über die Gemeindeversammlung von Mittwoch, 8. Dezember 2004, Uhr in der Aula des Primarschulhaus

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1 DN: GV Protokoll über die Gemeindeversammlung von Mittwoch, 8. Dezember 2004, Uhr in der Aula des Primarschulhaus Nenzlingerweg. Am Mittwoch, 8. Dezember 2004, Uhr versammelten sich die stimmberechtigten Personen der Einwohnergemeinde Grellingen nach öffentlicher Publikation der Traktandenliste im Wochenblatt vom 18. November 2004, Mitteilung an alle Haushalte und Anschlag zur Behandlung folgender TRAKTANDEN 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Mai Genehmigung des Voranschlages 2005: Festsetzung der Steueranlage, der Gebühren und Abgaben. 3. Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an: a) Ehepaar Djuro und Ljubica Marjanovic-Matanovic und die Kinder Kristian, Jg und Noel, Jg. 2003, kroatische Staatsangehörige, b) Durim Maliki, Jg. 1985, mazedonischer Staatsangehöriger. 4. Regionale Musikschule Laufental-Thierstein: a) Genehmigung der Statuten. b) Genehmigung des Schulratsvertrages. 5. Genehmigung des Reglements über die Beteiligung an den Kosten der Umweltschutzabonnemente der Schüler. 6. Bewilligung von Verpflichtungskrediten für folgende Projekte: a) Fr für die Umnutzung der Liegenschaft Baselstrasse 6, b) Fr für die Neumöblierung der Gemeindeverwaltung, c) Fr für den Erwerb eines Flächenrasenmähers, d) Fr für die Erneuerung des Teilstücks der Kanalisation Auhölzliweg- Geissfluhweg im Trennsystem. 7. Zweckverband Bahnhof Grellingen: a) Genehmigung der Vereinbarung über die Sanierung, b) Auflösung des Zweckverbandes und Abtretung der Rechte und Pflichten an die Einwoh nergemeinde Grellingen. 8. Verschiedenes. Die Versammlung wird von Herrn Meyer, Gemeindepräsident, geleitet; das Protokoll führt Herr A. Meury, Gemeindeverwalter. Stimmberechtigt sind alle Personen, die über 18 Jahre alt sind. Änderungen zu den Traktanden werden nicht verlangt. Herr Vogt, GR, wird etwas später zustossen. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und bestätigt: Herr Walter Miesch Herr Dominik Hänggi Teilnehmer/-innen: 78 Stimmberechtigte

2 Gäste: Pressevertreter: Herr Tschan, baz Herr Müller, bz Frau Frei, Denkmalpflegerin Frau Hubmann, Denkmalpflege Herr T. Jeger, Architekt Es wird festgestellt, dass die Versammlung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes einberufen worden ist. Zur Gemeindeversammlung sind die Stimmbürger/-innen frühzeitig eingeladen worden. Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2004 Nach dem Organisations- und Verwaltungsreglement ist das Protokoll nicht mehr zu verlesen. Es ist 10 Tage vor der Versammlung in der Verwaltung aufgelegen und war dort einsehbar. Es werden keine Ergänzungen oder Änderungen verlangt. Das Protokoll wird ohne Wortbegehren genehmigt. Traktandum 2 Genehmigung des Voranschlages 2005: Festsetzung der Steueranlage, der Gebühren und Abgaben. Herr Meyer: Das Budget 2005 wurde zusammen mit den Kommission erarbeitet. Ziel war, mit den Finanzen haushälterisch umzugehen. Budgetgrundlagen: Die einzelnen Grundlagen - Steuer- und Gebührenansätze - werden einzeln erläutert. Die Kehrichtgrundgebühr wird künftig nicht mehr mit der Steuerrechnung erhoben sondern über die Gebührenrechnung. Die Budgetübersicht ist folgende: Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss Laufende Rechnung Anhand einer Grafik werden die Ausgaben pro Ressort im Verhältnis zum Budget 2004 dargestellt. Beim Ressort Bildung ergibt sich eine Reduktion wegen der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Bei der Sozialen Wohlfahrt ist mit einer massiven Kostensteigerung zu rechnen. Anhand einer Grafik werden die Ausgabenanteile in Prozent pro Ressort erläutert. Die Selbstfinanzierung hat sich leider etwas reduziert. Allgemeine Verwaltung

3 Die Funktion der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission ist neu zusammengefasst. Budgetiert sind die bisherigen Kosten. Für die LS Baselstrasse wurde eine neue Funktion, 090 Gemeindehaus, eingerichtet, über die alle Kosten verbucht werden. Öffentliche Sicherheit Neu enthalten ist die Aufgabe der Gemeindepolizei. Der Zivilschutz wird mit den Nachbargemeinden als Verbund geführt. Die Kosten konnten erfreulicherweise reduziert werden. Bildung Ein beachtlicher Faktor sind die Lohnkosten für die Lehrkräfte, die vom Kanton bestimmt werden. Ab der 6. Klasse sind die Schulen nun Kantonsaufgabe. Neu enthalten sind die Beiträge für die Schüler-Abonnemente. Bei der Musikschule haben die Gemeinden und Eltern die gesamten Kosten zu finanzieren. Kultur und Freizeit Ein hoher Kostenfaktor sind die Abschreibungen auf dem Begegnungszentrum. Der Restbuchwert auf dem Dorfzentrum beträgt noch rund Fr Die übrigen Investitionen konnten bereits abgeschrieben werden. Gesundheit Bei den Altersheimen haben die Gemeinden die Kosten zu tragen, die durch die Pensionäre oder Drittleistungen nicht gedeckt sind. Die Kosten sind steigend. Spitex: An den Verein ambulante Dienste hat die Gemeinde rund Fr zu bezahlen. Kinder- und Jugendzahnpflege: Die Kosten entsprechen etwa dem Vorjahr. Ab 2005 wird die Schulzahnpflege durch die Gemeindeverwaltung geführt. Soziale Wohlfahrt Die Beiträge an die AHV und IV werden neu vom Kanton getragen. Bei der EL haben die Gemeinden die Beiträge zu finanzieren. Die Soziale Wohlfahrt wird höhere Kosten verursachen. Der Grund ist die Reduktion der Rahmenfrist bei der Arbeitslosenversicherung. Verkehr Durch die Neuerschliessungen fallen höhere Abschreibungen an, die sich praktisch verdoppeln werden. Neu enthalten ist der Erwerb von zwei Generalabonnemente. Pro Person und Tag ist der Preis auf Fr festgelegt worden. Umwelt, Raumordnung Durch die neuen Erschliessungen bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind neue Investitionen angefallen, die zu höheren Abschreibungen führen. Der Friedhof wurde umgestaltet. Die Investitionen führen auch hier zu beachtlichen Abschreibungen. Volkswirtschaft Wald: An die Burgergemeinde wird ein wiederkehrender Beitrag von Fr bezahlt. Zweckverband Bahnhof: Enthalten ist der einmalige Sanierungsbeitrag an den ZVB. Die Sanierung wie die neuen Betriebskosten sind im Budget 2005 aufwand- und ertragsneutral ausgewiesen. Der eigentliche Aufwand wird der Rechnung 2003 und 2004 belastet. Steuern, Finanzen Die Steuern wurden auf der unveränderten Steueranlage von 60 % budgetiert. Gerechnet wird mit einem 3 % höheren Steuerertrag und einem Zuwachs von rund 10 Personen. Grellingen gilt als steuerschwächere Gemeinde, weshalb ein hoher Beitrag aus dem Finanzausgleich erwartet wird. Für die Gemeinde ist der FA wichtig. Die Anteile an die Grundstück-, Handänderungs- und Erbschaftssteuern fallen neu den Kanton. Ergebnisübersicht

4 Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Finanzierung Selbstfinanzierung Finanzierungsfehlbetrag Die flüssigen Mittel betragen heute gut Fr. 1 Mio. Ein wesentlicher Teil der Investitionen kann damit finanziert werden. Antrag Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Die GRPK hat den Voranschlag geprüft und festgestellt, dass vorsichtig budgetiert worden ist. Sie beantragt der Versammlung, das Budget zu genehmigen. Herr Spring erkundigt sich, wo die flüssigen Mittel ausgewiesen werden. A: Die flüssigen Mittel sind in der Bilanz enthalten, die in der Rechnung ausgewiesen ist. Auf die Rechnung wird auch der Finanzplan aktualisiert. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Budget mit den unveränderten Grundlagen zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu. Traktandum 3 Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an: a) Ehepaar Djuro und Ljubica Marjanovic-Matanovic und die Kinder Kristian, Jg und Noel, Jg. 2003, kroatische Staatsangehörige, Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Einbürgerung von Personen, die in der Gemeinde wohnen. Es werden verschiedene Abklärungen durchgeführt. Die Gemeinde prüft die Integration und die Staatskenntnisse. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einbürgerung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet. Herr Marjanovic wurde in Domja Tramosnica, Kroatien, geboren und ist dort bei seinen Eltern aufgewachsen. In seinem Geburtsort hat er die Schulen besucht und ist 1989 im Alter von 21 Jahren in die Schweiz eingereist. Seit 1991 wohnt er in Grellingen und arbeitet heute in einem Baubetrieb der Region als Polier. Frau Marjanovic ist ebenfalls in Kroatien in Gradacac Bih geboren worden und hatte dort die Grundschule abgeschlossen. Im April 1992 ist sie im Alter von 23 Jahren in die Schweiz nach Grellingen eingereist. Hier arbeitete sie viele Jahre in einem privaten Haushalt als Haushalthilfe. Heute ist sie vorwiegend als Mutter und Hausfrau tätig. Die beiden Kinder wurden in der Schweiz geboren. Kristian besucht in Grellingen die Schule.

5 Aufgrund der Abklärungen der zuständigen Stellen von Bund, Kanton und Gemeinde ist die Familie Marjanovic in unserem Kulturkreis integriert und hier assimiliert. Damit erfüllen sie grundsätzliche die gesetzlichen Anforderungen zur Einbürgerung. Die Einbürgerungsgebühr für die Familie Marjanovic ist vom Gemeinderat auf Fr festgesetzt worden. Sie entspricht einem zwölftel des steuerbaren Einkommen. Das Ehepaar Marjanovic ist nicht anwesend. Das Stimmrecht von eingebürgerten Personen ist erst gegeben, wenn der Landrat die Einbürgerung beschlossen hat. Herr Saladin vertritt die Meinung, dass nur Personen eingebürgert werden sollen, die an der Versammlung anwesend sind. Herr Saladin stellt den Antrag, die Einbürgerung auf die nächste Versammlung zu verschieben. Für den Antrag des Gemeinderates über die Einbürgerung zu beschliessen stimmen 47 Stimmberechtigte. Für den Antrag von Herr Saladin stimmen 25 Stimmberechtigte, der damit abgelehnt ist. Herr Saladin ermahnt die Versammlung an die Verantwortung, die sie bei Einbürgerungen zu tragen hat. Das Ehepaar hätte sich zumindest vorstellen sollen. Herr Saladin: Der Gemeinderat sollte künftig über eine Einbürgerung entscheiden und nicht die Gemeindeversammlung. Herr Saladin stellt den Antrag, dass der Gemeinderat in Zukunft in eigener Kompetenz über Einbürgerungen entscheiden soll. A: Nach heutiger Rechtslage ist der GR ist nicht berechtigt, über Einbürgerungen selbst zu entscheiden. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, der Familie Marjanovic-Matanovic das Gemeindebürgerrecht zu erteilen. Die Versammlung stimmt dem Antrag mit 51 Stimmen zu 9 Gegenstimmen zu. Herr und Frau Marjanovic erscheinen nach der zur Versammlung und werden kurz vorgestellt. Sie bedanken sich für die Einbürgerung. b) Durim Malici, Jg. 1985, mazedonischer Staatsangehöriger Durim Malici wurde in Stroga, Mazedonien, geboren und ist dort bis zu seinem 10. Altersjahr bei seiner Mutter und drei älteren Geschwister aufgewachsen. Der Vater lebte und arbeitete damals bereits in der Schweiz. Im Januar 1995 konnte die Familie im Rahmen eines Familiennachzugs- Verfahren in die Schweiz einreisen. Durim Malici hat hier die Sekundarschule besucht und die Diplommittelschule abgeschlossen. Heute ist er Lehrling in einem Chemiebetrieb. Zusammen mit einer älteren Schwester lebt Durim Malici bei seinen Eltern.

6 Gemäss Abklärungen der zuständigen Stellen ist Durim Malici in unseren Kulturkreis integriert und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen zur Einbürgerung. Die Einbürgerungsgebühr ist vom Gemeinderat auf Fr festgesetzt worden. Durim Malici ist anwesend und wird der Versammlung vorgestellt. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, Durim Maliki das Gemeindebürgerrecht zu erteilen. Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit ohne Gegenstimme zu. Traktandum 4 Regionale Musikschule Laufental-Thierstein: a) Genehmigung der Stauten, Herr Meyer: Die Gemeinden im Laufental und Thierstein führten bisher bereits einen Zweckverband. Inzwischen haben die Gesetzesgrundlagen geändert. Neu sind Statuten zu beschliessen. Frau Thüring: Die Statuten beinhalten im wesentlichen den Status quo. In der Vorprüfung wurde die Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Statuten sind in der Verwaltung aufgelegen. Die Einwohnergemeinden im Bezirk Laufen und im Bezirk Thierstein bilden einen Zweckverband nach basellandschaftlichem Recht mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die einzelnen Bestimmungen werden im Detail erläutert. 1. Verband Aufgeführt sind alle Mitgliedergemeinden. 2. Organisation Die Organe sind die Delegiertenversammlung, das Präsidium und die Rechnungsprüfungskommission. Gemeinden bis Einwohner haben zwei Delegierte; darüber drei Delegierte. 3. Schulrat Einzusetzen ist ein Schulrat. Die Aufgaben sind im Bildungsgesetz und in den Ausführungsbestimmungen definiert. 4. Anstellung und Entlöhnung des kaufmännischen Personals Die nicht dem Personalrecht des Kantons BL unterstellten Mitarbeitenden werden privatrechtlich angestellt. 5. Finanzielles Die Mitgliedergemeinden beteiligen sich an den Kosten aufgrund der Anzahl der Jahreslektionen. Die Erziehungsberechtigten leisten einen Kostenbeitrag an den Unterricht, die Verwaltung, die Infrastruktur und die Musikinstrumente. 6. Schlussbestimmungen Für eine Statutenänderungen ist die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Delegiertenversammlung nötig. Die Details werden in einer Verordnung geregelt. Mit Inkrafttreten werden die bisherigen Statuten aufgehoben. Die Statuten werden rückwirkend per 1. August 2004 in Kraft gesetzt.

7 Herr Bitterli erkundigt sich, weshalb die Einführung rückwirkend erfolgt. A: Es war nicht möglich, die Statuten termingerecht einzuführen wegen der verschiedenen Abklärungen und der Vorprüfung. Die gemeinsame Musikschule ist für die Gemeinde eine kostengünstige Lösung. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Statuten der Regionalen Musikschule Laufental-Thierstein zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu. b) Genehmigung des Schulratsvertrages. Frau Thüring: Die Einwohnergemeinden im Bezirk Laufen und im Bezirk Thierstein schliessen einen Vertrag über den Schulrat der Regionalen Musikschule Laufental-Thierstein. Die einzelnen Vertragsinhalte werden im Detail erläutert. Art. 1 Gemeinsamer Schulrat Der Schulrat übt die Aufgaben und Befugnisse aus, die nach dem Bildungsgesetz den Schulräten unterliegen. Art. 2 Zuständigkeit Der Schulrat ist zuständig für die Aufgaben, die ihm durch das Bildungsgesetz und den Zweckverband zugewiesen sind. Art. 3 Zusammensetzung Der Schulrat besteht aus 8 Mitgliedern - je 4 aus den Bezirken Laufen und Thierstein. Art. 4 Besondere Befugnisse Der Schulrat vollzieht den Voranschlag. Für einmalige Ausgaben beträgt die Kreditlimite generell Fr ; für wiederkehrende Fr pro Jahr. Art. 5 Vergütungen Vergütet werden: Fixum an das Präsidium. Sitzungsgelder an das Präsidium, Vice-Präsidium, Schulräte und Lehrervertretungen. Art. 6 Kostenverteilung Die Kosten werden in die Vollkostenrechnung aufgenommen und nach dem Kostenverteiler gemäss den Statuten aufgeteilt. Art. 7 Dauer, Änderung, Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Vertragsgemeinde kann den Vertrag kündigen unter Einhaltung einer zweijährigen Frist. Art. 8 Abschluss, Genehmigung und In-Kraft-Treten Der Vertrag ist von allen Gemeinden zu genehmigen. In den Gemeinden des Laufentals unterliegt er der Urnenabstimmung. Er tritt rückwirkend per 1. August 2004 in Kraft.

8 Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Schulratsvertrag der Regionalen Musikschule Laufental - Thierstein zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu. Erforderlich ist noch die Genehmigung durch Urnenabstimmung. Traktandum 5 Genehmigung des Reglements über die Beteiligung an den Kosten der Umweltschutzabonnemente der Schüler Aufgrund des neuen Bildungsgesetz haben die Schüler ab 6. Klasse seit Schuljahr 2004/05 die Kreisschule in Zwingen zu besuchen. Die Schüler benützen die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Kanton übernimmt keine Schultransportkosten. Frau Thüring: Ausgearbeitet wurde ein Reglement, das die wichtigsten Bestimmungen regelt. Das Reglement wird im Detail vorgestellt. 1 Anspruchberechtigung Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten der U-Abos der Schüler des Schuljahres, die eine auswärtige Schule besuchen. Anspruch haben Schüler mit Wohnsitz in Grellingen, ebenfalls Pflegekinder. 2 Kostenbeteiligung Die Schüler oder deren Eltern haben einen Anteil von 50 % zu tragen. 3 Bezugsperiode Die Gemeinde erwirbt nur Jahresabo mit einer Gültigkeit vom 1. August bis 31. Juli. Bei der Gemeinde ist ein Antrag einzureichen. 4 Einschreibung Eltern, die für ihr Kind ein Schülerabo beziehen möchten, haben bis am 20. Juni bei der Gemeinde ein Gesuch einzureichen. Beim Erstbezug ist ein Passfoto beizulegen. 5 Verspätete Einschreibung Nach dem 20. Juni werden keine Bestellungen mehr entgegegn genommen und nach dem 20. Juli keine Anmeldungen. 6 Abgabe der U-Abos Die Abos können vom Juli in der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 7 Zuzug während des Schuljahres Bei Zuzug während der Periode besteht kein Anspruch auf einen Beitrag der Gemeinde. 8 Wegzug während des Schuljahres Bei Wegzug besteht kein Anspruch auf eine pro Rata-Rückvergütung des Betrages. 10 In-Kraft-Treten Das Reglement tritt nach Genehmigung des Regierungsrates auf das Schuljahr 2005/06 in Kraft.

9 Herr Gitzi erkundigt sich, weshalb nur Schüler ab 6. Schuljahr Anspruch haben sollen. A: Die Gemeinde hat gute öffentliche Schulen. Der Besuch von Privatschulen soll nicht gefördert werden. Massgebend ist auch der finanzieller Aspekt. Bei Klein- oder Einführungsklassen entfallen keine Kosten auf die Eltern. Alle Kinder ab der 6. Klasse sind bezugsberechtigt, ebenfalls Gymnasiasten während der offiziellen Schulzeit. Herr Nussbaumer: Die Beiträge sollten beim Kanton erhoben werden, der für den Wegzug der Schulen verantwortlich ist. A: Mit dem neuen Bildungsgesetz ist die Gemeinde finanziell beachtlich entlastet. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Reglement über die Beteiligung an den Kosten der Umweltschutzabonnemente der Schüler zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit bei einer Gegenstimme zu. Traktandum 6 Bewilligung von Verpflichtungskrediten für folgende Projekte: a) Fr für die Umnutzung der Liegenschaft Baselstrasse 6 Herr Meyer: Seit dem Umzug der Primarschule sind das EG und das 1. OG leer. An der GV vom hat die Versammlung das Konzept verabschiedet. Eingesetzt wurde eine Arbeitsgruppe war ein Leitbild ausgearbeitet worden wurde ein Planungsbüro beauftragt, ein Gesamtkonzept auszuarbeiten mit den Bedürfnissen des Dorfes. Kern des Konzeptes war der künftige Standort der Gemeindeverwaltung. Abgeleitet wurde das Projekt Gemeindezentrum. Zuerst war ein Glasbau vorgesehen. Nach dem Entscheid über die Kreisschule wurde das Konzept überarbeitet, der GV vorgestellt und verabschiedet. Die GV hat für die erste Etappe einen Kredit bewilligt, die sich verzögert hatte. An der GV vom wurde der Umzug der Primarschule beschlossen. In Aussicht gestellt wurde, dass die Arbeitsgruppe ein Umnutzungskonzept vorstellt. Die Mitglieder der AG werden bekannt gegeben. Ziel war eine Umnutzung zu suchen, die dem Denkmalschutz gerecht wird und finanzierbar ist. Das Nutzungskonzept beinhaltet: Lift: Erschliessung aller Etagen mit einem Personenlift. Untergeschoss: Gemeindesaal, Entrée, Archiv, WC. Erdgeschoss: Einrichtung der Gemeindeverwaltung mit Büros für Behörden und Verwaltung. 1. OG: Kommerzielle Nutzung durch Dritte. 2. OG: Belassen des Schulraumes bis voraussichtlich 2006, evtl. auch länger. Anschliessend Nutzung durch Dritte. Dachgeschoss: Bestehende Wohnung belassen, ebenfalls die übrigen Räume. Untergeschoss: Die neue Gestaltung wird anhand einer Folie erläutert. Vom Parkplatz wird der Zugang rollstuhlgängig realisiert. Die alte Turnhalle soll in einen Gemeindesaal umgestaltet werden. Der Kellerraum links soll als behindertengerechtes WC gestaltet werden. Zwischengeschoss: Auf der Höhe der Galerie soll im Flurbereich ein Zwischenboden realisiert werden für das Archiv. Nötig ist ein Notausgang über Galerie. Erdgeschoss: Haupteingang und Nebeneingang sollen belassen werden. Im Zentrumszimmer soll das Sekretariat eingereichtet werden. Die ehemalige Bibliothek soll getrennt und in ein Ratsbüro und GP-Büro umgestaltet werden. Auf der linken Seite entstünde das Büro des GV. Die drei Nebenräume würden als Kommissionsbüro eingerichtet. Das Office ist von allen Büros zugänglich. Die beiden WC- Anlagen würden erneuert, getrennt für Herren und Damen.

10 1.Obergeschoss: Im Zentrum ist der Liftschacht. Installiert werden soll die Infrastruktur mit Heizung, Strom, usw. 2. Obergeschoss: Etage wird bis Schuljahr 2006 als Schulraum genutzt. Lift: Ausgewählt wurde ein zentraler Standort. Es wurden verschiedene Varianten geprüft. Lift erschliesst alle Etagen. Dachgeschoss: Zusätzliche Fenster sind nicht zulässig. Bestehende Wohnung soll nach Möglichkeit vermietet werden. Drittnutzung: Ausgearbeitet wurde eine Informationsbroschüre, die an potentielle Nutzer zugestellt worden ist. Eingebunden wurde die Promotion Laufental. Erwartet wird ein Ertragswert pro m2 zwischen Fr bis Fr Pro Etage ergibt sich ein Ertragswert zw. Fr bis Kosten: Aufgeteilt wurden die Kosten in einzelne Module. Der Verkauf der heutigen Verwaltung soll rund Fr ergeben. Lifteinbau Fr EG: Einbau Gemeindeverwaltung Fr UG: Saal, Entrée, Archiv, WC Fr Brandmeldeanlagen, WC Fr Heizungszentrale Fr Nebenkosten: Versicherung, Gebühren Fr Honorare: Architekt, Statiker, usw. Fr Fr Herr Saladin: Die Arbeitsplanung ist nicht definiert, die nötig ist. A: Die lärmintensivsten Tätigkeiten ist der Liftbau. Diese Arbeiten müssen während der Schulferien ausgeführt werden. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Herr Spring: Sollen die WC nur im Parterre repariert werden. A: Im 1. und 2. OG werden die WCs nicht erneuert. Ein Ausbau ist mit einem allfälligen Mieter festzulegen. Frau E. Schindelholz: Die Gestaltung im EG ist unklar. Es fehlt eine Türe vom Ratszimmer zum Verwaltungsbetrieb. A: Die Kommissionen sollen künftig ihre Unterlagen in einem Schrank ablegen können. Ein Zugang zwischen GR-Büro und Verwaltung ist gegeben. Frau Raithofer erachten den Liftstandort als nicht geeignet. A: Geprüft wurden total 9 verschiedene Standorte. Möglich gewesen wären zwei Standorte. Ein Standort im Flur wird von der Denkmalpflege abgelehnt. Der Liftschacht beträgt rund 2 x 2 m. Herr Spring: Die Kosten für das Projekt sind für die Gemeinde beachtlich. A: Geprüft wurden verschiedene Nutzungsvarianten. Die Infrastrukturkosten sind gegeben. Es ist das Ziel, alle Gemeindeaufgaben in das Gebäude zu integrieren. Das UG soll Vereinen zur Verfügung stehen. Herr Gwerder: Die Nutzung ist kein Tabu. Wie lange wird gesucht? Wurden beim Kanton Abklärungen getroffen? Die Gemeinde ist verpflichtet, vorsichtig mit Investitonen umzugehen. Alle Alternativen sollten geprüft werden. A: Seit 1996 besteht das Konzept. Geprüft wurden verschiedene Standorte für die Verwaltung. Seit dem Schulentscheid wird eine Mieterschaft gesucht. Das Interesse liegt auf einem langjährigen Mietvertrag, evtl. Zahnarzt. Angeschrieben wurde der Kanton und verschiedene Interessenten. Heute sind viele Büroflächen verfügbar. Herr Schülin: Zu beachten ist die rechtliche Situation. Vor vier Jahren wurde ein Konzept ausgearbeitet. Herr Spring: Der Verkauf der bisherigen Verwaltung ist nicht gesichert. Nötig wäre ein Vorvertrag. Ein Sparpotential ist nicht gegeben. Die Schulden müssen abgetragen werden. Eine Steuererhöhung ist nicht auszuschliessen. A: In der Verwaltung besteht Raumnot. Verschiedene Szenarien wurden geprüft wie Ausbau oder Dachausbau. Für das Schulhaus fehlt eine Nutzung.

11 Herr U. Gubler: Das Projekt kann finanziert werden mit dem heutigen Steuerfuss. Die Finanzierung ist gewährleistet. Die Investitionen wurden lange aufgeschoben und sollen nun realisiert werden. Das Projekt ist ausgereift. Herr D. Hänggi: Vom Schulhaus bestehen keine statischen Pläne. Ein Mieter will heute eine separate Infrastruktur. A: Vorgesehen ist eine neue Steigzone. Das Nutzungskonzept deckt die Bedürfnisse der Gemeinde. Das Projekt wird von der DHK unterstützt. Herr Jeger: Der Einbau des Lifts ist aus der Sicht der Statik nicht gefährdet. Es müssen keine tragenden Elemente verändert werden. Herr Spring: Anhand einer Finanzplanung sollte die Finanzierung nachgewiesen werden. Ein Antrag sollte gestellt werden, dass das Geschäft vertagt wird bis die Finanzierung mit einem Finanzplan nachgewiesen ist. A: Bei der Genehmigung der Rechnung wird der überarbeitete Finanzplan jeweils vorgestellt. Herr Gitzi: Bei jeder GV wird über die Finanzierbarkeit von Projekten diskutiert. Frau M. Feller: Der Finanzplan liegt in der Verwaltung auf. Es ist ein umfangreiches Dokument und kann dort eingesehen werden. Frau S. Martin fragt an, ob die Kritiker des Projektes Alternativen sehen? Herr Gwerder: Nein, das sei auch nicht deren Aufgabe. Die Beratung wird geschlossen. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Verpflichtungskredit für die Umnutzung der Liegenschaft Baselstrasse 6 zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag mit 61 zu 17 Stimmen zu. Die Versammlung hat das Projekt genehmigt. Herr Saladin: Es ist zu bedenken, dass Personen das Geschäft begleiten, damit die Kosten eingehalten werden können. Es wird zugesichert, dass hohen Wert auf die Kostenkontrolle gelegt wird. b) Fr für die Neumöblierung der Gemeindeverwaltung Die heutigen Büromöbel sind teilweise über 30 Jahre alt; sie sind veraltet und deshalb zu ersetzen. Es wurde eine Richtofferte angefordert. Neu ausgestattet würden die Arbeitsplätze. 3 Arbeitsplätze Verwaltung Fr Arbeitsplätze Präsident/Verwalter Fr Korpus Sekretariat Fr Aktenschränke Fr Büroeinrichtungen Fr Stühle für Gemeindesaal Fr Fr Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Verpflichtungskredit für die Neumöblierung der Gemeindeverwaltung zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit zu einer Gegenstimme zu.

12 c) Fr für den Erwerb eines Flächenrasenmähers Herr Meyer: Der heutige Rasenmäher ist elf Jahre alt und damit weitgehend ausgedient. Eine Neuanschaffung drängt sich auf. Herr Pabst: Der Rasenäher ist in die Jahre gekommen. Für die Bewirtschaftung der Anlagen ist ein neuer Rasenmäher nötig. Vorgesehen ist der Erwerb eines Aufsitzmähers. Das Gerät erzeugt einen sauberen Schnitt. Geschnitten werden kann auch hohes Gras. Die Lärmbelastung ist reduziert. Das Gerät wurde geprüft und getestet. Die Einstellung der Schnitthöhe ist variabel. Bruttokosten Fr , abzüglich Gemeinderabatt. Der alte Rasenmäher wird zurückgegeben. Es wird eine Entschädigung erwartet. Die Lebensdauer eines Rasenmähers beträgt zwischen 10 bis 15 Jahre. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Verpflichtungskredit für den Erwerb des Flächenrasenmähers zu genehmigen. Der Antrag wird in der Mehrheit ohne Gegenstimme genehmigt. d) Fr für die Erneuerung des Teilstücks der Kanalisation Auhölzliweg - Geissfluhweg im Trennsystem. Herr Leutwyler: Das Teilstück ist eine Erweiterung der Erschliessung Seefeld. Im Neubaugebiet sind die Wasserleitung und die Abwasserleitungen ausgeführt worden bis zur LS Geissfluhweg 3. Dort wurde die Abwasserleitung an die bestehende Kanalisation angeschlossen. Der Abschnitt wurde wegen der Kosten bewusst ausgeklammert. Es war vorgesehen, das Teilstück im Rahmen der GEP-Sanierung zu realisieren. Parallel wurde das Projekt Kanalisation Nunningerstrasse ausgeführt. Mit der SBB wurde das Projekt abgesprochen. Nötig wurden verschiedene Abklärungen, weshalb sich eine Bauverzögerung ergeben hat. Beide Projekte sind weit fortgeschritten. Anhand eines Situationsplanes wird der Abschnitt erläutert. Das Projekt Seefeld kann rund Fr günstiger realisiert werden. Ein Unternehmer hat ein massiv kostengünstigeres Angebot unterbreitet und deshalb den Zuschlag erhalten. Das Projekt kann im Rahmen der festgelegten Investitionslimite des Finanzplanes realisiert werden. Mit dem Projekt kann das Meteorwasser für das ganze Gebiet in die Birs abgeleitet werden. Herr Spring erkundigt sich, ob die Kosteneinsparung garantiert ist. A: Die Einsparung ist zugesichert. Der Unternehmer wird voraussichtlich den Auftrag erhalten, wenn er ein Angebot auf der gleichen Preisbasis unterbreitet.

13 Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Verpflichtungskredit für die Erneuerung des Teilstücks der Kanalisation Auhölzliweg - Geissfluhweg im Trennsystem zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu. Traktandum 7 Zweckverband Bahnhof Grellingen: a) Genehmigung der Vereinbarung über die Sanierung Der Zweckverband umfasst die Gemeinden Fehren, Grellingen, Himmelried und Nunningen. Der Kiosk konnte leider nicht in der angestrebten Form geführt werden. Angewachsen ist ein Finanzfehlbetrag von Fr Herr St. Flury: Im Juni 2000 hat die GV eine Bürgschaft von Fr für den ZVB beschlossen. Die Gemeinden aus dem Kanton SO wurden zu einer Rückbürgschaft von 5/15 verpflichtet. Bei der BlKB wurde ein Darlehen im selben Betrag aufgenommen. In den ersten Betriebsjahren ist ein Defizit angewachsen. Die Gründe waren: Billettverkauf der SBB konnte nicht realisiert werden. Die Lotto-Toto-Annahmestelle verzögerte sich, usw. Eingeführt wurden verschiedene Massnahmen. Z.B. Reduktion der Öffnungszeiten, Abbau der Doppelbesetzung, Warenangebot, Mietzinsreduktion. Geprüft wurden verschiedene Massnahmen: Sanierung der Schulden unter Fortführung des ZVB. Sanierung der Schulden und Weiterführung durch Pächter. Schliessung des Kiosks. Bei einer Schliessung resultierte ein Fehlbetrag von Fr Positiv ist, dass das Betriebsergebnis gemäss der aktuellen Hochrechnung voraussichtlich knapp ausgeglichen sein wird. Bei einer Auflösung des ZVB müssten aus rechtlicher Sicht die Mitgliedergemeinden die Verbindlichkeiten auf einer Basis von Fr tragen. Die Finanzierung der verbliebenen Fr ist unklar. Der Gemeinderat Grellingen verpflichtete den Vorstand im Mai 2004 bis im Herbst 2004 zu folgenden Massnahmen: Ein Sanierungskonzept mit einem Berater aufzuzeigen. Einen Pächter auf den 1. Januar 2005 zu rekrutieren. Evtl. eine Schliessung zu prüfen. An der DV im September wurden den Delegierten die Resultate erläutert. Die Gemeinden Fehren, Himmelried und Nunningen unterstützen den Kiosk ideell - sie wollen aus der Verantwortung entlassen werden. In der Verhandlung haben sich die Gemeinderäte zu einem Sanierungsbeitrag von Fr geeinigt. Ausgearbeitet wurde eine Vereinbarung, in welcher der Ablauf der Sanierung festgelegt worden war. Die Vereinbarung wird verlesen, die von den Gemeinderäten der Mitgliedergemeinden verabschiedet worden ist. Grellingen hat bereits eine Rückstellung bei der Rechnung 2003 von Fr bewilligt. Der Restbetrag von Fr wird in die Rechnung 2004 eingestellt. Im Budget 2005 sind die Sanierung und die Betriebskosten aufwand- und ertragsneutral ausgewiesen. Die Regelung ist ein gangbarer Weg. Das Geschäft ist wenig erfreulich. Die Sanierung erfolgt etwas verspätet. Es ist unklar, ob der Kiosk fünf Jahre in der vorgesehenen Form geführt werden kann.

14 Herr Gwerder: Vor fünf Jahren wurden Bedenken geäussert. Die betriebswirtschaftliche Situation hat nicht gefruchtet. Berater hätten früher beigezogen werden sollen. Der GR soll regelmässig über die Situation informieren. Sinnvoll wäre ein Finanzierungsplan. A: Das Geschäft wurde zu wenig kritisch begleitet. Mit dem neuen Konzept ist das Risiko minimiert. Es bleibt ein Risiko bestehen, wenn der Pächter die Pacht nicht finanzieren kann. Zu hinterlegen hat der Pächter eine Kaution von Fr Der Pachtvertrag ist fair ausgehandelt worden. Das Risiko ist dem Pächter bekannt. Frau Martin: Ist der neue Vertrag so gestaltet, dass derartige Sachen nicht mehr passieren können? Die Pacht ist eher hoch. Es sollte Unterstützung gegeben werden. A: Die Umsatzzahlen sind mit über Fr beachtlich. Die Statuten waren von einem Fachmann ausgearbeitet worden. Enthalten sind Gewinnaufteilungen, nicht aber Schuldenanteile. Der Bahnhof ist eine erfreuliche Angelegenheit. Die wirtschaftliche Seite ist nicht akzeptabel. In einer ersten Phase sollen die Schulden abgetragen werden. Frau M. Feller: Das Rauchen im Kiosk ist schlecht. Die Esswaren sind vom Geschmack betroffen. A: Neu hat der Pächter über das Betriebskonzept zu entscheiden. Herr D. Hänggi: Die Mitgliedergemeinden wollen offenbar austreten. Für den Pächter ist die Aufgabe neu. Sinnvoller wäre ein Totalausstieg. A: Der GR versuchte eine sinnvolle Lösung zu realisieren. Das Hauptrisiko liegt beim Pächter. Herr U. Grolimund: Die Gemeindeversammlung ist gut vorbereitet. Die Verantwortlichen sollten sich für die Fehler entschuldigen. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Vereinbarung über die Sanierung zu genehmigen. Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit ohne Gegenstimme zu. b) Auflösung des Zweckverbandes und Abtretung der Rechte und Pflichten an die Einwohnergemeinde Herr Flury: Die Sanierung ist nur möglich, wenn die Mitgiedergemeinden aus der Verantwortung entlassen werden. Eine Gemeinde allein kann keinen Zweckverband führen. Herr Saladin: Kann der Pächter weitere Waren in das Sortiment aufnehmen? A: Der Vorstand hat ein Konzept erarbeitet mit gewissen Rahmenbedingungen, die formuliert worden sind. Der Pächter kann die Waren frei beziehen. Definiert sind nur die Öffnungszeiten. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Auflösung des Zweckverbandes und die Abtretung der Rechte und Pflichten an die Einwohnergemeinde Grellingen zu beschliessen. Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit ohne Gegenstimme zu.

15 Traktandum 8 Verschiedenes Leiter Schulzahnpflege: Vorgesehen war die Verabschiedung von Herrn Scherrer als langjähriger Leiter der Kinder- und Jugendschulzahnpflege. Herr Scherrer ist nicht zugegen. Home-Page: Frau Schindelholz weist darauf hin, dass in der HP der Termin der Gemeindeversammlung nicht aufgeführt worden ist. Begegnungszentrum: Herr Nussbaumer erklärt, dass es viele Senioren begrüssen würden, wenn Sitzbänke auf dem Dorfplatz eingerichtet würden. A: Die Möglichkeiten werden geprüft. Verkehrssicherheit: Frau Erbsmehl verweist auf die Verkehrssicherheit für die Schulkinder. Sie würden heute am Nenzlingerweg, am Kirchweg, usw. oft direkt auf die Hauptstrasse fahren. Wenn der Tunnel geschlossen sei, nehme der Verkehr zu. Die Kinder und Lehrer sollten sensibilisiert werden. Herr Schülin bedankt sich beim Gemeinderat für die gut vorbereitete Gemeindeversammlung. Naturschutztag: Herr Miesch verweist auf den erfolgreichen Naturschutztag. Der nächste ist im Mai 2005 vorgesehen. Alle Einwohner sind herzlich eingeladen am Naturschutztag teilzunehmen. Neuerschiessung Paradiesreben: Herr Montavon erkundigt sich, welcher Wegabschnitt im Bereich Paradiesreben - In den Reben realisiert werden soll. A: Nötig ist eine Baulandumlegung. Anschliessend soll der Verbindungsweg realisiert werden : Stubete im Schulhaus Nenzlingerweg Uhr : Nächste Gemeindeversammlung. Ihnen und Ihren Angehörigen entbietet der GR besinnliche Festtage und alles gute im Neuen Jahr. Schluss der Versammlung: Uhr. Für das Protokoll: Der Versammlungsleiter Der Verwalter

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