SARASIN INVESTMENTFONDS SICAV

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1 SARASIN INVESTMENTFONDS SICAV Ein luxemburgischer Umbrella-Fonds September 2005

2 Anteilszeichnungen werden ausschliecclich auf der Grundlage des derzeitigen Prospektes angenommen, zusammen, soweit im Lande des Vertriebes der Anteile verlangt, mit dem jeweils letzten testierten veröffentlichten Jahresbericht der Gesellschaft und dem letzten Halbjahresbericht, sofern dieser im Anschluss an den Jahresbericht bereits veröffentlicht ist. Für Zeichnungen bitte nur den beiliegenden Kaufantrag für Sarasin BondSar World, Sarasin BondSar Absolute Return (EUR), Saracin BondSar Euro, Sarasin Sustainable Bond Euro, Sarasin BondSar Swiss Franc, Sarasin BondSar US Dollar, Sarasin BondSar US Dollar Opportunity, Sarasin Global Return (EUR), Sarasin Global Convertible (EUR), Sarasin Dutch Bonds, Sarasin GlobalSar (CHF), Sarasin GlobalSar (EUR), Sarasin GlobalSar Optima (EUR), Sarasin Real Estate Equity (EUR), Sarasin OekoSar Portfolio, Sarasin OekoSar Equity, Sarasin Sustainable Equity, Sarasin BlueChipSar, Sarasin EquiSar, Sarasin EuropeSar, Saracin TecSar, Saracin InnovationSar, Sarasin HealthSar, Sarasin Dutch Equity, Sarasin EmergingSar und Sarasin EmergingSar-Asia benutzen. 2

3 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung Organisation und Management Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen Anlageziele, Anlagepolitik und typisches Risiko- und Anlegerprofil der Teilvermögen Anlagebeschrän kungen Anlagetechniken und Instrumente Dividendenpolitik Die Gesellschaft Beschreibung der Aktien Ausgabe und Verkauf der Aktien Rücknahme der Aktien Umtausch der Aktien Anlageberater Depot bank Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle Vertrieb der Aktien Ermittlung des lnventarwerts Gebühren und Kosten Aussetzung der Ermittlung des Inventarwerts, der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtauschs der Aktien Steuerliche Gesichtspunkte Gesellschafterversammlung und Berichterstattung Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater Dokumente zur Einsichtnahme Antragsverfahren und Registrierung Allgemeines Ergänzende Hinweise für Anleger in Deutschland Hinweise für Anleger in Italien Hinweise für Anleger in der Schweiz Ergänzende Informationen für österreichische Anleger

4 EINLEITUNG SARASIN INVESTMENTFONDS (die «Gesellschaft») ist als «coci& d invecticcement A capital variable)) auf der Grundlage des Gesetzes des Groccherzogtums Luxemburg vom 10. August 1915 und dessen Abänderungen organisiert und dort unter Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 (((Gesetz von 2002))) als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zugelassen. Die Gesellschaft ist befugt, nennwertlose lnvestrnentaktien («Aktien») verschiedener Anlagesondervermögen (((Teilvermögen))) auszugeben, welche sich auf die hiernach beschriebenen Teilvermögen beziehen. Aktien der Teilvermögen sind als Namenaktien oder lnhaberaktien erhältlich und können an jedem Bewertungstag erworben, veräussert oder in Aktien eines anderen Teilvermögens der Gesellschaft umgetauscht werden (siehe ((Umtausch der Aktien))). Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu Preisen, die auf die Buchhaltungswährung des jeweiligen Teilvermögens lauten und ausserdem in Euro, Schweizer Franken, in US-Dollars und in Pfund Sterling (jeweils eine ((zugelassene Zahlungswährung))) ausgedrückt sind, wobei durch den Fremdwährungsumtausch entstehende Kosten von den Aktienzeichnern getragen werden. Es kann eine Verkaufcgebühr berechnet werden (siehe {(Ausgabe und Verkauf der Aktien))). Die Aktien der folgenden Teilvermögen werden zurzeit ausgegeben: Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar World (hiernach ((Sarasin BondSar Worldn) Saracin Investmentfonds-Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) (hiernach ((Sarasin BondSar Absolute Return (EUR)))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar Euro (hiernach ((Sarasin BondSar Eure))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin Sustainable Bond Euro (hiernach «Sarasin Sustainable Bond Eure))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar Swiss Franc (hiernach ((Sarasin BondSar Swiss Franc))) Saracin Investmentfonds-Sarasin Dutch Bonds (hiernach ((Sarasin Dutch Bonds))) Sarasin Investmentfondc-Sarasin BondSar US Dollar (hiernach ((Sarasin BondSar US Dollar))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin BondSar US Dollar Opportunity (hiernach ((Sarasin BondSar US Dollar Opportunity») Sarasin Investrnentfonds-Saracin Global Return (EUR) (hiernach ((Sarasin Global Return (EUR)))) Sarasin Investmentfondc-Saracin Global Convertible (EUR) (hiernach ((Sarasin Global Convertible (EUR)))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin GlobalSar (CHF) (hiernach ((Sarasin GlobalSar (CHF)))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin GlobalSar (EUR) (hiernach ((Sarasin GlobalSar ( UR)») Sarasin Invectmentfonds-Sarasin GlobalSar Optima (EUR) (hiernach ((Sarasin GlobalSar Optima (EUR)))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin Real Ectate Equity (EUR) (hiernach «Saracin Real Estate Equity (EUR)))) Sarasin Invectmentfonds-Sarasin OekoSar Portfolio (hiernach ((Sarasin OekoSar Portfolio))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin OekoSar Equity (hiernach ((Sarasin OekoSar Equity))) Sarasin Investmentfondc-Sarasin Sustainable Equity (hiernach ((Sarasin Suctainable Equity))) Saracin Invectmentfonds-Sarasin BlueChipSar (hiernach ((Sarasin BIueChipSar))) 4

5 Sarasin Investmentfonds-Sarasin EquiSar (hiernach ((Sarasin EquiSar))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EuropeSar (hiernach ((Sarasin EuropeSar))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin TecSar (hiernach ((Sarasin TecSar») Sarasin Investmentfonds-Sarasin InnovationSar (hiernach ((Sarasin InnovationSar n) Sarasin Investmentfonds-Sarasin HealthSar (hiernach «Sarasin HealthSarn) Sarasin Investmentfonds-Sarasin Dutch Equity (hiernach ((Sarasin Dutch Equity))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EmergingSar (hiernach ((Sarasin EmergingSar))) Sarasin Investmentfonds-Sarasin EmergingSar-Asia (hiernach «Sarasin EmergingSar-Asian) Der Nettoinventarwert sämtlicher Teilvermögen wird mit Ausnahme der im folgenden aufgeführten Teilvermögen in Euro ausgedrückt. Sarasin BondSar Swisc Franc Nettoinventarwert in CHF Sarasin BondSar US Dollar Nettoinventarwert in USD Sarasin BondSar US Dollar Opportunity Nettoinventarwert in USD Sarasin GlobalSar (CHF) Nettoinventarwert in CHF Saracin EmergingSar Nettoinventarwert in USD Sarasin EmergingSar-Asia Nettoinventarwert in USD Die konsolidierte Buchhaltungswährung der Gesellschaft ist der Euro. Erklärung von verwendeten Währungsbegriffen: Unter Buchhaltungswährung wird diejenige Währung verstanden, in welcher die Buchhaltung eines Teilvermögens geführt wird. Sie muss nicht identisch sein mit der Referenzwährung eines Teilvermögens. Referenzwährung ist diejenige Währung, in welcher eine Optimierung des Anlageerfolges angestrebt wird. Sie wird dem Namen des Teilvermögens meist in Klammer beigefügt. Die Festlegung einer Referenzwährung ist insbesondere bei Strategiefonds (Portfolio Fonds) üblich, während Aktienfonds meist keine Referenzwährung kennen. Unter dem Begriff Anlagewährung werden die Währungen verstanden, in welchen die Anlagen eines Teilvermögens getätigt werden. Die Anlagewährungen müssen nicht identisch mit der Buchhaltungswährung oder Referenzwährung sein. Im allgemeinen erfolgt allerdings ein wesentlicher Teil der Anlagen in der Referenzwährung oder ist gegenüber der Referenzwährung abgesichert. Aktien des Sarasin GlobalSar (CHF) und des Sarasin BondSar World wurden vom 3. August bis 2. September 1992 unter dem Namen «GlobalSar» und «BondSar» zum Erstausgabepreis von 100 ECU angeboten. Sarasin GlobalSar wurde mit der Festlegung einer Referenz- bzw. Basiswährung per 1. Juli 1995 mit dem Zusatz SFr versehen, welcher auf den 2. Januar 1999 in CHF umgewandelt worden ist. Aktien des Sarasin EuropeSar wurden erstmals am 26. Februar 1993 unter dem Namen «EuroSar» ausgegeben an die Anteilsinhaber eines Unittrusts der Bank Sarasin-Gruppe nach den Gesetzen von Guernsey, gegen die Einbringung verschiedener Vermögenswerte an die SICAV. Aktien des Sarasin OekoSar Portfolio wurden erstmals vom 26. Januar 1994 bis 16. Februar 1994 unter dem Namen «OekoSar» zum Erstausgabepreis von 100 ECU ausgegeben zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages. Aktien des Sarasin TecSar wurden vom 6. Juni 1995 bis 3. Juli 1995 zur Zeichnung angeboten. Die Erstausgabe zu 100 ECU pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages erfolgte am 5. Juli Aktien des Sarasin GlobalSar (EUR) wurden erstmals am 5. Juli 1995 unter dem Namen ((GlobalSar-DM» ausgegeben. Der Erstausgabepreis entsprach dem am 5. Juli 1995 berechneten 5

6 Nettoinventarwert von thesaurierenden Anteilen des Sarasin GlobalSar (CHF) zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages. Aktien des Sarasin ErnergingSar wurden vom 29. April 1996 bis 4. Juni 1996 zur Zeichnung angeboten. Die Erstausgabe zu 100 ECU pro Aktie zuzüglich einer Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (526% des Nettoinventarwerts der gezeichneten Aktien) erfolgte am 5. Juni Aktien des Sarasin BlueChipSar und des Saracin Global Return (EUR) wurden erstmals am 28. August 1996 zum Erstausgabepreis von 100 ECU pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (526% des Nettoinventarwerts der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin EquiSar wurden erstmals am 1. Juli 1998 zum Erstaucgabepreis von 100 ECU pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% (526% des Nettoinventarwerts der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin BondSar Euro wurden erstmals am 15. Februar 1999 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (526% des Nettoinventanvertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin EmergingSar-Asia wurden erstmals am 19. April 1999 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin Sustainable Equity wurden erstmals unter dem Namen Sarasin ValueSar Equity am I. Juni 1999 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Per 29. September 2005 erfolgte eine Namensänderung in Sarasin Sustainable Equity. Aktien des Sarasin InnovationSar wurden erstmals unter dem Namen Sarasin WebSar vom 13. September 1999 bis 30. September 1999 zur Zeichnung angeboten. Die Erstausgabe zu EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,269'0 des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) erfolgte am 1. Oktober Per 1. Januar 2005 erfolgte eine Namensänderung in Sarasin InnovationSar bei gleichzeitiger Änderung der Anlagepolitik. Aktien des Sarasin BondSar Swisc Franc, des Sarasin BondSar US Dollar und des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity wurden erstmals vom 27. November 2000 bis 30. Januar 2001 unter dem Namen ((Sarasin BondSar CHF» bzw. ((Sarasin BondSar USD» und ((Sarasin BondSar USD Opportunity» zur Zeichnung angeboten. Aktien wurden erstmals am 31. Januar 2001 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin HealthSar wurden erstmals vom 15. Oktober 2001 bis zum 31. Oktober 2001 zur Zeichnung angeboten. Aktien wurden erstmals am 2. November 2001 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin Sustainable Bond Euro wurden erstmals vom 18. Dezember 2002 bis zum 4. Januar 2003 zur Zeichnung angeboten. Aktien wurden erstmals am 6. Januar 2003 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin Global Convertible (EUR) werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgegeben. Aktien des Sarasin Dutch Bonds wurden erstmals am 16. November 2004 zum Preis von EUR zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,269'0 des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin Dutch Equity wurden erstmals am 16. November 2004 zum Preis von EUR 3.61 zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin GlobalSar Optima (EUR) wurden erstmals vom 14. März 2005 bis zum 30. März 2005 zur Zeichnung angeboten. Aktien wurden erstmals am 31. März 2005 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des 6

7 Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Sarasin GlobalSar Optima (EUR) gibt lediglich Aktien der Kategorie B aus. Aktien des Saracin Real Estate Equity (EUR) wurden erstmals vom 22. November 2004 bis zum 3. Dezember 2004 zur Zeichnung angeboten. Aktien wurden erstmals am 6. Dezember 2004 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Aktien des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) und Sarasin OekoSar Equity werden erstmals vom 15. September 2005 bis zum 29. September 2005 zur Zeichnung angeboten. Aktien werden erstmals am 30. September 2005 zum Erstausgabepreis von EUR 100 pro Aktie zuzüglich der Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrages (5,26% des Nettoinventarwertes der gezeichneten Aktien) ausgegeben. Der Erstausgabepreis muss bis zum 5. Oktober 2005 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Alle vor dem 2. Januar 2001 bestehenden Aktien waren Aktien der Kategorie A. Seit dem 2. Januar 2001 sind ebenfalls Aktien der Kategorie F (wie unter {{Beschreibung der Aktien)) dargelegt) erhältlich. Aktien der Kategorie F werden bei Bedarf zu einem Erstausgabepreis, welcher dem Nettoinventarwert pro Anteil der Kategorie A am Tage der Erstausgabe entspricht, ausgegeben. Seit September 2004 sind ebenfalls Aktien der Kategorie B (wie unter Beschreibung der Aktien" dargelegt) erhältlich. Aktien der Kategorie B werden bei Bedarf zu einem Erstaucgabepreis, welcher dem Nettoinventarwert pro Anteil der Kategorie A am Tage der Erstausgabe entspricht, ausgegeben. Alsdann gilt der an jedem Bewertungstag ermittelte Ausgabepreis des jeweiligen Teilvermögens, der auf der Basis des entsprechenden Inventarwertes berechnet wird. Zusätzlich kann eine Verkaufsgebühr von bis zu 5% des Zeichnungsbetrags erhoben werden (dies entspricht 526% des Nettoinventarwerts der gezeichneten Aktien). Zur Zeit werden für folgende Teilvermögen Aktien der Kategorie B ausgegeben: Sarasin GlobalSar Optima (EUR) Sarasin Real Estate Equity (EUR) Sarasin BlueChipSar Insoweit Zeichnungsanträge unmittelbar an die Gesellschaft gerichtet sind, erhebt diese dieselbe Verkaufsgebühr für Zeichnungsanträge in vergleichbarer Höhe desselben Teilvermögens. Die Gesellschaft kann jederzeit Aktien zusätzlicher Teilvermögen ausgeben. Der Prospekt wird durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt werden. Aktien werden zu dem im Kapitel «Rücknahme der Aktien)) definierten Rücknahmepreis zurückgenommen. Aktien eines Teilvermögens können gemäss der unter «Umtausch der Aktien)) beschriebenen Formel in Aktien eines anderen Teilvermögens umgetauscht werden. Die Gesellschaft ist unter dem Gesetz von 2002 dazu ermächtigt, einen oder mehrere Sonderprospekte zum Vertrieb von Aktien eines oder mehrerer Teilvermögen zu erstellen. Die Aktien werden auf der Grundlage der Informationen dieses Prospekts und des letzten Jahresberichtes und Halbjahresberichtes, sofern dieser im Anschluss an den Jahresbericht bereits veröffentlicht ist, angeboten. Andere Informationen durch jedwede Person sind unzulässig. Potentielle Käufer von Aktien sollten sich selbst über die rechtlichen Anforderungen sowie die anzuwendenden Devisenbestimmungen und Steuern des Landes ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzes informieren. Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem geltenden Recht und den Gepflogenheiten des Grossherzogtums Luxemburg und können geändert werden. Angaben in diesem Prospekt in ((Schweizer Franken)) oder «CHF» beziehen sich auf die Währung der Schweiz; «US-Dollars)) oder «USD» beziehen sich auf die Währung der Vereinigten Staaten von Amerika: «Eure» oder«eur» ist die Währung der Europäischen Währungsunion, «Pfund Sterling)) oder «GBP» bezieht sich auf die Währung von Grossbritannien. Für die Auslegung des Prospektes ist die deutsche Fassung massgebend. 7

8 ORGANISATION UND MANAGEMENT Die Hauptvetwaltung der Gesellschaft hat ihren Sitz 50, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Luxemburg. Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen: Rolf Wittendorfer (Präsident), Chairman Sarasin Investmentfonds AG, Basel Claude Hoffmann, Directeur Commercial, European Fund Administration S.A., Luxemburg Jacquec Bofferding, Directeur, Banque Generale du Luxembourg S.A., Luxemburg Jürg Peng, Geschäftsführer, Sarasin Investmentfonds AG, Basel Marco Weber, Direktor, Bank Saracin & Cie AG, Basel Nils Ossenbrink, Direktor, Bank Sarasin & Cie AG, Basel Anlageberater - Sarasin Investmentfonds AG, Wallstrasse 9, CH-4002 Basel, Schweiz Unteranlageberater Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstracce 62, CH-4002 Basel, Schweiz Sarasin Investment Management Limited, Juxon House, 100 St. Paul s Churchyard, London EC4M 8BU, Groccbritannien, eine Gesellschaft unter Aufsicht der IMRO Bank Sarasin Europe S.A. (vormals Sarasin Benelux S.A.), Route d Arlon, L-1150 Luxemburg, Luxemburg Dynagest SA, Quai de la Poste 12, CH-I21 I Genf, Schweiz Sarasin Expertise AM, 33, rue de Lisbonne, F Paris, Frankreich Depotbank, Domizil-, Hauptzahl- und Transferstelle - Banque Generale du Luxembourg S.A., 50, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Luxemburg Hauptvertriebsstelle, Zahlstelle und Vertreter für die Schweiz - Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstrasse 62, CH-4002 Basel, Schweiz Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein - Volksbank AG, Heiligkreuz 42, FL-9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein lnformationsstelle in Deutschland - Sarasin Deutschland GrnbH, Friedrichstrasse 9, D München, Deutschland Bei der lnformationsstelle und der deutschen Zahlstelle sind der Prospekt, die Satzung, der Jahresbericht, der Halbjahresbericht und die Ausgabe- sowie Rücknahmepreise der Aktien erhältlich. Zahlstelle in Deutschland - Hauck & Aufhäucer Privatbankiers KGaA, Kaicerstrasse 24, D Frankfurt am Main, Deutschland Rücknahmeanträge für die Aktien können bei der deutschen Zahlstelle eingereicht werden. Der Rücknahmeerlös und etwaige Ausschüttungen können durch die deutsche Zahlstelle ausgezahlt werden. Vertreter und Zahlstelle in Österreich - Erste Bank der oecterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Österreich Informationsstelle in Grossbritannien - Sarasin Investment Management Limited, Juxon Houce, I00 St. Paul s Churchyard, London EC4M 8BU, Grossbritannien 8

9 Zahlstelle in Italien - Banca Popolare Commercio e Industria, Via della Moscova, 33, Milano, Italien Vertreter und Zahlstelle in Frankreich - BNP Paribas Securities Services S.A., 3, rue d'antin, F Paris, Frankreich Vertreter in den Niederlanden - IPB Holding B.V., Croeselaan 18, NL-3521 CB Utrecht, Niederlande Wirtschaftsprüfer - PricewaterhouseCoopers S.A. r.l, 400, route d'esch, B.P. 1443, L-1014 Luxemburg, Luxemburg Rec htsberater - Linklaters Loesch, 35, avenue J.F. Kennedy, L-I01 I Luxemburg, Luxemburg RISIKOPROFIL, RISIKEN UND RISIKOKLASSEN Generelles Risikoprofil Die Investitionen eines Fonds können Schwankungen unterliegen und es gibt keine Gewähr, dass der Wert der gehaltenen Fondsanteile beim Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Entspricht die Bezugswährung des Investors nicht der Anlagewährung des Fonds bzw. den Anlagewährungen, besteht zudem ein Wechselkursrisiko. Generelle Risiken Markt- bzw. lnvestitionsrisiko (unternehmensspezifische bzw. Emittentenrisiko sowie Politische Risiken) Der Wert der Anlagen in einen Fonds wird durch diverse Faktoren (Marktentwicklung, Kreditrisiko etc.) beeinflusst. Aus diesem Grund besteht keine Garantie, dass das Anlageziel eines Fonds erreicht wird und dass ein Anleger den investierten Betrag bei einem Verkauf vollumfänglich zurückerhalten wird. Der Verwaltungsrat empfiehlt, dass Investitionen stets mit einem mittleren bis längerfristigen Zeithorizont getätigt werden. Der Wert der Anlagen, in welchen der Fonds investiert ist, wird u.a. durch konjunkturelle Faktoren, rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen sowie Veränderungen des Anlegervertrauens bzw. -verhalten$ beeinflusst. Der Wert von Aktien und Obligationen wird zudem durch unternehmens- bzw. emittentencpezifische Faktoren sowie allgemeine Markt- oder Wirtschaftsbedingungen beeinflusst. Aktien von Unternehmen in Wachstumssektoren (z.b. Technologie) oder Schwellenländern sowie Aktien von kleinkapitalisierten Unternehmen (Small und Mid Caps) sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Obligationen von Unternehmen beinhalten normalerweise ein höheres Risiko als Anlagen in Staatspapiere. Das Risiko steigt an, je tiefer die Qualitätsbeurteilung eines Schuldners durch eine Rating-Agentur ausfällt. Obligationen ohne Rating können riskanter als Obligationen mit einem Investment-Grade-Rating" sein. Für Aktien besteht das Risiko darin, dass ihr Wert aufgrund veränderter Wirtcchaftsbedingungen oder enttäuschter Erwartungen sinken kann und Anleger beziehungsweise der Fonds nicht den vollen Wert der ursprünglichen Investition erhalten. Im Falle von Obligationen führen die oben erwähnten Faktoren dazu, dass nicht garantiert werden kann, dass sämtliche Emittenten ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und termingerecht nachkommen können. 9

10 Der Wert eines Fonds kann zudem durch politische Entwicklungen beeinflusst werden. So können Gesetzes - oder Steueränderungen, Einschränkungen betreffend ausländischer Investitionen oder Beschränkungen des freien Devisenverkehrs in Ländern, in denen der Fonds investiert ist, den Kurs eines Fonds negativ beeinflussen. Zinssatzrisi ko Der Wert von Obligationen wird durch Veränderungen im Zinsniveau beeinflusst. Das damit verbundene Risiko besteht darin, dass der Wert von Obligationen sinken kann, und der Verkaufspreis einer Investition des Fonds, unter dem Einstandspreis liegt. Kredit- und Gegenparteienrisiko Fonds welche mit Drittparteien geschäftliche Beziehungen, inkl. ausserbörslichen, eingehen (Kreditaufnahme, Geldmarktanlagen, Emittenten von Derivaten, u.a.), sind einem Gegenparteienrisiko ausgesetzt, d.h. dass die Drittparteien ihren Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommen könnten. Wechselkurs- bzw. Devisen-Risiko Investiert ein Fonds in andere Währungen wie der Rechnungswährung (Fremdwährungen), besteht für diese Fonds ein Wechselkursrisiko. Daraus resultiert, dass Währungsschwankungen sich ungünstig auf den Wert der Fondsanlagen auswirken können. Je nach Bezugswährung des Anlegers können sich Währungsschwankungen negativ auf den Wert seiner Anlage auswirken. Liquiditätsrisiken Fonds sind Liquiditätsrisiken ausgesetzt, wenn sie bestimmte Anlagen nicht kurzfristig verkaufen können (insbesondere Beteiligungen in Small- und Mid-Cap Bereich), oder wenn Drittparteien, insbesondere bei Gegenparteien im ausserbörslichen Geschäft, ihren Verpflichtungen nicht termingerecht nachkommen können. Settlement-Risi ko Fonds welche mit Drittparteien handeln, sind einem Abwicklungsrisiko ausgesetzt, d.h. dass die Drittparteien ihren Verpflichtungen nicht vollumfänglich und termingerecht nachkommen können. Derivate Risiko (Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Produkte) Generelle Marktrisiken haben bei derivativen Produkten einen deutlich grösseren Einfluss als bei direkten Anlageformen. Anlagen in derivativen Produkten können daher sehr grossen Schwankungen unterliegen. Derivate bergen jedoch nicht nur das Marktrisiko wie traditionelle Anlagen sondern darüber hinaus noch eine Anzahl weiterer Risiken, die berücksichtigt werden müssen: Beim Einsatz von Derivaten besteht ein Kreditrisiko, wenn eine involvierte Drittpartei die Verpflichtung des Derivatkontraktes nicht einhält. Für freihändig gehandelte Derivate (OTC) ist das Kreditrisiko im allgemeinen höher als das Risiko börsengehandelter Derivate. Bei freihändig gehandelten Derivaten muss daher bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos die Bonität der Gegenparteien miteinbezogen werden. Liquiditätsrisiken können bei Derivaten auftreten, wenn der entsprechende Markt illiquid ist, wie dies bei freihändig gehandelten Derivaten häufig der Fall ist. Zudem bergen Derivate ein Bewertungsrisiko, weil die Kursbestimmung in vielen Fällen komplex ist und gegebenenfalls von subjektiven Faktoren beeinflusst wird. Ausserbörslich gehandelte Derivate (OTC) sind einem erhöhtem Settlement-Risiko ausgesetzt. Zudem unterliegen Derivate gegebenenfalls einem Managementrisiko, da Derivate nicht immer in einem direkten oder parallelen Verhältnis zum Wert der zugrunde liegenden Instrumente stehen, von denen sie abgeleitet werden. Aus diesem Grund kann nicht garantiert werden, dass mit dem Einsatz derivativer Produkte das Anlageziel erreicht werden kann. 10

11 Risi koklassen Risikoklasse 1 (tief): Geldmarkt und geldmarktnahe Fonds, Obligationenfonds mit geringem Bonitätsrisiko Risikoklasse 2 (moderat): Obligationenfonds mit erhöhtem Bonitätsrisiko, Wandel- und Optionsanleihen Fonds, gemischte Fonds mit defensiver Ausrichtung, gemischte Fonds mit Absicherungstechniken Risikoklasse 3 (mittel): Gemischte Fonds mit ausgewogener oder wachstumsorientierter Strategie, Aktienfonds mit Absicherungstechniken, lmmobilienaktienfonds Risikoklasse 4 (überdurchschnittlich): Aktienfonds mit Anlageuniversum global, regional oder defensiven Sektoren Risikoklasse 5 (hoch): Aktienfonds mit Anlageuniversum Schwellenländer, Wachstums-Sektoren oder Aktien kleinkapitalisierter Unternehmen (Small und Mid Caps) ANLAGEZIELE, ANLAGEPOLITIK UND TYPISCHES RISIKO- UND ANLEGERPROFIL DER TEILVERM~GEN Die Anlagepolitik der Gesellschaft für die Teilvermögen ist auf einen langfristigen Vermögenszuwachs, beziehungsweise für einzelne Teilvermögen auf einen hohen und stetigen Ertrag ausgerichtet. Dabei wird in ein breit gestreutes Portefeuille von übertragbaren Wertpapieren und anderen zulässigen Anlagewerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Anlagebeschränkungen wie im Kapitel ((Anlagebeschränkungen)) beschrieben, investiert, unter Berücksichtigung der Sicherheit des Kapitals sowie dessen nomineller Werterhaltung. Zur Erreichung der Anlageziele wird das Vermögen der einzelnen Teilvermögen, entsprechend ihren im Folgenden beschriebenen Anlagectrategien, vorwiegend in Wertpapieren sowie anderen Anlagen investiert, die auf die Währung der Teilvermögen oder auf die Währung eines anderen Mitgliedstaates der OECD oder auf Euro lauten, und die an einer offiziellen Börse oder an anderen geregelten Märkten eines zugelassenen Staates (siehe «Anlagebeschränkungen») gehandelt werden. Neben den Wertpapieren und sonstigen gemäss den Anlagebeschränkungen zulässigen Vermögenswerten können auch liquide Mittel gehalten werden. Anlagen der einzelnen Teilvermögen in anderen Währungen als derjenigen, in der der Ausgabepreis berechnet ist, sind zulässig und können zur Vermeidung von Währungsrisiken durch Devisentransaktionen abgesichert werden. Die einzelnen Teilvermögen können sich zur ordentlichen Verwaltung des Wertpapierbestandes der verfügbaren Techniken und Instrumente, die Wertpapiere zum Gegenstand haben, zu den im Kapitel ((Anlagetechniken und Instrumente)) genannten Bedingungen bedienen. Insbesondere darf die Gesellschaft für die einzelnen Teilvermögen die an der CBOT, MATIF, LIFFE, IMM, EUREX, SGX oder der Deutschen Terminbörse üblichen Geschäfte tätigen. Es ist vorgesehen, in sämtlichen Teilvermögen die im Kapitel ((Anlagetechniken und Instrumente)) vorgesehenen derivativen Finanzinstrumente nicht nur zur Absicherung von Risiken einzusetzen. Dies ermöglicht, dass im Rahmen der ordentlichen Anlagepolitik die zugelassenen Anlagen unter Berücksichtigung der Bedingungen und Anlagegrenzen im Kapitel ((Anlagetechniken und Instrumente)) sowohl direkt erfolgen können, aber auch über den Kauf von Optionen, Calls, Futures oder den Verkauf von Puts möglich sind. Gleichzeitig sind Geschäfte zur Absicherung von Kurs-, Zins- und Währungsrisiken auf alle in einem Teilvermögen zugelassenen Anlagen möglich. Die Absicherungsgeschäfte erfolgen durch den ebenfalls im Kapitel ((Anlagetechniken und Instrumente)) geregelten Kauf und Verkauf von «financial futures)) und anderen darin 11

12 vorgesehenen Instrumenten. Sämtliche sich für ein Teilvermögen aus dem Einsatz von derivativen Instrumenten ergebenden Verpflichtungen müssen jederzeit durch flüssige Mittel gedeckt sein. Die Benchmarks der einzelnen Teilvermögen sind in den Jahres- und Halbjahresberichten aufgeführt. Die Buchhaltungswährung sämtlicher Teilvermögen ist mit Ausnahme der im folgenden aufgeführten Teilvermögen der Euro. Sarasin BondSar Swics Franc Nettoinventarwert in CHF Sarasin BondSar US Dollar Nettoinventarwert in USD Sarasin BondSar US Dollar Opportunity Nettoinventarwert in USD Sarasin GlobalSar (CHF) Nettoinventarwert in CHF Sarasin EmergingSar Nettoinventarwert in USD Sarasin EmergingSar-Asia Nettoinventarwert in USD Anlageziel und -Politik sowie Risiko- und typisches Anlegerprofil der einzelnen Teilvermögen sind wie folgt: Sarasin BondSar World Das Anlageziel des Sarasin BondSar World ist es, einen hohen und stetigen Ertrag unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung sowie einer optimalen Liquidität zu erzielen. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt), festverzinslichen oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen auf Anleihen, die jeweils auf die Währungen der OECD-Länder sowie Euro lauten. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Aktien, die aus Wandlung oder aus Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar World wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar World richtet sich als Basisanlage im fest- und variabelverzinslichen Bereich an private Anleger mit Referenzwährung Schweizer Franken und Euro. Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) Das Anlageziel des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) ist es, einen stetigen Ertrag bei gleichzeitigem Kapitalerhalt und ausgewogener Risikostreuung zu erzielen. Unabhängig vom aktuellen Zinsumfeld soll eine Mehrrendite gegenüber dem kurzfristigen Geldmarktsatz in UR, zumindest aber eine langfristig positive Rendite erzielt werden. In Phasen steigender Zinsen wird das Zinsrisiko reduziert, während in Phasen fallender Zinsen die Zinssensitivität erhöht wird. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in auf verschiedene Währungen lautende fest-, oder variabel verzinsliche sowie inflationsindexierte Staats-, Pfandbrief- und Unternehmensanleihen (einschliesslich Zerobonds) sowie in High Yield- und Emerging-Markets- Anleihen. Daneben kann der Fonds auch in Wandel- und Optionsanleihen sowie strukturierte Obligationenprodukte investieren. Der Anteil dieser Anlagen ist auf gesamthaft 30% des Nettofondsvermögens begrenzt. Aktien, die aus Wandlung oder der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis maximal 10% des Nettofondsvermögens gehalten werden. Daneben kann der Fonds auch liquide Mittel (inklusive Geldmarktanlagen) in verschiedenen Währungen bis zu insgesamt 49% des Nettofondsvermögens halten. Der Gesamtanteil der Anlagen in Anleihen muss jederzeit mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens betragen. 12

13 Die Anlagen werden in den Währungen getätigt, welche sich für die Wertentwicklung optimal eignen. Das Währungsrisiko der Anlagen wird gegenüber der Rechnungswährung aktiv verwaltet und wenn nötig vollständig abgesichert. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Investitionen in High Yield Bonds und Emerging-Markets-Anleihen sehr volatil sind und die Zahlung von Zinsen oder die Rückzahlung des Kapitals einem beträchtlichen Ausfallrisiko unterliegen. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dennoch besteht die Möglichkeit eines Verlustes bei Verkauf (oder Liquidation). Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) nur unter einer mittelbis langfristigen Optik getätigt werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Emittenten, welche keine erstklassigen Bonitätskriterien erfüllen, weisen ein erhöhtes Risiko auf. Durch dynamische Absicherungsstrategien wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasce 2 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen an private Anleger mit Referenzwährung Euro. Sarasin BondSar Euro Das Anlageziel des Sarasin BondSar Euro ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale sowie einer ausgewogenen Ricikostreuung. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf Euro lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögenc begrenzt) und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf Euro lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 90% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar Euro wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Euro richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen EUR-Anlagen an private Anleger. Sarasin Dutch Bonds Das Anlageziel des Dutch Bonds ist die Erzielung eines hohen Wertschriftenertrages bei gleichzeitiger Kapitalerhaltung durch die Anlage in ausschliesslich auf EUR lautende erstklassige Anleihen von Unternehmen mit Domizil in den Niederlanden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Dutch 13

14 Bonds wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben und ihre Anlagen auf Unternehmen in den Niederlanden begrenzen wollen. Sarasin Dutch Bonds richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen EUR-Anlagen an private Anleger. Sarasin Sustainable Bond Euro Das Anlageziel des Sarasin Sustainable Bond Euro ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale sowie einer ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf Euro lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf Euro lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 90% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf Euro lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Das Teilvermögen investiert in Anleihen von Ländern, Organisationen und Unternehmen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Diese Länder zeichnen sich durch möglichst geringe und effizient genutzte Umwelt- und Sozialressourcen aus. Organisationen integrieren Nachhaltigkeit bei der Mittelverwendung und messen den Erfolg auch unter nachhaltigen Gesichtspunkten. Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtec, öko-effizientes Management und die pro-aktive Gestaltung der Beziehungen zu den wesentlichen Anspruchsgruppen (2.B. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Einzelne Länder, Organisationen und Industrien können ausgeschlossen werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Sustainable Bond Euro wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin Sustainable Bond Euro richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen EUR-Anlagen an private und institutionelle Anleger, die sich für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung entscheiden. Sarasin BondSar Swiss Franc Das Anlageziel des Sarasin BondSar Swiss Franc ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale sowie einer ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf Schweizer Franken (CHF) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf CHF lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 14

15 85% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf CHF lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar Swiss Franc wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse I (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar Swiss Franc richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen CHF-Anlagen an private Anleger. Saracin BondSar US Dollar Das Anlageziel des Sarasin BondSar US Dollar ist es, einen hohen und stetigen Ertrag zu erzielen unter Beachtung der nachstehenden Qualitätsmerkmale sowie einer ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in erstklassigen, ausschliesslich auf US-Dollar (USD) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich ferobonds), die jeweils auf USD lauten. Unter erstklassig werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 85% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Aktien, die aus Wandlung oder aus der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf USD lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar US Dollar wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 1 (Risikoklassen: I: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar US Dollar richtet sich als Basisanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen USD-Anlagen an private Anleger. Sarasin BondSar US Dollar Opportunity Das Anlageziel des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity ist es, einen überdurchschnittlichen und stetigen Ertrag unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung zu erzielen. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen weltweit in ausschliesslich auf US-Dollar (USD) lautende Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt) und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf USD lauten. Die Anlagen konzentrieren sich auf das mittlere Qualitätssegment dieser Wertpapiere. Darunter werden Wertpapiere verstanden, die von einer anerkannten Rating-Agentur mit BBB oder einer damit vergleichbaren Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 70% der Anlagen des Teilvermögens in festverzinslichen Wertpapieren müssen diesem Kriterium genügen. Es gilt zu beachten, dass Anleihen in diesem 15

16 Qualitätssegment gegenüber qualitativ höher eingestuften Anleihen ein höheres Ausfallrisiko aufweisen, dem eine entsprechend höhere Rendite gegenübersteht. Aktien, die aus Wandlung oder aus der Ausübung von Optionen erworben werden, dürfen bis zu maximal 10% des Teilvermögens gehalten werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Der Anteil der nicht auf USD lautenden Liquidität ist auf maximal 10% des Teilvermögens beschränkt und muss auf eine zugelassene Zahlungswährung lauten. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BondSar US Dollar Opportunity wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere primär durch emittentencpezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Emittenten, welche keine erstklassigen Bonitätskriterien erfüllen, weisen ein erhöhtes Risiko auf. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittelfristigem Anlagehorizont, die einen hohen und stetigen Ertrag anstreben. Sarasin BondSar US Dollar Opportunity richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich von fest- und variabelverzinslichen USD-Anlagen im mittleren Qualitätssegment an private und institutionelle Anleger. Sarasin Global Convertible (EUR) Das Anlageziel des Sarasin Global Convertible (EUR) ist eine angemessene Rendite kombiniert mit einem langfristigen Vermögenszuwachs bei einer ausgewogenen Risikostreuung. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen auf weltweiter Basis in Wandel- und Optionsanleihen (einschliesslich Zerobonds) ohne Einschränkung betreffend des Domizils des Schuldners. Aktien aus Wandlung oder der Ausübung von Optionen können bis maximal 10% des Nettofondsvermögens gehalten werden Bis maximal 25% des Teilvermögens können auch in nicht wandelbare Anleihen angelegt werden. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Global Convertible (EUR) wird aufgrund der Investitionen in Wandel- und Optionsanleihen primär durch emittentenspezifische Veränderungen und Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 2 (Risikoklassen: I: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs und einen Ertrag anstreben. Sarasin Global Convertible (EUR) richtet sich als Ergänzungsanlage irn Bereich Wandel- und Optionsanleihen an private Anleger mit Referenzwährung Euro. Sarasin Global Return (EUR) (vormals Sarasin SwissMix) Das Anlageziel des Sarasin Global Return (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs, kombiniert mit einer angemessenen Rendite bei einem begrenzten Risiko durch eine systematische Absicherung der Anlagen. Die Anlagen des Teilvermögens erfolgen auf weltweiter Basis in Aktien sowie in Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen und fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) ohne Einschränkung betreffend des Domizils des Schuldners. Der Anteil der Wandel- und Optionsanleihen ist auf maximal 25% des Teilvermögens begrenzt. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Währungsmässig liegt der Anlagecchwerpunkt von Sarasin Global Return (EUR) im Euro. Entsprechend gilt der Euro als Referenzwährung des Teilvermögens. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. 16

17 Die Aktienanlagen können sowohl direkt oder, soweit erlaubt, durch die im Abschnitt ({Anlagetechniken und Instrumente)) beschriebenen Anlagetechniken und Instrumente erfolgen. Durch einen systematischen Anlageprozess wird für jeden selektionierten Markt (Aktien oder langfristige EUR-Anleihen) eine dynamische Asset Allocation umgesetzt, die zum Ziel hat, bei fallenden Märkten das Kursriciko zu reduzieren und von steigenden Marktphasen möglichst stark zu profitieren. Der Anteil der Aktienanlagen am Teilvermögen wird sich aufgrund des systematischen Anlageprozesses zwischen 15% und 55% des Nettofondsvermögens bewegen. Der Aktienanteil wird in Phasen fallender Kurse an den Aktienmärkten abnehmen und bei steigenden Märkten ansteigen. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Global Return (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch unternehmen$-/ emittentencpezificche Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Absicherungsstrategien wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklacse 2 (Risikoklassen: I: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikosteuerung anstreben. Sarasin Global Return (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich Asset Allocation (Aktien & Obligationen) mit reduziertem Risiko an private Anleger mit Referenzwährung Euro. Sarasin GlobalSar (CHF) Das Anlageziel des Teilvermögens Sarasin GlobalSar (CHF) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Die Anlagen werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinslichen Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliecslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Schweizer Franken. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Schweizer Franken berechneten Anlageerfolgec angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin GlobalSar (CHF) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenczuwachs mit optimaler Risikosteuerung anstreben. Sarasin GlobalSar (CHF) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obligationen) an private Anleger mit Referenzwährung Schweizer Franken. Sarasin GlobalSar (EUR) Das Anlageziel des Teilvermögens Saracin GlobalSar (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Die Anlagen werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinslichen Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (eincchliesclich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin 17

18 GlobalSar (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch unternehmen$-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des W irtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikosteuerung anstreben. Sarasin GlobalSar (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obligationen) an private Anleger mit Referenzwährung Euro. Sarasin GlobalSar Optima (EUR) Das Anlageziel des Teilvermögens Sarasin GlobalSar Optima (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine optimale Risikostreuung. Die Anlagen werden in erster Linie weltweit in Aktien und in festverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Die Anlagen in veninslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität, sind auf 40% des Nettofondsvermögens begrenzt. Über diese 40% hinaus kann in Euroland Anleihenemissionen investiert werden, die vor dem I begeben wurden. Durch eine systematische Abcicherungsstrategie wird angestrebt, das Aktienrisiko auf ein mit einem ausgewogenen Portfolio vergleichbaren Risikoprofil zu reduzieren. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin GlobalSar Optima (EUR) wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch Unternehmens4 emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschafts- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: I : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikosteuerung anstreben. Sarasin GlobalSar Optima (EUR) richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obligationen) an private Anleger mit Referenzwährung Euro. Sarasin Real Estate Equity (EUR) Das Anlageziel des Sarasin Real Estate Equity (EUR) ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch Anlagen in börsenkotierten Aktien und Beteiligungspapieren von Unternehmen, deren Tätigkeit mehrheitlich auf den lmmobiliensektor ausgerichtet ist. Darunter sind u.a. Unternehmen zu verstehen, deren Tätigkeit in der Erschliessung, Überbauung und Nutzung von Grundstücken liegt oder Unternehmen, die zur Erzielung von Einkünften Eigentum an Grundstücken und Immobilien besitzen. Darunter fallen auch geschlossene Immobilien-Investmentfonds wie REITs (Real Estate Investment Trusts) oder andere vergleichbare lmmobilienverwaltungsgesellschaften. Zusätzlich sind auch weitere indirekte Anlageformen im lmmobilienbereich möglich. Die Anlagen erfolgen auf einer weltweiten Basis. Geschlossene Immobilien-Investmentfonds oder andere lmmobilienverwaltungsgesellschaften müssen der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: OECD Staaten sowie Hong Kong und Singapur. Es gilt zu beachten, dass bei der Anlage in geschlossenen Fonds der Anleger indirekt auch Kosten, wie Verwaltungskommissionen und -gebühren dieser Gesellschaften mitträgt. Das Teilvermögen kann auch Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen vornehmen, sofern ein Wandel- oder Bezugsrecht für Anlagen besteht, die der Anlagepolitik des Teilvermögens entsprechen. Die Anlagen in verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der 18

19 Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität, sind auf 15% des Nettofondsvermögens beschränkt. Referenzwährung des Teilvermögens ist der Euro. Dies bedeutet, dass eine Optimierung des in Euro berechneten Anlageerfolges angestrebt wird. Die Referenzwährung muss dabei nicht mit der Anlagewährung identisch sein. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Real Estate Equity (EUR) wird aufgrund der Investitionen in lmmobilienaktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen, Änderungen des Wirtschaftsumfelds sowie Änderungen des Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: I: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögensruwachs anstreben. Sarasin Real Estate Equity (EUR) richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich Immobilienaktien an private und institutionelle Anleger, die ein globales lmmobilienportefeuille in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen. Sarasin OekoSar Portfolio Das Anlageziel des Teilvermögens Sarasin OekoSar Portfolio ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine ausgewogene Risikostreuung. Die Anlagen werden in erster Linie auf einer weltweiten Basis in Aktien und in auf Euro oder andere Währungen lautende festverzinslichen Wertpapieren getätigt. Das Teilvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und daneben auch in Optionsscheinen sowie jeweils vergleichbaren Anlagen investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel halten. Das Teilvermögen investiert in Unternehmen und Organisationen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtes, öko-effizientes Management und die proaktive Gestaltung der Beziehungen zu den wesentlichen Anspruchsgruppen (2.B. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Dementsprechend investiert das Teilvermögen in die jeweiligen Branchenführer, welche das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung («Sustainable Development))) als strategische Chance nutzen. Einzelne Branchen können ausgeschlossen werden. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept und Auswahlkriterien. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Sozialwissenschaft und ükonomie. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin OekoSar Portfolio wird aufgrund der Investitionen in fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien primär durch unternehmens-/ emittentenspezifische Veränderungen sowie Änderungen des Wirtschaftc- und Zinsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs mit optimaler Risikosteuerung anstreben. Sarasin OekoSar Portfolio richtet sich als Basisanlage im Bereich dynamische Asset Allocation (Aktien & Obligationen) an private und institutionelle Anleger, die sich für eine möglichst umweltgerechte W irtschaftsentwicklung entscheiden. 19

20 Sarasin OekoSar Equity Das Anlageziel des Sarasin OekoSar Equity ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite, diversifizierte Anlage in Aktien unter Einhaltung ethisch-ökologischen Anforderungen. Das Teilvermögen investiert in Wertpapiere von Unternehmen, die sich langfristig über nationale und internationale Standards (u.a. ILO, Standard betreffend fairen Arbeitsverhältnissen; ISO- Normen; UN Global Compact, Selbstverpflichtung von Unternehmen zu ethisch-nachhaltigem Wirtschaften unter dem Patronat der UNO) hinaus engagieren und unmittelbar oder auch mittelbar einen nennenswerten Beitrag in Umwelt- und sozialverträglichen Belangen an verschiedene Anspruchsgruppen (u.a. Mitarbeiter, Kunden, Gesellschaft) leisten. Im Zentrum liegen dabei Investitionen in zukunftsorientierte Themen, Branchen und Aktivitäten wie u.a. saubere Energie, Ressourceneffizienz, Gesundheit, Wasser, nachhaltiger Konsum, nachhaltige Mobilität, Dienstleistungen, Einsatz innovativer Managementsysteme. Bei der Anlage wird ein Fokus auf besonders innovative kleinere und mittele Unternehmen gelegt. Die Titelauswahl erfolgt überwiegend aus unternehmensspezifischen Überlegungen. Länderallokationen spielen eine untergeordnete Rolle. Einzelne Geschäftsaktivitäten, die besonders konträr zu den ethisch-ökologischen Anforderungen sind, können grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen, wie vorgängig dargestellt, investiert. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen veninslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept, Auswahlkriterien und Definition auzuschliessender Aktivitäten. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse auf Titelebene. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Sozialwissenschaft und ükonomie. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin OekoSar Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin OekoSar Equity richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, die sich für ein Investment in aus Ökologischer Sicht zukunftcorientierte Themen und Branchen mit langfristigem Wachstumspotential entscheiden. Sarasin Sustainable Equity (vormals Sarasin ValueSar Equity) Das Anlageziel des Sarasin Sustainable Equity ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite, diversifizierte Anlage in Aktien. Das Teilvermögen investiert in Unternehmen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Diese Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein umweltgerechtes, öko-effizientes Management und die proaktive Gestaltung der Beziehungen zu den wesentlichen Anspruchsgruppen (z.6. Mitarbeiter, Kunden, Geldgeber, Aktionäre, öffentliche Hand) zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Strategie machen. Dementsprechend investiert das Teilvermögen in die jeweiligen Branchenführer, welche das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung (((Sustainable Development») als strategische Chance nutzen. Einzelne Branchen können ausgeschlossen werden. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen, wie vorgängig dargestellt, investiert. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögenc in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im 20

21 Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Beirat unterstützt den Anlageberater in Bezug auf Konzept und Auswahlkriterien. Er bespricht mit dem Anlageberater neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse. Der Beirat hat keine Entscheidungsbefugnisse. Er ist zusammengesetzt aus Fachleuten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Sozialwissenschaft und ükonomie. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Ricikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Sustainable Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmenscpezificche Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin Sustainable Equity richtet sich als Basisanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, die sich für ein Investment in eine möglichst umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung mit langfristigem Wachstumspotential entscheiden. Sarasin BlueChipSar Das Anlageziel des Sarasin BlueChipSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs bei einem für Aktienanlagen moderaten Risiko. Die Anlagen erfolgen weltweit diversifiziert hauptsächlich in sogenannten «Blue Chips». Als «Blue Chip» werden Aktien von sehr gut etablierten Gesellschaften mit einer starken Marktposition bezeichnet, die bezogen auf ihren Heimmarkt zu den grosskapitalisierten Gesellschaften zählen. Mindestens zwei Drittel des Nettofondsvermögens müssen direkt oder indirekt in Anlagen erfolgen, die die genannten qualitativen Merkmale aufweisen und zusätzlich über eine Börsenkapitalisierung von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen. Aktienanlagen können zusätzlich ebenfalls durch die im Abschnitt ((Anlagetechniken und Instrumente» beschriebenen Anlagetechniken und Instrumente erfolgen. Durch einen systematischen Anlageprozecs wird für jeden Anlagemarkt (Euroland, Schweiz, USA und Japan) eine dynamische Asset Allocation umgesetzt, die zum Ziel hat, bei fallenden Märkten das Kursrisiko zu reduzieren und von steigenden Marktphasen möglichst stark zu profitieren. In diesem Zusammenhang können die Aktienanlagen zur Risikoverminderung zu einem grossen Teil abgesichert werden. Der Aktienanteil wird in Phasen fallender Kurse an den Aktienmärkten abnehmen und bei steigenden Märkten ansteigen. Das Teilfondsvermögen kann auch einen Teil seiner Anlagen in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (einschliesslich Zerobonds) investieren. Gesamthaft sind die Anlagen in verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind inklusive Liquidität auf 33% des Nettofondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Ricikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin BlueChipSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtcchaftcumfeldc beeinflusst. Durch dynamische Absicherungsstrategien wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 3 (Risikoklascen: I : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin BlueChipSar richtet sich als Basisanlage im Bereich weltweiter Aktien mit reduziertem Risiko an private Anleger, die von den Chancen einer geographisch und branchenmässig ausgewogenen Anlage in erstklassigen Qualitätstiteln profitieren wollen. 21

22 Sarasin EquiSar Das Anlageziel des Saracin EquiSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite Anlage in Aktien. Das Schwergewicht der Aktienanlagen liegt auf liquiden Anlagen mit einer Börsenkapitalisierung von über EUR 1 Mrd. Betreffend einer geographischen Diversifikation der Anlagen bestehen keine Vorgaben. Die Anlagen werden in denjenigen Märkten und Branchen getätigt, die auf lange Sicht die attraktivsten Gesamtrenditen versprechen. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Obgleich die Geschäftsleitung nach bestem Wissen bemüht ist, die Anlageziele der Gesellschaft zu erreichen, kann hierfür keine Garantie gegeben werden. Sowohl die Inventarwerte der Aktien als auch die Erträge können steigen oder fallen. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin EquiSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des W irtschaftsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklacse 4 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EquiSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private Anleger, die eine zukunftsorientierte Anlagestrategie in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen. Sarasin EuropeSar Das Anlageziel des Saracin EuropeSar ist es, einen langfristigen Vermögenszuwachs hauptsächlich durch Anlagen in Aktien erstklassiger Unternehmen zu erzielen, die ihren Sitz oder ihre Haupttätigkeit in einem europäischen Land haben. Das Teilvermögen kann auch zeitweise oder für defensive Zwecke bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin EuropeSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögensruwachs anstreben. Sarasin EuropeSar richtet sich als Basisanlage für europäische Aktien an private Anleger. Sarasin TecSar Das Anlageziel des Sarasin TecSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch weltweite Anlage in Aktien von Unternehmen, die an der Entwicklung der lnformationstechnologie partizipieren. Dies umfasst Gesellschaften in den Bereichen Computer-Software, Computer- Hardware und Telekommunikation, aber auch Unternehmen, die sich mit Angebot und Verteilung von Information (Entertainment und Media) oder mit anderen Technologien befassen, soweit diese Tätigkeiten im Themenkreis der Informationstechnologie ein Anwendungsgebiet haben. Das Teilvermögen kann zeitweise oder für defensive Zwecke bis zu maximal 15% des Nettoverrnögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des 22

23 Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Investitionen im Technologie-Bereich sehr volatil sind und dass der Verlust bei Verkauf (oder Liquidation) sehr hoch sein kann (schlimmstenfalls in der Höhe der Investition), weil der Wert plötzlich und beträchtlich sinken kann. Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin TecSar nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin TecSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Anlagen in Wachstumssektoren sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin TecSar richtet sich als Ergänzungsanlage irn Bereich weltweiter Aktien an erfahrene Anleger, welche die überdurchschnittlichen Wachstumschancen der Informationstechnologie in ihre Anlagepolitik einbauen wollen. Sarasin InnovationSar Das Anlageziel des Sarasin InnovationSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch eine weltweite Anlage in Aktien. Die Auswahl der Aktienanlagen erfolgt themen- und sektororientiert. Die Anlagestrategie basiert auf drei bis sieben lnvestmentthemen (beispielsweise Biotechnologie, Medizinaltechnik, Nanotechnologie, e-commerce, erneuerbare Energien), die dank dem Einsatz und der Entwicklung innovativer Technologien ein langfristig überdurchschnittliches Wachstum versprechen. Das Schwergewicht der Aktienanlagen liegt im Small- und Midcap Segment. Betreffend einer geographischen Diversifikation der Anlagen bestehen keine Vorgaben. Die Anlagen werden in denjenigen Märkten und Branchen getätigt, die auf lange Sicht die attraktivsten Gesamtrenditen versprechen. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesclich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zincerträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin InnovationSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Anlagen in kleinkapitalisierten Unternehmen (Small und Mid Caps) sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: 1: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachc anstreben. Sarasin InnovationSar richtet sich als Ergänzungcanlage im Bereich weltweiter Aktien an erfahrene Anleger, die von den überdurchschnittlichen Entwicklungsrnöglichkeiten der Unternehmen profitieren möchten, welche sich durch eine hohe lnnovationskraft sowie Innovationseffizienz auszeichnen. Sarasin HealthSar Das Anlageziel des Sarasin HeaIthSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch weltweite Anlagen in Aktien und anderen Beteiligungspapieren (wie beispielsweise Partizipationsscheine und Genuccscheine) von Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens (z.b. Pharma, Biotech, Medtech und andere). Die themenorientierte Anlagestrategie orientiert sich an wesentlichen Trends, die die Entwicklung im Gesundheitswesen in Zukunft prägen. Es bestehen 23

24 keine Vorgaben für eine geographische Diversifikation. Das Teilvermögen kann daneben bis zu maximal 15% des Nettovermögens in Wandel- und Optionsanleihen, fest oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds) und anderen verzinslichen Instrumenten wie sie in der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen definiert sind investieren. Liquide Mittel sind im Rahmen der 15%-Begrenzung möglich. Mindestens zwei Drittel des Teilvermögens sind in Aktien von Unternehmungen im Bereich des Gesundheitswesens angelegt. Die Mehrheit der Aktienanlagen liegt dabei auf ordentlich handelbaren Anlagen, deren Börsenkapitalisierung EUR 500 Mio. übertrifft. Der Anteil der Aktienanlagen mit einer Börsenkapitalisierung von weniger als EUR 500 Mio. liegt normalerweise unter 25% der gesamten Aktienanlagen. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin HealthSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin HealthSar richtet sich als Ergänzungsanlage im Bereich weltweiter Aktien an private und institutionelle Anleger, welche die überdurchschnittlichen Wachstumschancen im Bereich Gesundheitswesen in ihre Anlagepolitik einbauen wollen. Sarasin Dutch Equity Das Anlageziel des Dutch Equity Fund ist die Erzielung eines hohen Wertschriftenertrages bei gleichzeitiger Kapitalerhaltung durch die Anlage in erstklassigen Beteiligungspapieren von Unternehmen mit Domizil in den Niederlanden. Neben den Aktienanlagen kann das Teilvermögen auch liquide Mittel im Umfang von maximal 15% des Nettovermögens halten. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin Dutch Equity wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftcumfelds beeinflusst. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 4 (Risikoklassen: 1 : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit mittel- bis längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin Dutch Equity richtet sich als Ergänzungsanlage an private Anleger, die ein holländisches Aktienportfolio in ihre eigene Anlagepolitik einbauen wollen. Sarasin EmergingSar Das Anlageziel des Sarasin EmergingSar ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch Anlagen in börsenkotierten Aktien von in Schwellenländern domizilierten Unternehmen, börsenkotierten Länder- und Regionenfonds sowie börsengehandelten lndexzertifikaten und Warrants auf lndexzertifikaten der Emerging Markets. Als Emerging Markets gelten die Schwellenländer Asiens, Lateinamerikas, Osteuropas und Afrikas. Angestrebt wird ein auf der Basis des arithmetischen Durchschnittes der Ländergewichtung im IFCI-Index und einer absoluten Gleichgewichtung der Anlageländer (1 ) konstant gewichtetes Portfolio, bestehend aus etwa Ländern. Die dazu notwendigen Umschichtungen werden im Allgemeinen per Monatsende getätigt. lndexzertifikate sind Übertragbare Wertpapiere für aktienindexnahe Anlagen. Das Teilvermögen kann in Indexzertifikate anlegen, wobei zur Zeit nur die von folgenden Instituten ausgegebenen Wertpapiere in Frage kommen: OPALS von Morgan Stanley und PERLES von UBS. Diese Anlagen sind auf jeweils 10% pro Emittent begrenzt. Das Teilvermögen kann auch in andere solche lndexzertifikate anlegen unter der Bedingung, dass diese als übertragbare Wertpapiere laut Anlagegrenze 1 (a) (i) zu betrachten sind, dass die Zertifikate eines Emittenten 10% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht überschreiten und dass alle nötigen Genehmigungen hierzu erhalten werden. Es gilt zu beachten, dass lndexzertifikate nicht nur dem Emittentenrisiko 24

25 unterworfen sind, sondern auch dem Risiko der zugrundeliegenden Effekten. Aktienanlagen erfolgen entweder direkt an der lokalen Börse oder in Auslandzertifikaten auf diese Aktien, die an einer anerkannten Börse (meist New York Stock Exchange oder London Stock Exchange) gehandelt werden. Die Fondsanlagen erfolgen ausschliesslich in geschlossenen Aktienfonds (closed-end), die der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Europäische Union, Japan, Hongkong, Kanada, Schweiz. Es gilt zu beachten, dass in den Börsenkursen von geschlossenen Fonds auch Kosten, wie Verwaltungskommissionen und Depotgebühren, enthalten sind. Das Teilvermögen legt nicht in Fonds an, deren Anlageziel es ist, in Finanzterminkontrakte oder Optionen, in Immobilien, in Risikokapitalanlagen oder in Geldmarktanlagen zu investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel bis zu 15% des Nettofondcvermögens halten. (I) Beispiel: - 16 Anlageländer im Portefeuille entspricht bei absoluter Gleichgewichtung pro Land einer Gewichtung von 6,25%0 Land A ist im IFCI-Index mit 2,75% gewichtet In EmergingSar wird für Land A eine Gewichtung von 4,%0 angestrebt (Durchschnitt der beiden Gewichtungen) Häufige politische und soziale Instabilität und damit verbundene hohe Inflationsraten und Zinsraten in den Emerging Markets führen zu starken Devisenkursschwankungen und Schwankungen der Börsenkurse. Auch aus der geringeren Grösse vieler Emerging Markets ergibt sich ein Risiko, insbesondere wegen der begrenzten Liquidität. Mögliche Beschränkungen des Devisenverkehrs und der Anlagen durch Ausländer stellen weitere Risiken dar. Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin EmergingSar nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Ricikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin EmergingSar wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehmensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtcchaftsumfelds beeinflusst. Anlagen in Schwellenländern sind mit vergleichsweise höheren Kursrisiken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: I : tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EmergingSar richtet sich als Ergänzungsanlage in geschlossene Länder- und Regionenfonds sowie lndexzertifikaten der weltweit attraktivsten Schwellenländer an erfahrene Anleger. Sarasin EmergingSar-Asia Das Anlageziel des Sarasin EmergingSar-Asia ist ein langfristiger Vermögenszuwachs durch Anlagen in börsenkotierten Aktien von in Schwellenländern Asiens domizilierten Unternehmen, börsenkotierten Länder- und Regionenfondc sowie börsengehandelten lndexzertifikaten und Warrants auf lndexzertifikaten der Emerging Markets Asiens. Als Emerging Markets Asiens gelten die sogenannte Schwellenländer Asiens. Angestrebt wird ein auf der Basis des arithmetischen Durchschnittes der Ländergewichtung im IFCl Asia Index und einer absoluten Gleichgewichtung der Anlageländer (I) konstant gewichtetes Portfolio, bestehend aus etwa 10 Ländern. Die dazu notwendigen Umschichtungen werden im Allgemeinen per Monatcende getätigt. lndexzertifikate sind übertragbare Wertpapiere für aktienindexnahe Anlagen. Das Teilvermögen kann in lndexzertifikate anlegen, wobei zur Zeit nur die von folgenden Instituten ausgegebenen Wertpapiere in Frage kommen: OPALS von Morgan Stanley und PERLES von UBS. Diese Anlagen sind auf jeweils 10% pro Emittent begrenzt. Das Teilvermögen kann auch in andere solche lndexzertifikate anlegen unter der Bedingung, dass diese als übertragbare Wertpapiere laut Anlagegrenze 1 (a) (i) zu betrachten sind, dass die Zertifikate eines Emittenten 10% des Nettovermögenc des Teilvermögens nicht überschreiten und dass alle nötigen Genehmigungen hierzu erhalten werden. Es gilt zu beachten, dass lndexzertifikate nicht nur dem Emittentenrisiko unterworfen sind, sondern auch dem Risiko der zugrundeliegenden Effekten. Aktienanlagen erfolgen entweder direkt an der lokalen Börse oder in Auslandzertifikaten auf diese Aktien, die an einer anerkannten Börse (meist New York Stock Exchange oder London Stock Exchange) 25

26 gehandelt werden. Die Fondsanlagen erfolgen ausschliesslich in geschlossenen Aktienfondc (closed-end), die der Aufsicht eines der folgenden Länder unterstehen und dort an einer Börse gehandelt werden: Vereinigte Staaten von Amerika, Länder der Europäischen Union, Japan, Hongkong, Kanada und Schweiz. Es gilt zu beachten, dass in den Börsenkursen von geschlossenen Fonds auch Kosten, wie Verwaltungskommissionen und Depotgebühren, enthalten sind. Das Teilvermögen legt nicht in Fonds an, deren Anlageziel es ist, in Finanzterminkontrakte oder Optionen, in Immobilien, in Ricikokapitalanlagen oder in Geldmarktanlagen zu investieren. Daneben kann das Teilvermögen auch liquide Mittel bis zu 15% des Nettofondsvermögens halten. (I) Beispiel: - 9 Anlageländer im Portefeuille entspricht bei absoluter Gleichgewichtung pro Land einer Gewichtung von 11,l I Land A ist im IFCl Asia Index mit 5,09% gewichtet In EmergingSar-Asia wird für Land A eine Gewichtung von 8,1% angestrebt (Durchschnitt der beiden Gewichtungen) Häufige politische und soziale Instabilität und damit verbundene hohe Inflationsraten und Zinssätze in den Emerging Markets führen zu starken Devisenkursschwankungen und Schwankungen der Börsenkurse. Auch aus der geringeren Grösse vieler Emerging Markets ergibt sich ein Risiko, insbesondere aufgrund einer häufig begrenzten Liquidität. Mögliche Beschränkungen des Devisenverkehrs und der Anlagen durch Ausländer stellen weitere Risiken dar. Es ist deshalb wichtig, dass Anlagen im Sarasin EmergingSar-Asia nur unter einer langfristigen Optik getätigt werden. Risikoprofil: Die Investitionen dieses Fonds unterliegen den generellen Risiken, wie sie im Kapitel Risikoprofil, Risiken und Risikoklassen aufgeführt sind. Die Wertentwicklung des Sarasin EmergingSar-Asia wird aufgrund der Investitionen in Aktien primär durch unternehrnensspezifische Veränderungen und Änderungen des Wirtschaftsumfelds beeinflusst. Anlagen in Schwellenländern sind mit vergleichsweise höheren Kursriciken behaftet. Durch dynamische Diversifikation der Anlagen wird angestrebt, Risiken zu reduzieren. Dieser Fonds fällt in die Risikoklasse 5 (Risikoklassen: I: tief, 2: moderat, 3: mittel, 4: überdurchschnittlich, 5: hoch). Typisches Anlegerprofil: Dieses Teilvermögen eignet sich für Investoren mit längerfristigem Anlagehorizont, die einen Vermögenszuwachs anstreben. Sarasin EmergingSar-Asia richtet sich als Ergänzungsanlage in geschlossene Länder- und Regionenfondc sowie lndexzertifikaten der attraktivsten asiatischen Schwellenländer an erfahrene Anleger. Historische Performance Die historische Performance der Teilvermögen ist, soweit verfügbar, im jeweiligen Kurzprospekt enthalten. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN Der Verwaltungsrat der Gesellschaft legt die Anlagestrategie für alle Teilvermögen nach dem Prinzip der Risikostreuung fest. Er Überwacht die Geschäftsleitung und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Obgleich die Gesellschaft nach ihrer Satzung weitgehende Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Auswahl ihrer Anlagen und der Anlagestrategie besitzt, hat der Verwaltungsrat beschlossen folgende Anlagen zu bestimmen: 1. Diese Anlagen bestehen aus: (a) Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten: - die an einem geregelten Markt (wie in Artikel 1 des Gesetzes von 2002 definiert) notiert oder gehandelt werden; - die an einem anderen geregelten Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ( EU"), der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelt werden; 26

27 - die an einer Wertpapierbörse eines Drittlandes amtlich notiert oder an einem anderen geregelten Markt eines Drittlandes, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelt werden; - Wertpapieren und Geldmarktinstrurnenten aus Neuemissionen, sofern die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse oder an einem anderen geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäss ist, beantragt wird und die Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. (b) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei qualifizierten Kreditinstituten, die ihren Gesellschaftssitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Mitgliedstaat der OECD oder in einem Land, das die Beschlüsse der Financial Actions Task Force ( FATF" bzw. Groupe d'action Financiere Internationale,,GAFI") razifiziert hat, haben (ein,,qualifiziertes Kreditinstitut"). (c) Derivaten einschliesslich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, die an einem unter (a) erster, zweiter und dritter Gedankenstrich bezeichneten geregelten Markt gehandelt werden, und/oder freihändig gehandelte (,,over the Counter" oder OTC") Derivate, sofern: - es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne dieses Absatzes oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die das Teilvermögen gemäss seinen Anlagezielen investieren darf; - die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ( CSSF") zugelassen wurden; und - die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative der Gesellschaft zum angemessenen Zeitwert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. (d) Anteilen von nach der Richtlinie 85/61 l/ewg, wie abgeändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG, (nachfolgend Richtlinie 85/61 l/ewg") zugelassenen OGAW und/oder anderen OGA im Sinne von Artikel 1 Absatz (2) erster und zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 85/61 l/ewg mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat, sofern: - diese anderen OGA nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer behördlichen Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der CSSF derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht der EU gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht; - das Schutzniveau der Anteilinhaber der anderen OGA dem Schutzniveau der Anteilinhaber eines OGAW gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung des Fondcvermögens, die Kreditaufnahmen, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/61 1IEW G gleichwertig sind; - die Geschäftstätigkeit der anderen OGA Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die - Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtczeitraum zu bilden; der OGAW oder dieser andere OGA, dessen Anteile erworben werden sollen, nach seinen Gründungsunterlagen insgesamt höchstens 10% seines Nettoinventarwertes in Anteilen anderer OGAW oder anderer OGA anlegen darf. Erwirbt die Gesellschaft Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgecellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder die Rücknahme von Anteilen der anderen OGAW und/oder anderen OGA durch die Gesellschaft keine Gebühren berechnen. 27

28 2. (4 (e) Geldmarktinstrumenten, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die unter die Definition des Artikel 1 des Gesetzes von 2002 fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente selbst Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt sie werden: - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, der Europäischen Zentralbank, der EU oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, im Falle eines Bundesstaates, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört, begeben oder garantiert; oder - von einem Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere auf den unter I. (a) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden; oder - von einem Institut, das gemäss den im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Kriterien einer behördlichen Aufsicht unterstellt ist, oder einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der CSSF mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts der EU, unterliegt und diese einhält, begeben - (f) Jedoch: oder garantiert; oder von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der CSSF zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten, des zweiten oder des dritten Gedankenstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei den Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens zehn (10) Mio. EUR, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der 4. Richtlinie lEWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermässige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. kann die Gesellschaft höchstens 10% des Nettoinventarwertes ihrer Teilvermögen in andere als die unter (a) bis (e) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen; kann die Gesellschaft höchstens 10% des Nettoinventarwertes ihrer Teilvermögen in andere als die unter (d) genannten Zielfonds anlegen; darf die Gesellschaft weder Edelmetalle noch Zertifikate über diese erwerben. (9) Die Gesellschaft darf daneben flüssige Mittel halten. Die Gesellschaft legt höchstens 10% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten an. Die Gesellschaft legt höchstens 20% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens in Einlagen bei ein und derselben Einrichtung an. Das Ausfallrisiko bei Geschäften der Gesellschaft mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: - 10% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens, wenn die Gegenpartei ein Qualifiziertes Kreditinstitut ist; - und ansonsten 5% des Nettoinventarwertes eines jeden Teilvermögens. Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko eines jeden Teilvermögens darf den Nettoinventarwert des betreffenden Teilvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallriciko der Gegenpartei (,,risque de contrepartie"), künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Das Gesamtrisiko der Basiswerte darf die Anlagegrenzen in den Absätzen (a) bis (f) nicht überschreiten. Die Basiswerte von indexbasierten Derivaten müssen diese Anlagegrenzen nicht berücksichtigen. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Bestimmungen dieses Punktes mitberücksichtigt werden. 28

29 Der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei denen ein Teilvermögen jeweils mehr als 5% seines Nettoinventarwertes anlegt, darf 40% des Wertes seines Nettoinventarwertes nicht überschreiten. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, welche einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Ungeachtet der einzelnen Obergrenzen unter (a), darf ein Teilvermögen bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20% seines Nettoinventarwertes in einer Kombination aus: - von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten undloder - Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder - von dieser Einrichtung erworbenen OTC-Derivaten anlegen. Die Obergrenze unter (a), erster Satz, wird auf 35% angehoben, wenn die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Die Obergrenze unter (a), erster Satz wird auf 25% angehoben, wenn die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU begeben werden, das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen behördlichen Aufsicht unterliegt. Insbesondere müssen die Erträge aus der Emission dieser Schuldverschreibungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen die sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten ausreichend decken und vorrangig für die beim Ausfall des Emittenten fällig werdende Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen bestimmt sind. Legt ein Teilvermögen mehr als 5% seines Nettoinventarwertes in Schuldverschreibungen im Sinne des vorstehenden Absatzes an, die von ein und demselben Emittenten begeben werden, so darf der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des Wertes des Nettoinventarwertes dieses Teilvermögens nicht überschreiten. Die unter (d) und (e) genannten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente werden bei der Anwendung der unter (b) vorgesehenen Anlagegrenze von 40% nicht berücksichtigt. Die unter (a) bis (e) genannten Grenzen dürfen nicht kumuliert werden; daher dürfen gemäss (a) bis (e) getätigte Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten oder in Einlagen bei diesen Emittenten oder in Derivaten derselben in keinem Fall 35% des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens überschreiten. Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses in Sinne der Richtlinie 83/349/EWG oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der obenvorgesehenen Anlagegrenzen als ein einziger Emittent anzusehen. Die Anlagen eines Teilvermögens in Wertpapieren und Geldrnarktinstrumente ein und derselben Unternehmensgruppe dürfen zusammen max. 20% seines Nettoinventarwertes erreichen. (9) Abweichend von Punkten (a) bis (f) ist die Gesellschaft ermächtigt, in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Risikostreuung bis zu 100% des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente verschiedener Emissionen zu investieren, die von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften oder einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben oder garantiert werden, allerdings mit der Massgabe, dass das Teilvermögen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von mindestens sechs unterschiedlichen Emissionen halten muss, wobei die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente einer Emission höchstens 30% des Nettoinventarwertes (h) des Teilvermögens ausmachen dürfen. Unbeschadet der in Absatz (j) festgelegten Anlagegrenzen kann die in Absatz (a) genannte Obergrenze für Anleger in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten, auf höchstens 20% erhöht werden, wenn die Anlagestrategie eines Teilvermögens ist, einen 29

30 bestimmten, von der CSSF anerkannten Aktien- oder Schuldtitelindex nachzubilden; Voraussetzung hierfür ist, dass - - die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist; der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht; der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird. - Die im vorigen Absatz festgelegte Grenze beträgt 35%, sofern dies aufgrund aussergewöhnlicher Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich. (i) (j) (A) (6) Ein Teilvermögen darf Anteile an Zielfonds erwerben, sofern es höchstens 20% seines Nettoinventarwertes in Anteilen ein und desselben Zielfonds anlegt. Sofern die Hafttrennung des Vermögens eines Teilfonds von einem Umbrella-Fonds gegenüber Dritten sichergestellt ist, gelten diese 20% für solche Teilfonds. Die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft darf für keine der von ihr verwalteten Investmentfonds, die sich als OGAW qualifizieren, Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das es ihr ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben. Ferner darf die Gesellschaft für ein Teilvermögen höchstens erwerben: - 10% der stimmrechtslosen Aktien ein und desselben Emittenten; - 10% der Schuldverschreibungen ein und desselben Emittenten; - 25% der Anteile ein und desselben Zielfonds erwerben; - 10% der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten. Die unter dem zweiten, dritten und vierten Gedankenstrich vorgesehenen Grenzen brauchen beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen oder der Geldmarktinstrumente oder der Nettobetrag der ausgegebenen Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen lässt. Die Absätze (A) und (B) werden nicht angewendet: auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat der EU oder dessen Gebietskörperschaften begeben oder garantiert werden; auf die von einem Drittstaat begebene oder garantierte Wertpapiere und Geldmarktinstrurnente; auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von internationalen Organismen öffentlichrechtlichen Charakters begeben werden, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören; auf Aktien, die die Gesellschaft am Kapital einer Gesellschaft eines Drittstaates besitzt, die ihr Vermögen irn wesentlichen in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die in diesem Staat ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung für die Gesellschaft aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Staates die einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen in Wertpapieren von Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft des Drittstaates in ihrer Anlagepolitik die unter (a) bis (f) und (i) - (j) (A) und (B) festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Bei Überschreitungen der unter (a) bis (f) und (i) vorgesehenen Grenzen findet (k) sinngemäss Anwendung; auf Aktien, die von der Gesellschaft alleine oder von der Gesellschaft und anderen OGA am Kapital von Tochtergesellschaften gehalten werden, die in deren Niederlassungsstaat lediglich und aucschliesslich für diese Gecellschaft(en) bestimmte Verwaltungs-, Beratungsoder Vertriebstätigkeiten im Hinblick auf die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch der Anteilinhaber ausüben. Die Gesellschaft braucht die hier vorgesehenen Anlagegrenzen bei der Ausübung von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder Geldmarktinctrumente geknüpft sind, die Teil seines Vermögens sind, nicht einzuhalten. Unbecchadet seiner Verpflichtung, auf die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung zu achten, kann die Gesellschaft während eines Zeitraums von sechs Monaten nach ihrer Zulassung von den in den Punkten (a) bis (h) festgelegten Bestimmungen abweichen. 30

31 Werden die in Absatz (A) genannten Grenzen von der Gesellschaft unbeabsichtigt oder infolge der Ausübung von Bezugsrechten überschritten, so hat diese im Rahmen der von ihr getätigten Verkäufe der Vermögenswerte als vorrangiges Ziel die Bereinigung der Situation unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber anzustreben. Die Gesellschaft darf keine Kredite aufnehmen. Die Gesellschaft darf jedoch Fremdwährung durch ein,,back40 back-darlehen erwerben. Abweichend von Absatz (A), kann die Gesellschaft für ein Teilvermögen (i) Kredite bis zu 10% seines Nettoinventarwertes, sofern es sich um kurzfristige Kredite handelt, aufnehmen und (ii), im Gegenwert von bis ZU 10% seines Nettoinventarwertes Kredite aufnehmen, sofern es sich um Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien ermöglichen sollen, die für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich sind; in keinem Fall dürfen diese Kredite sowie die Kredite unter (i) zusammen 15% des betreffenden Nettoinventarwertes übersteigen. Die Gesellschaft oder die Depotbank darf für Rechnung der Teilvermögen keine Kredite gewähren oder für Dritte als Bürge einstehen, unbeschadet der Anwendung der Punkte (a) bis (e) unter 1. und der Anlage in Zielfonds. Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen an Zielfonds oder unter (c) und (e) unter 1. genannten, noch nicht voll eingezahlten Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft nicht entgegen. Die Gesellschaft oder die Depotbank darf für Rechnung der Teilvermögen keine Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen von Zielfonds oder unter (c), (d)und (e) unter 1. genannten Finanzinstrumenten tätigen. Die Gesellschaft kann flüssige Mittel in Form von Barguthaben und regelmässig gehandelten Geldmarktinstrumenten in Höhe von bis zu maximal 49% des Nettoinventarwertes eines Teilvermögens halten oder als Festgelder anlegen. Diese sollen grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Die Gesellschaft wird nicht in Wertpapiere investieren, die eine unbegrenzte Haftung zum Gegenstand haben. Das Fondsvermögen darf nicht in Immobilien, Edelmetallen, Edelmetallkontrakten, Waren oder Warenkontrakten angelegt werden. Die Gesellschaft kann weitere Anlagebeschränkungen vornehmen, um den Bedingungen in jenen Ländern zu entsprechen, in denen Anteile vertrieben werden sollen. ANLAGETECHNIKEN UND INSTRUMENTE I. Anlagetechniken und Instrumente betreffend Wertpapiere Die Gesellschaft kann für jedes Teilvermögen zur effizienten Verwaltung oder zu Zwecken der Absicherung die nachfolgend genannten Anlagetechniken und Finanzinstrumente einsetzen. Dabei hat sie jederzeit die im Teil I des Gesetzes von 2002 und die im Kapitel Anlagebeschränkungen" dieses Rechtsprospekts festgehaltenen Anlagerestriktionen zu beachten und inbesonders dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Wertpapiere, welche von den einzelnen Teilvermögen eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten unterliegen (unterliegende Wertpapiere), bei der Berechnung der in vorstehendem Kapital festgehaltenen Anlagegrenzen zu berücksichtigen sind. Dabei darf das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko den Nettoinventarwert des jeweiligen Teilvermögens nicht überschreiten. Die Gesellschaft wird zu jedem Zeitpunkt die Anlagegrenzen nach dem Rundschreiben 91/75 der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde sowie alle dieses Rundschreiben ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Rundschreiben und sonstigen einschlägigen Aufsichtsregeln einhalten. Die Gesellschaft berücksichtigt ferner beim Einsatz von besonderen Anlagetechniken und Finanzinstrumenten (insbesondere beim Einsatz derivativer Finanzinstrumente und strukturierter Produkte) betreffend eines jeden Teilvermögens die Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquidität. 31

32 Optionsgeschäfte auf Wertpapiere Die Gesellschaft nimmt den An- oder Verkauf von Kauf- und Verkaufsoptionen auf Wertpapiere nur dann vor, wenn diese an einem geregelten Markt gehandelt werden oder im Freiverkehr (Interbankengeschäft) mit erstklassigen Finanzinstituten, die auf diese Art von Geschäften spezialisiert sind und im betreffenden Markt aktiv sind. Termingeschäfte und Optionsverträge mit Bezug auf Finanzinstrurnente Die Gesellschaft tätigt solche Geschäfte nur, wenn sie sich auf Verträge beziehen, die an einem geregelten Markt gehandelt werden. Freihändig gehandelte Optionen (,,over the Counter" oder OTC-Optionen") werden nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass es sich bei den Vertragspartnern solcher Transaktionen um erstklassige Finanzinstitute handelt, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind. Geschäfte zur Absicherung gegen Kursrisiken an den Börsen Zur umfassenden Absicherung gegenüber dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung am Aktienmarkt kann die Gesellschaft, insoweit dies gemäss den jeweils anwendbaren Gesetzen zulässig ist, Terminkontrakte und Optionsverträge auf Aktienindizes für ein Teilvermögen erwerben oder verkaufen, sofern jeweils ausreichende Übereinstimmung zwischen dem Aufbau des verwendeten Index und dem Wertpapierbestand des entsprechenden Teilvermögens der Gesellschaft besteht. Geschäfte zur Absicherung gegen Zinsschwankungen Die Gesellschaft darf auch mit Finanzterminkontrakten handeln, um den Wert von Schuldverschreibungen, welche von einem Teilvermögen gehalten werden, gegen Zinsrisiken abzusichern. Mit dem Ziel, sich global gegen das Risiko von Zinsschwankungen abzusichern, kann die Gesellschaft Terminkontrakte auf Zinssätze verkaufen. Mit demselben Ziel kann sie auch Kaufoptionen verkaufen, Verkaufsoptionen auf Zinssätze kaufen oder auch Swapgeschäfte im Rahmen von freihändigen Geschäften mit erstklassigen Finanzinstituten vornehmen, die auf diesen Typ von Geschäften spezialisiert sind. Geschäfte zu anderen als Absicherungszwecken Ausser Optionskontrakten auf Wertpapiere und Devisenkontrakten darf die Gesellschaft Terminund Optionskontrakte, welche nicht dem Ziel der Absicherung dienen, auf sämtliche Finanzinstrumente kaufen und verkaufen 2. Techniken und Instrumente zur Absicherung gegen Währungsrisiken Ausserdem kann die Gesellschaft im Rahmen der Gesetze, Ausführungsbestimmungen und der Verwaltungspraxis, Anlagetechniken und Finanzinstrumente verwenden, deren Zweck die Absicherung von Währungsrisiken ist. Dazu darf die Gesellschaft Währungsterminkontrakte eingehen, Kaufoptionen veräussern oder Verkaufsoptionen erwerben, sofern diese über Kontrakte erfolgen, die an einem geregelten Markt notieren, der regelmässig geöffnet, anerkannt und für das Anlagepublikum zugänglich ist oder im Rahmen von freihändigen Geschäften. Zum gleichen Zweck kann die Gesellschaft Währungen auf Termin verkaufen oder irn Rahmen einer Vereinbarung mit einem erstrangigen Kreditinstitut, das sich auf derartige Geschäfte spezialisiert hat, umtauschen. Die Gesellschaft geht Devisengeschäfte nur zur Kurssicherung gegen Währungsrisiken ein. Die Gesellschaft kann auch für ein Teilvermögen Termingeschäfte oder -kontrakte über eine Fremdwährung abschliessen, um einen Wechselkurs bei geplanten Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren festzulegen oder den Wert von Portefeuille-Wertpapieren, die auf eine andere Währung lauten, in andere Währung abzusichern, die gleichen Schwankungen ausgesetzt sind. Ebenfalls kann die Gesellschaft auch Cross-Hedging-Transaktionen zwischen Währungen, die in der ordentlichen Anlagepolitik vorgesehen sind, abschliescen. 32

33 Ausleihen von Wertpapieren des Portefeuilles Die Gesellschaft ist im Rahmen eines standardisierten Systems berechtigt, Wertpapiere eines Teilfonds an Dritte auszuleihen, wobei solche Geschäfte aber nur durch anerkannte Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream, sonstige anerkannte nationale Clearingzentralen oder über Finanzinstitute mit guter Bonität, die auf diese Art von Geschäften spezialisiert sind, innerhalb deren Rahmenbedingungen getätigt werden dürfen. Solche Operationen dürfen sich nicht über einen Zeitraum von mehr als dreissig Tagen erstrecken und dürfen die Hälfte des Wertpapierportefeuilles des Teilvermögens nicht überschreiten, ausser wenn diese Kontrakte zu jedem Zeitpunkt aufgelöst und die ausgeliehenen Titel zurückerstattet werden können. Die Rückgabeansprüche müssen prinzipiell durch eine Garantie abgesichert sein, deren Wert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens dem gesamten Schätzwert der ausgeliehenen Wertpapiere entspricht; dies kann durch Verpfändung von Festgeldern oder Wertpapieren, die von OECD-Mitgliedstaaten, deren öffentlichen Gebietskörperschaften oder Institutionen mit supranationalem oder regionalem Charakter ausgegeben werden oder abgesichert sind, und welche im Namen der Gesellschaft bis zum Ablauf des Darlehens gesperrt bleiben, für die Dauer des Ausleihens erfolgen. DIVIDENDENPOLITIK Die Gesellschaft beabsichtigt, den Aktionären der Kategorie A und der Kategorie F jährlich zumindest 85% der Anlageerträge, abzüglich der allgemeinen Kosten («ordentliche Nettoerträge))), sowie einen von der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Teilvermögen zu bestimmenden Teil der realisierten Kapitalgewinne, abzüglich der realisierten Kapitalverluste («Netto-Kapitalgewinnen), und alle sonstigen ausserordentlichen Erträge auszuschütten. Ziel dieser Ausschüttungspolitik ist es, die Anforderungen, die das «Board of Inland Revenue)) des Vereinigten Königreichs an den adistributor Status» stellt, zu erfüllen und der Gesellschaft die Möglichkeit zu verschaffen, am Ende jeden Geschäftsjahres die entsprechende Anerkennung zu beantragen. Sollte der ausschüttbare Nettoertrag eines Teilvermögens in einem Geschäftsjahr unter I % des Nettoinventarwertes einer Aktie am Ende des entsprechenden Geschäftsjahres und weniger als 1 Euro betragen, so kann der Verwaltungsrat im Hinblick auf die mit einer Ausschüttung für Teilvermögen und Anleger der oben genannten Kategorien entstehenden hohen Kosten der Hauptversammlung der Aktionäre beantragen, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Für Aktien mit Ausschüttung wird eine automatische Wiederanlage der Ausschüttung angeboten. Die Ausschüttung wird am Ex-Datum für den Kauf weiterer Aktien und Aktienbruchteile desselben Teilvermögens verwendet. Bei der Zeichnung von Aktien oder jederzeit danach kann sich der Aktionär durch schriftliche Mitteilung für die Auszahlung oder für die Wiederanlage der Ausschüttung entscheiden. Ohne eine Anweisung erfolgt die Wiederanlage. Eine Verkaufsgebühr wird bei der automatischen Wiederanlage nicht erhoben. Die Gesellschaft kann den lnventarwert pro Aktie mittels eines Splits (Aufstückelung) unter Ausgabe von Gratisaktien verkleinern. Die Gesellschaft schüttet keine Dividenden an die Aktionäre der Kategorie B aus. Ein entsprechender Betrag wird diesen Aktionären bei jeder Dividendenausschüttung zugewiesen. DIE GESELLSCHAFT Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine «societe d investissement a capital variablen, die gemäss derzeit geltender Fassung des Gesetzes vom 10. August 1915 («Gesetz von 1915))) im Grossherzogtum Luxemburg auf unbestimmte Zeit besteht und nach Massgabe des Gesetzes von 2002 als Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren zugelassen ist. Sie wurde am 19. Juni 1992 durch Ausgabe von

34 nennwertlosen ausschüttenden Aktien des Sarasin BondSar World (vormals BondSar) gegründet. Das Mindestkapital der Gesellschaft entspricht I Euro, welches innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Registrierung als OGAW im Grossherzogtum Luxemburg erreicht wurde. Falls das Kapital der Gesellschaft unter zwei Drittel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals fällt, hat der Verwaltungsrat auf einer innerhalb von 40 Tagen einzuberufenden Hauptversammlung der Aktionäre, für deren Beschlussfähigkeit keine Mindestanwesenheit erforderlich ist, einen Antrag auf Auflösung der Gesellschaft vorzulegen, über den mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien entschieden wird. Falls das Kapital der Gesellschaft unter ein Viertel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals fällt, hat der Verwaltungsrat auf einer ebenso einberufenen Hauptversammlung der Aktionäre, für deren Beschlussfähigkeit keine Mindestanwesenheit erforderlich ist, einen Antrag auf Auflösung der Gesellschaft vorzulegen; ein entsprechender Beschluss kann von Aktionären gefasst werden, die über ein Viertel der anwesenden oder vertretenen Aktien verfügen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist im Kapitel {(Organisation und Management» aufgeführt. Die Geschäftsleitung der Gesellschaft kann Verwaltungsdirektoren bzw. Stellvertretende Vennraltungsdirektoren - im Folgenden gemeinsam Verwalter genannt - bestellen. Die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats müssen von den Aktionären der Gesellschaft genehmigt werden. Die Gesellschaft ist unter der Nummer B im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen. Die Satzung wurde im «Memorial» in Luxemburg am 31. Juli 1992 veröffentlicht. Die Satzung wurde am 25. März 1994, am 28. März 1997, am 26. Oktober 2000 und am 5. August 2005 abgeändert. Die Abänderungen wurden im «Memorial» vom 29. April 1994, vom 9. Mai 1997, vom 19. Dezember 2000 und vom 24. August 2005 veröffentlicht. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist 50, avenue J.F. Kennedy, Luxemburg, Grossherzogtum Luxemburg. Das Anfangskapital betrug ECU, repräsentiert durch 750 ausschüttende Aktien des Sarasin BondSar World (vormals BondSar). Die vom luxemburgischen Recht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Angebot von Aktien vorgeschriebene «Notice Legale» wurde beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Gesellschaft haftet gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiten jedes Teilvermögens lediglich mit dem jeweiligen Vermögen des betreffenden TeilvermBgens. Auch in den Beziehungen der Anleger untereinander wird jedes Teilvermögen als eine eigenständige Einheit behandelt, und die Verbindlichkeiten jedes Teilvermögens werden demselben in der lnventarabrechnung zugewiesen. Jede freiwillige oder zwangsweise Liquidation der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit luxemburgischem Recht abgewickelt. Die Ausschüttung von Geldern, die im Zuge der Liquidation zur Ausschüttung an die Aktionäre verfügbar werden, erfolgt anteilsmässig. Alle Erlöse, die beim Abschluss der Liquidation nicht von denselben abgerufen sind, werden gemäss Artikel 104 des Gesetzes von 2002 bei der «Caisse de Consignation» in Luxemburg hinterlegt, und allfällige Ansprüche verjähren nach 30 Jahren. Sollte über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen der lnventawert aller ausstehenden Aktien eines bestimmten Teilvermögens geringer als 5 Millionen Euro sein, oder wenn der Verwaltungsrat dies für angemessen hält, aufgrund von Änderungen der ökonomischen oder politischen Gegebenheiten, welche für das entsprechende Teilvermögen von Einfluss sind, oder aufgrund der Interessen der betreffenden Aktionäre, kann der Vennraltungsrat beschliessen und unter Wahrung einer 30-tägigen schriftlichen Mitteilungsfrist die Inhaber des betreffenden Teilvermögens darüber unterrichten, dass sämtliche Aktien des betreffenden Teilvermögens zu dem an diesem Bewertungstag gültigen lnventarwert (abzüglich der Liquidationskosten undloder geschätzten Handelsgebühren, die im Verkaufsprospekt beschrieben sind), aber ohne Rücknahmegebühr zurückgenommen werden, oder dass das Teilvermögen mit einem anderen Teilvermögen der Gesellschaft oder mit einem anderen luxemburgischen OGAW zusammengelegt wird. Sollte über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen der lnventarwert aller ausstehenden Aktien der Gesellschaft geringer als I0 Millionen Euro sein, kann der Verwaltungsrat die Ausgabe, den Umtausch und gegebenenfalls die Rücknahme aller Aktien 34

35 einstellen und eine Gesellschafterversammlung einberufen, zwecks Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft. Die Aktionäre werden durch Veröffentlichung einer Rücknahmeankündigung im «d' Wort» und in den Zeitungen in anderen Ländern, in denen Mitteilungen an Aktionäre erfolgen, informiert, es sei denn, alle betroffenen Aktionäre und ihre Adressen sind der Gesellschaft bekannt. Die Schliessung eines Teilvermögens, verbunden mit der zwangsweisen Rücknahme aller betreffenden Aktien, oder die Verschmelzung mit einem anderen Teilvermögen der Gesellschaft oder mit einem anderen OGAW aus anderen als obgenannten Gründen, kann nur mit dem Einverständnis der Anleger des betroffenen Teilvermögens erfolgen. Dazu ist eine ordnungsgemäss einberufene Gesellschafterversammlung der Aktionäre dieses Teilvermögens notwendig. Zur Beschlussfähigkeit ist kein Quorum erforderlich, und Entscheide erfordern die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien. Eine derart vom Verwaltungsrat beschlossene oder von den Aktionären gutgeheissene Verschmelzung ist für die Aktionäre des betreffenden Teilvermögens nach Ablauf einer 30-tägigen Frist von ihrer diesbezüglichen Unterrichtung an bindend, wobei ein Antrag eines Aktionärs auf Rücknahme seiner Aktien während der Frist nicht mit einer Rücknahmegebühr belastet werden kann. Liquidationserlöse, welche von den Aktionären bei der Beendigung der Liquidation eines Teilvermögens nicht beansprucht werden, werden bei der ((Caisse de Consignation» in Luxemburg hinterlegt und verfallen nach 30 Jahren. BESCHREIBUNG DER AKTIEN Die Aktien der Gesellschaft haben keinen Nennwert und werden in Form von Namenaktien oder Inhaberaktien in Stückelungen von jeweils I, 10, 100 und I000 ausgegeben. Zurzeit gibt die Gesellschaft nur Namenaktien aus. Das Eigentum von Inhaberaktien ist nachweisbar durch den Besitz der Inhaberzertifikate. Das Eigentum von Namenaktien ist durch Eintragung in das von der Gesellschaft an deren Sitz in Luxemburg geführte Aktionärsregister festgestellt. Ein Aktionär kann seine lnhaberaktien (falls solche ausgegeben werden) in Namenaktien umtauschen oder umgekehrt. lnhaberzertifikate oder, auf Wunsch, Aktionärsbestätigungen werden in der Regel per Post innerhalb von 15 Geschäftstagen nach Eingang des Zeichnungsbetrages bei der Gesellschaft an den Aktionär (oder den erstgenannten derselben) geschickt. Die Satzung der Gesellschaft erlaubt die Aufteilung jedes Teilvermögens (Anteilsklasse) in verschiedene Anteilskategorien. Zurzeit werden für alle Teilvermögen eine Kategorie A, eine Kategorie B und eine Kategorie F ausgegeben. Die Kategorien A (Aktien mit Ausschüttung) und B (thesaurierende Aktien) sind mit Einschränkung der im Kapitel «Ausgabe und Verkauf der Aktien» festgelegten Mindestzeichnungsbeträge ohne Einschränkungen erwerbbar, während der Erwerb der Kategorie F institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes von 2002 vorbehalten ist. Auch für die Kategorie F gelten die im Kapitel ((Ausgabe und Verkauf der Aktien» festgelegten Mindestzeichnungsbeträge. Sollte für ein Teilvermögen lediglich entweder ausschüttende oder thesaurierende Aktien ausgegeben werden, wird dies in diesem Prospekt erwähnt. Die ausschüttenden Aktien berechtigen den Aktionär zu einer Dividende, wie sie während des Wirtschaftsjahres vom Verwaltungsrat undloder anlässlich der Hauptversammlung der Aktionäre festgesetzt wird. Die thesaurierenden Aktien berechtigen den Aktionär nicht zu einer Dividende und, wenn eine Dividende festgesetzt wird, wird ein der Dividendenausschüttung entsprechender Betrag jeder thesaurierenden Aktie zugeschrieben. Jede ganze Aktie hat ein gleichberechtigtes Stimmrecht bei den Gesellschafterversammlungen und berechtigt zur Teilnahme an der Abstimmung bei ausserordentlichen Gesellschafterversammlungen eines Teilvermögens. Die Aktien verfügen nicht über Vorzugs-, Vorkaufs- oder Wandelrechte. Optionc- oder Sonderrechte mit Bezug auf Aktien bestehen derzeit nicht und sind auch in Zukunft nicht vorgesehen. Die Aktien sind frei übertragbar. 35

36 Jede Aktie (und im Fall der Namenaktien jeder Quotenanteil) verfügt über das Recht zur Beteiligung an den Gewinnen und am Liquidationsgewinn der Gesellschaft beziehungsweise des betreffenden Teilvermögenc. AUSGABE UND VERKAUF DER AKTIEN Anleger können nach einem im Kapitel ((Antragsverfahren und Registrierung)) beschriebenen Verfahren Aktien zeichnen. Aktien werden an jedem Bewertungstag nach der Erstausgabe zum Verkauf angeboten und zu dem an diesem Tag gültigen Ausgabepreis ausgegeben, vorausgesetzt, dass der Zeichnungsantrag und die Zahlung spätestens um 15 Uhr Luxemburger Zeit (((festgelegte Zeit») des Bewertungstages bei der Gesellschaft eingehen. Der Ausgabepreis wird in jedem Fall nach der festgelegten Zeit bestimmt, so dass sichergestellt ist, dass die Anleger auf Basis von nicht bekannten Preisen zeichnen. Für Kundengruppen (etwa Banken), die usanzgemäss nach der Aktienausgabe bezahlen, werden auch Zeichnungen berücksichtigt, bei denen die Zahlung erst in den folgenden 5 Bankgeschäftstagen eintrifft. Aktienzeichnungen können entweder an die Hauptvertriebsstelle, an eine der weiteren Vertriebsstellen, die sie jeweils an die Gesellschaft weiterleiten, oder direkt an die Gesellschaft in Luxemburg gerichtet werden. Ein Antragsteller sollte seine Bank anweisen, den fälligen Betrag durch telegrafische Überweisung auf das unten aufgeführte Währungskonto des Begünstigten, Sarasin Investmentfonds, bei den angeführten Banken zu überweisen, wobei die genaue Identität des Zeichners, das (die) gewählte(n) Teilvermögen, dessen (deren) Aktien gezeichnet werden sollen, und die Anteilskategorie anzugeben sind. Des Weiteren können sich die Anteilszeichner oder Aktionäre auch direkt an EUROPEAN FUND ADMINISTRATION («EFA»), societe anonyme, mit eingetragenem Gesellschaftssitz in 2, rue d Alsace, Postfach 1725, L-1017 Luxemburg wenden, welche ganz oder teilweise die Aufgaben der Zentralverwaltu ng effektiv wahrnimmt. Aktien können ebenfalls im Rahmen eines Aufbauplans per regelmässiger Einzahlung eines festgesetzten Betrags gezeichnet werden. Der Aufbauplan wird von der Hauptvertriebsstelle angeboten und über verschiedene, aber nicht alle Vertriebsstellen vertrieben. Die Mindecteinlage pro Transaktion per Monat beträgt EUR 100 (oder den Gegenwert in einer der zugelassenen Zahlungswährungen des betreffenden Teilvermögens). Die für den Anleger anfallenden Kosten überschreiten die im ersten Laufjahr investierte Summe nicht um mehr als ein Drittel. Die detaillierten Bedingungen und Konditionen des Aufbauplans können bei den Vertriebsstellen bezogen werden. Erfolgt die Zahlung der Aktien in Schweizer Franken, ist die Überweisung auf das Konto von Sarasin Investmentfonds Nr bei der Bank Sarasin & Cie AG, Basel, Schweiz, zu leisten, jeweils mit der Referenz des betreffenden Teilvermögens. Eine Zahlung in Euro hat auf das Konto der Banque Generale du Luxembourg Nummer bei der Fortis Banque (Brüssel) zu erfolgen, mit der Referenz Sarasin Investmentfonds und des betreffenden Teilvermögens. Eine Zahlung in US-Dollars hat auf das Konto der Banque Generale du Luxembourg Nummer bei der Bank of America, New York, zu erfolgen, mit der Referenz Sarasin Investmentfonds und des betreffenden Teilvermögenc. Eine Zahlung in GBP ist auf das Konto der Banque Generale du Luxembourg Nummer bei der Midland Bank Plc, London, zu richten mit der Referenz Sarasin Investmentfonds und des betreffenden Teilvermögens. Für Anleger in Deutschland: Zahlungen sind auf das Konto Nr von Sarasin Investmentfonds bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Kaiserstrasse 24, D Frankfuri am Main, zu leisten, mit der Referenz des betreffenden Teilvermögens. 36

37 Für Anleger in Italien: Zahlungen müssen auf das Konto Nr von Sarasin Investmentfonds bei der italienischen Zahlstelle Banca Popolare Commercio e Industria, Via della Moscova, 33, Milano, Italien, geleistet werden. Der Ausgabepreis pro Aktie und Anteilskategorie ergibt sich aus dem am Ausgabetag ermittelten lnventarwert pro Aktie und Anteilskategorie, zuzüglich einer Verkaufsgebühr. Nähere Informationen über den Ausgabepreis können beim eingetragenen Sitz der Gesellschaft undloder bei den Vertriebsstellen angefordert werden. Die Verkaufsgebühr, die bei Zeichnung über eine Vertriebsstelle an dieselbe oder ansonsten an die Gesellschaft zu zahlen ist, darf bis zu 5% des Anlagebetrags betragen; dies entspricht 5,26% des Inventarwerts der gezeichneten Aktien und Anteilskategorie. Bei grösseren Aufträgen können die Vertriebsstelle und die Gesellschaft auf die ihnen zustehende Verkaufsgebühr ganz oder teilweise verzichten. Die Mindesterstanlage beträgt bei jedem Teilvermögen für Aktien der Kategorie A und B EUR 5000 oder den Gegenwert in einer der zugelassenen Zahlungswährungen des betreffenden Teilvermögens respektive EUR 3 Mio. für Aktien der Kategorie F. Bei Namenaktien werden Bruchteile von Aktien ausgegeben, welche auf drei Stellen hinter dem Komma auf- oder abgerundet werden. Bei lnhaberaktien werden keine Bruchteile ausgegeben. Der Ausgabepreis ist in einer zugelassenen Währung zu entrichten. Dabei sind die genaue Identität des Zeichners und das (die) gewählte(n) Teilvermögen anzugeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, jeden Antrag abzulehnen; sie behält sich das Recht vor, als Reaktion auf die Lage an den Börsen oder Devisenmärkten oder aus anderen Gründen den Verkauf ihrer Aktien an die Öffentlichkeit auszusetzen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen bzw. Guthaben an den Zeichner zurücküberwiesen. R~CKNAHME DER AKTIEN Der Antrag auf Rücknahme von Aktien ist vom Aktionär schriftlich direkt an die Gesellschaft oder an eine der Vertriebsstellen bis spätestens 15 Uhr Luxemburger Zeit ({(festgelegte Zeit))) des Bewertungstages zu richten, an dem die Aktien zurückgegeben werden sollen. Die lnhaberzertifikate müssen mit allen noch nicht fälligen Coupons eingereicht werden. Ein ordnungsgemäss erteilter Rücknahmeantrag ist unwiderruflich, ausser während einer Aussetzung oder Aufschiebung der Rücknahme. Rücknahmeanträge, die nach der festgelegten Zeit bei der Gesellschaft eintreffen, werden am nächstfolgenden Bewertungstag ausgeführt. Der Preis für jede zur Rücknahme angebotene Aktie («Rücknahmepreis») besteht aus dem am Bewertungstag gültigen lnventawvert je Aktie und Anteilskategorie des betreffenden Teilvermögens, abzüglich einer Rücknahmegebühr von bis zu 0,4% des lnventarwerts zur Deckung von Veräusserungskosten von Anlagewerten für die Bereitstellung der Liquidität, um die Rücknahmegecuche, die jeweils an den Bewertungstagen gleich behandelt werden, zu erfüllen, und eine Rücknahmegebühr von bis zu 1,0% des Inventarwerts zu Gunsten der Hau ptvertriebsstelle. Voraussetzung für die Rücknahme am Bewertungstag ist der Eingang des Aktienzertifikates und des Rücknahmeantrags bis spätestens 15 Uhr und, im Fall von lnhaberaktienzertifikaten, der zugehörigen Coupons bei der Gesellschaft. Im Fall einer Aussetzung der Berechnung des lnventarwerts oder eines Aufschubs der Rücknahme werden die Aktien am nächsten Bewertungstag nach Ablauf der Aussetzung der Berechnung des Inventarwertc bzw. nach Beendigung des Rücknahmeaufschubs zurückgenommen, wenn nicht zuvor der Rücknahmeantrag schriftlich zurückgenommen wurde. Zahlungen werden üblicherweise in der Währung der betreffenden Teilvermögen oder in einer der zugelassenen Zahlungswährungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem jeweiligen Bewertungstag oder an dem Tag, an dem die Aktienzertifikate an die Gesellschaft zurückgegeben werden, falls dies später sein sollte, geleistet. Bei der Überweisung ist es möglich, dass von Korrespondenzbanken Ü berweisungsspesen belastet werden. 37

38 Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, an einem Bewertungstag oder über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Bewertungstagen mehr als 10% der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien eines Teilvermögens zurückzunehmen. Ein Umtausch von Aktien eines Teilvermögens wird wie die Rücknahme der Aktien behandelt. Gehen bei der Gesellschaft an einem Bewertungstag Rücknahme- oder Umwandlungsanträge für eine grössere als die genannte Zahl von Aktien ein, bleibt es der Gesellschaft vorbehalten, die Rücknahme oder Umwandlung bis rum dritten darauffolgenden Bewertungstag aufzuschieben. An diesen Bewertungstagen werden diese Rücknahme- oder Umwandlungsanträge gegenüber später eingegangenen Anträgen bevorzugt ausgeführt. Der Antragsteller wird umgehend von einer Aussetzung der Berechnung des lnventarwerts oder von einem Aufschub der Rücknahme oder Umwandlung benachrichtigt und ist in dem Fall berechtigt, seinen entsprechenden Antrag zurückzuziehen. Sollte über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen der lnventarwert aller ausstehenden Aktien der Gesellschaft geringer als EUR 10 Mio. oder der Wert aller ausstehenden Aktien eines bestimmten Teilvermögens geringer als EUR 5 Mio. sein, kann die Gesellschaft wie im Kapitel «Die Gesellschaft» beschrieben unter Wahrung einer 30-tägigen schriftlichen Mitteilungsfrist die Aktien eines Teilvermögens zu dem an dem darauffolgenden Bewertungstag geltenden Inventarwert, abzüglich der geschätzten Veräusserungskosten zurücknehmen, beziehungsweise die Ausgabe, den Umtausch und gegebenenfalls die Rücknahme aller Aktien im Hinblick auf die Auflösung der Gesellschaft einstellen. Der Wert der Aktien zum Zeitpunkt der Rücknahme kann höher oder niedriger als ihr Kaufpreis sein. Alle zurückgenommenen Aktien werden annulliert. Der Rücknahmepreic kann am Sitz der Gesellschaft oder bei den Vertriebsstellen erfragt werden. UMTAUSCH DER AKTIEN Aktionäre eines jeden Teilvermögens sind berechtigt, einen Teil oder alle ihre Aktien in Aktien eines anderen Teilvermögens an einem für beide Teilvermögen geltenden Bewertungstag innerhalb der gleichen Aktienkategorie umzutauschen. Ein Umtausch in eine andere Aktienkategorie ist nicht möglich. Der Antrag erfolgt entweder direkt an die Transferstelle der Gesellschaft in Luxemburg oder in der Schweiz beziehungsweise in Deutschland und Italien über die entsprechende Vertriebsctelle. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten: die Anzahl der Aktien und Angabe des bestehenden Teilvermögens und des gewünschten Teilvermögens sowie das Wertverhältnis, nach dem die Aktien verteilt werden sollen, sofern mehr als ein neues Teilvermögen vorgesehen ist. Aktien können an jedem Bewertungstag umgetauscht werden, und zwar zu dem an diesem Tag gültigen Ausgabepreis, vorausgesetzt, dass der Umtauschantrag spätestens um 15 Uhr Luxemburger Zeit des Bewertungstages bei der Gesellschaft eingeht. Es ist zu beachten, dass der Umtausch von Inhabetzertifikaten erst mit Eingang der betreffenden Aktienzertifikate mitsamt aller noch nicht fälligen Dividenden-Coupons bei der Gesellschaft du rchg ef ü h rt werden kann. Die Umtauschbasic richtet sich nach dem jeweiligen lnventarwert pro Aktie der betreffenden Teilvermögen. Die Gesellschaft berechnet die Anzahl der Aktien, in die der Aktionär seinen Bestand umwandeln möchte, nach folgender Formel: A= {BxC)xF D A = Anzahl der auszugebenden Aktien des neuen Teilvermögens; B = Anzahl der Aktien des ursprünglich gehaltenen Teilvermögens; C = Rücknahmepreis je Aktie des ursprünglich gehaltenen Teilvermögens, abzüglich eventuell erhobener Veräusserungskosten; D = lnventarwert je Aktie des neuen Teilvermögens, zuzüglich eventuell erhobener Wiederanlagekosten; F = Wechselkurs: haben altes und neues Teilvermögen die gleiche Währung, beträgt der Wechselkurs I. 38

39 Veräusserungs- und/oder Wiederanlagekosten an einem Bewertungstag richten sich nach dem Stand der Liquidität des/der entsprechenden Teilvermögen/s und überschreiten 0,4% nicht. Dieselben werden, falls zutreffend, an einem Bewertungstag in gleicher Weise für alle dann abgewickelten Anträge erhoben. Die Gesellschaft wird den betreffenden Aktionären eine Abrechnung hinsichtlich des Umtauschs und, falls gewünscht, neue Aktienzertifikate oder eine Aktionärsbestätigung über die neuen Aktien zuschicken. Zeichnungen und Rücknahmen sollen lediglich zu Investitionstwecken getätigt werden. Die Gesellschaft erlaubt kein,market Timing oder andere exzessive Handelspraktiken. Solche Praktiken können der Performance der Gesellschaft und ihrer Teilvermögen schaden und die Anlagevenvaltung beeinträchtigen. Um solche negativen Konsequenzen zu verringern, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Zeichnungs- und Umtauschanträge von Anlegern, die aus Sicht der Gesellschaft solche Handelspraktiken tätigen oder getätigt haben oder deren Handelspraktiken die anderen Anleger beeinträchtigen, abzulehnen. Die Gesellschaft kann ebenfalls die Aktien eines Anlegers, der diese Handelspraktiken tätigt oder getätigt hat, zwangsweise zurückkaufen. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für jeglichen Gewinn oder Verlust der aus solchen zurückgewiesenen Anträgen oder zwangsweisen Rückkäufen entsteht. AN LAGE BERATER Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 22. April 1997 die Sarasin Investmentfonds AG als Anlageberaterin für alle Teilvermögen ernannt. Die Sarasin Investmentfonds AG ist eine 1993 unter schweizerischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel. Nach Gesetz und Statuten ist ausschliesslicher Firmenzweck das Anlagefondsgeschäft. Als Fondsleitung verwaltet die Sarasin lnvestmenffonds AG in der Schweiz dreizehn Anlagefonds mit einem Gesamtvolumen von CHF 1826 Mio. (31. Dezember 2004). Die Sarasin Investmentfonds AG ist zu 100% eine Tochtergesellschaft der Bank Sarasin & Cie AG. Der Anlageberatervertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung des Vertrags ist die Gesellschaft verpflichtet, sofern es gefordert wird, ihre Firmenbezeichnung und die Namen der Teilvermögen so zu ändern, dass sie die Buchstaben «SAR» nicht mehr enthalten. Der Anlageberaterin obliegt die Koordination und Überwachung der eingesetzten Unteranlageberater. Sie kann auch selber der Gesellschaft Empfehlungen erteilen. Die Sarasin Investmentfonds AG hat mit zwei Verträgen vom 31. März 2004 resp. 1. April 2004 die Bank Sarasin & Cie AG und die Sarasin Investment Management Limited, eine Gesellschaft unter Aufsicht der FSA, zu Unteranlageberatern ernannt. Mit Vertrag vom 28. Mai 2004 wurde Dynagest SA zum Unteranlageberater ernannt. Mit Verträgen vom 30. September 2004 wurden Bank Sarasin Europe S.A. (vormals Sarasin Benelux S.A.) und Sarasin Expertise AM zu Unteranlageberatern ernannt. Alle Verträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Sarasin Investment Management Limited erteilt der Gesellschaft Empfehlungen für die Anlage der Vermögenswerte des Sarasin GlobalSar (CHF), des Sarasin GlobalSar (EUR), des Sarasin GlobalSar Optima (EUR), des Sarasin Real Estate Equity (EUR), des Sarasin TecSar, des Sarasin EquiSar, des Sarasin EmergingSar, des Sarasin EmergingSar-Asia und des Sarasin InnovationSar, während Bank Sarasin & Cie AG Empfehlungen für Sarasin BondSar World, Sarasin BondSar Absolute Return (EUR), Sarasin BondSar Euro, Sarasin Sustainable Bond Euro, Sarasin BondSar Swiss Franc, Sarasin BondSar US Dollar, Sarasin BondSar US Dollar Opportunity, Sarasin EuropeSar (Per 1. Oktober 2004 gemeinsam mit Sarasin Expertise AM), Sarasin OekoSar Portfolio, Sarasin Sustainable Equity, Sarasin OekoSar Equity, Sarasin BlueChipSar (bis zum 30. April 2005) und Sarasin HealthSar erteilt. Die Dynagest SA erteilt der Gesellschaft Empfehlungen für die Anlage der Vermögenswerte des Sarasin Global Return (EUR) und Sarasin BlueChipSar (ab dem 1. Mai 2005) während die Bank Sarasin Europe S.A. (vormals Sarasin Benelux S.A.) der Gesellschaft Empfehlungen 39

40 für die Anlage der Vermögenswerte des Sarasin Dutch Bonds und des Sarasin Dutch Equity erteilt. Die Sarasin Expertise AM erteilt der Gesellschaft Empfehlungen für die Anlage der Vermögenswerte des Sarasin Global Convertible (EUR) und des Sarasin EuropeSar (Per 1. Oktober 2004 gemeinsam mit Bank Sarasin & Cie AG). Bank Sarasin & Cie AG ging 1900 als unter schweizerischem Recht gegründete Kollektivgesellschaft aus der 1841 gegründeten Handelsgesellschaft Herren Riggenbach & Cie hervor wurde Bank Sarasin & Cie in eine Kommanditgesellschaft und 1987 in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien umgewandelt. Im Juli 2002 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Sarasin Investment Management Limited wurde 1980 als Aktiengesellschaft unter englischem Recht gegründet. Sie hat ihren Sitz Juxon House, 100 St. Pauk Churchyard, London EC4M 8BU. Sarasin Investment Management Limited ist der Aufsicht der FSA unterstellt und besorgt Dienstleistungen im Bereich des lnvestrnentmanagements. Dynagest SA ist eine unabhängige, 1993 in Genf gegründete Gesellschaft im Bereich der spezialisierten Vermögensverwaltung. Als Spezialistin für Zinssätze und Portfolioabsicherung berät und verwaltet Dynagest SA Obligationenportefeuillec sowie gemischte Vermögen nach quantitativen Anlagestrategien. Die Firma ist in der Schweiz bekannt als Pionierin in der Anwendung und Entwicklung von Verwaltungen auf der Basis des Sperrklinkeneffektes (dynamic ratchet) und verfügt auch über einen fundierten Ruf bezüglich indexgebundenen und halbaktiven Vermögensverwaltungsstrategien. Im Rahmen der Übernahme der internationalen Private Banking Einheiten der Rabobank wurde die Rabo Robeco Bank Luxemburg S.A. in die Sarasin Gruppe integriert und in Bank Sarasin Europe S.A. (vormals Sarasin Benelux S.A.) umfirmiert. Das Unternehmen ist auf die Vermögensverwaltung spezialisiert und hat bereits als Rabobank-Einheit die Teilvermögen des Rabobank Holland Fund verwaltet. Am 14. März 2003 wurde die Vermögensverwaltungsgesellschaft Sarasin Expertise AM von der Bank Sarasin & Cie AG übernommen. Sie firmiert seit dem 22. Mai 2003 als Sarasin Expertise AM und verwaltet 112 Mio. Euro (1. April 2004), vor allem in französischen Publikumsfonds und ist spezialisiert auf Aktien Europa, Sustainable Investments und Wandelanleihen. Die folgende Vergütung der Anlageberaterin basiert auf dem an jedem Bewertungstag errechneten Nettovermögen der Gesellschaft und ist vierteljährlich nachträglich zahlbar: Sarasin BondSar World Sarasin BondSar Absolute Return (EUR) Sarasin BondSar Swiss Franc Sarasin BondSar Euro Sarasin Sustainable Bond Euro Sarasin BondSar US Dollar Sarasin BondSar US Dollar Opportunity Sarasin Global Return (EUR) Sarasin Global Convertible (EUR) Sarasin Dutch Bonds Sarasin GlobalSar (CHF) Sarasin GlobalSar (EUR) Sarasin GlobalSar Optima (EUR) Sarasin Real Ectate Equity (EUR) Sarasin OekoSar Portfolio Sarasin OekoSar Equity Sarasin Sustainable Equity Sarasin BlueChipSar Sarasin EquiSar Sarasin EuropeSar Sarasin TecSar Kategorie A und B 0,900% p.a. bis zu 1,000%p.a. 0,750% p.a. 0,900% p.a. l,ooo% p.a. 0,900% p.a. 1,000% p.a. 1,250% p.a. I,250% p.a. bis zu 1,OOO% p.a. 1,500% p.a. 1,500% p.a. I,500% p.a. bis zu I,750% p.a. 1,750% p.a. 1,750% p.a. 1,750% p.a. 1,500% p.a. 1,500% p.a. 1,500% p-a. 1,500% p.a. Kategorie F 0,450% p-a. 0,500% p.a. 0,375% p-a. 0,450% p.a. 0,500% p.a. 0,450% p.a. 0,500% p.a. 0,625% p.a. 0,625% p-a. 0500% p.a. 0,750% p.a. 0,750% p.a. 0,750% p.a. 0,750% p.a. 0,875% p.a. 0,875% p.a. 0,875% p.a. 0,750% p.a. 0,750% p.a. 0,750% p.a. 0,875% p.a. 40

41 Sarasin I nnovationsar Sarasin HealthSar Sarasin Dutch Equity Sarasin EmergingSar Sarasin EmergingSar-Asia plus Erfolgsbeteiligung (1) I,500% p.a. 0,875% p.a. plus Erfolgsbeteiligung (I) 1,750% p.a. 0,875% p.a. bis zu 1,250% p-a. 0,600% p.a. 1,500% p.a. 0,875% p.a. plus Etfolgsbeteiligung (1) 1,500% p.a. 0,875% p-a. plus Erfolgcbeteiligung (I) Die Anlageberaterin kann zu Gunsten des Vertriebs auf einen Teil der ihr zustehenden Vergütung verzichten. Die Gesellschaft kann Vergütungen an den Vertrieb zu Lasten der Vergütung an den Anlageberater direkt bezahlen. (1) Der Anlageberaterin steht eine Erfolgsbeteiligung zu. Sie wird auf der Basis der prozentualen Zunahme des Nettoinventarwertes pro Aktie täglich berechnet. Ab dem 1. Januar 2001 gilt einheitlich für die genannten Teilvermögen 15% der über 12% p.a. liegenden Wertsteigerungen. Aucgangsbacis für die Berechnung der Erfolgsbeteiligung ist der Erstausgabepreis vom 3. Juli 1995 für Sarasin TecSar, vom 5. Juni 1996 für Sarasin EmergingSar, vom 19. April 1999 für Sarasin EmergingSar-Asia und vom I. Oktober 1999 für Sarasin WebSar von jeweils EUR 100 pro Aktie. Die Preisbacis erhöhte sich täglich bis zum 31. Dezember 2000 um eine 10% p.a. entsprechende WertSteigerung (NAV-Benchmark) beim Sarasin TecSar und Sarasin WebSar sowie um eine 6% p.a. entsprechende Wertsteigerung (NAV-Benchmark) beim Sarasin EmergingSar und Sarasin EmergingSar-Asia. Ab dem 1. Januar 2001 entspricht die tägliche Wertsteigerung 12% p.a. Eine Erfolgsbeteiligung wird ausgerichtet, falls der berechnete entsprechende Nettoinventarwert (NAV-Aktuell) bis zum 31. Dezember 2000 die einer Wertsteigerung von 10% p.a. (Sarasin TecSar und Sarasin WebSar) resp. 6% p.a. (Sarasin EmergingSar und Sarasin EmergingSar-Asia) und in der Folge 12% p.a. entsprechende Preisbasis (NAV-Benchmark) übertrifft. Betragsmäscig errechnet sich in diesen Fällen die Erfolgsbeteiligung nach folgender Formel: [(NAV-Aktuell) - (NAV-Benchmark)] x 0,15 x F F = Gesamtzahl der am Berechnungstag ausstehenden Aktien Mit der Ausrichtung einer Erfolgsbeteiligung wird die Ausgangsbasis für die Berechnung von zukünftigen Erfolgsbeteiligungen auf den Nettoinventarwert, für den eine Erfolgsbeteiligung vergütet wurde, angehoben. Der Nettoinventarwert wird jeweils um in der Vergangenheit erfolgte Dividendenausschüttungen nach folgender Formel angepasst: NAV-Aktuell + Gesamtsumme vergangener Dividendenausschüttungen Eine allfällige Erfolgsbeteiligung ist wie die ordentliche Vergütung von 1,50% an die Anlageberaterin vierteljährlich und nachträglich zahlbar. Die Gesellschaft kann die Vergütung des Unteranlageberaters zu Lasten der Vergütung des Anlageberaters direkt bezahlen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, bei der Ausführung von Börsentransaktionen für die einzelnen Teilvermögen einen oder mehrere vorab bestimmte Makler zu verwenden. Dasselbe gilt für andere mit der Anlagepolitik verbundene Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie in Übereinstimmung mit marktüblichen Grundsätzen zur Erzielung der bestmöglichen Nettoergebnisse, Wertpapiergeschäfte mit den Anlageberatern oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen abwickeln kann, sofern deren Konditionen mit denen anderer Makler oder Händler vergleichbar sind. 41

42 DEPOTBANK Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 (((Depotbankvertrag))) die BANQUE GENERALE DU LUXEMBOURG S.A., Luxemburg, als Hinterlegungsstelle für das Fondsvermögen verpflichtet. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Depotbank ist auf unbestimmte Dauer in der Rechtsform einer societe anonyme nach den Gesetzen des Grossherzogtums Luxemburg gegründet, und der eingetragene Geschäftssitz ist 50, avenue J.F. Kennedy in Luxemburg. Ihre konsolidierten Eigenmittel beliefen sich per 31. Dezember 2004 auf EUR Als Entgelt für ihre Dienstleistungen erhält die Depotbank von der Gesellschaft eine Gebühr von maximal 0.1% p.a., die vierteljährlich nachträglich zu entrichten ist. Darüber hinaus hat die Depotbank seitens der Gesellschaft Anspruch auf den Ersatz der Gebühren und Auslagen der von ihr beanspruchten Sammelverwahrer und Auslandskorrespondenten. Der Depotbankvertrag sieht vor, dass alle Wertpapiere und Barmittel der Teilvermögen von, oder an die Order, der Depotbank zu halten sind. Die Depotbank übernimmt auch das Inkasso von Kapital und Erträgen und sorgt für die Zahlung sowie das Inkasso von Erlösen aus Wertpapieren, die die Gesellschaft kauft oder verkauft. Gemäss Artikel 34 (3) des Gesetzes von 2002 sorgt die Depotbank dafür, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme und die Annullierung der Aktien durch oder im Namen der Gesellschaft in Übereinstimmung mit diesem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft erfolgt. Ebenso hat die Depotbank sicherzustellen, dass bei Transaktionen über Vermögenswerte der Gesellschaft die Erlöse innerhalb des üblichen zeitlichen Rahmens überwiesen sowie die Einkünfte der Gesellschaft satzungsgemäss verwendet werden. HAUPTVERWALTUNG, DOMIZIL-, REGISTER- UND TRANSFERSTELLE Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 (((Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle))) die BANQUE GENERALE DU LUXEMBOURG S.A. beauftragt, der Gesellschaft bei der Hauptverwaltung in Luxemburg als Sitz, Register- und Transferstelle für Namenaktien zu assistieren. Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Zentralverwaltung bedient sich, unter ihrer vollen und uneingeschränkten Verantwortung, zur Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise der Dienstleistungen der EUROPEAN FUND ADMINISTRATION («EFA»), socitete anonyme, mit eingetragenem Gesellschaftssitz in 2, rue d Alsace, Postfach 1725, L-I 017 Luxemburg. Die Gesellschaft hat durch Vertrag vom 19. Juni 1992 («Hauptzahlstellenvertrag») die BANQUE GENERALE DU LUXEMBOURG S.A. als Hauptzahlstelle in Luxemburg verpflichtet. VERTRIEB DER AKTIEN Die Hauptvertriebsstelle kann in Übereinstimmung mit der Gesellschaft weitere Vertriebsstellen benennen, die Aktien in einem oder mehreren der Teilvermögen zum Verkauf anbieten. Die Namen und Adressen dieser Vertriebsstellen werden auf Anfrage von der Hauptvertriebsstelle mitgeteilt. Die Hauptvertriebsstelle ist berechtigt, im Falle von Zeichnungen die über sie abgewickelt werden, eine Verkaufsgebühr sowie vertriebsgebundene Kosten zu erheben. Die Vertriebsstellen sind berechtigt, eine Verkaufsgebühr für die von ihnen vertriebenen Aktien zu erheben, sowie ganz oder teilweise darauf zu verzichten. Vertriebsverträge mit Vertriebsstellen werden für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen und können von beiden Vertragcparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 42

43 Eine Vertriebsstelle darf für eigene Rechnung Aktien unter Wahrung folgender Bedingungen erwerben und halten: (a) Die Vertriebsstelle darf Aktien ohne ausdrückliche Zustimmung eines betroffenen Aktionärs nicht auf eigene Rechnung erwerben und halten; (b) die Vertriebsstelle darf nicht Aktien auf eigene Rechnung zu Konditionen handeln, die ungünstiger sind als diejenigen, die von der Gesellschaft angeboten sind: und (c) die Vertriebsstelle muss regelmässig die Transferstelle in Luxemburg über getätigte Transaktionen dahingehend informieren, dass: - im Falle einer Ausgabe von Namenaktien die Informationen über die Identität der Eigner dieser Aktien im Namensregister richtig vermerkt sind undloder aktualisiert werden; - in Bezug auf lnhaberaktien die Information über die Anzahl der durch die Vertriebsstelle gehandelten Aktien an jedem Bewertungctag einfach zugänglich ist; und - Aktienzertifikate und, falls zutreffend, Aktionärsbestätigungen oder Kontobestätigungen von der Transferstelle ausgegeben werden können. ERMITTLUNG DES INVENTARWERTS Der lnventarwert der Vermögenswerte der Gesellschaft («lnventarwert») und der lnventarwert pro Aktie jeder Kategorie jedes Teilvermögens wird in der betreffenden Währung an jedem Tag, der in Luxemburg Bankgeschäftctag ist (hiernach ((Bewertungstag))), durch die mit der Hauptverwaltung in Luxemburg beauftragte Domizilstelle, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats oder dessen Delegierten, ermittelt, ausser in den im Kapitel ((Aussetzung der Ermittlung des Inventarwerts, der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtauschs der Aktien» beschriebenen Fällen einer zeitweiligen Aussetzung. Der gesamte lnventarwert repräsentiert dabei den Verkehrswert der in ihm enthaltenen Vermögenswerte, abzüglich der Verbindlichkeiten. Der lnventarwert pro Aktie jeder Kategorie eines Teilvermögens wird an jedem Bewertungstag in der Währung des entsprechenden Teilvermögens ermittelt, indem der gesamte lnventarwert des betreffenden Teilvermögenc durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Aktien pro Kategorie dividiert wird. Für jedes Teilvermögen kann ein Ertragsausgleich durchgeführt werden. Die Vermögen werden in Übereinstimmung mit dem in der Satzung festgelegten und den vom Verwaltungsrat erlassenen und von Zeit zu Zeit durch denselben geänderten Bewertungsvorschriften und -richtlinien (({Bewertunqsvorschriften))) wie folgt bewertet: Börseniotierte Wertpapiere werden zu den am Zeitpunkt der Nettoinventarwertberechnung letztbekannten Kursen des Bewertungstages bewertet. Falls ein Wertpapier an mehreren Börsen notiert ist, ist vom letztbekannten Kurs an der Börse, an welcher die vom Teilvermögen gehaltenen Wertpapiere erworben wurden, auszugehen. Bei Wertpapieren, bei welchen der Handel an einer Börse geringfügig ist und deren letzter verfügbarer Kurs nicht repräsentativ ist und für welche ein Zweitmarkt zwischen Wertpapierhändlern besteht, welche marktkonforme Preise anbieten, kann der Verwaltungsrat die Bewertung dieser Wertpapiere aufgrund so festgesetzter Preise vornehmen. Wertpapiere, welche an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden wie börsennotierte Wertpapiere bewertet. Wertpapiere, welche nicht an einer Börse notiert sind oder nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu ihrem letzten erhältlichen Marktpreis bewertet; ist ein solcher nicht verfügbar, werden diese Wertpapiere gemäcs anderen, vom Verwaltungcrat der Gesellschaft zu bestimmenden Grundsätzen auf Basis der voraussichtlich möglichen Verkaufspreise bewertet. Festgelder werden zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Wertpapiere, die von offenen Investmentfonds ausgegeben werden, sind mit ihrem zuletzt verfügbaren Nettovermögenswert bzw., nach Maßgabe der Bestimmungen unter (a) oben, zum Kurs am Ort ihrer Notierung zu bewerten; 43

44 der Veräußerungswert von Termin- (F utures/forwards) oder Optionskontrakten, die nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, ist gemäß den vom Verwaltungsrat festgelegten Richtlinien und in gleichbleibender Weise zu bewerten. Der Veräußerungswert von Termin- oder Optionskontrakten, die an einer 8örse oder an anderen organisierten Märkten gehandelt werden, ist auf der Basis des zuletzt verfügbaren Abwicklungspreises für diese Kontrakte an Börsen und organisierten Märkten zu bewerten, an denen Termin- oder Optionskontrakte dieser Art gehandelt werden; dies gilt mit der Maßgabe, dass bei Termin- oder Optionskontrakten, die nicht an einem Geschäftstag, für den der Nettoinventarwert ermittelt wird, veräußert werden konnten, der vom Verwaltungcrat als angemessen und adäquat angesehene Wert die Basis für die Ermittlung des Veräußerungswertes dieses Kontrakts ist; die Bewertung liquider Mittel und Geldmarktinstrumente kann zum jeweiligen Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen oder unter Berücksichtigung der planmäßig abgeschriebenen historischen Kosten erfolgen. Die letztgenannte Bewertungsmethode kann dazu führen, dass der Wert zeitweilig von dem Kurs abweicht, den der betreffende Fonds beim Verkauf der Anlage erhalten würde. Die Gesellschaft wird diese Bewertungsmethode jeweils prüfen und nötigenfalls Änderungen empfehlen, um sicherzustellen, dass die Bewertung dieser Vermögenswerte zu ihrem angemessenen Wert erfolgt, der in gutem Glauben gemäß den vom Verwaltungsrat vorgeschriebenen Verfahren ermittelt wird. Ist die Gesellschaft der Auffassung, dass eine Abweichung von den planmäßig abgeschriebenen historischen Kosten je Anteil zu erheblichen VerWässerungen oder sonstigen den Anteilinhabern gegenüber unangemessenen Ergebnissen führen würde, so muss sie ggf. Korrekturen vornehmen, die sie als angemessen erachtet, um Verwässerungen oder unangemessene Ergebnisse auszuschließen oder zu begrenzen, soweit dies in angemessenem Rahmen möglich ist; die Swap-Transaktionen werden regelmäßig auf Basis der von der Swap-Gegenpartei erhaltenen Bewertungen bewertet. Bei den Werten kann es sich um den Geld- oder Briefkurs oder den Mittelkurs handeln, wie gemäß den von dem Verwaltungsrat festgelegten Verfahren in gutem Glauben bestimmt. Spiegeln diese Werte nach Auffassung des Verwaltungsrats den angemessenen Marktwert der betreffenden Swap-Transaktionen nicht wider, wird der Wert dieser Swap-Transaktionen von dem Verwaltungsrat in gutem Glauben oder gemäß einer anderen dem Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen geeignet erscheinenden Methode bestimmt; (i) alle anderen Wertpapiere und zulässigen Vermögenswerte sowie die vorgenannten Vermögenswerte, für die eine Bewertung gemäß der vorstehenden Bestimmungen nicht möglich oder durchführbar wäre, oder bei denen eine solche Bewertung nicht ihren angemessenen Wert wiedergeben würde, werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, der in gutem Glauben gemäß den vom Verwaltungsrat vorgeschriebenen Verfahren ermittelt wird. U) Die sich bei dieser Bewertung ergebenden Beträge werden zum jeweiligen Mittelkurs in die Buchführungswährung umgerechnet. Zur Absicherung des Währungsrisikos abgeschlossene Terminkontrakte werden bei der Umrechnung berücksichtigt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreice können am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und bei den Vertriebsstel len erfragt werden. GEB~HREN UND KOSTEN Die Gesellschaft bezahlt für die Leistungen aus dem Depotbankvertrag, dem Hauptzahlstellenvertrag, dem Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle der BANQUE GENERALE DU LUXEMBOURG S.A., resp. der Hauptvertriebsstelle folgende Gebühren (in Prozent des Nettofondsvermögens): 44

45 Depotbankgebühren: maximal 0.1 % p.a. Ausserdem hat die Depotbank Anspruch auf eine Vegütung der Gebühren und Auslagen der von ihr beanspruchten Sammelverwahrer und Auslandskorrespondenten. Zentralvetwaltungsgebühren: maximal 0.125% p.a. Gebühren aus Hauptvertriebsstellenvertrag: maximal 0.075% p.a. Die Gebühren sind vierteljährlich nachträglich zahlbar. Die Gesellschaft zahlt ferner die den Anlageberatern geschuldeten Gebühren sowie alle Kosten, die durch die Tätigkeit der Gesellschaft entstehen, einschliesslich (ohne Begrenzung) Steuern, Kosten für Rechtsberater und Wirtschaftsprüfungsdienste, Druckkosten für die Vollmachten zur Einberufung der Hauptversammlung, Aktienzertifikate, Rechenschaftsberichte und Prospekte, Kosten für andere Verkaufsförderungs- und Marketingmassnahmen, eventuell entstehende Kosten für die Ausgabe und Rücknahme von Aktien sowie für die Zahlung der Ausschüttungen, Kosten der Zahlstellen, Registrierungsgebühren und andere Kosten in Zusammenhang mit der Berichterstattung an Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, Gebühren und Auslagen der Geschäftsleitung der Gesellschaft, Versicherungsprämien, Zinsen, Börsenzulassungs- und Brokergebühren, Erstattung von Auslagen an die Depotbank und alle anderen Vertragspartner der Gesellschaft sowie Kosten für die Berechnung und Veröffentlichung des lnventatwerts je Aktie und der Ausgabepreise. Alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen, werden zunächst mit den Erträgen und danach mit dem Kapital verrechnet. Die Kosten und Ausgaben für die Gründung sowie Registrierung der Gesellschaft als OGAW in Luxemburg und in anderen Ländern einschliesslich der Drucklegung des Verkaufsprospekts und der lnhaberaktienzertifikate, die sich insgesamt auf ungefähr ECU beliefen, werden von der Gesellschaft getragen und in gleichen Beträgen über einen Zeitraum von 5 Jahren vom Datum ihrer Entstehung an abgeschrieben. AUSSETZUNG DER ERMITTLUNG DES INVENTARWERTS, DER AUSGABE, DER R~CKNAHME UND DES UMTAUSCHS DER AKTIEN Die Gesellschaft kann die Ermittlung des Inventarwerts jedes Teilvermögens sowie die Ausgabe, Rücknahme und den Umtausch von Aktien dieses Teilvermögens zeitweilig aussetzen: wenn ein Wertpapiermarkt oder eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Teilvermögens gehandelt wird (ausser an gewöhnlichen Feiertagen) geschlossen, oder der Wertpapierhandel erheblich eingeschränkt oder ausgesetzt ist; während einer aussergewöhnlichen Notlage, die die Veräusserung oder Bewertung der von der Gesellschaft in einem Teilvermögen gehaltenen Anlagewerte, gemäss Einschätzung des Verwaltungsrats, unmöglich macht, oder die für die verbleibenden Anleger des entsprechenden Teilvermögens abträglich ist; wenn die normalerweise zur Kursbestimmung eines Wertpapiers dieses Teilvermögens eingesetzten Nachrichtenverbindungen zusammengebrochen oder nur bedingt einsatzfähig sind; wenn die Überweisung von Geldern für die Zahlung des Rücknahmepreises von Aktien unmöglich ist oder, gemäss Einschätzung des Verwaltungsrats, die Überweisung von Geldern für den Kauf oder zur Veräusserung von Kapitalanlagen der Gesellschaft nach der Einschätzung des Verwaltungsrats nicht zu normalen Wechselkursen erfolgen kann; oder aber im Fall einer Entscheidung, die Gesellschaft zu liquidieren, an oder nach dem Tag der Veröffentlichung der ersten Einberufung einer sich mit diesem Thema befassenden Hauptversammlung der Aktionäre. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Gesellschaft die Ausgabe, Rücknahme und den Umtausch von Aktien unverzüglich einzustellen hat, sobald ein die Liquidation zur Folge habendes Ereignis eintritt oder die luxemburgische Aufsichtsbehörde dies anordnet. 45

46 Aktionäre, die ihre Aktien zur Rücknahme oder Umwandlung angeboten haben, werden innerhalb von sieben Tagen schriftlich über eine solche Aussetzung sowie unverzüglich von der Beendigung derselben benachrichtigt. STEUERLICHE GESICHTSPUNKTE Die folgende Zusammenfassung basiert auf dem Gesetz und den Gepflogenheiten, die zurzeit im Grosshetzogtum Luxemburg angewandt werden; Änderungen bleiben vorbehalten. Die Gesellschaft Die Gesellschaft unterliegt nicht der luxemburgischen Einkommenssteuer. Die Gesellschaft unterliegt jedoch einer Steuer von jährlich 0,05% auf dem der Kategorie A und B entsprechenden Nettovermögen und 0,Ol % auf dem der Kategorie F entsprechenden Nettovermögen. Diese Steuer wird auf Basis des Nettovermögens am Quartalsende gerechnet und ist vierteljährlich abzuführen. Für die Ausgabe von Aktien wird in Luxemburg keine Stempel- oder sonstige Steuer erhoben. Auf realisierte oder nichtrealisierte Wertsteigerungen des Vermögens der Gesellschaft ist keine Steuer in Luxemburg zu zahlen. Ausschüttungen und/oder Zinsen, die der Gesellschaft aus ihren Anlagen zufliessen, können in den Herkunftsländern einer nicht rückerstattbaren Quellensteuer unterliegen. Aktionäre Aktionäre unterliegen in Luxemburg keiner Kapitalertrags-, Einkommens-, Quellen-, Schenkungs-, Erbschafts- oder sonstigen Steuer (ausgenommen sind Aktionäre, die in Luxemburg ansässig oder wohnhaft sind oder ihren ständigen Sitz haben, sowie ehemalige Bewohner Luxemburgs, falls sie mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft halten). Anleger sollten sich von ihren Beratern über die Konsequenzen des Kaufs, des Hakens, des Umtauschs, der Übertragung und des Verkaufs der Aktien unterrichten lassen, die sich aufgrund der Gesetze ihrer Länder ergeben, einschliesslich der steuerlichen Gesichtspunkte und eventueller Kapitalverkehrsbeschränkungen. Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (die Richtlinie ) die am 1. Juli 2005 in Kraft trat werden Zinszahlungen und Rückkäufe von Aktien verschiedener Teilvermögen seitens einer EU- oder Schweizer Zahlstelle an einen wirtschaftlichen Eigentümer der in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig ist, übergangsweise mit einer Quellensteuer belegt, die bis zum 30. Juni % beträgt, 20% bis zum 30. Juni 2011 und 35% danach. Der betroffene wirtschaftliche Eigentümer kann jedoch verlangen, dass anstelle einer Quellensteuer der von der Richtlinie vorgesehene automatische Austausch von Auskünften angewendet wird. In diesem Fall werden Informationen betreffend die Zinszahlung oder den Rückkauf an die Steuerbehörden des Mitgliedsstaates in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist, weitergegeben. Die von der Richtlinie erfassten Einkommen können grob auf Zinserträge aus Forderungen beschränkt werden. Der Verwaltungcrat der Gesellschaft hat nach bestem Wissen und auf Basis der derzeit gültigen Interpretationen und Wahlmöglichkeiten der Richtlinie die Anlagepolitiken der Teilvermögen Sarasin GlobalSar Optima (EUR), Sarasin Real Estate Equity (EUR), Sarasin Sustainable Equity, Sarasin EquiSar, Sarasin EuropeSar, Sarasin TecSar, Sarasin InnovationSar, Sarasin HealthSar, Sarasin EmergingSar und Sarasin EmergingSar-Asia so festgelegt, dass jegliche Erträge von der Definition der Zinszahlung wie in der Richtlinie vorgesehen, ausgeschlossen werden können. Diese Einschätzung ist jedoch von den jeweiligen Interpretationen der zuständigen Behörden undloder Gesetzgebungen abhängig und es ist nicht auszuschliessen, dass in Zukunft die Erträge dieser Teilvermögen von der Definition der Zinszahlung erfasst werden. 46

47 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG UND BERICHTERSTATTUNG Die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft findet jedes Jahr am letzten Freitag des Monats März um Uhr in Luxemburg statt. ist dieser Tag kein Bankwerktag, findet die Hauptversammlung am darauffolgenden Bankwerktag in Luxemburg statt. Andere Hauptversammlungen oder Versammlungen einzelner Teilvermögen können zu den Zeiten und an den Orten, die in der entsprechenden Einladung genannt werden, stattfinden. Die Einladung zu Hauptversammlungen und anderen Versammlungen erfolgt in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Recht. Die Einladung wird im Luxemburger Amtsblatt («Memorial»), im «d'wort» sowie durch Entscheid der Geschäftsleitung in Zeitungen der Länder, in denen die Aktien zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, veröffentlicht. Die Einladung enthält Informationen über Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung sowie über die Teilnahmebedingungen, die Tagesordnung, das Quorum zur Beschlussfähigkeit und die Vorschriften zur Stimmrechtausübung. Andere Mitteilungen an die Aktionäre werden in Zeitungen der Länder, in denen die Aktien zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, veröffentlicht. Die Geschäftsjahre enden jeweils am 31. Dezember. Der Jahresbericht, der den geprüften konsolidierten Jahresabschluss, welcher auf Euro lautet, der Gesellschaft enthält, ist spätestens 15 Tage vor der jährlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Ungeprüfte Halbjahresberichte liegen binnen zweier Monate nach dem betreffenden Datum vor. Exemplare aller Berichte sind am Sitz der Gesellschaft und bei jeder Vertriebsstelle erhältlich. WIRTSCHAFTSPRÜFER UND RECHTSBERATER PricewaterhouseCoopers S.A r.l., 400, route d'esch, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg, Luxemburg, wurden als Wirtschaftsprüfer bestellt. Rechtsberater der Gesellschaft ist die Rechtsanwaltskanzlei Linklaters Loesch, 35, avenue J.F. Kennedy, L-1011 Luxernbourg, Luxemburg. DOKUMENTE ZUR EINSICHTNAHME Kopien folgender Dokumente können während der normalen Geschäftsstunden an jedem Bankwerktag (ausser an Samstagen und Feiertagen) am Sitz der Gesellschaft sowie bei den ausländischen Zahl- und Inforrnationsstellen eingesehen werden: (a) der Anlageberatervertrag, der Depotbankvertrag, der Vertrag über Hauptverwaltung, Domizil-, Register- und Transferstelle, die Vertriebsstellenverträge, die Zahlstellenverträge; (b) (c) die Satzung der Gesellschaft; der Wortlaut der luxemburgischen Gesetze vom 10. August 1915, einschliesslich Änderungsgesetzen, und vom 20. Dezember 2002, einschliesslich Änderungsgesetzen, auf deren Grundlage die Gesellschaft gegründet wurde. Die unter (a) genannten Verträge können in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien geändert werden. ANTRAGSVERFAHREN UND REGISTRIERUNG Anleger können durch schriftlichen Antrag bei der Gesellschaft oder einer Vertriebsstelle unter Angabe der auf dem Zeichnungsantrag geforderten Informationen Aktien zeichnen. Der Mindestbetrag bei erstmaliger Anlage von Aktien eines Teilvermögens beträgt für Aktien der Kategorie A und B EUR 5000 bzw. für Aktien der Kategorie F UR 3 Mio. oder der Gegenwert in einer zugelassenen Währung. Zahlungen des Ausgabepreises in den verschiedenen Währungen 47

48 und der Verkaufsgebühr haben auf die im Kapitel {(Ausgabe und Verkauf der Aktien» aufgeführten Konten der Gesellschaft zu erfolgen. Die Überweisung sollte Angaben enthalten über die Identität des Zeichners sowie die betreffenden Teilvermögen und Aktienkategorien, die gezeichnet werden sollen. Anträge und der volle Ausgabepreis, die bei der Gesellschaft oder der Vertriebsstelle bis spätestens 15 Uhr Luxemburger Zeit an einem Bewertungstag eingehen, werden jeweils am gleichen Tag abgewickelt. Des Weiteren ist zu beachten: Im Falle mehrerer gemeinsamer Antragsteller müssen alle genannten Antragsteller unterschreiben. Im Falle mehrerer gemeinsamer Antragsteller ist die Gesellschaft berechtigt, Stimmrechts-, Umwandlungs- und Rücknahmeanweisungen von dem erstgenannten der Antragsteller entgegenzunehmen und bei Aktien mit Ausschüttungen an den im Antrag erstgenannten Zeichner zu zahlen, sofern sie keine gegenteilige schriftliche Weisung erhält. Eine juristische Person muss ihren Antrag unter ihrem eigenen Namen oder durch ein hierzu befugtes Mitglied der Geschäftsleitung stellen, dessen Zeichnungsberechtigung nachzuweisen ist. Ist ein Antrag oder eine Bestätigung durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet, muss die Vollmacht dem Antrag beigefügt werden. Unabhängig von (a), (b), (c) und (d) kann ein Antrag akzeptiert werden, der von einer Bank oder im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person unterzeichnet ist. Antragsteller sollten angeben, ob Aktien von einem oder mehreren Teilvermögen gezeichnet werden sollen. Antragsteller sollten angeben, ob die beantragten lnhaberaktien (sofern solche ausgegeben werden) bei Ausstellung von Zertifikaten in der kleinstmöglichen Stückelung ausgegeben werden sollen. Es können Zertifikate über 1, 10, 100 und/oder 1000 Stück ausgestellt werden. Falls ein Antrag eingeht, aus dem nicht ersichtlich ist, in welcher Form die Ausschüttung stattfinden soll, wird die Gesellschaft die Ausschüttungen automatisch wiederanlegen. Falls keine gegenteiligen Anweisungen vorliegen, werden Inhaberzertifikate innerhalb von 15 Tagen nach Annahme der Zeichnung per Post an die vom (von den) Antragsteller(n) auf dem Antragsformular genannte Adresse geschickt (oder an den erstgenannten Antragsteller im Falle von gemeinsamen Antragstellern). ALLGEMEINES Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen oder nur zum Teil anzunehmen. Wird ein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, wird der Zeichnungcbetrag oder der entsprechende Saldo an den erstgenannten Antragsteller auf Risiko der daran berechtigten Person(en) innerhalb von 30 Tagen nach dem Entscheid der Nichtannahme zurückbezahlt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Aktienzertifikate und, falls dies der Fall ist, ein überzähliges Zeichnungsguthaben bis zur endgültigen Verrechnung zurückzuhalten. Insbesondere haben die Finanzinstitute, die in Luxemburg ansässig sind, die Pflicht, die Identität ihrer Kunden beziehungsweise der Anleger/wirtschaftlich Berechtigten eines Investmentfonds zu überprüfen. Die luxemburgischen Rechtsvorschriften und Massnahmen, die daraus resultieren, gelten zur Abwehr der Geldwäsche. Demzufolge ist die Gesellschaft berechtigt, Anträge zurückzustellen bis zum Eingang von durch sie geforderten Angaben über die Identität eines Anlegers, die wirtschaftliche Berechtigung des Anlegers und über die Herkunft der Gelder. Im Falle von (a) (b) direkten Anlagen, Anlagen durch Vermittler oder Berufcangehörige des finanziellen Sektors, die ihren Gesellschaftssitz in einem Land haben, das nicht im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen ldentifikationcmassnahmen unterworfen ist, 48

49 (c) Anlagen durch Vermittler, Filialen oder Zweigstellen, deren Muttergesellschaft im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen ldentifikationsmassnahmen unterworfen ist, dabei aber nicht verpflichtet ist, diese in ihren Filialen oder Zweigstellen anzuwenden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, von jedem Anleger zu verlangen, seine Identität auszuweisen durch Vorlage der folgenden Dokumente: - für eine natürliche Person: eine beglaubigte (Polizei, Rathaus, Botschaft, etc.) Kopie des Passes oder eines Personalausweises; Bestätigung des wirtschaftlichen Berechtigten; - für eine juristische Person: eine beglaubigte Kopie der offiziellen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Bilanzen); Zeichnungsberechtigung der Organe; Bestätigung des wirtschaftlichen Berechtigten. Die Gesellschaft ist auch verpflichtet, die Herkunft der Anlagen zu überprüfen, die von einem Finanzinstitut stammen, welches nicht im Hinblick auf die Luxemburger Gesetzgebung gleichartigen ldentifikationsmassnahmen unterworfen ist. ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR ANLEGER IN DEUTSCHLAND Vertriebsanzeige Die Gesellschaft hat die Absicht, lnvestmentaktien der Teilvermögen der Sarasin Investmentfonds SICAV in der Bundecrepublik Deutschland öffentlich zu vertreiben, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn angezeigt. lnvestmentaktien von Teilvermögen der Gesellschaft, für die keine Anzeige erstattet worden ist und die nicht in diesem Prospekt genannt sind, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden. Zahl- und lnformationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Die Funktion der deutschen Zahlstelle im Sinne von Abs. 2 Satz 3 lnvestmentgesetz (InvG) in Verbindung mit 15a Satz 2 AusllnvestmG hat Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KgaA, Kaiserstrasse 24, Frankfurt a.m. übernommen und sich verpflichtet, ein Zahlctellenkonto zu führen, auf das Anleger Einzahlungen in Euro per Überweisung, Scheck oder in bar leisten können. Die Zahlstelle sendet die Anlagebeträge nach Gutschrift auf dem Zahlstellenkonto umgehend mittels SWlFT auf das Konto der Depotbank der Sarasin Investmentfonds SICAV unter Angabe des entsprechenden Teilvermögens. Zahlungen der Anleger an die Gesellschaft können über diese Zahlstelle geleistet werden. Die Zahlstelle leitet diese im Auftrag der Anleger an die Gesellschaft weiter. Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige für die Anleger bestimmte Zahlungen können auf Wunsch der Anleger durch die Deutsche Zahlstelle in bar in Euro oder durch Überweisung in Euro auf ihr Bankkonto gezahlt werden. Rücknahme- und Umtauschanträge für die Inhaber- und Namensaktien können bei der Zahlstelle zur Weiterleitung an die Gesellschaft eingereicht werden. Umtauschanträge in oder von einem nicht zum öffentlichen Vertrieb berechtigten Teilvermögen können nur im Sitzland der Gesellschaft eingereicht werden. Die Funktion der lnformationsstelle in Deutschland nach Abs. 2 Satz 3 lnvg in Verbindung mit 5 15a Satz 1 AusllnvestmG hat SARASIN DEUTSCHLAND GmbH, Friedrichstrasse 9, München, übernommen. Die Satzung der Gesellschaft, der Prospekt sowie die geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte können kostenlos bei der deutschen Zahlstelle und der deutschen Informationsctelle bezogen werden. Darüber hinaus können während der üblichen Geschäftszeiten an Bankarbeitstagen bei der deutschen Zahlstelle und der deutschen Informationcstelle die im Abschnitt ((Dokumente zur Einsichtnahme)) aufgeführten Unterlagen eingesehen werden. Ausgabe- und Rücknahmepreis und ausschüttungsgleiche Erträge sind auch bei der lnformationsstelle erhältlich. Die lnforrnationsstelle hält auch alle sonstigen Informationen bereit, die Anlegern am eingetragenen Sitz der Investmentgesellschaft zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden Ausgabe- und Rücknahmepreis und die ausschüttungsgleichen Erträge in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. 49

50 HINWEISE FÜR ANLEGER IN ITALIEN Für den Vertrieb in Italien darf der Prospekt der Gesellschaft nur unter Beilage des ({documento integrativon abgegeben werden. Darin sind alle Modalitäten betreffend Vertrieb, Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Aktien der Gesellschaft für Anleger in Italien festgehalten. Die Gesellschaft kann einen Aufbauplan mit Monatsraten anbieten. Der Erstbeitrag kann geringer als EUR 5000 oder Gegenwert sein. Nähere Informationen sind im «documento integrativo)) enthalten. HINWEISE FÜR ANLEGER IN DER SCHWEIZ Vertreter der Gesellschaft in der Schweiz ist die Bank Sarasin & Cie AG, Basel. Zahlstelle in der Schweiz ist die Bank Sarasin 8 Cie AG, Basel. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die in der Schweiz vertriebenen Aktien ist Basel. Kopien der Satzung, der Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter, bei der Zahlstelle und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden. Aufträge für den Kauf, Verkauf und Umtausch von Aktien sind zu richten an: Bank Saracin & Cie AG Investment Fonds, Abt. FSAP Postfach CH-4002 Basel Veröffentlichungen der Gesellschaft in der Schweiz erfolgen im ((Schweizerischen Handelsamtsblatt)) und in der «Neuen Zürcher Zeitung». In letzterer wird bei jeder Ausgabe oder Rücknahme von Aktien, mindestens aber zweimal im Monat, auch der lnventarwert der Aktien der verschiedenen Teilvermögen mit dem Hinweis «plus Kommissionen» veröffentlicht. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN FÜR ÖSTERREICHISCHE ANLEGER Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber der Sarasin Investmentfonds SICAV" in der Republik bsterreich, indem sie den Prospekt mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Kreditinstitut im Sinne des 5 34 des Bundesgesetzes über die Kapitalanlagefonds (InvFG 93) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Telefon 0043 (0) , Fax 0043 (0) Das vorgenannte Kreditinstitut hat bestätigt, dass es die Voraussetzungen des 23 Abs. 1 InvFG 93 erfüllt. Stelle, bei der die Anteilinhaber (yyanleger") die vorgeschriebenen Informationen im Sinne der 55 34,35 und 38 InvFG 93 beziehen können Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Telefon 0043 (0) , Fax 0043 (0) Publikumsorgan Die jeweiligen Nettoinventarwerte der Subfonds sowie alle übrigen Bekanntmachungen an die Anleger werden in Der Standard'' publiziert. Beherrschender Einfluss Es liegen dem Sarasin Investmentfonds SICAV keine Informationen vor, welche die Annahme zulassen, dass einzelne Anleger oder andere Personen/Firmen auf den,,sarasin Investmentfonds SICAV mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können. 50

51 Steuerliche Situation in Österreich Beim,,Sarasin Investmentfonds SICAV" handelt es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinne des 42 InvFG (Investmentfondsgesetz) 1993, dessen Anteile in üsterreich öffentlich angeboten werden dürfen und dessen ausschüttungsgleiche Erträge durch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG als in üsterreich ansässiger steuerlicher Vertreter gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Sinne des 5 40 Abc 2 Z 2 InvFG 93 idf BGBI. I 2004/180 bestellt ist, nachgewiesen werden. Die Ausschüttungen sowie die ausschüttungsgleichen Erträge der einzelnen Fonds unterliegen in üsterreich der Einkommensbzw. Körperschaftssteuerpflicht. Soweit eine tatsächliche Ausschüttung des Jahresgewinnes unterbleibt, gelten gemäß 5 40 Abs 2 Z 1 InvFG 93 idf BGBI. 2004/180 mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer (vgl InvFG) und nach Abzug der dafür anfallenden Kosten sämtliche im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallene, nicht ausgeschüttete Zinsen, Dividenden, auccchüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen, und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Wird diese Auszahlung nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, gelten die nicht ausgeschütteten Jahresgewinne nach Ablauf dieser Frist als ausgeschüttet. Aufgrund 5 40 Abc 1 InvFG idf BGBI. I 2003/71 gelten für nicht im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilsscheine ausländischer Investmentfonds 20 % der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivate als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind einer 25%igen Besteuerung zu unterwerfen, gleich, ob diese Substanzgewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden. Die übrigen 80% der Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, sowie 100% der Substanzgewinne aus Renten und Rentenderivaten sind steuerfrei, sofern die Anteilsscheine nicht im Betriebsvermögen gehalten werden. Der Anteilsinhaber, der die Anteilsscheine im Privatvermögen hält, muss somit die steuerpflichtigen ausschüttungcgleichen Erträge und 20% der realisierten Substanzgewinne aus Aktien und Aktienderivaten, in seine Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Diese Erträge sind mit einem 25%-igem Steuersatz zu versteuern. Die Einkommensteuer für Substanzgewinne und für die ausschüttungsgleichen Erträge (gilt für Zuflüsse ab dem ) gilt damit als abgegolten. Beim betrieblichen Anleger unterliegen die gesamten Substanzgewinne, sowie die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Allfällige Ausschüttungen an die Anleger unterliegen der 25%-igen Kapitalertragsteuer. Mit Abzug der Kapitalertragsteuer gilt beim privaten Anleger die Einkommensteuer als abgegolten. In 5 42 Abs 4 InvFG ist eine zusätzliche Abzugsbesteuerung (Sicherungcsteuer) vorgesehen. Die depotführende Bank muss zum eines jeden Jahres 1,5 % vom letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis einbehalten und als Kapitalertragsteuer abführen. Bei unterjährigen Verkauf oder Übertrag ins Ausland ist als Basis für die von der Bank abzuziehende Kapitalertragsteuer 0,5% je angefangenem Kalendermonat vom Rücknahmepreis anzusetzen, davon sind wieder 25% Kapitalertragsteuer zu berechnen. Der Abzug der Sicherungssteuer führt nicht zur Endbesteuerung, diese Steuer kann aber im Rahmen der Veranlagung auf die Steuerschuld angerechnet werden. Die Sicherungssteuer unterbleibt, wenn der Steuerpflichtige der depotführenden Bank eine Bestätigung der Abgabenbehörde vorlegt, dass er seiner Offenlegungspflicht in Bezug auf die konkreten ausländischen Fondcanteile nachgekommen ist. Bei Veräußerung eines Anteilsrechtes ist ein auf den Veräußerungszeitpunkt bezogener (taggenauer) Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge vorzulegen. Fehlt ein solcher, hat eine Schätzung gem BA0 zu erfolgen: dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der Veräußerung und dem letzten im abgeschlossenen Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber 0,8 % des bei der Veräußerung festgesetzten Rücknahmepreises für jeden angefangenen Monat des im Zeitpunkt der Veräußerung laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken von einer Schätzung abzusehen, wenn der Anteilsinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge auf einen späteren Zeitpunkt (unter Umständen zum Ende des Geschäftsjahres) nachweist. Aufgrund des Abgabenänderungsgecetzes 2004 (BGBI. I 180/2004) unterliegen ab 1.Juli 2005 die im Privatvermögen steuerpflichtigen Substanzgewinne sowie die ausschüttungsgleichen Erträge 51

52 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die kuponauszahlende Stelle, wenn und sofern die Kapitalertragsteuer auf die direkt oder indirekt vereinnahmten Zinserträge gemäß 5 93 Abs 2 Z 3 sowie 5 93 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG (Einkommensteuergesetz) inklusive Ertragsausgleich auf täglicher Basis durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht werden (vgl Abs 5 Z 5, 3 95 Abs 2 EStG idf BGBI. I 180/2004 sowie 40 InvFG idf BGBI. I ). Erfolgen die obgenannte Veröffentlichung und die Meldung durch die ausländische Kapitalanlagegesellschaft, ist ein Unterbleiben der Sicherungssteuer vorgesehen. Im besonderen ist im Privatvermögen die Spekulationsfrist von einem Jahr für An- und Verkäufe von Wertpapieren zu beachten ( 30 EStG). Inländischer steuerlicher Vertreter im Sinne des Q 40 Abs 2 Z 2 InvFG 93 ivm 5 42 InvFG 93 idf BGBI. I 180/2004 Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Telefon 0043 (0) , Fax 0043 (0) Weitere Angaben Die Performance der Subfonds seit deren Aktivierung ist aus den entsprechenden Rechenschaftsberichten der betreffenden Geschäftsjahre des Sarasin Investmenfondc SICAV ersichtlich und können beim inländischen Vertreter im Sinne des 5 40 Abs 2 Z 2 InvFG 93 idf BGBI. I 2004/180 eingesehen werden. Die Rücknahmepreise der Anteile an den Subfonds des Sarasin lnvestmenfonds SICAV werden an jedem Wiener Bankarbeitstag in Der Standard" publiziert. Die Verkaufs- und Auszahlungspreise werden durch die inländische Vertreterin sowie durch allfällige weitere Vertriebsstellen bekannt gegeben. Der Vertrieb von Anteilen des,,sarasin lnvestmenfonds SICAV ist gemäss 5 36 InvFG 93 dem Bundesminister für Finanzen der Republik üsterreich angezeigt worden. Der deutsche Wortlaut des Prospektes sowie der sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen ist für den Vertrieb innerhalb der Republik Österreich maßgebend. Die Gesellschaft kann jederzeit Anteile in neuen, zusätzlichen Subfonds ausgeben. Dieser Prospekt wird jeweils dementsprechend ergänzt. Anteile können zurückgenommen werden zu einem Preis, wie er im Kapitel,,Rücknahme von Anteilen" beschrieben wird. Anteile können gemäss der im Kapitel,,Umtausch von Anteilen" beschriebenen Formel umgetauscht werden. Zeichnungen werden nur auf der Basis des gültigen Prospektes in Verbindung mit (i) dem zuletzt erschienenen geprüften Jahresbericht der Gesellschaft oder (ii) dem zuletzt erschienenen Halbjahresbericht, sofern dieser nach dem Jahresbericht veröffentlicht wurde, entgegengenommen. Dieser Prospekt gilt nicht als Angebot oder Werbung in denjenigen Rechtsordnungen, in denen ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung unzulässig ist oder in denen Personen, die ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung unterbreiten, dazu nicht befugt sind bzw. in denen es für Personen gegen das Gesetz verstößt, ein derartiges Angebot oder eine derartige Werbung zu erhalten. Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem aktuellen Recht und den Usancen des Großherzogtums Luxemburg und können deshalb Änderungen unterworfen sein. Potentielle Käufer von Anteilen sind angehalten, sich über die für sie relevanten Devisenbestimmungen sowie über die sie betreffenden rechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen selber zu informieren. Hinweis gemäß 5 3 Konsumentencchutzgesetz (KSchG): 1. Hat ein Verbraucher eine Vertragserklärung zu Anteilen dieses Investmentfonds weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. 52

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