Einführung ins Recht. Recht. Zusammenfassungen. Prüfung Freitag, 4. November Einführung. Rechtsstaat. Rechtsquellen

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1 Recht Einführung ins Recht Zusammenfassungen Prüfung Freitag, 4. November 2016 Einführung Rechtsstaat Rechtsquellen Öffentliches Recht/Privatrecht Arten von Gesetztesartikel Verfahrensrecht Dario, Tom, Steffi Alle saliorel Zusammenfassungen sind online verfügbar. saliorel.com/files

2 Einführung 2/9 # Die Aufgaben des Rechts Das Recht in eines von drei komplexen Verhaltensvorschriften, die das menschliche Zusammenleben regeln. Recht Staatlich bestimmt Sitte Brauch, Anstand Sittlichkeit Moral, Religion, Ethik Erzwungen durch Nicht erzwingbar Nicht erzwingbar den Staat Fordert äusserl. Eigene Überzeugung Fordert äusserliches Verhalten Verhalten Von aussen Von aussen bestummen bestummen # Staatliche Zwangmittel Zivilrecht Erfüllung einer Rechtspflicht wird erzwungen, falls möglich. Ist dies nicht möglich, muss Schadenersatz erfolgen. i Beispiel Der Mieter, der trotz korrekter Kündigung die Wohnung nicht verlässt, wird falls nötig mithilfe der Polizei ausgewiesen. Strafrecht Zwangsmassnahmen gegen die Person oder das Vermögen dese Schuldigen. # Rechtskraft Ein Entscheid eines Gerichts oder einer Verwaltung tritt in Rechtskraft, sobald folgende Bedingungen erfolgt sind: Innerhalb der Rechtsmittelfrist wurde der Entscheid nicht zu einer höheren Instanz weitergezogen. Die letzte/höchste Instanz hat entschieden.

3 Einführung 3/9 # Instanzen Schlichtungsverfahren (Friedensrichter) Einigung wird versucht. Klage beim Bezirksgericht Streitfälle bis CHF Streitfälle über CHF Einzelgericht Bis zu CHF entscheidet der Einzelrichter endgültig. Kollegialgericht Besteht aus 3 Mitgliedern Obergericht Entscheid entgültig, ausser bei Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Obergericht Entscheid entgültig, ausser Streitwert über CHF oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Bundesgericht # Mögliche Zwangsmittel des Staats # Unterschied Geldstrafe + Busse Freiheitsstrafe Busse Strafe für Nichteinhalten von Verordnungen (kleiner) Gemeinnützige Arbeit Geldstrafe vor Gericht bestummene Geldstrafe Strafe ggü. Straftäter Busse

4 Rechtsstaat 4/9 # Aufgaben des Rechts Das Recht legt die Rechte und Pflichten zwischen Privatpersonen (natürliche & juristische Personen) einerseits und zwischen dem Staat und den Privatpersonen andererseits fest. # Gewaltenteilung Schweiz Die Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch. Staatsorgane Legislative Gesetzgebende Gewalt Exekutive Ausführende Gewalt Judikative Richterliche Gewalt Bund National- & Ständerat Bundesrat Bundesgericht Kanton Kantonsrat Regierungsrat Bezirks-, Obergericht Gemeinde Gemeindeversammlung Gemeinderat Friedensrichter # Legalitätsprinzip Das Legalitätsprinzip, oder auch die Rechtstaatlichkeit, meint, dass der Staat sich wie jeder Bürger an die erlassenen Gesetze halten muss. # Grundrechte 1 Der Mensch und sein engster Lebensbereich BV 10 Persönliche Freiheit BV 14 Recht auf Ehe BV 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit BV 24 Niederlassungsfreiheit 2 Gesellschaftliches und politisches Leben BV 16 Meinungs- und Informationsfreiheit BV 17 Medienfreiheit BV 22 Versammlungsfreiheit BV 23 Vereinigungsfreiheit 3 Eigentum und Wirtschaftsordnung BV 26 Eigentumsgarantie BV 27 Wirtschaftsfreiheit

5 Rechtsquellen 5/9 # Einschränkung von Grundrechten Grundrechte sind Freiheiten und Rechte, die jede Person beanspruchen kann. Hier ein Beispiel einer Einschränkung eines Grundrechts: Der Kanton Uri bietet allen vom Bau eines Eisenbahntunnels betroffenen Bauern Landersatz an. Eigentumsgarantie # Rechtsquellen Die Rechtsquellen sind die Quellen und Verweise der Rechtsvorschriften. Richter haben sich an die Anweisungen in den Rechtsquellen bei der Schlichtung eines Rechtsstreits zu halten. Gesetztes Recht geschrieben, sehr häufig Verfassung, Gesetz, Verordnung Richterrecht häufig Richterliches Ermessen und Rechtsgelehrte Gewohnheitsrecht selten 30 Jahre andauerende Übung # Gesetzes Recht Primäre Rechtsqulle Recht im materiellen Sinne Verfassungsrecht Grundlegende Regeln über die Organisation und den Aufbau des Staates. Verhältnis des Staates zu Bürgern und deren Grundrechte. Änderung der Verfassung ist nur bei Volksund Ständemehr möglich. Nebst der Schweizer Bundesverfassung gibt es noch 26 Kantonsverfassungen. Gesetzes Recht Gesetze benötigen immer eine Grundlage in der Verfassung. Gesetzänderungen benötigen eine Zustimmung des Parlaments. Volk kann mit dem Gesetzesreferendum eine Abstimmung darüber verlangen.

6 Rechtsquellen 6/9 Verordnungsrecht Verordnungen enthalten Bestimmungen, wie ein Gesetz angewendet werden soll. Verordnungen werden von der Regierung (Exekutive) erlassen und können jederzeit (ohne Abstimmung) geändert oder aufgehoben werden. Bundesrecht geht kantonalem Recht vor. TL; DR Verordnung Bestimmungen, wie ein Gesetz Gesetze benötigen (Bundes-) Verfassung Grundlegende Regeln Gesetz angewendet Grundlage in der über Organisation und werden soll Verfassung Aufbau des Staates # Richterrecht Entscheide nach richterlichem Ermessen Bewährte Lehre Meinung von Rechtsgelehrten und Verfasser von Gesetzeskommentaren mit guter Reputation. Überlieferung Meinung von Gerichtspraktizierenden mit (Präjudizen) viel Erfahrung. # Gewohnheitsrecht Geringe Bedeutung Gewohnheit Tradition, lang ausgeübte Bräuche, etc i Beispiel Die Banken gehen bei der Zinsberechnung immer von 30 Tagen je Kalendermonat aus. Es war bisher immer so. # Zusammenfassung Geschreibenes Recht Gerichtspraxis Richterliches Ermessen Gewohnheitsrecht Verordnung, Gesetz oder Verfassung Gerichtsprozesse, Praxis der Rechtsprechung Entscheidung von Richtern oder Rechtsgelehrten Gewohnheit, Tradition, lang ausgeübte Bräuche

7 7/9 Öffentliches Recht/Privatrecht # Rechtsordnung Gesamtheit aller Vorschriften eines Staates Öffentliches Recht Privatrecht oder Zivilrecht Regelt Beziehungen zwischen Staat als Inhaber der Staatsgewalt und natürlichen oder juristischen Personen. Ebenfalls Beziehungen zwischen Kantonen und Staatsverträge mit anderen Staaten. Regelt Beziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen. Der Staat kann ohne Staatsgewalt auch als Privatperson auftreten. Vom Bund durch das ZGB (Zivilgesetzbuch) und OR (Obligationenrecht) geregelt. ÖFFENTLICHES RECHT Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Prozess- und Verfahrensrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Aufbau des Staates, Grundrechte, Politische Rechte Regelt Verwaltung Staatsorgane (Polizeirecht, Schulrecht, Baurecht, Steuerrecht, ) Strafbare Handlungen und Strafrahmen Verfahren vor Zivil- und Strafgerichten, sowie vor Verwaltungsbehörden Regelt Verfahren beim Eintreiben von Geldforderungen Völkerrecht Staatsverträge, etc. Weitere: Staatliches Kirchenrecht, Medien- und Kommunikationsrecht, Strassen- verkehrsrecht, Umweltschutzrecht,

8 8/9 Öffentliches Recht/Privatrecht PRIVAT- ODER ZIVILRECHT ZGB OR Zivilgesetzbuch Das Schweizerische Zivilgesetzbuch zeigt die durch den Bund entschlossenen Regelungen von Beziehungen zwischen Privatpersonen. Das Obligationenrecht ist Teil des ZGB, hat jedoch eine eigene Nummerierung und ist deutlich länger als die restlichen Teile. Das ZGB besteht aus 5 Teilen: Personenrecht Recht der Persönlichkeit natürlicher und juristischer Personen Familienrecht Eheschliessung, Wirkungen der Ehe, Scheidung, Güterrecht, Adoption Erbrecht Gesetzliche Erben, Testamente und Erbverträge, Teilung der Erbschaften, Sachenrecht Besitz, Eigentum und beschränkt dingliche Rechte (Dienstbarkeiten, Grundpfand, ) Obligationenrecht Allgemeine Bestimmungen Entstehung, Erfüllung, Erlöschen von Obligationen, Verjährung, Einzelne Vertragsverhältnisse Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge, Handelsgesellschaften AG, GmbH, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Genossenschaft Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung Wertpapiere

9 9/9 Arten von Gesetzesartikeln/Verordungsrecht # Arten von Gesetzesartikeln Zwingende Regelungen Müssen von beiden Parteien in jedem Fall berücksichtigt werden. Ergänzendes/Dispositives Recht Gilt nur, falls durch die Parteien nichts anderes vereinbart worden ist. Oftmals an der Klausel «wenn nicht anders vereinbart,» zu erkennen. Relativ zwingende Regelungen Nur einseitig abänderbar. Gesetzgeber be- stimmt aber zum Schutz gewisse Mindest- anforderungen. # Verfahrensrecht Zivilprozess Kläger behauptet ein Recht, der Beklagte bestreitet diese Rechtsbehauptung jedoch. Gericht prüft die Anträge der Parteien und entscheidet über Gutheissung oder Ablehnung. Strafprozess Verstoss gegen Strafrecht durch den Beklagten Staatsanwalt vertritt den Staat als Ankläger, Verteidiger vertritt den Beschuldigten als Angeklagten Gericht ermittelt und verurteilt den Täter zu einer Strafe oder spricht ihn frei. Verwaltungs- Beschwerdeführer fechtet eine Verfügung an. verfahren Die verfügende Behörde bestreitet die Anfechtung. Gericht ermittelt und entscheidet über Recht und Verhältnismässigkeit der Verfügung. The saliorel Group Intellectual Property Alle Rechte vorbehalten.

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