Aufbewahrung elektronischer Informationen Vom gesetzeskonformen Umgang mit digitalen Informationen
|
|
- Jörg Auttenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufbewahrung elektronischer Informationen Vom gesetzeskonformen Umgang mit digitalen Informationen Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte 6300 Zug I I I I I I I II IIII III IIII IIIIII III IIIII IIIIIIIIIIIIII adeon AG IIIIIIIIIIIIIIIIII Lukas Fässler Rechtsanwalt Zug 2007
2 Inhaltsübersicht Von den Informationen = Modelle Von gesetzlichen Grundlagen = Regulation Von Standards & Normen = Selbstregulierung Von der Verantwortung = Sorgfaltspflichten Von der Verletzung der Sorgfalt = Haftung Zusammenfassung = Einsichten
3 Gerichtsentscheid Betreff: [INFOLAW-L] OVG Lüneburg: Beweiswert von s OVG Lüneburg vom , Az. 2 PA 108/05 ist nur mit Signatur beweiskräftig Eine ausländische Antragstellerin begehrte die Zulassung zu einer deutschen Hochschule. Dies wurde ihr verweigert, da sie nicht das ausländische Äquivalent zu einer Hochschulreife nachweisen habe können. Gegen diese Abweisung erhob die verhinderte Studentin Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht. Das Internationale Büro der Universität habe ihr in einer zugesichert, dass sie die Hochschulreife besitze. Wegen dieser Bestätigung müsse sie nunmehr zum Studium zugelassen werden. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde letztlich ab. Die könne nicht als Zusicherung der Zulassung zum Hochschulstudium gewertet werden. Wenn das Büro diese mit dem notwendigen Rechtsbindungswillen versenden wollte, hätte diese mit der Signatur versehen werden müssen. Ohne diesen Schutz sei die Mail nicht sicher genug, um als Beweis in einem gerichtlichen Verfahren gelten zu können.
4 Thesen aus Studie HTW Chur 2006
5 Von den Informationen Der Lebenszyklus geschäftsrelevanter Informationen
6 als Information nur eine Erscheinungsform digitaler Informationen Vorab ein Informatikerproblem? Nur soweit von Geschäftsrelevanz Ausführungen gelten für alle geschäftsrelevanten Informationen im Unternehmen
7 Information Lifecycle Management (ILM) 1 Information Lifecycle Management ist der gesamthaft gesetzeskonforme nach internationalen Standards ausgerichtete ordnungsgemässe beweistaugliche rechtzeitig reproduzierbare angemessene risikobezogene Umgang mit allen geschäftsrelevanten Informationen
8 Information Lifecycle Management (ILM) 2 Erfassen Bearbeiten Verwalten Weitergeben Aufbewahren (speichern & archivieren) von Informationen aller Art und in jeder Form (Papier & digitale Informationen {elektronische Dokumente, Datenbanken, Fotos, Filme, Sprache etc.})
9
10 Von den gesetzlichen Grundlagen Die gesetzliche Regulierung
11 Obligationenrecht (OR) Obligationenrecht Art OR Vo über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher vom Art GeBüV Erlaubnis zur elektronischen Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern Buchungsbelege Geschäftskorrespondenzen
12 Beweiskraft Art. 957 Abs. 4 OR Elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrte Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenzen haben die gleiche Beweiskraft wie solche, die ohne Hilfsmittel lesbar sind.
13 Urkundencharakter Art. 110 Abs. 5 StGB Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Die Aufzeichnung auf Bild- und Datenträgern steht der Schriftform gleich, sofern sie demselben Zweck dient.
14 Geschäftskorrespondenz Geschäftskorrespondenz Art. 957 OR / Art. 1 ff GeBüV weiter Begriff beinhaltet alle Informationen, welche für eine Unternehmung / Amtsstelle von rechtlicher Relevanz sein können auch automatisch generierte Informationen aus Maschinen Alle Informationen, welche Rechte und Pflichten begründen, verändern oder aufheben
15 Informationsträger Art. 9 GeBüV Zwei Arten von Informationsträger zulässig Unveränderbare Informationsträger (Papier, Bildträger & Datenträger wie WORM = Write once Read many) Veränderbare Informationsträger, wenn technische Verfahren, welche die Integrität der gespeicherten Informationen gewährleisten (digitale Signaturverfahren) b. Zeitpunkt der Speicherung unverfälschbar nachweisbar ist (Zeitstempel) die im Zeitpunkt der Speicherung bestehenden Vorschriften über den Einsatz der betreffenden technischen Verfahren (technischer Verfahrensprozessnachweis) eingehalten werden, d. Abläufe & Verfahren zu deren Einsatz sind festgelegt & dokumentiert (organisatorische Dokumentationsprozessnachweis) sowie die entsprechenden Hilfsinformationen (Protokolle Log Files) werden aufbewahrt.
16 Aufbewahrungsfristen Art. 962 OR 1 Die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz sind während zehn Jahren aufzubewahren. 2 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die letzten Eintragungen vorgenommen wurden, die Buchungsbelege entstanden sind und die Geschäftskorrespondenz ein- oder ausgegangen ist. Gesetzliche Minimalfrist - Risikoabhängige Beurteilung zur Langzeitarchivierung Sonderbestimmungen vorbehalten (z.b. Pensionskassen, Engineering etc.)
17 Grundsätze ordnungsgemässer Aufbewahrung Art GeBüV Integrität & Authentizität (Echtheit & Unverfälschbarkeit) Art. 3 Feststellung von Aenderungen im Nachhinein Art. 3 allg. Sorgfaltspflichten (Schutz vor schädlichen Einwirkungen) Art. 5 Verfügbarkeit innert angemessener Frist Art. 6 Trennung archivierter von aktuellen Informationen Art. 7 Sicherstellung jederzeitiger Lesbarkeit der Daten Art. 10 Anforderungen an die Migration von Daten Art. 10
18 Beweistauglichkeit Art. 8 ZGB Wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte für sich ableitet, hat diese zu beweisen. Anspruchsverlust / Prozessverlust Beweislosigkeit Beweisuntauglichkeit fehlende Authentizität (Orginalkonformität) Integrität (Unveränderbarkeit) Identität (Nicht Autor zuweisbar) Nicht Reproduzierbarkeit
19 Spezialgesetze Produktehaftpflichtgesetz Kausalhaftung für Produzent Art. 5 PHG Spielbankengesetz Art. 30 und 34 Aufzeichnungspflicht über Handlungen an Spieltischen (Videoaufnahmen) Aufbewahrungspflicht 5 Jahre Mehrwertsteuer Art. 43 MwStG Digitale Aufzeichnungen mit gleicher Beweiskraft für Steuererhebung, Steuerbezug oder Vorsteuerabzug Bankengesetz Art. 46 BankG Nicht vorschriftsgemässe Führung der Bücher, Gefängnis bis 6 Monate oder Busse bis CHF
20 Verpflichtung auf Standards Art. 2 GeBüV Ueberall, wo der CH-Gesetzgeber keine Regelungen getroffen hat, muss man sich nach diesen international anerkannten Normen & Standards ausrichten (Art. 2 GeBüV). Art. 2 Abs. 2 GeBüV Die Ordnungsmässigkeit der Führung und Aufbewahrung.. richtet sich nach den allgemein anerkannten Regelwerken und Fachempfehlungen, sofern diese Verordnung oder darauf gestützte Erlasse keine Vorschriften enthalten. Richter werden Verantwortung (Sorgfaltspflicht & Verschulden) und Haftung (Schadenersatzpflicht) der Führungskräfte in Bezug auf die gesamte Schriftgutverwaltung nach solchen Regelwerken beurteilen. FSDZ Rechtsanwälte. Attorneys@law
21 Von Standards und Normen Selbstregulierung
22 Internationale Standards Vorarchivischer Bereich ISO :2001: records management ISO :2001: technical Report (Implementation Guidelines) Archivischer Bereich ISO 14721:2001 open archival Information System (OAIS) Referenzmodell ISAD(G) International Standard Archival Description, General Rules of the International Council on Archive (ICA) ISAAR (CPF) International Standard Archival Authority Record for Corporate Bodies, Persons, and Families ist ein vom internationalen Archivrat verabschiedeter Standard für Normdateien im Archivbereich EAD Encoded Archival Description (EAD) ist ein dokumentarischer XML-Standard zur Beschreibung von Findbüchern und anderen Findhilfen in Archiven METS Metadata Encoding and Transmission Standard est un schema XML développé à l'initiative de la Digital Library Federation (DLF)
23 Corporate Governance OECD-Grundsätze der Corporate Governance 2004 (Nachfolger 1999) In der Schweiz wurden die OECD-Grundsätze 1999 durch SWX Swiss Exchange Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance RLCG (Transparenzrichtlinie) umgesetzt.
24 economiesuisse - code of best practice
25 FSDZ Rechtsanwälte.
26 Von der Verantwortung Sorgfaltspflichten des Managements
27 Auswirkungen für VR & GL Der Verwaltungsrat (und die Geschäftsleitung) müssen bezüglich Umgang mit Informationen dafür sorgen, dass das Unternehmen verfügt über: 1. ein angepasstes Risiko-Management (auch bezüglich Schriftgutverwaltung) 2. eine dafür geeignete Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation) 3. eine kontinuierliche Verbesserung der geeigneten Organisation (ILM-System) 4. regelmässiges Berichtswesen (ILM-Reporting) mit Schwerpunkten Stand (Ist-Analyse) Entwicklungen (SOLL-Ziele) Handlungsbedarf (Differenzanalyse) Anträge (Massnahmenplan) FSDZ Rechtsanwälte.
28 Verantwortung VR Art. 716 OR Unübertragbare und unentziehbare Aufgaben des Verwaltungsrates: Organisationsverantwortung (Art. 716a Abs. 1 und 2 OR) Complianceverantwortung des VR (Art. 716a Abs. 1 OR) Unternehmensverantwortung des VR (Art. 716a Abs. 1 OR) Verantwortung für Personalauswahl des VR (Art. 716a Abs. 4 OR) Führungsverantwortung des VR (Art. 716a Abs. 5 OR) Aufgaben kann man delegieren, Verantwortung NIE
29 Von der Verletzung der Sorgfalt Zivilrechtliche Haftung Strafrechtliche Haftung
30 Zivilrechtliche Verantwortung VR & GL Art. 754 OR 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sind sowohl der Gesellschaft als den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. 2 Wer die Erfüllung einer Aufgabe befugterweise einem anderen Organ überträgt, haftet für den von diesem verursachten Schaden, sofern er nicht nachweist, dass er bei der Auswahl, Unterrichtung und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat.
31 Strafrechtliche Verantwortung Art. 325 StGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig der gesetzlichen Pflicht, Geschäftsbücher ordnungsgemäss zu führen, nicht nachkommt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der gesetzlichen Pflicht, Geschäftsbücher, Geschäftsbriefe und Geschäftstelegramme aufzubewahren, nicht nachkommt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.
32 Sorgfaltspflichten der Führungskräfte Die Chefs sind ist verantwortlich für Sorgfalt in der Auswahl Sorgfalt in der Anleitung Sorgfalt in der Aufsicht Cura in eligendo Cura in instruendo Cura in custodiendo K K K Kommandieren Kontrollieren Korrigieren
33 Zusammenfassung
34 Zusammenfassung s können geschäftsrelevante Informationen enthalten dann aufbewahrungspflichtig Gesetzeskonforme Aufbewahrung Authentisch, Identisch, Integrität, Beweistauglichkeit Unveränderbares Format (z.b. PDF /A) Informationsträger gemäss Art. 9 GeBüV Unveränderbares Medium Veränderbares Medium mit Zusatzanforderungen (Signatur, Zeitstempel, Dokumentationen) Aufbewahrungsfrist 10 Jahre (ausser Sondergesetze) -> gesetzliche Minimalfrist Getrennt von aktiven Informationen Migrationskonzept mit erhöhten Anforderungen bei wichtigen Daten Nicht delegierbare Führungsverantwortung von GL & VR ILM-System aufbauen Nachweisdokumente aufbewahren Kontinuierliche Verbesserung institutionalisieren Verantwortliche Personen definieren Regelmässiges Berichtswesen etablieren und dokumentieren Organisatorische und technische Umsetzung Organisation vor Technik Klassierung und Klassifizierung für Informationen festlegen Langzeitarchivierung von Personen-Informationen regeln, bekanntgeben und Einwilligung holen (Weisung) Technisch sauber Implementierung ohne Medienbrüche und Datenveränderung Input, Output und Attachments aufbewahren Evaluation gesetzeskonformer Systeme (Zertifizierte Systeme) Migrationskonzept im Voraus festlegen
35 ISBN BPX Edition, Rheinfelden 2006 Bezugsquelle: Lukas Fässler, Artherstrasse 23a, 6300 Zug Fax:
36
Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe
Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe e-comtrust International AG Lehrgang RM I I I I I I I II IIII III IIII IIIIII III IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Lukas Fässler
MehrLehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe
Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Gerichtsentscheid Betreff; [INFLOW-L] OVG Lüneburg: Beweiswert von E-Mails OVG Lüneburg vom 17.01.2005, Az. 2 PA 108/05 E-Mail ist nur mit Signatur beweiskräftig
MehrAufbewahrungs- & Sorgfaltspflichten im Umgang mit digitalen Informationen (Information Lifecycle Management)
Aufbewahrungs- & Sorgfaltspflichten im Umgang mit digitalen Informationen (Information Lifecycle Management) Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte 6300 Zug Fachhochschule Nordwestschweiz I I I
MehrCorporate Governance
Corporate Governance Der Verwaltungsrat Aufgaben Art. 716a OR Abs. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der
MehrGesetzeskonforme Archivierung
Gesetzeskonforme Archivierung Omicron AG Kundenveranstaltung vom 24. September 2010 Michael Isler Übersicht Gesetzliche Grundlagen Buchführungsgrundsätze Technische Anforderungen an elektronische Archivierungssysteme
MehrManagement und Langzeitaufbewahrung von digitalen Informationen im Gemeindeumfeld
Verein Schweizerische Städte- & Gemeinde-Informatik Management und Langzeitaufbewahrung von digitalen Informationen im Gemeindeumfeld 20. November 2009, Swisscom-Center Olten Von den Grundlagen, Anforderungen
MehrAn der Schnittstelle zum digitalen Langzeitarchiv
Verein Schweizerische Städte- & Gemeinde-Informatik Management und Langzeitaufbewahrung von digitalen Informationen im Gemeindeumfeld 30. November 2010, Swisscom-Center Olten An der Schnittstelle zum digitalen
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrDer rechtskonforme Webshop
Der rechtskonforme Webshop Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG Zug www.fsdz.ch faessler@fsdz.ch CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft
MehrE-Mail Archivierung Mehr als eine technische Frage
E-Mail Archivierung Mehr als eine technische Frage Mätzler Peter Leiter Marketing & Sales NetDefender www.netdefender.ch/ info@netdefender.ch E-Mail Archivierung - Mehr als eine technische Frage Agenda
MehrSorgfaltspflichten der Führungskräfte in der Verwaltung im Umgang mit datenschutzrelevanten Informationen
Sorgfaltspflichten der Führungskräfte in der Verwaltung im Umgang mit datenschutzrelevanten Informationen Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte Inhaltsverzeichnis 1. Informationsmanagement in
MehrDigitale Archivierung
28.10.2002 Digitale Archivierung Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht WS02/03 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal 2 Was damit tun? - Ausdrucken und aufbewahren?
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrGEVER Sorgfaltspflichten des Gemeinderates
Verein Schweizerische Städte- & Gemeinde-Informatik GEVER Sorgfaltspflichten des Gemeinderates Von den Grundlagen, Anforderungen und Sorgfaltspflichten des Gemeinderates im Umgang mit geschäftsrelevanten
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrElektronische Führung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Elektronische Führung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Dr. Stephan Werlen, LL.M. Rechtsanwalt ALTER WEIN IN NEUEN SCHLÄUCHEN, ABER es wird (vermeintlich) mehr Wein produziert! Slide 2 1 GRUNDLAGEN
MehrDas Hotel als Service-Provider
Das Hotel als Service-Provider Pflichten eines Hotels beim Anbieten von Internet-Leistungen aus rechtlicher Sicht Vortrag am Kundenevent der ENTIRETEC Switzerland AG Zürich 3. November 2009 Lukas Fässler
MehrRechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005
Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation
MehrPrivatrecht. Privatrecht
Rechtliche Aspekte zur E-Mail Archivierung unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften über die kaufmännische Buchführung Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte Artherstrasse 23a 6300 Zug 1 Seit
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrPricewaterhouseCoopers. Beurteilung der elektronischen Archivierung aus Sicht einer Revisionsgesellschaft
Beurteilung der elektronischen Archivierung aus Sicht einer Revisionsgesellschaft 13. Juni 2007 *connectedthinking Agenda Archivierungsumfeld Gesetzliche Grundlagen der Buchführung und der Mehrwertsteuer
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
Mehr2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften
1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrEndgültige Vernichtung von Daten Risiken und rechtliche Anforderungen
Endgültige Vernichtung von Daten Risiken und rechtliche Anforderungen Security Zone 2010 Themen Müssen Daten und Dokumente vernichtet werden? Informationssicherheit Geheimhaltungspflichten Datenschutzrecht
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrBeurteilung der Banana.ch-Software
Ernst & Young AG Steuerberatung Aeschengraben 9 Postfach CH-4002 Basel Telefon +41 58 286 86 86 Fax +41 58 286 85 19 www.ey.com/ch Banana.ch Herr Domenico Zucchetti Via Trevano 7a 6900 Lugano Basel, 20.
MehrProzessoptimierung. und. Prozessmanagement
Prozessoptimierung und Prozessmanagement Prozessmanagement & Prozessoptimierung Die Prozesslandschaft eines Unternehmens orientiert sich genau wie die Aufbauorganisation an den vorhandenen Aufgaben. Mit
MehrRechtskonforme Archivierung von E-Mails. Anforderungen, technische Möglichkeiten und ihre effiziente Umsetzung in der Praxis
Anforderungen, technische Möglichkeiten und ihre effiziente Umsetzung in der Praxis Ausgangslage Schätzungsweise 500.000 E-Mails weltweit pro Sekunde E-Mails machen ca. 70 % der Unternehmenskommunikation
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrOSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008
OSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008 1 Compliance? "Bei der Verwendung von OSS in kommerziellen Produkten sind die Lizenzpflichten
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrDigitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.
MehrSign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur
Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der
MehrStiftung Villa YoYo St.Gallen
Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrSorgfaltspflichten der Führungskräfte im Umgang mit (digitalen) Informationen
Sorgfaltspflichten der Führungskräfte im Umgang mit (digitalen) Informationen Referat an VSA-Fachtagung vom 28. Mai 2010 in Bern: Records Management in Verwaltung und Privatwirtschaft - Gemeinsamkeiten
Mehr61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten
Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
MehrMicrosoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
MehrDigitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)
Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrLenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen. Studienabteilung
gültig ab: 08.08.2011 Version 1.3 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen Studienabteilung Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Stellv. Mag. Julia Feinig- 27.07.2011 Leiterin
MehrEmail Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1
Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrKanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),
Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrSystemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5
Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrVertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
MehrAnleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung
Anleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung Inhalt 1. Schritt Prüferkommentare... 1 2. Schritt Prüferkommentar kommentieren... 4 3. Schritt Nachweisdokumente hochladen... 6 4. Schritt
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrDigital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net
Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrE-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1
E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrOnline-Dienste des EPA
Online-Dienste des EPA MyFiles Verwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Online-Dienste des EPA...1 1. MyFiles aktivieren...3 2. Auf MyFiles zugreifen...4 3. Was Sie in MyFiles tun können...5 4. Vertretung zurücknehmen...6
MehrNEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional
NEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional Integrierte Lösungen für das Bauwesen Diese Dokumentation wurde mit der größtmöglichen
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrDatensicherung EBV für Mehrplatz Installationen
Datensicherung EBV für Mehrplatz Installationen Bitte beachten Sie EBV 3.4 bietet Ihnen die Möglichkeit eine regelmäßige Sicherung der Daten vorzunehmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
MehrBCA Onlive am 10. April 2013. Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept
BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept Pflichten-Katalog für Berater und Vermittler von Geschlossenen Fonds Pflichten des Beraters 32 Kreditwesengesetz
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrRechtssichere Archivierung mit elektronischen Signaturen in der öffentlichen Verwaltung
Prof. Dr. Rolf H. Weber Rechtssichere Archivierung mit elektronischen Signaturen in der öffentlichen Verwaltung 3. Dezember 2003 Lehrstuhl für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht Hirschengraben 56 8001
MehrPraxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke
Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrBei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.
Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrAnleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos
des jobup.ch Stellensuchendekontos Willkommen auf jobup.ch! Erstellen Sie ein Konto, stellen Sie Ihren Lebenslauf online, bewerben Sie sich und verwalten Sie Ihre Bewerbungen mit unseren Lösungen, die
MehrVerfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001
Verfahrensanweisung Lenkung Zweck Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die (Qualitäts-)Anforderungen erfüllt worden sind. Ihre Lenkung und Archivierung, die eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit
MehrBedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof
Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung
MehrAnleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und optischer Übertragung
Bitte zuerst Sm@rtTAN plus über die ebanking-seite www.vr-amberg.de Konto/Depot-Login Verwaltung Sm@rtTAN-Leser anmelden Anleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrCAS E-Commerce & Online-Marketing. Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management
CAS E-Commerce & Online-Marketing Recht im Internet Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 1 1 CAS E-Commerce & Online-Marketing
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrRisiken und Haftungsfragen für Sicherheits- und Führungskräfte
Risiken und Haftungsfragen für Sicherheits- und Führungskräfte mag. iur. Maria Winkler Geschäftsführerin der IT & Law Consulting GmbH SSI-Fachtagung vom 28.10.2010 Unternehmenssicherheit - Neue Herausforderungen
MehrDas Rechtliche beim Risikomanagement
Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrALFA Alle Fristen im Arbeitnehmerschutz
ALFA Alle Fristen im Arbeitnehmerschutz ALFA 2.0 - DEMO Informationen und erste Schritte zu ALFA 2.0 - DEMO Ein Produkt der WKO Oberösterreich Sonderversion des Produkts KEC-LexTool Version 3.1 & 3.2 1999-2012
Mehr1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.
www.dgwz.de/risikomanager Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 DGWZ 1013:2015-07 Stand: Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1. Geltungsbereich...
Mehr