Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon: (PLAN) Telefax: Telefon: (SozR) Telefax: Seite Referat 1 von 8für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-21 Sozialreferat Zentrale Sozialplanung S-Z-SP Münchner Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2009/2010 Sitzungsvorlagen Nr /V Anlage Satzung Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin und des Referenten 2 1. Auftrag 2 2. Aufgaben und Anwendungsbereiche von Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen 2 3. Konzept für die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2009/ Methodik Ziele Themenbereiche und Kategorien 5 4. Zeitplan und Kosten 5 II. Antrag der Referentin und des Referenten 7 III. Beschluss 7

2 Seite 2 von 8 I. Vortrag der Referentin und des Referenten Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß 4 Ziff. 9b der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im gemeinsamen Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialausschusses. 1. Auftrag Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde dem Konzept einer kontinuierlichen Fortführung von Untersuchungen zur Lebenssituation der Münchner Bürgerinnen und Bürger und zur Durchführung der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2005 zugestimmt. Dieses sieht u. a. die kontinuierliche Durchführung von Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen im Abstand von ca. 3 5 Jahren vor. Die Ergebnisse der letzten Bürgerinnen- und Bürgerbefragung wurden dem Stadtrat in der Sitzung der Vollversammlung am bekannt gegeben. Mit dieser Vorlage legt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Sozialreferat das Konzept für die Durchführung der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2009/2010 vor. Diese Befragung stellt eine statistische Erhebung im Sinne des Bayerischen Statistikgesetzes dar. Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Statistikgesetzes vom sind die Kommunen verpflichtet, derartige statistische Erhebungen durch Satzung anzuordnen. 2. Aufgaben und Anwendungsbereiche von Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen Kommunale Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen ermöglichen es, Einschätzungen und Meinungen der Bürgerinnen- und Bürger zu den verschiedensten Feldern der Stadtentwicklung, der kommunalen Daseinsversorgung und der Verwaltungsarbeit kennen zu lernen sowie Informationen über die soziale Lage und Lebenssituation der Münchner Wohnbevölkerung zu erhalten. Für das Handeln der Verwaltung und der Politik ist ein verlässliches Meinungsbild der Bevölkerung eine wesentliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Deshalb nehmen repräsentative Befragungen im Stichprobenverfahren neben München inzwischen in zahlreichen deutschen Großstädten (bspw. in Duisburg, Dresden, Frankfurt, Leipzig oder Stuttgart) einen festen Platz bei der Gewinnung vor allem von Informationen ein, die durch die amtliche Statistik nicht bereitgestellt werden können. Die Ergebnisse der Münchner Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen werden benötigt: als Datengrundlage für die künftige Armutsberichterstattung (zuletzt Bekanntgabe in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom ) für die Bereitstellung von Informationen zur Städtebauförderung und zur Vorauswahl von künftigen Programmgebieten der Sozialen Stadt. für eine zielorientierte Evaluierung der Leitlinien der Stadtentwicklung (vgl.

3 Seite 3 von 8 Evaluierungsbericht der PERSPEKTIVE MÜNCHEN 2007) sowie für die Qualitätssicherung, Effizienz und Zielfindung kommunaler Leistungen und damit auch zur Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells. für die Fortschreibung des Handlungsprogramms Wohnen in München. als Grundlage zur Entscheidung über politische Maßnahmen, bei denen die Prioritäten der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind. für die Fortschreibung der PERSPEKTIVE MÜNCHEN. Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen 1992, 2000 und 2005 fließen kontinuierlich in die Arbeit der Referate der Stadtverwaltung ein und tragen zu ihrer Verbesserung bei. Im Sozialreferat dienen sie als Grundlage für den Münchner Armutsbericht; der letzte Armutsbericht von 2007 basiert bereits auf den Daten der letzten Bürgerinnenund Bürgerbefragung. Das Direktorium entwickelte auf der Grundlage der Ergebnisse der Bürgerinnenund Bürgerbefragung aus dem Jahr 2000 eine eigene Befragung zur Zufriedenheit mit der Stadtverwaltung, die im zweijährigen Rhythmus durchgeführt wird. Im Referat für Stadtplanung und Bauordnung dienen sie u. a. für den Evaluierungsbericht der PERSPEKTIVE MÜNCHEN sowie für die Bereitstellung von Basisinformationen für die Fachpolitiken und die Verwaltung zur demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung, z. B. für das Handlungsprogramm zum soziodemografischen Wandel, für das Programm Wohnen in München etc. Damit tragen Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen letztendlich zu einer zielorientierten Steuerung der städtischen Ausgaben bei. Die finanziellen Ressourcen können auf diese Weise gezielter und damit effektiver eingesetzt werden. Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen sollen kontinuierlich alle 3-5 Jahre durchgeführt werden. Hierfür sind insbesondere die folgenden Gründe maßgeblich: Die Ergebnisse von einmaligen Bevölkerungsbefragungen haben nur für einen begrenzten Zeitraum Gültigkeit. Um aktuelle Entwicklungen erkennen zu können, ist es notwendig in kontinuierlichen Abständen immer wieder zu befragen. Regelmäßige Befragungen helfen Politik und Verwaltung, Probleme zeitnah zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ebenso ermöglichen sie eine Kontrolle der Treffsicherheit dieser Maßnahmen. So kann der effektive Einsatz öffentlichen Geldes gewährleistet und ein systematisches Qualitätsmanagement durchgeführt werden. Werden Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen regelmäßig durchgeführt, können Veränderungen erfasst werden. Die damit verbundene Ablesbarkeit von Entwicklungstrends steigert den Wert und die Verwendbarkeit der erhobenen Daten.

4 Seite 4 von 8 3. Konzept für die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2009/ Methodik Für die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung 2009/2010 ist im Unterschied zu den früheren Befragungen vorgesehen, die Daten auch teilräumlich auf Stadtbezirksebene auszuwerten. Dies ist erforderlich, da die Bürgerinnen- und Bürgerbefragung künftig die Grundlage für die Armutsberichterstattung des Sozialreferats darstellen wird und für die Armutsberichte repräsentative Aussagen auch auf teilräumlicher Ebene benötigt werden (Bekanntgabe in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom ). Der Fragebogen enthält einen Kernteil mit Standardfragen zur Erhebung der demographischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung, sowie zu grundlegenden Themen z. B. zur Bildungssituation, Einschätzung und Zufriedenheit mit der Stadt oder die persönliche Wohnsituation. Die Standardfragen sollen aus Gründen der Vergleichbarkeit in der künftigen Befragung weitgehend beibehalten werden. Zusätzlich kann es gegebenenfalls einen Fragebogenteil mit aktuellen Themen geben, der von den Fachreferaten gesondert finanziert werden muss. Die Untersuchung erfolgt wie auch bislang in Form einer repräsentativen Haushaltsbefragung. Grundgesamtheit sind alle in München gemeldeten deutschen und ausländischen Haushalte (ca ). Die Stichprobenziehung kann aus dem Datenbestand der Einwohnermeldestatistik vorgenommen werden. Aufgrund der Anforderungen der Armutsberichterstattung, die Daten auch teilräumlich auszuwerten, ist diesmal eine höhere Stichprobe erforderlich. Um auf teilräumlicher Ebene Repräsentativität zu gewährleisten, ist von einer Untergrenze von ca. 400 Befragten pro Stadtbezirk auszugehen, d. h. bei 25 Stadtbezirken sind das mindestens Interviews. Die Stichprobe sollte daher bei einer angenommenen Ausschöpfungsquote von 30-40% ungefähr Haushalte umfassen. Die Durchführung der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung soll ebenso wie die bisherigen Befragungen ausgeschrieben, an einen externen Dienstleister vergeben und in Form einer schriftlichen oder telefonischen Befragung durchgeführt werden. Eine persönliche Befragung wird aufgrund der hohen Kosten ausgeschlossen. In dem noch abzuschließenden Werkvertrag mit einem externen Dienstleister zur Durchführung der Befragung werden auch Regelungen über die Einhaltung des Datenschutzes aufgenommen Ziele Ziele der Untersuchung sind die Analyse und Bewertung wichtiger Entwicklungsbedingungen der sozialen Lage und Lebenssituation der Wohnbevölkerung in München auf der Ebene der Gesamtstadt und auf der Ebene der Stadtbezirke, sowie die Erhebung der Einstellungen und Bewertungen der Münchner Bürgerinnen und Bürger zu wichtigen kommunalen Themen und zu ihren sozialräumlichen Lebensverhältnissen.

5 Seite 5 von Themenbereiche und Kategorien In Anlehnung an die letzte Befragung und aus Gründen der Vergleichbarkeit sind folgende Themenbereiche von Bedeutung: - Wohnpräferenzen - Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Haushalts - Zufriedenheit mit der Wohnumgebung (Infrastruktur, Flächen, Umweltbelastungen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten etc.) - Subjektive Bewertung der Lebensbedingungen in München - Eigenschaften oder Merkmale, die auf München zutreffen - Probleme in München - Prioritätensetzung bei kommunalen Leistungen und Investitionen - Einstellungen zu ökologischen Belangen und Fragen des Klimaschutzes - Sicherheit im öffentlichen Raum - Potenzial zu bürgerschaftlichem Engagement - Einschätzung der sozialen Unterschiede in München - Angaben zur Person (Alter, Geschlecht, Bildung, Erwerbsstatus, Einkommen, Migrationshintergrund) - Haushaltsstruktur - Wohnsituation In den Fragen sind die für den Armutsbericht notwendigen Angaben enthalten. Bei der Gestaltung des Fragebogens soll die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bisherigen Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen gewährleistet werden, um Veränderungen und Entwicklungen erkennen zu können. Außerdem wird bei einem Teil der Fragen eine Anlehnung an die bundesweite Erhebung des Mikrozensus angestrebt. Zusätzlich findet ein zeitlicher und inhaltlicher Abgleich mit der für 2010 vom Direktorium geplanten Befragung zum Themenbereich Zufriedenheit mit den Leistungen der Stadtverwaltung statt. Die dort vorgesehenen Fragen werden in der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung nicht eigens erhoben. Die zeitliche Entzerrung der Interviews wird gewährleistet. Um alle interessierten Referate in die neue Befragung einzubinden, soll zu einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe eingeladen werden. 4. Zeitplan und Kosten Als Befragungszeitraum ist abhängig von den verfügbaren Mitteln - Winter 2009/2010 oder Frühjahr 2010 vorgesehen. Ein genauer Zeit- und Kostenplan kann erst nach Angebotseinholung aufgestellt werden. Nach einer vorläufigen Kostenschätzung ist mit Gesamtkosten der Befragung bei einem ähnlich umfangreichen Fragebogen wie jedoch unter Verwendung einer deutlich höheren Stichprobe aufgrund der Auswertung auf Stadtbezirksebene in Höhe von bis EUR brutto zu rechnen.

6 Seite 6 von 8 Von den Kosten werden 50 Prozent aus dem Budget des Planungsreferates von 2009 bzw gedeckt. Das Sozialreferat wird sich mit 50 Prozent (maximal Euro) an den Kosten beteiligen. Zur Durchführung der Untersuchung soll ein Werkvertrag vergeben werden. Der Beschluss ist mit dem Direktorium Frauengleichstellungsstelle, Direktorium HAI Statistisches Amt, Direktorium HAI Controlling/ Steuerungsunterstützung, Direktorium HAI Rechtsabteilung, Direktorium HAII Geschäftsstelle des Ausländerbeirates, Direktorium HAIII Informationstechnologie, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Baureferat, Schul- und Kultusreferat, Referat für Gesundheit und Umwelt, Kommunalreferat, Kreisverwaltungsreferat, Personal- u. Organisationsreferat, und Kulturreferat, abgestimmt. Die vorgenannten Referate haben einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Die Bezirksausschüsse 1 25 haben jedoch ebenfalls einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Stadtrat Zöller und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Schwartz, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Dem Korreferenten des Sozialreferats, Herrn Stadtrat Bencker, ist ebenfalls ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

7 Seite 7 von 8 II. Antrag der Referentin und des Referenten Wir beantragen Folgendes: 1. Das Planungsreferat und das Sozialreferat werden gemeinsam beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium Statistisches Amt in den Jahren 2009 bzw eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung nach dem in Ziffer 3 des Vortrages der Referentin und des Referenten vorgelegten Konzept durchzuführen und einen entsprechenden Werkvertrag zu vergeben. 2. Die beiliegende Satzung wird beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Das Planungsreferat und das Sozialreferat werden beauftragt, den Stadtrat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten, sowie die Ergebnisse im Internet und in Form einer Broschüre zu veröffentlichen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Der Referent Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (I) Merk Graffe Stadtbaurätin berufsmäßiger Stadtrat

8 Seite 8 von 8 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst An das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium Frauengleichstellungsstelle an das Direktorium HA I/CS an das Direktorium HA I Rechtsabteilung (3x) an das Direktorium HA I Statistisches Amt(3x) an das Direktorium HA II Geschäftsstelle des Ausländerbeirates an das Direktorium HA III an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Bezirksausschüsse An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Kulturreferat 6. An das Kreisverwaltungsreferat 7. An das Personal- und Organisationsreferat 8. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 9. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 10. An das Schul- und Kultusreferat 11. An das Sozialreferat 12. An das Planungsreferat HA I, HA I/11, HA I/ An das Planungsreferat HA I/01-BVK 14. An das Planungsreferat HA II, HA III, HA VI 15. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 21. Mit Vorgang zurück an das Planungsreferat HA I/21 Am... Planungsreferat SG 3 I.A.

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