Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/4 HLP

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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/4 HLP Auslobung Wettbewerb Hauptbahnhof München Umbau des Empfangsgebäudes und Neugestaltung der Vorplätze Anlagen: 1. Auslobungstext / Auslobungsankündigung 2. Untersuchung zur 2. S-Bahn-Stammstrecke, Haltepunkt Hauptbahnhof 3. Brandschutz, Eckdaten der Branddirektion Bekanntgabe in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom zum Masterplan Hauptbahnhof wurde das Planungsreferat beauftragt, den Stadtrat vor Versand der Auslobungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer nochmals über die Eckdaten sowie über die künftige Lage des S-Bahn-Haltepunktes an der 2. Stammstrecke zu informieren. Zuständig für die Angelegenheit ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. Die Neugestaltung des Münchner Hauptbahnhofes ist nicht als ein allein auf den Stadtbezirk 2 bezogenes Ereignis zu betrachten. Die Planung hat zumindest Auswirkungen auch auf weitere Stadtbezirke. Eckdaten zum Wettbewerb Die Ankündigung zum Wettbewerb "Hauptbahnhof München - Umbau des Empfangsgebäudes und Neugestaltung der Vorplätze" wurde durch das Büro FSW im Auftrag der Auslober DB Station&Service AG, dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München, vertreten durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, erarbeitet. Sie liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei. Die Inhalte decken sich mit dem im vorgenannten Beschluss zum Masterplan enthaltenen Eckdatenrahmen /app/appdata/opentransformer/tmp/opentransformer_renderer_input doc

2 Seite 2 und den Vorgaben des Stadtrates zur Einzelhandelsentwicklung (maximal m² Einzelhandel, Gastronomie, DB-Service). Die Überprüfung einer stadtverträglichen, maßstabsgerechten Größenordnung/Baumasse in einer Bandbreite von m² Bruttogeschossfläche ist Gegenstand der Wettbewerbsauslobung und folgt somit dem Stadtratsvorgaben vom Dabei ist eine Traufhöhe von sechs Geschossen (maximal 22,5 m) einzuhalten. Die Ankündigung konnte bis zur Drucklegung dieser Sitzungsvorlage mit der DB Station&Service AG und dem Freistaat Bayern lediglich inhaltlich abgestimmt werden; ein Abgleich im Wortlaut konnte leider nicht mehr geleistet werden. Die Endfassung der Ankündigung kann daher im Einzelnen redaktionelle Korrekturen erfahren. Das Planungsreferat macht darauf aufmerksam, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr.1589 und im städtebaulichen Vertrag zwischen Bundeseisenbahnvermögen, Uranus Verwaltungs GmbH & Co. KG und der LHM, vom , bezüglich der Gestaltung des südlichen Bahnhofsvorplatzes, als zu berücksichtigende Vorgaben für die Wettbewerbsüberarbeitung im Auslobungstext ergänzt werden. Darüber hinaus soll der Wertstoffhof und die erforderlichen Stellplätze im Wettbewerb hinsichtlich Erschließung und Lage überprüft werden. Die Debatte über die Frage Umbau oder Neubau des Hauptbahnhofsgebäudes wird seitens der Bahn maßgeblich unter Wirtschaftlichkeitskriterien geführt und soll im Anschluss an das Wettbewerbsverfahrens entschieden werden. Lage des S-Bahn-Haltepunktes an der 2. Stammstrecke Hierzu wurden gemäß Stadtratsauftrag an die Büros Obermeyer Planen und Beraten sowie Fa. Lahmeier und an DEC ergänzende Untersuchungsaufträge erteilt. Diese wurden in zwei Workshoptagen (01. und ) unter Leitung der Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbh (Herrn Fuhrmann), Berlin, erörtert und dabei Optimierungsspielräume sowohl hinsichtlich der vom Freistaat und der DB-Netz präferierten Tieflage (Anlage 2.1) als auch hinsichtlich der vom Planungsreferat und DB Station&Service AG als wünschenswert erachteten Hochlage (Anlage 2.0) ausgearbeitet. Dabei wurde unter den Kriterien - Lage der Haltepunkte (19 m oder 40 m Tieflage), betriebliche und bautechnische Vor-/Nachteile - Verknüpfungsbauwerke, Kundenfreundlichkeit, Orientierung und Auffindbarkeit - Durchdringung U-Bahn-Bauwerk, Bewältigbarkeit der technischen Probleme - Treppen, Aufzüge, Wegelängen, Umsteigekomfort - Brandschutz/Betriebssicherheit - Kosten ein systematischer Vergleich vorgenommen. Die Ergebnisse sind in den Anlagen zusammengefasst. Hinsichtlich betrieblicher und bautechnischer Aspekte erweist sich die Tieflage als vorzugswürdig, hinsichtlich Wegelänge (Fluchtwege zu Fuß) etc. die Hochlage. Bei letzterem erweist sich der Umbau des U-Bahn-Verknüpfungsbauwerkes als technisch aufwändig (ca. 20 Mio. Mehrkosten lt. Büro Obermeyer) und ist voraussichtlich nicht ohne zeitweilige Stilllegung der U 1/U 2 (ca. 1/2 Jahr) möglich, was von MVV und der MVG als äußerst kritisch gesehen wird. Die Optimierungsversuche (Erhalt des U-Bahn-Deckels) haben hinsichtlich einer Anpassung der Gradiente angesichts der Zwangspunkte Hertie Tiefgarage, S-Bahn-Unter-querung, Überquerung der U 4/U5 zu keinem besseren Ergebnis geführt. Auch wäre München 21 bei dieser Lage der S-Bahn Station nur noch teilweise (mit weniger Bahnsteigkanten) realisierbar. Die MVG gab darüber hinaus zu bedenken, dass

3 Seite 3 bei der Hochlage ihr Betriebsgeschoss und die Parkplätze sehr stark beeinträchtigt würden und nicht mehr sinnvoll genützt werden könnten. Für die Verlagerung des Betriebsgeschosses konnte kein adäquates Ersatzangebot gefunden werden. Aufgrund dieser Fakten hat sich der Lenkungskreis zur Masterplanung/Wettbewerbs-vorbereitung Hauptbahnhof am mit den Beteiligten der DB AG, des Freistaates und der Stadt, vertreten durch Frau Stadtbaurätin Thalgott, dafür ausgesprochen, bei den weiteren Planungen und dem Wettbewerb von der Tieflage (ca. 40 m) auszugehen und diese hinsichtlich der Verknüpfungen mit der U-Bahn und der Oberfläche zu optimieren. Dabei wird von einer Lage mittig unter der Haupthalle des Empfangsgebäudes ausgegangen, wodurch die Treppenanlagen und Aufzüge zentral in die hierfür vorgesehenen Verkehrsflächen münden. Zur Überwindung des großen Höhenunterschiedes werden neben schnell fahrenden Rolltreppen auch Express-Aufzüge eingeplant, womit die Umsteigezeiten deutlich verkürzt werden können und der tägliche Zeitaufwand für die Fahrgäste insgesamt geringer ist als bei der Hochlage (siehe Anlage 2.10). Hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen werden seitens der Branddirektion besondere Vorkehrungen gefordert (siehe Anlage 3), die der Wettbewerbsbearbeitung zugrunde gelegt werden sollen. Die Branddirektion wird gebeten, den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer für gesonderte Beratungsgespräche zur Verfügung zu stehen. Konzepte zur Entfluchtung und Entrauchung der neuen S-Bahn-Station werden bei der Wettbewerbsbearbeitung ein wesentliches Thema der Konzeptbearbeitung sein. Bei den Ausbau- und Umbaumaßnahmen im Untergrund des Hauptbahnhofes wird weiterhin unterstellt, dass München 21 als Option aufrecht erhalten wird, jedoch im Detail der Gleisabwicklung (Umfahrung von Aufzügen und Treppenanlagen zur neuen S-Bahn Station) angepasst werden müssen. Zu berücksichtigen bleibt ein ausreichend breiter Gleis-Korridor für München 21 in der 19 m-tieflage. Mit dem Workshop und der Nachberatung obiger Themen, der Unterzeichnung der Auslobervereinbarung durch alle Beteiligten sind nunmehr die Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren geklärt, so dass dieses unmittelbar anschließend an diese Bekanntgabe laufen wird. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kreisverwaltungsreferat Branddirektion sowie die Stadtwerke München GmbH haben einen Abdruck der Bekanntgabe erhalten. Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1, 2, 3, 5, 8, 9, 13, 14, 15, 21 und 25 haben jedoch Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Fristverkürzung Eine fristgerechte Vorlage gemäß Ziffer der AGAM war nicht möglich, da die erforderlichen Abstimmungen nicht termingerecht herbeigeführt werden konnten. Eine Behandlung der Angelegenheit in der heutigen Sitzung ist erforderlich, um den von allen Planungsbeteiligten vereinbarten Zeitplan einzuhalten. Die Stadt hat sich mit den anderen Beteiligten (DB Station&Service AG und Freistaat Bayern) auf eine gemeinsame Fortführung der Planungen zum Hauptbahnhof verständigt und dabei die Auslobung eines Wettbewerbes verabredet. Das Ergebnis daraus soll möglichst bis Mitte 2003 präsentiert werden. Unbedingte Voraussetzung für die Umsetzung dieser Absprachen ist die unverzügliche Einleitung des Wettbewerbsverfahrens. Dem Stadtrat sind hierfür dringend ergänzende Informationen zur Kenntnis zu bringen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Brannekämper, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

4 Seite 4 II. Bekanntgegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Thalgott Stadtbaurätin III. Abdruck von I. mit II. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. IV. WV Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu IV. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An Bezirksausschüsse 1, 2, 3, 5, 8, 9, 13, 14, 15, 21, An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat 6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 7. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An das Planungsreferat HA I 10. An das Planungsreferat HA II 11. An das Planungsreferat HA III 12. An das Planungsreferat HA IV 13. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 14. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/4 HLP zur weiteren Veranlassung.

5 Am... Planungsreferat SG 3 I.A. Seite 5

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