Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching

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1 \\S-MUC-FS01\PRJPERSON\wgl\97\97994\M97994_02_Ber_1D.DOC : Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str Planegg bei München Telefon +(89) Telefax +(89) Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Telefon +(89) Christian.Weigl@MuellerBBM.de 23. April 2012 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching Schalltechnische Untersuchung der Geräuschimmissionen durch öffentlichen Straßenverkehr Bericht Nr. M97994/02 Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: General Electric Global Research Freisinger Landstraße Garching b. München Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Dipl.-Ing. Anne Kraft Insgesamt 29 Seiten, davon 16 Seiten Textteil 4 Seiten Anhang A, 6 Seiten Anhang B und 3 Seiten Anhang C. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Müller-BBM GmbH HRB München USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Horst Christian Gass, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Anforderungen an den Schallschutz Allgemein Bebauungsplanentwurf Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric 8 3 Schallemissionspegel 9 4 Geräuschimmissionen Allgemeines Beurteilungspegel 11 5 Beurteilung 12 6 Schallschutzmaßnahmen Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Schalldämmende Lüftungsreinrichtungen 14 7 Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Verwendung der Ergebnisse 15 9 Grundlagen 16 Anhang A: Anhang B: Anhang C: Abbildungen Berechnung der Emissionspegel der Straße Protokoll der Immissionsberechnungen (Auszug) 23. April 2012 Seite 2

3 Zusammenfassung In der Gemeinde Garching soll unmittelbar östlich der Freisinger Landstraße (B11) ein Bürogebäude mit Innovationszentrum für General Electric entstehen. Hierzu müssen der V+E Plan Nr. 137 [1] geändert sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 167 [2] aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden im vorliegenden Gutachten die auf das Bauvorhaben einwirkenden öffentlichen Verkehrsgeräusche untersucht, die durch die vergleichsweise stark befahrene Freisinger Landstraße (B11) sowie die Lichtenbergstraße hervorgerufen werden. Ein Lageplan des Bauvorhabens und dessen Umgebung ist im Anhang A, Seite 2 enthalten. Dieser Plan beinhaltet auch die im dreidimensionalen Berechnungsmodell berücksichtigten Objekte. Die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens wird im vorliegenden Gutachten wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. Zusammenfassend können folgende Ergebnisse benannt werden: Der für die Tageszeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN wird an der geplanten Bebauung überall eingehalten (siehe Kapitel 5). Der für die Nachtzeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN wird in weiten Bereichen des Bauvorhabens eingehalten. Überschreitungen sind aber teilweise an der West- und Nordfassade des Bauvorhabens zu verzeichnen (siehe Kapitel 5). Die zur Beurteilung gesunder Verhältnisse hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden in der Tageszeit und in der Nachtzeit überall an der geplanten Bebauung eingehalten. Am geplanten Bauvorhaben sind Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile (siehe Kapitel 6.1) und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen (siehe Kapitel 6.2). 23. April 2012 Seite 3

4 Hinweis: Im Kapitel 7 ist ein Festsetzungsvorschlag zum Schallschutz formuliert. Wir empfehlen, den Festsetzungsvorschlag in den Textteil des Bebauungsplans Nr. 167 bzw. des V+E Plans Nr. 137 zu übernehmen. Darüber hinaus sind die im Bebauungsplanentwurf Nr. 167 bisherigen Festsetzungen zum Lärmschutz entsprechend den in diesem Gutachten im Kapitel 6.1 angegebenen Lärmpegelbereichen zu aktualisieren. Für den technischen Inhalt verantwortlich: Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Telefon + (0) April 2012 Seite 4

5 1 Situation und Aufgabenstellung In der Gemeinde Garching soll unmittelbar östlich der Freisinger Landstraße (B11) ein Bürogebäude mit Innovationszentrum für General Electric entwickelt werden. Vorgesehen sind ein Bürogebäude (einschließlich Meetingräume, Kantine und Großküche) mit Innovationszentrum (Empfang, Ausstellung, Verwaltung, Meetingräume und Vortragssäle) und ein Parkhaus. Hierzu müssen der V+E Plan Nr. 137 [1] geändert sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 167 [2] der Gemeinde Garching aufgestellt werden. Für die Änderung bzw. Aufstellung dieser Pläne sollen die auf das Bürogebäude mit Innovationszentrum einwirkenden öffentlichen Verkehrsgeräusche untersucht werden, die durch die vergleichsweise stark befahrene Freisinger Landstraße (B11) sowie durch die Lichtenbergstraße hervorgerufen werden. Grundlage für die zugrunde gelegte geplante Bebauung ist der aktuelle Entwurf zum Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum und Parkhaus [3]. Ein Lageplan des Bauvorhabens und dessen Umgebung ist im Anhang A, Seite 2 enthalten. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden ausschließlich die auf das Bauvorhaben einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche untersucht. Die durch das geplante Bürogebäude mit Innovationszentrum an der bestehenden oder der geplanten Bebauung in der Nachbarschaft hervorgerufenen Gewerbelärmeinwirkungen werden in dieser Untersuchung auftragsgemäß nicht betrachtet. 23. April 2012 Seite 5

6 2 Anforderungen an den Schallschutz 2.1 Allgemein Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau gibt die Norm DIN [7]. Sie enthält im Beiblatt 1 [9] schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Tabelle 1. Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) tags Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm nachts Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Gewerbegebiete (GE) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 06:00 Uhr zugrunde zu legen. Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN folgende Hinweise gegeben: - Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. - Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. - In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 23. April 2012 Seite 6

7 - Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Es ist anzumerken, dass bei dem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen das Überschreiten des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV in der Nachtzeit als Indikator für den erforderlichen Einbau von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen herangezogen wird. In reinen und allgemeinen Wohngebieten beträgt dieser Grenzwert nachts db(a). Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern führt in einem Rundschreiben vom , Kapitel b) aus, dass die in der DIN [7] niedergelegten Orientierungswerte für den Fall, dass ein schutzbedürftiges Gebiet an einen bestehenden, baulich nicht veränderten (öffentlichen) Verkehrsweg herangeführt wird, abwägungsfähig sind: [...] Diese Richtlinie hat nicht die Qualität einer Rechtsvorschrift, sondern gilt als antizipiertes Sachverständigengutachten. Die dort niedergelegten Orientierungswerte sind somit abwägungsfähig. Die Rechtsprechung hat zu einem konkreten Einzelfall Überschreitungen der Orientierungswerte um 5 db(a) anerkannt [...]. Nicht geklärt ist die Frage, ob [...] auch Pegel überschritten werden dürfen, die den Grenzwerten des 2 der 16. BImSchV [13] entsprechen. Die 16. BImSchV gilt für den Fall einer Planung eines Baugebietes an einer bestehenden Straße nicht. Deren Grenzwerte sagen aber für ihren Anwendungsbereich... aus, dass sie zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlich sind und eingehalten werden müssen [...]. Diese Grenzwerte sind daher beim Nebeneinander von Verkehrsweg und Baugebiet ein gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu rechnen ist. Sollten die Werte der 16. BImSchV an schutzwürdigen Räumen nicht eingehalten werden können, dürfte eine Überschreitung in geringem Umfang nur bei entsprechend gewichtigen Gründen Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Es muss dann durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. [...] Ob im Rahmen der städtebaulichen Abwägung eine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN für Verkehrsgeräusche toleriert werden kann, ist für den jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Genehmigungsbehörden zu entscheiden. 23. April 2012 Seite 7

8 In nachfolgender Tabelle werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [13] angegeben: Tabelle 2. Immissionsgrenzwerte in db(a) nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung Gebietseinstufung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) Immissionsgrenzwerte in db(a) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) Gewerbegebiete (GE) Bebauungsplanentwurf Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 Erneute Erweiterung General Electric [2] setzt für den Bereich des Bauvorhabens ein Sondergebiet SO fest. Gemäß den textlichen Festsetzungen ist für das SO5 (Bauvorhaben) folgende bauliche Nutzung zulässig: Einrichtungen für anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung in den Bereichen: - Energie und Kraftanlagen, Maschinenbau - Elektronik und Informatik, Elektrotechnik - Medizintechnik und Diagnostik, Medizinische Innovation - Automobiltechnologie, Antriebstechnik, Kunststoffanwendung sowie Einrichtungen, die für den Betrieb und die Verwaltung dieser Einrichtungen notwendig sind. Die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens wird nachfolgend wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. 23. April 2012 Seite 8

9 3 Schallemissionspegel Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 [10] aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen 5 % berechnet. Der Lkw-Anteil sowie die prozentuale Aufteilung des Verkehrs auf den Tages- und den Nachtzeitraum wird gemäß diesen Richtlinien aus Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Straßengattung festgelegt sofern keine genaueren Zählergebnisse vorliegen. Berücksichtigt werden in dieser schalltechnischen Untersuchung die Verkehrsgeräusche, die von der Freisinger Landstraße (B11) sowie der Lichtenbergstraße ausgehen. Im vorliegenden Fall werden die Verkehrsstärken der Freisinger Landstraße aus dem Verkehrsmengenatlas Bayern für das Jahr 2010 [6] zugrunde gelegt. Die Verkehrsstärken der Lichtenbergstraße wurden im Rahmen einer orientierender Verkehrszählung [5] ermittelt. Eine Verkehrsprognose konnte uns für die schalltechnische Untersuchung nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Hochrechnung der Verkehrsstärken auf das Prognosejahr 2025 werden daher hilfsweise die Prognosezuschläge gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen [11] herangezogen. Danach ergibt sich relativ zum Jahr der Verkehrszählung eine Kfz-Zunahme für die Freisinger Landstraße und für die Lichtenbergstraße um 4 %. Enthalten ist darin eine Lkw- Zunahme auf der Freisinger Landstraße um 18 % und auf der Lichtenbergstraße um 16 %. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen betrachteten Abschnitte der Straßen sind der folgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die Lage dieser Abschnitte ist in der Abbildung im Anhang A, Seite 2 dargestellt. Steigungen von mehr als 5 % treten in den relevanten Bereichen nicht auf. Ein Zuschlag für Steigungen ist daher nicht zu vergeben. Ein Zuschlag für die erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen wird für den Kreuzungsbereich Freisinger Landstraße Lichtenbergstraße gemäß Tabelle 2 der RLS-90 [10] in Ansatz gebracht. Die Berechnung der Schallemissionspegel können dem Anhang B entnommen werden. Die wichtigsten Eingangsgrößen und die berechneten Schallemissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. 23. April 2012 Seite 9

10 Tabelle 3. Wichtigste Eingangsgrößen und berechnete Schallemissionspegel der Straßen Straße DTV in Kfz/24 h M in Kfz/h p in % v zul. in km/h L m,e in db(a) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Freisinger Landstraße 100 km/h ,6 12, ,2 60,4 Freisinger Landstraße 70 km/h ,6 12, ,1 58,7 Lichtenbergstraße 70 km/h ,9 1, ,1 52,9 Lichtenbergstraße 60 km/h ,9 1, ,0 51,7 Lichtenbergstraße 50 km/h ,9 1, ,8 50,4 Es bedeuten: DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h für das Jahr 2025 M Maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h für das Jahr 2025 p v zul. L m,e prozentualer Anteil des Lkw-Verkehrs (>2,8 t zul. Gesamtgewicht) für das Jahr 2025 zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) für die Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr bzw. die Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr berechnet für den Prognosehorizont April 2012 Seite 10

11 4 Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Die Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Straßenverkehrsgeräusche nach den RLS-90 [10] mit dem Programm Cadna/A Version Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Schallquellen: Freisinger Landstraße (B11), Lichtenbergstraße, lichtzeichengeregelte Kreuzung bestehende bzw. geplante Gebäude; sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt; zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Die Höhen der Bestandsgebäude werden dabei nach [5] und die Gebäude der Planung nach [3] berücksichtigt. Im Hinblick auf die schalltechnischen Belange kann das Gelände rund um das Bauvorhaben als weitestgehend eben angenommen werden. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstand und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Abschirmung erfasst. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird einschließlich der 3. Reflexion berechnet. Die in das Berechnungsmodell eingegebenen Daten sind in Anhang C auszugsweise aufgelistet und in der Abbildung auf Seite 2 in Anhang A grafisch dargestellt. 4.2 Beurteilungspegel Die berechneten Beurteilungspegel können den Gebäudelärmkarten im Anhang A entnommen werden: Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke Tag Anhang A, Seite 3 Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke Nacht Anhang A, Seite 4. Die Berechnungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die höchsten Beurteilungspegel treten an der, der Freisinger Landstraße (B11) zugewandten Westfassade des Bauvorhabens auf. Sie betragen tags bis zu 65 db(a) sowie nachts bis zu 59 db(a). An den straßenabgewandten Fassadenseiten des Bauvorhabens fallen die Beurteilungspegel zum Teil deutlich niedriger aus. 23. April 2012 Seite 11

12 5 Beurteilung Wie im Kapitel 2.2 ausgeführt, wird die Schutzbedürftigkeit des Bauvorhabens im Sondergebiet wie für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN [9] betragen in Gewerbegebieten tags 65 db(a) und nachts 55 db(a). Die oftmals zur Beurteilung gesunder Verhältnisse hilfsweise in der Bauleitplanung herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [13] betragen in Gewerbegebieten tags 69 db(a) und nachts 59 db(a). Sie fallen hier somit um 4 db(a) höher aus als die o. g. schalltechnischen Orientierungswerte der DIN Tageszeit Der für die Tageszeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN wird an der geplanten Bebauung überall eingehalten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird in der Tageszeit mindestens um 4 db(a) unterschritten. Nachtzeit Der für die Nachtzeit geltende schalltechnische Orientierungswert der DIN wird in weiten Bereichen des Bauvorhabens eingehalten. Überschreitungen sind aber teilweise an der West- und Nordfassade des Bauvorhabens zu verzeichnen. Folgende Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswertes von nachts 55 db(a) wurden berechnet: Westfassade des Bauvorhabens Nordfassade des Bauvorhabens bis zu 4 db(a) bis zu 4 db(a) Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird in der Nachtzeit eingehalten. Fazit Nachdem am geplanten Bauvorhaben nur in geringem Umfang die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN überschritten werden und gleichzeitig die hilfsweise zur Beurteilung gesunder Verhältnisse herangezogenen Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überall eingehalten werden, sind an den geplanten Baukörpern nur passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Hierzu gehören eine ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile und ggf. schalldämmende Lüftungseinrichtungen (siehe Kapitel 6). 23. April 2012 Seite 12

13 6 Schallschutzmaßnahmen 6.1 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Norm DIN 4109 (23. April 1989) sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit 56 db(a) bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien, 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen, 66 db(a) bei Büroräumen und ähnlichen Räumen Gemäß DIN 4109 berechnet sich der maßgeblichen Außenlärmpegel für den öffentlichen Straßenverkehr aus dem Beurteilungspegel am Tag (gemäß Anhang A, Seite 3) durch Addition von 3 db(a). Somit ist bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen bei Beurteilungspegeln 58 db(a) der Nachweis einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Bei Büroräumen und ähnlichen Räumen ist bei Beurteilungspegeln 63 db(a) der Nachweis einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Gesamt-Außenfläche wird in diesem Planungsstadium nach dem überschlägigen Verfahren der Norm DIN 4109 [14] ermittelt. Die nachfolgende Tabelle enthält in Auszügen die Tabelle 8 der Norm DIN 4109 für Büroräume und ähnlichen Räumen. Darin sind für verschiedene Lärmpegelbereiche das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß der Gesamt-Außenfläche (erf. R w,res ) eines Raumes angegeben. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Berechnungsergebnissen im Kapitel 4.2 bzw. im Anhang A, Seite 3 sind in Tabelle 4 auch die den Lärmpegelbereichen entsprechenden Beurteilungspegel (Tag) angegeben. Tabelle 4. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Büroräumen und ähnlichen Räumen nach DIN 4109, Tabelle 8 Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Beurteilungspegel Tag erforderliches Schalldämm-Maß erf. R' w,res in db I bis 55 db(a) bis 52 db(a) - II db(a) db(a) 30 III db(a) db(a) 30 IV db(a) db(a) 35 V db(a) db(a) 40 VI db(a) db(a) 45 VII > 80 db(a) > 77 db(a) April 2012 Seite 13

14 Sofern am Bauvorhaben Wohnungen (z. B. Hausmeisterwohnung) untergebracht werden sollen, sind für die Aufenthaltsräume in Wohnungen die in der Tabelle 4 für Büroräume angegebenen erforderlichen Schalldämm-Maße der Gesamtaußenfläche um 5 db zu erhöhen. Auf Basis der im Anhang A auf Seite 3 dokumentierten Berechnungsergebnisse fallen die Fassaden des Bauvorhabens im ungünstigsten Fall in folgende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109: ungünstigste Ostfassade: ungünstigste Südfassade: ungünstigste Westfassade: ungünstigste Nordfassade: Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich IV Wir empfehlen, bei Vorliegen der Fassadenplanung die Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach dem genauen Verfahren der VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen durchführen zu lassen. Hinweis: Die im Bebauungsplanentwurf Nr. 167 [2] bisher enthaltenen Lärmpegelbereiche sind entsprechend den o. g. Lärmpegelbereichen zu aktualisieren. 6.2 Schalldämmende Lüftungsreinrichtungen Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Schlafräumen im Kapitel 2.1 schlagen wir vor, schalldämmende Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen von Wohnungen einzubauen, wenn im Fensterbereich in der Nachtzeit Beurteilungspegel von 47 db(a) überschritten werden. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann die Stoßlüftung angewendet werden. Im vorliegenden Fall ist daher bei allen nur in der Tageszeit genutzten Aufenthaltsräumen die Stoßlüftung ausreichend. Für Büroräume oder vergleichbare Räume sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen formal nicht erforderlich. Ggf. ist es aber zweckmäßig, auch bei ruhebedürftigen Einzelbüros, wissenschaftlichen Arbeitsräumen etc. schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen, wenn Fenster dieser Räume an lauten Fassaden zum Liegen kommen. Bei der Auswahl der Lüftungseinrichtung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Luftwechselrate gewährleistet wird. Sofern motorisch betriebene Lüfter verwendet werden, sollten durch die Lüftergeräusche keine höheren Innenschallpegel im Raum als 25 db(a) erzeugt werden. Die Gesamtschalldämmung der Gebäudeaußenhaut darf durch die Lüftungseinrichtungen nicht wesentlich vermindert werden. 23. April 2012 Seite 14

15 7 Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 Wir empfehlen, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 167 die schalltechnische Untersuchung Müller-BBM Nr. M97 994/2 vom als Grundlage anzugeben. Folgende Festsetzungen sind in den Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 aufzunehmen: a) Für Fassaden, in denen bei schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen von Wohnungen der maßgeblichen Außenlärmpegel von 61 db(a) oder bei Büroräumen und ähnlichen Räumen der maßgeblichen Außenlärmpegel von 66 db(a) erreicht oder überschritten wird, ist der Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile zu erbringen. b) Die Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind nach dem detaillierten Verfahren der VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen durchzuführen. 8 Verwendung der Ergebnisse Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. 23. April 2012 Seite 15

16 9 Grundlagen [1] Vorabzug der Änderung des V+E Plans Nr. 137 für Neubau eines Innovationszentrums eines Bürogebäudes für Forschung und Entwicklung mit zentraler Kantine einer Kfz-Garage mit Lageplan und Schnitt, Stand , übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per am [2] Vorabzug des Bebauungsplans Nr. 167 mit Grünordnung Erneute Erweiterung General Electric, Plandatum , übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per am [3] Variante zum Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum und Parkhaus, Ochs.Schmidhuber.Architekten BDA: Grundrisse, Schnitte, Stand , übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per am [4] Auszug aus dem Katasterkartenwerk, Gemarkung: Garching b. München, Flurstück: 1892, Vermessungsamt München, übermittelt durch Architektur & Management Kurt D. Brand Architekt, per am [5] Ortsbesichtigung mit orientierender Kurzzeitzählung des Verkehrsaufkommens auf der Lichtenbergstraße am [6] Straßenverkehrszählung 2010, Verkehrsmengen-Atlas Bayern [7] Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 1 G v (BGBl. I S 1474) [8] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [9] Beiblatt 1 zu DIN Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 [10] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [11] Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Ausgabe 2001 [12] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern: Vollzug der Baugesetze; Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht. Bekanntmachung vom i. d. F. vom [13] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S [14] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [15] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. August April 2012 Seite 16

17 Anhang A Abbildungen 23. April 2012 Anhang A, Seite 1

18 Freisinger Landstraße (B11) BV Bürogebäude mit Innovationszetrum Parkhaus 70 km/h 70 km/h 60 km/h Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung Lichtenbergstraße 50 km/h Maßstab 1 : 2000 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Übersichtslageplan und im Berechnungsmodell berücksichtigte Objekte M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite

19 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > db Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung Maßstab 1 : 750 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke tags (06:00-22:00 Uhr) in db(a) M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite 3

20 > 30.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > db Straße Kreuzung Haus Schirm 3D-Reflektor Immissionspunkt Hausbeurteilung Maßstab 1 : 750 P:\wgl\97\97994\Cadna\M97994_02_Ber_1d.cna Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 in Garching Höchste Beurteilungspegel aller Stockwerke nachts (22:00-06:00 Uhr) in db(a) M97 994/2 wgl 23. April 2012 Anhang A, Seite 4

21 Anhang B Berechnung der Emissionspegel der Straße 23. April 2012 Anhang B, Seite 1

22 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Freisinger Landstraße B km/h Straßengattung 2 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 100 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2010 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,6 11,4 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsmengenatlas Bayern 2010 Zählstelle: tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,6 12,9 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,3 60,5 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -0,1-0,1 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 67,2 60,4 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf April 2012 Anhang B, Seite 2

23 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Freisinger Landstraße B11 70 km/h Straßengattung 2 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2010 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,6 11,4 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr DTV Prognose Jahr Angaben nach: Verkehrsmengenatlas Bayern 2010 Zählstelle: tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,6 12,9 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,3 60,5 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,2-1,8 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 65,1 58,7 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf April 2012 Anhang B, Seite 3

24 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 70 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 70 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr DTV Prognose Jahr Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -2,6-3,4 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 62,1 52,9 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf April 2012 Anhang B, Seite 4

25 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 60 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 60 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr DTV Prognose Jahr Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -3,7-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 61,0 51,7 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf April 2012 Anhang B, Seite 5

26 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-90, korrigierter Nachdruck 1992 mit Berücksichtigung Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr.14/1991, 5/2006, 22/2010 Untersuchungsobjekt Ort Straße Abschnitt Änderung des V+E Plans Nr. 137 für den Neubau eines Innovationszentrums Garching Lichtenbergstraße 50 km/h Straßengattung 4 (BAB=1;Bundesstr.=2;Landes-,Kreis-,GV-Str.=3;Gem.str.=4) Straßenoberfläche 1 (Gußasphalt nicht geriffelt; Asphaltbeton, Splittmastix = 1; Beton, Gußasphalt geriffelt = 2; ebenes Pflaster = 3; sonstiges Pflaster = 4; Beton78 mit Stahlbesenstrich+Längsglätter = 5; Betone nach ZTV Beton-StB 01 mit Waschbetonoberfläche = 6 Asphaltbeton 0/11, Splittmastix 0/8 und 0/11 ohne Splitt = 7; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/11 = 8; offenporiger Asphalt (Hohlraumgehalt>15%) 0/8 = 9; lärmarmer Gußasphalt (MA5 oder MA8) = 10) Steigung in % 0 zulässige Geschwindigkeit in km/h 50 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2012 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,1 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,4 1,3 Kfz-Prognosezuschlag in % Jahr Lkw-Prognosezuschlag in % Jahr DTV Prognose Jahr Angaben nach: orientierende Kurzzeitzählung durch Müller-BBM am tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 4,9 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 64,7 56,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db 0,0 0,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,9-5,9 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db 0,0 0,0 Bemerkung Emissionspegel L m,e in db(a) 59,8 50,4 (ohne Kreuzungszuschlag) Prognosezuschlag für das Jahr 2025 gemäß HBS2001 "Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen" mit Extrapolation auf April 2012 Anhang B, Seite 6

27 Anhang C Protokoll der Immissionsberechnungen (Auszug) 23. April 2012 Anhang C, Seite 1

28 Projekt (M97994_02_Ber_1d.cna) Projektname: Auftraggeber: Sachbearbeiter: Cadna/A: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 167 für den Neubau eines Bürogebäudes mit Innovationszentrum in Garching General Electric Dipl.-Ing. (FH) Christian Weigl Dipl.-Ing. Anne Kraft Version (32 Bit) Berechnungsprotokoll Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Aus Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Reflexion beliebig (siehe oben) Seitenbeugung keine Bebauungsdämpfung Aus Bewuchsdämpfung Aus Emmission äußeren Fahrstreifen 23. April 2012 Anhang C, Seite 2

29 Emissionen Kfz-Verkehr Straßen Bezeichnung M. ID Lme RQ Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht Abst. Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) (db) (m) (m) Freisinger Landstraße B11 70km/h Str 65,1 0,0 58,7 RQ 14 0,0 Freisinger Landstraße B11 100km/h Str 67,2 0,0 60,4 RQ 14 0,0 Lichtenbergstraße 50km/h Str 59,8 0,0 50,4 RQ 9 0,0 Lichtenbergstraße 60km/h Str 61,0 0,0 51,7 RQ 9 0,0 Lichtenbergstraße 70km/h Str 62,1 0,0 52,9 RQ 9 0,0 Lichtzeichengeregelte Kreuzung Bezeichnung M. ID Aktiv Höhe Tag Abend Nacht Anfang (m) B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r B11 Lichtenbergstr. x x x 0,00 r Hausbeurteilung Bezeichnung M. ID Mittelungspegel Nutzungsart Stockwerkshöhe Aufr. ab Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart EG OG-OG (dba) (dba) (m) (m) Innovationsgebäude HB 41,8 35,0 x Straße 2,50 4,25 0,0500 Innovationsgebäude HB 59,7 53,3 x Straße 2,50 4,25 0,0500 Innovationsgebäude HB 65,0 58,6 x Straße 2,50 5,10 0,0500 Innovationsgebäude HB 62,2 55,8 x Straße 2,50 4,35 0,0500 Innovationsgebäude HB 60,2 53,8 x Straße 2,50 4,40 0,0500 Innovationsgebäude HB 58,1 51,7 x Straße 2,50 4,40 0, April 2012 Anhang C, Seite 3

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