Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans 2015 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten
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- Elsa Frank
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1 Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans 2015 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Information und Anhörung der Öffentlichkeit Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen Dezember 2012 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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3 Inhalt 1 Einleitung Was ist bisher geschehen? Wie geht es weiter? Wer macht was in NRW? Organisation auf Landesebene Lenkungsgruppe AG Wasserrahmenrichtlinie Organisation auf regionaler Ebene (Teileinzugsgebiete) Kernarbeitskreis (Leitung durch Geschäftsstelle des TEG) Gebietsforum/Gewässerkonferenz Regionale Arbeitsgruppe Wasserqualität-Landwirtschaft Facharbeitsgruppen Erarbeitungsprozess für den zweiten Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm Zeitplan und Arbeitsprogramm für den zweiten Bewirtschaftungsplan Wann und wie können Sie zu diesem Bericht eine Stellungnahme abgeben?...14 Anlage: Ansprechpartner und Adressen zum Arbeitsprogramm und Zeitplan zur Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans
4 1 Einleitung Der Schutz und die Verbesserung der Gewässer und der Grundwasservorräte haben in Nordrhein-Westfalen hohe Bedeutung. Sie bilden die Grundlage dafür, dass eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser möglich ist, genügend Wasser in ausreichender Qualität für Industrie und Landwirtschaft zur Verfügung steht und den Folgen des Klimawandels begegnet werden kann. Naturnah gestaltete Gewässer, saubere Quellen, Bäche, Flüsse und Seen sind nicht nur für den Menschen von großer Bedeutung, sondern auch für die Natur. Sie sind notwendig für den Erhalt natürlicher Lebensräume und ihrer Biodiversität. In einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen werden viele Gewässer und auch das Grundwasser intensiv genutzt. Das hat erhebliche Auswirkungen. Die Gewässer sind ausgebaut oder gestaut und in ihrer Menge und Qualität verändert. Als Ziel ist in der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der gute Zustand für alle Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser) vorgegeben, der nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung dieser Frist um zwei mal sechs Jahre möglich. Im Hinblick auf die Erreichung des Ziels ist zu prüfen, welche der nutzungsbedingten Veränderungen vermieden oder zumindest abgemildert werden können. Dabei steht der Ausgleich zwischen dem bestmöglichen Erhalt der Gewässer, ihrer Qualität und der Wasservorräte und den menschlichen Bedürfnissen und Nutzungsansprüchen im Vordergrund. Neben zahlreichen fachlichen Prüfungen soll eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung dazu beitragen, frühzeitig zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Mit der Veröffentlichung dieses Dokuments beginnen die Vorbereitungen für den zweiten Bewirtschaftungszyklus bei der Umsetzung der WRRL. Wir stellen Ihnen hier den Zeitplan und das Arbeitsprogramm für die folgenden Jahre vor. Mit Ihrer Stellungnahme zu unserer Planung können Sie Ihre Anregungen für den Umsetzungsprozess einbringen. Sie haben dazu ein halbes Jahr lang bis zum Zeit. Wie und wann Sie sich beteiligen können, erfahren Sie im Kapitel 6. 4
5 2 Was ist bisher geschehen? Die Wasserrahmenrichtlinie sieht für die Verbesserung des Gewässerzustands drei Arbeitsphasen von jeweils sechs Jahren Länge vor. Zurzeit befinden wir uns in der Mitte des ersten Bewirtschaftungszyklus, der mit der Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans und eines zugehörigen Maßnahmenprogramms im Dezember 2009 begonnen hat. Der erste Bewirtschaftungsplan steht auf umfangreichen Grundlagen, die vorab erarbeitet wurden wurde eine erste Bestandsaufnahme des Gewässerzustands in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In ihr wurden neben wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten erste Aussagen zu den aktuellen Gewässerbelastungen und der Wahrscheinlichkeit getroffen, mit der die Gewässer und Grundwasserkörper bereits 2015 den geforderten guten Zustand erreichen. Ausgehend von der Bestandsaufnahme und einem ausführlichen Monitoringprogramm wurden bis Ende 2007 die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen identifiziert. In Nordrhein-Westfalen zählen dazu vor allem: Minderung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer, Minderung von Einträgen spezifischer Schadstoffe in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer, Entwicklung von ökologischen Potenzialen in den Oberflächengewässern (Hydromorphologie). Weitere Arbeitsschwerpunkte wie die Auswirkungen des Klimawandels oder der Umgang mit Spurenstoffen in den Fließgewässern rücken derzeit verstärkt in den Fokus. Ende 2008 wurde auf der Basis dieser Vorarbeiten der Entwurf des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms vorgestellt und nach Anhörung der Öffentlichkeit, Diskussion und Einarbeitung der Stellungnahmen am veröffentlicht. Im derzeit laufenden Bewirtschaftungszeitraum ( ) befinden sich die im Maßnahmenprogramm 2009 beschriebenen Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Speziell für den Bereich der Oberflächengewässer wurde dazu mit der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne ein weiteres Instrument geschaffen, das eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der WRRL ermöglicht. Alle Maßnahmen und ihr Umsetzungsstand werden in Nordrhein-Westfalen in der Datenbank Wasserkörpersteckbriefe erfasst. Ende 2012 wird ein Überblick über den Stand der Maßnahmen in einem Fortschrittsbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Außerdem ist eine tabellarische Meldung des Umsetzungsstands an die EU- Kommission erforderlich. 5
6 3 Wie geht es weiter? Parallel zur Umsetzung des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms erfolgen die Vorbereitungen für die Fortschreibung, die bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss. Dies gibt die Gelegenheit, die Fortschritte zu überprüfen und die Maßnahmenplanung da wo erforderlich zu ergänzen und zu korrigieren. So kann auf aktuelle Veränderungen in angemessener Weise reagiert werden. In einer zweiten Bestandsaufnahme, die von den Umweltbehörden in 2013 durchgeführt wird, werden die Änderungen in der Gewässerbelastung erfasst. Aktuelle Ergebnisse des Gewässermonitorings werden zeigen, in welchen Gewässern der gute Zustand erreicht werden konnte und welche Gewässer weiterer Maßnahmen bedürfen. Nach Feststellung des Status Quo werden in einem zweiten Bewirtschaftungsplan bis Ende 2015 weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Berücksichtigung überregionaler, regionaler und lokaler Aspekte in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern und der interessierten Öffentlichkeit zu erarbeiten sein. Die derzeitige Organisationsstruktur wird im vorliegenden Dokument beschrieben. 6
7 4 Wer macht was in NRW? Die Bewirtschaftungsplanung orientiert sich an den Einzugsgebieten der großen Flüsse in Europa, den Flussgebietseinheiten. Nordrhein-Westfalen hat Anteile an der nationalen Flussgebietseinheit der Weser und an den internationalen Flussgebietseinheiten von Rhein, Ems und Maas. Das Land ist Mitglied in der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser), der Internationalen Koordinierungsgruppe Ems (IKE), der Internationalen Maaskommission (IMK) und der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein), die als Nachfolgerin der Deutschen Kommission zum Schutz des Rheins die Koordinierung innerhalb der betroffenen Bundesländer übernommen hat.. Abbildung 1: Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete in Nordrhein-Westfalen 7
8 Die Arbeit in Nordrhein-Westfalen ist auf Ebene von 13 Teileinzugsgebieten (TEG) organisiert: Die nordrhein-westfälischen Flussgebietsanteile von Weser und Ems bilden jeweils ein Teileinzugsgebiet; das der Maas ist unterteilt in die beiden Teileinzugsgebiete Maas-Nord und Maas-Süd und die nordrhein-westfälischen Flussgebietsanteile des Rheins sind in die Teileinzugsgebiete Rhein-Nord, Erft, Sieg, Wupper, Ruhr, Emscher, Lippe und Ijssel bzw. Deltarhein sowie die nordrhein-westfälischen Anteile an Mittelrhein und Mosel gegliedert. Die Schifffahrtskanäle in NRW werden als gesonderte Planungseinheit bearbeitet. Die Organisationsstruktur zur Begleitung der Umsetzung der WRRL im zweiten Berichtszeitraum sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten und Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in Abbildung 2 dargestellt. Abbildung 2: Organisationsstruktur in Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) koordiniert und steuert den Gesamtprozess und stellt die landesweite Kohärenz sowie die Kohärenz zu den Vorgehensweisen und Festlegungen der (internationalen) Flussgebiete, zu Bundes- und EU-Vorgaben sicher. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt dabei und steuert und koordiniert den Datenfluss sowie das Gewässermonitoring. 8
9 Die Bezirksregierungen koordinieren und steuern den Prozess in ihren Bezirken sowie als Geschäftsstellen in den Teileinzugsgebieten. Ohne die vielfältigen Gewässernutzergruppen (Städte und Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Wasserverbände, Wasserversorger, Naturschutz-, Fischerei-, Sportverbände etc.) ist eine effiziente Planung und Umsetzung der WRRL nicht möglich. Deshalb wurden Vertreter und Vertreterinnen aller Nutzergruppen von Anfang an auf allen Ebenen beteiligt. 4.1 Organisation auf Landesebene Lenkungsgruppe Die Lenkungsgruppe besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Führungsebene der am Prozess beteiligten Behörden und landesweit organisierten Interessengruppen und wird vom MKULNV (Staatssekretär oder Abteilungsleiter) geleitet. Aufgaben der Lenkungsgruppe sind die strategische Begleitung der Fortschreibung und Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms gemäß WRRL in NRW und die Verabschiedung/Genehmigung von fachlichen Ergebnissen und Vorschlägen der Arbeitsgruppen. Die Lenkungsgruppe tagt bei Bedarf, i.d.r. einmal jährlich. Mitglieder: Landesbehörden: MKULNV, LANUV, Bezirksregierungen, Verbände und Interessengruppen: Kommunale Spitzenverbände, Wasser- und Bodenverbände, Sondergesetzliche Wasserverbände, Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Landwirtschaftsverbände, Landwirtschaftskammer, Anerkannte Naturschutzverbände, Wasserkraft- und Mühlenbetreiber, Fischereiverbände, Grundbesitzerverband, Industrie und Handwerk, Wasserversorgung, Waldbauernverband, Landessportbund bzw. Kanuverband AG Wasserrahmenrichtlinie Die AG Wasserrahmenrichtlinie befasst sich mit fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Fragen. Sie besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Fachebenen der am Prozess beteiligten Behörden und landesweit organisierten Interessengruppen und wird vom MKULNV Referat IV-6 geleitet. Aufgaben sind u. a.: Informationsaustausch über alle laufenden Facharbeiten auf der Ebene der Flussgebiete, EU, Bund und auf Landesebene Abstimmung zwischen den regionalen Planungs- und Umsetzungsarbeiten und den landesweiten Vorgaben Erörterung fachübergreifender Themen Abstimmung des Berichtes zur Bewirtschaftungsplanung Die Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie tagt bedarfsorientiert, in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr. Mitglieder: Vertreterinnen/Vertreter der Fachebene der Gruppen unter
10 4.2 Organisation auf regionaler Ebene (Teileinzugsgebiete) Die fünf Bezirksregierungen organisieren die Bewirtschaftungsplanung in den 13 TEG. Die jeweils für ein TEG zuständigen Geschäftsstellen innerhalb der Bezirksregierungen stellen die notwendige Koordinierung der bewirtschaftenden Wasserbehörden im TEG sicher. Sie führen dazu Kernarbeitskreise und Gebietsforen/Gewässerkonferenzen zur Information und fachübergreifenden Arbeit durch. Die Liste der zuständigen Bezirksregierungen und Geschäftsstellen findet sich im Anhang Kernarbeitskreis (Leitung durch Geschäftsstelle des TEG) Die Kernarbeitskreise behandeln als Facharbeitskreise alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL im Teileinzugsgebiet und müssen den Themenund Verwaltungsgrenzen übergreifenden Informationsaustausch sicherstellen. Sie bilden die Schnittstelle zum Landesprozess. In den Kernarbeitskreisen wirken alle im TEG zuständigen Bezirksregierungen, Vertreter der Wasserbehörden sowie in der Regel Vertreter der Landschaftsbehörden, Vertreter der Kommunen, der Landwirtschaftsverbände, Waldbauernverband und Grundbesitzerverband, Naturschutzverbände, Fischereiverbände, Vertreter von Industrie, Gewerbe, Handwerk, ggf. Bergbau, Wasserkraft, sondergesetzliche Wasserverbände und Straßen NRW mit. Die Kernarbeitskreise tagen in der Regel mindestens einmal im Jahr, bei Bedarf häufiger Gebietsforum/Gewässerkonferenz Gebietsforen/Gewässerkonferenzen dienen zur Themen- und Verwaltungsgrenzen übergreifenden Information und Diskussion der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und werden in der Regel einmal jährlich von den Geschäftstellen/Bezirksregierungen durchgeführt. Sie sollen alle an der Bewirtschaftungsplanung und an der Aufstellung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms beteiligten Akteure erreichen. Daher steht die Teilnahme auch Mandatsträgern und der interessierten Öffentlichkeit offen Regionale Arbeitsgruppen Wasserqualität-Landwirtschaft Um die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Gewässer zu reduzieren, wurde eine Beratung der Landwirte durch die Landwirtschaftskammer eingerichtet. Die regionalen Arbeitsgruppen Wasserqualität-Landwirtschaft begleiten die Umsetzung dieser Gewässerschutzberatung in den Regierungsbezirken. Erfahrungen aus den regionalen Kooperationen Wasserversorgung/Landwirtschaft fließen in die Diskussion ein. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertreter/Vertreterinnen der Landwirtschaftskammer, Bezirksregierungen, Landwirtschafts- und Gartenbauverbände, Naturschutzverbände (bzw. Wassernetz), Wasserversorger und Unteren Wasserbehörden. Sie tagt in der Regel ein- bis zweimal jährlich. 10
11 4.3 Facharbeitsgruppen Facharbeitsgruppen arbeiten themenspezifisch, i. d. R. landesweit, teilweise auch auf regionaler Ebene. In den Facharbeitsgruppen wird die methodische Grundlagenarbeit geleistet, sowohl zur Erhebung und Bewertung von Belastungen für die Bestandsaufnahme sowie zum Zustand der Gewässer, Datenerfassung und -aufbereitung, Berichtserstellung. Die Ergebnisse werden den bisher genannten Gruppen zur Verfügung gestellt. 4.4 Erarbeitungsprozess für den zweiten Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm Die Koordinierung der Fortschreibung und Aktualisierung des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms obliegt dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Das LANUV unterstützt die Erarbeitung und trägt die benötigten Daten insbesondere zum Gewässermonitoring bei. Die Bezirksregierungen bzw. die Geschäftsstellen für die Teileinzugsgebiete sind für die Fortschreibung des Maßnahmenprogramms verantwortlich. Wie bei der Aufstellung des ersten Plans werden die Handlungsträger, die Gewässernutzer sowie die interessierte Öffentlichkeit in die Erarbeitung eingebunden. Die konkretisierte Darstellung des Prozesses wird im Projekthandbuch zur Begleitung der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms festgelegt und veröffentlicht. 11
12 5 Zeitplan und Arbeitsprogramm für den zweiten Bewirtschaftungsplan Derzeit werden v. a. folgende mit dem ersten Bewirtschaftungsplan festgelegte Maßnahmen in den nordrhein-westfälischen Teileinzugsgebieten umgesetzt: Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit an Bächen und Flüssen Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in Grundund Oberflächengewässer über Beratungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Reduzierung des Eintrags von Stoffen aus punktuellen oder diffusen Quellen Parallel zur Umsetzung der Maßnahmen sieht die EG-Wasserrahmenrichtlinie die Berichterstattung über die bisherigen Fortschritte sowie weiterer Arbeitsschritte zur Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans vor. Die einzelnen Arbeitsschritte sowie die einzuhaltenden Fristen können der Tabelle entnommen werden. Termine Arbeitsschritte Zwischenbericht mit der Darstellung der Fortschritte, die bei der Durchführung des geplanten Maßnahmenprogramms erzielt wurden (Fortschrittsbericht) Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Aufstellung des 2. Bewirtschaftungsplans Aktualisierung der Bestandsaufnahme: Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper, typspezifische Referenzbedingungen, Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen, Emissionen, Einleitungen und Verluste der prioritären Stoffe nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV), Bestimmung und Beschreibung der Grundwasserkörper - Aktualisierung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen - Veröffentlichung der wichtigen Bewirtschaftungsfragen Entwurf des 2. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms Veröffentlichung des 2. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms Digitale Berichterstattung an die EU-Kommission 12
13 Der Fortschrittsbericht und die Bestandsaufnahme sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Erarbeitung des zweiten Bewirtschaftungsplans. Ihre Ergebnisse werden in die Arbeitsgruppen (siehe Kap. 4) eingespeist und sind dort Grundlage der weitergehenden Arbeiten zur Bewirtschaftungsplanung. Der nordrhein-westfälische Fortschrittsbericht und die Bestandsaufnahme 2013 werden unter veröffentlicht. Daten und Auswertungen zum Zustand der Gewässer und der Belastungen können unter IMS/start.htm auch als Kartendarstellung abgefragt werden. Folgende Dokumentationen werden mit einer 6-monatigen Frist ab den genannten Terminen zur Stellungnahme veröffentlicht: Termin Arbeitsschritt Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms für den 2. Bewirtschaftungsplan Bis Möglichkeit der Stellungnahme der Öffentlichkeit dazu Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Bis Möglichkeit der Stellungnahme der Öffentlichkeit dazu Veröffentlichung des Entwurfs des 2. Bewirtschaftungsplans Bis Möglichkeit der Stellungnahme der Öffentlichkeit dazu Veröffentlichung des 2. Bewirtschaftungsplans Digitale Berichterstattung an die EU-Kommission 13
14 6 Wann und wie können Sie zu diesem Bericht eine Stellungnahme abgeben? Dieser Bericht über den Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erarbeitung des zweiten Bewirtschaftungsplans wird ab dem im Internet u. a. über die Web-Site des Umweltministeriums ( und über die Seite zur Verfügung stehen sowie als Öffentliche Bekanntmachung im Ministerialblatt veröffentlicht. Alle Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertretungen und unsere Nachbarn in Europa können bis zum zum Zeitplan und Arbeitsprogramm aber auch zu den übrigen Kapiteln dieses Dokuments Stellung nehmen. Durch Ihre Stellungnahme können Sie den Arbeits- und Planungsprozess aktiv mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme per Post, per E.Mail oder per Fax oder zur Niederschrift im MKULNV oder bei den zuständigen Bezirksregierungen abgeben. Zuständigkeiten und Adressen entnehmen Sie bitte der Anlage. Bitte notieren Sie im Betreff die Stichworte: WRRL und ggf. das Teileinzugsgebiet, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Alle eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. Im Anschluss an die Anhörungsphase wird eine zusammenfassende Dokumentation der Fragen und ihrer Berücksichtigung veröffentlicht werden. Weitere Informationen, z. B. zum ersten Bewirtschaftungsplan oder zum Gewässerzustand, die Sie für eine Stellungnahme heranziehen möchten, können Sie dem Internet unter bzw. dem auch über die Flussgebietsseite zugänglichen Wiki-System entnehmen. Die Bewirtschaftungspläne sind auch bei den Geschäftsstellen einsehbar. Die Gebietsforen/Gewässerkonferenzen (s ), die die Geschäftsstellen bzw. die Bezirksregierungen begleitend zu den einzelnen Umsetzungsschritten durchführen, stellen eine weitere Informationsquelle dar. Termine für die Veranstaltungen werden ebenfalls unter sowie über die lokale Presse veröffentlicht. Anregungen, z. B. zu Informationsprojekten oder zu einer verbesserten Beteiligung, nehmen wir gerne entgegen! Die Flussgebietsgemeinschaften informieren ebenfalls über die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen. Links, unter denen die entsprechenden Informationen abgerufen werden können: FGG Rhein: FGG Weser: FGG Ems: FGG Maas:
15 Anlage: Ansprechpartner und Adressen zum Arbeitsprogramm und Zeitplan zur Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße Düsseldorf Tel. 0211/ Fax 0211/ poststelle@mkulnv.nrw.de Teileinzugsgebiet/Name der Geschäftsstelle Rheingraben-Nord Wupper Maas-Nord (Niers/Schwalm) Maas-Süd (Rur) Erft Sieg Mosel und Mittelrhein NRW (Kyll, Ahr) Ruhr Lippe Mosel und Mittelrhein NRW (Lahn) Emscher Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse) Ems Planungseinheit Schifffahrtskanäle Weser Zuständige Bezirksregierung Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Tel. 0211/475-0 Fax 0211/ poststelle@brd.nrw.de Bezirksregierung Köln Zeughausstraße Köln Tel. 0221/147-0 Fax 0221/ poststelle@bezregkoeln.nrw.de Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße Arnsberg Tel /82-0 Fax 02931/ poststelle@bezregarnsberg.nrw.de Bezirksregierung Münster Domplatz Münster Tel / Fax: 0251 / dez54@brms.nrw.de Bezirksregierung Detmold Standort: Büntestraße Minden Tel /71-0 Fax 05231/ wrrl-weser@brdt.nrw.de Zur Einsichtnahme: Bezirksregierung Köln Zeughausstraße Köln Herr Schiffer, Raum K 429 Zur Einsichtnahme: Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße Arnsberg Zimmer 255 Zur Einsichtnahme: Bezirksregierung Münster Nevinghoff Münster 15
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