Prüfungsbericht. Obernberg am Inn. der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis über die Einschau in die Gebarung.

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Obernberg am Inn Gem Mei/Mit

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, im Februar 2012

3 Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis hat in der Zeit von 3. Oktober bis 15. November 2011 (mit Unterbrechungen) und am 2. Jänner 2012 durch zwei Prüfer gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Obernberg a. I. vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2008 bis 2010 und der Voranschlag für das Jahr 2011 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Marktgemeinde und beinhaltet Feststellungen im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und kulturellen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 PERSONAL... 7 DIENSTZEITREGELUNG... 7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 7 WASSERVERSORGUNG... 7 ABWASSERBESEITIGUNG... 8 ABFALLBESEITIGUNG... 8 GEMEINDE-KINDERGARTEN... 8 FREIBAD... 8 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 8 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT... 9 DETAILBERICHT DIE GEMEINDE WIRTSCHAFTLICHE SITUATION HAUSHALTSENTWICKLUNG MITTELFRISTIGER FINANZPLAN FINANZAUSSTATTUNG Verkehrsflächen- Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge Grundsteuerbefreiungen UMLAGEN FREMDFINANZIERUNGEN DARLEHEN KASSENKREDIT HAFTUNGEN RÜCKLAGEN BETEILIGUNGEN ALLGEMEINE VERWALTUNG GEMEINDE-KINDERGARTEN HANDWERKLICHER BEREICH DIENSTZEITREGELUNG BEZUGSLIQUIDIERUNG UND URLAUBSABWICKLUNG ORGANISATION UND GESCHÄFTSVERTEILUNG WEITERBILDUNG ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN WASSERVERSORGUNG ABWASSERBESEITIGUNG ABFALLBESEITIGUNG GEMEINDE-KINDERGARTEN FREIBAD GEMEINDEVERTRETUNG SITZUNGSGELDER VERFÜGUNGSMITTEL UND REPRÄSENTATIONSAUSGABEN GEMEINDEINTERNE PRÜFUNGEN WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN VERMIETUNG FEUERWEHRWESEN VERSICHERUNGEN AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ALLGEMEINES ÜBERBLICK ÜBER DEN A.O. HAUSHALT DES FINANZJAHRES Feuerwehrzeughausssanierung

5 Hochwasserschutzmaßnahmen Kindergarteneinbau in VS-Gebäude Rasenmähertraktorankauf Ortskernbelebung Kommunaltraktorankauf mit Zusatzgeräten Radweg - Innweg R Öffentliches WC Straßenbeleuchtung Sofortmaßnahmen Straßenbauprogramm Schulwegsicherung Wasserversorgung Pumpversuch Wasserversorgung Erhardquelle BA Kanalprojekt BA Ankauf Bezirksgerichtsgebäude SCHLUSSBEMERKUNG

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Die Marktgemeinde Obernberg a. I. ist seit mehr als zehn Jahren nicht mehr in der Lage den ordentlichen Haushalt auszugleichen, sodass es sich mittlerweile um eine Dauerabgangsgemeinde handelt. So betrugen die Fehlbeträge seit dem Jahr 2000 bis 2010 insgesamt rund , was einen jährlichen Durchschnittswert von rund bedeutet. Im gleichen Zeitraum wurden für den Haushaltsausgleich an Bedarfszuweisungsmitteln gewährt. Die Ursachen für die negative Haushaltsentwicklung in diesem Zeitraum sind vielfältig: Ein wesentlicher Grund ist die Bevölkerungsabnahme seit der Volkszählung 2001 bis zur Registerzählung Oktober 2010 um mehr als 200 Personen; weiters haben sich die "Umlagen-Transferzahlungen" vom Finanzjahr 2000 bis 2010 beinahe verdoppelt, während die Steuerkraft im gleichen Zeitraum lediglich um knapp 15 % anstieg. Des weiteren sind die Personalausgaben bezogen auf die Gemeindegröße bzw. fläche relativ hoch. Der Zuschussbedarf für das öffentliche Freibad ist enorm hoch, und auch der Annuitätendienst für die Obernberger Fernwärme und die Mietzahlungen für das Amtsgebäude belastet in diesem Zeitraum das Haushaltsbudget zusätzlich. Die angespannte Budgetsituation spiegelt sich auch im mittelfristigen Finanzplan, der ein durchschnittliches Maastrichtdefizit von aufweist, wider. Die freie Budgetspitze fällt im MFP mit durchschnittlich rund noch negativer aus, woraus ersichtlich ist, dass auch in der Zukunft kein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Für die Jahre sind Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt rund vorgesehen, wobei aber für einige Vorhaben die Finanzierung noch nicht gesichert ist, sodass die Darstellung solcher Vorhaben im künftigen mittelfristigen Finanzplan zu unterbleiben hat. Um den Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes zu entsprechen, dürfen Vorhaben nur dann in den mittelfristigen Finanzplan aufgenommen werden, wenn die Finanzierung zeitnahe durch Eigenmittel, Fördermittel oder Vermögensveräußerung bedeckt werden kann bzw. die Vorhaben mit dem Gemeinderessort abgestimmt sind und die Finanzierung zur Gänze gesichert ist. Die Rückstände bei den Gemeindeabgaben liegen im Überprüfungszeitraum jeweils weit über und betragen Ende November 2011 immer noch rund , sodass die Zahlungsmoral als schlecht zu bezeichnen ist. Wenn auch nicht verkannt wird, dass sich die Marktgemeinde in letzter Zeit vermehrt um die Einbringung der Abgaben bemüht, ist das Vollstreckungsverfahren in den bekannten Einzelfällen im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen konsequent durchzuführen. Die Kommunalsteuer ist seit Jahren die ertragreichste gemeindeeigene Steuer. Der Anteil der Kommunalsteuer an den Gemeindeabgaben belief sich im Finanzjahr 2010 auf beinahe 60 %, gefolgt von der Grundsteuer B mit rund 32 %, sodass die restlichen Gemeindeabgaben lediglich 8 % des Gemeindesteueraufkommens ausmachen. Der Gemeindevorstand hat bei der Gewährung von Ratenzahlungen oder Stundungen die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Demnach dürfen Zahlungserleichterungen nur bewilligt werden, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgabe für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Bei der Vorschreibung zum Beispiel von Stundungszinsen steht dem Gemeindevorstand kein Ermessen zu. Der Darlehensstand verringerte sich Ende 2010 um rund auf insgesamt rund Der Darlehenszugang betraf die "Sofortmaßnahme Straßenbeleuchtung" in der Höhe von rund An Schuldendienst mussten im Finanzjahr 2010 insgesamt rund geleistet werden, die sich um die erhaltenen Annuitätenzuschüsse in Höhe von insgesamt rund auf rund verminderten. Damit waren rund 4,8 % der ordentlichen Jahreseinnahmen gebunden. Die Vergabe des Kassenkredites für das Finanzjahr 2011 erfolgte mit einem 3-Monatseuribor mit 0,70 % Aufschlag und wurde an den 6

7 Bestbieter vergeben. Die Ausschreibung des Kassenkredites erfolgte nur an 3 Kreditinstitute wobei nur zwei davon ein Angebot unterbreiteten. Dadurch kam auch der relativ hohe Aufschlag zustande. Derzeit bezahlt die Gemeinde für das über ein Mietkaufmodell finanzierte Amtsgebäude mit einer Nutzfläche von 850 m² rund Mietzins im Jahr. Dieser erhöht sich ebenfalls um die im Mietvertrag verankerte Wertsicherungsklausel. Nicht enthalten sind darin die Betriebskosten von rund Nach ha. Ansicht ist das Raumangebot für die gegebene Gemeindegröße (1.500 Einwohner, sechs Verwaltungsbedienstete) großzügig bemessen. Laut vorliegender Jahresbilanz zum 30. Juni 2011 weist die "Obernberger Fernwärme GmbH" einen Bilanzgewinn von rund aus. Dagegen hat die "Obernberger Thermalwasser GmbH" per Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 einen Bilanzverlust von rund Bei jährlichen Umsatzerlösen von rund ist die Bedeckung der noch aushaftenden Gesellschafterdarlehen äußerst ungewiss. Unserer Meinung nach wird hier die Obernberger Fernwärme GmbH durch die Obernberger Thermalwasser GmbH subventioniert. Da die beiden Gesellschaften sehr eng miteinander verbunden sind, sollte langfristig eine gemeinsame Geschäftsführung überlegt werden, wodurch gewisse Einsparungen erzielbar wären. Personal Die Personalkosten einschließlich der Pensionsbeiträge für die Gemeindebeamten betragen im Prüfungszeitraum jeweils mehr als 30 % der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes. Der Dienstpostenplan umfasst Insgesamt 20 Dienstposten, wobei in der Gemeindeverwaltung das Kontingent der Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung bezogen auf die Gemeindegröße beinahe zur Gänze ausgeschöpft ist, obwohl die Einwohnerzahl nur geringfügig über der 1500 Einwohnergrenze liegt. Im Gemeindebauhof ist die Personalausstattung bezogen auf die Gemeindegröße und das relativ kleine Gemeindestraßennetz im Vergleich mit anderen wesentlich größeren Gemeinden sehr großzügig. Auffallend hoch sind die gewährten Überstunden- und Bereitschaftsentschädigungen sowie die Fremdarbeitsleistungen, sodass in diesem Bereich eine Effizienzsteigerung bzw. eine Reduzierung des privaten Anbieters zu erfolgen hat. Dienstzeitregelung Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Gemeindebauhof haben flexible Dienstzeitregelungen mit händischer Zeiterfassung. Es wird empfohlen, die Arbeitszeitmodelle analog der Landesregelung anzupassen und die Rufbereitschaftsdienste im Sinne der Empfehlung neu anzuordnen. Überstunden sind generell anzuordnen bzw. sind für erbrachte Mehrleistungen Aufzeichnungen zu führen. Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Der Betrieb der Wasserversorgung erwirtschaftete in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils Überschüsse von durchschnittlich rund Ebenso ist im Voranschlag 2011 ein Überschuss von rund budgetiert. Zu den positiven Ergebnissen trug unter anderem bei, dass das Gemeindegebiet sehr klein ist und auch die Anschlussdichte sehr hoch ist. Von der Gemeinde wird kein Anschlusszwang bei den im Versorgungsbereich liegenden Objekten ausgeübt, weshalb auf die gesetzliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 Oö. Wasserversorgungsgesetz zur Umsetzung des Anschlusszwanges der betroffenen Liegenschaften hingewiesen wird. 7

8 Abwasserbeseitigung Der Betrieb der Abwasserbeseitigung verzeichnete von 2008 bis 2010 Überschüsse, wobei der Betriebsüberschuss 2010 rund ausmachte. Ebenso ist im Voranschlag 2011 ein Überschuss von rund budgetiert. Am 16. Dezember 2010 wurden die neuen Tarifsätze gemäß 4 der Kanalgebührenverordnung erlassen. Für Benützer, die an der Ortswasserleitung angeschlossen sind, wird eine verursachergerechte Kubikmetergebühr von 3,42 jeweils exkl. Ust. verrechnet, jedoch mindestens 171,00 pro Jahr (50 m³). Abfallbeseitigung Der Betrieb der Abfallbeseitigung verursachte im Finanzjahr 2008 noch einen geringen Abgang von rund In den Jahren 2009 und 2010 wurden jeweils Überschüsse von rund bzw. 600 erzielt. Im Voranschlag 2011 wird ebenfalls ein Überschuss von rund erwartet. Mit der am 28. Oktober 2010 vom Gemeinderat beschlossenen neuen Abfallordnung wurde auf die Möglichkeit der Bestellung von unterschiedlichen Größen (60-Liter, 90-Liter, und 120-Liter Abfalltonne) umgestellt, womit den Einpersonenhaushalten die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich eine kleinere Tonne anzuschaffen. Gemeinde-Kindergarten Der Gemeinde-Kindergarten wird mit zwei Gruppen betrieben. Trotz der Einführung des Gratis-Kindergartens im Herbst 2009 fiel die durchschnittliche Kinderanzahl von 31 auf 29 Kinder. Ab September 2011 besuchen 29 Kinder (davon zwei mit Beeinträchtigung und vier Kinder unter 3 Jahre) den Kindergarten. Der Kindertransport wird mangels Bedarf und auf Grund der strukturellen Gegebenheiten nicht durchgeführt. Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) von 100,00 pro Arbeitsjahr eingehoben. Der Betriebsabgang belief sich im Prüfungszeitraum im Durchschnitt auf rund Im Finanzjahr 2010 musste die Gemeinde den Betrieb bei einem durchschnittlichen Besuch von 29 Kindern mit rund pro Kind und Jahr subventionieren, was als relativ hoch anzusehen ist. Freibad Das Freibad verursacht ständig beträchtliche Abgänge. Zwar konnte der Abgang im Jahr 2010 auf rund reduziert werden, dies ist jedoch nur auf das schlechte Wetter und die dadurch geringeren Badetage zurückzuführen. Im Nachtragsvoranschlag 2011 ist der Abgang sogar wieder auf beträchtliche angestiegen. Vergleicht man das Freibad Obernberg/Inn mit anderen derartigen Einrichtigen im Bezirk so fällt auf das die Badetage um rund 20 % über den der anderen Einrichtungen liegen. Außerdem ist der Personalaufwand verhältnismäßig hoch und möglichst bald zu reduzieren. Generell sollte eine Schließung des Freibades angedacht werden, da diese großen Abgänge nicht zu rechtfertigen sind. Weitere wesentliche Feststellungen Im sogenannten Bürgerversorgungshaus (Therese Riggle Straße 15) sind von den acht Substandardwohnung derzeit noch zwei vermietet. An Mieteinnahmen wurden im Jahr 2010 nur mehr rund erzielt. Durch die schlechte Substanz des Gebäudes wird eine Sanierung nicht ins Auge gefasst. Auf Grund des Verwaltungsaufwandes sollte der Auszug der restlichen zwei Vermieter forciert werden und nach deren Auszug das Gebäude verkauft werden. Obwohl im Burgareal verschiedene Liegenschaften schon seit längerer Zeit an einen "Falkner" verpachtet sind, wurden noch keine Pachtverträge mit dem Besitzer der Falknerei abgeschlossen. Die von der Aufsichtsbehörde festgelegte Obergrenze für die freiwilligen Fördermaßnahmen ohne Sachzwang von 15 pro Einwohner wurde von 2008 bis 2010 jeweils unterschritten. Für das Finanzjahr 2010 wurde eine Kopfquote von rund 9,50 errechnet. Das heißt, dass 8

9 die freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang um insgesamt rund unter der festgelegten Obergrenze sind und der Marktgemeinde ein sparsamer Umgang mit den freiwilligen Fördermitteln bescheinigt werden kann. Wie vom örtlichen Prüfungsausschuss bei der Überprüfung der Versicherungsverträge bereits festgestellt, verfügt die Marktgemeinde über 29 Verträge. Davon wurden im Jahr 2009 nur 20 Versicherungsverträge von einem unabhängigen staatlich geprüften Berater neu ausgeschrieben. Von diesen 20 ausgeschriebenen Verträgen wurden jedoch nur 16 von der Marktgemeinde übernommen. Die restlichen 13 Versicherungsverträge werden weiterhin ohne Ausschreibung weitergeführt. Ebenso wäre, wie vom Prüfungsausschuss vorgeschlagen, zu prüfen, ob Einsparungen lukriert werden können, wenn alle Versicherungen an eine Versicherung vergeben werden, wodurch eventuell die höchsten Preisnachlässe erzielt werden können. Der Prüfungsausschuss kommt seinem gesetzlichen Prüfauftrag, nämlich zusätzlich zur Rechnungsabschlussprüfung vierteljährlich eine Gebarungsprüfung vorzunehmen, jeweils weitgehend nach und führt die Prüftätigkeit im allgemeinen gut vorbereitet und professionell durch. Manchmal sind allerdings die Prüfungsfelder überzogen, weil auch Bereiche in das Prüfungsverfahren einbezogen wurden, die einer vorherigen Unterwerfungserklärung bedurft hätten. Die Prüfungstätigkeit hat sich daher künftig primär auf die Gebarungsabschnitte des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde zu beschränken. Außerordentlicher Haushalt Im außerordentlichen Haushalt der Jahre 2008 bis 2010 wurden insgesamt rund investiert, denen im gleichen Zeitraum (ohne Vorjahresabwicklungen) höhere Einnahmen von rund gegenüber standen, was darauf zurück zu führen ist, dass Fehlbeträge aus Vorjahren großteils mit Fördermitteln ausfinanziert wurden. Die Gebarung des ao. Haushaltes umfasste insgesamt 17 Vorhaben und ergab im Finanzjahr 2010 einen Sollfehlbetrag von rund Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgte mit Kassenkreditmitteln, was für Abgangsgemeinden nicht zulässig ist ( 83 Abs. 2 Oö. GemO 1990). Künftig ist zu beachten, dass Vorhaben erst dann realisiert werden können, wenn die Finanzierung tatsächlich gesichert bzw. alle erforderlichen Mittel auch tatsächlich verfügbar sind. Die Bestimmung des 80 Oö. Gemeindeordnung 1990 ist zu beachten. 9

10 Detailbericht Die Gemeinde Die Marktgemeinde Obernberg a. I. liegt auf einer Seehöhe von 354 m und verfügt über eine Fläche von rund 2,4 km², womit sie flächenmäßig die kleinste Gemeinde des Bezirkes Ried im Innkreis ist. Ansonsten ist sie die älteste von insgesamt 8 Marktgemeinden des Bezirkes, in der aktuell rund Bewohner leben. Seit der letzten offiziellen Volkszählung im Jahr 2001 ist die Bevölkerungszahl ständig zurück gegangen, sodass zum Stichtag (letzte offizielle Registerzählung) nur mehr Personen registriert wurden, was in den letzten zehn Jahren einen Bevölkerungsschwund von rund 200 Personen bedeutet. Die Marktgemeinde hat eine sehr geschichtsträchtige Vergangenheit und lockt mit dem sehenswerten geschlossenen barocken Marktplatz (teilweise mit Rococo-Stuckfassaden) nach wie vor zahlreiche Touristen an, für die auch regelmäßige Traditionsveranstaltungen (wie z. B. Pferdemarkt, Greifvogelschau etc.) abgehalten werden. Ferner bietet die Marktgemeinde neben dem Heimathaus (Handwerksmuseum) über die örtlichen Vereine auch zahlreiche kulturelle Veranstaltungen Der Gemeinderat besteht aus ingesamt 19 Mitgliedern, die sich aus fünf Fraktionen zusammen setzen, nämlich sieben ÖVP, sechs SPÖ, ein FPÖ, ein GRÜNE und vier BOMB (= Namensliste), während im Gemeindevorstand drei Fraktionen (je 2 ÖVP und SPÖ und ein BOMB) vertreten sind. Der im Jahr 2009 direkt gewählte Bürgermeister erhielt im zweiten Wahlgang 62,08 % Stimmen und wird von der ÖVP-Fraktion gestellt. Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates fand am 27. Oktober 2009 statt. Obernberg a. I. hat ein ca. 12 km langes Gemeindestraßennetz, welches zum überwiegenden Teil staubfrei ist. Die Marktgemeinde ist pro forma auch Mitglied des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel, obwohl sie über kein Güterwegenetz verfügt. Für den Winterdienst auf Landessstraßen hat die Marktgemeinde einen Kostenersatz für eine Länge von 3,65 km zu leisten. Die Marktgemeinde gehört neben dem Sozialhilfeverband Ried im Innkreis und dem Bezirksabfallverband Ried im Innkreis, dem Reinhalteverband Untere Gurten sowie der Leaderregion Innviertel "Vom Inn zum Kobernaußerwald" und INN-Euregio sowie dem Tourismusverband S'INNVIERTEL an. Außerdem ist die Marktgemeinde zu 100 % Gesellschafterin der Obernberger Fernwärme GmbH. und Gesellschafterin der Obernberger Thermalwasser GmbH (60 %). Die größten in den letzten Jahren durchgeführten außerordentlichen Vorhaben waren: Die Sanierung der Hauptschule (1. Bauabschnitt) Der Einbau des Kindergartens in die Volksschule Die Sanierung der Straßenbeleuchtung Der Ankauf des ehemaligen Bezirksgerichtsgebäudes Der Ankauf eines Kommunal- und Rasentraktors Diverse Straßen-, Geh- und Radwegbauten sowie Diverse Wasserversorgungs- und Kanalbauten Neuerrichtung der öffentlichen WC-Anlage und Ortskernbelebung. In Zukunft liegt der Schwerpunkt in folgenden Projekten: Hauptschulsanierung (2. Bauetappe) Verschiedene straßenbauliche Maßnahmen (einschl. Geh- u. Radwegebauten) Wasserversorgungs- und Kanalbauten (überwiegend Erneuerung) - Leitungskataster 10

11 Leaderprojekt Burg Obernberg a. I. (ab 2014) Erneuerung Straßenbeleuchtung Sanierung Leichenhalle Neubau eines Feuerwehrhauses (ev. Kooperation mit der Gde. St. Georgen b.obg.) Mit der Umsetzung der geplanten Projekte darf erst begonnen werden, wenn die Gesamtfinanzierung auch tatsächlich gesichert ist. 11

12 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Haushaltsentwicklung EURO VA 2011 Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre und BZ zum Ausgleich o.h. Der ordentliche Haushalt der Marktgemeinde weist bereits seit dem Jahr 2000 ständig Fehlbeträge auf, sodass ein selbständiger Haushaltsausgleich bereits seit mehr als zehn Jahren nicht mehr möglich ist. Mit Recht kann man daher mittlerweile von einer Dauerabgangsgemeinde sprechen. In der obigen Grafik sind die Gebarungsergebnisse jeweils ohne die Vorjahresabwicklungen und die für den Ausgleich des Haushaltes gewährten Bedarfszuweisungsmittel dargestellt. Auffallend dabei ist die im Jahr 2010 eklatante Verringerung des Fehlbetrages im Vergleich zum Finanzjahr 2009, was damit zusammenhängt, dass in diesem Finanzjahr die Rückführung eines Überschusses von einem ao. Vorhaben erfolgte, welches mit einem Zwischenkredit finanziert wurde und die Tilgung dieses Zwischenkredites nicht mit den gewährten Fördermitteln erfolgte, sondern mit ordentlichen Haushaltsmitteln. In obiger Graphikdarstellung sind auch nachstehend angeführte Ausgaben enthalten, wodurch sich obige Fehlbeträge geringfügig relativieren. Finanzjahr VA Anteilsbeträge Interessenten- und Aufschließungsbeiträge Investitionen Rücklagenbildung Die Rücklagenbildung im Finanzjahr 2010 ist überwiegend auf einen Liegenschaftsverkauf zurück zu führen, wobei der daraus erzielte Erlös im Finanzjahr 2011 zur Finanzierung eines ao. Vorhabens (Öffentliches WC) verwendet werden soll. Im Zeitraum 2008 bis 2010 wurden im ordentlichen Haushalt insgesamt rund bzw. im Durchschnitt jährlich rund investiert. Für das Jahr 2011 sieht der Voranschlag eine höhere Investitionssumme vor, die aber nicht zur Gänze zum Tragen kommt, weil für die beabsichtigten Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörde keine Zusage vorliegt. Allerdings wurde im Finanzjahr 2010 eine typische Investition (erstmaliger Ankauf von Garagentoren) in Höhe von als Instandhaltungsaufwand verbucht, sodass die Investitionen in diesem Jahr überhöht waren. 12

13 Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass für Abgangsgemeinden der Investitionsrahmen im ordentlichen Haushalt mit begrenzt ist. Für Investitionen, die diesen Betrag übersteigen, ist die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Eine weitere wesentliche Größe in den Haushaltsbudgets stellen die Aufwendungen für Instandhaltungen dar, die im Beobachtungszeitraum jährlich durchschnittlich rund betragen, woraus erkennbar ist, dass die öffentlichen Einrichtungen großteils veraltet bzw. in einem schlechten Zustand sind. Ein Umstand für die seit mehr als zehn Jahre anhaltende negative Haushaltsentwicklung ist unter anderem auch, dass sich die "Umlagen-Transferzahlungen", die zu den wesentlichsten Pflichtausgaben einer Gemeinde zählen, vom Finanzjahr 2000 bis beinahe verdoppelt haben, während die Steuerkraft (sh. nächste Seite) im gleichen Zeitraum lediglich um knapp 15 % (= rund ) stieg. Auch mit ein Grund für diesen geringen Anstieg ist die Bevölkerungsabnahme seit der Volkszählung 2001 bis zur Registerzählung Oktober 2010 um mehr als 200 Personen (hauptsächlich bedingt durch weitere Wohnsitze aus Bayern). Aus gegebenem Anlass wird allerdings darauf hingewiesen, dass es sich bei den Umlagen- Transferzahlungen um Pflichtausgaben handelt, die zu leisten sind. Es ist daher die eigenmächtige Aussetzung der Bezahlung der Krankenanstaltenbeiträge im Finanzjahr 2011 nicht zu rechtfertigen. Vielmehr hätte die Marktgemeinde auf die gegebenen Liquiditätsprobleme hinweisen müssen bzw. eine Lösung wegen allfälliger vorübergehender Stundung dieser Pflichtbeiträge ansuchen müssen, weil auch die anfallenden Verzugszinsen den Haushalt der Marktgemeinde zusätzlich belasten. Mittelfristiger Finanzplan Der zuletzt mit dem Voranschlag 2011 beschlossene mittelfristige Finanzplan weist im Voranschlagsjahr ein Maastrichtdefizit in Höhe von aus, welches sich in den folgenden Planjahren jeweils geringfügig reduziert; das durchschnittliche Maastrichtergebnis beläuft sich auf Die freie Budgetspitze fällt im MFP mit durchschnittlich rund noch negativer aus, woraus ersichtlich ist, dass auch in der Zukunft kein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Für die Jahre waren Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt rd vorgesehen, wobei aber für einige Vorhaben die Finanzierung noch nicht gesichert ist, sodass die Darstellung solcher Vorhaben im künftigen mittelfristigen Finanzplan zu unterbleiben hat. Um den Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes zu entsprechen, dürfen Vorhaben nur dann in den mittelfristigen Finanzplan aufgenommen werden, wenn die Finanzierung zeitnahe durch Eigenmittel, Fördermittel oder Vermögensveräußerung bedeckt werden kann bzw. die Vorhaben mit dem Gemeinderessort definitiv abgestimmt sind und die Finanzierung zur Gänze gesichert ist. Bei der Budgeterstellung sind die Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 zu beachten, wobei nach Möglichkeit ein Maastricht-Defizit zu vermeiden ist. Zwecks Optimierung des Maastricht-Ergebnisses sind die Saldo-Ausbuchungen (Investitions- und Tilgungszuschuss bzw. Gewinnentnahme) im höchst zulässigen Ausmaß durchzuführen : ~ ; 2010: ~ = Steigerung ~

14 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA 2011 Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Die Steuerkraft verringerte sich von 2008 bis 2010 um rund bzw. beinahe 15,3 % auf rund , wobei dafür vor allem die Verminderung der Bundesabgabenertragsanteile ausschlaggebend ist. Bei den Gemeindeabgaben betrug die Erhöhung im angeführten Zeitraum rund bzw. 11 %, während die Ertragsanteile um rund bzw. 17,6 % zurückgingen. Im Voranschlag 2011 wurde ein Rückgang bei den Gemeindeabgaben um rund vorgesehen, der mit höheren Ertragsanteilen von rund aufgefangen werden kann. Die Marktgemeinde erhielt bis zum Finanzjahr 2008 laufend Strukturhilfen, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Einwohner nach der Volkszählung 2001 herangezogen wurden; erstmals ab dem Finanzjahr 2009 wurde die Einwohnerzahl nach der aktuellen Registerzählung (Okt. 2008) herangezogen, bei der die Bevölkerungszahl um beinahe 200 Personen geringer war, sodass die Kopfquote über der Landesfinanzkraft lag. Der Anteil der Gemeindeabgaben an der Steuerkraft stieg im Zeitraum von 2008 bis 2010 von rund 15 % auf rund 19 % an, während für 2011 ein Rückgang auf knapp 18 % veranschlagt wurde. Diese Verminderung ist hauptsächlich auf die vorsichtig budgetierte Kommunalsteuer zurückzuführen. Die Kommunalsteuer ist seit Jahren die ertragreichste gemeindeeigene Steuer. Der Anteil der Kommunalsteuer an den Gemeindeabgaben belief sich im Finanzjahr 2010 auf beinahe 60 %, gefolgt von der Grundsteuer B mit rund 32 %, sodass die restlichen Gemeindeabgaben lediglich 8 % des Gemeindesteueraufkommens ausmachen VA 2011 Kommunalsteuer Grundsteuer B Die Gemeinde verschlechterte sich laut Statistik des Landes 2 im Finanzjahr 2010 mit ihrer Finanzkraft nach dem Bezirksumlagegesetz 1960 gegenüber 2009 um 13 Plätze auf die 189. Stelle. Im Bezirk liegt die Marktgemeinde finanzkraftmäßig an 14. Stelle und somit über dem Durchschnitt. Die Rückstände bei den Gemeindeabgaben liegen im Überprüfungszeitraum jeweils weit über und betragen Ende Oktober 2011 immer noch rund , sodass die Zahlungsmoral als schlecht zu bezeichnen ist. 2 Siehe unter "Unser Land/Zahlen und Fakten/Gemeindefinanzen" 14

15 Die Zahl der säumigen Abgabepflichtigen beläuft sich auf insgesamt 140 physische bzw. juristische Personen, wobei mehr als die Hälfte der offenen Abgabenschulden auf inzwischen erfolgte Eigentümerwechsel zurück zu führen ist, sodass sich die Einbringung auch aus diesem Grund verzögert. Wenn auch nicht verkannt wird, dass sich die Marktgemeinde in letzter Zeit vermehrt um die Einbringung der Abgaben bemüht (u.a. auch durch Vorladung der Abgabepflichtigen zum Gemeindevorstand) ist das Vollstreckungsverfahren in den bekannten Einzelfällen im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen konsequent durchzuführen. Der Gemeindevorstand hat bei der Gewährung von Ratenzahlungen oder Stundungen die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Demnach dürfen Zahlungserleichterungen nur bewilligt werden, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgabe für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Bei der Vorschreibung zum Beispiel von Stundungszinsen steht dem Gemeindevorstand kein Ermessen zu. Verkehrsflächen- Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge Die Marktgemeinde hat die Aufschließungsbeiträge erstmals im Finanzjahr 2005 eingehoben, weshalb auch Erhaltungsbeiträge erstmals im Finanzjahr 2010 vorgeschrieben wurden. Durch die verspätete Vorschreibung (die Rechtsgrundlage wäre bereits fünf Jahre früher gegeben gewesen) sind der Marktgemeinde erst verspätet Einnahmen zur Verfügung gestanden, die natürlich auch einen Zinsverlust darstellen, weil Erhaltungsbeiträge erstmals im Jahr 2010 eingehoben werden konnten. Die stichprobenartige Kontrolle der angeführten Beiträge ergab, dass die Vorschreibungen nunmehr ordnungsgemäß erfolgen, allerdings eine äußerst schleppende Einbringung der Interessentenbeiträge erfolgt. Die Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages hat entsprechend der Oö. Bauordnung 1994 unmittelbar nach Erteilung der Baubewilligung bzw. nach Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu erfolgen. Grundsteuerbefreiungen Zu den stichprobenartig geprüften Grundsteuerbefreiungen wird festgestellt, dass die Berechnung des Befreiungszeitraumes und des Kürzungsverhältnisses ordnungsgemäß erfolgt. 15

16 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen EURO ,70 54,29 57,32 51,23 65,00 55,00 45,00 35,00 25,00 15,00 5,00 % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage. Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung VA ,00 Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die Umlagezahlungen teilten sich im Prüfungszeitraum wie folgt auf: VA 2011 SHV-Umlage Rotes Kreuz Bezirksabfallverband Gemeindeumlagen Tierkörperverwertung Krankenanstaltenbeitrag Landesumlage Sonstige Umlagen Summe Umlagen Die von der Gemeinde für die oben angeführten Bereiche zu erbringenden Umlagen und Transferzahlungen stiegen von 2008 bis 2010 um rund bzw. 16,4 % auf insgesamt rund an. Im Finanzjahr 2010 waren rund 57,3 % der Steuerkrafteinnahmen für diese Umlagen gebunden. Im Voranschlag 2011 verringern sich hauptsächlich die SHV- Bezirksumlage und der Krankenanstaltenbeitrag um insgesamt rund bzw. rund 10,3 %, wodurch der Anteil an der Steuerkraft auf 51,2 % leicht sinken wird. Anhand dieser Darstellung ist ersichtlich, dass die Umlagezahlungen bis 2010 stärker anstiegen als die Steuerkrafteinnahmen. Die Hauptursache für den Anstieg waren im Beobachtungszeitraum 2008 bis 2010 die Erhöhung der Sozialhilfeverbandsumlage um bzw. 16,3 % und des Krankenanstaltenbeitrages um rund bzw. 7,3 %. Im Voranschlag 2011 ist sowohl bei der SHV- Umlage ein Rückgang um rund bzw. 15,1 % als auch bei den Krankenanstaltenbeiträgen ein solcher von bzw. rund 2,7 % festzustellen. Rechnet man den oben genannten Gemeindeumlagen noch den Personal-, den Verwaltungs- und Betriebsaufwand einschließlich der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter 3, die Ausgaben für die Gemeindevertretung, den Nettoaufwand für Darlehensannuitäten sowie 3 Siehe Sammelnachweise laut Rechnungsabschluss und Voranschlag 16

17 den Abgang beim Kindergarten hinzu, so betragen diese Pflichtausgaben im Finanzjahr 2010 rund Damit waren im Jahr 2010 rund 183 % der Steuerkraft bzw. rund 70,9 % der ordentlichen Jahreseinnahmen gebunden. Letzterer Wert ist nur deshalb relativ günstig, weil im Finanzjahr 2010 eine einmalige Rückführung eines Sollüberschusses vom ao. Haushalt an den ordentlichen Haushalt in Höhe von erfolgte. Im Voranschlag 2011 sind für diese Pflichtausgaben um rund geringfügig höhere Kosten vorgesehen, die hauptsächlich einer Steigerung bei den Gebrauchs- und Verbrauchsgütern und den Darlehensannuitäten zuzuschreiben sind. Der Anteil an der Steuerkraft verringert sich geringfügig auf rund 180 %, während sich der Anteil an den ordentlichen Jahreseinnahmen auf rund 93 % verschlechtert. Allein aus den lediglich verbleibenden 7 % auf die Gesamteinnahmen für alle anderen Haushaltsbelange ist die schlechte Finanzlage der Marktgemeinde ersichtlich. 17

18 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO VA 2011 MFP 2012 MFP 2013 MFP 2014 Kassenkredit Leasing Darlehen Gemeinde KG Darlehen o.h Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände Darlehen Der Darlehensstand verringerte sich Ende 2010 um rund auf insgesamt rund Eine Darlehensaufnahme betraf die "Sofortmaßnahme Straßenbeleuchtung" in der Höhe von rund An Schuldendienst mussten im Finanzjahr 2010 insgesamt rund geleistet werden, die sich um die erhaltenen Annuitätenzuschüsse in Höhe von insgesamt rund auf rund verminderten. Damit waren rund 4,8 % der ordentlichen Jahreseinnahmen gebunden. Kassenkredit Der Kassenkredit wird jährlich ausgeschrieben. Die Vergabe des Kassenkredites für das Finanzjahr 2011 erfolgte mit einem 3-Monatseuribor mit 0,70 % Aufschlag und wurde an den Bestbieter vergeben. Die Ausschreibung des Kassenkredites erfolgte an drei Kreditinstitute wobei nur zwei davon ein Angebot unterbreiteten. Dadurch kam auch der relativ hohe Aufschlag zustande. Bei Darlehensauschreibungen und Kassenkreditausschreibungen sollten mehrere Kreditinstitute eingeladen werden. Auch die Einladung zumindest eines überregionalen Kreditinstitutes wird empfohlen. Die Belastung aus den Kassenkreditzinsen verringerten sich von 2009 auf 2010 um rund auf rund 6.400, was ausschließlich den geringeren Kreditkosten zuzuschreiben ist. Die Kassenkreditzinsen des Finanzjahres 2010 waren Großteils zur Liquiditätserhaltung im ordentlichen Haushalt nötig. Lediglich im kleineren Ausmaß erfolgte auch die Vorfinanzierung von ao. Vorhaben, was gemäß 83 Abs. 2 Oö. GemO 1990 für Abgangsgemeinden nicht zulässig ist. Die Vorfinanzierung des außerordentlichen Haushaltes mit Kassenkreditmitteln ist nach 83 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 für Abgangsgemeinden nicht zulässig. Haftungen Die Haftungen am Reinhalteverband Untere Gurten verringerten sich Ende 2010 um rund auf insgesamt rund An Haftungstilgungen und zinsen mussten an den 18

19 Reinhalteverband im Finanzjahr 2010 rund bzw. rund 2,5 % der ordentlichen Jahreseinnahmen geleistet werden. Leasing (Mietkaufmodell Amtsgebäude) Im Rahmen des mit einer Gesellschaft im Jahr 2001 abgeschlossenen Mietkaufmodells wurde von der Marktgemeinde eine Kaution von rund und zusätzlich eine Mietvorauszahlung von rund bezahlt. Zusätzlich wurde eine Kaufoption im Mietvertrag abgeschlossen, die den Mieter berechtigt, nach 20 Jahren das Vertragsobjekt um ,18 zu erwerben. Dieser Kaufpreis wurde wertgesichert (Verbraucherpreisindex 1996, Indexzahl Februar 2002 von 109,1). Jedoch wurde festgelegt, dass nur 50 % der Wertsicherungsklausel zur Anwendung kommt. Derzeit steht diese Indexzahl auf 131,9. Nimmt man an, dass die Indexzahl am 01. Dezember 2021 bei 149,1 steht, so müsste die Marktgemeinde einen Kaufpreis von rund veranschlagen. Davon darf sie sich jedoch die Kaution von abziehen, sodass man mit einen Kaufpreis von rund zu rechnen hat. Ein Nachweis über die Leasingfinanzierungen sowie Angaben über die Laufzeit der Verträge sind zukünftig als Beilagen zum Voranschlag und zum Rechnungsabschluss anzuschließen 4. Derzeit bezahlt die Gemeinde für die Nutzfläche von 850 m² rund Mietzins im Jahr. Diese erhöht sich ebenfalls um die im Mietvertrag verankerte Wertsicherungsklausel. Nicht enthalten sind darin die Betriebskosten von rund Nach ha. Ansicht ist das Raumangebot für die gegebene Gemeindegröße (1.500 Einwohner, sechs Verwaltungsbedienstete) großzügig bemessen. Rücklagen Der Stand an zweckgebundenen Rücklagen erhöhte sich im Finanzjahr 2010 um rund auf insgesamt rund , die sich wie folgt zusammensetzen: Straßenbau Verkehrsflächenbeitrag ,06 Straßenbau Aufschließungsbeiträge ,93 Wasserversorgung Aufschließungsbeiträge 4.381,95 Wasserversorgung Interessentenbeiträge 116,14 Rücklage Verkauf Grundstück ,00 Rücklage Verkauf ISG-Wohnungen ,66 Gesamt ,74 Der Rücklagenbestand wird laufend zur Gänze zur Verstärkung des Kassenbestandes als innerer Kredit verwendet. Beteiligungen Die Gemeinde verfügt über folgende Beteiligungen: Beteiligung Stand Ende 2010 Obernberger Thermalwasser GmbH ,92 Obernberger Fernwärme GmbH ,42 Gesamtsumme der Beteiligungen ,34 Obernberger Fernwärme GmbH Die Marktgemeinde ist an der Obernberger Fernwärme GmbH mit 100 % bzw. mit einer Stammeinlage von ,42 beteiligt. Wegen massiver Finanzprobleme wurde 2004 ein Darlehen von aufgenommen. Der derzeitige Darlehenstand beläuft sich auf rund 4 GemHKRO 14 Abs. 2 Z 5 bzw. 75 Abs. 2 Z 5 19

20 Der Zinssatz ist an den 6-Monats Euribor + Aufschlag von 0,15 Punkten gekoppelt. Der Schuldendienst dieser aufsichtsbehördlich genehmigten Darlehensaufnahme belastet den ordentlichen Haushalt der Marktgemeinde erheblich. Laut vorliegender Jahresbilanz zum 30. Juni 2011 der "Obernberger Fernwärme GmbH" wird ein Bilanzgewinn von rund ausgewiesen. Nach lang anhaltenden Verlusten konnte das Betriebsergebnis im Geschäftjahr 2009/2010 ins Positive gedreht werden. Die Gründe dafür sind unter anderem bei der Erhöhung der Gebühren bzw. durch geringere Aufwendungen bei den Tilgungen und Zinsen bei den ausstehenden Verbindlichkeiten zu suchen. Ebenfalls wurde bei einigen Positionen die Laufzeit der Abschreibungen beträchtlich verlängert, die sich ebenfalls positiv auf das Ergebnis auswirkten. Die aushaftenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum 30. Juni 2011 auf rund Obernberger Thermalwasser GmbH An der "Obernberger Thermalwasser GmbH" ist die Marktgemeinde laut Jahresabschluss 2010 mit 60 % bzw. mit einem eingebrachten Stammkapital von derzeit beteiligt. Zusätzlich sind noch Verbindlichkeiten an den Gesellschafter Marktgemeinde Obernberg am Inn von ausständig. Im Rechnungsabschluss 2010 wird eine Beteiligung von angegeben die jedoch nicht mehr den genauen Gegebenheiten entsprechen dürfte. Eine Anpassung der Beteiligung an den tatsächlichen Betrag ist vorzunehmen. Laut vorliegender Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 der "Obernberger Thermalwasser GmbH" wird ein Bilanzverlust von rund ausgewiesen. Die Gesellschaft verbucht schon jahrelang Fehlbeträge in dieser Größenordnung. Dies ist auch nicht verwunderlich da jährliche Umsatzerlöse von rund , Ausgaben von rund gegenüberstehen. Der größte Brocken dabei sind die jährlichen Abschreibungen von rund Solange der Anlagewert nicht zur Gänze abgeschrieben ist, wird sich der Bilanzverlust von derzeit weiter erhöhen. Dies dürfte in rund 10 Jahren der Fall sein, wodurch sich der Bilanzverlust auf rund erhöhen wird. Bei jährlichen Umsatzerlösen von rund ist die Bedeckung der noch aushaftenden Gesellschafterdarlehen äußerst ungewiss. Da die beiden Gesellschaften sehr eng miteinander verbunden sind, sollte langfristig eine gemeinsame Geschäftsführung überlegt werden, wodurch gewisse Einsparungen erzielbar wären. Für die Nutzung der Büroflächen im Amtsgebäude durch die Obernberger Fernwärme GmbH und Obernberger Thermalwasser GmbH werden von der Gemeinde rund 35 pro m² im Jahr verrechnet. Die Marktgemeinde muss jedoch laut Mietzinsmodell rund 50 pro m² im Jahr bezahlen. Die Marktgemeinde wird daher aufgefordert, den Mietzins jedes Jahr entsprechend dem Mietzinsmodell zu erhöhen. Ebenso ist zu überlegen die Betriebskosten nach dem tatsächlichen Bedarf abzurechnen. 20

21 Personal Personalausgaben EURO , , , , , , ,00 30,36 34,33 31,80 33,35 36,00 34,00 32,00 30,00 28,00 26,00 % ,00 24, , VA ,00 Personalausgaben , , , ,00 % der ord. Einnahmen 30,36 34,33 31,80 33,35 Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt, ÖPAG Bürgermeister und excl. Altenheimgebarung Die Personalkosten einschließlich der Pensionsbeiträge für die Gemeindebeamten betragen im Prüfungszeitraum jeweils mehr als 30 % der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes und haben sich in den Finanzjahren jährlich um rund bzw erhöht. Der Gesamtpersonalaufwand beläuft sich zuletzt (Voranschlag 2011) auf rund , womit erstmals eine geringfügige Reduzierung der Gesamtpersonalausgaben gegenüber dem Finanzjahr 2010 erwartet wird. Vom Personalaufwand entfielen im Finanzjahr 2010 auf die Gemeindeverwaltung (einschließlich Pensionsbeiträge) bzw. rund 36,8 % den Schulbereich (VS, HS und LMS) bzw. rund 22,1 % den Kindergarten bzw. rund 20,1 % die Bücherei bzw. rund 1 % den Bauhof bzw. rund 20 % Gesamt bzw. 100 % Für das Jahr 2010 erhielt die Gemeinde Landeszuschüsse für das Kindergartenpersonal von rund , sodass sich für das Finanzjahr 2010 eine Netto-Belastung von rund bzw. 27,8 % der ordentlichen Jahreseinnahmen errechnet. Die Kostensteigerung entfiel im Wesentlichen auf die Gewährung einer Abfertigung (Schulwart) und die allgemeinen Bezugserhöhungen und Vorrückungen. Die Marktgemeinde beschäftigt auch zwei Dienstnehmer mit einer Erwerbsminderung von 50 % bzw. mehr, sodass sich die Marktgemeinde für diese Bediensteten um eine Entgeltbzw. Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe beim Bundessozialamt zu bemühen hat. Allgemeine Verwaltung In der Verwaltung sind aktuell sechs Bedienstete (eine vollbeschäftigte Beamtin - und drei voll- bzw. zwei teilbeschäftigte Vertragsbedienstete) mit insgesamt 4,75 Personaleinheiten (PE) tätig, was dem zuletzt aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstpostenplan 5 entspricht. 5 Erlass des Amtes der oö. Landesregierung v , IKD(Gem) / Ki 21

22 Eine teilzeitbeschäftigte Gemeindebedienstete ist zusätzlich mit 10 Wochenstunden (0,25 PE) als Bibliothekarin in der Öffentlichen Gemeindebibliothek beschäftigt. Die Marktgemeinde hat damit das Kontingent der Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung bezogen auf die Gemeindegröße beinahe zur Gänze ausgeschöpft, obwohl die Einwohnerzahl nur geringfügig über der 1500 Einwohnergrenze liegt. Gemeinde-Kindergarten In dieser zweigruppigen Betreuungseinrichtung sind derzeit zwei vollbeschäftigte und zwei teilbeschäftigte Kindergartenpädagoginnen sowie eine teilbeschäftigte Kindergartenhelferin tätig. Dieser Personalstand ist durch den zuletzt aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstpostenplan nicht gedeckt. Die Marktgemeinde hat die für den Betreuungsbedarf notwendige Personalbesetzung mit der Direktion Bildung und Gesellschaft abzustimmen und den Dienstpostenplan an die Gegebenheiten anzupassen; die hiefür erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das Amt der oö. Landesregierung (IKD) ist umgehend einzuholen. Der Dienstposten für die Kindergartenhelferin ist aufgrund der abgelegten Helferinnenausbildung anzupassen. Handwerklicher Bereich Im Gemeindebauhof sind insgesamt vier vollbeschäftigte Gemeindearbeiter tätig, von denen drei als Facharbeiter und einer als angelernter Arbeiter eingestuft sind. Vom Bauhofpersonal wird die Verbandskläranlage des Reinhalteverbandes Untere Gurten mitbetreut, von dem die Marktgemeinde einen Personalkostenersatz in Höhe von rund knapp jährlich erhält. Bei personeller Veränderung hat die Anstellung des Klärwärters durch den Reinhalteverband zu erfolgen. Auch der Badewart für das gemeindeeigene Freibad wird in den Sommermonaten vom Bauhof gestellt. Bezogen auf die Gemeindegröße und das relativ kleine Gemeindestraßennetz ist die Personalausstattung vergleichsweise mit anderen wesentlich größeren Gemeinden sehr großzügig. Auffallend hoch waren außerdem die Überstunden- und Bereitschaftsentschädigungen, die im Finanzjahr 2009 insgesamt rund bzw. im Finanzjahr 2010 rund ausmachten. Die Beschäftigung von sechs Ferialarbeitskräften im Jahr 2011 (drei waren es im Jahr 2010) scheint übertrieben, weil dies keine direkte Entlastung bedeutet, wie aus den nach wie vor hohen Urlaubs- und Zeitausgleichsresten der Bauhofmitarbeiter ersichtlich ist. Darüber hinaus werden jährlich an private Unternehmen rund geleistet, deren Höhe in etwa einer zusätzlichen vollbeschäftigten Facharbeitskraft entspricht. Die Effizienz der Bauhofleistungen ist zu steigern, vor allem ist bei gleichbleibendem Personalstand die Heranziehung von Maschinenringleistungen zu reduzieren. Dienstzeitregelung Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Gemeindebauhof haben flexible Dienstzeitregelungen mit händischer Zeiterfassung, deren Regelung noch im Zuge der Gebarungseinschau teilweise überarbeitet wurde. Vor allem das Gleitzeitmodell für die Bauhofmitarbeiter ist betreffend den Zeitbonus sehr großzügig, weil für eine Kalenderwoche ein Zeitbonus von einer Stunde auch wenn z. B. nur einen Tag in der Woche gearbeitet wurde gewährt wurde. Dies führte zu großzügigen Zeitgutschriften, die einen Urlaubsverbrauch entsprechend einschränken. Die Festsetzung der Bereitschaft für die Bauhofmitarbeiter ist ebenfalls zu überdenken, weil eine Bereitschaftsanordnung sofern überhaupt erforderlich an Werktagen nach Dienstschluss bis 22:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen von 5:00 bis 22:00 Uhr genügt, wodurch sich auf das Jahr bezogen, gewisse Einsparungen ergeben. Die Arbeitszeitmodelle sind anzupassen und die Rufbereitschaftsdienste neu anzuordnen. Überstunden sind grundsätzlich anzuordnen bzw. sind für erbrachte Mehrleistungen Aufzeichnungen zu führen. 22

23 Die Verrechnung der Leistungen der Bauhofmitarbeiter an die jeweiligen Kostenstellen erfolgte mit einem ein Stundensatz von 29; dieser ermittelte Satz beinhaltet auch den gesamten Aufwand der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie den Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Lediglich die Kostenersätze des Reinhalteverbandes und der Gemeinde Mörschwang für die Mitbetreuung der Kläranlage wurden mit einem geringeren Stundensatz verrechnet. Dienstpostenplan Der Dienstpostenplan mit Anpassung an den tatsächlichen Stand wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 27. Oktober 2011 beschlossen. Dieser Dienstpostenplan sieht insgesamt 20 Personaleinheiten vor, wobei eine Personaleinheit jeweils nur für ein halbes Jahr befristet ist (Hilfskraft für das gemeindeeigene Freibad). Der beschlossene Dienstpostenplan ist mit den erforderlichen Beilagen (Arbeitsplatzbeschreibungen) umgehend zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung an das Amt der oö. Landesregierung vorzulegen. Bezugsliquidierung und Urlaubsabwicklung Die Bezugsberechnungen und -auszahlungen sowie die Abwicklung des Urlaubes erfolgten mit wenigen Ausnahmen ordnungsgemäß. Zur Reinigung des Öffentlichen WC's hat die Marktgemeinde eine Bedienstete mit 7,5 Wochenstunden angestellt. Das Öffentliche WC war im Jahr 2011 bis zur Inbetriebnahme (Ende November 2011) des neu errichteten Öffentlichen WC's zur Gänze geschlossen, sodass die Bedienstete keine Arbeitsleistung erbrachte. Die Bezüge wurden aber zur Gänze weiter bezahlt, was Kosten von rund verursachte. Da zur selben Zeit ein Langzeitkrankenstand der Reinigungskraft im Amtsgebäude vorlag, hätte die Bedienstete zumindest als Krankenstandsvertretung im Amtsgebäude eingesetzt werden sollen; hier hat die Marktgemeinde für den Vertretungszeitraum eine Fremdreinigungsfirma mit den Arbeiten beauftragt. Diese Vorgangsweise widerspricht den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Urlaubsbemessung und -verwaltung entspricht grundsätzlich den Vorschriften, wobei teilweise hohe Urlaubsreste (vor allem bei den Mitarbeitern des Bauhofes) festzustellen sind. Eine Verbesserung wäre bei der Administration anzustreben, weil derzeit die Aufzeichnungen auf vier bis fünf verschiedenen Listen erfolgen (sh. hiezu Anhang). Die stichprobenweise Kontrolle der Reiserechnungen ergab keine Beanstandungen, allerdings wird darauf hingewiesen, dass für Fahrten zum Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen das amtliche Kilometergeld für die Benützung des eigenen PKW's nur dann verrechnet werden darf, wenn kein zumutbares Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht; ansonsten gebührt lediglich eine Vergütung von 11 Cent je gefahrenen Kilometer. Dies ist künftig genauer zu prüfen und zu beachten. Organisation und Geschäftsverteilung Der letzte Geschäftsverteilungsplan wurde vom Bürgermeister im Juli 2008 erlassen und berücksichtigt die aktuelle Situation, wobei die Arbeitsaufteilung entsprechend der Wertigkeit der Dienstposten festgelegt wurde. Zur Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltung kann neben Dienstbesprechungen die Einführung von jährlichen Zielvereinbarungen beitragen. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele ist eine Stärkung in der Eigenverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Mitarbeitergespräche sollten einerseits Rückmeldungen über die erbrachten Leistungen beinhalten als auch andererseits entsprechende Schwerpunkte und Anforderungen für die übertragenen Aufgaben festlegen. 23

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