TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken
|
|
- Adolf Krämer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken Natalie Kress Cyber Practise Manager Germany & Austria, ACE European Group Limited RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Düsseldorf, 7. Mai 2015
2 01 > Cyberrisiken Risikoumfeld Es gibt nur zwei Arten von Unternehmen: solche, die schon gehackt wurden und solche, die es noch werden Zitat: Robert S. Mueller, FBI Direktor 2
3 02 > Risikomanagement eines Industrieunternehmens Viren Hardware BYOD Big Data Cloud Darknet MA Hacker APT Internet 4.0 IT-/Netzwerksicherheit Datenschutz Risikomanagement Cyberversicherung (Eigen- und Drittschäden) Risiken Maßnahmen Transfer 3
4 03 > Cyber Versicherung - Versicherte Gefahren > Mut- oder böswillige Handlungen durch AN oder Dritte (Malicious Acts) > Programme oder Programmteile mit Schadfunktion (Malicious Codes), > Menschliches Versagen / Fehlbedienung > Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Hardware > Nichtverfügbarkeit der Systeme / DDoS-Attacken > Beleidigung / Verleumdung / üble Nachrede > Diebstahl geistigen Eigentums > Verletzung von Datenschutz und Vertraulichkeit > Unbefugte Nutzung des Computersystems 4
5 04 > Cyber-Versicherung Welche Schäden? > Eigenschäden Software- und Datenwiederherstellung Mehrkosten / Beschleunigungskosten Betriebsunterbrechung Sachverständigenkosten / Forensik Kosten der Regressnahme Vertragsstrafen (optional) Ausfall externe Dienstleister (Cloud, IaaS, PaaS, SaaS) Leistungen bei erpresserischer Bedrohung (optional) Vertrauensschäden (optional) Rückwirkungsschäden (optional) 5
6 04 > Cyber-Versicherung Welche Schäden? > Krisenmanagementkosten/Bußgeld Benachrichtigungskosten (gem. BDSG) (Benachrichtigung der Kunden, Call Center, Multimediaverbreitung) Kosten für Nachforschungen (Monitoring, Forensik, Berater etc.) Kosten für Verhandlungen mit zuständigen Aufsichtsbehörden (Rechtsanwälte, Krisenmanager etc.) > Fremdschäden: Schadensersatz an Dritte aus: datenschutzrechtlicher Haftung Vertrag Unerlaubter Handlung Urheberrecht Sonderthema: Geschäftsleiterhaftung 6
7 05 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens - Rechtliche Haftung I. Haftung nach öffentlichem Datenschutzrecht > Schutz personenbezogener Daten (Einzelangaben über persönliche / sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person) Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß 9 BDSG (Festlegung in Datenschutz- und Datensicherheits-Richtlinien) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, 4 f BDSG (mind. 20 bzw. 9 ständig mit Datenverabreitung Beschäftigte) Datengeheimnis, 5 BDSG: Verpflichtung der Mitarbeiter erforderlich Verstoß > Datenschutzrechtliche Haftung 7
8 05 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens - Rechtliche Haftung I. Haftung nach öffentlichem Datenschutzrecht > Datenschutzrechtliche Haftung derzeit: Informationspflicht gegenüber Aufsichtsbehörde(n) und Betroffenen: 42a BDSG: bei bestimmten personenbezogenen Daten 109a TKG: bei Telekomunikationsdienstleistern Maßnahmen zur Schadensbegrenzung/-beseitigung, 42a BDSG Schadensersatz an Betroffene, 7, 8 BDSG Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit, 43 III BDSG: oder Abschöpfen eines etwaigen höheren wirtschaftlichen Vorteils Geschäftsleitung, 9, 130 OWiG (echtes Unterlassungsdelikt): Bußgeld bis zu 1 Mio. 8
9 05 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens - Rechtliche Haftung I. Haftung nach öffentlichem Datenschutzrecht > Verschärfungen nach EU-Datenschutz-GrundVO zukünftig: soll die EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG aus 1995 ersetzen keine Umsetzung in nationales Recht, sondern unmittelbare Geltung 12. / 13. März 2015: Treffen der EU-Innen- und Justizminister zu Kapitel II (Datenverwendung); sehr starkes Lobbying aus USA Derzeitiger Diskussionsstand: Artikel 31, 32: Selbstanzeige / Auskunft an Aufsichtsbehörde(n) und Betroffenen unverzüglich (Erstentwurf: innerhalb von 24 Stunden ) Artikel 79: bei Unternehmen Bußgeld bis zu 5% des weltweiten Jahresumsatzes (Erstentwurf: 2% des weltweiten Jahresumsatzes ) 9
10 05 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens - Rechtliche Haftung II. Zivilrechtliche Haftung > Schadensersatz / Vertragsstrafe an Vertragspartner aus Vertrag Verletzung von Geheimhaltungs- / Vertraulichkeitspflichten > Haftung gegenüber Dritten ohne Vertrag gemäß 823 BGB wegen Eigentumsschadens durch Datenverlust Störung des Gewerbebetriebs Dritter Verletzung von Persönlichkeitsrechten > Urheberrechtliche Haftung, UrhG Urheber kann Schadensersatz / Beseitigung / Auskunft verlangen 10
11 05 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens - Rechtliche Haftung II. Zivilrechtliche Haftung > Persönliche Haftung des Geschäftsleiters Innenhaftung gegenüber Unternehmen aus 93 II, 91 II AktG; 43 II GmbHG wegen Organisationsverschuldens Ggfs. sogar Außenhaftung gegenüber Dritten (s. Dornbracht-Urteil des OLG Düsseldorf vom VI-U (Kart) 11/13: Haftung aus 33 III GWB i.v.m. 830 II BGB) > Fazit: Risikomanagement ist unerlässlich! 11
12 06 > Risikomanagement Cyber-Risiken (Zusammenfassung) > Risikoanalyse und Risikobewertung (Dokumentation) > Präventionsmaßnahmen technischer Art > Ablaufplan mit Zuständigkeiten für Cyber-Ernstfall Eingriff erkennen Cyber Breach Coach / ggfs. Versicherer einschalten Eingriff beenden, Sachverhalt erfassen, Maßnahmenplan erstellen Maßnahmenplan abarbeiten (Anzeige an Behörden / Betroffene; Presse; rechtliche Maßnahmen gegen Schädiger / Behörden prüfen; Risikobewertung / Präventionsmaßnahmen verbessern) > Absicherung durch Versicherungsschutz Cyberschäden in der Sachdeckung Eigen- und Drittschäden über Cyber-Police D&O-Versicherungsschutz 12
13 07 > Fragen und Diskussion Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? 13
14 Ihre Ansprechpartner: Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn Partnerin, Düsseldorf Head of Insurance Taylor Wessing Natalie Kress Cyber Practise Manager Germany & Austria, ACE European Group Limited Kontaktdetails T: 49 (0) E: Kontaktdetails T: +49 (0) E: 14
15 Unsere Standorte Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers B-12 Jianguomenwai Avenue Chaoyang District Beijing T. +86 (10) Berlin Ebertstraße Berlin T. +49 (0) Bratislava Panenská Bratislava T. +421(0) Brno * Dominikánské námĕstí 4/ Brno T Brussels Trône House 4 Rue du Trône 1000 Brussels T. +32 (0) Budapest Dorottya u. 1. III. em Budapest T. +36 (0) Cambridge 24 Hills Road Cambridge, CB2 1JP T. +44 (0) Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box Dubai, United Arab Emirates T (0) Düsseldorf Benrather Straße Düsseldorf T. +49 (0) Frankfurt Senckenberganlage Frankfurt a.m. T. +49 (0) Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai Hamburg T. +49 (0) >Jakarta ** >Hanafia Ponggawa & Partners >Wisma 46 Kota BNI, 32nd & 41st Floor. Jl. Jend Sudirman >Kav 1 Jakarta >T Kiev Illinsky Business Center vul. Illinska Kiev T. +38 (0) Klagenfurt * Alter Platz Klagenfurt T. +43 (0) London 5 New Street Square London EC4A 3TW T. +44 (0) Munich Isartorplatz Munich T. +49 (0) Paris 69 avenue Franklin D. Roosevelt Paris T. +33 (0) Prague U Prasné brány 1 CZ Praha 1 T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road Shanghai T. +86 (0) Singapore RHTLaw Taylor Wessing LLP Six Battery Road #09-01, #10-01 Singapore T Seoul ** DR & AJU LLC Donghoon Tower 317 Teheran-Ro Gangnam-gu Korea Vienna Schwarzenbergplatz Vienna T. +43 (0) Warsaw ul. Mokotowska Warsaw T. +48 (0) > * Repräsentanz ** Assoziiertes Büro 15
ACE Risikoforum Wie manage ich Cyberrisiken? RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing
ACE Risikoforum Wie manage ich Cyberrisiken? RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Frankfurt am Main, 19. März 2015 01 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens Wer ist Risikoquelle?
MehrAktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014
Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz Ziel des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Umsetzung
MehrInternationalisierung von Start-Ups. Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012
Internationalisierung von Start-Ups Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012 1 >Übersicht: > Grundprinzipien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten > Rechtliche Strategien für die Internationalisierung (
MehrWas läuft beim LEP NRW?
Was läuft beim LEP NRW? Der sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel kommt! Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger, Dr. Alexander Köpfler Gliederung > Vorgeschichte >
MehrNachbarrechtsbehelfe gegen großflächige Einzelhandelsbetriebe
Nachbarrechtsbehelfe gegen großflächige Einzelhandelsbetriebe Normenkontrollantrag, Drittanfechtungsklage und Eilrechtsschutzanträge Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger
MehrPraxistest LEP
Praxistest LEP 2013-2014 Dr. Tanja Brunner Bild einfügen (Cover Small) München, 13.11.2014 Das Landesentwicklungsprogramm Bayern Die Novellierung des LEP 2013 > Inkrafttreten: 01. September 2013 > Vorgaben
Mehr(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel
(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel Dr. Christoph Brandenburg Bild einfügen (Cover Small) München, 13.11.2014 Refurbishment: Modernisierung Wiederaufarbeitung
MehrCyberkriminalität und IT-Attacken Die Cyber-Risk-Police als Brandschutz des 21. Jahrhunderts
Cyberkriminalität und IT-Attacken Die Cyber-Risk-Police als Brandschutz des 21. Jahrhunderts AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung Hamburg, 01.10.2015 Natalie Kress Cyber Practice Manager Germany
MehrBauplanungsrechtliche Einzelhandelssteuerung
Bauplanungsrechtliche Einzelhandelssteuerung Dr. Christoph Brandenburg, Dr. Tanja Brunner Bild einfügen (Cover Small) Schweinfurt, 12.03.2015 Einzelhandelssteuerung > Wo erfolgt die Einzelhandelssteuerung?
MehrBaurechtschaffung vs. Gentrifizierung. Dr. Tanja Brunner München,
Baurechtschaffung vs. Gentrifizierung Dr. Tanja Brunner München, 13.05.2014 Quelle: Sueddeutsche Zeitung, 24.02.2010 Gentrifizierung und München 2 Feilitzschstraße 7-9 > Ausgangslage > Ziel Quelle: tz,
MehrVerkaufsoffene Sonntage in NRW
Verkaufsoffene Sonntage in NRW Forum Einzelhandel 2017, 29.06.2017, Radisson Blu Hotel, Köln Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger Gliederung > Verkaufsoffene Sonntage in
MehrForum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien
Forum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 21. Juni 2012 Einführung > Energetische Anforderungen
MehrForum Real Estate Investment in Spezialimmobilien
Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 20. September 2012 Einführung > Spezialimmobilien/Betreiberimmobilien Wert der
MehrAndrea Hermanni. Köln, 11. Juni 2015
Symbiose von stationärem Einzelhandel und E-Commerce: Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht Auswirkungen auf die Umsatzmiete und die Beachtung des Fernabsatzrechts Andrea Hermanni Köln, 11. Juni 2015
MehrProdukt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts
MoyeaPowerPoint E-Learning Center >24.09.2014 Produkt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht Diana
MehrHaftung und Stoffrecht in China
Haftung und Stoffrecht in China INSERT IMAGE HERE Go to Insert, Picture, From file, then select relevant picture from the firm-wide image library. The image will need to fit flush against the grey box.
MehrDie anstehende Reform des AÜG
Die anstehende Reform des AÜG Dr. Robert Bauer, Rechtsanwalt Bild einfügen (Cover Small) Solingen, 12. Januar 2017 Höchstüberlassungsdauer Alt > Überlassung nur vorübergehend zulässig > Keine Definition
MehrCyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen
Cyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen RA Jan Feuerhake, LL.M. (Melbourne) Sieb & Meyer AG, Lüneburg, 10. März 2015 Agenda 01 > Rechtlicher Schutz von Know-how 02 > IT-Systeme als Angriffsweg
MehrDie Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht
Die Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht Dr. Michael Johannes Pils Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library DAAD-Alumni-Treffen in Freiburg Gliederung
MehrAktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung
Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Dr. Anja Disput Frankfurt, November 2011 2011 Taylor Wessing Deutschland 1 > Bewertungsergebnis hat Auswirkungen insbesondere auf Finanzierung Investmentbegeisterung
MehrRechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten?
Rechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten? Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, LL.M. (L.S.E.) Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht ACE Cyberforum, 18. Juni
MehrBeweissicherung zur Durchsetzung rechtlicher Interessen - Datenschutzrechtliche Aspekte
TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik" Berlin, 12.05.2016 Beweissicherung zur Durchsetzung rechtlicher Interessen - Datenschutzrechtliche Aspekte Detlef Klett, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Taylor
MehrAktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung
Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung des Finanzierungsmarktes auf Projektentwicklungen und Ankäufe Johannes Callet (TW Real
MehrEinwilligung und Koppelungsverbot in BDSG und DS-GVO
Einwilligung und Koppelungsverbot in BDSG und DS-GVO BvD Herbstkonferenz Datenschutz 2017 Stuttgart, den 26. Oktober 2017 Thomas Kahl Rechtsanwalt Frühes war alles besser! 2 Koppelungsverbot Was Mandanten
MehrDenkmalschutz im Wohnungsbau. Rechtsanwalt Dr. Christoph Brandenburg
Rechtsanwalt Dr. Christoph Brandenburg 18.02.2011 Ausgangsfall: > Beseitigung oder > Veränderung eines Baudenkmals. Zum Beispiel: Umbau für hochwertige Wohnungen. Baudenkmal (alles nach Bay. Denkmalschutzgesetz)
MehrDSGVO-Praxisbericht: Internationaler Rohrkrepierer oder neuer globaler Standard?
DSGVO-Praxisbericht: Internationaler Rohrkrepierer oder neuer globaler Standard? Dr. Anna Zeiter, LL.M. (Stanford), Chief Privacy Officer, ebay Inc. Dr. Axel Frhr. von dem Bussche, LL.M. (L.S.E.) Inhalt
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrFacebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert
Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrTW Insurance Day Neue AnlV, Solvency II sowie der Fall Hypo Alpe Adria
TW Insurance Day Neue AnlV, Solvency II sowie der Fall Hypo Alpe Adria RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing RA Mag. Wolfgang Kapek, TaylorWessing e n w c Wien Düsseldorf, 7. Mai
MehrDatenschutz als Chance begreifen
Datenschutz als Chance begreifen SK-Consulting Group Mittwoch, 24. September 2014 Agenda I. Vorstellung II. Einführung III. Videoüberwachung IV. Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis 2 Wer spricht? Name:
Mehr3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick
3. Vorstellung IT-Elektronik-Versicherung Überblick Was wurde bisher versichert? Was ist neu? Übersicht der Deckungen und Leistungen Erläuterungen zu den Deckungen und Leistungen Verarbeitung im Backoffice
MehrFinanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011
Finanzierung von Photovoltaik Projekten Carsten Bartholl 28. September 2011 Inhalt 01 > Finanzierung von PV-Projekten 02 > Bridging the Funding Gap 03 > Typische Finanzierungsprobleme 04 > Regulatorisches
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrE-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails
E-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails IT SA 2013 Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator Mitglied im GfA davit 1 Glaube an
MehrDie fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen
Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen Dr. Cornelius Weitbrecht Dr. Oliver Treptow Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library München, 13. April 2013 Gliederung 01 > Gesellschaft bürgerlichen
MehrNewsletter Employment 18/06
Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2006 Ausgabe 18/06 (Mai 2006) Newsletter Employment 18/06 Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWas darf auf die Homepage?
Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
Mehrech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender
E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur
MehrIT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH
IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrDer optimale Schutz für IT-Dienstleister und Software-Entwickler Risiko-Check
Der optimale Schutz für IT-Dienstleister und Software-Entwickler Risiko-Check Aufgrund der Ansprüche an die Business-Continuity/Notfallplanung sowie des steigenden Sicherheitsbewusstsein der Kunden von
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrDie Implementierung der IDD eine Bestandsaufnahme
Die Implementierung der IDD eine Bestandsaufnahme 9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Düsseldorf, 28. Oktober 2016 Inhalt 01 > Versicherungsvertreiber
MehrVertragsrechtliche Fragen der Vernetzung autonomer Systeme
Vertragsrechtliche Fragen der Vernetzung autonomer Systeme Fritz-Ulli Pieper, LL.M. Rechtsanwalt Wien, 4. Mai 2017, 11. Österreichischer IT-Rechtstag Übersicht 01 > Einführung 02 > Digitalisierung 03 >
MehrDATENSCHUTZMANAGEMENT MIT VERINICE. Berlin, den 16.09.2015
DATENSCHUTZMANAGEMENT MIT VERINICE Berlin, den 16.09.2015 Ulrich Heun Geschäftsführender Gesellschafter CARMAO GmbH Agenda 1. Vorstellung CARMAO GmbH 2. Grundlagen und Aufgaben im Datenschutzmanagement
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verjährungsfristen der Inanspruchnahme der involvierten
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrIT-Sicherheitsrisiken: Haftung und Versicherung
IT-Sicherheitsrisiken: Haftung und Versicherung Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, LL.M. (LSE) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht Taylor Wessing 2 Agenda 01 > IT-Compliance als Rechtsbegriff
MehrRechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen?
Fachkundig beraten Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa 2013 Nürnberg 08.10.2013
MehrData Loss Prevention. Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss
Data Loss Prevention Rechtliche Herausforderungen beim Kampf gegen Datenabfluss Dr. Lukas Feiler, SSCP Baker & McKenzie Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte TOPICS 1. Gesetzliche Pflichten zur Implementierung
MehrMARSH CYBER-RISIKO-BEFRAGUNG 2015 ERGEBNISSE DEUTSCHLAND SEPTEMBER 2015
CYBER-RISIKO-BEFRAGUNG 2015 ERGEBNISSE DEUTSCHLAND SEPTEMBER 2015 Facts Für die Marsh Cyber-Risiko- Befragung wurden die Antworten von über 350 deutschen Unternehmen unterschiedlicher Branchen ausgewertet.
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr13.11.2015. Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht
Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht 16. forumsante.ch David Rosenthal, 3. Februar 2015 1 In der Schweiz ist es einfacher Im privaten Bereich genügen im Datenschutzgesetz (DSG) ein
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrMobile Business Initiative SW/App-Entwicklungen aus der rechtlichen Perspektive
Mobile Business Initiative SW/App-Entwicklungen aus der rechtlichen Perspektive Wilfried Reiners Vorstellung PRW PRW Rechtsanwälte PRW Consulting GmbH Gründung vor 22 Jahren 2 Partner, 7 MA Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrDatenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung
Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrKartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations
Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations Dienstag, 30. Juni 2015, Luther Office Stuttgart, Augustenstraße 7 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung:
MehrCloud Services. Cloud Computing im Unternehmen 02.06.2015. Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.
Business mit der Cloudflexibler, einfacher, mobiler? Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.2015 Cloud Services www.res-media.net 1 Was ist Cloud-Computing? neue
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrNewsletter Employment 38/06
Mandanten Newsletter Ausgabe 38 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 38/06 (September 2006) Newsletter Employment 38/06 Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang
MehrElektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.
Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrZulässige Gewinnverteilungsmodelle vs. unzulässigem Kickback in ärztlichen Kooperationen
Zulässige Gewinnverteilungsmodelle vs. unzulässigem Kickback in ärztlichen Kooperationen Dr. Cornelius Weitbrecht Dr. Oliver Treptow Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Berlin, 20. September
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrNewsletter Employment 03/07
Mandanten Newsletter Ausgabe 3 Taylor Wessing Januar 2007 Ausgabe 03/07 (Januar 2007) Newsletter Employment 03/07 Gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren Taylor Wessing Practice Department Employment
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrDatenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick
Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In
MehrPragmatischer Datenschutz im Unternehmensalltag / Outsourcing - datenschutzrechtlich möglich?
Pragmatischer Datenschutz im Unternehmensalltag / Outsourcing - datenschutzrechtlich möglich? Unternehmerveranstaltung am Dienstag 11. November 2014 / 16:00-18:45 Uhr TAW Weiterbildungszentrum Altdorf
MehrGDD-Erfa-Kreis Berlin
GDD-Institut für Datenschutzbeauftragte Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten 2004 Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten verteilte
MehrVeranstaltungsort und Anfahrt. Die Referenten. Einladung. IP-Risikomanagement Schutz für das Unternehmen und sein Management
, Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 Risiken aus der Verletzung fremder Patente oder sonstiger Schutzrechte werden von Unternehmen
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
Mehrchancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing
chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? Frankfurt, 12. Februar 2014 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. I Szenarien von Datenpannen (Auswahl) Hackerangriff
Mehr6. Petersberg-Regulierungs-Konferenz Cybersicherheit und globale Bedrohung Was kann Regulierung leisten?
6. Petersberg-Regulierungs-Konferenz Cybersicherheit und globale Bedrohung Was kann Regulierung leisten? Europa: Entwurf einer Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit
MehrM&A und Verbundlösungen Welche Wege geht der Gesundheitssektor?
M&A und Verbundlösungen Welche Wege geht der Gesundheitssektor? Michael Stein, Rechtsanwalt / Partner Dr. Oliver Klöck, Rechtsanwalt / Partner Offenbach, 25. Februar 2015 Agenda I. Bestandsaufnahme II.
MehrUrheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrRechtliche Aspekte der Revitalisierung in komplexen Innenstandlagen
Rechtliche Aspekte der Revitalisierung in komplexen Innenstandlagen Revitalisierung bei bestehenden Mietverhältnissen Bild einfügen (Cover Small) Andrea Hermanni, Partnerin Forum Einzelhandel, 21. Juli
MehrAnrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung
Mandanten Newsletter Ausgabe 11 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 11 06 (März 2006) Newsletter Employment 11-06 Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung
Mehr