Agrarpolitik Untersuchung der Problematik bei der Umsetzung in der Praxis

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1 Kantonsschule Ausserschwyz Maturaarbeit Oktober 2014 Agrarpolitik Untersuchung der Problematik bei der Umsetzung in der Praxis Autorin oder Autor, Klasse Adresse Betreuende Lehrperson Angelika Zett, 4B Hirschlenstrasse 5, 8864 Reichenburg Herr Heinz Bredies lic. rer, pol., dipl. Hdl. Wirtschaft und Recht

2 Inhalt 1 Abstract Vorwort Dankesworte Einleitung Vorgehensweise Theoretischer Teil Direktzahlungsverordnung Versorgungssicherheitsbeiträge Kulturlandschaftsbeiträge Produktionssystembeiträge Ressourceneffizienzbeiträge Landschaftsqualitätsbeiträge Biodiversitätsbeiträge Übergangsbeiträge Umsetzung Gewinner und Verlierer Reaktionen Kritik «Initiative für Ernährungssicherheit» Agrarpolitik Praktischer Teil Berechnung der Direktzahlungen 2014/ Massnahmen und Problematik Schlussrechnung Fazit und Ausblick Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Anhang Eigenständigkeitserklärung... 36

3 Agrarpolitik Untersuchung der Problematik bei der Umsetzung in der Praxis 1 Liste der Abkürzungen AP Agrarpolitik BFF Biodiversitätsförderflächen BLW Bundesamt für Landwirtschaft BTS besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem BZ Bergzone GVE Grossvieheinheit LQ Landschaftsqualität NST Normalstoss: Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen. 1 RAUS Regelmässiger Auslauf im Freien SAK SBV Standardarbeitskraft: Die SAK ist eine rein rechnerische Grösse zur Erfassung des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs mit Hilfe standardisierter Faktoren. 2 Schweizerische Bauernvereinigung 1 Bundesamt für Landwirtschaft: Alpungsbeitrag URL: (Stand: ) 2 Eveline Dudda: Die Magische Zahl SAK, URL: wirtschaft/agrarpolitik/die-magische-zahl-sak html (Stand ).

4 Agrarpolitik Untersuchung der Problematik bei der Umsetzung in der Praxis 1 1 Abstract Alle vier Jahre werden die Bestimmungen für die Agrarpolitik geändert. Doch noch nie wurde die Agrarpolitik so stark verändert wie dieses Mal. 3 Heftige Kritik äusserte sich an der neuen Landwirtschaftsgesetzgebung von der Seite der Bauern aber auch von der Gesellschaft. Die Extensivierung und Verschwendung von Kulturland wurde sehr in Frage gestellt und eine Volksinitiative wurde gestartet. 4 Wie wirkt sich die Agrarpolitik auf unseren Landwirtschaftsbetrieb aus? Erleiden wir Einbussen in den Direktzahlungen? Können wir diese ausgleichen mit der Teilnahme an Projekten? Lohnt sich der Mehraufwand? Mit diesen und weiteren Fragen habe ich mich in meiner Maturaarbeit beschäftigt und versucht diese Fragen für unseren Betrieb zu beantworten. Mein Vater Alois Zett hat sich freundlicherweise zur Verfügung gestellt und mir seine Direktzahlungsabrechnungen offen dargelegt. Mit diesen konnte ich berechnen, wie sich die Höhe der Direktzahlungen in den nächsten vier Jahren verändern wird. Einen Massnahmenkatalog mit Anforderungen, die erfüllt sein müssen um an den Projekten teilzunehmen, habe ich erstellt und überprüft, ob diese auf unserem Betrieb auch umgesetzt werden können. Die Auswertungen haben meine Hypothese, dass unser Betrieb an Direktzahlungen verlieren wird, bestätigt. Nur werden wir diese Einbussen nicht wie erwartet im Jahr 2014 erleiden, sondern erst ab dem Jahr Mit der Teilnahme an verschiedenen Projekten kann nicht die ganze Summe der verlorenen Beiträge ausgeglichen werden, da sonst ein zu hoher Mehraufwand entstehen würde. Der Grund dafür, dass wir erst in 2018 weniger Beiträge erhalten, ist die Auszahlung eines Übergangsbeitrags, dessen Höhe ich unterschätzt habe. 3 Autor unbekannt: Agrarpolitik 14-17,URL: (Stand: ). 4 Schweizer Bauernverband: Jede Unterschrift zählt, St. Galler Bauer, , S.18.

5 2 2 Vorwort Für mich war klar, mein Thema für die Maturaarbeit soll etwas mit der Landwirtschaft oder mit Tieren zu tun haben. Ich besuche seit dem zweiten Gymnasiumjahr das Schwerpunktfach Biologie und Chemie, was auch der Grund dafür war, warum ich anfangs an eine Lerndokumentation meines Pferdes dachte. Ich wollte ihm etwas beibringen und die Fortschritte festhalten. Diese Idee habe ich aber schnell wieder verworfen, da eine Schülerin der letztjährigen Maturanden eine ähnliche Maturaarbeit geschrieben hat. Da zu dieser Zeit gerade die neue Agrarpolitik vor der Tür stand und ich mich ohnehin schon dafür interessiert habe, entschied ich mich über dieses Thema zu schreiben. Zu diesem Thema habe ich selber grossen Bezug, da ich auf einem Landwirtschaftsbetrieb aufgewachsen bin und auch meine Studienwahl in Richtung Agronomie gehen wird. Mein Vater machte mich darauf aufmerksam, dass unser Betrieb mit der neuen Agrarpolitik vermutlich an Direktzahlungen verlieren würde. Dies brachte uns auf die Idee, unseren Betrieb in Bezug auf die Umsetzung der AP zu untersuchen um herauszufinden welche Massnahmen wir zu treffen haben, um annähernd wieder auf unsere vorherigen Beiträge zu gelangen. Unsere Hypothese war, dass wir nie mehr die gleiche Höhe an Direktzahlungen erhalten werden wie bisher, auch nicht mit gewissen Anpassungen an das System. Nach dem Kickoff zur Maturaarbeit suchte ich mir schnell eine betreuende Lehrperson für meine Arbeit. Herr Bredies erklärte sich bereit meine Arbeit zu betreuen und ich präsentierte Ihm meine Ideen. Er ergänzte die meinigen mit seinen und schnell fanden wir einen passenden Tittel und ich konnte loslegen mit recherchieren. 2.1 Dankesworte Es gibt einige Personen, die mich bei meiner Arbeit sehr unterstütz haben und bei denen ich mich bedanken möchte. Die grösste Unterstützung war mein Vater Alois Zett, der mir immer zur Seite stand und meine Fragen beantworten konnte. Er hat sich Zeit genommen mit mir unseren Betrieb genauer anzusehen und sich bereiterklärt unsere Direktzahlungsabrechnungen für mich zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Dank möchte ich meine Betreuungsperson Herr Bredies aussprechen, der meine Arbeit beaufsichtigt hat und mich durch die Arbeit begleitet hat. Ich möchte mich auch bei denjenigen Personen bedanken, die in irgendeiner Weise bei meiner Arbeit geholfen haben.

6 3 3 Einleitung Mit der Agrarpolitik wird in erster Linie das bisherige Direktzahlungssystem mit viel Neuem verändert. Ökologische Massnahmen, die die Landwirte leisten, werden nun mit viel Geld unterstützt, während die Produktion vom Bund weniger geschützt wird. Die Abschaffung der Tierbeiträge, der allgemeine Flächenbeitrag und die Schaffung neuer Beitragstypen wie Landschaftsqualitätsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, etc. sind die Kernpunkte der AP Die AP ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten und bleibt bis am 31. Dezember 2017 bestehen. Die Änderungen wurden vom Bundesrat vorgeschlagen und sollen eine sichere Nahrungsmittelproduktion und versorgung darstellen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit soll verbessert werden und Ressourcen schonend genutzt werden zum Beispiel mithilfe von bodenschonenden Saatmaschinen und emissionsarmem Gülleaustrag (Jauche). Der Landwirt wird für die schonende Behandlung mit Beiträgen entlöhnt. 6 Damit ein Landwirt Beiträge beziehen kann, müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein. Nur bodenbewirtschaftende, bäuerliche Betriebe erhalten Beiträge, jedoch muss der Betreib eine Mindestgrösse von 0.25 Standardarbeitskraft (SAK) erreichen. Der Betriebsleiter/ die Betriebsleiterin darf das Alter von 65 Jahren nicht überschreiten und 50 Prozent der Arbeit müssen durch betriebseigene Arbeitskräfte ausgeführt werden. Die Direktzahlungen sind auf Franken pro SAK begrenzt und könnten demnach auch gekürzt werden Vorgehensweise Meine Maturaarbeit ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten theoretischen Teil werden die Änderungen, die die neue Agrarpolitik mit sich bringt, vorgestellt. Welche Vor- und Nachteile die AP hat und was die Folgen dieser sind. Im zweiten Teil habe ich die Umsetzung der Massnahmen genauer angeschaut. Unsere Befürchtung war, dass unser Betreib mit der neuen AP weniger Direktzahlungen erhalten wird. Um annähernd an unsere vorherigen Direktzahlungen zu gelangen, haben wir die möglichen Änderungen an unserem Landwirtschaftsbetrieb angewendet und unsere Direktzahlungen ausgerechnet. Zum Schluss meiner Arbeit ziehe ich ein Fazit und möchte einen Ausblick wagen. 5 Daniel, Ether: Das Direktzahlungssystem bringt viel Neues, ``Schweizer Bauer, , S Autor unbekannt: Agrarpolitik , URL: (Stand: ). 7 Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL:

7 4 4 Theoretischer Teil 4.1 Direktzahlungsverordnung Die Direktzahlungen werden neu in sieben verschiedene Beitragstypen unterteilt. Die folgende Abbildung 1 zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems. In welche Richtung die jeweiligen Direktzahlungsinstrumente führen, ist jeweils mit der Bezeichnung der Beitragstypen wiedergegeben. 8 Abbildung Versorgungssicherheitsbeiträge Ziel der Versorgungssicherheitsbeiträge liegt darin, die Flächen der Nahrungsmittelproduktion zu erhalten und zu nutzen. Beitragsberechtig ist eine Fläche dann, wenn sie direkt oder indirekt der menschlichen Nahrungsproduktion dient. Direkte Flächen sind Flächen auf denen Weizen, Raps oder Kartoffeln angebaut wird. Auf indirekten Flächen wird Futter für Nutztiere angebaut. Damit die Beiträge für Dauergrünflächen ausbezahlt werden, muss ein Mindesttierbestand pro Hektare erreicht werden. Diese Anzahl der 8 Bundesamt für Landwirtschaft: Direktzahlungen, URL: (Stand: ). 9 Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Direktzahlungen, URL: (Stand: ).

8 5 Grossvieheinheiten (GVE) variiert je nach Zone. 10 Der Mindesttierbestand beträgt: 1,0 GVE/ha in der Talzone; 0.8 GVE/ha in der Hügelzone; 0.7 GVE/ha in der Bergzone (BZ); 0.6 GVE/ha in der BZ 2; 0.5 GVE/ha in der BZ 3 und 0.4 GVE/ha in der Bergzone 4. Dazu kommt ein Produktionserschwernisbeitrag, der ab der Hügelzone ausgezahlt wird Kulturlandschaftsbeiträge Mit den Kulturlandschaftsbeiträgen werden die verschiedenen Produktionszonen aufgrund ihrer Bewirtschaftungsnachteile berücksichtigt. Mit diesem Beitragstyp will die Verbuschung von Wiesen, Weiden und Sömmerungsflächen verhindert werden und die Flächen sollen im Berg- und Sömmerungsgebiet weiterhin genutzt werden. Die Kulturlandschaftsbeiträge umfassen fünf verschiedene Beitragsarten. Abbildung Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL: 11 Daniel, Ether: Beitragsarten der AP 2017 auf einen Blick, ``Schweizer Bauer, , S Grafik 2: Bundesamt für Landwirtschaft: Kulturlandschaftsbeiträge, URL: (Stand: ).

9 6 Um den Offenhaltungsbeitrag zu erhalten müssen die Flächen so gepflegt werden, dass es zu keinem Waldeinwuchs kommt. Die Talzone ist hier nicht beitragsberechtigt. Die Mehrarbeit in steilen Gebieten von über 50 Prozent Steigung wird durch den Hangbeitrag besser entschädigt und auch für die Talzone gibt es neu Hangbeiträge. Ein Steillagenbeitrag wird neu für Betriebe mit grossem Anteil an steilen Mähwiesen (> 35% Steigung) ausgezahlt. Um sicherzustellen, dass die Alpen genug bestossen werden, wird ein Alpungsbeitrag an den Heim- oder Ganzjahresbetrieb ausgezahlt. Die Tiere müssen jedoch im Inland gesömmert werden. Der Alpungsbeitrag hat die Aufhebung der vorherigen Tierbeiträge und den Verlust des Beitrags TEP (Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen) zur Folge. Der vorherige Sömmerungszuschlag wird ebenfalls aufgehoben. Die Sömmerungsbeiträge, welche pro GVE ausbezahlt werden, werden dem Sömmerungsbetrieb zugestellt und werden fast durchwegs erhöht Produktionssystembeiträge Mit dem zum Produktionssystembeitrag gehörenden Raus- und BTS- Programm wird das Tierwohl weiterhin gewährleistet und mit dem neuen Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (max. 10% Kraftfutter, min. 75% bzw. 85% Wiesen- oder Weidefutter im Tal bzw. im Berggebiet in der Futterration) wird die Produktion mit betriebseigenen Ressourcen gefördert. Abbildung Bundesamt für Landwirtschaft: Kulturlandschaftsbeiträge, URL: ). 14 Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Produktionssystembeiträge, URL: ).

10 7 Sämtliche Raufutterverzehrer des Betriebs müssen die Anforderungen erfüllen um vom Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion zu profitieren. Zusätzlich wird der Biobeitrag für Spezialkulturen und übrige offene Ackerflächen erhöht Ressourceneffizienzbeiträge Wer nun emissionsarme Ausbringtechniken wie Schleppschlauch, Gülledrill und tiefe Güllejektion benützt, wird durch den Ressourceneffizienzbeitrag entschädigt. Auch wer bodenschonende Anbauverfahren wie Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat anwendet, ist ressourceneffizienzbeitragsberechtigt. Der Beitrag wird auch ausgerichtet für den Einsatz von Geräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Dadurch soll die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben, schädliche Emissionen reduziert werden und ein gezielter Einsatz von Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Die Landwirte werden somit ermutigt, die neue jedoch häufig teurere Bewirtschaftungstechnik anzuwenden. Das Gesetz für Gewässerschutz beinhaltet Massnahmen für die Landwirtschaft, die das Abschwemmen und die Auswaschung von landwirtschaftlichen Stoffen in ober- oder unterirdische Gewässer verhindert. 16 Abbildung Daniel, Ether: Beitragsarten der AP 2017 auf einen Blick, ``Schweizer Bauer, , S Bundesamt für Landwirtschaft: Ressourceneffizienzbeiträge, URL: ). 17 Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Ressourceneffizienzbeiträge, URL: ).

11 Landschaftsqualitätsbeiträge Der Bund unterstützt Projekte, welche Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt der Kulturlandschaft fördern. Verschiedene Landschaftselemente werden bei der Landschaftsqualität berücksichtigt. Jeder Kanton oder regionale Trägerschaft muss selbständig, basierend auf gewissen Grundlagen und unter Einbeziehung von Bevölkerung und Landwirtschaft ein Dossier mit Landschaftszielen und Massnahmen erstellen. 18 Der Kanton Schwyz zum Beispiel hat das Kantonsgebiet in vier Projektgebiete eingeteilt und einen Massnahmenkatalog erstellt (siehe Anhang: Landschaftsqualitätsbeiträge: Massnahmen und Anforderungen im Detail). In diesem Katalog sind alle möglichen Massnahmen aufgelistet, die ein Betrieb im Kanton Schwyz erfüllen kann um Beiträge für die Landschaftsqualität zu erhalten. Jedoch kann nicht jedes Projektgebiet dieselben Massnahmen ausführen. Um am LQ- Projekt teilzunehmen, müssen drei von vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Dabei wird die Teilnahme an einer Beratung durch eine Fachperson innert 8 Jahren als zwingende Grundvoraussetzung verlangt. Zusätzlich müssen noch zwei Anforderungen aus den Grundanforderungen gewählt werden. Zu den Grundanforderungen gehören eine diskrete oder keine Siloballenlagerung, die Teilnahme am Vernetzungsprojekt und Ordnung auf dem Betrieb zu wahren. Werden die drei Grundvoraussetzungen erfüllt wird ein Grundbeitrag von max. 500 Franken pro Betrieb ausgezahlt, der sich im Laufe des LQ- Projekts verringern kann. Des Weiteren können mehrere Massnahmen aus dem Katalog entnommen und umgesetzt werden. Um einige Beispiele zu nennen: Bau von Tristen, Trockensteinmauern, Holzbrunnen, Stein- und Betontröge, Einzelbäume, etc. 19 Die Finanzierung des LQ-Projekts übernimmt zu 90% der Bund und 10% haben die Kantone zu tragen. Ist der Kanton nicht zahlungswillig, zahlt auch der Bund nichts an das Landschaftsqualitätsprojekt. Dieses Programm ist freiwillig für alle Landwirte Bundesamt für Landwirtschaft: Landschaftsqualitätsbeiträge, URL: ). 19 Katalog Massnahmenblätter (Stand ): Entwurf 2, Massnahmenkatalog Landschaftsqualitätsprojekte des Kt. Schwyz. 20 Josef, Scherer: Freiwillig Landschaft verschönern, BauernZeitung, , S.7.

12 Biodiversitätsbeiträge Bisherige Beiträge für den ökologischen Ausgleich, wie die biologische Qualität und die Vernetzung werden unter dem Titel Biodiversitätsbeiträge zusammen-gefasst. Die Biodiversitätsbeiträge sollen die Qualität fördern und eine Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirken. Abbildung 5 21 Die BFF werden neu in drei Qualitätsstufen unterteilt. Die Qualitätsstufe 1 (Q1) entspricht den heutigen ökologischen Ausgleichs-flächen, Q2 den Flächen nach Ökoqualitätsverordnung und Q3 den Inventarflächen von nationaler Bedeutung. Die Bewirtschafter verpflichten sich, nicht wie vorher sechs Jahre, sondern acht Jahre lang im Programm zu bleiben. Uferwiesen entlang von Fliessgewässern und artenreiche Grün- und Steuefläche im Sömmerungsgebiet, gelten neu als BFF-Typen Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Biodiversitätsbeiträge, URL:

13 10 Wer sich am Vernetzungsprojekt beteiligt, erhält zusätzliche Direktzahlungen für eine angepasste, schonende Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen. Das Vernetzungsprojekt hat zum Ziel, die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Auch hier gilt eine Verpflichtungsdauer von acht Jahren, in welcher die Fläche entsprechend bewirtschaftet werden muss. Bisher haben über 110 Gemeinden ein Vernetzungsprojekt ausgearbeitet Übergangsbeiträge Der Übergangsbeitrag federt die finanzielle Differenz zwischen den bisherigen und den neuen Direktzahlungen ab. Dieser Beitrag wird vier Jahre lang ausgezahlt und sinkt jährlich im Umfang jener Gelder, welche die Landwirte durch die Teilnahme an neuen Beitragsprogrammen (Produktionssystem, Ressourceneffizienz, Landschaftsqualität, etc.) beanspruchen. Die Landwirte haben in diesem Zeitraum von vier Jahren Zeit auf die Änderungen zu reagieren und ihre Betriebe gegebenenfalls anzupassen. 24 Die Berechnung setzt sich aus einem Basiswert, der für jeden Betrieb individuell errechnet wird und einem Faktor, der vom BLW jedes Jahr neu bestimmt wird, zusammen. Der Basiswert für Ganzjahresbetriebe wird einmalig von Kanton ausgerechnet Umsetzung Die Übergangsbeiträge betragen rund 20 Prozent der gesamten Direktzahlungen und sorgen für einen Wettstreit zwischen den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben und den verschiedenen Regionen der Schweiz, da die Übergangsbeiträge jährlich sinken und dafür verwendet werden die Beitragstypen wie Landschaftsqualitätsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge sowie die Produktionssystembeiträge zu finanzieren. Wer bei mehreren der oben genannten Beitragstypen mitmacht, wird keine grossen Verluste bei den Direktzahlungen erleiden. Es wird auch Betriebe geben, die gleich viel oder sogar mehr Direktzahlungen erhalten als zuvor. Wer sich aber dagegen wehrt und in kein Programm eintritt, wird grosse Einbussen erleiden Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL: 23 Amt für Landschaft und Natur: Vernetzungsprojekt, URL: 24 ebd. zu Bundesamt für Landwirtschaft: Übergangsbeiträge, URL: (Stand: ). 26 Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL: sg.ch/fileadmin/templates/content/startseite/ap_ _sonderbeilage_sgb.pdf(stand: ).

14 11 Einige Programme bleiben bestehen oder werden in einer leicht abgeänderten Form weitergeführt. Ökologischer Leistungsnachweis, Bio-Landbau, BTS und RAUS sind Programme, die bestehen bleiben. Ökoausgleichs- und Ökoqualitätsbeiträge werden in Biodiversitätsförderbeiträgen umbenannt. Daneben werden neue Beitragsarten eingeführt wie Landschaftsqualitätsbeiträge, graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion und Ressourceneffizienzbeiträge. 27 Sich gegen die Agrarpolitik zu sträuben hat keinen Sinn. Jeder Bauer sollte sich informieren und prüfen welche Massnahmen für seinen Betrieb am besten geeignet sind. Denn schon mit kleinen Änderungen kann ein höherer Ertrag erzielt werden. Jedoch sollte man nicht versuchen bei allen Programmen dabei zu sein, sondern man sollte den Mehraufwand, den diese Projekte verursachen auch beachten und nicht nur den Beitrag den man dafür erhält. Am 10. April 2014 wurden die Unterlagen für den Stichtag an die Betriebe mit Direktzahlungen verschickt. Die Landwirte müssten bis zum 4. Mai 2014 prüfen, welche Massnahmen und Beiträge der AP für ihren Betrieb in Frage kommen, sich entscheiden und diese übers Internet erfassen. Obligatorisch für alle Betriebe mit Direktzahlungen wurde dadurch die Interneterfassung, wegen den verschiedenen Beitragstypen. Es wurden sehr viele Infoanlässe für Bauern organisiert. Diese Anlässe waren freiwillig, jedoch wurde man schon vor diesen Schreiben des Landwirtschaftsamtes über die Änderungen orientiert und konnte allfällige Frage direkt klären Gewinner und Verlierer Betriebe, die eine intensive Viehwirtschaft betreiben, müssen mit grossen Einbussen bei den Direktzahlungen rechnen, weil die Tierbeiträge ersatzlos gestrichen wurden. Auch intensive Milchviehhalter, vor allem in Freiburg und Luzern, werden massiv an Direktzahlungen verlieren und werden kaum in das Programm graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion einsteigen können, da auf weniger Kraftfutter zurück gegriffen werden müsste, was wiederum bedeuten würde, dass die Milchleistung der Milchkühe sinkt und so weniger Ertrag erzielt wird. Da sich die Beiträge nicht mehr auf die Tierbestände beziehen sondern auf die Fläche, zählen auch viele Bauern des produktionsintensiven Kanton Schwyz zu den Verlierern. Die Streichung der Tierbeiträge hat zur Folge, dass die Tierbestände tendenziell sinken werden. Es wird ein Abbau der Tierbestände um ein bis zwei GVE pro Betrieb 27 ebd. zu Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL: sg.ch/fileadmin/templates/content/startseite/ap_ _sonderbeilage_sgb.pdf(stand: ).

15 12 erwartet. Auch der Ackerbau gehört zu den Verlierern der AP Zwar gibt es mehr Beiträge für offene Ackerflächen. Der Einzelkulturbeitrag wurde aber zum Beispiel für Zuckerrüben gesenkt. 29 Extensiv bewirtschaftende Betriebe gehören eindeutig zu den Gewinnern der Agrarpolitik , denn die AP möchte die ökologischen Werte, die Ökologie weiter ausbauen. Berggebiete, vor allem im Kanton Uri, können sehr von den Sömmerungs- und Steillagenbeiträgen und von den Landschaftsqualitätsbeiträgen profitieren. Dies bedeutet eine Neuverteilung des Direktzahlungsbudgets vom Talgebiet ins Berggebiet. Aufgrund der Sömmerungsbeiträge kann die Sömmerung daraus ihre Vorteile ziehen. Der Alpungsbeitrag soll für den Besitzer als Anreiz gelten sein Vieh zur Sömmerung zu geben. Die Alpen sollen dadurch wieder mehr bestossen werden. Die Betriebe im Jura oder Reusstal, die ohnehin schon stark auf Ökoprogramme setzen, gehören ebenfalls zu den Gewinnern. 30 Die Natur und die in ihr lebenden Tiere gehören definitiv zu den Gewinnern. Die Vernetzungsprojekte erhalten die wertvollen Lebensräume und die Ökologie wird dadurch aufgewertet. Die Ziele der Vernetzung wurden so definiert, dass typische Lebensräume auf bedrohte Arten ausgerichtet wurden. Durch diese Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in verschiedenen Gemeinden entstehen neue Lebensräume für gefährdete Pflanzen und Tiere. 31 Die Anhebung des GVE- Faktors für Mutterkühe von 0.8 auf 1 GVE ist für Kleinbauern und Alpen, die Mühe haben genügend Vieh zu finden um ihre Alp zu einem Mindestsatz von 75% Prozent zu bestossen, ein Vorteil. Jedoch für Alpen, die schon viele Jahre ihre Bestossung maximal ausgenutzt haben, wird dies zu einem Problem. Statt 100 Mütterkühe mit Kälbern darf nun nur noch mit 80 Mutterkühen bestossen werden. Gras ist genug vorhanden. Die Alp muss neu geschätzt werden. 32 Zusätzlich wurde die Anpassung bei den Rindern verpasst. Gerade für hochtragende Rinder ist der Faktor von 0.6 GVE viel zu tief Josef, Scherer: Gewinner und Verlierer, BauernZeitung, , S ebd. zu Landwirtschaft und Wald: Vernetzungsprojekte, URL: (Stand: ). 32 Silvia, Gisler: Fragen zur Marschrichtung March Anzeiger, , S Silvia, Gisler: Schritte gingen zwar in die richtige Richtung, waren aber meist zu klein, March Anzeiger, , S 15.

16 Reaktionen Kritik Lautstarke Kritik an den Änderungen der Agrarpolitik und am Bundesamt gab es unteranderem am Info-Anlass zur AP 2017 im Rothenthurm im Kanton Schwyz, an dem ich selbst teilgenommen habe. Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft stellten die Änderungen und Massnahmen der neuen Agrarpolitik vor. Anschliessend wurde eine Fragerunde eröffnet und das Publikum konnte anfällige Fragen stellen oder Stellung zur AP nehmen. Es war eine ausgesprochen hitzige Diskussion und man spürte die Unsicherheit und Unzufriedenheit der Landwirte gegenüber den Änderungen. Die Agrarpolitik ist bei den Bauern sicherlich nicht auf Begeisterung gestossen. Hanspeter Egli, Schwyzer Bauernpräsident, sprach an diesem Anlass zu seinen Berufskollegen, er selbst sei auch nicht einverstanden mit der neuen Agrarpolitik und betonte, dass wir sie zurzeit nichts ändern können. Die Politik laufe in eine falsche Richtung, jedoch wollen sie versuchen, dies mit der Agrarpolitik 18+ zu ändern. Er ermutigte die Landwirte, ihre eigenen Beiträge aufzuwerten und nicht zuzuschauen wie andere die begrenzten Beiträge abholen. Heftige Kritik äusserten auch Leute in Leserbriefen in der Zeitung Schweizer Bauer. Direktzahlungssystem ist Beamtenfutter 34 heisst es aus einem Leserbrief und der Schreiber nennt das neue Direktzahlungssystem unnötig kompliziert und nichts anderes als Beamtenfutter, um die Bauern noch weiter zu entmutigen. Die Tierbeiträge hätten nie gestrichen werden dürfen, sondern lediglich auf 30 GVE begrenzt werden dürfen. 35 In einem anderen Leserbrief geht es darum, dass der SBV die Meinung der Basis ignoriert und über deren Köpfe hinweg Entscheidungen treffen soll. Auf der einen Seite mache sich der SBV stark für den Erhalt von Kulturland und der Versorgungssicherheit und auf der anderen Seite nehme er mit der Ablehnung der Initiative Masseneinwanderung keine Rücksicht auf den Kulturlandverlust und die Schwierigkeiten der Versorgungssicherheit Guido, Schildknecht: Direktzahlungssystem ist Beamtenfutter SchweizerBauer, , S ebd. zu ebd. zu 31

17 «Initiative für Ernährungssicherheit» Die Schweizer Landwirtschaft soll auch in Zukunft in der Lage sein, die Bevölkerung mit einheimischen Produkten zu versorgen. Der Schweizer Bauernverband lancierte deshalb, mit Unterstützung von der Gruppe Joder/Graber, die eine Initiative mit ähnlicher Stossrichtung starten wollten, die «Initiative für Ernährungssicherheit». 37 Die Lebensmittelversorgung soll angesichts der aktuellen Entwicklung Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Flächenkampf und ähnliches mehr- wieder zu einem vorrangigen Anliegen werden. Die Ziele der Initiative werden in fünf Punkten zusammengefasst: 1. Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit einheimischen Lebensmitteln muss langfristig gesichert sein. 2. Sie hält das Qualitätsniveau der Lebensmittel in unserem Land hoch. 3. Sie schützt das für die Agrarproduktion unerlässliche Kulturland besser. 4. Sie nimmt die internationale und nationale Entwicklung wie Ressourcenverknappung, Klimawandel und Bevölkerungswachstum vorweg und hilft diese zu meistern. 5. Sie gibt den Schweizer Bauernfamilien eine Perspektive. 38 Die Schweiz mit ihrer kleinen Fläche, ihrer Geländeform und ihrem Klima erreicht einen Selbstversorgungsgrad von 50-60%. Dabei wäre es illusorisch eine vollständige Ernährungssouveränität erreichen zu wollen. Damit die Landwirtschaft Lebensmittel produzieren kann, ist sie auf landwirtschaftliche Fläche in Form von Kulturland angewiesen. Zurzeit wird je Sekunde ein Quadratmeter Land verbaut. 39 Die Initiative sieht vor, den Artikel 104 der Bundesverfassung mit einem Absatz 104a zu ergänzen, um das schwindende Kulturland besser zu schützen, das Qualitätsniveau bei Lebensmitteln hochzuhalten und den nachhaltigen Anbau von landwirtschaftlichen Rohstoffen und tierischen Produkten für die Ernährung der Bevölkerung zu fördern. Dieser Artikel soll dafür sorgen, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft möglichst gering ist und soll den Bauern eine längerfristige Perspektive geben. 40 Die Schweizer Agrarpolitik ist stark geprägt von der stetigen Extensivierung, die auch mit der neuen Agrarpolitik gefördert wird. Wird eine Fläche in einem Land extensiviert, muss der verlorengegangene Ertrag zu 100% vom Ausland importiert werden. Landgrabbing ist hierbei ein grosses Thema. Gewisse Länder wie China, die Golfstaaten oder Malaysia 37 Schweizer Bauernverband: Jede Unterschrift zählt, St. Galler Bauer, , S Autor unbekannt: Initiative für Ernährungssicherheit, St. Galler Bauer, , S Schweizer Bauernverband: Allgemeines Argumentarium zur Lancierung der Initiative für Ernährungssicherheit, Unser Essen Sichern, ebd. zu 34

18 15 kaufen oder pachten grosse fruchtbare Flächen vor allem in Entwicklungsländer um ihre Versorgung mit Lebensmitteln im eigenen Land zu sichern. Die Bevölkerung der Entwicklungsländer hat oft ein schwaches Bodenrecht und korrupte Regierungen und wird ohne soziale Absicherung vertrieben. Das Unsinnige an unseren Lebensmittelimporten liegt folglich darin, dass die Länder aus denen wir importieren, landwirtschaftliche Flächen im Ausland, auch in Gegenden, wo die Versorgung mit Lebensmitteln selbst für die lokale Bevölkerung gefährdet ist, belegen. 41 Am 15. Februar und am 15. Mai 2014 fanden zwei nationale Sammeltage statt, an denen Unterschriften gesammelt wurden. Mit Erfolg. Die Unterschriftenbögen wurden schnell verteilt und schon nach rekordverdächtigen drei Monaten wurde die «Initiative für Ernährungssicherheit» in der Bundeskanzlei eingereicht. Es wurden Unterschriften übergeben Agrarpolitik Da alle vier Jahre wieder eine neue Agrarpolitik in Kraft tritt, beschäftigt sich der Schweizer Bauernverband (SBV) schon mit der Agrarpolitik Die Strategie wurde hierbei schon gewählt und es wurden fünf Ziele festgesetzt. Diese Ziele stützen sich auch auf die Volksinitiative für Ernährungssicherheit. Die Rahmenbedingungen werden sichergestellt. Dies bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen der Landwirte verbessert werden sollen. Die Bauern sollen für ihre Produkte einen höheren Preis erhalten und die Produktionskosten sollen gesenkt werden. Weiter soll die produzierende Landwirtschaft gestärkt werden und differenzierte Instrumente im Tal- und Berggebiet angewendet werden. Die inländische Produktion soll durch den Erhalt des Kulturlandes gestärkt werden und die Produktion von Energie, in Form von Biogas oder Solaranlagen soll erhöht werden. Ein weiteres Ziel der SBV ist, die professionelle Landwirtschaft durch Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu stärken und den Spielraum dazu zu gewährleisten. Dabei spielt die Ausbildung eine zentrale Rolle: Qualität vor Quantität. 41 Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS): Ernährungssicherheit dank Inlandproduktion, Proschüre zur Ernährungssicherheit, Januar SDA: Bauern reichten Initiative ein, URL: (Stand: ).

19 16 Das schwierigste Ziel ist die Stärkung der Marktposition, denn das Sektoreinkommen der Bauern entspricht ziemlich genau den Direktzahlungen von 2,8 Milliarden Franken. Die Erlöse aus der Produktion decken die Kosten für die Produktion. Die Bauern wollen nicht nur für vier Jahre investieren, denn nach vier Jahren wird die Agrarpolitik wieder geändert. Daher möchte der SBV mit einer stabilen AP mehr Planungssicherheit für die Landwirte erreichen. Da Dreiviertel des Parlaments für die Agrarpolitik abgestimmt hatten, kann die neue Agrarpolitik jedoch nicht völlig auf den Kopf gestellt werden. Ende 2016/ Anfang 2017 wird sich das Parlament mit der neuen Agrarpolitik auseinandersetzen und Änderungen vornehmen Jeanne Woodtli: AP 18-21: Sogleich folgt der nächste Streich, URL: (Stand: ).

20 17 5 Praktischer Teil 5.1 Berechnung der Direktzahlungen 2014/ Mein Vater, Alois Zett, machte mich im Winter 2013 darauf aufmerksam, dass unser Betrieb mit der neuen Agrarpolitik14-17 an Direktzahlungen verlieren wird. Für den praktischen Teil habe ich mich daher entschieden, unseren Betrieb genauer zu analysieren und zu überprüfen, ob dies wirklich zutrifft. Dazu habe ich einen Massnahmenkatalog erstellt mit Anpassungen, die für unseren Betrieb in Frage kommen könnten. Die Massnahmen wurden so gewählt, dass sich der Betrieb nicht allzu stark verändern müsste und sich der Mehraufwand, um diese Anpassungen zu erfüllen, auch lohnen würde. Die Massnahmen betreffen vor allem die Bereiche Biodiversität und Landschaftsqualität. Die Direktzahlungen für die darauffolgenden Jahre kann jeder Bauer im Internet mit Hilfe eines Programms errechnen. Dazu hat man eine Exceltabelle, in welche die Betriebsdaten wie Fläche, Tierbestand, Zone, etc. eingetragen werden. Diese Tabelle findet man unter Auch ich habe mit dieser Tabelle unsere Direktzahlungen für die Jahre 2014 und 2018, weil nach Ablauf dieser vier Jahre die Übergangsbeiträge gestrichen werden, berechnet und diese mit den Direktzahlungen des vorherigen Jahres verglichen. Im Jahr 2018 habe ich zwei Rechnungen gemacht. Einmal so wie es wäre, wenn man keine Anpassungen machen würde und einmal mit unseren Anpassungen. Mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 26 Hektaren liegt unser Landwirtschaftsbetrieb über dem schweizerischen Durchschnitt. Unser Bauernhof befindet sich auf 430 Meter über Meer in Reichenburg im Kanton Schwyz und liegt im Talgebiet. Wir betreiben weder Ackerbau noch Milchproduktion, unser Landwirtschaftsbetrieb präsentiert sich als tierintensiver Mastbetrieb. Unsere Fläche bewirtschaften wir grösstenteils intensiv und ausschliesslich zur Grundfutterproduktion. Gut 75 Grossvieheinheiten (GVE), zusammengesetzt aus Mutterkühen mit Kälbern, Milchkühen, Pferde, Schafe, Ziegen und Schweinen umfasst unser Landwirtschaftsbertrieb. 44 Alle Informationen aus meinen Ausrechnungen und Gespräche mit meinem Vater Alois Zett.

21 Massnahmen und Problematik Für unseren tierintensiven Betrieb ist die Streichung der Tierbeiträge das grösste Problem. Dieser Beitrag für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere machte bis anhin den grössten Teil der Beiträge von 37% aus. Diesen Verlust gilt es mit der Teilnahme an verschiedenen Projekten und Treffen von Massnahmen zu kompensieren. Dies ist mit Sicherheit nicht einfach, da kein Bauer dazu bereit ist sein Konzept für eine Dauer von vier Jahren zu ändern, da die Bestimmungen der Agrarpolitik nur für vier Jahre gelten und danach wieder geändert werden können. Auch mein Vater, Alois Zett, wird an seiner Strategie den Betrieb zu führen festhalten, sich aber dem System anpassen müssen. Dazu habe ich einen Massnahmenkatalog erstellt mit diversen möglichen Anpassungen. Teilnahme am Vernetzungsprojekt Anmeldung Landschaftsqualität - Drei Grundanforderungen - Naturnahe Umgebungspflege von traditionellen Gebäuden - Hecken pflegen - Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung Graslandbasierte Milchwirtschaft und Fleischproduktion Mit 78 bestehenden Bäumen ist ein mein Vater dem Vernetzungsprojekt beigetreten und hat nachträglich noch 22 weitere Hochstammbäume gepflanzt. Die Bäume müssen einen bestimmten Abstand einhalten, um beitragsberechtigt zu sein. Er erstellte einen Ökostreifen von sechs Meter Breite einer Hecke entlang, damit die in der Hecke lebenden Tiere nicht zu sehr von Maschinen und weidenden Tieren gestört werden. Der dadurch entstandene Vernetzungsbeitrag macht jedoch lediglich drei Prozent der vorherigen Beiträge aus. Das Problem ist, man muss entscheiden ob sich der Mehraufwand, die Bäume auszumähen, lohnt für die fünf Franken, die man pro Baum erhält. Für die Landschaftsqualität hat man im Juli ein Massnahmenblatt zugestellt bekommen, das auch im Anhang zu finden ist. Für unseren Betrieb ist es kein Problem, die drei Grundanforderungen zu erfüllen. Auf unserem Betrieb herrscht Ordnung, unsere Siloballen werden nicht am Waldrand sondern ordentlich gestapelt auf einem dafür vorgesehenen Platz gelagert und an einer Beratung muss mein Vater nicht teilnehmen, da diese mit dem Vernetzungsprojekt koordiniert wird. Einige Massnahmen aus der Landschaftsqualität können jedoch nur im Sömmerungsgebiet oder nur in bestimmten Regionen erfüllt werden, was die Auswahl etwas einschränkt. Ein landwirtschaftliches Futterschürli, das mindestens 200 Meter vom Betriebszentrum entfernt ist, konnten wir anmelden. Das Gebäude muss

22 19 jedoch noch intakt sein und weiterhin gepflegt werden. Unsere Hecke von 150 Laufmetern konnten wir anmelden, unter der Bedingung diese jährlich zu schneiden und zu unterhalten. Die Massnahme, die am meisten Beiträge ergibt, von den 5% die die Landschaftsqualität ausmacht, ist die zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung. Dies bedeutet, das mindestens 20% der Dauerwiesen (ohne BFF) frühestens zwei Wochen nach Beginn der Haupternte genutzt werden, womit die Artenvielfalt der Wiesen zusätzlich gefördert werden soll. 45 Leider kann unser Betrieb nicht am Program graslandbasierte Milchwirtschaft mitmachen, da die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren mindestens zu 90% aus Grundfutter (Trockensubstanz, TS) bestehen muss. Der Grasanteil (Wiesen, Weiden, Zwischenfrüchte) muss im Talgebiet mindestens 75% und im Berggebiet mindestens 85% der TS-Aufnahme betragen. 46 Unser Problem liegt bei den Masttieren, diese benötigen zuviel Kraftfutter, um am Programm teilzunehmen. Die Hürden, um am Programm teilzunehmen, sind also für Alois Zett zu hoch. Der Beitrag würde 200 Franken pro Hektare betragen. Andere Massnahmen, wie eine grössere Extensivierung unseres Landwirtschaftsbetriebs oder ein Bau von Tristen kommen für Alois Zett nicht in Frage. Er ist mit seinem Konzept den Betrieb zu führen sehr zufrieden und wird es auch so weiterführen, da es sich nicht lohnt sich wegen diesen vier Jahren komplett umzustellen. Auch ist er der Meinung, dass alles was an Land extensiviert wird (also weniger produziert wird) zu 100% aus dem Ausland importiert werden muss. 45 Kanton Schwyz (Hrsg.)(2014): Massnahmenkatalog Landschaftsqualität Zentralschweiz. 46 Agridea: Produktionssystem-Beiträge: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, URL: (Stand: ).

23 Schlussrechnung Entgegen unserer Befürchtungen, dass unser Betrieb an Direktzahlungen verlieren wird, erhalten wir im Jahr % unserer vorherigen Beiträge. Dies ist der Fall, da ein Übergangsbeitrag ausgezahlt wird, der 17% unserer bisherigen Beiträge ausmacht. Dieser Übergangsbeitrag wird von Jahr zu Jahr kontinuierlich reduziert und nach vier Jahren wird 120% Direktzahlungen von Alois Zett 100% 80% 60% 40% Landschaftsqualitätsbeiträge Übergangsbeitrag Ressourceneffizienzbeiträge Produktionssystembeiträge Biodiversitätsbeiträge Versorgungssicherheitsbeiträge Kulturlandschaftsbeiträge 20% 0% ohne Massnahmen 2018 mit Massnahmen schliesslich kein Übergangsbeitrag mehr ausgezahlt. Diesen Übergangsbeitrag gilt es, mit den oben im Massnahmenkatalog genannten Massnahmen, zu kompensieren. Dies gelingt uns jedoch nicht ganz. Nach Umsetzung der oben genannten Massnahmen, werden wir im Jahr 2018 noch 93% der bisherigen Beiträge erhalten. Demnach werden wir im Jahr 2018 mit einem Verlust von 7% der Beiträge vor der AP rechnen müssen. Würden wir uns jedoch nicht an das System anpassen, also keine Massnahmen treffen, würde unser Landwirtschaftsbetrieb fast das Doppelte, nämlich 13% verlieren. Da unser Betrieb die meisten Tiere zur Sömmerung auf die Alp treibt, erhalten wir einen Sömmerungsbeitrag, der sehr ins Geld fällt und uns hilft die fehlenden Beiträge auszugleichen. Dieser Sömmerungsbeitrag macht 20% der gesamten Beiträge aus. Unser Betrieb hat sicher den Vorteil gegenüber anderen, dass er einen genügend grossen Tierbestand aufweist um den Versorgungssicherheitsbeitrag zu erhalten. Der Mindesttierbestand liegt in der Talzone, siehe Kapitel Versorgungssicherheit Seite 5, bei 1GVE pro Hektare Land. Der Versorgungssicherheitsbeitrag füllt 24% unserer Direktzahlungen aus.

24 21 6 Fazit und Ausblick Durch meine Recherchen und Gespräche mit Alois Zett erhielt ich einen tieferen Einblick in die Änderungen der Agrarpolitik Mir war klar, dass es geteilte Meinungen geben wird, jedoch war ich überrascht über die Reaktionen der Bauern und vor allem über die Volksinitiative, mit der sie ihre Meinung gegen die neue Agrarpolitik ausdrücken und diese Unterschriften innerster kürzester Zeit beieinander hatten. Im letzten Teil meiner Arbeit beurteile ich, ob grundsätzlich ein Betrieb wieder auf seine ursprünglichen Direktzahlungen kommen kann und warum sich unsere Befürchtung, unser Betrieb würde massiv an Einbussen erleiden, nicht bestätigt hat. Ist ein Betrieb bereit sich dem System anzupassen und auch einen gewissen Mehraufwand auf sich zu nehmen, denke ich, ist es möglich wieder annähernd an die vorherigen Beiträge zu gelangen oder diese gar zu steigern. Wichtig ist die Freude, an dem was man macht, nicht zu verlieren und nach dem eigenen Empfinden zu handeln und sich anzupassen. Sträubt sich aber ein Betrieb gegen die Richtung, die die Agrarpolitik eingeschlagen hat, wird es schwieriger. Er wird im Jahr 2014 nicht sehr grosse Einbussen erleiden, dank dem Übergangsbeitrag, jedoch muss er 2018 mit massiven Einbussen rechnen. Dies ist aber von Betrieb von Betrieb unterschiedlich. Produziert ein Betrieb schon längst in der Richtung der neuen Agrarpolitik wird er keine grossen Probleme haben seine Beiträge auch ohne Anpassungen zu halten. Zu diesen Betrieben gehören extensiv bewirtschaftete Betriebe und Landwirtschaftsbetriebe mit viel landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Übergangsbeitrag trägt merklich dazu bei, dass wir nicht, wie befürchtet, starke Einbussen erleiden werden, sondern sogar 4% höhere Beiträge erhalten. Mehr Direktzahlungen erhalten wir jedoch nur in den Jahren Die Beiträge werden in dieser Zeit kontinuierlich sinken, da die Übergangsbeiträge jährlich gesenkt werden. Ab dem Jahr 2018 werden auch wir weniger Beiträge erhalten, trotz den Massnahmen, die wir ergriffen haben. Möchten wir auf unsere Höhe der Beiträge zurück, müssten wir unser Land extensivieren oder noch mehr Massnahmen ergreifen. Auch ich bin der Meinung, dass die Agrarpolitik in eine falsche Richtung geht. Ich wünsche mir, dass sie Volksinitiative ihre Wirkung zeigt und die Inlandproduktion stärken wird. Die Extensivierung, die die neue AP mit sich bringt hat dies zur Folge, dass die Schweiz mehr importieren muss. Alles was wir weniger produzieren, müssen wir zu 100% vom Ausland importieren und dadurch anderen Ländern, denen es schlechter geht als uns, schaden.

25 22 7 Literaturverzeichnis Zeitungsartikel: Autor unbekannt: Initiative für Ernährungssicherheit, St. Galler Bauer, , S.28. Daniel, Ether: Beitragsarten der AP 2017 auf einen Blick, ``Schweizer Bauer, , S. 18. Daniel, Ether: Das Direktzahlungssystem bringt viel Neues, ``Schweizer Bauer, , S. 15. Guido, Schildknecht: Direktzahlungssystem ist Beamtenfutter SchweizerBauer, , S.3. Josef, Scherer: Freiwillig Landschaft verschönern, BauernZeitung, , S.7. Josef, Scherer: Gewinner und Verlierer, BauernZeitung, , S.9. Kanton Schwyz (Hrsg.)(2014): Massnahmenkatalog Landschaftsqualität Zentralschweiz, Silvia, Gisler: Fragen zur Marschrichtung March Anzeiger, , S.5. Silvia, Gisler: Schritte gingen zwar in die richtige Richtung, waren aber meist zu klein, March Anzeiger, , S 15. Schweizer Bauernverband: Allgemeines Argumentarium zur Lancierung der Initiative für Ernährungssicherheit, Unser Essen Sichern, Schweizer Bauernverband: Jede Unterschrift zählt, St. Galler Bauer, , S.18. Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS): Ernährungssicherheit dank Inlandproduktion, Proschüre zur Ernährungssicherheit, Januar Internetquellen: Agridea: Produktionssystem-Beiträge: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, URL: (Stand: ). Amt für Landschaft und Natur: Vernetzungsprojekt, URL: Autor unbekannt: Agrarpolitik , URL: (Stand: ). Autor unbekannt: Agrarpolitik 14-17,URL: (Stand: ). Bundesamt für Landwirtschaft: Alpungsbeitrag URL: ). Bundesamt für Landwirtschaft: Direktzahlungen, URL: (Stand: ). Bundesamt für Landwirtschaft: Kulturlandschaftsbeiträge, URL: (Stand: ). Bundesamt für Landwirtschaft: Landschaftsqualitätsbeiträge, URL: ).

26 23 Bundesamt für Landwirtschaft: Ressourceneffizienzbeiträge, URL: ). Bundesamt für Landwirtschaft: Übergangsbeiträge, URL: (Stand: ). Eveline Dudda: Die Magische Zahl SAK, URL: wirtschaft/agrarpolitik/die-magische-zahl-sak html (Stand ). Hansjakob Zwingli: Die Agrarpolitik , URL: Startseite/AP_ _Sonderbeilage_SGB.pdf (Stand: ). Jeanne Woodtli: AP 18-21: Sogleich folgt der nächste Streich, URL: (Stand: ). Katalog Massnahmenblätter (Stand ): Entwurf 2, Massnahmenkatalog Landschaftsqualitätsprojekte des Kt. Schwyz. Landwirtschaft und Wald: Vernetzungsprojekte, URL: (Stand: ). SDA: Bauern reichten Initiative ein, URL: (Stand: ). 8 Abbildungsverzeichnis Titelbild: wsl: Der Film zu AlpFUTUR, URL: (Stand: ). Abbildung 1: Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Direktzahlungen, URL: (Stand: ). Abbildung 2: Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Kulturlandschaftsbeiträge, URL: (Stand: ). Abbildung 3: Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Produktionssystembeiträge, URL: ). Abbildung 4: Grafik: Bundesamt für Landwirtschaft: Ressourceneffizienzbeiträge, URL: ). Abbildung 5: Grafik: : Bundesamt für Landwirtschaft: Biodiversitätsbeiträge, URL:

27 24 9 Anhang (gültige Version August 2014) Landschaftsqualitätsbeiträge Das Beitragssystem der Landschaftsqualitätsprojekte besteht aus einem Grundbeitrag bei Erfüllung der Einstiegskriterien und Einzelbeiträgen bei Erfüllung von Allgemeinen (A) und/oder Landschaftstypspezifischen (L) Massnahmen. Die Einstiegskriterien setzen sich aus drei Grundanforderungen (G1, G2 und G3) und mindestens 3 Massnahmen (A und/oder L) zusammen. Die Erfüllung der Grundanforderungen G1, G2 und G3 ist zwingend und führt zum Grundbeitrag. Massnahmen und Anforderungen im Detail Massnahme Anforderungen Beitrag G1 Beratung in Anspruch nehmen G2 Keine Siloballen oder geordnete Siloballen- Lagerung Der/die LandwirtIn nimmt bis Ende der Projektphase einmal an einer Beratung teil Die Beratung erfüllt die Anforderungen der zuständigen kantonalen Behörde Siloballen werden geordnet auf dem Hofareal, bei Feldgebäuden, entlang von Wegen oder auf befestigten Plätzen gelagert Folienreste, verdorbene Silage und angebrochene Siloballen sind ordentlich entsorgt Auf dem Sömmerungsbetrieb werden keine Siloballen sichtbar gelagert Jährlicher Grundbeitrag von maximal Fr pro Betrieb bei Erfüllung von G1-G3 und mind. 3 Massnahmen (A und/oder L) Jährlicher Grundbeitrag von maximal Fr pro Betrieb bei Erfüllung von G1-G3 und mind. 3 Massnahmen (A und/oder L) G3 Ordnung auf dem Betrieb halten Altfahrzeuge oder ausgediente Geräte sind auf befestigtem Boden gelagert (Als Altfahrzeuge gelten Fahrzeuge, welche nur mittels grösseren Aufwendungen in einen vorführtauglichen Zustand versetzt werden können) Abfälle, Alteisen sind entsorgt oder nur vorübergehend auf befestigtem, ordentlich entwässertem Boden gelagert Bauschutt ist entsorgt, ausser während der Bauphase Jährlicher Grundbeitrag von maximal Fr pro Betrieb bei Erfüllung von G1-G3 und mind. 3 Massnahmen (A und/oder L)

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