WEGWEISER FÜR MENSCHEN MIT HANDICAP. FÜR MENSCHEN MIT EINER GEISTIGEN, KÖRPERLICHEN ODER MEHRFACHEN BEHINDERUNG

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1 WEGWEISER FÜR MENSCHEN MIT HANDICAP. FÜR MENSCHEN MIT EINER GEISTIGEN, KÖRPERLICHEN ODER MEHRFACHEN BEHINDERUNG

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3 3 VORWORT Das Leben mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung stellt sowohl Betroffene als auch Angehörige oftmals vor schwierige Entscheidungen. Dabei geht es nicht nur um Fragen nach der optimalen medizinischen Behandlung, sondern auch um finanzielle Unterstützung, begleitende Hilfen und Möglichkeiten der Inklusion im täglichen Leben. Einen Gesamtüberblick über alle Anlaufstellen und Hilfs- und Unterstützungsangebote für behinderte Menschen hat es bisher im Landkreis Heilbronn noch nicht gegeben. Deswegen hat die Kommunale Behindertenbeauftragte Frau Susanne Theves den immer wieder geäußerten Wunsch von Selbsthilfegruppen, engagierten Betroffenen und Angehörigen aufgegriffen und diesen Wegweiser zusammengestellt. Die Broschüre soll Ihnen dabei helfen, das für Ihre jeweilige Lebensphase oder Ihren Lebensbereich passende Angebot zu finden. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Beratungsangebote des Landratsamtes zu informieren. Möge Ihnen dieser Wegweiser eine wertvolle Orientierungshilfe für Ihren Alltag sein. Ihr Detlef Piepenburg Landrat des Landkreises Heilbronn

4 4 EINGEFANGENE GEDANKEN [ ] Man spricht über die Situation auch mit recht wenigen Leuten weil man denkt, es versteht einen sowieso keiner. Wir haben in Häppchen immer wieder erfahren, was es noch für Möglichkeiten und Hilfen gibt da hätte uns so ein Wegweiser bestimmt schneller geholfen [ ] [ ] Man steht vor einem Berg, bei dem man weder den Gipfel sieht, noch weiß wie steil es wird und wie es auf der anderen Seite des Berges aussieht. Die Lebensplanung, möglichweise sind da noch andere Kinder, gerät ganz schön ins Wackeln, wie kann man diese neue Situation, möglicherweise ein Leben lang meistern [ ]

5 5 [ ] Ihr Sohn hat eine geistige Behinderung! Diese Worte treffen Eltern mitten ins Herz. Es folgen Phasen der Wut, der Trauer, der Hilflosigkeit und Überforderung. Zusätzlich zu den Belastungen durch die Pflege und Fürsorge für das Kind mit Behinderung, musste man sich bisher Informationen über Unterstützungsangebote mühselig zusammensuchen. Schön, dass nach Lebensphasen gegliedert, die wichtigsten Ansprechpartner genannt sind. [ ] Als ich erfuhr, dass mein Sohn ein behindertes Kind sein wird, spürte ich einen heftigen Schmerz in mir. Ich habe mich gefragt, warum gerade ich Vater eines behinderten Kindes bin. Für meine Familie und mich hatte ich mir ein anderes Leben vorgestellt. Ich kann aber sagen, dass ein behindertes Kind eine Herausforderung für jede Familie ist aber keine, die nicht zu meistern wäre [ ] [ ] Die Geburt unserer Tochter liegt nun schon 32 Jahre zurück [ ] unmittelbar nach der Diagnose (der Oberarzt war sehr sensibel) verfiel ich in eine Schockstarre [ ]

6 6 INHALT. ANSPRECHPARTNER IM LANDRATSAMT HEILBRONN 8 Kommunale Behindertenbeauftragte 9 Fragen zur Pflegebedürftigkeit 9 Fragen zur Eingliederungshilfe 10 EINGLIEDERUNGSHILFEN IN DEN VERSCHIEDENEN LEBENSPHASEN UND LEBENSBEREICHEN 12 LEBENSPHASEN 16 SCHWANGERSCHAFT/ GEBURT FRÜHFÖRDERUNG 17 Hebammen 17 Sozialpädiatrisches Zentrum 18 Frühförderstelle Frühe Hilfen 18 Sonderpädagogische Beratungsstellen 19 Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sonderpädagogische Beratungsstellen im Bereich der Frühförderung in Baden- Württemberg 21 FRÜHFÖRDERUNG KINDERGARTEN 22 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten 22 Sonderpädagogische Beratungsstellen Schulamt 23 KINDERGARTEN SCHULE 24 Sonderpädagogische Bildungsund Beratungszentren, Schule 24 Staatliches Schulamt Heilbronn und Beratungsstelle Inklusion 26 SCHULE BERUF/ARBEIT 27 Berufsvorbereitende Einrichtungen und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 27 Werkstatt für behinderte Menschen 27 Förder- und Betreuungsbereich 29 Außenarbeitsplatz/ Außenarbeitsgruppe 30 Jobcoach 30 Unterstützte Beschäftigung 31 Budget für Arbeit 31 Agentur für Arbeit 32 Integrationsfachdienst 33 SENIOREN 34

7 7 LEBENSBEREICHE 36 SELBSTHILFEGRUPPEN 44 WOHNEN 37 Betreutes Wohnen 37 Betreutes Wohnen in Familien 37 Stationäres Wohnen 37 Stationäre Kurzzeitpflege 38 FREIZEIT/BILDUNG 39 Familienunterstützende Dienste 39 Weitere Angebote 39 Selbsthilfebüro Heilbronn 45 im Landkreis 45 in Baden-Württemberg 46 ANHANG 48 Verwendete Abkürzungen und Begriffe 49 Mitglieder des Arbeitskreises 50 ARBEIT 40 Handwerkskammer Heilbronn-Franken 40 Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken 40 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 41 WEITERE ANSPRECHPARTNER 42 Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung 43 pro familia Sexualität und Behinderung 43 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 52 Schwerbehindertenausweis 53 Gesetzliche Betreuung/ Betreuungsbehörde 54 UN-Behindertenrechtskonvention 55 Eingliederungshilfe im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz 56 Eingliederungshilfe innerhalb der Sozialgesetze 56

8 ANSPRECHPARTNER IM LANDRATSAMT HEILBRONN.

9 9 KOMMUNALE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE Zur Stärkung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung hat der Landkreis Heilbronn Frau Susanne Theves als hauptamtliche Kommunale Behindertenbeauftragte bestellt. Die Kommunale Behindertenbeauftragte ist fachlich unabhängig und weisungsungebunden. Sie nimmt die Aufgabe als Vertrauensperson und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung (Ombudsfrau) wahr. Die Aufgaben umfassen die persönliche Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und ihren Vertretern. Beispielsweise kann eine Unterstützung und Beratung bei erforderlichen Behördengängen erfolgen. Landratsamt Heilbronn Kommunale Behindertenbeauftragte Susanne Theves Lerchenstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Telefonische Beratung: Montag und Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag und Freitag Uhr Eine persönliche Beratung kann telefonisch oder per vereinbart werden. Die Arbeit der Behindertenbeauftragten wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus den Mitteln des Landes Baden-Württemberg. ANSPRECHPARTNER IM LANDRATSAMT HEILBRONN

10 10 FRAGEN ZUR PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale unabhängige Beratungs- und Koordinationsstelle für pflegende Angehörige und Betroffene. Er ergänzt die bestehenden dezentralen Beratungsangebote der IAV-Stellen (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen). Landratsamt Heilbronn Pflegestützpunkt Suse Schiefer Lerchenstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Träger des Pflegestützpunktes sind der Landkreis Heilbronn, die Kranken- und die Pflegekassen. Die Aufgaben sind unter anderem: > > Umfassende Beratung rund um das Thema Pflege > > Koordination von Hilfs- und Unterstützungsangeboten > > Informationen über mögliche Sozialleistungen > > Kreisweite Vernetzung und kontinuierliche Aufbereitung von Informationen über verfügbare Hilfen. Telefonische und persönliche Beratung: Montag und Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag und Freitag Uhr und nach Vereinbarung Die IAV-Stellen (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen) bieten wohnortnahe Beratung und sind Ansprechpartner für Angehörige von Pflegebedürftigen und für Betroffene selbst. Sie beraten telefonisch, in der Sprechstunde und bei Hausbesuchen. Die Stellen werden von den Gemeinden, dem Landkreis und den Anstellungsträgern gemeinsam finanziert. Kontakt zu den IAV-Beratungsstellen: ANSPRECHPARTNER IM LANDRATSAMT HEILBRONN

11 11 FRAGEN ZUR EINGLIEDERUNGSHILFE Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn berät Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Eine wesentliche Behinderung liegt vor, wenn die Behinderung länger als sechs Monate andauert und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch wesentlich eingeschränkt ist. Die Fallmanager sind pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Sie sind erste Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, deren Eltern, Angehörige und gesetzliche Vertreter. Das Fallmanagement bietet Rat und Unterstützung, z. B. beim Übergang von der Schule ins Berufsleben oder bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform. Bei allen Beratungen und Unterstützungen steht der Mensch mit seinen Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Das Fallmanagement bindet auch das soziale Umfeld und Fachleute anderer Organisationen in die Entscheidungen mit ein. Landratsamt Heilbronn Eingliederungshilfe Lerchenstraße Heilbronn Telefax: Kontakt zum Fallmanagement: ANSPRECHPARTNER IM LANDRATSAMT HEILBRONN

12 EINGLIEDERUNGS- HILFEN IN DEN VERSCHIEDENEN LEBENSPHASEN UND LEBENSBEREICHEN.

13 13 Wenn Menschen durch eine Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SBG IX) wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit eingeschränkt oder davon bedroht sind, haben sie Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe umfasst Hilfemaßnahmen für alle Altersgruppen vom Kleinkind bis zum Senior. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ziel ist die Eingliederung der Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft. Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben soll ermöglicht oder erleichtert werden, beispielsweise durch Berufstätigkeit und weitgehende Unabhängigkeit von Pflege. Die Eingliederungshilfe wird in der Regel als Sachleistung erbracht, d. h. es werden Kosten für notwendige Maßnahmen übernommen. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, sodass alle anderen Leistungen von Rehabilitationsträgern, wie z. B. Krankenkassen oder Versicherungsträgern, zuvor ausgeschöpft werden müssen. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sind insbesondere: > > Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, > > Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, > > Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf und zu einer Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit, > > Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, > > Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist grundsätzlich eine von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. EINGLIEDERUNGSHILFEN IN DEN VERSCHIEDENEN LEBENSPHASEN UND LEBENSBEREICHEN

14 14 Eine weitere Form der Eingliederungshilfe ist das Persönliche Budget Die Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Teil eines Persönlichen Budgets erbracht werden. Mit dem Persönlichen Budget erhalten Menschen mit Behinderung von den Rehabilitationsträgern dazu zählen auch die Eingliederungshilfeträger anstelle von Dienstoder Sachleistungen ein eigenes Budget in Form einer Geldleistung. Als Experte in eigener Sache entscheidet man so selbst, welche Hilfen am besten sind, welcher Dienst und welche Person zu dem gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Die Höhe des Persönlichen Budgets ist auf den individuell bestehenden Hilfebedarf abgestimmt. Budgetfähig sind grundsätzlich alle im SGB IX oder in anderen Leistungsgesetzen definierten Teilhabeleistungen sowie Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Hilfe zur Pflege im Bereich der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger besteht die Möglichkeit ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu erbringen. EINGLIEDERUNGSHILFEN IN DEN VERSCHIEDENEN LEBENSPHASEN UND LEBENSBEREICHEN

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16 LEBENSPHASEN. SCHWANGERSCHAFT/GEBURT FRÜHFÖRDERUNG, FRÜHFÖRDERUNG KINDERGARTEN, KINDERGARTEN SCHULE, SCHULE ARBEIT, SENIOREN

17 17 SCHWANGERSCHAFT/ GEBURT FRÜHFÖRDERUNG Im folgenden Kapitel Lebensphasen werden die jeweiligen Lebenszeiträume eines Menschen betrachtet. In jeder Lebensphase werden die möglichen ersten Ansprechpartner bzw. Angebote für den Beginn der Lebensphase benannt. HEBAMMEN Haus der Familie ggmbh Offene Hebammensprechzeiten Fügerstraße Heilbronn Telefon: Telefax: 07131/ info@hdf-hn.de Jede Frau hat während der Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebammenbetreuung umfasst beispielsweise: > > Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft > > Schwangerschaftsbeschwerden > > Rund um das Wochenbett/ Pflege des Neugeborenen > > Stillberatung vom Anfang bis zum Ende der Stillzeit > > den passenden Geburtsort Möglichkeiten in Heilbronn und Landkreis. LEBENSPHASEN

18 18 SOZIALPÄDIATRISCHES ZENTRUM Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) ist eine kinderärztlich geleitete, interdisziplinär und ambulant arbeitende klinische Einrichtung und dient der besonders qualifizierten Diagnostik von Entwicklungsstörungen. Es werden Kinder und Jugendliche untersucht und behandelt, die von körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklungsstörungen betroffen oder bedroht sind. Das SPZ arbeitet im Auftrag der niedergelassenen Kinderärzte und erstellt nach notwendiger Diagnostik einen auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Familie abgestimmten Behandlungs- und Förderplan. Sozialpädiatrisches Zentrum Klinikum am Gesundbrunnen SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Am Gesundbrunnen Heilbronn Telefon: Telefax: FRÜHFÖRDERSTELLE FRÜHE HILFEN Die Frühen Hilfen fördern Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung, die eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind. Das Angebot umfasst neben Beratung und Begleitung der Familie, psychologische Entwicklungsdiagnostik und heilpädagogische Diagnostik, heilpädagogische Frühförderung, die Förderung im häuslichen Umfeld, Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) in der Frühförderstelle, die integrative Maßnahme im Kindergarten, Beratung bei sozialrechtlichen Fragen, Spielkreis für Kinder, Elterngruppen nach Bedarf, Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach weiterführenden Einrichtungen sowie Vermittlung von anderen Fördermaßnahmen. Frühförderstelle Frühe Hilfen Interdisziplinäre Frühberatungs- und Frühförderstelle ggmbh Am Wollhaus Heilbronn Telefon: Telefax: info@fruehe-hilfen.org LEBENSPHASEN

19 19 SONDERPÄDAGOGISCHE BERATUNGSSTELLEN Die Frühförderung für Familien mit einem entwicklungsverzögerten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kind ist kostenlos. Sie erfolgt für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. GEISTIG BEHINDERTE UND DEUTLICH ENTWICKLUNGSVERZÖGERTE KINDER Das Angebot umfasst je nach Beratungsstelle Hausfrühförderung, ergänzende Förderung in der Kindertagesstätte, Einzel-und Kleingruppenförderung, Eltern-Kind-Spielgruppe und Frühförderschwimmen. Betreut werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, genetisch bedingten Behinderungen (z.b. Down-Syndrom), Entwicklungsstörungen und auffälligem Sozialverhalten, Körperbehinderungen, motorischen Auffälligkeiten, ehemalig frühgeborene und mehrfach behinderte Kinder. Kaywaldschule Lauffen Sonderpädagogisches Bildungsund Beratungszentrum Sonderpädagogische Beratungsstelle Charlottenstraße Lauffen Telefon: oder Telefax: Zuständig für den südlichen Landkreis fruehfoerderung@kaywaldschule.de Lichtenstern Beratungsstelle mit Frühförderung Evangelische Stiftung Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: beratungsstelle@lichtenstern.de Astrid-Lindgren-Schule Sonderpädagogische Beratungsstelle Danziger Straße Neckarsulm Telefon: Telefax: Zuständig für den nördlichen Landkreis fruehfoerderung@als-nsu.de LEBENSPHASEN

20 20 KÖRPERBEHINDERTE KINDER Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen und -störungen, Behinderungen und deren Folgen zu mildern und zu kompensieren. Neben Diagnostik, Beratung und Förderung wird bei der Suche nach geeigneten Hilfen Unterstützung angeboten. SRH Schulen GmbH Stephen-Hawking-Schule Sonderpädagogische Beratungsstelle Hauptstraße 20, Pflughof Neckargmünd Telefon: Telefax: Außenstelle für Stadt- und Landkreis Heilbronn Telefon: KINDER MIT EINGESCHRÄNKTER SEHFÄHIGKEIT/STÖRUNG DER VISUELLEN WAHRNEHMUNG Das Angebot beinhaltet die Förderung von Säuglingen und Kleinkindern im häuslichen Umfeld, die Erhebung des Entwicklungsstandes sowie die sehbehindertenspezifische Beratung für Eltern, Erzieher und Lehrkräfte. Hermann-Herzog-Schule Beratungsstelle für Frühförderung und Kooperation Alfred-Finkbeiner-Straße Heilbronn Telefon: und Telefax: verwaltung@hermann-herzog-schule-heilbronn.de Nikolauspflege Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen Am Kräherwald Stuttgart Telefon: Telefax: info@nikolauspflege.de Im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart für Stadt- und Landkreis Heilbronn Ansprechpartnerin Tanja Menz Mobil: tanja.renz@nikolauspflege.de HÖRGESCHÄDIGTE KINDER Die Frühförderangebote richten sich an Kinder mit diagnostizierter Hörschädigung. Nach der Erstdiagnose kann über die Beratungsstelle Pädagogische Audiologie Kontakt aufgenommen werden. LEBENSPHASEN

21 21 Meist wird das Kind zunächst mit Hörgeräten versorgt. Es muss sich an das andere Hören gewöhnen, das Hören erlernen. Die Eltern werden darin unterstützt, für ihr Kind eine Umgebung zu schaffen, in der es Hören lernen und Sprache erwerben kann. Die Frühförderung findet spielerisch statt und orientiert sich an der Gesamtentwicklung des Kindes. Lindenparkschule Staatliche Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Beratungsstelle, Frühförderung und Schulkindergarten Lachmannstraße Heilbronn Telefon: Telefax: poststelle@sbbzint-hn.kv.bwl.de SPRACHAUFFÄLLIGE KINDER Die sonderpädagogische Beratungsstelle der Gebrüder-Grimm-Schule bietet Eltern des Stadt- und Landkreises Heilbronn folgende Hilfen an: > > Vorstellung und Überprüfung sprachauffälliger Kinder und Jugendlicher ab 2 Jahren > > Elternberatung und Elternanleitung > > Aufzeigen von Fördermöglichkeiten > > Sprachtherapie. Gebrüder-Grimm-Schule Sonderpädagogische Beratungsstelle Schillerstraße Heilbronn Telefon: Telefax: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDER- STELLEN UND SONDERPÄDAGO- GISCHE BERATUNGSSTELLEN IM BEREICH DER FRÜHFÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Wegweiser Frühförderung des Landesarztes für Menschen mit Behinderung beim Landesversorgungsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart LEBENSPHASEN

22 22 FRÜHFÖRDERUNG KINDERGARTEN SONDERPÄDAGOGISCHE BILDUNGS- UND BERATUNGS- ZENTREN, SCHULKINDERGÄRTEN Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) im Bereich der Schulkindergärten sind vorschulische Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen, bei denen erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Die Kinder können auf Wunsch der Eltern auch ein inklusives Angebot in einem Regelkindergarten besuchen. SBBZ MIT FÖRDERSCHWERPUNKT GEISTIGE, MOTORISCHE UND KÖRPERLICHE ENTWICKLUNG Astrid-Lindgren-Schule Danziger Straße Neckarsulm Telefon: Telefax: Kaywaldschule Lauffen Charlottenstraße Lauffen am Neckar Telefon: Telefax: Schulkindergarten Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: SBBZ MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT SEHEN Hermann-Herzog-Schule Schulkindergarten Alfred-Finkbeiner-Str Heilbronn Telefon: Telefax: kindergarten@ hermann-herzog-schule-heilbronn.de LEBENSPHASEN

23 23 SONDERPÄDAGOGISCHE BERATUNGSSTELLEN SCHULAMT Eine Zusammenstellung aller Sonderpädagogischen Beratungsstellen im Heilbronner Land führt das Staatliche Schulamt Heilbronn. Diese verweist auf alle an öffentlichen und privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichteten Stellen, die von Eltern (und zum Teil auch von Schulen) als Beratungs- und Unterstützungsinstanz in Fragen der Frühförderung und sonderpädagogischen Unterstützung genutzt werden können. Staatliches Schulamt Heilbronn Rollwagstraße Heilbronn Telefon: Telefax: LEBENSPHASEN

24 24 KINDERGARTEN SCHULE SONDERPÄDAGOGISCHE BILDUNGS- UND BERATUNGS- ZENTREN, SCHULE SBBZ MIT FÖRDERSCHWERPUNKT GEISTIGE, MOTORISCHE UND KÖRPERLICHE ENTWICKLUNG Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind Bildungseinrichtungen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ausgerichtet am behinderungsbedingten Bedarf des Schülers (vormals Sonderschulen). Die Erziehung und Bildung von Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist grundsätzlich die Aufgabe aller Schulen. Diese Schüler können auf Wunsch der Eltern auch ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Astrid-Lindgren-Schule Neckarsulm Danziger Straße Neckarsulm Telefon: Telefax: Kaywaldschule Lauffen Charlottenstraße Lauffen am Neckar Telefon: Telefax: Schule Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: Telefax: LEBENSPHASEN

25 25 Freie Johannesschule Flein Seeäckerstraße Flein Telefon: Telefax: sekretariat@johannesschule-flein.de SBBZ MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT SEHEN Hermann-Herzog-Schule Grund- und Hauptschule Alfred-Finkbeiner-Straße Heilbronn Telefon: Telefax: verwaltung@hermann-herzog-schule-heilbronn.de SBBZ MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT SPRACHE Gebrüder-Grimm-Schule Sprachheilschule in einem gestuften System Schillerstaße Heilbronn Telefon: Telefax: verwaltung@ggs.hn.schule-bw.de SBBZ MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT HÖREN Lindenparkschule Staatliche Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte mit Internat Lachmannstraße Heilbronn Telefon: Telefax: poststelle@sbbzint-hn.kv.bwl.de LEBENSPHASEN

26 26 STAATLICHES SCHULAMT HEIL- BRONN UND BERATUNGSSTELLE INKLUSION Die Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention wurden in das überarbeitete Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg vom aufgenommen. Die zentralen Aussagen des Schulgesetzes sind: > > Stärkung des Wahlrechts der Eltern bezüglich des Lernortes > > Inklusion als Aufgabe aller Schulen > > Aufnahme des zieldifferenten Unterrichts > > Weiterentwicklung der Sonderschulen zu SBBZ > > Stärkung der Steuerfunktion der Schulverwaltung. Um Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulen und andere Beteiligte bei dieser Aufgabe zu unterstützen, gibt es die Begleitstelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Heilbronn. Staatliches Schulamt Heilbronn Rollwagstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Leitung der Begleitstelle Inklusion: Schulrätin Susanne Eicher Telefon: LEBENSPHASEN

27 27 SCHULE BERUF/ARBEIT BERUFSVORBEREITENDE EINRICH- TUNGEN UND KLASSEN ZUR KO- OPERATIVEN BILDUNG UND VORBE- REITUNG AUF DEN ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten und sie auf das Leben als Erwachsener umfassend vorzubereiten, sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) bauen aufeinander auf. BVE sind eine Differenzierung innerhalb des Angebots der Berufsschulstufe einer Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsstelle mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Schule für geistig behinderte Menschen). Es handelt sich um ein Gemeinschaftsangebot der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt für geistige Entwicklung und der beruflichen Schulen der Region. In der Regel wird die BVE in einer Berufsschule eingerichtet, eine SBBZ übernimmt die Federführung. Die KoBV sind gemeinsame berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung, der Schulverwaltung und des Integrationsamtes beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Der schulische Teil wird innerhalb der Berufsschule umgesetzt. Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) WERKSTATT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen der Teilhabe am Arbeitsleben. Ihr Angebot richtet sich an Personen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ohne besondere Unterstützung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Aufgabe der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung berufliche Bildung zu vermitteln und eine Beschäftigung anzubieten. Die Tätigkeit in der Werkstatt soll Menschen mit Behinderung dazu LEBENSPHASEN

28 28 verhelfen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Sie unterstützt dabei, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Aufgabe der Werkstätten ist es auch, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Viele Menschen mit geistiger Behinderung können lediglich mit besonderer Unterstützung am Arbeitsleben teilhaben. Das ermöglicht beispielsweise die Werkstatt. EINGANGSVERFAHREN UND BERUFSBILDUNGSBEREICH Der Berufsbildungsbereich startet mit dem Eingangsverfahren. Darin wird vom Fachdienst der Werkstatt gemeinsam mit dem behinderten Menschen geklärt, ob die WfbM für ihn die geeignete Einrichtung ist, um eine Eingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen. In dieser Orientierungsphase wird zudem geprüft, ob nach dem Abschluss des Berufsbildungsbereichs eine Beschäftigung in den Arbeitsbereichen der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichbar ist. Ziel des Berufsbildungsbereichs ist es, den Menschen mit Behinderung so in seiner Persönlichkeitsentwicklung und Leistungsfähigkeit zu fördern, dass es ihm möglich wird, einer geeigneten Beschäftigung in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. ARBEITSBEREICH Die Leistungen im Arbeitsbereich der WfbM sind in der Regel Leistungen der Eingliederungshilfe und werden nach Abschluss des Berufsbildungsbereichs erbracht. Werkstattbeschäftigte unterliegen der Sozialversicherungspflicht und erwerben dadurch Rentenansprüche. Die Werkstattbeschäftigten erhalten darüber hinaus einen Werkstattlohn. Werkstätten bieten nach Möglichkeit ein breites Spektrum an Tätigkeiten an, um den unterschiedlichen Wünschen und Fähigkeiten der Beschäftigten gerecht zu werden. Evangelische Stiftung Lichtenstern Lichtensterner Werkstätten Im Teichelgarten Löwenstein Telefon: Telefax: werkstatt@lichtenstern.de Außenstelle Weiler Lichtensterner Werkstätten Weiler Nordstraße Obersulm-Weiler Außenstelle Willsbach Lichtensterner Werkstätten Willsbach Dimbacher Straße Obersulm-Willsbach LEBENSPHASEN

29 29 LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.v. Längelterstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Außenstelle Bad Friedrichshall Werkstatt Bad Friedrichshall Industriestraße Bad Friedrichshall Telefon: Außenstelle Talheim Werkstatt Talheim Schmalzberg Talheim Telefon: FÖRDER- UND BETREUUNGSBEREICH Evangelische Stiftung Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: Telefax: info@lichtenstern.de Außenstelle Eichelberg Friedrichshof Forleweg Obersulm-Eichelberg Außenstelle Willsbach Lichtensterner Werkstätten Willsbach Dimbacher Straße Obersulm-Willsbach Außenstelle Eppingen Haus Orchideenstraße Orchideenstraße 7/ Eppingen Wer nicht oder noch nicht für die berufliche Eingliederung in einer Werkstatt geeignet ist, findet im Förder- und Betreuungsbereich passende Angebote. Ziele sind hier die Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern. LEBENSPHASEN

30 30 LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.v. Längelterstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Außenstelle Bad Friedrichshall Werkstatt Bad Friedrichshall Industriestraße Bad Friedrichshall Telefon: Außenstelle Talheim Werkstatt Talheim Schmalzberg Talheim Telefon: AUSSENARBEITSPLATZ/ AUSSENARBEITSGRUPPE Bei dieser Beschäftigungsform handelt es sich um begleitete Arbeit von Beschäftigten einer WfbM in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die dort Beschäftigten bleiben Beschäftigte der WfbM. Die fachliche Begleitung übernimmt weiterhin die Werkstatt. Die Kooperation zwischen Arbeitgeber und WfbM wird vertraglich geregelt. Der Arbeitgeber zahlt der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Den betroffenen Menschen mit Behinderung bietet diese Beschäftigungsform die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeber die berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen zu erweitern, die erforderlich sind, um zu einem späteren Zeitpunkt aus der WfbM auszuscheiden und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes eingehen zu können. Sofern auch langfristig ein Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt nicht realistisch erscheint, bieten Außenarbeitsplätze ein höheres Maß an Inklusion als die Beschäftigung in den Gebäuden der WfbM. JOBCOACH Menschen mit Behinderung können innerhalb und außerhalb von Werkstätten arbeiten. Wenn sie außerhalb arbeiten, besteht die Möglichkeit, von einem Jobcoach begleitet zu werden. Dieser berät den Menschen mit Behinderung und auch den Arbeitgeber. Er berücksichtigt die Fähigkeiten und Einschränkungen des Menschen mit Behinderung und stimmt diese mit den betrieblichen Anforderungen ab. LEBENSPHASEN

31 31 UNTERSTÜTZTE BESCHÄFTIGUNG BUDGET FÜR ARBEIT Unterstützte Beschäftigung (UB) ist die individuelle, betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel dieser Unterstützung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Grundsatz der Unterstützten Beschäftigung lautet: Erst platzieren, dann qualifizieren. Nach diesem Grundsatz basiert die Unterstützte Beschäftigung auf zwei wichtigen Elementen: a) Individuelle betriebliche Qualifizierung: Begonnen wird mit einer individuellen betrieblichen Qualifizierung. Diese findet von Anfang an in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Dabei wird der behinderte Mensch von einem Jobcoach begleitet und unterstützt. Diese Phase der Qualifizierung dauert bis zu zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre. In der Zeit der Qualifizierung sind die Teilnehmer sozialversichert. Die Einführung des Budgets für Arbeit erfolgt durch das Bundesteilhabegesetz zum Hiermit soll die Gleichstellung und selbstbestimmte Lebensführung gefördert werden. Zudem wird das Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen gesetzlich verankert. Durch Zulassung von Leistungen außerhalb der WfbM, bei den sogenannten anderen Leistungsanbietern, sollen Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten ermöglicht werden. Im Rechtsverhältnis zwischen dem anderen Anbieter und den Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Regeln gelten, wie zwischen Werkstatt und Menschen mit Behinderungen, insbesondere die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Privilegien. b) Berufsbegleitung: Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, wird diese in Form der Berufsbegleitung erbracht. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. LEBENSPHASEN

32 32 AGENTUR FÜR ARBEIT Die Bundesagentur für Arbeit berät individuell beim Erarbeiten von Berufswahlentscheidungen und als Experten für das Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungssystem. Art und Umfang dieser professionellen Beratung richten sich nach dem individuellen Beratungsbedarf. Bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen richtet sich die Aufgabe im Wesentlichen auf: > > Berufsorientierung, Berufsberatung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit > > die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB IX. Es gelten folgende Grundsätze: > > Menschen mit Behinderungen und Rehabilitationsbedarf erhalten individuelle Beratung und Förderung. > > Menschen mit Behinderungen sind selbstbestimmte und eigenverantwortliche Partner im Reha-Prozess. Die aktive Beteiligung und Mitwirkung ist wichtig, damit die erarbeiteten Strategien von und mit den Menschen mit Behinderung umgesetzt werden können. > > Informations- und Beratungsangebote sollen für alle barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. > > Bei der Auswahl der Leistungen gilt das Wunsch- und Wahlrecht. LEBENSPHASEN

33 33 Rehaspezifische Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit (Auszug): > > Eignungsabklärung (EA)/ Arbeitserprobung (AP) > > Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB/KoBV) > > Berufsausbildung rehaspezifisch (ggf. auch in einem Berufsbildungswerk BBW oder Berufsförderungswerk BfW) > > Unterstützte Beschäftigung (UB) > > Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) > > Kfz-Hilfe > > Technische Arbeitshilfen > > Eingliederungszuschüsse (EGZ/EGZ-SB) > > Probebeschäftigung Agentur für Arbeit Heilbronn Rosenbergstraße Heilbronn Telefon: Telefax: INTEGRATIONSFACHDIENST Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen Arbeitgeber, die behinderte und schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen sowie schwerbehinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen oder auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsoder Arbeitsplatz sind. Die IFD unterstützen besonders Abgänger von Sonderschulen und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsfachdienst Heilbronn-Franken Wilhelmstraße Heilbronn Telefon: Telefax: LEBENSPHASEN

34 34 SENIOREN Für Menschen mit Behinderung im Seniorenalter gibt es spezielle Programme. Die Tagesbetreuung bietet verschiedene Angebote und begleitet Senioren auf dem Weg des Älterwerdens. Evangelische Stiftung Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: Telefax: LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.v. Längelterstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Offene Hilfen Heilbronn Keplerstraße 5 Bismarckpark Heilbronn Telefon: Telefax: kontakt@oh-heilbronn.de Außenstelle Möckmühl Hauptstraße Möckmühl Telefon: Telefax: mm@oh-heilbronn.de LEBENSPHASEN

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36 LEBENSBEREICHE. WOHNEN, FREIZEIT/BILDUNG, ARBEIT

37 37 WOHNEN BETREUTES WOHNEN BETREUTES WOHNEN IN FAMILIEN Das Betreute Wohnen (BWB) als Leistung der Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit wesentlicher Behinderung, die alleine, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft leben können, wenn sie regelmäßig ein- oder mehrmals in der Woche professionelle Unterstützung erhalten. Es geht um aufsuchende Betreuung, Beratung und Begleitung in der Wohnung der betreuten Person, um Unterstützung im Alltagsablauf und bei Sozialkontakten. Durch die Bildung von Hilfebedarfsgruppen mit unterschiedlichen Pauschalen und Personalschlüsseln wird ein auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe abgestimmter Personaleinsatz ermöglicht. Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist ein Angebot, bei dem Erwachsene mit wesentlicher Behinderung im Haushalt einer Gastfamilie leben. Die Person mit Behinderung und ihre Gastfamilie werden insbesondere bei der Vorbereitungs- und Kennenlernphase, in akuten Phasen und Krisensituationen, aber auch kontinuierlich professionell begleitet. Diese Aufgabe übernimmt ein BWF-Fachdienst. Die Gastfamilie erhält ein Betreuungsentgelt nach SGB XII. STATIONÄRES WOHNEN Das stationäre Wohnen in Heimen und Außenwohngruppen der Eingliederungshilfe bietet eine umfassende Unterstützung und Begleitung beim Wohnen. Dazu gehören die individuelle Assistenz, hauswirtschaftliche Unterstützung und Angebote zur Freizeitgestaltung, sowie Hilfen beim Umgang mit Krisen. LEBENSBEREICHE

38 38 STATIONÄRE KURZZEITPFLEGE Wenn die häusliche Betreuung, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Entlastung der Pflegeperson vorübergehend nicht möglich ist, kann der Behinderte kurzzeitig stationär untergebracht werden. Menschen mit Behinderung haben ab dem Pflegegrad II einen Anspruch auf stationäre Kurzeitunterbringung für bis zu 8 Wochen. Evangelische Stiftung Lichtenstern Im Klosterhof Löwenstein Telefon: (Sozialdienst) Telefax: info@lichtenstern.de LebensWerkstatt für Menschen mit Behinderung e.v. Längelterstraße Heilbronn Telefon: Telefax: info@die-lebenswerkstatt.de Offene Hilfen Heilbronn (Angebote nur für Betreutes Wohnen) Keplerstraße 5 Bismarckpark Heilbronn Telefon: Telefax: kontakt@oh-heilbronn.de Außenstelle Möckmühl Hauptstraße Möckmühl Telefon: Telefax: mm@oh-heilbronn.de Kontaktbüro Eppingen Orchideenstraße Eppingen Telefon: s.dyer@oh-heilbronn.de e.autenrieth@oh-heilbronn.de LEBENSBEREICHE

39 39 FREIZEIT/BILDUNG FAMILIENUNTERSTÜTZENDE DIENSTE Die Familienunterstützenden Dienste (FED) richten sich an Menschen mit Behinderung, die privat oder in einer betreuten Wohnform wohnen. Man versteht darunter Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote, die in Form von Einzel- und Gruppenbetreuungen durchgeführt werden. Die betroffenen Angehörigen, für die die Betreuung und Versorgung in aller Regel eine große physische und psychische Aufgabe bedeutet, werden mit Hilfe dieser Angebote unterstützt und zeitweise entlastet. Offene Hilfen Heilbronn Keplerstraße 5 Bismarckpark Heilbronn Telefon: Telefax: kontakt@oh-heilbronn.de Außenstelle Möckmühl Hauptstraße Möckmühl Telefon: Telefax: Kontaktbüro Eppingen Orchideenstraße Eppingen Telefon: s.dyer@oh-heilbronn.de e.autenrieth@oh-heilbronn.de WEITERE ANGEBOTE Kurse im Bereich Bildung, an denen auch Menschen mit Behinderung teilnehmen können, werden beispielsweise bei der Volkshochschule Unterland angeboten. Volkshochschule Unterland Allee Heilbronn Telefon: Telefax: weigold@vhs-unterland.de LEBENSBEREICHE

40 40 ARBEIT HANDWERKSKAMMER HEILBRONN-FRANKEN INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HEILBRONN-FRANKEN Das Aufgabengebiet der Handwerkskammer Heilbronn-Franken (HWK) umfasst die Vertretung der Interessen aller Handwerker in den Bereichen Arbeitsrecht, Förderprogramme und Umweltschutz. Zur Aus- und Weiterbildung organisiert die HWK Kurse und Seminare. HWK Heilbronn-Franken Allee Heilbronn Telefon: Andreas Spielmann Wannenäckerstr Heilbronn Telefon: Telefax: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Interessen aller Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind) in der Region Heilbronn-Franken. Die Ausbildungsberatung der IHK berät Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Industrie und Handel in allen Fragen der Ausbildung. IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße Heilbronn Telefon: Brigitte Käfer Diplom-Sozialpädagogin (BA) Ausbildungsberaterin Sozialpädagogik Telefon: Telefax: LEBENSBEREICHE

41 41 DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG Die Deutsche Rentenversicherung berät in den regionalen Dienststellen. Sie ist eine Anlaufstelle für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Heilbronn Friedensplatz Heilbronn Telefon: Telefax: und regio.hn@drv-bw.de Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Friedensplatz Heilbronn Telefon: Telefax: servicestelle.hn@drv-bw.de

42 WEITERE ANSPRECHPARTNER.

43 43 MEDIZINISCHES ZENTRUM FÜR ERWACHSENE MIT BEHINDERUNG Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen. Im MZEB finden Untersuchungen und Behandlungen im Kontext mit dem sozialen Umfeld einschließlich Beratung und Anleitung der Bezugspersonen statt. Behandlungsspektrum: Krankheiten, die durch Entwicklungsstörungen, geburtsbedingte Traumen oder auch Behinderungen in den Kinder- und Jugendjahren entstanden sind und zu Behinderungen geführt haben. Hierzu zählen auch Krankheiten im körperlichen und seelischen Bereich ebenso wie Verhaltensstörungen bei geistiger Behinderung. PRO FAMILIA SEXUALITÄT UND BEHINDERUNG Die pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.v. ist ein politisch und konfessionell unabhängiger bundesweiter Verein in freier Trägerschaft. Sie bietet ein vielfältiges Beratungsund Hilfsangebot zu den Bereichen Schwangerschaft und Geburt, Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung und Sexualpädagogik. pro familia Heilbronn e.v. Moltkestraße Heilbronn Telefon: Telefax: Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung MZEB Johannes-Diakonie Mosbach Neckarburkener Straße Mosbach Telefon: Telefax: WEITERE ANSPRECHPARTNER

44 SELBSTHILFE- GRUPPEN.

45 45 SELBSTHILFEBÜRO HEILBRONN Selbsthilfebüro Heilbronn Happelstraße 17 a Heilbronn Telefon: Telefax: selbsthilfebuero@ppsg.de Kontakt zu allen Selbsthilfegruppen bei Behinderungen, chronischen Erkrankungen und sozialen Problemen. IM LANDKREIS Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.v. (BSVW) Wolfgang Heiler Löwensteiner Straße Ilsfeld Telefon: heilbronn@bsv-württemberg.de Info-Telefon: Elterninitiative für Inklusion in Heilbronn Bettina Lubik Telefon: inklusion-hn@online.de Bettina Erdt Telefon: inklusion-hn@online.de Lebenshilfe Heilbronn-Franken e.v. Wilhelmstraße Heilbronn Telefon: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V Ortsvereinigung Eppingen Orchideenstraße 7/ Eppingen Telefon: Telefax: Lolo s Friends Hilfe für besondere Kinder Markus Bleich Schwabenstraße Leingarten Telefon: T-21 Familiengruppe Heilbronn Telefon: kontakt@t21-heilbronn.de SELBSTHILFEGRUPPEN

46 46 trotz Behinderung aktiv (tba) Eveline Vögeli Oststraße Gemmingen Telefon: Bernd Heidenreich Gochsheimer Straße Eppingen Telefon: tba.gemmingen@web.de IN BADEN-WÜRTTEMBERG Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Elternmentoren Silberburgstraße Stuttgart Telefon: Telefax: info@elternstiftung.de Un-Behindert miteinander leben e.v. Theodor-Storm-Straße Eppingen Telefon: Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden- Württemberg e.v. (LAG AVMB BW) LAG AVMB Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle Brunnenwiesen Stuttgart Telefon: Telefax: info@lag-avmb-bw.de SELBSTHILFEGRUPPEN

47 47

48 ANHANG

49 49 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN UND BEGRIFFE BTHG BVE BWB BWF FED GdB ggmbh GmbH HWK IAV-Stellen IFD IHK KoBV LAG-AVMB-BW MZEB SBBZ SGB SPZ UB UN-BRK WfbM Bundesteilhabegesetz Berufsvorbereitende Einrichtungen Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützende Dienste Grad der Behinderung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handwerkskammer Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen Integrationsfachdienst Industrie- und Handelskammer Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Sozialgesetzbuch Sozialpädiatrisches Zentrum Unterstützte Beschäftigung UN-Behindertenrechtskonvention Werkstatt für behinderte Menschen ANHANG

50 50 MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES Gerda Dian Bettina Erdt Ralf Hoffmann Brigitte Kasiske Bettina Lubik Nicole Knoppek Anke Maierhöfer Bernd Ottmann Gabriele Siegrist Susanne Theves Heike Wenninger Angehörigenvertretung Evangelische Stiftung Lichtenstern Elterninitiative für Inklusion Angehöriger Angehörigenvertretung LebensWerkstatt Heilbronn Elterninitiative für Inklusion Lebenshilfe Heilbronn-Franken e.v. Un-Behindert miteinander leben Angehörigenvertretung LebensWerkstatt Heilbronn Un-Behindert miteinander leben Kommunale Behindertenbeauftragte Landkreis Heilbronn Sozialplanung Landratsamt Heilbronn ANHANG

51 51

52 RECHTLICHE GRUNDLAGEN.

53 53 SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Er zeigt den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn stellt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest. Ein Ausweis wird erst ab einem GdB von 50 ausgestellt. Es wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche vorliegen. Nachteilsausgleiche sind beispielsweise: > > Freifahrten im öffentlichen Personenverkehr (Ausgabe von Wertmarken) > > Parkerleichterungen (Ausstellung von Parkausweisen für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde) > > Steuerfreibeträge und die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Landratsamt Heilbronn Sozial- und Versorgungsamt Lerchenstraße Heilbronn Telefax: Zentrales Servicetelefon für Schwerbehindertenrecht RECHTLICHE GRUNDLAGEN

54 54 GESETZLICHE BETREUUNG/ BETREUUNGSBEHÖRDE Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst zu regeln. Hinweis: Mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet das Sorgerecht der Eltern. Wenn das erwachsene Kind keine rechtlichen Entscheidungen selbstständig treffen kann, ist eine Betreuung erforderlich. Landratsamt Heilbronn Betreuungsbehörde Lerchenstraße Heilbronn Telefon: Telefax: Die Gewinnung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer ist Aufgabe des Betreuungsvereins Heilbronn. Dieser bietet kostenlose Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Angehörige an. Kontakt zum Betreuungsverein: RECHTLICHE GRUNDLAGEN

55 55 UN-BEHINDERTEN- RECHTSKONVENTION Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) ist eine Menschenrechtscharta. Ziel ist den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die zentralen Leitprinzipien der UN-BRK sind unter anderem Selbstbestimmung, Nichtbenachteiligung, Inklusion, Partizipation und Barrierefreiheit. Mit der UN-BRK, den Bestimmungen im Grundgesetz, dem Bundesteilhabegesetz und dem Sozialgesetzbuch hat die Teilhabe von Menschen mit Behinderung eine rechtliche Verbindlichkeit. Bislang richtete sich der Behinderungsbegriff nach der Definition des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX). Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die UN-BRK zeigt einen anderen Blick auf den Begriff Behinderung. Zur Erläuterung, welche Menschen zu den Menschen mit Behinderung zählen, heißt es in Artikel 1 UN-BRK: Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

56 56 EINGLIEDERUNGSHILFE IM HINBLICK AUF DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt zum stufenweise in Kraft. Die Leistungen für Menschen mit Behinderung werden aus dem bisherigen System der Sozialhilfe durch die Überführung der Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) integriert. Die wichtigsten Änderungen für den Kreis der Menschen mit Behinderung erfolgen zum EINGLIEDERUNGSHILFE INNERHALB DER SOZIALGESETZE 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch [ ], um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. [ ] 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. [ ] 53 SGB XII Leistungsberechtigte und Aufgabe (1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die RECHTLICHE GRUNDLAGEN

57 57 Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. [ ] (2) Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. [ ] (3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. [ ] 1 Verordnung nach 60 SGB XII Körperlich wesentlich behinderte Menschen Durch körperliche Gebrechen wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit eingeschränkt [ ] sind 1. Personen, deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist. [ ] 4. Blinden oder solchen Sehbehinderten [ ] 5. Personen, die gehörlos sind oder denen eine sprachliche Verständigung über das Gehör nur mit Hörhilfen möglich ist, 6. Personen, die nicht sprechen können, Seelentauben und Hörstummen [ ] stark stottern oder deren Sprache stark unartikuliert ist. 2 Verordnung nach 60 SGB XII Geistig wesentlich behinderte Menschen Geistig wesentlich behindert [ ] sind Personen, die infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfange in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind. 3 Verordnung nach 60 SGB XII Seelisch wesentlich behinderte Menschen Seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit [ ] zur Folge haben können, sind 1. körperlich nicht begründbare Psychosen, 2. seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden [ ] 3. Suchtkrankheiten, 4. Neurosen und Persönlichkeitsstörungen. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

58 58

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