Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/33 P HA II/33 V HA II/533 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Töginger Straße (BAB A 94), Bahnlinie München-Mühldorf, S-Bahnlinie München - Ismaning (Hüllgraben) - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses Nr vom Stadtbezirk 13 - Bogenhausen - Anlagen 1. Übersichtsplan, Stand , M = 1: Übersichtsplan, Stand , M = 1: Flächennutzungsplanausschnitt, M = 1: Stellungnahme des Bezirksausschusses Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Anlass a) Die Vollversammlung des Stadtrates hat am beschlossen, für den Bereich Töginger Straße (BAB A 94) zwischen der Bahnlinie München-Mühldorf und der S- Bahnlinie München-Ismaning einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Der Anlass für das Bauleitplanverfahren war die Schaffung von langfristigen Flächen für Transportbetonbetriebe, die aufgrund ihres Betriebsablaufes nicht an ihren jetzigen Standorten verbleiben können und wegen ihrer Belästigung für die Umgebung in ein Industriegebiet zu verlagern sind haben Standortuntersuchungen ergeben, dass der Bereich südlich der Töginger Straße (BAB A 94) zwischen der Bahnlinie München-Mühldorf und der S-Bahnlinie München-Ismaning im Hinblick auf seine Verkehrslage (Autobahn- und Gleisanschluss) und Immissionsverträglichkeit für eine solche Nutzung geeignet ist. Der nördliche Bereich des Umgriffs sollte wegen des großen Mangels an Gewerbeflächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde ein Bebauungsplanentwurf mit Gründordnung erarbeitet, für den die öffentliche Bürgerbeteiligung ( 3 Abs. 1

2 Seite 2 Baugesetzbuch -BauGB- vom ) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB vom sowie erneute Beteiligung vom ) durchgeführt wurde. Das Bebauungsplanverfahren konnte jedoch nicht weiter geführt werden, da die Kosten der Erschließung von der Landeshauptstadt München nicht tragbar waren. Das gesamte Gebiet wurde vom Stadtrat am in das Gewerbeflächenprogramm (GEPRO Kenn.Nr. O-13) aufgenommen. b) Mit der Rahmenvereinbarung Hauptbahnhof - Laim - Pasing vom haben die Bundesrepublik Deutschland -Bundeseisenbahnvermögen-, die Deutsche Bahn AG und die Landeshauptstadt München die Grundlage zur städtebaulichen Neuordnung der vormaligen Eisenbahnbetriebsflächen zwischen Hauptbahnhof -Laim - Pasing (HLP) geschaffen. Für die Gewerbebetriebe, die aufgrund der Überplanung am bisherigen Standort nicht verbleiben können, hat sich die Bahn im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet, möglichst frühzeitig ein Verlagerungskonzept vorzulegen. Ziel dieses Verlagerungskonzeptes ist es insbesondere, jedem betroffenen Unternehmen einen geeigneten, an der jeweiligen Nutzung und den betrieblichen Bedürfnissen orientierten Alternativstandort anzubieten. Die Verlagerungen sollen dabei auch im eigenen Interesse der Bahn auf hierfür geeignete Flächen der Bahn erfolgen. Basierend auf diesem Vertrag und in Vorbereitung auf das Verlagerungskonzept wurde zwischen der Deutschen Bahn AG, der Verwertungsgesellschaft für Eisenbahnimmobilien GmbH & Co. KG und der Landeshauptstadt München am eine Vereinbarung getroffen, die u.a. die zur Entwicklung als Ersatzstandorte in Frage kommenden Flächen festlegt. Nachdem die vorgeschlagenen Flächen derzeit über nur unzureichendes oder kein Baurecht verfügen, sind die notwendigen Betriebsverlagerungen erst nach Durchführung entsprechender Bauleitplanungen seitens der Landeshauptstadt München möglich. Diese Vereinbarung beinhaltet auch den städtischerseits vorgeschlagenen Ersatzstandort Am Hüllgraben. Die Entwicklung des Ersatzstandortes Hüllgraben steht im direkten Zusammenhang mit der vorgesehenen Baurechtsschaffung im Teilbereich Birketweg bis zum Jahr Dort bisher angesiedelte Firmen sollen teilweise am Standort Hüllgraben zeitgerecht Ersatzflächen erhalten. c) Aufgrund der geänderten Voraussetzungen für die Bauleitplanung und der damit verbundenen Vergrößerung des Planungsumgriffes ist eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr vom erforderlich.

3 2. Bestandsaufnahme und Bewertung Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 13 Bogenhausen. Das unbebaute Areal liegt südlich der Töginger Straße (Bundesautobahn A 94), östlich der S-Bahnlinie München-Ismaning, südwestlich der Bahnlinie München-Mühldorf. Südöstlich des Planungsgebietes, an der Bahnlinie München-Mühldorf, schließen Bereiche mit Gewerbenutzungen und kleinere Gebiete mit Wohnbebauung an. Nördlich des Planungsumgriffes, am Kreuzungspunkt Riemer Straße, Rennbahnstraße und der Anschlussstelle München-Daglfing schließen Wohnnutzungen an. Das Gebiet ist derzeit verkehrlich über die Autobahnanschlussstelle München-Daglfing und über den Anschluss an die Riemer Straße an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden. Das Planungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 16,8 ha. Davon befinden sich ca. 14,6 ha im Eigentum der Deutschen Bahn AG ca. 2,2 ha im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) ca. 0,07 ha im städtischen Eigentum. Das gesamte Planungsgebiet ist als Außenbereich gemäß 35 BauGB zu beurteilen. Planungsrechtliche Festsetzungen (Straßenbegrenzungslinien, übergeleitete Baulinien) sind nicht vorhanden. Nahezu das gesamte Planungsgebiet ist in der Biotopkartierung der Landeshauptstadt München als Biotop M erfasst. Der besondere Wert dieses Magerlebensraums ergibt sich insbesondere aus seiner Großflächigkeit und seiner zentralen Lage im gesamtstädtischen Magerrasenverbund. Der gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt das Planungsgebiet als Industrie- und Gewerbegebiet (GI/GE A-Flächen lt. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm) dar. Mittig verläuft von Nord nach Süd eine Ökologische Vorrangfläche. Ein die Bundesautobahn A 94 begleitender Streifen (nördlicher Umgriffsbereich) ist als Besondere/Sonstige Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün/Immissionsschutzgrün) dargestellt. Im südlichen Bereich sind Flächen für Bahnanlagen, die mit Nutzungsbeschränkungen (zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft) versehen sind, dargestellt. Zudem ist hier im Zuge der Bahnanlagen eine übergeordnete Grünbeziehung ausgewiesen. Die ökologische Vorrangfläche und die Bahnanlagen waren mit Verordnung vom (in Kraft getreten: ) vorläufig als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt, die mit Ablauf außer Kraft trat.

4 Seite 4 3. Planungsziele Mit der Aufnahme in das Ersatzstandortekonzept (Vereinbarung Deutsche Bahn AG/Landeshauptstadt München vom ) ist für den Bereich Am Hüllgraben ein Bauleitplanverfahren zur Baurechtschaffung erforderlich. Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom (Ersatzstandortekonzept für zu verlagernde Betriebe aus dem Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing) wurde das Planungsreferat beauftragt, dieses Gebiet für die Unterbringung von Verlagerungsbetrieben zu überplanen. Für den Bereich soll in geordneter städtebaulicher Entwicklung für Firmen mit erheblichem Flächenbedarf aus dem Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing und für zwei Münchner Transportbetonfirmen das Baurecht geschaffen werden. Es sollen ca. 5,6 ha Industriebauflächen ausgewiesen werden. Die bauliche Entwicklung soll unter angemessener Berücksichtigung des Standortes Lage im Stadteinfahrtsbereich vom Münchner Osten erfolgen. Die baulichen Nutzflächen sollen durch leistungsfähige Grünstrukturen gegliedert und gut durchgrünt entwickelt werden. Aus stadträumlicher Sicht sind Übergänge im Bereich der Stadteinfahrt und zum Landschaftsbereich im Süden zu schaffen. Die bauliche Entwicklung ist mit Berücksichtigung und Klärung der Immissionsproblematik (Wohnnutzung im Norden / KV-Trasse im Planungsgebiet) vorzunehmen. Die bauliche Entwicklung des Bereiches setzt für die Aufnahme und Abwicklung des industriellen Verkehrs den Ausbau/Umbau der Zu/Abfahrten zur/von der A 94, den Ausbau/Umbau der bestehenden Anbindung an das städtische Verkehrsnetz (Riemer Straße) und den Neubau einer den üblichen städtischen Anforderungen entsprechenden Erschließung für die Bauflächen voraus. Für die Industrieflächen soll eine zusätzliche Erschließung durch einen Gleisanschluss ermöglicht werden. Die Entwicklung des Bereiches soll Anknüpfungen an das übergeordnete Netz (hier: Radwegenetz in N/S-Richtung) herstellen. Die Baugebiete sollen durch eine Grünverbindung gegliedert werden, die entlang einer wertvollen, ortsbildprägenden Baumreihe verläuft. Diese Grünverbindung soll den Zugang zu den südlichen Biotopflächen ermöglichen. Der südliche Teil des Planungsgebiets einschließlich eines Vernetzungskorridors entlang der Bahn im Westen und eines Pufferbereichs nördlich des Hüllgrabens soll freigehalten und durch entsprechende Maßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Die Eingriffe in Natur und Landschaft führen aufgrund der hohen Wertigkeit des gesamten Planungsgebiets zu einem erheblichen Ausgleichsbedarfs. Dieser wird zu ei-

5 Seite 5 nem Teil durch die o.g. Aufwertungsmaßnahmen abgedeckt. Ein weiterer Teil muss durch Ausgleichsmaßnahmen auf anderen Grundstücken der DB AG erbracht werden. 4. Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP Da durch diesen Bebauungsplan der untere Schwellenwert ( m² zulässige Grundfläche i.s. d. 19 Abs. 2 BauNVO) gem. Nr der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung überschritten werden wird, wurde die erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (sog. Screening) vorgenommen. Diese Vorprüfung ergab, dass im Hinblick auf die hohe ökologische Qualität des Planungsgebiets erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Damit ist der Bebauungsplan UVPpflichtig. Die UVP wird in das Bebauungsplanverfahren integriert. Die Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung hat sich am mit dem Vorgang befasst und der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen wurde gemäß 1 Abs. 2 und Abs. 6 der Satzung der Bezirksausschüsse in Verbindung mit dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse (Anlage 1 der Bezirksausschusssatzung), Abschnitt Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 6.1, angehört und hat mit Schreiben vom folgende Stellungnahme abgegeben: Der Bezirksausschuss befürchte, dass wie so oft in der Vergangenheit die Verkehrsanbindungen bei der Bauleitplanung vernachlässigt werden. Es fordere deshalb, im Rahmen eines Verkehrsgutachtens vor Beginn der Planung die Verkehrsmengen und Verkehrsrichtungen des zu erwartenden zusätzlichen Schwerlastverkehrs aufzeigen zu lassen und das Ergebnis dem Bezirksausschuss 13 vorzulegen. Der geplante Autobahnanschluss an die A 94 München-Daglfing müsse für den vorgesehenen Schwerlastverkehr leistungsfähig ausgebaut werden. Im Zuge des Ausbaus des Autobahnanschlusses und der Erschließungsstraße soll im westlichen Baugebiet eine P+R-Möglichkeit für einen zusätzlichen S-Bahnhof errichtet werden (s. Pkt. 4). Der Bezirksausschuss bittet, in Zusammenarbeit mit dem Planungsreferat, Abteilung Verkehrsplanung zu prüfen, ob an der westlichen Grenze des Baugebiets ein zusätzlicher S- Bahnhof der S 8 errichtet werden könne, der über eine Zugangsmöglichkeit Brücke, Steg, städtischer Balkon, u.ä. mit dem geplanten S-Bahnhof der S 6 verknüpft werde. Die Vorstellungen des Bezirksausschusses 13 wurden im beiliegenden Lageplan eingezeichnet. Hierzu nimmt das Planungsreferat wie folgt Stellung:

6 Seite 6 Zu 1. und 2.: Wie bereits auf Seite 4 dieser Beschlussvorlage ausgeführt, setzt die bauliche Entwicklung des Bereiches für die Aufnahme und Abwicklung des industriellen Verkehrs den Ausbau/Umbau der Zu/Abfahrten zur/von der A 94, den Ausbau/Umbau der bestehenden Anbindung an das städtische Verkehrsnetz (Riemer Straße) und den Neubau einer den üblichen städtischen Anforderungen entsprechenden Erschließung für die Bauflächen voraus. Hierfür wird im Rahmen der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes ein Verkehrsgutachten erstellt. Dabei wird insbesondere eine Prognose der Verkehrsbelastungszahlen und der Nachweis der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes (Autobahnanschlussstelle München - Daglfing / städtisches Verkehrsnetz) untersucht werden. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt werden. Zu 3. und 4. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), als Besteller und Finanzier der S-Bahn (im Auftrag des Freistaates Bayern) hat darauf hingewiesen, dass ein zusätzlicher Haltepunkt auf der S 8 im Hinblick auf die Verlängerung der Fahrzeit zum Flughafen kritisch zu sehen ist, dass aber unter der Annahme der Ansiedlung von ca neuen Arbeitsplätzen südlich der A 94 eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zu empfehlen sei. Darüber hinaus legten die BEG und auch die DB Netz AG (als Betreiber der S-Bahn) dar, dass ein neuer Haltepunkt auf der S 6 im Bereich Hüllgraben/Moosfeld im Hinblick auf den 4-gleisigen Endausbau der Strecke nach Markt Schwaben bautechnisch offengehalten wird. Das Planungsreferat hat im Vorentwurf des Verkehrsentwicklungsprogrammes das Ziel formuliert, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine Verringerung des Motorisierten Individualverkehrs u.a. zugunsten des ÖPNV anzustreben. Dabei können auch zusätzlich S- Bahn-Haltepunkte im Stadtgebiet München eine Rolle spielen. Grundlage zur Einführung einer hochwertigen ÖPNV-Struktur ist aber in jedem Fall das Vorhandensein eines entsprechenden Nachfragepotentials, welches höhere volkswirtschaftliche Nutzen als Kosten erwarten lässt. Nach derzeitiger Planung sind in dem Gleisdreieck Zamdorf ca. 900 bis Arbeitsplätze vorgesehen, das sind im Mittel lediglich ca Arbeitsplätze. Dabei handelt es sich um den Bereich südlich der Töginger Straße, östlich der DB-Streckengleise Johanneskirchen Rosenheim und nordwestlich der DB-Streckengleise München Mühldorf, welches den Arbeitstitel Gleisdreieck Hüllgraben trägt und dem Umgriff des Bebauungsplanes Nr entspricht. Die seitens der BEG genannten Arbeitsplätze können daher nicht nachvollzogen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint durch die zu erwartende siedlungsstrukturelle Entwicklung ein zusätzlicher Haltepunkt im Bereich Hüllgraben/Moosfeld an der S 8 oder S 6 derzeit nicht begründbar. Aus stadtentwicklungsplanerischer Sicht sollte ein Haltepunkt und seine Zusatzeinrichtungen in diesem Bereich jedoch offen gehalten werden, da aufgrund von derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsänderungen langfristig eine Realisierung nicht auszuschließen ist.

7 Seite 7 Die Bezirksausschüsse 13 und 15 haben Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. 2. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes Der Aufstellungsbeschluss Nr der Vollversammlung des Stadtrates vom wird in seinen Planungszielen dahingehend modifiziert, dass der Umgriff zur Einbeziehung der gesamten Gleisdreiecksfläche und der Fläche für die Anbindung des Planungsgebietes an die A 94 in Verbindung mit dem Anschluss an die Riemer Straße erweitert wird, zur Unterbringung der zu verlagernden Betriebe aus dem Bereich Hauptbahnhof-Laim-Pasing und der zu verlagernden Transportbetonfirmen aus München Industrieflächen festgesetzt werden sollen, zumindest die südlichen Biotopteilflächen des Gleisdreiecks einschließlich notwendiger Pufferstreifen freigehalten und in ihrem Bestand gesichert werden. 3. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Thalgott Stadtbaurätin

8 Seite 8 V. WV Planungsreferat - HA II/33 V zur weiteren Veranlassung. 4. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 1 an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss An den Bezirksausschuss An das Baureferat 5. An das Kommunalreferat - Abt. II 6. An das Kreisverwaltungsreferat 7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 8. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 9. An die Stadtwerke München GmbH 10. An das Planungsreferat HA I 11. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA II/33 P 13. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA III 15. An das Planungsreferat HA IV/31 T 16. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme Am... Planungsreferat - HA II/33 V I.A.

9 Seite 9 VI. Am Thalgott Stadtbaurätin Abz.: II/33 V II/30 V II/33 P II/533 II/5 II/3 II S 1 Mitz. HA I

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