Mittelfristiger Finanzplan und Finanzplan

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1 Mittelfristiger Finanzplan und Finanzplan

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3 Mittelfristiger Finanzplan des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2013 bis 2017 Stand: Januar 2014 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Internet:

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5 - 3 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 4 1. Gesetzliche Grundlagen 4 2. Aufgabe der Finanzplanung 4 3. Planungszeitraum und -daten 6 II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2013 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung 7 a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage 7 b) Mittelfristige Aussichten 9 2. Finanzpolitische Lage 11 a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg 11 b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung 13 c) Stabilitätsrat 15 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt Einnahmen 20 a) Steuereinnahmen 21 b) Übrige Einnahmen 23 c) Einnahmen aus Krediten Ausgaben 24 a) Personalausgaben 25 b) Sachausgaben 32 c) Investive Ausgaben 35 IV. Schlussbemerkung 36 Tabellenanhang 38

6 - 4 - I. Allgemeine Grundlagen und Funktionen der Finanzplanung 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Nach 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I Seite 582) in Verbindung mit 50 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom (BGBl. I Seite 1273) ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine mehrjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In der Finanzplanung soll dargestellt werden, welche Ausgaben die Regierung im mittelfristigen Zeitraum im Gesamtrahmen erwartet, welcher haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf sich daraus ergibt und wie sich die voraussichtliche Haushaltsentwicklung in die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einpasst. Jährliche Fortschreibung Der Mittelfristige Finanzplan, der gem. 31 der Landeshaushaltsordnung (LHO) von Baden-Württemberg durch den Minister für Finanzen und Wirtschaft aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen wird, ist jährlich fortzuschreiben und den veränderten finanz- und gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. 2. Aufgabe der Finanzplanung Funktionen der Finanzplanung Die Finanzplanung hat insbesondere eine politische Programmfunktion, eine wirtschaftspolitische Lenkungsfunktion, eine Koordinierungs- und Informationsfunktion und nicht zuletzt eine finanzpolitische Ordnungsfunktion. In der Praxis richtet sich der Fokus in erster Linie auf die finanzpolitische Ordnungsfunktion. Die finanzpolitische Ordnungsfunktion soll die mehrjährige Haushaltssicherung gewährleisten, d.h. aufzeigen, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen im mittelfristigen Planungszeitraum ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben stattfinden muss.

7 - 5 - Seit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist in diesem Rahmen auch der erforderliche Abbau eines strukturellen Haushaltsdefizits bis zum Inkrafttreten der grundgesetzlichen Schuldenbremse mit einzubeziehen. Im Übrigen sind in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020 auch die haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Veranschlagung von Nettokreditaufnahmen zu beachten. Die mittelfristig aufgezeigten Orientierungsdaten veranlassen ein Regierungshandeln, das bedarfsgerecht Schwerpunkte, Prioritäten und damit auch Posterioritäten setzt. Ungleichgewichten zwischen dem Wünschenswerten und dem gesamtund finanzwirtschaftlich Möglichen muss zielgerichtet entgegen gewirkt werden. Angesichts der gesetzten haushaltsrechtlichen Rahmenvorgaben ist dies unumgänglich. Planungsinstrument ohne Umsetzungsund Vollzugsverbindlichkeit Mit der Informationsfunktion des Finanzplanes soll nicht nur das Parlament und die Öffentlichkeit, sondern auch die Verwaltung selbst über den finanzpolitischen Kurs der Regierung und über den mittelfristig erwarteten Ausgabenbedarf informiert werden. Die konkrete Umsetzung der Finanzplanungsdaten in die Haushaltswirklichkeit erfolgt in den künftigen Haushalten und in deren Vollzug. Dementsprechend wird die Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Momentaufnahme der Finanzsituation Bei der Bewertung der Finanzplanung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich um eine Momentaufnahme der Finanzsituation des Landes handelt. Bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben kann nur von der gegenwärtigen überschaubaren Sach- und Rechtslage ausgegangen werden. Änderungen bei den getroffenen Annahmen in den Basisjahren wirken sich unmittelbar auf die Planjahre aus. Außerdem besteht das Risiko, dass die unterstellte konjunkturelle Entwicklung, das im Voraus geschätzte Steueraufkommen oder die allgemeine Preis- und Zinsentwicklung anders als angenommen verlaufen.

8 - 6 - Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Finanzplanung - wie auch der Haushalt selbst - ein vernetztes System mit zahlreichen Wechselwirkungen darstellt. Beispielsweise wirken sich höhere Steuereinnahmen gleichzeitig auf die Ausgabenseite aus. Unmittelbar deutlich wird dies beim Länderfinanzausgleich und beim kommunalen Finanzausgleich. 3. Planungszeitraum und -daten Der vorliegende Finanzplan umfasst die Jahre 2013 bis Für das Haushaltsjahr 2013 entspricht der Finanzplan den Soll- Ansätzen des Staatshaushaltsplan 2013/2014 in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vom 30. April 2013 (GBl. S. 83). Für das Jahr 2014 sind die Werte des Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 vom 19. Dezember 2013 (GBl. S.485) zu Grunde gelegt, welche auch Basis für die Fortschreibung der Jahre 2015 bis 2017 bilden. Die Landesregierung hat am 26. November 2013 die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 beschlossen und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragt, Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Landtags zum Zweiten Nachtrag 2014 ergeben, einzuarbeiten. Die eigentlichen Finanzplanungsjahre sind die Jahre 2015, 2016 und 2017.

9 - 7 - II. Wirtschaftliches und finanzpolitisches Umfeld der Finanzplanung 2013 bis Wirtschaftliche Rahmendaten der Finanzplanung a) Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage Konjunkturelle Schwäche 2011 in Deutschland überwunden, Belebung in 2014 Zum Jahresende 2013 hat die deutsche Wirtschaft die konjunkturelle Schwächephase wieder überwunden, nach zurückgehenden wirtschaftlichen Aktivitäten im Winterhalbjahr 2012/13 ist die Entwicklung wieder aufwärts gerichtet. In ihrer Herbstprojektion vom Oktober 2013 erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2013 ein Wirtschaftswachstum, gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt (BIP), von +0,5 % und für das Jahr 2014 einen Zuwachs um +1,7 %. In Baden- Württemberg Wirtschaftswachstum 2013 etwa im Bundesdurchschnitt,... Auch in der baden-württembergischen Wirtschaft hat sich die Konjunktur nach einer verhaltenen Entwicklung zu Jahresbeginn wieder moderat belebt. Zwar belastete der Export das gesamtwirtschaftliche Wachstum, dies konnte jedoch durch die binnenwirtschaftliche Entwicklung, die von einer guten Arbeitsmarktlage und günstigen Einkommensentwicklungen gestützt wird, nahezu ausgeglichen werden. Nach einem leichten Rückgang des realen BIP im ersten Halbjahr um -0,1 % (Deutschland insgesamt: -0,3 %) kann für 2013 ein Wachstum des Landes im Bundesdurchschnitt erwartet werden - das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg geht von +0,4 % aus....für 2014 überdurchschnittlich gute Wachstumsperspektiven. Nicht zuletzt wegen der erwarteten Beschleunigung des Welthandels dürfte die Wirtschaft in Deutschland und in Baden- Württemberg auch 2014 wieder einen höheren Wachstumskurs einschlagen. Da 2014 neben einer weiter robusten Binnennachfrage vor allem die Ausrüstungsinvestitionen und die Exporte, nicht zuletzt wegen des Bedarfs vieler Schwellenländer an hochwertigen Investitionsgütern, zu den Wachstumsträgern der deutschen Wirtschaft 2014 zählen werden, sind innerhalb Deutschlands die Wachstumsperspektiven

10 - 8 - Baden-Württembergs im kommenden Jahr überdurchschnittlich gut einzuschätzen. Mittelfristig günstige Wachstumsperspektiven bei zunehmendem Wachstum der Weltwirtschaft Die wieder gewonnene Stärke der deutschen Wirtschaft bildet, zusammen mit wachstumsfreundlichen internationalen Rahmenbedingungen, eine realwirtschaftlich gute Basis für auch mittelfristig günstige Entwicklungsperspektiven. In ihrer Mittelfristprognose vom Herbst 2013, die auch der Steuerschätzung vom November 2013 zugrunde lag, geht die Bundesregierung trotz bestehender Risiken von einem wieder zunehmenden Wachstum der Weltwirtschaft und einer dynamischeren Entwicklung des Welthandelvolumens aus. Bei weiterhin überdurchschnittlichem Wachstum in den Schwellenländern wird der Bedarf an deutschen hochwertigen Exportgütern groß und die mittelfristigen Exportchancen der deutschen Wirtschaft entsprechend günstig bleiben, wodurch sich auch Impulse für die Investitionstätigkeit der heimischen Wirtschaft ergeben. und robuster Binnennachfrage. Bei weiterhin stabiler Arbeitsmarktsituation, guten Einkommensperspektiven und rückläufigen Sparquoten kann außerdem auch in mittelfristiger Hinsicht von einer Zunahme des privaten Verbrauchs und damit einer Stützung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums durch die Binnennachfrage ausgegangen werden. Neben dem weltwirtschaftlichen Umfeld bleibt auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik im Euroraum maßgebend für den zu erwartenden mittelfristigen Entwicklungspfad. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es insoweit zu keinen negativen Entwicklungen kommt, die Schuldenkrise also beherrschbar bleibt und sich nicht weiter ausbreitet. Auf jeden Fall ist mit einer heterogenen wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des Euroraums zu rechnen.

11 - 9 - Bei der Steuerschätzung November 2013 unterstellte Entwicklung des "nominalen" und des "realen" Bruttoinlandsprodukts für die BRD in v.h. Nominales BIP Reales BIP 5,00 4,50 4,00 3,50 3,00 2,58 3,32 2,99 2,99 2,50 2,00 1,50 1,00 1,69 1,41 1,41 0,50 0,00 0, Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie b) Mittelfristige Aussichten Vorsichtige Mittelfristprojektion mit Risiken und Chancen. Die Bundesregierung bezeichnet ihre Mittelfristprojektion als grundsätzlich vorsichtig. Risiken sind vor allem im europäischen und weltwirtschaftlichen Umfeld zu sehen, namentlich in der Schuldenkrise im Euroraum mit Auswirkungen auf die Stabilität des Bankensektors sowie aufgrund einer weltweit expansiv ausgerichteten Geldpolitik. Chancen sieht die Bundesregierung dagegen in einer Lösung der europäischen Schuldenkrise sowie einer Rückkehr der Weltwirtschaft auf einen nachhaltigen Wachstumspfad, von dem Deutschland und auch Baden- Württemberg stark profitieren würden. Im Einzelnen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2018 einen Anstieg des realen BIP um +1,4 % pro Jahr. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte und die Konsumausgaben des Staates sollen danach mit +1,2 % bzw. +1,1 % pro

12 Projektion der Bundesregierung für 2014 bis 2018: Anstieg des realen BIP um +1,4 % pro Jahr. Jahr unterdurchschnittlich zunehmen. Bei der Bruttoanlageinvestition wird dagegen ein Anstieg um beachtenswerte +2,8 % pro Jahr angenommen, überdurchschnittlich stark für die Ausrüstungsinvestitionen mit jährlich +4,5 %, verhaltener dagegen für die Bauten mit +1,6 % pro Jahr. Hieraus errechnet sich ein jährlicher Anstieg der Binnennachfrage um +1,5 %. Die Außenwirtschaft wird dagegen keinen rechnerischen Wachstumsbeitrag leisten, weil annahmegemäß die Zunahme der Exporte im mittelfristigen Zeitraum mit +4,7 % pro Jahr zwar weiterhin sehr hoch bleibt, aber merklich schwächer ausfällt als die Entwicklung der Importe mit jährlich +5,2 %. Bei den Verbraucherpreisen geht die Bundesregierung von einem auch mittelfristig moderaten Anstieg um jährlich +1,7 % aus. Auf dem Arbeitsmarkt soll sich auch in mittlerer Sicht eine günstige Tendenz fortsetzen: Bei steigender Erwerbstätigkeit und trotz Zuwanderung und teilweiser Auflösung der stillen Reserven könnte die Zahl der Arbeitslosen bis zum Jahre 2017 auf 2,83 Mio. Personen sinken. Die Arbeitslosenquote sollte demnach, ausgehend von 6,9 % in 2013, auf 6,6 % in 2017 abnehmen. Bei mittelfristig starker Zunahme von Investitionen und Exporten eröffnen sich für Baden- Württemberg weiter überproportional hohe Wachstumsperspektiven. Unter den genannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätte Baden-Württemberg auch in der mittelfristigen Sicht erneut überdurchschnittlich gute Wachstumschancen. Sie ergeben sich zum einen aus der starken Ausrichtung auf Exporte und die Herstellung von Investitionsgütern, die im gesamten Projektionszeitraum zu den wichtigsten Wachstumsträgern zählen. Überdies ist das Wachstumspotenzial des Landes aufgrund seiner zukunftsgerichteten Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie grundsätzlich sehr groß. Damit sind beste Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Land eine im Bundesvergleich weiterhin recht niedrige Arbeitslosenquote aufweisen wird.

13 Arbeitslose und offene Stellen in Baden-Württemberg Arbeitslose Sep Mrz 06 Jun 06 Sep 06 Dez 06 Mrz 07 Jun 07 Sep 07 Dez 07 Mrz 08 Jun 08 Sep 08 Dez 08 Mrz 09 Jun 09 Sep 09 Dez 09 Mrz 10 Jun 10 Sep 10 Dez 10 Mrz 11 Jun 11 Sep 11 Dez 11 Mrz 12 Jun 12 Sep 12 Dez 12 Mrz 13 Jun Sep offene Stellen Sep Mrz 06 Jun 06 Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 2. Finanzpolitische Lage a) Die Haushaltswirtschaft in Baden-Württemberg Entwicklung des Schuldenstandes aus Kreditmarktschulden Mio. Euro Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg bis einschl Werte 2013 und 2014 eigene Fortschreibung Ministerium für Finanzen und Wirtschaft lt. ausgewiesenen Nettokreditaufnahmen im StHPl. 2013/2014 bzw. 2.Nachtrag 2014

14 Haushalte 2011 und 2012 ohne Nettokreditaufnahme Die Haushalte 2011 und 2012 konnten noch ohne die Aufnahme neuer Schulden ausgeglichen werden. Wesentliche Ursachen waren steigende Steuereinnahmen und erste Konsolidierungsmaßnahmen, aber auch die Verwendung von Rücklagen und rechnungsmäßigen Überschüssen. Baden-Württemberg konnte im Jahr 2012 den zweiten Platz bei der Pro-Kopf-Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt halten. Pro-Kopf-Verschuldung der westdeutschen Flächenländer am Kreditmarkt zum Euro Bayern Baden- Württemberg Hessen Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig- Holstein Saarland Quelle: Bundesministerium der Finanzen Anmerkung: In der Darstellung des Bundesministeriums der Finanzen sind die Schulden einzelner Länder bei der vom Bund gegründeten Bad Bank FMS Wertmanagement AöR enthalten, da diese Schulden finanzstatistisch als bei den öffentlichen Haushalten bestehend auszuweisen sind. Diese Anstalt kauft im Wege der Zession (Abtretung) am Kreditmarkt aufgenommene Schuldscheindarlehen mehrerer Länder. Im Falle Baden-Württembergs belaufen sich die von der Bad Bank aufgekauften Schulden zum Stand auf 1,14 Mrd. Euro. Ungeachtet der finanzstatistischen Abgrenzung wurde dieses Schuldscheindarlehen Baden-Württembergs jedoch ursprünglich am Kreditmarkt begeben. Bezieht man diese Schulden in den Schuldenstand am Kreditmarkt mit ein, so beläuft sich dieser auf 43,3 Mrd. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von Euro entspricht (nach Zensus 2011). Das Gesamtbild des Ländervergleichs der Kreditmarktschulden wird dadurch erschwert. Veränderte Rahmenbedingungen ab 2013 Ab 2013 stellt sich die Lage hingegen schwieriger dar. Zusätzliche Nettokreditaufnahmen sind unausweichlich.

15 Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich! Maßgebliche Ursache ist der Umstand, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise bei dramatisch sinkenden Steuereinnahmen keine ausgabendämpfenden Maßnahmen ergriffen, sondern erhebliche strukturelle Ausgabenzuwächse jenseits krisenbekämpfender Maßnahmen angelegt und nur bis einschließlich 2012 ausfinanziert wurden. Ersichtlich ist dies insbesondere an dem in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf von rd. 2,5 Mrd. Euro. Konsolidierung auf gutem Weg Seit dem Regierungswechsel wurden daher erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen, die sich in ihrer Wirkung Jahr für Jahr aufbauen und auf der Zeitschiene bis 2020 zu strukturellen Entlastungen von voraussichtlich rund 1,3 Mrd. Euro führen. Trotz dieser Erfolge werden auch künftig weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Umsetzung nachhaltiger und generationengerechter Haushaltspolitik und zur Erreichung der Vorgaben der Schuldenbremse unausweichlich bleiben. Sanieren und Investieren kommt nicht zu kurz Daneben ist der Erhalt des Landesvermögens unabdingbares Element verantwortungsvoller Haushalts- und Finanzpolitik. Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes nicht weiter aufschiebbar, wobei besonderes Augenmerk auf die Effizienz solcher Maßnahmen, z. B. mit der Zielrichtung der Einsparung von Folgekosten, zu richten ist. b) Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung Schuldenbremse gem. Art. 109 GG Nach Art. 109 Grundgesetz (GG) sind ab 2016 der Haushalt des Bundes und ab 2020 die Haushalte der Länder grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Dabei gilt für die Länder ausdrücklich Null heißt Null. Für den Bund ist der Grundsatz der Null-Neuverschuldung dagegen nicht verletzt, wenn seine strukturelle Neuverschuldung den Wert von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt.

16 Ausnahmen für Konjunkturschwankungen und außergewöhnliche Notsituationen Ausnahmen sind nur für Konjunkturschwankungen (hier sind konjunkturell bedingte Schuldenaufnahmen zugelassen, sie sind jedoch in wirtschaftlich besseren Zeiten wieder zurück zu führen) und für außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorgesehen. Bei Schuldenaufnahme wegen einer Notsituation ist verbindlich ein Tilgungsplan zu erstellen. Einzelheiten, insbesondere konkrete Regelungen für den Bund und den Stabilitätsrat, sind in Begleitgesetzen verankert. Inkrafttreten zum 1. Januar Übergangsregelung bis zum Jahr 2015 bzw Diese Schuldenbremse ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Für den Bund gibt es eine Übergangsregelung bis Ende Seit dem Haushaltsjahr 2011 ist der Bund verpflichtet, einen linearen Abbaupfad hinsichtlich des strukturellen Defizits einzuhalten, um für das Haushaltsjahr 2016 die Einhaltung der für ihn geltenden Obergrenze zu gewährleisten. Bei den Ländern endet der Übergangszeitraum im Jahr 2019, wobei für einige Länder die Empfänger von Konsolidierungshilfen ein festgelegter Konsolidierungspfad gilt, der im Frühjahr 2011 mit dem Bund im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen zum Konsolidierungshilfengesetz festgelegt wurde. Geltende Rechtslage in Baden- Württemberg Nach Art. 84 Landesverfassung dürfen die Einnahmen aus Krediten - ähnlich der früheren Regelungen des GG - die Summe der Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung nach 18 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zum 1. Januar 2013 ist die Neuregelung des 18 LHO in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung des Regelungsgehalts der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht mit Übergangsregelung bis einschließlich Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit des Landeshaushalts zu schaffen. Nach 18 LHO ist der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bis einschließlich 2019 ist eine in gleichmäßigen Schritten sinkende Neuverschuldung zulässig.

17 Ausgangswert für den Abbau ist der haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf des Jahres 2013 i. H. v. 2,53 Mrd. Euro nach der Mittelfristigen Finanzplanung Die Höhe der Abbauschritte wird modifiziert durch die Entwicklung der Netto- Steuereinnahmen des Landes und den Saldo der finanziellen Transaktionen. Im Ergebnis mindern überdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein positiver Saldo der finanziellen Transaktionen die Möglichkeit der Neuverschuldung, während unterdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen und ein negativer Saldo der finanziellen Transaktionen diese erhöhen. In Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und dessen Finanzlage erheblich beeinträchtigen, dürfen zusätzliche Kredite aufgenommen werden. Diese sind in angemessener Zeit zurückzuführen, was in einem Tilgungsplan festgelegt wird. c) Stabilitätsrat Konsolidierungskurs zur Einhaltung der europäischen Vorgaben Nach Art. 126 Abs. 1 AEUV 1 vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. In Verbindung mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gelten als Referenzwerte zur Überprüfung der Haushaltsdisziplin ein (gesamtstaatliches) jährliches Haushaltsdefizit von nicht mehr als 3 % und ein öffentlicher Schuldenstand von nicht mehr als 60 %, jeweils im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Bei Verstößen tritt die "korrektive Komponente" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts mit der Möglichkeit eines Defizitverfahrens in Kraft. Um übermäßigen Defiziten vorzubeugen, setzt sich jeder Mitgliedstaat im Rahmen des "präventiven Arms" des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ein mittelfristiges Ziel ("MTO") für einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt sowie den Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel. Das Ziel (gesamtstaatlich, strukturell) darf für Eurostaaten höchstens -1 % des BIP betragen. Aufgrund des "Vertrags über Stabilität, Koordinierung und 1 AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

18 Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (Fiskalvertrag) wurde mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 für Deutschland eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungssaldos von höchstens -0,5 % des nominalen BIP in 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund steht die Konsolidierung öffentlicher Haushalte als der entscheidende Aspekt nachhaltiger und generationengerechter Finanzpolitik im haushaltspolitischen Mittelpunkt. Einrichtung des Stabilitätsrats durch FöKo II Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde neben der grundgesetzlichen Schuldenbremse mit der Einführung eines neuen Art. 109a GG und des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) der sog. Stabilitätsrat errichtet. Als Nachfolger des Finanzplanungsrats hat er dessen bisherige Aufgaben übernommen. Darüber hinaus wurden sowohl Aufgabenbereich, als auch Befugnisse erweitert. Mitglieder sind der Bundesfinanzminister, die Länderfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister. Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst. Überwachung der Haushalte als zentrale Aufgabe Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um so drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. in drei Stufen. Dies geschieht in einem dreistufigen Verfahren. Erste Stufe In einer ersten Stufe legen Bund und Länder im Rahmen des Frühwarnsystems jährlich Stabilitätsberichte über die aktuelle Haushaltslage, die Finanzplanung sowie über die Einhaltung der verfassungsgemäßen Kreditaufnahmegrenzen vor. mit Kennziffern Zur Beurteilung der Haushaltslage wurden vier Haushaltskennziffern festgelegt, mit denen das Vorliegen einer drohenden Notlage untersucht wird: Der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner (d.h. der

19 finanzstatistische Finanzierungssaldo wurde um den Saldo finanzieller Transaktionen und konjunktureller Einflüsse bereinigt), die Kreditfinanzierungsquote (d.h. das Verhältnis von Netto- Kreditaufnahme und bereinigten Ausgaben), der Schuldenstand je Einwohner und die Zins-Steuer-Quote (d.h. das Verhältnis von Zinsausgaben und Steuereinnahmen). im aktuellen Haushalts- und im Finanzplanungszeitraum Betrachtet werden jeweils zwei Zeiträume. Der Zeitraum der aktuellen Haushaltslage beinhaltet die Ist-Werte der zwei vorangegangenen Jahre und die Haushaltsplanungen des laufenden Jahres. Der Zeitraum der Finanzplanung umfasst die aktuellen Entwürfe für das folgende Jahr sowie die weiteren Ansätze der Finanzplanung. Somit wird ein Zeitraum von bis zu sieben Jahren betrachtet, der die Haushaltsentwicklung umfassend abbildet. im Vergleich zu Schwellenwerten Für jede der vier Kennziffern werden Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist. Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. und Projektion der mittelfristigen Entwicklung Zudem enthält jeder Stabilitätsbericht eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Grundlage einheitlicher Annahmen hinsichtlich der Kennziffer Schuldenstand. Diese beantwortet die Frage, welche jahresdurchschnittliche Ausgabelinie über einen Zeitraum von sieben Jahren an den Rand einer Haushaltsnotlage führen würde, wenn die Schuldenstandsquote unverändert bliebe. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage Wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist, oder bei der Projektion am Ende des Zeitraums voraussichtlich der Schwellenwert der Kennziffer Schuldenstand überschritten wird, gilt dies als Hinweis auf eine aktuell bzw. zukünftig drohende Haushaltsnotlage.

20 Baden-Württemberg weist in dem im September 2013 vorgelegten Stabilitätsbericht des Landes folgende Kennziffern 2 auf: Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Ist Ist Soll Überschreitung FPl FPl FPl FPl Struktureller je Finanzierungssaldo Einw k.a. nein Schwellenwert Länderdurchschnitt Überschreitung nein Kreditfinanzierungsquote % -0,3-1,2 3,1 2,1 0,8 0,0 k.a. nein Schwellenwert 5,3 4,7 5,6 9,6 9,6 9,6 9,6 Länderdurchschnitt 2,3 1,7 2,6 nein Zins-Steuer-Quote % 6,9 5,9 6,8 6,2 6,4 6,3 k.a. nein Schwellenwert 12,6 11,4 11,7 12,7 12,7 12,7 12,7 Länderdurchschnitt 9,0 8,2 8,4 je Schuldenstand Einw k.a. nein Schwellenwert Länderdurchschnitt nein nein Auffälligkeit im Zeitraum nein nein Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. Quelle: Stabilitätsbericht 2013 des Landes Baden-Württemberg liegen in Baden-Württemberg nicht vor. Danach ergeben sich in keinem Bereich und in keinem Zeitraum Auffälligkeiten, die einen Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage im Land geben. Zweite Stufe In vier anderen Bundesländern dagegen hat der Stabilitätsrat in seiner 2. Sitzung am 15. Oktober 2010 Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt. Evaluationsausschuss Der Stabilitätsrat hat daher in einer zweiten Stufe einen Evaluationsausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hatte, zu überprüfen, ob aufgrund der Hinweise tatsächlich eine Haushaltsnotlage in den betroffenen Gebietskörperschaften besteht. Dritte Stufe Aufgrund des Berichtes des Evaluationsausschusses hatte der Stabilitätsrat in seiner 3. Sitzung am 23. Mai 2011 den Beschluss gefasst, dass in diesen Gebietskörperschaften eine 2 Datenstand: Siehe Stabilitätsbericht des Landes Baden-Württemberg 2013, Seite 3

21 Haushaltsnotlage droht. Daher kommt es in einer dritten Stufe zur Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Sanierungsverfahren Das von den betroffenen Gebietskörperschaften jeweils vorgeschlagene Sanierungsprogramm wurde vom Evaluationsausschuss überprüft. Auf Grundlage der Bewertung durch den Evaluationsausschuss hat der Stabilitätsrat in seiner 4. Sitzung am 1. Dezember 2011 entsprechende Vereinbarungen zu den jeweiligen Sanierungsprogrammen beschlossen, deren Einhaltung halbjährlich überwacht wird. Weitere Aufgaben Weitere Aufgaben des Stabilitätsrats sind die Erörterung und Beschlussfassung über die jährlichen Fortschrittsberichte Aufbau Ost, die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes und der Länder und die Feststellung, ob Bundesländer, die Konsolidierungshilfen beziehen, die daran geknüpften Bedingungen eingehalten haben. Mit dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013 wurde dem Stabilitätsrat zudem die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz zugewiesen. Nähere Informationen und Details zu Aufbau, Organisation, Arbeitsweise und Aufgaben des Stabilitätsrats können dessen Homepage entnommen werden. Auf dieser werden auch sämtliche Beratungsunterlagen, alle Beschlüsse und die Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder veröffentlicht.

22 III. Der baden-württembergische Landeshaushalt 1. Einnahmen Die Struktur der gesamten Einnahmen des Landes auf der Basis der Plandaten stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: Einnahmen des Landes im Finanzplanungszeitraum Mio. Euro Steuern übrige Einnahmen Nettokreditaufnahme % 3% 3% 2% 2% 21 % % 23 % 21% 21 % % 74% 76 % 77% 77 % Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Von 2013 bis 2017 liegt der Anteil der Steuereinnahmen zwischen rd. 73 % und rd. 77 % der in der Mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Gesamteinnahmen. Der Anteil der übrigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen steigt von 22 % 2013 auf 23 % 2014 und beträgt 21 % in den Jahren 2015 bis Im Übrigen untergliedern sich die Einnahmen wie folgt:

23 Zuweisungen Kommunen / Dritter 9% Einnahmen des Landes nach Arten im Jahr 2014 Verwaltungseinnahmen 4% Zuweisungen Bund 8% Schuldenaufnahme 3% sonstige Einnahmen 2% Landesanteil an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 69% Landessteuern 5% Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg a) Steuereinnahmen Die Steuereinnahmen werden in den Jahren 2013 und 2014 auf der Basis der Soll-Ansätze des Staatshaushaltsplans 2013/2014 und in den Jahren 2015 bis 2017 auf der Basis der November-Steuerschätzung 2013 ausgewiesen. Angesichts der nach dem Ergebnis der November-Steuerschätzung relativ geringen Steigerung der Steuereinnahmen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2014, erfolgt keine Anpassung für Die Landesregierung knüpft damit an die bewährte vorsichtige Veranschlagungspraxis des letzten Jahres an. Im Übrigen sind die Zuwachsraten in den Jahren ab 2015 nach dem Vorsichtsprinzip auf 3 v. H. begrenzt. Damit werden insbesondere auch internationale Risiken aufgefangen, die Deutschland und gerade auch Baden-Württemberg aufgrund seiner starken Auslandsverflechtungen besonders treffen würden.

24 Zeitreihe Die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Jahren 2013 bis 2017 ergibt sich aus folgender Datenreihe 3 : Mio. EUR Brutto Netto Für die Realisierung der prognostizierten Steuereinnahmen ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Steuerdeckungsquote Die Steuerdeckungsquote (d.h. der Anteil der Steuereinnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben 4 ) beträgt ,7 %, und steigt auf der Basis der zugrunde gelegten Planungswerte - bis zum Jahr 2017 kontinuierlich an auf 78,2 %. Sie liegt damit immer noch deutlich unter dem Referenzwert des Vorkrisenjahres 2008 mit 81,2 %. v.h. Steuerdeckungsquote im Finanzplanungszeitraum ,9 77,8 78, ,7 74, Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg 3 Brutto-Steuereinnahmen: Steuereinnahmen vor Finanzausgleichssystemen und Bereinigungen (Kap Titel : Globale Mehr-/Mindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen). Netto-Steuereinnahmen: Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich, kommunalem Finanzausgleich und Bereinigungen. 4 Bereinigte Gesamtausgaben: Formales Haushaltsvolumen abzüglich Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen und haushaltstechnische Verrechnungen

25 b) Übrige Einnahmen Die übrigen Einnahmen stellen eine Sammelposition sämtlicher Einnahmen des Landes außer den Steuer- und Krediteinnahmen dar. Es handelt sich dabei insbesondere um Zuweisungen und Zuschüsse anderer Gebietskörperschaften, insbesondere des Bundes sowie um Gebühren und sonstige Entgelte. Ein großer Teil der übrigen Einnahmen hängt direkt oder indirekt mit entsprechenden Ausgaben (zum Beispiel Wohnungsbau, Gemeinschaftsaufgaben, Ausbildungsförderung, Wohngeld, regionalisierter öffentlicher Personennahverkehr usw.) zusammen. Den Plandaten liegen die Vorausschätzungen der Ressorts zugrunde. c) Einnahmen aus Krediten Mit der Absenkung der Nettokreditermächtigung im Zweiten Nachtrag 2014 um Mio. Euro und den geplanten rückläufigen Nettokreditaufnahmen 2015 bis 2017 wird der Kurs der Landesregierung bzgl. der Rückführung der Neuverschuldung auf eine Nettonullverschuldung bis 2020 bestätigt. Jahr Nettokreditaufnahme in Mio. Euro Selbstbindung der Landesregierung bei der Nettokreditaufnahme Entsprechend der derzeitigen Projektion für den Finanzplan 2020 sind in den Jahren 2015 und 2017 weitere erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgesehen. Dementsprechend ist eine weiter reduzierte Nettokreditaufnahme eingeplant. Beim schrittweisen Abbau des haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarfs hat sich die Landesregierung im Rahmen einer Selbstbindung verpflichtet, von 2013 bis einschließlich 2019 die Neuverschuldung grundsätzlich auf einen Betrag von rund 6,4 Mrd. Euro zu begrenzen.

26 v.h. Kreditfinanzierungsquote (Anteil der Nettokreditaufnahme an den Bereinigten Gesamtausgaben) 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0-1, Werte 2002 bis 2012: Ist; 2013 und 2014: StHP incl. 2. Nachtrag 2014; 2015 bis 2017: Mifrifi Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Die Schulden des Landes Baden-Württemberg aus Kreditmarktmitteln belaufen sich zum Stand auf rd. 43,3 Mrd. Euro. 2. Ausgaben Die Finanzplanung sieht ein formales Haushaltsvolumen von 40,7 Mrd. Euro im Jahr 2013 und 41,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf der Basis des Zweiten Nachtrags 2014 vor. Die der Mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegte Entwicklung geht in den Jahren 2015, 2016 und 2017 von einer weiteren kontinuierlichen Steigerungsrate aus. Die der Mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegten bereinigten Gesamtausgaben entwickeln sich voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt: Jahr Mio. Euro

27 Die tatsächlichen Zuwachsraten hängen von den bei der jeweiligen Planaufstellung realisierten Einsparungen bzw. vom ggf. erforderlichen zusätzlichen zwangsläufigen Ausgabenbedarf ab. Ausgaben des Landes nach Arten im Jahr 2014 sonstige Investitionen / sonstige Ausgaben 10% Schuldendienst 4% Sächliche Verwaltungsausgaben 4% Personalausgaben 39% Zuweisungen und Zuschüsse 43% Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg a) Personalausgaben Die Personalausgaben entwickeln sich wie folgt: Jahr Mio. Euro Personalausgabenquote 5 39,4 39,0 40,0 40,2 40,2 Die für das Jahr 2013 dargestellten Werte entsprechen dem Haushaltsansatz des Staatshaushaltsplans 2013/2014, die 2014 dargestellten Werte entsprechen den Haushaltsansätzen des Zweiten Nachtrags Für die Planjahre 2015 bis 2017 wurden die Personalausgaben mit einer linearen und strukturellen Steigerung von insgesamt 1,8 % fortgeschrieben. Entsprechend der Aufgabenstellung des Landes verteilen sich 5 Personalausgabenquote = Anteil der Personalausgaben an den Bereinigten Gesamtausgaben

28 die Personalausgaben sehr unterschiedlich auf die Aufgabenbereiche des Landes. Aufteilung der Personalausgaben des Jahres 2014 nach Aufgabenbereichen (Funktionskennziffern) Finanzwirtschaft (Rücklagen, Globale Personalausgaben); 8% Sonstige; 13% Hochschulen; 11% Rechtsschutz; 6% Finanzverwaltung; 5% Polizei; 8% Allgemeinbildende und berufliche Schulen; 49% Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Für den Tarifabschluss und dessen Übernahme mit sozial gestaffelter zeitlicher Verzögerung auf den Beamten-, Richterund Versorgungsbereich wurde im Staatshaushaltsplan 2013/2014 Vorsorge getroffen. Unter Berücksichtigung der Einigung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften sowie den Festlegungen im»gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014«vom 16. Juli 2013 liegen die voraussichtlichen Minderausgaben (gegenüber der Vorsorge) in 2013 bei rd. 178 Mio. Euro und in 2014 bei rd. 2 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Minderausgaben in 2013 werden sich im Rechnungsabschluss widerspiegeln; ab 2014 wurden die prognostizierten Auswirkungen bei den Personalausgaben berücksichtigt.

29 Dementsprechend vermindert sich der Anstieg der Personalausgaben in Einsparungen im Personalbereich Bereits ab dem Haushaltsjahr 2015 ist jedoch mit Mehrausgaben gegenüber der bisherigen Vorsorge zu rechnen. Das 2011 begonnene Stellenabbauprogramm, das Stelleneinsparprogramm zur Kompensation der Neustellen zur Regierungsneubildung, sowie der Stellenabbau im Zusammenhang mit dem Dienstreisemanagement sind in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Einsparungen aufgrund der sog. Gesamtkonzeption Lehrerstellen, insbesondere der Vollzug der kw-vermerke im Lehrerbereich sowie die Einsparungen im allgemeinen Beamtenbereich (u. a. Erhöhung der Kostendämpfungspauschale, Absenkung der Besoldung in den Eingangsämtern ab dem gehobenen Dienst) lassen die Personalausgaben in der Mittelfristigen Finanzplanung "moderater" ansteigen. Der durchschnittliche Steigerungsbetrag beläuft sich auf rund 400 Mio. Euro pro Jahr. Entwicklung der Personalausgaben im Planungszeitraum Versorgung und Beihilfe für Versorgungsempfänger Entgelte und Besoldung sowie Beihilfe für aktive Beamte in Mio. Euro Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

30 Entwicklung der Versorgungslasten Angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der Versorgungsempfänger von derzeit rd bis zum Jahr 2030 auf rd erhöhen wird, werden auch die Versorgungsverpflichtungen entsprechend zunehmen. In den nächsten Jahrzehnten wird daher die Bewältigung des Anstiegs der Versorgungsausgaben eine zentrale Aufgabe für die Haushaltspolitik darstellen. Entwicklung der Versorgungsempfänger bis Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Versorgungsrücklage als Sondervermögen des Landes Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 des Bundes wurden unter anderem die Länder verpflichtet, ab 1999 eine Versorgungsrücklage zu bilden. Diese wurde in Baden-Württemberg durch das»gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Baden-Württemberg«vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 eingerichtet. Die Versorgungsrücklage wurde als unselbstständiges, zweckgebundenes Sondervermögen eingerichtet. Zuführungen zur Versorgungsrücklage Zunächst war vorgesehen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger in den Jahren 1999 bis 2013 im Jahresschnitt jeweils 0,2 Prozentpunkte weniger an linearer Besoldungs- bzw. Versorgungserhöhung erhalten sollen, als die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Die hierdurch eingesparten Beträge

31 waren dann kumuliert an die Rücklage abzuführen. Dementsprechend wurde von 1999 bis 2002 verfahren. Versorgungsänderungsgesetz 2001 Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 des Bundes wurde dann geregelt, dass das Versorgungsniveau der Beamten von maximal 75 % der letzten Bezüge ab 2003 in acht Schritten auf 71,75 % dadurch abgesenkt wird, dass die Versorgungsbezüge in geringerem Maße steigen als die Aktivgehälter, die Ersparnisse, die sich hieraus ergeben, in dieser Phase zur Hälfte an die Versorgungsrücklage abzuführen sind, im Gegenzug der 0,2-Prozentpunkte-Abschlag ausgesetzt wird. Nach der erfolgten Absenkung der Versorgungsbezüge wird der Aufbau der Versorgungsrücklage durch den 0,2-Prozentpunkte-Abschlag wieder aufgenommen und (zunächst) bis 2017 fortgesetzt; die bereits erzielten Einsparungen durch die Abzüge der Jahre 1999 bis 2002 jedoch auch weiterhin, also durchgängig bis 2017, der Rücklage zuzuführen sind. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 des Bundes wurde der Aufbau der Rücklage außerdem von ursprünglich 2013 auf 2017 verlängert. Das in der Rücklage angesammelte Vermögen soll zur Abfederung der Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden. Die Entnahme von Mitteln ist durch Landesgesetz zu regeln. Landesbesoldungsgesetz Baden- Württemberg sieht weiterhin Zuführungen zur Versorgungsrücklage vor Im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz im Besoldungsrecht auf die Länder übertragen. Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826) sieht in 17 die Zuführung zur Versorgungsrücklage in der Zeit bis zum vor. Entsprechend dieser Regelung sind seit der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Jahr ,2 v.h. jeder Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Versorgungsrücklage zuzuführen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verwaltet das Sondervermögen. Die Verwaltung der Mittel kann auf Dritte

32 Verwaltung des Sondervermögens durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft übertragen werden. Die Anlage muss sicherheits- und renditeorientiert erfolgen. Die Anlage des Sondervermögens erfolgt derzeit in zwei etwa gleich großen, von privaten Kapitalanlagegesellschaften betreuten Spezialfonds. Investiert wird überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und zu einem geringeren Anteil in europäische Aktien. Das Gesamtvolumen des Sondervermögens lag zum Stand 30. Juni 2013 bei rd. 2,1 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung aller Zuführungen und der voraussichtlichen Anlagerendite ist mit einem Volumen von ca. 4 Mrd. Euro im Jahre 2018 (gesetzliches Ende der Zuführungsphase: ) zu rechnen. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage sind wie folgt eingeplant: Jahr Mio. Euro Zusätzlicher Versorgungsfonds als Sondervermögen des Landes Im Herbst 2007 wurde mit dem»gesetz über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg«eine zusätzliche Pensionsrücklage geschaffen. Der Versorgungsfonds wurde wie die Versorgungsrücklage als unselbstständiges, zweckgebundenes Sondervermögen des Landes errichtet. Das Sondervermögen darf ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2020 verwendet werden. Der Versorgungsfonds wurde bei Auflegung mit einem Grundkapital in Höhe von 500 Mio. Euro ausgestattet. Ab 1. Januar 2009 werden für alle neu eingestellten Beamten und Richter monatlich 500 Euro an das Sondervermögen abgeführt. Die Entnahme von Mitteln soll schrittweise, frühestens ab dem 1. Januar 2020 erfolgen. Die Entnahme ist durch Gesetz zu regeln. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verwaltet das

33 Sondervermögen. Die Verwaltung der Mittel kann auf Dritte übertragen werden. Die Anlage muss sicherheits- und renditeorientiert erfolgen. Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft erfolgt die Vermögensverwaltung seit Oktober 2008 durch die Deutsche Bundesbank. Investiert wird, wie bei der Versorgungsrücklage überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und teilweise in europäische Aktien. Das Fondsvolumen lag zum Stand 30. Juni 2013, bei rund 1,03 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung aller Zuführungen und der voraussichtlichen Anlagerendite ist im Jahr 2020 mit einem Volumen von ca. 4,0 Mrd. Euro zu rechnen. Die Zuführungen an den Versorgungsfonds sind wie folgt eingeplant: Jahr Mio. Euro Die kontinuierlich steigenden Zuführungen an die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds erreichen 2014 zusammen einen Jahreswert von rd. 557 Mio. Euro. Im Jahr 2015 sind rd. 646 Mio. Euro, im Jahr 2016 rd. 729 Mio. Euro und im Jahr 2017 rd. 811 Mio. Euro eingeplant. Insgesamt kann bis zum Jahr 2020 mit einem Vorsorgevolumen von rd. 8,0 Mrd. Euro gerechnet werden.

34 in Mio. Euro Vorsorge für Pensionsverpflichtungen Versorgungsausgaben des Jahres Gesamtvolumen der Versorgungsrücklage im Jahr 2018 Gesamtvolumen des Versorgungsfonds im Jahre Fondsvolumen / Versorgungsausgaben des Jahres 2020 Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg b) Sachausgaben Schuldzinsen Die weiteren Entwicklungen im Rahmen der europäischen Schuldenkrise und ihre Auswirkungen auf den Kreditmarkt lassen sich für den Finanzplanungszeitraum im Voraus nicht vorhersagen. Dementsprechend wurden die Ausgaben für Zinsen am Kreditmarkt nach dem Vorsichtsprinzip (Stichworte: Schuldenkrise, Eurobonds) kalkuliert. Jahr Mio. Euro Der Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben lag im Jahr 2013 bei 4,9 %. Die Zinsausgaben-Steuerquote 6 sinkt von 6,6 % im Jahr 2013 auf 5,6 % im Jahr Zinsausgaben-Steuerquote: Zinsausgaben im Verhältnis zu den Steuereinnahmen

35 Ausgaben mit Rechtsverpflichtung In dem Zeitraum 2013 bis 2017 ist der weitaus überwiegende Teil der bereinigten Sachausgaben durch Gesetze, Verordnungen und andere rechtliche, insbesondere vertragliche Verpflichtungen festgelegt. Bei diesen Ausgaben mit Rechtsverpflichtung wird folgende Unterscheidung getroffen: - Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen, - Ausgaben aufgrund von Landesgesetzen, - sonstige rechtliche Verpflichtungen. Ausgaben aufgrund von Maßnahmen / Volumen bei... Die Höhe der Ausgaben mit Rechtsverpflichtung wurde durch eine detaillierte Fortschreibung der Haushaltsansätze ermittelt. Rechnerisch wurde die Kürzung im kommunalen Finanzausgleich mit 300 Mio. Euro für das Jahr 2017 fortgeführt. Nachfolgend werden die jeweils betragsmäßig bedeutenden Ausgabepositionen exemplarisch aufgezählt.... Bundesgesetzen Landesgesetzen 1. Unter den Ausgaben, die auf Bundesgesetze zurückzuführen sind, haben besondere Bedeutung: - Länderfinanzausgleich - Auslagen in Rechtssachen - Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Ausgleich an Unternehmen - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - BAföG 2. Von den Ausgaben aufgrund von Landesgesetzen haben überdurchschnittliches Gewicht: - Kommunaler Finanzausgleich - Finanzausgleichsmasse / Kleinkindbetreuung und Grunderwerbsteuerüberlassung - Krankenhausfinanzierung - Privatschulförderung - Zuführung Versorgungsfonds des Landes - Städtebau - Flüchtlingsaufnahme - Leistungen an Kirchen/Religionsgemeinschaften 3. Bei den sonstigen rechtlichen Verpflichtungen sind besonders zu erwähnen:

36 sonstigen rechtlichen Verpflichtungen - Zinsausgaben - Bauunterhalt (zentrale Veranschlagung im Epl. 12) - Finanzierungsaufwand BauFinanz - Mieten und Pachten (zentrale Veranschlagung im Epl. 12) - Neubaustrecke Wendlingen- Ulm / Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG - überregionale Forschungsförderung - Ausbauprogramm "Hochschule 2012" Durchlaufende Mittel Die Ausgaben, die durch Einnahmen von Dritter Seite, insbesondere von Bund oder der EU gedeckt sind, sind als durchlaufende Ausgaben ausgewiesen. Die zugehörigen Komplementärmittel des Landes sind bei den zwangsläufigen Ausgaben nur berücksichtigt, wenn eine konkrete Rechtspflicht zur Leistung dieser Mittel besteht. Ansonsten sind sie Bestandteil der nichtzwangsläufigen Ausgaben. Unter den durchlaufenden Mitteln sind zu nennen: - Kommunaler- Finanzausgleich (kommunaler Anteil an FAG-Umlage und am Familienleistungsausgleich sowie Bundesmittel bei der Förderung der Kleinkinderbetreuung) - Regionalisierungsmittel für Schienenpersonnahverkehr/ Öffentlicher Personennahverkehr - Mittel nach dem Entflechtungsgesetz für kommunalen Straßenbau und Verbundsmaßnahmen - Maßnahmen und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL) - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur (GAK) - Hochschulpakt Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - BAföG Nichtzwangsläufige Ausgaben Bei den sogenannten nichtzwangsläufigen Ausgaben (2015 rd. 997 Mio. Euro und 2016 rd. 981 Mio. Euro) fallen in erster Linie die "Freiwilligkeitsleistungen" im Förderbereich ins Gewicht. Haushaltssystematisch werden in den nichtzwangsläufigen Ausgaben auch die globalen Minderausgaben erfasst.

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