M&A und Verbundlösungen Welche Wege geht der Gesundheitssektor?

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1 M&A und Verbundlösungen Welche Wege geht der Gesundheitssektor? Michael Stein, Rechtsanwalt / Partner Dr. Oliver Klöck, Rechtsanwalt / Partner Offenbach, 25. Februar 2015

2 Agenda I. Bestandsaufnahme II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund > Vertragliche Kooperation > Managementverträge > Holding-Gesellschaft > Fusion III. Regulatorische Implikationen IV. Fazit > Kommunalrecht > Ausblick Krankenhausreform 2

3 I. Bestandsaufnahme: Gesundheitsmarkt in Deutschland Dunkle Wolken über dem Gesundheitsmarkt? Kostendruck und Investitionsstau Staat investiert immer weniger in Gesundheitseinrichtungen Hohe Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen Permanenter Innovationsdruck: Anpassung an technischen Fortschritt Stark reguliertes Umfeld: Anpassung an wechselnde politische und rechtliche Rahmenbedingungen Krankenhausmarkt Anzahl der Krankenhäuser und Krankenhausbetten sinkt; Anzahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft steigt Big Four (Asklepios, Helios, Rhön und Sana) dominieren bei den Privaten (ca. 33 % aller privaten Krankenhäuser) Pflegemarkt Demographischer Wandel führt zu höherem Pflegebedarf Anteil der privaten Anbieter steigt ebenfalls Markt ist zersplittert; Private Equity Investoren nutzen dies für Markteinstieg und Zukäufe Rehamarkt Budgetkürzungen bei Renten- und Krankenkassen führen zu weniger Patienten Hoher Anteil privater Betreiber (> 50 %); zunehmende Tätigkeit von Private Equity Investoren 3

4 I. Bestandsaufnahme: Gesundheitsmarkt in Deutschland Wie reagieren die Gesundheitseinrichtungen? Trend zu Spezialisierung, Kooperation und Vernetzung Synergieeffekte Verbesserung der Behandlungsqualität Stärkung der Wettbewerbsposition 4

5 I. Bestandsaufnahme: Gesundheitsmarkt in Deutschland Was bedeutet der Verbundeintritt für ein Krankenhaus? Langfristige Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz > Krankenhausverbünde arbeiten dauerhaft wirtschaftlicher (Zumindest) Vorübergehende Steigerung der Profitabilität Vorübergehende Effizienzeinbußen während Transaktionsphase Verlust von Autonomie und Kontrolle Problematisch, wenn Verbund aus rein finanziellen Gründen erfolgt Quelle: Studie des Hamburg Center for Health Economics, 11/2014 > Untersucht Verbünde mit zentralem Eigentümer und nicht Netzwerke/strategische Allianzen > Untersucht Profitabilität nur für zwei Jahre nach Verbundeintritt 5

6 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund Überblick (1) Welche Kooperations- möglichkeiten gibt es? Wie aufwändig ist ein Zusammenschluss? > Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten von der selektiven Zusammenarbeit bis hin zur vollständigen Fusion > Kooperationen als Vorstufe bzw. Testlauf zur Fusion 6

7 Share Deal Asset Deal Verschmelzung II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund Überblick (2) Vertragliche Kooperation Management- verträge Gründung einer Holding Fusion Einfache und flexible Art der Kooperation, da rein vertragliche Bindung Besondere Form der vertraglichen Kooperation; häufig Vorstufe für Beteiligung oder Übernahme Organisatorisch stärker verbundene Zusammenarbeit, da gesellschaftsrechtliche Bindung Schuldrechtliche Verbindung Gesellschaftsrechtliche Beteiligung Trägerwechsel Organisationsintensität niedrig mittel hoch 7

8 III. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 1. Vertragliche Kooperation (1) > Rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einrichtungen arbeiten aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung zusammen > Kooperationsfelder können entsprechend den Stärken und Schwächen der Einrichtungen frei gewählt werden Beschränkung auf einzelne Teilbereiche (z.b. Laborleistungen, gemeinsame Gerätenutzung, Einkauf und Logistik) möglich Ausweitung auf eine Vielzahl an Bereichen ebenfalls möglich (ggf. ist Rahmenvertrag empfehlenswert) 8

9 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 1. Vertragliche Kooperation (2) Vorteile: Schnell und einfach umzusetzen und (bei Scheitern) auch zu beenden Kooperation kann entsprechend der eigenen Stärken und Schwächen punktgenau eingesetzt werden Geeignet als Testlauf bzw. Einstieg für umfassendere Kooperation 9

10 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 1. Vertragliche Kooperation (3) > Besonderheit: Kooperation mittels Franchise-Vertrag Abhängig vom jeweiligen Verbund, Leistungen insbesondere in den Bereichen: Wissenstransfer Benchmarking Zentrale Dienstleistungen Einkauf Personal IT Immobilie Marketing Controlling Im Übrigen treffen Mitgliedshäuser Entscheidungen autonom Verbund geeignet für alle Trägerschaften (kein Trägerwechsel) Beispiele: Clinotel-Krankenhausverbund, KREX Klinik-Partnerschaft Was ist das Besondere an Franchise? 10

11 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 1. Vertragliche Kooperation (4) - Franchise-Vertrag > Franchisegeber überlässt Franchisenehmer sein Geschäftskonzept > Unterstützt und kontrolliert bei der Umsetzung > Gewährt die Nutzung von Warenzeichen, Schutzrechten, Vertriebsmethoden und Know-How > Zahlung von Nutzungsentgelt > Übernahme und Einhaltung des Geschäftskonzepts, wobei Franchisenehmer selbständiger Unternehmer bleibt Franchisegeber Franchisenehmer 11

12 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 2. Managementverträge Beispiele: Sana als Erfinder des Managementvertrages: z. Zt. ca. 10 Managementverträge Pflegeheime Schloss Blumenfeld: Managementvertrag mit dem Ev. Stift Freiburg (kommunal-freigemeinnützig) Kath. Sozialstation Heilbronn: Managementvertrag mit St. Elisabeth-Stiftung Gesundheitseinrichtung (häufig Krankenhaus) bleibt als eigenständiger Rechtsträger erhalten Managementvertrag Übertragung des Managements oder der gesamten Betriebsführung Kann sog. Betriebsführungsvertrag im Sinne des Aktiengesetzes sein (Erfordernis eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses und der Eintragung ins Handelsregister) Kooperationspartner (anderes Krankenhaus oder Managementgesellschaft / privater Klinikbetreiber) - übernimmt nur Geschäftsführung (Geschäftsbesorgung nach 662 ff. BGB) - Kooperationspartner handelt im Namen und im Auftrag der Einrichtung (kein Trägerwechsel) 12

13 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 3. Holding-Gesellschaft (1) > Mehrere rechtlich selbstständige Gesundheitseinrichtungen beteiligen sich an gemeinsamer Holding-Gesellschaft Kooperationspartner 1 Kooperationspartner 2 50 % 50 % Holdinggesellschaft 100 % 100 % 100 % Betriebsgesellschaft 1 Betriebsgesellschaft 2 Betriebsgesellschaft 3 13

14 II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 3. Holding-Gesellschaft (2) Funktion? Holding Beispiele: Gesundheit Nordhessen Holding AG: umfasst vier Krankenhäuser, Reha- Zentren und Seniorenwohnanlagen Evangelische Kliniken Rheinland ggmbh: umfasst zwei Krankenhäuser Regionale Kliniken Holding RKH GmbH: umfasst acht Akutkliniken, eine orthopädische Fachklinik und eine Rehaklinik in Ludwigsburg und Karlsruhe Konsequenzen? Eingeschränkte Tätigkeit - Halten und Verwalten der Beteiligungen an den Betriebsgesellschaften und Strukturelle Konsequenzen - Einrichtungen bleiben als rechtlich selbständige Einheiten bestehen - Erbringung verschiedener zentraler Dienste (z.b. Controlling, Recht, IT, Apotheke) - Kein Trägerwechsel, da die vorherigen Anteilseigner lediglich ihre Anteile (Shares) auf die Holding übertragen, nicht aber einzelne Vermögenswerte (Assets) 14

15 Nachteile Vorteile II. Alternative Strukturen zwischen Kooperation und Verbund 4. Fusion Share Deal Asset Deal Verschmelzung Erwerb der Gesellschaftsanteile (Shares) eines anderen Krankenhausträgers Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände (Assets) eines anderen Krankenhausträgers Umwandlungsrechtliche Verschmelzung von Krankenhausträgern > Kein Trägerwechsel, d.h. Fortgeltung Versorgungsverträge und Aufnahme im Krankenhausplan > Kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer > Keine umfangreiche Analyse von finanziellen und vertraglichen Gesellschaftsverhältnissen > Leichtere Finanzierbarkeit (Grundpfandrechte) Alle Aktiva und Passiva der bisherigen Gesellschaften gehen auf den neuen Rechtsträger über (Gesamtrechtsnachfolge); Gesellschafter werden Inhaber der Anteile am neuen Krankenhausträger > Übernahme aller Verbindlichkeiten > Schwierigere Finanzierbarkeit > Trägerwechsel > Konkretisierung der Vermögensgegenstände > Zustimmung Dritter nötig 15

16 III. Regulatorische Implikationen 1. Kommunalrecht > Verbundlösung Kommunen müssen Gesundheitseinrichtungen weiterhin steuern können und dürfen ihre Verantwortung nicht abgeben. Kommunen müssen bei Ausgestaltung des Holdingvertrags darauf achten, dass sie weiterhin ausreichende Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Betrieb der Gesundheitseinrichtung haben. Einflussnahme z. B. durch: Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsgremien, Bestellung von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern, Unterrichtungspflichten und Informationsrechte. 16

17 III. Regulatorische Implikationen 2. Ausblick Krankenhausreform (1) Probleme - Mangelnde Hygiene - Zu wenig Pflegekräfte - Unnötige Operationen - Überkapazitäten Maßnahmen - Einführung Qualitätsindikatoren - Transparentere Qualitätsberichte - Zuschläge für sehr gute Leistungen - Abschläge für mangelnde Qualität - Sicherstellungszuschläge - Verbesserte Notfallvergütung - Stärkung von Zentren und Unikliniken - Bereitstellung eines Strukturfonds - Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Mio. Euro - Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern Ziele - Hohe Qualität - Fachwissen auf neuestem Stand - Verhinderung von Fehlsteuerung 17

18 III. Regulatorische Implikationen 2. Ausblick Krankenhausreform (2) 2015 Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen Qualitätsgebundene Vergütung Strukturfonds >gut >sicher >zentral Eingang Abbau Überkapazitäten Pflegeförderprogramm 18

19 III. Regulatorische Implikationen 2. Ausblick Krankenhausreform (3) Bund Länder 500 Mio Euro (einmalig) wenn 500 Mio Euro (einmalig) Strukturfonds 1 Mrd. Euro Fördergelder als zusätzliche Mittel, nicht als Ersatz der erforderlichen Investitionsförderung Umstrukturierungen 19

20 IV. Fazit Der Marktumbruch geht weiter! Zunehmende Bedeutung von Private Equity Investoren Viele Einstiegsmöglichkeiten, da Markt zersplittert Gelegenheiten zum Einstieg zwecks Vervollständigung der Wertschöpfungskette? Reha- und Pflegemarkt Krankenhausmarkt 20

21 IV. Fazit Weitere Beispiele Private Equity wie sieht das in der Praxis aus? Star Capital erwirbt Pflegeheimanbieter Alloheim von der Gründerfamilie Mollik (2008) 13 Einrichtungen, 1500 Betten, 87 Mio. Euro Kaufpreis* Diverse Add-on-Transaktionen ( ) z.b. poli.care/ensemble-group im Mai 2010 (25 Einrichtungen, 2500 Betten) Secondary Buy-Out an Carlyle Group für 180 Mio. Euro* (2013) 49 Einrichtungen, 6000 Betten, Profitabilität gesteigert * Quelle: Merger Market Silver Care Holding 2010 Erwerb durch Chequers Capital Diverse Add-on- Transaktionen, z.b. Peter Janssen Gruppe mit zehn Pflegeeinrichtungen (2013) 2014 Verkauf an Wettbewerber Orpea RHM Kliniken und Pflegeheime 2011 Erwerb durch Waterland Private Equity; zuvor in Privatbesitz Seit 2011 auf Wachstumskurs: Bettenkapazität bereits um mehr als 40 % gesteigert. MEDIAN Kliniken 2009 Erwerb durch Advent/Marcol Zukauf von 18 Kliniken 2014 Verkauf an Waterland Private Equity; Zusammenführung mit RHM Kliniken geplant* 21

22 IV. Fazit Regulierung beachten! Regulatorische Implikationen sollten immer im Blick behalten werden Weiterhin wechselnde politische und rechtliche Rahmenbedingungen Die beste Kooperation nützt wenig, wenn dadurch der Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt wird Trägerwechsel vermeiden oder entsprechende Absicherungen treffen 22

23 IV. Fazit Die Zukunft liegt im Verbund! Immer weniger Gesundheitseinrichtungen werden sich ganz alleine im Wettbewerb behaupten können Insbesondere kommunale Krankenhäuser werden versuchen, ihre Zukunft über Verbünde zu sichern; nicht über Managementverträge und Privatisierungen Private Gesundheitseinrichtungen versuchen durch Fusionen, insbesondere Zukäufe, ihre Stellung im Wettbewerb zu verbessern Trend zur Kooperation und Vernetzung wird weiter an Bedeutung gewinnen! Verbund benötigt jedoch eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage ggf. vorher (finanzielle) Restrukturierung notwendig 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 24

25 Ihr Ansprechpartner Michael Stein Partner, Frankfurt > Corporate, M&A > Private Equity > Healthcare Michael Stein ist Mitglied der Practice Area M&A und der Industry Group Life Sciences & Healthcare. Im Februar 2010 hat er sich dem Frankfurter Büro von Taylor Wessing als Partner angeschlossen. Er berät M&A- und Private Equity-Transaktionen sowie die Errichtung von Joint Ventures, ist aber auch bei Umstrukturierungen und in allgemeinen Fragen des Gesellschaftsrechts tätig. Schwerpunktmäßig vertritt er strategische Investoren und Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Michael Stein hat in den letzten Jahren zahlreiche Transaktionen im Gesundheitswesen begleitet und zahlreiche Leistungserbringer aus diesem Sektor gesellschaftsrechtlich beraten. Michael Stein studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Sevilla/Spanien, sein Referendariat absolvierte er in Trier, Frankfurt am Main und Budapest/Ungarn. Er legte 1998 das 1. Staatsexamen und Ende 2000 das 2. Staatsexamen ab. Von 2001 bis Anfang 2010 war Michael Stein für Lovells LLP in den Bereichen M&A, Private Equity und allgemeines Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main und während eines Secondments in London tätig. Michael Stein hat eine Reihe von Beiträgen in Fachzeitschriften zu gesellschaftsrechtlichen Themen veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge, häufig mit Bezug zum Gesundheitswesen.. Kontaktdetails T: +49 (0) E: 25

26 Ihr Ansprechpartner Dr. Oliver Klöck Partner, Düsseldorf > Healthcare > Regulatory Oliver Klöck ist spezialisiert auf das öffentliche Wirtschaftsrecht mit besonderem Schwerpunkten in der regulatorischen Beratung im Gesundheitswesen. Hier berät er insbesondere Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, sonstige medizinische Leistungserbringer sowie gesetzliche Krankenkassen in allen regulatorischen Fragen, vor allem im Zusammenhang mit der Zulassung zur medizinischen Versorgung sowie bei der Gestaltung von Kooperations- und Outsourcing-Modellen. Hierbei liegen seine Schwerpunkte im Krankenhausrecht, dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Vertragsarzt- und ärztlichen Berufsrecht. Seit einigen Jahren liegt ein deutlicher Fokus auf der Beratung von Investoren sowie Betreibern von Ketten Medizinischer Versorgungszentren. Hier gestaltet Oliver Klöck großvolumige Akquisitionen und koordiniert Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. Im Privatisierungsbereich ist er in großen Projekten zur Gestaltung von Public Private Partnership (PPP)-Modellen auf verschiedenen Feldern der öffentlichen Infrastruktur tätig, besonders im Krankenhausbereich. Ferner berät Oliver Klöck die öffentliche Hand sowie große und mittelständische Unternehmen häufig im IT- und Hochsicherheitsbereich im Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht und öffentlichen Preisrecht. Bis 1990 studierte Oliver Klöck Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Jahre 2002 legte er in Düsseldorf sein zweites juristisches Staatsexamen ab. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt begann er im gleichen Jahr seine Tätigkeit bei Taylor Wessing. Er ist Mitglied der Geschäftsführung von Taylor Wessing Deutschland und koordiniert innerhalb der Industry Group Life Sciences & Healthcare die Beratung im regulatorischen Gesundheitsrecht. Oliver Klöck veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge. Er hat zahlreiche Aufsätze publiziert und hält regelmäßig Vorträge. Auch hier liegt sein Fokus auf gesundheitsrechtlichen Fragen, z. B. der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, Transaktionen und Kooperationen zwischen medizinischen Leistungserbringern und dem Konkurrenzschutz im Gesundheitswesen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften für Verwaltungsrecht und Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sowie dem Forum Gesundheitswirtschaft Düsseldorf e. V. und wird in diversen Veröffentlichungen für seine Expertise im Gesundheitsrecht empfohlen. Kontaktdetails T: +49 (0) E: 26

27 Standorte und Netzwerk Wir verfügen über ein ausgewähltes Netzwerk von Partnerkanzleien, mit denen wir seit vielen Jahren bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten in allen wichtigen Rechtsgebieten zusammen arbeiten. Taylor Wessing Expertenteams und Ländergruppen Kooperationskanzleien über internationales Netzwerk Belgien Brüssel China Beijing I Shanghai Deutschland Berlin l Düsseldorf l Frankfurt l Hamburg l München Frankreich Paris Großbritannien Cambridge I London Indonesien Jakarta Österreich Klagenfurt I Wien Polen Warschau Singapur Slowakei Bratislava Süd Korea Seoul Tschechische Republik Brünn l Prag Ungarn Budapest Ukraine Kiew USA (ab September 2014) New York l Palo Alto VAE Dubai 27

28 Unsere Standorte Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers B-12 Jianguomenwai Avenue Chaoyang District Beijing T. +86 (10) Berlin Ebertstraße Berlin T. +49 (0) Bratislava TaylorWessing e n w c Panenská Bratislava T. +421(0) Brünn * TaylorWessing e n w c Dominikánské námĕstí 4/ Brünn T Brüssel Trône House 4 Rue du Trône 1000 Brüssel T. +32 (0) Budapest TaylorWessing e n w c Dorottya u. 1. III. em Budapest T. +36 (0) Cambridge 24 Hills Road Cambridge, CB2 1JP T. +44 (0) Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box Dubai, United Arab Emirates T (0) Düsseldorf Benrather Straße Düsseldorf T. +49 (0) Frankfurt Senckenberganlage Frankfurt a.m. T. +49 (0) Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai Hamburg T. +49 (0) Jakarta ** Hanafia Ponggawa & Partners Wisma 46 Kota BNI, 32nd & 41st Floor. Jl. Jend Sudirman Kav 1 Jakarta T Kiew TaylorWessing e n w c Illinsky Business Center vul. Illinska Kiew T. +38 (0) Klagenfurt * TaylorWessing e n w c Alter Platz Klagenfurt T. +43 (0) London 5 New Street Square London EC4A 3TW T. +44 (0) München Isartorplatz München T. +49 (0) Paris 69 avenue Franklin D. Roosevelt Paris T. +33 (0) Prag TaylorWessing e n w c U Prasné brány 1 CZ Prag 1 T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road Shanghai T. +86 (0) Singapur RHTLaw Taylor Wessing LLP Six Battery Road #09-01, #10-01 Singapur T Seoul ** DR & AJU LLC Donghoon Tower 317 Teheran-Ro Gangnam-gu Korea Wien TaylorWessing e n w c Schwarzenbergplatz Wien T. +43 (0) Warschau TaylorWessing e n w c ul. Mokotowska Warschau T. +48 (0) * Repräsentanzen ** Associated Office 28

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