und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-1

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 6 Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-1 Genossenschaftsidee fördern I Genossenschaftlichen Wohnungsbau weiter stärken Antrag Nr / A von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Claudia Tausend, Herrn StR Helmut Schmid, Herrn StR Andreas Lotte, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Amlong, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Sabine Krieger, Herrn StR Boris Schwartz, Herrn StR Paul Bickelbacher vom , eingegangen am Sitzungsvorlagen Nr /V Anlagen: 1. Antrag Nr / A Liste Vorhaben der Genossenschaften auf städtischen Grundstücken 3. München Modell-Genossenschaften Inhalte Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 1 1. Genossenschaftlicher Wohnungsbau in München 2 2. Was hat die Stadt bisher für die Genossenschaften getan? 2 3. Derzeitige Formen der Unterstützung durch die Stadt 3 4. Weitere Behandlung des Themas Genossenschaften 4 II. Antrag der Referentin 5 III. Beschluss 5 I. Vortrag der Referentin Die Stadtratsmitglieder Alexander Reissl, Claudia Tausend, Helmut Schmid, Andreas Lotte, Beatrix Zurek, Christian Amlong, Hans Dieter Kaplan, Sabine Krieger, Boris Schwartz und Paul Bickelbacher haben den anliegenden Antrag Nr / A (Anlage 1) vom gestellt.

2 Seite 2 von 6 Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Absatz 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit eine grundsätzliche Thematik des Wohnungsbaus in der Stadt München berührt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zum Antrag Nr / A wie folgt Stellung: 1. Genossenschaftlicher Wohnungsbau in München In der Landeshauptstadt München gibt es ca. 40 Genossenschaften, die zusammen über ca Wohnungen verfügen, also über annähernd 5 % des gesamten Münchner Wohnungsbestandes von ca Wohnungen (Stand 2009). Das Spektrum reicht dabei von weniger als 100 bis zu ca Wohneinheiten. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten wie Hamburg, Dortmund oder Essen stellt der genossenschaftliche Wohnungsbau in München zwar nur ein im Vergleich kleines, dennoch wichtiges und sehr innovatives Marktsegment dar. Die Mitglieder der Genossenschaften sind gleichberechtigt und verfügen ohne Ansehen der Höhe ihrer Kapitalbeteiligung jeweils über eine Stimme in der Genossenschaft. Traditionelles Ziel der Genossenschaften ist die Förderung und Sicherung der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder. Aus dieser Zielsetzung heraus sind sie Garanten für maßvolle, langfristig tragbare Mieten, auch dann, wenn eine bestehende Sozialbindung ausgelaufen ist. Genossenschaften vereinen zudem die im Wohnungsmarkt getrennten Rollen, denn ihre Mitglieder sind nicht nur Mieter und Mieterinnen ihrer Wohnungen sondern gleichzeitig auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Über die (moderaten) Mieten und eine stabile Wohnsituation hinaus bieten die Genossenschaften heute vielfach auch soziale Komponenten. So engagieren sich einige Genossenschaften in der Vereinsarbeit und fördern mit eigenen Mitteln Kinder und Jugendliche oder Migrationsprojekte oder bieten Serviceleistungen für ältere Mitglieder bis hin zu eigenen Altenwohnungen. Vor allem die in jüngerer Zeit neu gegründeten Genossenschaften wie WOGENO (1993), FrauenWohnen e.g. (1998) und Wagnis e.g. (2000) sind mit ihren Vorhaben häufig Vorreiter für den innovativen, gendergerechten und sozial integrativen Wohnungsbau und engagieren sich in Einrichtungen und Initiativen, die nicht nur ihren Mitgliedern sondern dem ganzen Quartier zu Gute kommen. 2. Was hat die Stadt bisher für die Genossenschaften getan? Die Stadt fördert und unterstützt den genossenschaftlichen Wohnungsbau seit langem durch die Vergabe von Grundstücken und durch spezielle Förderprogramme für Genossenschaften. So war das im Februar 1996 eingeführte München Modell insbesondere dazu gedacht, den Genossenschaften ein Angebot an bezahlbaren

3 Seite 3 von 6 Grundstücken für den Mietwohnungsbau zu machen. Die Grundstücke im München Modell sollten deshalb auch in der Priorität Genossenschaftswohnungen preisgünstige Mietwohnungen - preisgünstige Eigentumswohnungen vergeben werden. Allerdings kam die Nachfrage der Genossenschaften zunächst nur sehr zögerlich in Schwung. Erst mit der Einführung des Programms München Modell-Genossenschaften (siehe Anlage 3) im Rahmen des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München, III ( ), das in Wohnen in München IV ( ) um die Möglichkeit eines zinsgünstigen Förderdarlehens erweitert wurde und mit dem verstärkten Engagement der sogenannten jungen Genossenschaften stieg die Zahl der Vorhaben von Genossenschaften auf städtischen Flächen. Wie aus der anliegenden Liste (Anlage 2) der Vorhaben von Genossenschaften auf städtischen Grundstücken nach dem Jahr 2000 ersichtlich ist, wurden seither 11 städtische Grundstücke für insgesamt ca. 542 Wohnungen an 5 verschiedene Genossenschaften vergeben. Mit Bauträgerauswahlbeschluss für Flächen im 4. Bauabschnitt am Ackermannbogen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (Sitzungsvorlagen Nr / V 04597) hat der Stadtrat zudem erstmals eine eigene Quote bei der Ausschreibung von Wohnbaugrundstücken in den großen städtischen Siedlungsgebieten für Genossenschaften und Baugemeinschaften beschlossen (siehe folgende Ziffer 3 des Vortrags). 3. Derzeitige Formen der Unterstützung durch die Stadt a) Baurechtsschaffung, Flächen und Förderung beim Grundstück Ausschreibung spezieller Flächen nur für Genossenschaften und Baugemeinschaften bei großen städtischen Siedlungsgebieten in einer Bandbreite von zusammen %. Entsprechend wird schon bei der Baurechtsschaffung darauf geachtet, dass geeignete Grundstücke für diese Zielgruppen gebildet werden können. Soweit möglich, werden auch Geschossflächenüberschreitungen für Gemeinschaftsräume, für Stellflächen im Erdgeschoss oder für besondere Energiekonzepte im Bebauungsplan vorgesehen. Die Wünsche der Genossenschaften hinsichtlich der Anteile der Wohnbauarten (freifinanziert, gefördert) auf den für sie vorgesehenen Flächen werden, soweit im Rahmen der allgemeinen Vorgaben möglich, berücksichtigt. Günstige, lageunabhängige Grundstückspreise im Rahmen des speziellen Förderprogramms München Modell-Genossenschaften (siehe Anlage 3) von 375,- /m 2 Geschossfläche (einkommensabhängig). Die Variante Erbbaurecht statt Kauf ist möglich. Dabei werden Einkommensprüfungen für die Mitglieder der Genossenschaft nur am Anfang und später nur bei einem Mieterwechsel während der Laufzeit des Erbbaurechts vorgenommen. Die Stadt hat in Wohnen in München IV auch die Möglichkeit eröffnet, dass

4 Seite 4 von 6 Genossenschaften die Förderquote aus der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) auf privaten Flächen als Genossenschaftsprojekt (mit 20 % EOF und 10 % München Modell-Genossenschaften) übernehmen können. b) Förderung mit zinsgünstigen städtischen und staatlichen Darlehen Im Rahmen des München Modells-Genossenschaften ist eine Förderung mit einem günstigen städtischen Darlehen in Höhe bis zu 750,- /m 2 Wohnfläche möglich (Konditionen: Zins: 0,5 %, Tilgung 1 %, Laufzeit 25 Jahre). Soweit Genossenschaften auch Wohnungen nach dem staatlichen Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF) errichten, können sie die übliche Darlehensförderung von ca je Wohnung in Anspruch nehmen. Diese besteht aus zwei Darlehen, nämlich einem objektabhängigen Darlehen mit 0,5 % Zins und 1 % Tilgung und einem belegungsabhängigen Darlehen mit 5,75 % Zins und 1 % Tilgung ab dem 11. Jahr (Laufzeit 25 Jahre oder 40 Jahre). c) Sonstige Angebote/Möglichkeiten für Genossenschaften Für Wohnungen im München Modell-Genossenschaften gibt es anders als beim kommunalen München Modell-Miete oder bei der staatlichen EOF keine Beschränkung bei der Wohnfläche (Wohnflächenobergrenze). Bei der Vergabe von Wohnungen in der staatlichen EOF wird den Haushalten der Genossenschaften ein Zimmer mehr als üblich zugestanden. Am wurde ein Fachgespräch für Genossenschaften und Baugemeinschaften unter Beteiligung von Politik sowie externen und internen Fachleuten abgehalten. Als Ergebnis werden künftig regelmäßige Jour fixe abgehalten (der nächste findet voraussichtlich im Juli 2011 statt). 4. Weitere Behandlung des Themas Genossenschaften Die Förderung der Genossenschaften wird eines der Themen bei der im Herbst 2011 anstehenden Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München V ( ) sein. Im Vorfeld ist beabsichtigt, den Stadtrat im Rahmen der Behandlung von Stadtratsanträgen im Zusammenhang mit der drastischen Entwicklung der Grundstückspreise, der Förderung des Kaufs von Bestandsobjekten oder von Modellen zur Grundstücksvergabe ( Hamburger Modell ) wiederholt zu befassen. Auch bei der Überarbeitung der Stellplatzsatzung, die derzeit läuft, wird auf das Thema eines reduzierten Stellplatzschlüssels für genossenschaftliche Projekte einzugehen sein. Dem Antrag Nr / A der Stadtratsmitglieder Alexander Reissl, Claudia Tausend, Helmut Schmid, Andreas Lotte, Beatrix Zurek, Christian Amlong, Hans Dieter Kaplan, Sabine Krieger, Boris Schwartz und Paul Bickelbacher vom wird entsprochen.

5 Seite 5 von 6 Die Vorlage wurde auf besonderen Wunsch der Gleichstellungsstelle (Ziffer 4 der Dienstanweisung vom ) mit dieser abgestimmt. Beteiligung des Bezirksausschusses/der Bezirksausschüsse Die Satzung für die Bezirksausschüsse sieht in der vorliegenden Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Die Bezirksausschüsse 1 25 haben Abdrucke der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Podiuk, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zur derzeitigen Unterstützung der Münchner Wohnungsgenossenschaften durch die Landeshauptstadt München wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. Nr / A der Stadtratsmitglieder Alexander Reissl, Claudia Tausend, Helmut Schmid, Andreas Lotte, Beatrix Zurek, Christian Amlong, Hans Dieter Kaplan, Sabine Krieger, Boris Schwartz und Paul Bickelbacher vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin

6 Seite 6 von 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA Ił/V 1 3. An die Bezirksausschüsse 1 mit An das Kommunalreferat 5. An das Kommunalreferat, GV/Wo 6. An die Frauengleichstellungsstelle 7. An das Sozialreferat 8. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 9. An das Planungsreferat HA I 10. An das Planungsreferat HA II 11. An das Planungsreferat HA III 12. An das Planungsreferat HA IV 13. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 14. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA III/11 zum Vollzug des Beschlusses. Am <DATUM> Planungsreferat SG 3

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