Rechtswissenschaftliches Institut Zivilprozessrecht

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1 Zivilprozessrecht HS 2015 (2. Teil) Prof. Dr. Tanja Domej

2 III. Gericht Seite 2

3 4. Örtliche Zuständigkeit Ausgewählte Gerichtsstände Gerichtsstände für sachenrechtliche Klagen (ZPO 29 f.) Gerichtsstand des Erfüllungsortes (ZPO 29) o Exkurs: doppelrelevante Tatsachen teilzwingende Gerichtsstände für konsumenten-, mietund arbeitrechtliche Klagen (ZPO 32 35) Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung (ZPO 36) Seite 3

4 4. Örtliche Zuständigkeit Ausgewählte Gerichtsstände (Fortsetzung) Gerichtsstände des Sachzusammenhangs (ZPO 14 16) Gerichtsstandsvereinbarung (ZPO 17) Einlassung (ZPO 18) Seite 4

5 IV. Parteien und Beteiligung Dritter Seite 5

6 1. Grundlagen a. Materieller und formeller Parteibegriff b. Zweiparteiensystem c. Bestimmung der Parteien Seite 6

7 2. Parteifähigkeit (ZPO 66) Fähigkeit, im eigenen Namen als Partei eines Zivilprozesses auftreten zu können Rechtsfähigkeit im materiellen Recht bei nicht parteifähigen Personenverbindungen: Mitglieder als Parteien Seite 7

8 3. Prozessfähigkeit (ZPO 67) Fähigkeit, selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam Prozesshandlungen zu setzen Handlungsfähigkeit im materiellen Recht bei fehlender Prozessfähigkeit: gesetzliche Vertretung Seite 8

9 4. Postulationsfähigkeit Fähigkeit, in eigener Person Prozesshandlungen vorzunehmen Fähigkeit, als Vertreter in fremdem Namen Prozesshandlungen vorzunehmen Seite 9

10 5. Prozessführungsbefugnis Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess als Partei zu führen Prozessvoraussetzung Mangel führt zu Nichteintreten Aktiv- bzw. Passivlegitimation Seite 10

11 6. Prozessstandschaft Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen Vertretung (Geltendmachung eines fremden Rechts in fremdem Namen) gesetzliche Prozessstandschaft gewillkürte Prozessstandschaft Seite 11

12 7. Streitgenossenschaft a. Begriff mehrere Personen auf einer Seite des Rechtsstreits (als Kläger/Beklagte) Seite 12

13 7. Streitgenossenschaft b. Notwendige Streitgenossenschaft (ZPO 70) Notwendigkeit einheitlicher Entscheidung Eigentliche notwendige Streitgenossenschaft Uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft Wirkungen Seite 13

14 7. Streitgenossenschaft c. Einfache Streitgenossenschaft (ZPO 71) Bündelung von Klagen, die (erfolgreich) auch einzeln erhoben werden könnten Zweck: Prozessökonomie; Entscheidungsgleichklang Vereinigung und Trennung Voraussetzungen Stellung der Streitgenossen im Prozess Seite 14

15 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit a. Hauptintervention (ZPO 73) selbständige Klage einer dritten Person, die ein besseres Recht am Streitobjekt behauptet Voraussetzung: in erster Instanz rechtshängiger Prozess zwischen anderen Personen Parteien des Hauptprozesses werden als Streitgenossen verklagt Seite 15

16 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit b. Einfache (abhängige) Nebenintervention (ZPO 74) Teilnahme einer dritten Person an einem fremden Rechtsstreit im eigenen Interesse zur Unterstützung einer Partei Besondere Prozessvoraussetzungen Interventionsgesuch und gerichtlicher Entscheid Stellung der intervenierenden Person im (Erst-) Prozess Bedeutung für den Folgeprozess (Interventionswirkung) Seite 16

17 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit c. Unabhängige (streitgenössische) Nebenintervention keine gesetzliche Regelung, aber Gebot des rechtlichen Gehörs Fälle: Entscheid des Erstprozesses wirkt direkt auch für intervenierende Person (Rechtskrafterstreckung; Gestaltungswirkung; Vollstreckbarkeit) uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft) keine Abhängigkeit der Prozesshandlungen vom Verhalten der Hauptpartei Seite 17

18 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit d. Einfache Streitverkündung (ZPO 78) Begriff Zweck Voraussetzungen Form: gerichtlich oder aussergerichtlich Kettenstreitverkündung zulässig Stellung der streitberufenen Person im (Erst-) Prozess Wirkung der Streitverkündung im Folgeprozess Seite 18

19 8. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit e. Streitverkündungsklage (ZPO 81 f.) selbständige Klage ermöglicht es, unmittelbar einen Entscheid über Gewährleistungs-/Regressanspruch herbeizuführen nur im ordentlichen Verfahren keine Kettenstreitverkündungsklage Gegenstand: potentielle Gewährleistungs- oder Regressansprüche der streitverkündenden Person Seite 19

20 9. Parteiwechsel a. gesetzlicher Parteiwechsel (ZPO 83 IV zweiter HS) b. gewillkürter Parteiwechsel bei Übergang der Aktiv- bzw. Passivlegitimation während des Prozesses (ZPO 83 I III) ohne Übergang der Aktiv- bzw. Passivlegitimation während des Prozesses (ZPO 83 IV erster HS) Seite 20

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