Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen. München, 10. Mai 2007 Assurance

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1 Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS München, 10. Mai 2007 Assurance 1

2 Agenda Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen nach HGB und IFRS 1. Gliederungsvorschriften und Klassifizierung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen 1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB 1.2 Gliederungsansätze/Klassifizierung nach IFRS 1.3 Zusammenfassender Vergleich HGB IFRS 2. Grundvermögen bei Versicherungsunternehmen 2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS 2.3 Zusammenfassender Vergleich: Grundvermögen nach HGB IFRS 3. Kapitalanlagen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen 3.1 Bilanzierung und Bewertung v von verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach HGB 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 3.3 Zusammenfassender Vergleich: verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach HGB IFRS 2

3 Agenda Bilanzierung und Bewertung von Kapitalanlagen nach HGB und IFRS 4. Sonstige Kapitalanlagen / Finanzinstrumente (IAS 39) 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB IFRS 5. Derivative Finanzinstrumente nach HGB 5.1 Zulässigkeit von derivativen Finanzinstrumenten bei VU 5.2 Strukturierte Produkte nach HGB 5.3 Bewertung derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte nach HGB 6. Derivate und eingebettete Derivate nach IFRS 6.1 Definition (freistehender) derivativer Finanzinstrumente 6.2 Definition (eingebetteter) Derivate 6.3 Bewertung von Derivaten 6.4 Behandlung eingebetteter Derivate 6.5 Hedge Accounting 3

4 1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB Bilanz (1/2) Die Position C. Kapitalanlagen in der Bilanz von Versicherungsunternehmen (Formblatt 1 RechversV) I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4

5 1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB Bilanz (2/2) III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile u.a. nicht festverzinsl. WP 2. Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP 3. Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen b) Schuldscheinforderungen und Darlehen c) Darlehen u. Vorauszahlung auf Versicherungsscheine d) Übrige Ausleihungen 5. Einlagen bei Kreditinstituten 6. Andere Kapitalanlagen IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 5

6 1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung (1/2) Korrespondierende Kapitalanlage-Positionen in der GuV von Versicherungsunternehmen Schaden/Unfall (Formblatt 2 RechversV) 1. a. Erträge aus Beteiligungen 1. b. Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1. c. Erträge aus Zuschreibungen 1. d. Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1. e. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 1. f. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 2. a. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 2. b. Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2. c. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2. d. Aufwendungen aus Verlustübernahme 2. e. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil 6

7 1.1 Gliederungsvorschriften nach HGB Gewinn- und Verlustrechnung (2/2) Leben/Kranken (Formblatt 3 RechVersV). 3. a. Erträge aus Beteiligungen 3. b. Erträge aus anderen Kapitalanlagen 3. c. Erträge aus Zuschreibungen 3. d. Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen 3. e. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 3. f. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 10.a. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 10.b. Abschreibungen auf Kapitalanlagen 10.c. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 10.d. Aufwendungen aus Verlustübernahme 10.e. Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil 4./11. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Kapitalanlagen (fondsgebundene) 7

8 1.2 Gliederungsansätze/Klassifizierung nach IFRS Bilanz Kein verpflichtend vorgegebenes Gliederungsschema. I. Grundstücke und Bauten (IAS 40) II. Anteile an Tochterunternehmen (IAS 27, IFRS 3) III. Anteile an assoziierten Unternehmen (IAS 28) IV. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) (IAS 31) V. Finanzinstrumente (IAS 39) (a) Loans and Receivables (b) Held to maturity (c) Financial Assets at Fair Value through profit and loss (d) Available-for-Sale Gewinn- und Verlustrechnung Kein verpflichtend vorgegebenes Gliederungsschema. 8

9 1.3 Zusammenfassender Vergleich HGB IFRS - Bilanz-Struktur Gegenüberstellung - Aktiva (HGB) Grundstücke, grundstücksgl. Rechte und Bauten u.a. KA in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aktien, Investmentanteile u.a. nfvz WP Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldford. NSV und SSD Darlehen und Vorauszahlungen auf VS Übrige Ausleihungen Einlagen bei Kreditinstituten Andere Kapitalanlagen Aktiva (IFRS) Real estate (fremdgenutzt) Investments in affiliates, joint ventures, associated Available for sale Held to maturity Loans and receivables At Fair Value through profit/loss (insbes. Trading) Other Assets*) Passiva (IFRS) Unrealized gains and losses Latente RfB Latente Steuer Rechnungsabgrenzungsposten (KA) *) Inklusive Immat., Cash Equivalents und eigengen. GuG 9

10 2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB Ansatz und Ausweis Grundstücke: un-/bebaut Grundstücksgleiche Rechte: z.b. Erbbaurecht, nicht persönliche Dienstbarkeiten Bauten, inkl. Bauten auf fremden Grund Trennung zwischen eigen- und fremdgenutzt ( 52 Nr. 1a RechVersV; Anhangsangabe eigengenutzte G.) Ansatz von kalkulatorischer Eigenmiete ( 43 Abs. 1 und 45 Abs. 2 RechVersV) 10

11 2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB Bewertung wie Anlagevermögen nach 341 b Abs.1 S. 1u. 3 HGB Zugangsbewertung AK/HK-Ansatz ( 253 Abs. 1 Satz 1 ivm 255 Abs. 1 u. 2 HGB) Abgrenzung zu Erhaltungsaufwand (s. Steuerrichtlinien) Folgebewertung Fortgeführte AK/HK vermindert um Abschreibungen gemäß 253 Abs. 2 bei Grundstücken nur außerplanmäßige Abschreibung planmäßige Abschreibung für Gebäude ( 253 Abs. 2 S. 1 u. 2 HGB) keine Abschreibung wg. voraussichtl. vorübergehender Wertminderung ( 341 b Abs. 1 Satz 3 HGB) 11

12 2.1 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach HGB Folgebewertung Steuerrechtl. zulässige Abschr. dürfen nur insoweit vorgenommen werden, wie das Steuerrecht ihre Anerkennung davon abhängig macht, dass sie sich aus der Handelsbilanz ergeben ( 254 S. 1 ivm 279 Abs. 2 HGB) Bewertung zum Festwert ist gemäß 341 b Abs. 3 HGB nicht zulässig noch nicht fällige Mieten sind als aktiver RAP (G.I. abgegrenzte Zinsen und Mieten) abzugrenzen 12

13 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Unterscheidung zwischen 1. Property, Plant und Equipment (IAS 16) 2. Als Finanzanlage gehaltene Immobilien (IAS 40) 3. Sonderfall: Grundstücksgleichen Rechten = Immaterieller Vermögenswert (IAS 38) 13

14 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS 1) PPE (IAS 16) Definition Sachanlagen sind alle materiellen Vermögenswerte, die ein Unternehmen für die Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen besitzt und die voraussichtlich länger als eine Periode genutzt werden. Dazu gehören auch Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing. Selbstgenutzte Grundstücke und Gebäude sind im weiteren Sinne ebenfalls Sachanlagen. 14

15 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS 1) PPE (IAS 16) Komponentenansatz IAS 16 fordert, dass jeder wesentliche Bestandteil - gesondert zu erfassen und - in der Folge einzeln zu bewerten ist. Für jede Komponente ist die Nutzungsdauer, Nutzungsverlauf zu ermitteln Trennung von physischen als auch wirtschaftlichen Komponenten (SIC 23, Component Approach) Problem: Aufteilung der AHK auf einzelne Komponenten 15

16 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Zugangsbewertung at cost (IAS 16.14) Aktivierung nachträglicher AK/HK, wenn künftig zusätzlicher Nutzen entsteht, alle anderen Kosten sind sofort als Aufwand zu erfassen Vollkostenansatz: - direkt zurechenbare Kosten (auch Gemeinkosten) Selbstkosten - nicht: außerordentliche Kosten - Borrowing Costs (IAS 23) - Benmachmark Treatment: Aufwand - Alternative Methode: produktionsbezogener Zins Keine Herstellungskosten, sondern Erhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn durch die Maßnahmen kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen geschaffen wurde. Diese Ausgaben sind in der Periode ihres Anfalls als Aufwand zu behandeln. Tausch: grds. Wert der hingegebenen Sache Zahlungsmitteläquivalent sofern Transaktion nachgewiesen wirtschaftliche Substanz hat und der Wert zuverlässig ermittelbar ist. 16

17 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Folgebewertung Benchmark Treatment (IAS 16.29): cost method; Notes: Zeitwert -> Fortgeführte Anschaffungskosten planmäßige Abschreibung entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (useful life) und entsprechend dem effektiven Verzehr (IAS 16.41) Impairments (IAS 36) keine steuerlich motivierten Bewertungsmaßnahmen Alternative Methode (IAS 16.29): Neubewertungsmethode Zulässig, wenn Fair Value zuverlässig ermittelbar ist. Ab-/Aufwertung erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen Impairments (IAS 36) erfolgswirksam zu erfassen 17

18 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Folgebewertung Impairments Außerplanmäßige Abschreibungen auf den recoverable amount, wenn der Wert durch verschlechternde Umstände nachhaltig gemindert ist Zuschreibung bei nicht nur vorübergehenden Wegfall der Gründe für Impairment hat Wertaufholung bis zu den urpsprünglichen AHK, vermindert um planmäßige Abschreibung Es ist zu jedem Bilanzstichtag folgendes zu prüfen: - Abschreibungsmethode - Wirtschaftliche Nutzungsdauer - Liegen Indikatoren für eine Wertminderung/außerordentliche Abschreibung gem. IAS 36 (Impairment) vor? 18

19 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS 2) Als Finanzanlage gehaltene Immobilien (IAS 40) Definition Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die - vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses - zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht: zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke, oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens. (IAS 40.4) 19

20 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Beispiele Grundstücke, die aufgrund von langfristig erwarteten Wertsteigerungen gehalten werden. Gebäude, die über den freien Markt vermietet werden, unabhängig davon, ob die Mieter eigene Mitarbeiter sind. Fremdvermietete Gebäude und leerstehende Gebäude, die zum Zweck der Fremdvermietung gehalten werden. 20

21 2.2 Bilanzierung und Bewertung von Grundvermögen nach IFRS Bewertung Zugangsbewertung: - Herstellungskosten -> Verweis auf IAS 16 - Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten, wie z.b.: Abfindungen für die Auflösung von Mietverträge; Nicht: nicht direkt zurechenbare Verwaltungs- und Gemeinkosten Folgebewertung: - Benchmark (IAS 40.30): cost method; Notes: Zeitwert -> Verweis auf IAS 16 - Alternative Methode (IAS 40.30): Neubewertungsmethode Fazit: Regelungen zur Bewertung ähnlich zu IAS 16 21

22 2.3 Zusammenfassender Vergleich Grundvermögen nach IFRS - HGB Wesentliche Unterschiede Ausweis des Grundvermögens - IFRS: Trennung zwischen PPE, Finanzinvestition und Rechten - HGB: Zusammenfassung unter einem Bilanzposten und hier Unterteilung zw. Eigen-/Fremdgenutzt Bewertung - IFRS: Vollkosten-Ansatz; Component Approach - HGB: AHK-Ansatz des HGB s Erträge - HGB: Ansatz von kalkulatorischer Eigenmiete gesetzlich vorgeschrieben - IFRS: Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens entscheidend; keine kalkulatorische Eigenmiete zulässig. 22

23 3.1 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach HGB Verbundene Unternehmen und Beteiligungen (ohne Ausleihungen) Ansatz und Ausweis Verbundene Unternehmen Beteiligungen Zugangsbewertung Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten gem. 255 Abs. 1 HGB. Zu den Nebenkosten zählen Notariatskosten, Provisionen und Spesen. Nicht zu den Anschaffungskosten zählen Aufwendungen, die der Vorbereitung der Entscheidung über dem Erwerb dienen, wie z.b. die Kosten des Bewertungsgutachten und Beratungskosten (s.a. Beck scher Versicher-ungs-bilanzkommentar Anm. 22 zu 341 b HGB). Finanzierungs- oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten 23

24 3.1 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach HGB Verbundene Unternehmen und Beteiligungen (ohne Ausleihungen) Folgebewertung gemildertes Niederstwertprinzip Ermittlung des beizulegenden Wertes grds. über das Ertragswertverfahren nach IDW HFA RS 10 24

25 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 1) Konsolidierte Unternehmen Ausweis Verbundene Unternehmen Spezialfonds (SIC 12) Bewertung Erstbewertung: at cost (IAS 22.22) Kaufpreisanpassungsklauseln sind bei der Ermittlung der AK zu berücksichtigen, wenn Anpassung wahrscheinlich und Betrag zuverlässig ermittelbar (IAS 22.52) Nachträgliche Änderungen der AK sind stets als erfolgsneutrale Änderungen der Erstkonsolidierung zu behandeln 25

26 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS Spezialfonds Spezialfonds sind special purpose entities im Sinne von SIC 12 Diese sind zu konsolidieren Sämtliche Aktiva und Passive der Fonds sind in der Konzernbilanz zu berücksichtigen Sämtliche Aufwendungen und Erträge der Fonds fließen in die Konzerngewinn und -verlustrechnung Bei erstmaliger Anwendung müssen bisher thesaurierte Gewinne ins Eigenkapital eingestellt werden. (nicht durch GuV) 26

27 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 2) Assoziierte Unternehmen Ausweis Maßgeblicher Einfluss entscheidend für den Ausweis als assoziiertes Unternehmen, wenn (-) dann IAS 39 (s. 4.2) Definition maßgeblicher Einfluss = Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, ohne diese Entscheidungsprozesse beherrschen zu können (las 28.2). Widerlegbare Vermutung des maßgeblicher Einflusses ab 20 %, aber weniger als 50 % Hinweis auf das Bestehen eines maßgeblichen Einflusses: - Zugehörigkeit zu einem Leitungs- oder Aufsichtsorgan - die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen sowie - wesentliche Geschäftsbeziehungen. 27

28 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 2) Assoziierte Unternehmen Ansatz Erstmalige Ansatz ab dem Zeitpunkt, ab dem das Beteiligungsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen geworden ist (IAS 28.17). Bei zeitlichen Abweichen der Vertragsunterzeichnung und dem lnkrafttreten der Vereinbarungen über dem Erwerb ist das Inkrafttreten der Vereinbarungen als Erwerbszeitpunkt anzusetzen, d.h. der Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über die mit den Anteilen verbundenen Rechte vom Verkäufer auf den Käufer übergeht (las 28.57). 28

29 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 2) Assoziierte Unternehmen Bewertung Erst- u. Folgebewertung: Equity-Methode (IAS 28.13) Ausnahmen insbes.: Absicht zur Weiterveräußerung und aufgegebene Geschäftsbereiche in naher Zukunft => Bewertung nach IFRS 5 29

30 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 2) Assoziierte Unternehmen Zugangsbewertung Einmalerwerb: Beteiligungswertansatz = Anschaffungskosten (las 28.69) Sukzessiver Erwerb: zwei verschiedene Bewertungsmethoden möglich (las 28.74/lAS 28.75): (1) historische Anschaffungskosten der einzelnen Anteilserwerbe (2) beizulegenden Zeitwert (las 28.74/lAS 28.75). Behandlung eines aktivischen/passivischen Unterschiedsbetrag (= Anschaffungskosten - anteiligen neubewerteten Eigenkapital) Anteilige stille Reserven, Lasten und ggf. ein positiver Geschäfts- oder Firmenwert sind in einer Nebenrechnung zu ermitteln und in den Folgeperioden fortzuführen sind ( purchase accounting ). 30

31 3.2 Bilanzierung und Bewertung von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS 2) Assoziierte Unternehmen Folgebewertung Der Wertansatz ist wie folgt - periodisch bzw. nicht periodisch - fortzuschreiben: Beteiligungsbuchwert im Jahr t Periodische Fortschreibungen: +/- anteiliger Jahresüberschuss/-fehlbetrag - erhaltene Dividendenzahlungen -/+ Abschreibung bzw. Auflösung der stillen Reserven/Lasten -/+ Abschreibung/Auflösung eines positiven/negativen des Geschäfts- oder Firmenwertes Nicht periodische Fortschreibungen: -/+ außerplanmäßige Ab-/Zuschreibungen -/+ Kapitalrückzahlungen/-einzahlungen bzw. Ab-/Zugänge = Beteiligungsbuchwert im Jahr t+1 31

32 3.3 Zusammenfassender Vergleich: Verbundene Unternehmen und Beteiligungen nach IFRS - HGB Wesentliche Unterschiede Spezialfonds nach IFRS zu konsolidieren, Nach HGB Investmentanteil Assoziierte Unternehmen: - Nach IFRS Möglichkeit des maßgeblichen Einflusses entscheidend, nach HGB tatsächlicher maßgeblicher Einfluss entscheidend - At equity Bewertung nach HGB nur auf Konzernebene; auf Ebene Einzelabschluss Bewertung mit dem gemilderten NWP - HGB sieht bei at equity Bewertung neben Buchwertmethode (entspricht IFRS) noch die Kapitalanteilsmethode vor 32

33 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB Ansatz und Ausweis 1. Aktien, Investmentanteile u.a. nicht festverzinsl. WP - Ausweis bei Anteile an verbundene Unternehmen und Beteiligungen geht Ausweis bei Aktien vor - Zwischenscheine - Optionsscheine - Gewinnanteilscheine - börsenfähige nfvz. Genussschein - Bezugsrechte auf Aktien - 7 RechVersV 2. Inhaberschuldverschreibungen u.a. festverzinsliche WP - börsenfähige Wertpapiere - 8 RechVersV 3. Hypotheken-, Grundschuld- u. Rentenschuldforderungen - 9 RechVersV 33

34 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB Ansatz und Ausweis 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen b) Schuldscheinforderungen und Darlehen c) Darlehen u. Vorauszahlung auf Versicherungsscheine d) Übrige Ausleihungen - z.b. Mitarbeiterdarlehen ohne dingliche Sicherung und größer als sechs Monatsbezüge - 10 RechVersV 5. Einlagen bei Kreditinstituten -Verfügbarkeit erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist - 11 RechVersV 6. Andere Kapitalanlagen -Sammelposten z.b. nicht börsenfähige Genussrechte - 12 RechVersV 34

35 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB Bewertung gemäß 341b Abs. 2, 341c HGB a) Zum dauerhaft beizulegenden Wert (wie Anlagevermögen, gemildertes NWP) 341b b) Zum niedrigeren Wert (wie Umlaufvermögen, strenges NWP) 341b c) Zum Nominal-/Nennwert 341c HGB 35

36 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB a) Zum dauerhaft beizulegenden Wert (wie Anlagevermögen, gemildertes NWP) Bedingungen: die Papiere sollen dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen die Papiere dürfen keiner Beschränkung unterliegen (z.b. aus vertragl. Vereinbarung), die der Daueranlage entgegenstehen WP mit begrenzter Laufzeit, nur wenn Restlaufzeit größer 1 Jahr erstmalige Zuordnung zum Anlagevermögen zeitnah zum Erwerb Umordnung in WP des UV nur in begründeten Fällen, Verkäufe von WP aus dem AV sind aber erlaubt Zweckbestimmung für jeden VGG einzeln bestimmen und zum Bilanzstichtag überprüfen Anhangsangaben Wertaufholungsgebot 280 HGB 36

37 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB b) Zum niedrigeren Wert Börsenkurs, Marktpreis Wertaufholungsgebot 280 HGB c) Zum Nominal-/Nennwert 341c HGB Voraussetzung: Differenz zwischen Anschaffungskosten und Nennbetrag hat Zinscharakter Handhabung: Passiver RAP muss gebildet werden, wenn NW > AK Aktiver RAP kann gebildet werden, wenn NW < AK Planmäßige Auflösung der RAP über die Laufzeit und gesonderte Angabe in der Bilanz oder im Anhang 37

38 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB Folgebewertung gemäß 341b Abs. 2, 341c HGB 1. Aktien, Investmentanteile AK (ggfs. 280,1); 341b Abs.2 Bewertung nach den für das AV bzw. UV geltenden Vorschriften in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung 2. Inhaberschuldverschreibungen AK (ggfs. 280,1); 341b Abs.2 Bewertung nach den für das AV bzw. UV geltenden Vorschriften in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung 3. Hypotheken-, Grundschuld- AK oder Nennwert nach 341c Bewertung und Rentenschuldforderungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften 38

39 4.1 Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Kapitalanlagen nach HGB Folgebewertung gemäß 341b Abs. 2, 341c HGB 4. Sonstige Ausleihungen Bewertung nach den für das AV geltenden Vorschriften Namensschuldverschreibungen Schuldscheinforderungen Darlehen und Vorauszahlungen Übrige Ausleihungen AK oder Nennwert nach 341c AK oder Nennwert nach 341c Nominalwert gemäß 341c Nominalwert gemäß 341c 5. Einlagen bei Kreditinstituten Nominalwert gemäß 341c 6. Andere Kapitalanlagen Nominalwert gemäß 341 c 39

40 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Wesentliche Regelungen zu Finanzinstrumenten - IAS 32 Financial Instruments Disclosure and Presentation: Endorsed IAS 39 Financial Instruments Recognition and Measurement: Endorsed, aber ohne folgende Vorschriften: Möglichkeit, alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (fair value option) Verbot der Bilanzierung bestimmter Sicherungsgeschäfte (core deposits) IFRS 7 Financial Instruments Disclosures: Endorsed, verpflichtend ab Risikoorientierte Anhangsangaben 40

41 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Regelungen in IAS 39 - Definitionen Ansatz/ Abgang Kategorie Bewertung Hedge Acc. Financial Instrument Scope Exceptions Derivative Embedded Derivative Categories Recognition Trade date vs.settlement date Derecognition Partial derecognition Financial assets at fair value through p/l -trading - designiert HTM Loans & receivables AFS Equity Instrument Fair value Amortized cost Transaction cost Impairment Gains and Losses Hedging Instrument Hedged Item FV-Hedge CF-Hedge Hedges of a Net Investment 41

42 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Regelungen in IAS 39 - IAS 39 in Schlagzeilen Sämtliche Finanzinstrumente sind in der Bilanz als Vermögenswerte oder Ver-bindlichkeiten anzusetzen, einschließlich der Derivate. Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung zu fortge-führten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Marktwertveränderungen sind erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu buchen. Vertragsklauseln in Liefer- und Leistungsverträgen, die derivativen Charakter haben, sind ggf. gesondert vom Grundvertrag als Derivate zu bilanzieren. Komplexe Regelungen zur Buchung des Abgangs von Finanzinstrumenten. Partieller Abgang und Abgang mit gleichzeitigem Zugang von Finanzinstrumenten sind zu prüfen. Hedge accounting statt Bewertungseinheit: Wenn bei einer Sicherungsbeziehung die Ergebniswirkungen aus dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument in unterschiedlichen Perioden ergebniswirksam werden, kann eine Synchronisation durch hedge accounting erreicht werden. Hedge accounting erfordert die Einhaltung restriktiver formaler Bedingungen 42

43 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen - Finanzinstrument (Financial Instrument) ist... (IAS 32.11) ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert (Financial Asset) und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit (Financial Liability) oder einem Eigenkapitalinstrument (Equity Instrument) führt. Beispiel: Besonderheit: Steuererstattungsansprüche oder schulden sind kein Finanzinstrument Commodity Contracts (explizit in IAS 39.6 einbezogen, wenn cash settlement oder kurzfristiger spekulativer Weiterverkauf). 43

44 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen - Finanzieller Vermögenswert (Financial Asset) umfasst... (IAS 39.8 i.v.m. IAS 32.11) Kassenbestände (Barmittel) ein vertraglich begründetes Recht - auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen Financial Assets - auf den Austausch von Financial Instruments unter Bedingungen, die möglicherweise vorteilhaft sind (z.b. Aktienoption - Long Call) Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens (als Aktivum gehalten) Verträge, die in Eigenkapitalinstrumenten des eigenen Unternehmens abgewickelt werden (können) 44

45 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen - Finanzielle Verbindlichkeit (Financial Liability) bedeutet... (IAS 39.8 i.v.m. IAS 32.11) eine vertraglich begründete Verpflichtung, - Zahlungsmittel oder andere Financial Assets zu liefern (z.b. Devisentermingeschäft) - zum Austausch von Financial Instruments unter Bedingungen die möglicherweise nachteilig sind (z.b. Aktienoption - Short Call) Verträge, die in Eigenkapitalinstrumenten des eigenen Unternehmens abgewickelt werden (können) 45

46 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Grundlegende Definitionen - Ein Eigenkapitalinstrument (Equity Instrument) ist... ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet z.b. Aktien, GmbH-Anteile, Bezugsrechte 46

47 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - Finanzinstrumente Nicht derivative Fiananzinstrumente (1) Loans and receivables (2) Held-to-Maturity (3) At Fair Value through p/l (4) available-for-sale Derivative At Fair Value through p/l Beispiele forward/futures, options, swaps 47

48 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (1) Loans and receivables Voraussetzung Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Aktiver Markt = Kurswerte können von Börsen, Maklern etc. regelmäßig beschafft werden und bilden regelmäßige Transaktionen zu üblichen Marktkonditionen ab Beispiel für loans and receivables Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen für die kein aktiver Markt besteht. 48

49 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (2) Held-to-maturity Voraussetzung Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Fixe bzw. im voraus bestimmbaren Zahlungsströmen und gegebener Fälligkeit sowie der Absicht und der Fähigkeit das Finanzinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten (IAS 39.9). Anzeichen, dass keine Halteabsicht besteht (IAS 39.AG16) Investment soll für unbestimmte Zeit gehalten werden Der Emittent hat das Recht, das Investment zu einem deutlich unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegenden Betrag glattzustellen bzw. abzulösen Veräußerungsabsicht ggf. bei Marktwertänderungen Fehlende Fähigkeit Vermögenswert zu Halten (IAS 39.AG23) z.b. Aufsichtsrechtliche, gesetzliche Hindernisse 49

50 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (2) Held-to-maturity Folge, wenn trotz Klassifizierung als Held-to-maturity sich heraustellt, dass keine Halteabsicht/-fähigkeit besteht (IAS 39.9): Ausbuchen von Held-to-maturity Investments und Zuordnung zur Kategorie available-for-sale für einen Zweijahreszeitraum Ausnahmen: Verkäufe nahe am Endfälligkeits-/Ausübungstag (< 3 Monate) Verkäufe nach vorherigem nahezu vollständigem Einzug einmalige, vom Unternehmen nicht kontrollierbare und vorhersehbare Sachverhalte (z.b. wesentliche Bonitätsverschlechterung, Änderung der Steuergesetzgebung, Unternehmenszusammenschlüsse, aufsichtsrechtliche Veränderungen) 50

51 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (3) At Fair Value through profit and loss (IAS 39.9) Voraussetzung Held-for Trading: - Absicht des Verkaufs der Finanzinstrumente in naher Zukunft oder - Finanzinstrumente, die als Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten zusammen gemanagt werden, wenn Hinweise auf eine Folge von kurzfristigen Gewinnmitnahmen aus der jüngeren Vergangenheit vorliegen oder Derivate, die nicht im Rahmen des Hedge Accounting bilanziell abgebildet werden 51

52 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (4) available-for-sale (IAS 39.9) Liegt vor, wenn nicht folgende Kategorien erfüllt werden: Held for trading Held-to-maturity Loans and receivables 52

53 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Klassifizierung / Ausweis - (4) available-for-sale (IAS 39.9) Beispiel: Kommanditbeteiligung unter 20 % und dauerhafte Halteabsicht IFRS: available-for-sale Kommanditanteil - von unter 20 % - ist unter der Kategorie available-for-sale auszuweisen, da - Held for trading (-), da dauerhafte Halteabsicht nicht gegeben ist. - Held-to-maturity (-), da Kriterien feste oder bestimmbare Zahlungen sowie feste Laufzeit bei einem Kommanditanteil nicht erfüllt ist. - Loans and receivables (-), da Kriterium feste oder bestimmbare Zahlungen bei einem Kommanditanteil nicht erfüllt ist. HGB: Beteiligung Kommanditanteile sind bei Versicherungsunternehmen unter der Annahme, dass sie dazu bestimmt sind, dauerhaft dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen - unter dem Bilanzposten Beteiligungen auszuweisen ( 271 Abs. 1 HGB i.v.m. 2 RechVersV Formblatt 1). 53

54 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Zugangsbewertung - Zugangsbewertung (IAS 39.43): Fair Value einschließlich direkt zurechenbare Transaktionskosten, soweit es sich nicht um Finanzinstrumente der Kategorie At Fair Value Through Profit or Loss handelt. D.h. kein Ansatz von Transaktionskosten bei Finanzinstrumenten der Kategorie At Fair Value Through Profit or Loss. Definition Transaktionskosten: Über den Kaufpreis hinaus anfallende Aufwendungen, die dem Erwerb unmittelbar zurechenbar sind und die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Finanzinstrument nicht erworben hätte (s. IAS 39.9). 54

55 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Zugangsbewertung - Zugangsbewertung (IAS 39.43): Beispiele für Transaktionskosten (IAS 39 AG 13) : direkt zurechenbare Aufwendungen Rechtsberatungs- und Beurkundungsgebühren Verkehrssteuern (insbes. Grunderwerbsteuer) an Berater oder Vermittler gezahlte Gebühren und Provisionen. Keine zu aktiverenden Transaktionskosten (IAS 39 AG 13) : Finanzierungs- oder interne Verwaltungs- oder Haltekosten 55

56 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Fair Value ohne Abzug von Transaktionskosten bilanziert (IAS ) 1. Ausnahme: Kredite und Forderungen sowie Held-to-Maturity Investments sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu bewerten 2. Ausnahme: Eigenkapitalinstrumente, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden und deren Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann sowie derivative Vermögenswerte, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch die Lieferung eines solchen beglichen werden können, sind zu Anschaffungskosten zu bewerten 56

57 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Erfassung von Bewertungsergebnissen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet werden Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten, für die nicht die Vorschriften des Hedge Accounting gelten, und die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind lediglich bei Abgang, Wertminderung und Amortisierung erfolgswirksam zu erfassen (IAS 39.56) 57

58 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Erfassung von Bewertungsergebnissen von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden Fair Value-Änderungen für Finanzinstrumente, für die nicht die Vor-schriften des Hedge Accounting gelten, werden nach IAS wie folgt gebucht: erfolgswirksame Erfassung für Finanzinstrumente der Kategorie "at Fair Value through Profit or Loss" erfolgsneutrale Erfassung für Finanzinstrumente der Kategorie "Available-for-Sale" - Ausnahmen von der erfolgsneutralen Erfassung von Fair Value- Änderungen bilden Wertminderungen und Fremdwährungsgewinne bzw. -verluste, die bei monetären Vermögenswerten im Sinne des IAS 21 entstehen. - Wird der betreffende finanzielle Vermögenswert ausgebucht, sind die kumulierten Gewinne und Verluste zwingend in die GuV zu übertragen 58

59 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Financial Assets nach IAS 39 Loans and Receivables (Forderungen und Kredite) Held-to-Maturity Investments (Halteabsicht, -fähigkeit bis zur Endfälligkeit) Financial Assets at Fair Value through p/l (insbesondere Held-for-Trading) Available-for-Sale Financial Assets (Restgröße) Fortgeführte Anschaffungskosten Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksame Fair Value- Bewertung Erfolgsneutrale Fair Value- Bewertung (IAS 39.46, 56) (IAS 39.46, 56) (IAS 39.46, 55(a)) (IAS 39.46, 55(b)) Effektivzinsmethode Effektivzinsmethode 59

60 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Ermittlung des Fair Value 1. Aktiver Markt - Notierter Kurs bestmöglicher Wert für den Fair Value Unter einem aktiven Markt versteht IAS 39.AG71 einen Markt, an dem notierte Kurse leicht und regelmäßig zur Verfügung stehen. Die Kurse müssen von einer Börse, einem Händler, einem Branchenverband, einem Broker, einer Preisagentur oder einer Aufsichtsbehörde gestellt werden und sollen gegenwärtige, regelmäßige und marktübliche Transaktionen widerspiegeln. 60

61 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Ermittlung des Fair Value 2. kein aktiver Markt - Bewertungsverfahren (1) Angemessene Bewertungsverfahren sind: der Vergleich mit dem Fair Value eines Finanzinstruments mit fast identischen Charakteristika die Discounted Cash Flow-Methode (DCF-Methode) und Optionspreismodelle (IAS 39.AG74) Die Bewertungsverfahren müssen alle Parameter berücksichtigen, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung berücksichtigen würde (IAS 39.AG76). Beispielhaft werden in IAS 39.AG82 folgende Parameter genannt: Zeitwert des Geldes, Bonitätsrisiko, Wechselkurse, Rohstoffpreise etc. 61

62 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung - Effektivzinsmethode Amortisierung unter Verwendung des effektiven Zinssatzes (IAS 39.9) Effektivzinssatz = Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete künftige Cash Flow über die erwartete oder eine angemessene kürzere Laufzeit eines Finanzinstruments bzw. einer Gruppe von Finanzinstrumenten auf den gegenwärtigen Buchwert diskontiert wird (IAS 39.9) Zukünftige Kreditverluste dürfen dabei nicht berücksichtigt werden (IAS 39.9) Berücksichtigung aller von den Vertragspartnern gezahlten Gebühren und sonstigen Entgelte (IAS 39.9) Verwendung aller vertraglichen Cash Flows, wenn es nicht möglich ist, die Cash Flows oder die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments bzw. einer Gruppe von Finanzinstrumenten zu schätzen (IAS 39.9) Ändern sich die Erwartungen über die künftigen Cash Flows, ist der Buchwert des Finanzinstruments bzw. der Gruppe von Finanzinstrumenten erfolgswirksam anzupassen (und nicht der originäre Effektivzinssatz) (IAS 39.AG8) 62

63 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Impairment IAS 39 An jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt (IAS 39.58). Ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte ist nur dann wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt (IAS 39.59). Es dürfen nur objektive Hinweise betrachtet werden, die auf vergangenen Ereignissen nach erstmaligem Ansatz beruhen (IAS 39.59). 63

64 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind... (1) Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten (IAS 39.59a). tatsächlich erfolgter Vertragsbruch wie Ausfall oder Verzug von Zinsund Tilgungszahlungen (IAS 39.59b). Zugeständnisse an den Kreditnehmer auf Grund finanzieller Schwierigkeiten (IAS 39.59c). hohe Wahrscheinlichkeit eines Konkurses oder eines sonstigen Sanierungsbedarfs (IAS 39.59d). das Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert auf Grund finanzieller Schwierigkeiten (IAS 39.59e) 64

65 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind... (2) messbare Verringerung der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligen Ansatz, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert der Gruppe zugerechnet werden kann (IAS 39.59f). Eigenkapitalinstrumente (IAS 39.61): - Informationen über bedeutende, nachteilige Änderungen, die am Technologiemarkt sowie im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Emittenten stattgefunden haben und darauf schließen lassen, dass die Anschaffungskosten des Investments nicht mehr erzielt werden können. - der Fair Value des Finanzinstruments liegt über einen längeren Zeitraum oder erheblich unter den Anschaffungskosten 65

66 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Available-for-sale Equity Investments Triggering Event für Impairment: Fair Value ist mindestens 20 % unter den IFRS Anschaffungskosten zum Stichtag oder Fair Value ist am Stichtag unter den IFRS Anschaffungskosten für 9 Monate oder länger Wenn Wertpapier einmal impaired ist, dann ist es auch in Folgeabschlüssen als impaired zu behandeln, d.h. Weitere Wertminderung zum Stichtag führen zu Abschreibungen und zu neuen Anschaffungskosten (GuV) Werterholungen führen nicht zu Zuschreibungen (GuV) 66

67 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet werden Betrag ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows diskontiert mit dem originären Effektivzinssatz (IAS 39.63). Bei restrukturierten Finanzinstrumenten wird zur Diskontierung der originäre Effektivzinssatz vor Restrukturierung herangezogen (IAS 39.AG84). Bei kurzfristigen Forderungen kann auf eine Abzinsung verzichtet werden, solange sich daraus keine wesentlichen Einflüsse ergeben (IAS 39.AG84). Der Effektivzinssatz für variabel verzinsliche Finanzinstrumente entspricht dem aktuellen Effektivzinssatz gem. Vertrag (IAS39.AG84). Erfolgswirksame Erfassung (IAS 39.63). 67

68 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Impairment - Finanzielle Vermögenswerte, die zu Anschaffungskosten bewertet werden Anwendungsbereich: Eigenkapitalinstrumente, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden und deren Fair Value nicht zuverlässig ermittelt werden kann, sowie derivative Vermögenswerte, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch die Lieferung eines solchen beglichen werden können, die gemäß der Ausnahmeregelung in IAS (c) zu Anschaffungskosten bewertet werden Betrag ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows diskontiert mit dem aktuellen Marktzinssatz (IAS 39.66) Keine Wertaufholung (IAS 39.66) 68

69 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Folgebewertung: Umwidmung - Nach: Von: Held-to- Maturity Loans and Receivables Available for Sale Fair Value Held-to- Maturity Designation als loan nur bei Erwerb Sanktioniert, Buchwert Fair Value in EK Designation at fair value nur bei Erwerb Loans and Receivables Verbot (unnötig, da gleiche Bewertung) Designation als loan bei Erwerb Designation at fair value nur bei Erwerb Available for Sale Halteabsicht und übrige Kriterien, Buchwert = fortgeführte AK Designation als loan nur bei Erwerb keine Umwidmung Designation at fair value nur bei Erwerb Fair Value unzulässig, Erwerbszeitpunkt entscheidend unzulässig, Erwerbszeitpunkt entscheidend unzulässig, Erwerbszeitpunkt entscheidend 69

70 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Abgang/ Derecognition - Konsolidierung (IAS 27 i.v.m. Sic12) Bestimmung, ob die Prinzipien und Regeln zur Ausbuchung auf einen finanziellen Vermögenswert oder den Teil eines finanziellen Vermögenswerts anzuwenden sind (Tz. 16) Sind die vertraglichen Rechte an den Cash Flows des Assets verfallen? (Tz. 17 (a)) JA Ausbuchung NEIN Hat das Unternehmen die vertraglichen Rechte zum Erhalt der Cash Flows aus dem Asset übertragen? (Tz. 18 (a)) NEIN JA Hat das Unternehmen eine Verpflichtung zur Zahlung der Cash Flows aus dem Asset genommen in Übereinstimmung mit Tz. 19? (Tz. 18 (b)) NEIN Keine Ausbuchung JA 70

71 4.2 Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS - Abgang/ Derecognition - Hat das Unternehmen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen? (Tz. 20 (a)) NEIN JA Ausbuchung Hat das Unternehmen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen behalten? (Tz. 20 (b)) NEIN Hat das Unternehmen die Verfügungsmacht behalten? (Tz. 20 (c)) JA NEIN Keine Ausbuchung Ausbuchung JA Fortsetzung der Bilanzierung des Assets im Ausmaß des Continuing Involvement 71

72 4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB - IFRS - Einordnung der Bilanzpositionen nach IFRS - RechVersV - Financial Instrumente nach IAS 39 Loans and Receivables Namensschuldverschreibungen (C.III.4.a)) Schuldscheinforderungen und Darlehen (C.III.4.b)) Voraussetzung: Kein aktiver Markt Held-to-Maturity Investments Hypotheken-, Grund- u. Rentenschuldorderungen (C.III.3.) - Ausleihungen (C.III.4.) Nicht: - Aktien, da nicht verfallbar - Wandel und Optionsanleihen, da anderer Charakter Financial Assets at Fair Value through p/l Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (C.III.1.) Inhaberschuldverschreibungen und andere fvz. WP (C.III.2) Andere Kapitalanlagen (C.III.6) Available-for-Sale Financial Assets (Restgröße) Aktien, Investmentanteile und andere nfvz WP (C.III.1.) Inhaberschuldverschreibungen und andere fvz. WP (C.III.2) -Ausleihungen (C.III.4.) Andere Kapitalanlagen (C.III.6) 72

73 4.3 Zusammenfassender Vergleich HGB - IFRS - Bewertung der Bilanzpositionen nach IFRS - HGB Kapitalanlageart Bewertung nach IAS Bewertung nach HGB Aktien, Investmentanteile, etc. fair value AK Inhaberschuldverschreibungen, etc. fair value AK Hypotheken, etc. at amortized cost AK od.nennwert Sonstige Ausleihungen Namenschuldverschreibungen fair value/at am. cost AK od. Nennwert Schuldscheinforderungen, ect. fair value/at am.cost AK od. Nennwert Darlehen, Vorauszahlung auf Vers.-scheine at amortized cost Nominalwert Übrige Ausleihungen at amortized cost Nominalwert Einlagen bei Kreditinstituten fair value Nominalwert Andere Kapitalanlagen fair value Nominalwert 73

74 5.1 Zulässigkeit von derivativen Finanzinstrumenten bei VU 7Abs. 2 VAG Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne dass bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann. 74

75 5.1 Zulässigkeit von derivativen Finanzinstrumenten bei VU 7Abs. 2 VAG, BAV R 3/2000 Versicherungsunternehmen dürfen neben Versicherungsgeschäften nur solche Geschäfte betreiben, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Bei Termingeschäften und Geschäften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang anzunehmen, wenn sie der Absicherung gegen Kurs- oder Zinsänderungsrisiken bei vorhandenen Vermögenswerten oder dem späteren Erwerb von Wertpapieren dienen sollen oder wenn aus vorhandenen Wertpapieren ein zusätzlicher Ertrag erzielt werden soll, ohne dass bei Erfüllung von Lieferverpflichtungen eine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten kann. 75

76 5.2 Strukturierte Produkte nach HGB Definition bei einem strukturierten Papier handelt es sich um einen Anlagegegenstand, bei dem ein Kassainstrument mit einem oder mehreren derivativen Finanzinstrumenten (i.s. des BAV R 7/95) fest zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit verbunden ist BAV R 3/99 Beispiele: Anleihen mit einem oder mehreren vertraglichen Kündigungsrechten/ Optionale Multi-Tranchen-Anleihen/ Wandelanleihen 76

77 5.3 Bewertung derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte nach HGB Derivate bzw. Derivatebestandteil bei Zerlegungspflicht von strukturieren Produkt Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - sofern AK vorhanden - evt. Bildung einer Drohverlustrückstellung erst bei Valutierung erfolgswirksam (GuV-Wirkung) 77

78 6. Derivative Finanzinstrumente nach IFRS Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung vorgesehene Instrumente Hedge Accounting Freie Derivate (inclusive auf-/abzuspaltender Embedded Derivatives ) Derivate, für die Hedge Accounting nicht gelingt 78

79 6.1 Definition (freistehender) derivativer Finanzinstrumente Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert sich in Abhängigkeit einer Wertänderung beim Basisobjekt verändert (Wertänderung aufgrund der Änderung eines Zinssatzes, WP- Kurses, Wechselkurses, Indexes, Ratings etc.) das (im Vergleich zu Kassageschäften) keine oder nur eine geringe anfängliche Nettoinvestition erfordert und das zu einem späteren Zeitpunkt beglichen wird 79

80 6.2 Definition eingebetteter Derivate Ein Derivat ist mit einem nicht derivativen Instrument verknüpft - Trägerkontrakt - Eingebettete(s) Derivat(e) Cash Flows aus dem kombinierten Finanzinstrument schwanken ähnlich wie die eines einzelnen, freistehenden Derivats in Abhängigkeit von Zinsänderungen, Wechselkursen oder Änderungen von Marktpreisen Beispiele: - Wertpapiere mit Kündigungsrechten (z.b. Callables), - Wertpapiere mit Rückzahlungswandlungsrechten (Cash-or-Share) 80

81 6.3 Bewertung von Derivaten Bewertung: zum fair value positiver Marktwert: Ausweis unter sonstige Vermögenswerte negativer Marktwert: unter sonstige Verbindlichkeiten 81

82 6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten Das eingebettete Derivat ist vom Basisvertrag abzutrennen und wie ein freistehendes Derivat zu bilanzieren, wenn die wirtschaftlichen Merkmale Risiken des Derivat sind nicht eng mit denjenigen des Basisvertrags verbunden (not clearly and closely related) das (eingebettete) Derivat die Definition für freistehende Derivate gem. IAS erfüllt und das gesamte hybride Finanzinstrument nicht zum Zeitwert bewertet wird, dessen Änderungen sich im Periodenergebnis niederschlagen. 82

83 6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten Basisinstrument ist nach IAS 39 oder einem entsprechenden anderen IFRS-Standard zu bilanzieren (Eingebettetes) Derivat ist nach IAS 39 (Marktwert) zu bilanzieren Ist eine Trennung nicht möglich, so ist das gesamte hybride Finanzinstrument wie ein zu Handelszwecken gehaltenes Instrument (held for trading) zu behandeln (IAS 39.26) 83

84 6.4 Behandlung eingebetteter Derivaten Grds. getrennte Behandlung, z.b. Wandelanleihe aus Sicht des Investors Embedded Derivative ist die Option zur Wandlung in Aktien des emittierenden Unternehmens Host Contract ist die Anleihe Prüfung, ob die Voraussetzungen in IAS zur Trennung von Option und Anleihe kumulativ erfüllt sind - Wirtschaftliche Merkmale und Risiken der Option und der Anleihe sind nicht closely related (IAS 39.11(a)) - Wert der Option ist abhängig vom Börsenkurs, während der Wert der Anleihe vom Marktzins abhängig ist Folge: Trennung der eingebetteten Option von der Anleihe 84

85 6.5 Hedge Accounting - Grundformen - Fair Value Hedge Cash Flow Hedge FX-CCY Hedge Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bzw. Marktwertes eines Hedged Items Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cash Flows eines Hedged Items Absicherung von Währungsrisiken einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit Hedged Item (IAS 39.86(a) Hedged Item (IAS 39.86(b) Hedged Item (IAS 39.86(c) Bilanzpositionen (Asset oder Liability) oder ein eindeutig abgegrenzter Teil einer Bilanzposition Feste nicht bilanzierte Verpflichtung (rechtliche bindende Vereinbarung) Zukünftige Cash In- und Outflows aus bilanzierten Assets und Liabilities sowie aus zukünftig geplanten, sehr wahrscheinlichen Transaktionen Hedge of Net Investment in Foreign Operation (IAS 21 Def.) FX Cash Flow Hedge 85

86 6.5 Hedge Accounting Generelle Anforderungen (kumulativ) Formale Dokumentation des Absicherungszusammenhangs bei Geschäftsabschluss (Grundgeschäft, Sicherungszusammenhang, Art des abzusichernden Risikos) Dokumentation der Ziele und Strategien des Risikomanagements Grundlagen für eine verlässliche Effektivitätseinschätzung Bei Beginn des Absicherungszeitraumes und während der Laufzeit wird erwartet, dass die Absicherung highly effective ist (80-125%) Laufende Beurteilung des Hedges und Einschätzung als sehr effektiv für die Dauer des Berichtszeitraumes 86

87 6.5 Hedge Accounting Drei Arten des Hedge Accounting: Fair Value Hedge Hedged item: Bilanziertes Asset bzw. Liability oder eindeutig abgegrenzter Teil eines Assets bzw. Liability Cash Flow Hedge Hedged item: Zukünftige Cash Flows aus bilanzierten Assets oder Liabilities oder aus einem Firm Commitment oder einer Future Transaction Hedge of a Net Investment in a Foreign Entity Hedged item: Definition in IAS 21 Analog Cash Flow Hedge 87

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