Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.v.
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- Stephan Brodbeck
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1 Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.v Neustadt/W. Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland Fachbereich 3 Herr Gutensohn Schulstraße Dahn Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Datum: Ansprechpartner: Sylvia Idelberger Ergebnisse der Mauereidechsenerfassung Die Kartierung der Mauereidechsen innerhalb des Bebauungsplan (BP) Schafwögel / Im Gerstel V erbrachte nach Zusammenfassung der einzelnen Begehungen am 23., 27., 28. und 29. August 2012 die in den Abbildungen 1 und 2 dargestellten Ergebnisse. Vorstand: Dr. Peter Keller (Vors.), Heinz Hesping (stellv. Vors.), Dr. Stephan Blum (Schatzmeister), Ulrich Diehl, Dr. Carsten Renker, Bernadette Riediger, Prof. Dr. Michael Veith Geschäftsadresse: GNOR-Landesgeschäftsstelle Osteinstraße Mainz Tel Fax Bankverbindung: Postbank Ludwigshafen BLZ Kto.-Nr Registereintragung: eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Landau i.d.pf., Register-Nr. VR 989 am Abb. 1: Ergebnis der Mauereidechsenkartierung und weiterer Reptilien (ohne Zauneidechse, vgl. Kartierung 2011) im Bereich Schafwögel 1/5 Umsatzsteuernr.: 26/656/0324/1
2 Abb. 2: Ergebnis der Mauereidechsenkartierung und weiterer Reptilien im Bereich Im Gerstel V Die Mauereidechsen nutzten vor allem die sonnigen Hangbereiche entlang von Wegböschungen und die offenen Randbereiche zur Wohnbebauung. Für das Gebiet Schafwögel innerhalb des Bebauungsplans wurden 3 adulte und 8 juvenile Mauereidechsen registriert, für das Gebiet Im Gerstel V 24 adulte und 22 juvenile Tiere. Zur Bestandsabschätzung ist es üblich, die Anzahl der adulten Tiere mit dem Faktor 4 zu multiplizieren. So ergibt sich für den Bereich Schafwögel 12 Mauereidechsen und für den Bereich Gerstel 96 Mauereidechsen. Weiteres Vorgehen Bei der Betrachtung der Auswirkungen des geplanten Bebauungsgebietes ist zwischen Flächen, die der direkten baulichen Nutzung unterliegen werden (Wohnbauflächen inklusive Infrastruktur), und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die im BP als öffentliche Grün- 2/5
3 flächen bezeichnet und in der 30 m breiten Baumfallgrenze liegen, zu unterscheiden. Der die Wohnbaufläche umgebende Schutzstreifen soll als sogenannter gestufter Waldrand naturnah gestaltet werden. Bei einer entsprechend offenen Gestaltung des Waldrandes mit einem lichtem Strauch- und Krautsaum und einer entsprechenden Pflege desselben in der Folgezeit wird die Mauereidechse von dieser Maßnahme profitieren. Die Entfernung der Bäume in diesem Bereich bewirkt demnach nur einen kurzfristigen Eingriff, der langfristig zu einer Verbesserung der Lebensraumausstattung führt. Wie im gemeinsamen Gespräch mit der VG Dahn und der Oberen Naturschutzbehörde am 22. August 2012 vereinbart, sollen die Baumfällungen im Winterhalbjahr stattfinden (potentielle Winterquartier-Bäume werden im Oktober gefällt, die anderen Bäume gemäß Absprache). Die Wurzelstubben sollen dagegen je nach Witterung erst in der Aktivitätszeit der Mauereidechsen im März/April entfernt werden (unter vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzbehörde). Um das Tötungsrisiko für die Mauereidechsen so gering wie möglich zu halten, sind die Baumfällungen in den von der Mauereidechse besiedelten Bereichen nicht mit schwerem Gerät (Vollernter) durchzuführen. Notwendig ist hier eine motomanuelle Zufällung (bzw. mit Seilzug). Auf jeden Fall muss eine Konzentration der Fahrbewegungen auf festgelegte Fahrlinien, die nicht verlassen werden dürfen, erfolgen. In den Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft sind zusätzliche Versteck- und Überwinterungsstrukturen durch Belassen bzw. Anlage von Totholzhaufen und/oder Steinriegeln als CEF-Maßnahmen zu schaffen. Bei den Flächen, die zur späteren Bebauung vorgesehen sind, erfolgt zumindest vorläufig eine Zerstörung der bisherigen Mauereidechsenlebensräume. Bei Abschätzung der Bestandsgröße innerhalb dieses Bereichs ergibt sich für die Teilfläche Schafwögel (Bereich Querspange) 8 Mauereidechsen, für Im Gerstel V 16 Mauereidechsen. Insbesondere im Bereich Im Gerstel V ist es deshalb sehr wichtig, dass nach den Baumfällungen der Waldboden sehr sauber abgeräumt wird, so dass möglichst wenige bzw. keine Versteckstrukturen für die Mauereidechsen verbleiben. Ziel ist, dass verbliebene Tiere nach Ende der Winterruhe vergrämt werden und vor Beginn der Entfernung der Wurzelstubben selbstständig diesen Bereich verlassen und in die angrenzenden, neu aufbereiteten Flächen umsiedeln. Der Erfolg dieser Maßnahme sollte vor Beginn der Entfernung der Wur- 3/5
4 zelstubben durch mehrere Begehungen im März/April überprüft werden. Im Notfall ist bei starker Besiedlung der Fläche diese drei Wochen mit Folie zu überdecken, um die Mauereidechsen zu vertreiben. Im Bedarfsfall ist eine Abzäunung des Geländes vorzunehmen, um ein erneutes Eindringen der Tiere zu verhindern. Gleiches gilt für das Mauereidechsenvorkommen im Bereich der Querspange. Bei dem Verbleib (keiner oder) weniger Einzeltiere kann auf die Abdeckung mit Folie verzichtet werden. Als Kompensationsmaßnahme ist hier eine Teilfreistellung von oberhalb des Bebauungsplangebietes in nördlicher Richtung gelegenen Felsen (Burgblickfels) umzusetzen. Das skizzierte Vorgehen greift nur, wenn die von Mauereidechsen besiedelte Flächen und die Waldwege mit ihren Böschungen während der Bauarbeiten von Belastungen wie Befahrung, Materiallagerung u.ä. weitestgehend verschont bleiben (Tabuflächen). In Abb. 3 sind die zu beachtenden Auflagen für die verschiedenen Bereiche kartografisch dargestellt. A - Fällung mit Vollernter nur vom Weg aus, kein Befahren der Fläche, motomanuelle Zufällung - Ablagern des Holzes randlich am Weg oder unterhalb des Weges - keine Beeinträchtigung der Böschung bzw. Erhalt dieser B - keine Einschränkungen C - Anlage von Rückegassen in dicht bestockten Flächen, kein Hin- und Herfahren auf der Fläche - offene, strukturreiche Flächen sind nicht zu befahren - Zur bestehenden Bebauung hin darf ein 10 m breiter Streifen nicht befahren werden (s. blaue Grenzlinie) D - Quellbereich, Einzelbaumentnahme nach vorheriger Rücksprache mit der VG Dahner Felsenland (Herr Gutensohn) - keine Beeinträchtigung der Quelle und des Quellbachs unterhalb E - Anlage von Rückegassen in dicht bestockten Flächen, offene, strukturreiche Flächen sind nicht zu befahren - Im Grenzbereiche zum Offenland (Magerwiese / Großseggenried) hin darf ein 10 m breiter Streifen nicht befahren werden (s. blaue Grenzlinie) Bei Beachtung der genannten Maßnahmen bleibt die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten und der Erhaltungszustand der lokalen Mauereidechsen-Population ist langfristig gewährleistet. Ebenso sind die Maßnahmen erforderlich, um alles Machbare zur Vermeidung der Tötungen von Einzeltieren zu tun. 4/5
5 Abb. 3: Einteilung des Bebauungsplangebiets in Arbeitsbereiche, mit unterschiedlichen Auflagen 5/5
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