Rechtswissenschaftliches Institut Zivilprozessrecht
|
|
- Jasmin Armbruster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zivilprozessrecht HS 2015 (2. Teil) Prof. Dr. Tanja Domej
2 III. Gericht Seite 2
3 4. Örtliche Zuständigkeit Ausgewählte Gerichtsstände Gerichtsstände für sachenrechtliche Klagen (ZPO 29 f.) Gerichtsstand des Erfüllungsortes (ZPO 29) o Exkurs: doppelrelevante Tatsachen teilzwingende Gerichtsstände für konsumenten-, mietund arbeitrechtliche Klagen (ZPO 32 35) Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (ZPO 36) Seite 3
4 4. Örtliche Zuständigkeit Ausgewählte Gerichtsstände (Fortsetzung) Gerichtsstände des Sachzusammenhangs (ZPO 14 16) Gerichtsstandsvereinbarung (ZPO 17) Einlassung (ZPO 18) Seite 4
5 IV. Parteien und Beteiligung Dritter Seite 5
6 1. Grundlagen a. Materieller und formeller Parteibegriff b. Zweiparteiensystem c. Bestimmung der Parteien Seite 6
7 2. Parteifähigkeit (ZPO 66) Fähigkeit, im eigenen Namen als Partei eines Zivilprozesses auftreten zu können Rechtsfähigkeit im materiellen Recht bei nicht parteifähigen Personenverbindungen: Mitglieder als Parteien Seite 7
8 3. Prozessfähigkeit (ZPO 67) Fähigkeit, selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam Prozesshandlungen zu setzen Handlungsfähigkeit im materiellen Recht bei fehlender Prozessfähigkeit: gesetzliche Vertretung Seite 8
9 4. Postulationsfähigkeit Fähigkeit, in eigener Person Prozesshandlungen vorzunehmen Fähigkeit, als Vertreter in fremdem Namen Prozesshandlungen vorzunehmen Seite 9
10 5. Prozessführungsbefugnis Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess als Partei zu führen Prozessvoraussetzung Mangel führt zu Nichteintreten Aktiv- bzw. Passivlegitimation Seite 10
11 6. Prozessstandschaft Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen Vertretung (Geltendmachung eines fremden Rechts in fremdem Namen) gesetzliche Prozessstandschaft gewillkürte Prozessstandschaft Seite 11
12 7. Streitgenossenschaft a. Begriff mehrere Personen auf einer Seite des Rechtsstreits (als Kläger/Beklagte) Seite 12
13 7. Streitgenossenschaft b. Notwendige Streitgenossenschaft (ZPO 70) Notwendigkeit einheitlicher Entscheidung Eigentliche notwendige Streitgenossenschaft Uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft Wirkungen Seite 13
14 7. Streitgenossenschaft c. Einfache Streitgenossenschaft (ZPO 71) Bündelung von Klagen, die (erfolgreich) auch einzeln erhoben werden könnten Zweck: Prozessökonomie; Entscheidungsgleichklang Vereinigung und Trennung Voraussetzungen Stellung der Streitgenossen im Prozess Seite 14
15 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit a. Hauptintervention (ZPO 73) selbständige Klage einer dritten Person, die ein besseres Recht am Streitobjekt behauptet Voraussetzung: in erster Instanz rechtshängiger Prozess zwischen anderen Personen Parteien des Hauptprozesses werden als Streitgenossen verklagt Seite 15
16 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit b. Einfache (abhängige) Nebenintervention (ZPO 74) Teilnahme einer dritten Person an einem fremden Rechtsstreit im eigenen Interesse zur Unterstützung einer Partei Besondere Prozessvoraussetzungen Interventionsgesuch und gerichtlicher Entscheid Stellung der intervenierenden Person im (Erst-) Prozess Bedeutung für den Folgeprozess (Interventionswirkung) Seite 16
17 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit c. Unabhängige (streitgenössische) Nebenintervention keine gesetzliche Regelung, aber Gebot des rechtlichen Gehörs Fälle: Entscheid des Erstprozesses wirkt direkt auch für intervenierende Person (Rechtskrafterstreckung; Gestaltungswirkung; Vollstreckbarkeit) uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft) keine Abhängigkeit der Prozesshandlungen vom Verhalten der Hauptpartei Seite 17
18 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit d. Einfache Streitverkündung (ZPO 78) Begriff Zweck Voraussetzungen Form: gerichtlich oder aussergerichtlich Kettenstreitverkündung zulässig Stellung der streitberufenen Person im (Erst-) Prozess Wirkung der Streitverkündung im Folgeprozess Seite 18
19 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit e. Streitverkündungsklage (ZPO 81 f.) selbständige Klage ermöglicht es, unmittelbar einen Entscheid über Gewährleistungs-/Regressanspruch herbeizuführen nur im ordentlichen Verfahren keine Kettenstreitverkündungsklage Gegenstand: potentielle Gewährleistungs- oder Regressansprüche der streitverkündenden Person Seite 19
20 9. Parteiwechsel a. gesetzlicher Parteiwechsel (ZPO 83 IV zweiter HS) b. gewillkürter Parteiwechsel bei Übergang der Aktiv- bzw. Passivlegitimation während des Prozesses (ZPO 83 I III) ohne Übergang der Aktiv- bzw. Passivlegitimation während des Prozesses (ZPO 83 IV erster HS) Seite 20
10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen
10. Teil: Besondere prozessuale Konstellationen Objektive Klagenhäufung Subjektive Klagenhäufung (Streitgenossenschaft) Beteiligung Dritter am Rechtsstreit Veräußerung des Streitgegenstandes Parteiwechsel
MehrInternationales Zivilprozessrecht
Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene
MehrZVR I FS 11 Parteilehre (Meier, ZPR, 21 ff.) Prof. Isaak Meier
ZVR I FS 11 Parteilehre (Meier, ZPR, 21 ff.) Prof. Isaak Meier Prozessvoraussetzungen betr. die Parteien Prozessuales Institut Kurzdefinition Institut des Privatrechts Parteifähigkeit (66 ZPO) Fähigkeit,
MehrZivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
Wiederholungsfragen Geben Sie Beispiele für eine notwendige Streitgenossenschaft! Welche Folgen hat die Nebenintervention? Welche Folgen hat die Streitverkündung? Geben Sie Beispiele für Situationen, in
MehrZivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren
Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Sommersemester 2014 http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.2014 II Gliederung 1. Teil: Einführung
MehrVorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren
Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren Freitag, 4. März 2016, 14:00 15:45 PD Dr. iur. Miguel Sogo, LL.M. Übersicht Grundlagen Klagearten Feststellungsklage
MehrAufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick
Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.4 ErkenntnisV Zulässigkeit 1.7 1.3.1 Bedeutung
MehrTeil 1: Erkenntnisverfahren
Examinatorium Zivilprozessrecht Wintersemester 2016/2017 Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrExamensvorbereitung Zivilverfahrensrecht. Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt Nr. 3
Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt Nr. 3 3. Abschnitt 3.1 Die Prozesspartei - Parteilehre - Parteifähigkeit 3.2 Der Mehrparteienprozess
MehrLiteraturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIII XXX XXXIII 1 Einleitung 1 2 Der Begriff des Streitwerts 3 I. Allgemeines 3 n. Der Streitgegenstand 5 1. Begriff
MehrRechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21
V. Klage Seite 21 1. Zulässige und begründete Klage a. Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Sachentscheids bei Fehlen: (grundsätzlich) Nichteintretensentscheid bei zulässiger
MehrEUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte.
Zuständigkeit des Gerichts (vgl. Art. 101 I 2 GG) Rechtsweg Internationale Sachliche Örtliche Funktionelle Geschäftsverteilung 13 GVG, 2 ArbGG, 40 VwGO EuGVO; 12 ff ZPO 23, 23a, 71, 118 GVG 12 ff ZPO RPflG
MehrEuropäisches Zivilverfahrensrecht HS 2016
Europäisches Zivilverfahrensrecht HS 2016 Zuständigkeit Prof. Dr. Samuel Baumgartner Zur Erinnerung: Besondere Zuständigkeiten nach Art. 5 und 6 LugÜ Sind ausgeschlossen bei: ausschliesslicher Zuständigkeit
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrÜbungsfall 2. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 2 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: K verklagt B, anwaltlich vertreten, vor dem Landgericht Bielefeld auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 6.000. B, der ohne Rechtsanwalt erscheint,
MehrZPO II. Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention 30.04.2014. ZPO II Teil 1.4: Beteiligung Dritter
Teil 1.4: Beteiligung Dritter durch Streitverkündung und Nebenintervention RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Nebenintervention = Streithilfe ist die tatsächliche Teilnahme an einem Verfahren, das unter anderen
MehrZPO I - Teil 3 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1. Partei des Zivilprozesses ist, wer klagt und wer verklagt ist, also
ZPO I 3. Teil: ZPO I - Teil 3 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Partei des Zivilprozesses ist, wer klagt und wer verklagt ist, also Kläger und Beklagter. Formeller Parteibegriff: Die Parteistellung wird nicht
MehrRECHTSKURSAKADEMIE ZGV
RECHTSKURSAKADEMIE RECHTSKURSAKADEMIE ZGV Literatur Prüfung Prozess = ultima ratio Außergerichtliche Streitbeilegung Ladung zum prätorischen Vergleich 433 Schlichtungsstellen (va bei Kammern) Mediation
MehrJura Online - Fall: Der Pferdeflüsterer - Lösung
Jura Online - Fall: Der Pferdeflüsterer - Lösung I. Auslegung der Erklärungen 1. Erklärung gegenüber dem Verein T hat den Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 80 Euro gegenüber dem Verein Friesenpferd
MehrKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten 2 I Nr. 3 b) ArbGG bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen AN und AG über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
MehrÜbungsfall 1. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 1 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: Kläger K verklagt den Beklagten B auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 5.000 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
MehrSchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 01 Online-Archiv Seite 3-8 Organ des BDS
Vertretung der Parteien im Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt von Rechtsreferendarin Katrin Schlottbohm, Hamburg Sowohl im Schlichtungsverfahren als auch im Zivil- und Strafprozess stellt sich die
MehrDas internationale Zivilprozessrecht Liechtensteins
Das internationale Zivilprozessrecht Liechtensteins Hannes Mähr Dissertation der Johannes Kepler Universität linz zur Erlangung der Würde eines Doktors der Rechtswissenschaften Betreut von I Univ.-Prof.
MehrHauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung
Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten
MehrZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier
ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier Tabelle: Formen der Erledigung der Klage Grundformen Arten Umschreibung Erledigung des Verfahrens mit Entscheid (Art. 236 f.
Mehr(Entwurf) vom... Art. 1
(Entwurf) Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des revidierten Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
MehrUnivProf. Dr. Haimo Schack SS Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren)
UnivProf. Dr. Haimo Schack SS 2016 Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren) I. Literatur (Auswahl): 1. Lehrbücher: Braun, Johann, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, Erkenntnisverfahren,
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit
MehrDie Beteiligung Dritter am Zivilprozess
DOI 10.1515/jura-2014-0043 Juristische Ausbildung 2014(4): 372 381 Aufsatz ZR Notarassessor Sebastian Schmitt und Ass. jur. Tobias Wagner Die Beteiligung Dritter am Zivilprozess Sebastian Schmitt: Der
MehrKommentar zur Zivilprozessordnung
Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau 6., neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2008
Mehr1. Abschnitt: Erkenntnisverfahren
Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL. M. Sommersemester 2014 Vorlesung Modul Z III Zivilprozessrecht Gliederung 1. Abschnitt: Erkenntnisverfahren 1. Teil: Der Streit vor dem Prozess 1: Stellung und Bedeutung
Mehr1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges
MehrDem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Nebenintervenient ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 3.126,96 EUR
4 Ob 22/13h Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Einführung... 1 I. Begriff und Funktion des Zivilprozesses... 1 1. Begriff... 1 2. Justizmonopol des Staates/Justizgewährungspflicht
Mehr3 Systematik und Rechtsquellen des Zivilprozessrechts... 3 I. Aufbau der ZPO... 3 II. Sonstige Rechtsquellen des Zivilprozessrechts...
Vorwort............................................... Abkürzungen........................................... V XX Literaturverzeichnis....................................... XXI Teil 1 Einführung und
MehrArbeitsgerichtsverfahren Überblick
Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Die Kompetenzordnung der rechtsprechenden Gewalt Art. 92 GG Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch
MehrEinführung in das Verwaltungsprozessrecht
Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage
MehrTeil 11 Besondere Prozesslagen
RHEINISCHE FRIEDRICH-WILHELMS- UNIVERSITÄT BONN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht
MehrInternationales und Europäisches Zivilprozessrecht. (zweistündig; Mittwoch, 14-16 Uhr, Beginn: 16.10.2013; Hörsaal R OO8)
1 Prof.Dr.Herbert Roth Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht WS 2013/2014 (zweistündig; Mittwoch,
MehrA. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht
Obersatz: Die Klage des G hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Teil I: Allgemeine Feststellungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I.
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 15. Gang der Untersuchung 19. Einführung in die Materie 21 A. Ausgangspunkt 21 B.Historie 25
Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Gang der Untersuchung 19 Einführung in die Materie 21 A. Ausgangspunkt 21 B.Historie 25 1. Abschnitt: Allgemeine Pflichten des Insolvenzverwalters 33 1. Kapitel: des Insolvenzverwalters
MehrDie internationale Gerichtszuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Europäische Hochschulschriften 5212 Die internationale Gerichtszuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Unter besonderer Berücksichtigung des "fliegenden Gerichtsstands" Bearbeitet von Felix
MehrSchiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz
(1) Alle Rechtsstreitigkeiten Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz Entwurf, Stand 28.04.2008 1 Umfang der Schiedsgerichtsbarkeit a) zwischen Organisationen oder Einrichtungen des Deutschen Roten
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht. Erkenntnisverfahren. Christian Koller Zeit und Ort
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Christian Koller christian.koller@univie.ac.at Erkenntnisverfahren Zeit und Ort Ort: Montag, 17.30-19.30 Uhr, U 22 Dienstag, 18.00-20.00 Uhr, Sem 20 Mittwoch, 12.30-14.00
MehrA. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript)
A. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript) Ziel: prozessuale Gestaltungsklage = Erklärung der Zwangsvollstreckung für unzulässig = Beseitigung der Vollstreckbarkeit
MehrInhaltsverzeichnis.
A. Einleitung B. Kapitalgesellschaften I. Die Aktiengesellschaft (AG) 1. Überblick 2. Die Anfechtungsklage a) Zulässigkeit der Anfechtungsklage b) Die Anfechtungsbefugnis c) Anfechtungsgründe und Teilanfechtung
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Heinze_ZPO_01.indd 1 26.01.2009 16:47:32 Heinze_ZPO_01.indd 2 26.01.2009 16:47:32 Hamburger Examenskurs Zivilrecht Universität
MehrSelbstständiges Beweisverfahren im Baurecht
C.H. Beck Baurecht Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht von Dr. Stefan Weise 2., neu bearbeitete Auflage Selbstständiges Beweisverfahren im Baurecht Weise schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
Mehrbbb) Rechtsschutzbedürfnis bei der Leistungsklage... 50
Inhalt Vorwort... 11 Teil 1 Prozessführung im Versicherungsrecht A. Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung... 17 I. Bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren... 19 II. Vorgesetztenbeschwerde
MehrUrteil = Sachentscheidung Beschluss
Entscheidungsarten Urteil = Sachentscheidung Beschluss Prozessentscheidung Sachentscheidung» Endbeschluss» Zahlungsbefehle, -aufträge» Aufträge im Bestandverfahren Urteilsarten Typen Leistung Feststellung
MehrZPO. Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren Grundzüge des Insolvenzverfahrens. 14. Auflage
ZPO Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren Grundzüge des Insolvenzverfahrens 14. Auflage 2005 Dr. Walter Baumfalk Vizepräsident des Landgerichts Aurich a.d. ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge
MehrDie Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Das neue 10. Buch der ZPO
RalfMônnikes Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts Das neue 10. Buch der ZPO Verlag Dr. Kovac I Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkfirzungsverzeichnis IX XXXI I. Einfuhrung 1 II. Ziel
MehrDie Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)
Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 8. Vorlesungstag Montag, den 30.11.2009 II. Das Erkenntnisverfahren Weitere zivilprozessuale Spielarten Versäumnisverfahren,
MehrDie Assessorklausur im Zivilprozess
Assessorklausuren - Referendariat Die Assessorklausur im Zivilprozess Das Zivilprozessurteil, Hauptgebiete des Zivilprozesses, Klausurtechnik von Dr. Dieter Knöringer 10., akt. Aufl. Die Assessorklausur
Mehra) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)
Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren
Mehr8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten
8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche
MehrA. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB
Lösungsskizze Fall 1: Frage 1: A. Biergarten Schöne Aussicht gegen S GmbH aus 280 I, 437 Nr.3, 434, 433 BGB Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn der Biergarten Schöne Aussicht Klage erhoben hätte, die
Mehr5 Die Eröffnung des Verfahrens Die Zulässigkeit der Klage
5 Die Eröffnung des Verfahrens Die Zulässigkeit der Klage A. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen I. Klageerhebung II. Deutsche Gerichtsbarkeit, 18-20 GVG III. Ordentlicher Rechtsweg, 13 GVG IV. Zuständigkeit
MehrKlageänderung und Parteiwechsel
Klageänderung und Parteiwechsel Im Verlauf eines Prozesses können durch den Beklagtenvortrag oder aus sonstigen Begebenheiten neue Tatsachen und Umstände bekannt werden, sodass ein Festhalten an der ursprünglichen
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz
MehrProf. Dr. Reinhard Bork. Vertiefungskurs. Zivilprozessrecht. - Erkenntnisverfahren - Wintersemester 2008/2009. http://www2.jura.uni-hamburg.
Prof. Dr. Reinhard Bork Vertiefungskurs Zivilprozessrecht - Erkenntnisverfahren - Wintersemester 2008/2009 http://www2.jura.uni-hamburg.de/bork Gliederung 1. Teil 1: Verfassungsrechtliche Grundlagen 2:
MehrFachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte. 11.Klasse VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT
Fachklassen Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte VERFAHRENS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT 11.Klasse 1 Fachprofil: Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit
MehrDie gerichtliche Durchsetzung von Patent- und Markenrechten in Deutschland, Japan und den USA
Christoph Rademacher Die gerichtliche Durchsetzung von Patent- und Markenrechten in Deutschland, Japan und den USA Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 1. Teil Die Durchsetzung
MehrLösung. Klage des A im Namen der Gesellschaft gegen B auf Rückzahlung der entnommenen Beträge in das Gesellschaftsvermögen
1 Lösung Klage des A im Namen der Gesellschaft gegen B auf Rückzahlung der entnommenen Beträge in das Gesellschaftsvermögen Vorüberlegungen: 1. A klagt im Namen der Gesellschaft auf Zahlung in das Gesellschaftsvermögen.
MehrZur Teilklage nach Art. 86 ZPO (zugleich ein Beitrag zur Lehre der materiellen Rechtskraft) Disposition
Zur Teilklage nach Art. 86 ZPO (zugleich ein Beitrag zur Lehre der materiellen Rechtskraft) Disposition I. Zum Gegenstand der Teilklage nach Art. 86 ZPO II. Teilklage und negative Feststellungsklage III.
MehrInhaltsverzeichnis. Ausbildungs- und Kommentarliteratur. Abkürzungsverzeichnis. Teil I Allgemeines 1. 1 Klausurtechnik 1
Ausbildungs- und Kommentarliteratur Abkürzungsverzeichnis IX XI Teil I Allgemeines 1 1 Klausurtechnik 1 I. Allgemeines 1 II. Klausurtechnik 2 1. Bearbeitervermerk 3 2. Sachverhalt lesen und erarbeiten
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
4 U 86/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 412/03 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 14.12.2005 Verkündet am 14.12.2005... als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht
MehrVerhandelt zu Plön am. Jens Hollborn
Verhandelt zu Plön am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Jens Hollborn mit dem Amtssitz in Plön erschien Die Erschienene ist dem Notar von Person bekannt; ihre zweifelsfreie Identifikation erfolgte bereits
Mehr1 Einleitung und Rechtsquellen
1 Einleitung und Rechtsquellen I. SINN UND ZWECK DES ZIVILPROZESSES UND SEINE STRUKTUR Hauptziel: Durchsetzung subjektiver Privatrechte. Weitere Ziele: Schutz der objektiven Rechtsordnung (à generalpräventive
MehrVorwort zur 2. Auflage... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XXV Literaturverzeichnis... XXXI
IX Vorwort zur 2. Auflage... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XXV Literaturverzeichnis... XXXI 1 Einleitung und Rechtsquellen... 1 I. Sinn und Zweck des Zivilprozesses und seine Struktur...
MehrFall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber
Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber Lernziel: Aufbau einer Anfechtungsklage, Fristenproblematik, Merkmale eines Verwaltungsaktes Die Klage ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist.
MehrSeite Geleitwort der Herausgeber... V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Seite Geleitwort der Herausgeber.............................. V Vorwort............................................... VII Inhaltsverzeichnis...................................... IX
MehrÜbungsfall 3. Fall 1:
Erkenntnisverfahren Übungsfall 3 Prof. Dr. Florian Jacoby Fall 1: K reicht am 10.3.2011 Klage gegen B auf Werklohnzahlung in Höhe von 3.000 beim Amtsgericht ein, da B trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt
MehrArbeitsgemeinschaft Zivilrecht IV. ZPO-Erkenntnisverfahren
, LL.M (London) wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl Prof. Dr Stephan Lorenz Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht IV ZPO-Erkenntnisverfahren 1.Arbeitsgemeinschaft Einführung I. Zur Methode der Lösung zivilprozessualer
MehrVerwaltungsrecht I. 21. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 21. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (1) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1. Das Urteil. Literatur- und Abkürzungsverzeichnis. Überblick über den Aufbau des Urteils 1
Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XV Teil 1. Das Urteil Überblick über den Aufbau des Urteils 1 1 Das Rubrum 2 1. Aktenzeichen 2 2. Verkündungsvermerk 2 3. Überschrift 2 4. Bezeichnung der Parteien,
MehrExaminatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrAufgaben Zivilrichter erster Instanz. 3. Streitgenossenschaft. 3.1 Begriff und Überblick 3.2 einfache StG, 59, 60
Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Besonderer Teil 3. Streitgenossenschaft 3.1 Begriff und Überblick 3.2 einfache StG, 59, 60 1. materielle Rechtslage bei Personenmehrheit 2. prozessuale Dispostionsmöglichkeiten
MehrExaminatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Das Erkenntnisverfahren 1
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEI CHNIS 1. Teil: Das Erkenntnisverfahren 1. 1 Einführung 1 1. ]ustizmonopol des Staates - ]ustizgewährungspflicht 1 2. Begriff und Aufgabe des Zivilprozesses 2 3. Gliederung
MehrLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht
Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Instanzenzug Prozessgrundrechte Rechtshängigkeit Zuständigkeit Widerklage Parteien Zulässigkeitsvoraussetzungen
MehrEuropäisches Prozessrecht
Europäisches Prozessrecht Verfahrensrecht vor dem EuGH EIN STUDIENBUCH von Dr. Alexander Thiele Göttingen/Hamburg Verlag C. H. Beck München 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Inhaltsverzeichnis i 1 Einleitung 13 I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 13 II. Gang der Untersuchung 16 i 2 Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers aus
MehrUnwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB
Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht
MehrRiAG Stello Januar 2005
RiAG Stello Januar 2005 Hinweise zur Anwaltsklausur I. Allgemeines Erscheint die Aufgabe auch zunächst ungewohnt, so sind besondere Befürchtungen aber auch im Vergleich der Examensergebnisse nicht begründet,
MehrDie Organe der GmbH. Für die GmbH sind regelmäßig nur zwei Organe zwingend vorgeschrieben: 1. Der bzw. die Geschäftsführer ( 35 ff. GmbHG).
Die Organe der GmbH Für die GmbH sind regelmäßig nur zwei Organe zwingend vorgeschrieben: 1. Der bzw. die Geschäftsführer ( 35 ff. GmbHG). 2. Die Gesamtheit der Gesellschafter. Eine GmbH kann aber wie
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G.
Geschäftsnummer: 16 Ta 178/03 6 Ca 6282/99 ArbG Düsseldorf LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Kostenfestsetzungsverfahren T. L., U.straße 37, N., - Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner
MehrAnwaltliche Prozesstaktik
Anwaltliche Prozesstaktik Sommersemester 2015 HS 3042 Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Thomas Kaiser Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für Steuer- u. für Insolvenzrecht Lehrbeauftragter der Universität
MehrZivilprozessrecht. Dr. Eberhard Schilken. 7., neu bearbeitete Auflage. von. em. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn
STJ00100405 Zivilprozessrecht von Dr. Eberhard Schilken em. Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn 7., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2014 STJ00100405 Zitiervorschlag:
MehrNr. 278 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz. vom 29. Juni 1998 * (Stand 15.
Nr. 78 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz vom 9. Juni 998 * (Stand 5. Februar 008) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel Absatz des eidgenössischen
MehrRalph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung
MehrPersonenrecht. 10. Juristische Personen im Allgemeinen HS Allgemeines Einteilung
Personenrecht HS 2012 10. Juristische Personen im Allgemeinen Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel 10.1. Allgemeines Art. 52-59 ZGB als Allgemeiner Teil des
Mehrörtliche Zuständigkeit: * allgemeiner Gerichtsstand: 12, 13 ZPO (Wohnsitz des Beklagten) = Hannover Folge: hiernach unzuständig
1 I. Zuständigkeit 1. K und B, beide wohnhaft in Göttingen, schließen am 12.03.2007 einen Darlehensvertrag über 4.000. Der von K ausgezahlte Darlehensbetrag sollte am 01.01.2008 zur Rückzahlung fällig
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite. Literaturverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
in INHALTSVERZEICHNIS Seite Literaturverzeichnis Materialien Abkürzungsverzeichnis VIII XVIII XIX 1. Teil Allgemeines zur Verwaltung und Vertretung 1. Kapitel Die Rechtsstellung des Kindes 1 I. Rechtsfähigkeit
MehrLeitsatz. Oberlandesgericht Dresden, 3. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 3 AR 73/09
Leitsatz 281 ZPO Eine vor Zustellung der Klage ausgesprochene Unzuständigerklärung samt klägerantragsgemäßer "Verweisung" wird nicht rechtskräftig und bindet auch nicht, sondern ist als in die Form einer
Mehr