mannheim Zeichnung: Klaus Stuttmann Dauer Inhalt Ihr Plus 4 Stunden Definition

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen) O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen

Mehr

Die Urteile des Europàischen Gerichtshofs fur Menschenrechte

Die Urteile des Europàischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Solveig HaB Die Urteile des Europàischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Charakter, Bindungswirkung und Durchsetzung PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S :

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. K o r i n e k, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.

Mehr

Europäische Union (A)

Europäische Union (A) Europäische Union (A) 1. Welche Farbe haben die Sterne der EU-Flagge? Male sie mit Buntstiften in der richtigen Farbe an! 2. Male auch den Hintergrund der Flagge in der richtigen Farbe an! 1 12 2 11 3

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts INHALTSVERZEICHNIS Einführung 1 I. ABSCHNITT : Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts 1: Begriff und Gegenstand des Erbrechts' 13 1. Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts 13 '2. Das Verhältnis

Mehr

Einführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir

Einführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir Einführung 1 Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir alles, was Menschen unternehmen, um ihre Bedürfnisse zu decken z.b. Bedürfnisse nach Nahrung, Wohnraum,

Mehr

Die Organe der Europäischen Union

Die Organe der Europäischen Union PÜ Europarecht Die Organe der Europäischen Union Mag. Dr. Anna Bender- Säbelkampf, Abteilung für Europarecht, Juridicum anna.bendersaebelkampf@univie.ac.at 1. Allgemeines = Verwirklichung und Umsetzung

Mehr

Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen

Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen Anne Faber Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen Die Europäische Kommission 13.12.2010 Seminarplan Termine 18.10.- 25.10.10 Themen I Einführung 01.11.- II 15.11.10 Historische

Mehr

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff. Verfassungsinhalte GG Grundrechte Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.) Staatsstrukturgrundsätze (Art. 20) Verfassungsprinzipien Organisationsregeln (Art. 62) Kompetenzen (Art. 44) Gleichheitsrechte (Art.

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

Die Kodifikation des Tierschutzrechts

Die Kodifikation des Tierschutzrechts Sabine Lennkh Die Kodifikation des Tierschutzrechts Modellvorstellungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 II. Tierschutz im sozialen, philosophischen und historischen Kontext

Mehr

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des

Mehr

PD Dr. Ansgar Klein BBE Europa-Newsletter 10/2013. Input Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)

PD Dr. Ansgar Klein BBE Europa-Newsletter 10/2013. Input Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) PD Dr. Ansgar Klein BBE Europa-Newsletter 10/2013 Input Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) Forum Europa mitentscheiden Teil II Zwischen Bürgerbeteiligung und Lobbyismus 11.15 bis 12.45

Mehr

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Exkurs: Binnenmarktfinale Rechtsangleichung

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Staatliche Neutralität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Staatliche Neutralität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Staatliche Neutralität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Dr. jur. Moritz v. Münchhausen Carl Heymanns Verlag INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 7 EINLEITUNG 11 1. TEIL: DER NEUTRALITÄTSGRUNDSATZ

Mehr