Anlage 5 zum Einzelauftrag der Fachstelle SenArbIntFrau, II D Landesinstrument 14: Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsdatenbank

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1 Anlage 5 zum Einzelauftrag der Fachstelle SenArbIntFrau, II D Landesinstrument 14: Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsdatenbank Zuschüsse an Träger der beruflichen Weiterbildungsberatung und die Weiterbildungsdatenbank Berlin (WDB) 1. Förderzweck/ Ziel (1) Es werden Zuschüsse zur Förderung der Weiterbildungsberatung und den Betrieb der Weiterbildungsdatenbank Berlin gewährt. (2) Das Land Berlin hat mit der Bildungsberatung Berlin ein niedrigschwelliges vn Bildungsanbietern unabhängiges Infrmatins- und Beratungsangebt etabliert, das die Menschen da- bei unterstützen sll über die Förderung des Zugangs zu Weiterbildung ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern und ihre Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen. Über ein Netz- werk vn öffentlich geförderten Beratungseinrichtungen und die Weiterbildungsdatenbank Berlin erhalten Ratsuchende Infrmatinen und qualifizierte Unterstützung bei Fragen der Bildung und Weiterbildung swie bei beruflichen Orientierungs- und Entscheidungsprzessen. (3) Berufliche Weiterbildungsberatung muss zur Erfüllung ihres Auftrages einen barrierefreien und niedrigschwelligen Zugang auch für bildungsferne Gruppen gewährleisten und mderne Methden der Bildungsberatung einschließlich der Online-Beratung nutzen. Berufliche Weiterbildungsberatung muss den Erfrdernissen der Arbeitsmarktplitik entsprechend als wirksames Bindeglied zwischen den Bildungssuchenden und den Trägern beruflicher Weiterbildung fungieren. Das Angebt an Bildungsberatung basiert auf den Prinzipien der Anbieterneutralität, Unabhängigkeit und Chancengerechtigkeit. Der Berliner Weg der Bildungsberatung beinhaltet eine Vernetzung der Bildungsberatungsstellen, die einheitliche Dkumentatin abgeschlssener Beratungen über das Prtal Bildungsberatung Berlin und eine Qualitätssicherung in den Beratungseinrichtungen. (4) Anliegen aller Prjekte ist es, die individuell unterschiedlichen Lebenssituatinen vn Männern und Frauen zu berücksichtigen und als Innvatinsptenzial anzuerkennen und zu nutzen. Eine qualitätsvlle und kundenrientierte Bildungsberatung sll ermöglicht und sichergestellt werden. (5) Die Weiterbildungsdatenbank Berlin (WDB) trägt bereits wesentlich zu einem transparenten Berliner Weiterbildungsmarkt bei. Sie wird deshalb einschließlich der Praktika-Börse, die mit den Angebten an Auslandspraktika die anzustrebende eurpäische Dimensin vn Infrmatin und Beratung eröffnet hat, ständig an sich ändernden Anfrderungen angepasst. Ein gemeinsames Suchprtal der Länder Berlin und Brandenburg ermöglicht einer Recherche gleichzeitig in den Datenbeständen beider Datenbanken. Das nutzerfreundliche, barrierefreie Recherchesystem und ein intelligentes Ranking bietet den an Weiterbildung Interessierten wirksame Hilfe beim Finden einer passgenauen, bedarfsgerechten beruflichen Weiterbildung in der Regin Berlin Brandenburg.

2 (6) Im Sinne der weiteren Verbesserung des Zugangs vn Beschäftigten in KMU zu Weiterbildung werden der Betrieb einer Unternehmensplattfrm und ein Bildungsnavigatr bei der WDB gefördert. (7) Ergänzt wird das Angebt durch eine Infthek. Sie enthält nützliche und aktuelle Infrmatinen und Internetadressen zum Thema berufliche Bildung und Weiterbildung. Unter dem Mtt Lebenslanges Lernen finden sich Themen wie Ausbildung/Studium, Weiterbildung, Förderung und Kmpetenzfelder. Nützliche Infs/Tipps zum Thema bereichern die Recherche. Die Infthek sll dem wachsenden Bedarf an individueller Orientierung für alle interessierten Zielgruppen im Bereich beruflicher Bildung und Weiterbildung Rechnung tragen. Sie richtet sich an alle Ratsuchenden. Zur besseren Kundenrientierung ist eine Auswahl der Infrmatinen nach Zielgruppen (Unternehmen, Arbeitnehmer/in, Arbeit- suchende/r und Schüler/in Student/in) möglich. 2. Gegenstand der Förderung (1) Die Zuschüsse zur Weiterbildungsberatung und den Betrieb der Weiterbildungsdatenbank sllen dazu dienen, dass Bildungsberatung die Menschen jedes Alters und an jedem Punkt ihres Lebens unterstützt, sich ihrer Fähigkeiten, Interessen und Kmpetenzen klar zu wer- den, mit dem Ziel, sinnvlle Bildungs-,Berufsbildungs- und Berufsentscheidungen (besser) zu treffen und ihren persönlichen Lebensweg zu gestalten. Dabei sll die Lernmtivatin der Beratenen durch die Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten, Kmpetenzen und jeweiligen Handlungsptinen unterstützt und deren Realisierung im Zusammenhang mit Bildung, Beruf und Beschäftigung gefördert werden. Bildungsberatung sllte immer auch die Förderung vn Lern- und Handlungskmpetenz und die Aktivierung der Selbsttätigkeit berücksichtigen. Ziel ist es, die Entscheidungsfindung für berufliche Weiterbildung durch Reflexin, Infrmatin und Strukturierungshilfen zu erleichtern. (2) Sicherung der Transparenz der Angebte zur beruflichen Weiterbildung swie Infrmatin Beratung und Orientierung insbesndere für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen aber auch vn Beschäftigten in Unternehmen zum Thema Weiterbildung und Verwertung beruflicher Kmpetenzen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Im Einzelnen wird zu den flgenden Anliegen und Themen beraten: Kmpetenzprfil und Bildungsbedarf Weiterbildung bei beruflicher Neu- der Umrientierung Weiterbildung als Vraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg Berufsbegleitende Weiterbildung Verwertbarkeit und Finanzierung vn Weiterbildung und Qualität vn Weiterbildungsangebten (3) Ein Rechtsanspruch des Zuwendungsempfängers auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Fachstelle in enger Abstimmung mit der ZE im Rahmen der verfügbaren Mittel. (4) Es werden Mittel für Persnal-, Miet-, Sachksten zur Durchführung der Prjekte gewährt. Investitinsksten sind nicht förderfähig.

3 3. Empfänger der Förderung Antragsberechtigt sind freie und gemeinnützige swie private Träger, die Bildungsberatung anbieten. Die Zuwendungsempfänger der Bildungsberatungsmaßnahmen müssen eine qualitativ hchwertige Bildungsberatung im Sinne des Berliner Qualitätsknzepts für die Bildungsberatung sicherstellen. 4. Förderungsvraussetzungen Die nach Nr. 1 zur Förderung beantragten Prjekte müssen, sweit sie unter Beteiligung Dritter finanziert werden, durch diese bewilligt bzw. deren Bewilligung in Aussicht gestellt wrden sein. (1) Die in Aussicht genmmenen Zuwendungsempfänger werden nur gefördert, wenn eine rdnungsgemäße und erflgreiche Durchführung der Weiterbildungsberatung im Sinne des gelungenen Lernens in der Beratung der der Betrieb der Weiterbildungsdatenbank gewähr- leistet werden kann und die Auswahl und zustimmende Befürwrtung der Fachstelle vr- liegt. Dabei müssen flgende Qualitätsmerkmale erfüllt werden: Die Beratung wird nach einheitlichen Beratungsstandards (Berliner Mdell) durchgeführt und unterliegt einer begleitenden Qualitätskntrlle durch die Krdinierungsstelle Qualität (k..s). Die zentralen Standards umfassen: Niedrigschwelliger Zugang (telefnisch, nline, persönlich) Ressurcen- und ergebnisrientierte Beratung ( Stärken stärken ) Enge Anbindung an vr- und nachgelagerte Beratungseinrichtungen (Anerkennungsberatung, Jbcaching u.a.)evaluierung der Beratungsergebnisse (Zielerreichungs- und Wirkungskntrlle) gesellschaftsvertragliche bzw. satzungsgemäße, zielgerichtete Zweckbestimmung, Nachweis der Qualitätssicherung entsprechend dem Berliner Mdell der Qualitätssicherung, Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden mit dem Leitgedanken des gelungenen Lernens in der Bildungsberatung, Nachweis der fachlichen Kmpetenz im Bereich der Weiterbildungsberatung, Fkussierung auf die Beratungsqualität und Erfahrungen in der nachhaltigen Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, Nachweis der fachlichen Kmpetenz zum Betreiben einer Weiterbildungsdatenbank, Fähigkeit zur Bildung und Zusammenarbeit in Netzwerken, zuwendungsrechtliche Zuverlässigkeit. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Der Zuschuss wird im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Umfang und Höhe richten sich entsprechend nach den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin und den zugeteilten Haushaltsmitteln.

4 6. Verfahren Teil III: (1) Bei der Förderung und Begleitung vn Weiterbildungsberatungsprjekten und der Weiterbildungsdatenbank muss die Fachstelle immer in die Planungsphase einbezgen und dabei die Rahmenbedingungen der Förderung bereits festgelegt werden. Nach der Entscheidung durch die Fachstelle reicht der Zuwendungsempfänger seine Knzeptin zusammen mit dem Zuwendungsantrag bei der ZE ein. (2) Der Antrag auf Förderung muss vr Beginn der Maßnahme der des Prjektes bei der ZE gestellt werden. Diese entscheidet auf der Grundlage eines Finanzierungsplanes und er- lässt einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. (3) Die Auszahlung der Fördermittel erflgt durch die ZE aufgrund entsprechender schriftlicher Anfrderung des Zuwendungsempfängers für jeweils längstens zwei Mnate im Vraus. (4) Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ist innerhalb vn drei Mnaten nach Ablauf des in der Fördervereinbarung festgelegten Zeitraumes (Bewilligungszeitraum) nachzuweisen. Die Verwendungsnachweisprüfung durch die ZE erflgt nach den in der Anlage 1 vertraglich festgelegten Regeln. Belege sind im Abschluss mindestens fünf Jahre aufzubewahren. 7. Erflgskntrlle 7.1. Förderungsbezgene Indikatren zur Erflgsmessung - rdnungsgemäße Durchführung (Darstellung der Arbeitsergebnisse, Auslastung der Beratungsstellen und WDB, Zielerreichung), - mnatliche Berichterstattung über Teilnehmerstruktur in der KES-Datenbank, - Inhalte und Ergebnisse der Bildungsberatung in den Beratungsstellen einschließlich Wirkungsmessung, - die Entwicklung der Beratungsstellen in wirtschaftlicher Hinsicht (Aktivitäten, Kperatinen, Eigenmittelerwirtschaftung, Drittmittelakquisitin) Strukturelle Indikatren zur Erflgsmessung - Steuerung der Bildungsberatungsstellen mit dem Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe vn Männern und Frauen und besnders benachteiligter Zielgruppen (z.b. Menschen mit Migratinshintergrund, Geflüchtete etc.) an Bildungsberatung zu erreichen Außerdem sind die erzielten Erkenntnisse und die weiteren Schlussflgerungen und ein möglicher weiterer Nutzen der erzielten Ergebnisse darzustellen Maßnahme bezgene Indikatren zur Erflgsmessung sind: Sicherung eines bedarfsgerechten Angebtes an Weiterbildungsberatung für alle Weiterbildungsinteressierten nach den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, Chancengleichheit und Ganzheitlichkeit die rdnungsgemäße Durchführung der Bildungsberatung nach einheitlichen Qualitätsstandards entsprechend dem Berliner Mdell der Qualitätssicherung einheitliche Dkumentatin und Evaluatin der Arbeitsergebnisse in der gemeinsamen Casian-Datenbank

5 Ausbau des Netzwerkes der Berliner Bildungsberatung durch Austausch der Erfahrungen und Ergebnisse mit anderen Reginen Deutschlands und der EU Die ZE stellt sicher, dass der zuständigen fachkundigen Stelle mnatlich und auf Anfrage, auch insweit das Datenbanksystem EUREKA2.0 nch nicht vllumfänglich funktinieren sllte, flgende Grunddaten maßnahmescharf zur Verfügung gestellt werden: - Summe Treuguteingang bei der ZE (aktuelles Haushaltsjahr, in ) - Bindung bei der ZE (aktuelles Haushaltsjahr, in ) - geleistete Auszahlungen an Zuwendungsempfänger (aktuelles Haushaltsjahr, in ) - Bestandszahl Teilnehmende (aktueller Mnat) - kumulierte Teilnehmendenzahl (aktuelles Berichtsjahr) Verbleib der ehemals an Maßnahmen Teilnehmenden 4 Wchen bzw. 6 Mnate nach Maßnahmeende.

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